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Leipzig/Berlin, 14.06.2021/cw – Sachsens Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Nancy Aris, erklärte zum bevorstehenden 17. Juni, der Volksaufstand von 1953 sei ein „tag der Selbstermächtigung gewesen. Die Menschen hätten es damals gewagt, „trotz größter Gefahren öffentlich ihren Freiheitswillen zu bekunden.“
Aris betonte die Wichtigkeit, „junge Menschen heute daran zu erinnern, dass autoritäre Systeme sich auf Dauer nicht halten können und jeder Einzelne etwas bewegen kann.“ Dies halte sie für die wichtigsten Lehren des 17. Juni.

Auf der Rückseite des Flugblattes notierte die Stasi: „Diese Fotokopie wurde am Mittwochabend in der Beethovenstr. den Passanten in die Hände gedrückt.“ – Quelle: BStU, MfS, BV Leipzig, Leitung, Nr. 231, Bl. 59
Die 51-Jährige Nancy Aris war im März einstimmig vom sächsischen Landtag als Nachfolgerin von Lutz Rathenow gewählt worden, der das Amt seit 2011 innehatte. Sie war seit 2003 bereits stellvertretende Landesbeauftragte.
In der damaligen „DDR“-genannten sowjetisch besetzten Zone hatten Hunderttausende zunächst gegen die Erhöhung der Arbeitsnormen protestiert und im Verlauf für Freiheit, freie und geheime Wahlen und gegen das SED-Regime, den Rücktritt der Regierung, demonstriert. Der Aufstand wurde schließlich durch den Einsatz von Panzern der Roten Armee und die Verhängung des Ausnahmezustandes erstickt. Insgesamt kamen während und nach dem Aufstand mindestens 55 Menschen ums Leben. Nahezu 15.000 Menschen wurden verhaftet und viele der Teilnehmer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Gedenken der VOS und des Vereins Bürgerkomitee Leipzig
Am kommenden Donnerstag wird in Leipzig mit zwei Veranstaltungen an den Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953 erinnert. Nancy Aris selbst debattiert am Nachmittag unter dem Motto „Vom Preis der Freiheit“ mit Schülern der Anton-Philipp-Reclam-Schule, wie ihr Büro am Montag in Dresden mitteilte. Sachsens Landeskultusminister Christian Piwarz (CDU) und der Landesvorsitzende der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), Frank Nemetz, werden an der Veranstaltung teilnehmen. Am Nachmittag organisieren die VOS und der Verein Bürgerkomitee Leipzig eine Gedenkveranstaltung mit Kranzniederlegung. Minister Piwarz und der Leiter des Gedenkstätte „Museum in der Runden Ecke“, Tobias Hollitzer, sowie der Zeitzeuge Karl F. Fischer werden auf der Gedenkveranstaltung erwartet bzw. sprechen. Beide Veranstaltungen werden nach der Pressemitteilung der Landesbeauftragten aufgezeichnet und im Anschluss auf YouTube veröffentlicht.
V.i.S.d.P.: VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 und Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.652).
Berlin, 10.06.2019/cw – Im Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag wurden am 5.6.2019 Mitglieder der Regierungskoalitionsparteien u.a. zur Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv angehört. Aus diesem Anlass gab der Aufarbeitungsverein Bürgerkomitee 15. Januar e.V. eine Stellungnahme ab, die wir nachfolgend im Wortlaut veröffentlichen. Die Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V. schließt sich dieser Stellungnahme an.
„Die Stasi-Akten haben insgesamt einen hohen Quellenwert, da sie nicht nur exemplarisch Auskunft über das Wirken einer kommunistischen Geheimpolizei geben, sondern wegen der Dichte der Überlieferung (z.B. Regionalforschung, ABV, etc.) auch eine der wichtigsten Ersatz- und Komplementärquellen sind. Sie können vor allem ehemaligen DDR-Bürgern, auch solche die nicht explizit verfolgt wurden, helfen ihre Biographien zu rekonstruieren und u.a. festzustellen, warum ihnen Reisen und Karrierewege versperrt waren. (Kleine Personendossiers). Darüber hinaus kommt den Akten im In- und Ausland ein hoher Symbolwert zu, da couragierte DDR-Bürger in den meisten Bezirksstädten und vielen Kreisstädten, diese Akten im Zuge der Revolution „eroberten“ bzw. sicherten. Es zu bedauern, das die computergestützte Rekonstruktion der zerrissenen Akten nicht weiter ist, was nicht nur eine Frage der Technologie ist (s. Pressemitteilung zum Thema).
Es ist zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag die Option der Überprüfung verlängern möchte. Diskussionen, v.a. in Kommunen und sicherheitsempfindlichen Bereichen, sprechen dafür. Zu bedauern ist allerdings, dass es in den letzten Jahren keine hinreichende Debatte über die Maßstäblichkeit, insbesondere von IM-Akten gegeben hat. Mancher kleine IM wurde öffentlich vorgeführt, während weitaus problematischere Funktionsträger der SED-Diktatur geschont wurden (z.B. für Ausreisefragen Verantwortliche bei den Bereichen für Inneres).
Der Verein sieht den Vorschlag des Bundesbeauftragten und seine Argumente skeptisch. Die Behörde war vor allem im mittelosteuropäischen Ausland Vorbild, bei ihrem Abbau hätten es vergleichbare Institutionen dort deutlich schwerer.
Bundesbeauftragter unabhängig von Weisungen
Bislang wurde die Existenz der Behörde an die Dauer der Überprüfung geknüpft, weil diese nicht die Aufgabe eines Archivs, sondern einer Behörde ist. Würden die Akten ins Bundesarchiv gehen, steht zu befürchten, dass Überprüfungsauskünfte und die Akteneinsicht insgesamt politisiert werden. Die Spitze des BArch ist als Letztentscheider ein gegenüber der Regierung (BKM) weisungsgebundener Beamter, während der Bundesbeauftragte aus eben jenem Grund unabhängig ist und nicht der Fachaufsicht und der Rechtsaufsicht eines Ressorts untersteht. Nicht nur am Beispiel Polens hat sich gezeigt, dass eine Abhängigkeit von der Regierung Gefahr läuft, die Akten zu einer Spielmasse der Politik und von Politikereitelkeiten zu machen.
Wenn 1990 nicht meist die Akten von den Stasi-Immobilien getrennt worden wären, würde man heute nicht über die Schließung von Außenstellen reden. Sie wären überwiegend wie die „Runde Ecke“ in Leipzig, Symbole der Zivilcourage, Anlaufpunkte der Aufarbeitung nicht nur für Wissenschaftler, Schüler und Touristen. Es ist zu bedauern, dass zu wenig unternommen wurde, die Akten wieder am authentischen Ort zur Verfügung zu stellen. Das vorgelegte Konzept ist nichts grundsätzlich neu, sondern entspricht im Wesentlichen Konzepten von 1990 bzw. Außenstellenkonzept von 2004/5, das die CDU im Jahr 2009/10 aus guten Gründen abgelehnt hat. Es hat sich am Beispiel der ehemaligen Außenstelle Potsdam gezeigt, dass Außenstellen ohne Akten nach kurzer Zeit keine Überlebenschance haben. Der Vorschlag des BStU ist an diesem Punkt nichts als eine Beruhigungspille.
Aufarbeitung auch politische Bildung
Das Konzept bewegt sich in konventionellen administrativen Bahnen. Fragen, warum z.B. ein Kreisarchiv mit mehreren Kilometer Akten mit einigen Mitarbeitern auskommt, der BStU aber ca. das 10-fache benötigt, werden nicht gestellt. Die neuen Archivstandorte dort anzusiedeln, wo schon „viel los“ ist, trocknet gerade die Standorte aus, wo Aufarbeitungsdefizite zu verzeichnen sind. Aufarbeitung ist auch politische Bildung, ihre Ausdünnung wäre angesichts der Politikskepsis in Ostdeutschland kontraproduktiv. Es wäre zu prüfen, ob nicht regionale Dokumentationszentren, als Archiv-, Lese-, Bibliotheks- und Veranstaltungs-Orte für diverse Träger (Landesbeauftragte, Landeszentralen, NGOs) überlebensfähig sind.
Die Wissenschaftsabteilung ist in den 1990er Jahren mit dem Gesamtapparat gewuchert, es gibt teils überzogene, teils plausible Kritiken. Sie wäre neu zu dimensionieren und zu reformieren. Statt dessen wurden Wissenschaftler vertrieben, andere zu Archivwissenschaftler umdeklariert, wofür sie nicht ausgebildet sind. Alles nur um die Reste der Abteilung für den Übergang ins Bundesarchiv „passfähig“ zu machen. Da „weiße Flecken“ (Desiderata) bestehen, die universitäre Forschung u.a. wegen der Komplexität des Aktenbestandes und der Nichtexistenz einer Geheimdienstforschung in Deutschland kaum abdecken kann, ist das angebotene Konzept untauglich.
Verantwortlich Dr. Christian Booß: Bueko_1501_berlin@web.de“
Hinweis: Die Zwischenüberschriften wurden redaktionell eingeführt.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607953 (1.418).
Görlitz, 04.08.2018/cw – Am vergangenen Wochenende wurde der langjährige Vorsitzende Karsten Saack aus Oschatz auf einer Delegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes in Görlitz abgewählt. Eine „Interessenvereinigung von Feuerwehrleuten“ aus dem Raum Leipzig hatte einige Tage vor der Wahl einen Brandbrief an den Verband und die Medien verschickt, in dem der Rücktritt des Landesvorsitzenden gefordert wurde. Dessen einstige Stasi-Vergangenheit wurde in dem Schreiben als Begründung angeführt: An der Spitze eines humanistischen Vereins sei „ein ehemaliger IM nicht hinnehmbar“. Der Brandbrief war von dem Leipziger Matthias Dünkel verschickt worden. Dessen Verein „Eurofire“ setzt sich für den Austausch mit Feuerwehrleuten im Ausland ein und hat nach eigenen Angaben etwa 40 Mitglieder.
Erstaunlich finden allerdings Kritiker der DDR-Diktatur den „späten Zeitpunkt einer überfälligen Entscheidung,“ so die Vereinigung 17. Juni in Berlin. Denn BILD hatte bereits 2015 über die IM-Tätigkeit des Feuerwehr-Offiziellen berichtet. Deren Chefreporter Hans Wilhelm Saure hatte Mitte Dezember exklusiv Aktenfunde zitiert, nach denen Saack als Feuerwehrmann in der DDR für die Staatssicherheit tätig war. Danach gab es eine Verpflichtungserklärung aus dem Jahr 1984 als inoffizieller Mitarbeiter (IM) und einen Vermerk, der IM berichte „selbstständig und umfangreich“.
Handschriftlich vermerkte Karsten Saack damals: „Mir ist bekannt, dass die Feinde unserer Republik alles versuchen, um uns beim Aufbau des Sozialismus zu schädigen.“
BILD: „Als Decknamen wählte er „Steffen“, zur Verbindungsaufnahme wurde das Losungswort „Jelez“ festgelegt. In der unvollständigen Akte, die BILD vorliegt, notierte der Führungsoffizier über die Gründe für die Stasi-Verpflichtung: „Die Zusammenarbeit mit unserem Organ erfolgte aus politischer Überzeugung“. In einer späteren Beurteilung heißt es, IM „Steffen“ berichte selbständig und umfangreich“ (15.12.2015).
Bereits 2015 lehnte Saack eine Stellungnahme zu dem Aktenfund ab: „Der Ex-IM teilte schriftlich mit, es würde „kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ bestehen und er sei nicht zu einer Auskunft verpflichtet“ (BILD). Schon damals hatte der Leiter der Leipziger Gedenkstätte „Museum in der Runden Ecke“, Tobias Hollitzer, gefordert, die Rolle der Feuerwehr in der SED-Diktatur dringend grundsätzlich zu erforschen. So wurden im Herbst 1989 „Löschfahrzeuge als Wasserwerfer gegen friedliche Demonstranten vorbereitet und teilweise auch eingesetzt.“
Der jetzt abgewählte Stasi-IM war für Nachfragen im Vorfeld der Delegiertenversammlung „nicht erreichbar.“ Auch von einem noch vor drei Jahren behaupteten „mangelnden Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ war keine Rede mehr.
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Dresden/Berlin, 3.11.2016/cw – „Klatsche für AfD-Politiker Spangenberg vor Gericht“, twittert BILD-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure. Grund: Das Landgericht Dresden wies eine Klage des sächsischen AfD-Politikers gegen BILD ab.
Deutschlands bekanntestes und nach wie vor größtes Boulevard-Blatt hatte im April d.J. berichtet, dass Detlev Spangenberg (72) am 1.10.64 in Meißen eine Verpflichtungserklärung für die Stasi unterschrieben hatte. Sein selbstgewählter IM-Name. „Bruno“.
Gegen diese Veröffentlichung strengte der AfD-Politiker eine Klage auf Unterlassung an, die er jetzt – zunächst – verlor. Das Landgericht formulierte in seiner Entscheidung grundsätzliche Feststellungen. Danach hätten die Wähler und Bürger „im Fall des Klägers einen Anspruch darauf zu wissen, wer sie im Landtag vertritt.“ Die Bevölkerung muss sich eine eigene Meinung bilden können und könne nicht auf „gefilterte“ Informationen“ über die Medien beschränkt werden.
Absurd: Lügenpresse und Verbot der Wahrheit
Bereits im April hatte BILD den Leiter der Stasi-Gedenkstätte „Runde Ecke“ in Leipzig, Tobias Hollitzer, zum Fall des Landtagsabgeordneten zitiert: „Lügenpresse schreien und dann der Presse verbieten wollen, die Wahrheit zu schreiben – das ist absurd.“ Es sei ein Fakt, dass Spangenberg eine Verpflichtungserklärung für die Stasi unterschrieben und andere bespitzelt habe. Hollitzer mahnte gleichwohl an, dass man bei der Bewertung Spangenbergs berücksichtigen müsse, dass dieser „später nach einem Fluchtversuch im Stasi-Knast inhaftiert war“. Aber: „Ein Abgeordneter, der öffentlich im Landtag über seine Stasi-Akte spricht und sich als Opfer darstellt,“ dürfe seine inoffizielle Tätigkeit für die DDR-Geheimpolizei nicht unterschlagen.
In der Tat hatte Spangenberg vor der BILD-Veröffentlichung (April 2016) im Sächsischen Parlament im März sein Entsetzen angesichts des Blicks in seine Stasi-Akte geäußert: „Ich war fassungslos, was man alles zusammengeschrieben hatte“, zitierte BILD.
Eine ALTERNATIVE sieht anders aus
Nun dürfte die AfD erneut und diesmal ein ernstes personelles Problem haben: Kann eine „Alternative für Deutschland“ in einer ihrer Fraktionen ein Mitglied tolerieren, der seine einstige Stasi-Verpflichtung verschwieg? Die sich anbietende Bemerkung, in anderen Fraktionen seien ebenfalls einstige Stasi-Zuträger vertreten, verfängt hier nicht oder könnte allenfalls an jene gerichtet werden, die jetzt mit Eifer und unter Verschweigen dieses anhaltenden parlamentarischen Skandals auf die neue Partei mit dem Finger zeigen. Eine ALTERNATIVE sieht anders aus. Gerade diese könnte und dürfte sich nicht auf skandalöse Praktiken anderer Gruppierungen berufen, wenn sie den Anspruch auf eine Alternative sogar im Titel trägt.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.164)
Berlin/Dresden, 23.04.2016/cw – Detlev Spangenberg (72), Abgeordneter der AfD im Sächsischen Landtag, hat nach einem Bericht der BILD-Zeitung von heute 1964 bei der Stasi eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Dies geht aus seiner Stasi-Akte hervor, schreibt Hans-Wilhelm Saure in der heutige Ausgabe des Blattes.
Spangenberg, später wegen versuchter Republikflucht inhaftiert, sieht sich wohl eher als Opfer und will laut BILD gegen die Veröffentlichung dieses Details aus seiner Vita rechtlich mit einer Unterlassungserklärung vorgehen.
BILD berichtet, dass der Abgeordnete vor einem Jahr vor dem Sächsischen Parlament über seine Stasi-Akte berichtete: „Als ich das erste Mal meine Akten sah, war ich entsetzt. Ich war fassungslos, was man alles zusammengeschrieben hatte“, zitiert Saure Detlev Spangenberg. Jetzt hält ihm die Zeitung vor, dass er bei der Debatte am 12. März vergangen Jahres seine 1964 unterschriebene Verpflichtungserklärung als Mitarbeiter der Stasi unter dem Decknamen „Bruno“ verschwiegen hatte.
Tobias Hollitzer, Leiter der Gedenkstätte „Runde Ecke“ in Leipzig, kommentierte gegenüber BILD: „Es ist ein Fakt, dass Herr Spangenberg eine Verpflichtungserklärung für die Stasi unterschrieben und andere bespitzelt hat. Dass er später nach einem Fluchtversuch im Stasi-Knast inhaftiert war, muss bei der heutigen Bewertung berücksichtigt werden. Ein Abgeordneter, der öffentlich im Landtag über seine Stasi-Akte spricht und sich als Opfer darstellt, darf seine inoffizielle Tätigkeit für die DDR-Geheimpolizei aber nicht unterschlagen.“ Laut Hollitzer sei es nicht hinnehmbar, auf der eine Seite „Lügenpresse“ zu schreien und dann der Presse verbieten zu wollen, die Wahrheit zu schreiben. Das sei „absurd“.
Wirkungsvolle mediale oder politische Kampagnen
In einem Schriftsatz an die Zeitung hatte der beauftragte Anwalt u.a. argumentiert, durch die Veröffentlichung der Informationen aus der Stasi-Akte sei „das Ansehen von Mandat und Person unnötig belastet worden“. Diese Informationen könnten nun „für mediale oder politische Kampagnen gegen den Mandanten wirkungsvoll eingesetzt werden“. Die „Darstellung eines Sachverhaltes mittels Urkunden“ würde „beim Leser einen wesentlich überzeugenderen Eindruck von der Richtigkeit dieses Sachverhaltes als bloß die wörtliche Mitteilung“ hinterlassen.
Ob der Abgeordnete möglicherweise Entschädigungszahlungen oder gar eine „soziale Zuwendung“ (Opferrente) für seine spätere Verfolgung erhalten hat oder diese ggf. zurückzahlen müsse, berichtet BILD nicht. Dies sei aber „ein gewichtiger Punkt,“ erklärt die Vereinigung 17. Juni in Berlin in einer Stellungnahme, da in vergleichbaren Fällen erhebliche Rückzahlungsforderungen erhoben worden seien. Im Übrigen solle Spangenberg, vielleicht sogar als Zeitzeuge, offen über die Geschichte seiner Stasi-Verpflichtung sprechen. Politisch die Verbreitung tatsächlicher oder angeblicher Unwahrheiten durch die Medien anzuprangern und selbst gegen die eigene Wahrheit vorzugehen, sei sicherlich nicht mit den deklarierten Verpflichtungen seiner Partei und wohl nicht mit den Pflichten eines Landtagsabgeordneten vereinbar, so der Verein.
Siehe auch: http://www.bild.de/regional/dresden/stasi/afd-mann-spangenberg-will-maulkorb-fuer-bild-45496612.bild.html
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin / Zitate: BILD – Tel.: 030-30207785 (1.110)
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