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Von Carl-Wolfgang Holzapfel
Karlsruhe, 11.12.2014/cw – Der BGH hat heute die Revision des ehemaligen Landeschefs der CDU in Rheinland Pfalz, Dr. Christoph Böhr, gegen seine Verurteilung zurückgewiesen. Böhr war wegen Untreue im Dezember 2013 zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe durch das Mainzer Landgericht verurteilt worden und hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt.
Grundlage der ursprünglichen Verurteilung war der Vorwurf der gesetzwidrigen Finanzierung des Wahlkampfes für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im März 2006. Das Landgericht hatte den Vorwurf der Untreue zum Nachteil des Landesverbandes der CDU Rheinland-Pfalz, sowie wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz als erwiesen angesehen und Böhr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt; die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Böhr, seinerzeit in Personalunion auch Fraktionsvorsitzender im Landesparlament, bewirkte, dass die Zahlungen der Fraktion in dem Rechenschaftsbericht der Partei für das Jahr 2005 nicht angegeben wurden. Der Präsident des Bundestages setzte später eine Strafzahlung in Höhe von mehr als eine Million Euro gegen die CDU fest, die diese akzeptierte und beglich.
Die Beschuldigten, neben Böhr auch der Chef der Düsseldorfer Agentur C4, Carsten Frigge, ebenfalls CDU, hatten vornehmlich ihre Revision mit einer fehlerhaften Beweiswürdigung begründet. Diese Einwände hat der 3. Strafsenat des BGH für unbegründet erachtet. Das Urteil des Landgerichts enthalte keinen die Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler. „Dies gilt insbesondere, soweit das Landgericht aufgrund der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Zahlungen der Fraktion in gesetzeswidriger Weise für den Landtagswahlkampf und damit für Zwecke der Partei geleistet wurden. Das Landgericht hat aus dem Beweisergebnis nicht nur – was genügen würde – mögliche, sondern nahe liegende Schlüsse gezogen,“ heißt es heute in der Pressemitteilung des BGH zum Urteil.
Das Urteil ist rechtskräftig, soweit die Angeklagten verurteilt worden sind. Soweit die Angeklagten freigesprochen worden sind, hat der 3. Strafsenat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (BGH 3 StR 265/14).
Nach Ansicht von Beobachtern droht Böhr nun in einem weiteren Verfahren eine wesentlich höhere Verurteilung. Nach einem Bericht des SWR (Landesschau aktuell) hat die SPD bereits die gegenwärtige Landesvorsitzende Julia Klöckner für die Vorgänge mitverantwortlich gemacht und Konsequenzen gefordert. Der Rheinland-Pfälzische SPD-Generalsekretär Jens Guth: „Auch die heutige CDU-Landeschefin und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landes-CDU, Christian Baldauf müssten sich die moralische Schuldfrage stellen lassen.“
Klöckner war gestern auf dem Bundesparteitag der CDU mit 96,5 Prozent und damit dem besten Ergebnis als stellvertretende Parteivorsitzende der Merkel-Partei gewählt worden. (904)
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