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Berlin, 29.10.2019/cw* – Am kommenden Wochenende (2.-3.11.2019) findet in der ehemaligen Stasi-Zentrale in Lichtenberg (Ruschestraße) das Verbändetreffen des Dachverbandes „Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG)“ statt. Laut zugestellter Tagesordnung stehen Neuwahlen an. Dabei dürften keine großen Überraschungen zu erwarten sein, da der amtierende Vorsitzende Dieter Dombrowski (CDU) derzeit keinen Gegenkandidaten hat und damit für eine verlängerte Amtszeit keine Hindernisse zu erwarten sind. Dombrowski hatte in der jüngsten Landtagswahl in Brandenburg sein Mandat und damit auch seine Funktion als Vizepräsident des Landtages verloren.
Spannender als die Vorstandswahl erscheint in diesem Zusammenhang ein anderer Vorgang, der die UOKG demnächst zum formalen Millionär machen könnte. Spannend deswegen, weil der amtierende UOKG-Vorstand bisher seinen Mitgliedern nähere Informationen oder gar eine Entscheidungs-Beteiligung vorenthalten hat. Worum geht es?
Bereits im Juni 2017 wurde durch den UOKG-Vorstand eine „Stiftung DDR-Haftzwangsarbeit“ initiiert, die aber zunächst nicht recht in Fahrt kam, weil das zuständige Registergericht eine Eintragung als „Stiftung“ nur aufgrund eines Start-Kapital-Nachweises i.H.v. 50.000 € vornehmen wollte. Nach mehreren Verschiebungen gesetzter Fristen gelang es erst 2019, das erforderliche Kapital von dem schwedischen Möbelkonzern zu aquirieren, der bereits unter dem Vorgänger Rainer Wagner 120.000 € für die Erforschung der Haftzwangsarbeit unter dem SED-Regime zur Verfügung gestellt hatte. Nach einer ebenfalls erforderlichen Satzungsanpassung an die rechtlichen Erfordernisse wurde die Stiftung im Sommer 2019 endlich eingetragen.
Diese Handlungen (Sitz der Stiftung ist der Sitz der UOKG) gingen bisher wesentlich an den Mitgliedsverbänden vorbei. Es wird also spannend sein, ob der Vorstand in seinem Rechenschafts- und/oder Finanzbericht die überfällige Information seiner Mitglieder nachholt.
Im Finanzbericht, der in der Vergangenheit gewohnheitsmäßig alles andere als formal vollständig war, müsste der Vorstand nicht nur über den Eingang von 50.000 €, sondern auch über die – ungefragte – Umbuchung des Restguthabens aus der 120.000-Euro-Spende auf das Stiftungskonto berichten. Auch steht bislang eine umfassende Information über die Verwendung der 120.000 € durch die UOKG aus.
Zehn Millionen Euro vom schwedischen Möbelhaus-Konzern?
Nicht im Finanzbericht, aber im Rechenschaftsbericht des Vorstandes wird eine Äußerung zur Bereitschaft des schwedischen Möbelhauskonzerns erwartet, schlussendlich 10 Millionen € für dessen Beteiligung an der Haftzwangsarbeit an die neugegründete Stiftung zu überweisen. Nach einer internen Information auf der im Büro des Vizepräsidenten des Brandenburger Landtages im Juni d.J. durchgeführten Mitgliederversammlung habe der Möbelkonzern eine mögliche Zahlung allerdings von der Beteiligung anderer Firmen, die in die Haftzwangsarbeit eingebunden waren oder davon profitiert hätten, abhängig gemacht. Man wolle schlussendlich nicht „als einziger Verantwortlicher“ am Pranger stehen.

Für den West-Verkauf hinter Gitten produziert: „Esda“-Strümpfe aus Hoheneck / Archiv Sterneberg – Foto: LyrAg
Die Frage nach der Absicht einer möglichen Verwendung der am Horizont angezeigten Mittel dürfte die Mitgliedsverbände dabei besonders interessieren. In der Satzung der UOKG-Stiftung sind nämlich keinerlei Unterstützungs- oder Entschädigungsabsichten gegenüber Betroffenen sondern ausschließlich Maßnahmen zur Erforschung und Darstellung der Haftzwangsarbeit ausgewiesen. Das sieht dann wieder nach eingeübter Praxis aus, wonach auch die bisherigen Mittel i.H.v. immerhin 120.000 € für Forschungsarbeiten, sprich Honorare und Aufwandskosten, verwandt worden sind. Der damalige UOKG-Vorstand hatte dies damit begründet, das vor „einer möglichen Entschädigung die Erforschung der Haftzwangsarbeit“ stehen müsse.
Wenn also auch jetzt wieder die Sicherung von Honoraren und Arbeitsplätzen in der ohnehin stetig wachsenden Personalausstattung der UOKG im Vordergrund stehen sollte, dürfte das den Mitgliedsverbänden wenig gefallen. Schließlich wurde der Dachverband einst mit dem Anspruch gegründet, die Opfer der Zweiten Deutschen Diktatur (ZDD) nicht nur beratend zur Seite zu stehen sondern auch deren berechtigte Entschädigungsansprüche durchzusetzen.
Von diesem Ziel ist der Dachverband noch weit entfernt. Die auf der UOKG-Seite im Internet verkündete „tiefe Befriedigung“ über das jüngst im Bundestag verabschiedete Gesetzpaket (u.a. Aufhebung der Befristung von Rehabilitierungsanträgen) ist kaum nachvollziehbar. So sollte zum Beispiel der sogen. Rentenbetrug an den vor dem Mauerfall in die Bundesrepublik gelangten Flüchtlingen und Übersiedlern erstrangig weiter thematisiert werden. Ebenso sollte die Umbenennung der „Sozialen Zuwendung“ analog zu den großzügig gestalteten Ministerpensionen für längstens fünf Monate Tätigkeit in der letzten DDR-Regierung in eine „Ehrenpension“, und dies unabhängig von Einkommensbeschränkungen, nach wie vor ganz vorn auf der Tagesordnung des Dachverbandes stehen. Vom Vorstand des Dachverbandes hatten die Mitgliedsverbände mehr als eine rein parteipolitisch orientierte Stellungnahme zur jüngsten Gesetzgebung erwartet.
* Der Autor war bereits auf der Gründungsversammlung der UOKG im Jahre 1992 anwesend.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.492).
Erfurt, 18.05.2018/cw – Fassungslos über ein Urteil des Landessozialgerichtes zeigte sich der Verband der Opfer des Stalinismus in Thüringen. Der Landesvorsitzende der VOS, Manfred Wettstein: „In den letzten Jahrzehnten seien zahlreiche Ansprüche von Opfern kommunistischer Gewalt von den Gerichten abgeschmettert worden, nun können sich die Peiniger ins Fäustchen lachen.“
Grundlage der Bestürzung in den Opferverbänden: Das Sozialgericht Thüringen hatte am 15.05. in einem Urteil (L 3 R 837/18) festgelegt, dass Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei als Arbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zu qualifizieren ist.
Nach einer Pressemitteilung des Sozialgerichtes vom 16.05. war „der Kläger seit 1958 Angehöriger der Volkspolizei der ehemaligen DDR. Im Jahre 2009 beantragte er beim Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei eine Überprüfung eines Feststellungsbescheides aus dem Jahr 1998 mit dem Ziel der Feststellung von Verpflegungs- und Bekleidungsentgelt als Arbeitsentgelt. Nach Abweisung einer Klage durch das Sozialgericht mit Urteil vom 17.10.2013 hatte das LSG Erfurt auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 29.04.2014 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Der Wiederaufruf der Sache durch den Kläger erfolgte im Juni 2018.
Das LSG Erfurt hat der Berufung insoweit stattgegeben, als der Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei verpflichtet wurde, das im Zeitraum 1961-1981 gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt festzustellen. Hinsichtlich der Feststellung von Kleidergeld hat das Landessozialgericht die Berufung zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Landessozialgerichts war Verpflegungsgeld eine lohnpolitische Maßnahme und diente der Verbesserung der Einkommenssituation des Betroffenen. Bekleidungsgeld hingegen habe eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers gedient und hatte daher keinen Arbeitsentgeltcharakter.“
Angehörige des DDR-Strafvollzuges können ebenfalls profitieren
Von dem jetzigen Urteil sind vor allem untere Dienstgrade betroffen. Profitieren könnten von dieser Entscheidung auch ehemalige Beschäftigte des DDR-Strafvollzuges und der Feuerwehr.
Das Gericht hatte eine Berufung nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG angefochten werden.
Unmut der Verfolgungsopfer
Der Unmut der Verfolgungsopfer der DDR-Diktatur ist begründet. Während Gerichte landauf-landab Ansprüche dieser Betroffenen-Gruppe auch nach 30 Jahren des Mauerfalls immer noch mit teils skandalösen Begründungen abweisen, haben ehemalige Systemträger – wenn auch nach längeren Schamfristen – immer wieder Erfolge, wie jetzt in Thüringen.
So hatte jüngst in Berlin das Landgericht den Antrag einer ehem. DDR-Bürgerin auf Rehabilitierung zugefügten DDR-Unrechtes abgewiesen. Die jetzt 58jährige war im Alter von zwei Jahren in ein Heim eingewiesen worden, weil die betreuenden Großeltern wegen Republikflucht inhaftiert (und später verurteilt) worden waren. Das Gericht hatte die Einweisung als „übliche fürsorgerische Maßnahme“ bezeichnet und die elf Jahre andauernde Vorenthaltung der nach West-Berlin geflüchteten Eltern schlicht ignoriert: Man müsste ja dann allen 17 Millionen DDR-Bürgern eine Wiedergutmachung zusprechen, weil diese an der Ausreise gehindert worden seien.
Fortdauernde Unrechtspflege
Es sind diese Urteils-Begründungen, die Verfolgungs-Opfer der DDR buchstäblich auf die Palme treiben. Dabei handelt es sich nur um die Spitze einer „fortdauernden Unrechtspflege,“ wie die Vereinigung 17. Juni 1953 in einer Stellungnahme von heute in Berlin erklärte. Für diese „Aufrechterhaltung alter Prinzipien“ seine allerdings nicht nur die Gerichte, sondern auch die Politik verantwortlich. Diese habe die grundlegende und unmissverständliche Aufarbeitung des DDR-Unrechtes im Gegensatz zu der zwar verzögerten, aber immerhin konsequenten Verfolgung des NS-Unrechtes „auf die lange Bank geschoben.“ Nur zögerlich und nach für die Betroffenen quälenden, weil immer wieder vorgertragenen Forderungen reagiere die Politik, wie jetzt, 30 Jahre nach der Maueröffnung, durch z.B. die Entfristungs-Vorlage des Unrechtsbereinigungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Die nach wie vor ungeklärte Verletzung von Grundrechten durch die erfolgte Rückstufung von Bundesbürgern (nach erfolgreicher Flucht aus dem SED-Staat) zu DDR-Bürgern und die damit verbundene bis zu dreistellige Kürzung von Rentenansprüchen ist bis heute nicht korrigiert worden.

Immer wieder demonstrierten Ausgebürgerte und Unterstützer gegen den Rentenbetrug- Die Politik wehrte bis heute ab – Foto. LyrAg
Auch die „Soziale Zuwendung“, die SED-DDR-Opfer nach einer zu Unrecht verbüßten Haft von mindestens 180 Tagen erhalten, im Polit-Deutsch schamhaft als „Opferrente“ bezeichnet, ist ein Skandal dieser Republik, weil die Opfer somit gesetzeskonform zu Sozialhilfeempfängern degradiert werden. Auch eine Dynamisierung der Entschädigung ist bisher abgelehnt worden. Auf der anderen Seite erhalten die einstigen Minister der (frei gewählten) Übergangsregierung der DDR für längstens 5 Monate Dienstzeit eine sogen. Ministerrente, die jeweils mit einer Erhöhung der Ministergehälter auf Bundesebene angepasst werden. Eingangsrente: 600 Euro. SED-DDR-Opfer erhielten seit 2007 (!) 250 Euro, nach einer Erhöhung ab 2015 300 Euro. Dies entspricht gerade einmal der Hälfte der Eingangsrente für ehemalige Minister der letzten DDR-Regierung.
Unwucht im Rad der Aufarbeitung
„Die wenigen Beispiele belegen die Unwucht im Rad der Aufarbeitung,“ stellt dazu die Vereinigung 17. Juni fest. Daher sehe man den zu erwartenden Jubelreden zum 30. Jahrestag des Mauerfalls „mit erheblichen Kopfschmerzen entgegen.“ Es sei ein „Höhepunkt der Heuchelei“ zu erwarten, um die Bürger von den „sträflichen Versäumnissen und Verwerfungen in der Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur“ abzulenken. Daher ist es für viele Verbandsvertreter nicht verwunderlich, wenn sich einstige Opfer zunehmend enttäuscht von den einst bei diesen hoch angesehenen, weil die Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten tragenden Parteien abwenden und versucht sind, sich neu entstandenen politischen Gruppierungen zuzuwenden.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.408).
Berlin/Bremen, 06.08.2018/cw – In der Vergangenheit klopften sich Politiker aller Coleur auf die eigene Brust: Man stelle sich den Verpflichtungen aus dem dunklen Erbe der Diktatur(en) in Deutschland und erkenne die vielfältigen Qualen der Opfer in den Haftanstalten und Konzentrationslagern durch die zumindest symbolische Zahlung einer gesonderten Rente an.
Das in der Praxis die Umsetzung nach anderen Kriterien erfolgt, wird dabei verschwiegen. So erhalten die Opfer der Zweiten Diktatur nach wie vor „in Anerkennung der politisch ungerechtfertigten Verfolgung“ eine „Soziale Zuwendung“, verschwiemelt als „Opferrente“ bezeichnet. Mit der gesetzlichen Formulierung wird gewährleistet, dass diese „Rente“ nur an Hilfebedürftige ausgereicht wird. Selbst Rentner, die diesem Personenkreis angehören, haben nur einen Anspruch, wenn das eigene Einkommen nicht bestimmte Grenzwerte übersteigt. Und in Berlin bezog man nach jahrelangen Bemühungen die anerkannten Opfer der SED-Diktatur in die sozialen Vergünstigungen des berlinpass ein. Diese müssen sich allerdings alljährlich bei den Bürgerämtern in die Schlange der Sozialhilfeempfänger einordnen, um sich diese „Vergünstigung“ verlängern zu lassen. Ein von der Vereinigung 17. Juni geforderter Dauerausweis für Opfer der Diktatur lehnt die zuständige Sozialsenatorin bislang ab. Anerkennung sieht anders aus.
Nun berichten Medien, u.a. die Leipziger Volkszeitung über einen weiteren Skandal in der angeblichen Aufarbeitung einstigen Unrechtes (http://www.lvz.de/Nachrichten/Politik/NS-Opferrente-gekuerzt-Regierung-in-der-Kritik). Der einstige Deserteur Ludwig Baumann entging 1942 knapp der Todesstrafe und verbüßte seine Strafe bis zum Kriegsende in einem Zuchthaus der NS-Diktatur. Baumann litt lange unter den Folgen der Haft. Trotzdem wurde ihm 2017 die Opferrente gekürzt, weil er in ein Pflegeheim umziehen mußte. Da über den Einzug in die Pflegeeinrichtung keine ordnungsgemäße Meldung erfolgte, soll jetzt der Sohn nach dem Tod seines Vaters 4.000 Euro an die Staatskasse zurückzahlen. Als Begründung wurde die erfolgte „Vollversorgung“ in der Pflegeeinrichtung angegeben. Offenbar handelt es sich um keinen Einzelfall.
Die Opferente war bereits auf ein Heimtaschengeld reduziert worden
Der Anfang Juli in Bremen verstorbene einstige Deserteur bezog seit 1993 eine NS-Opferrente von zuletzt 660 Euro monatlich. Nach dem Bezug des Altenheims war diese in ein „Heimtaschengeld“ von 352 Euro umgewandelt, also bereits gekürzt worden.
Nicht nur der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Fraktion, Jan Korte, sprach von einem Skandal: Es sei beschämend, „dass hochbetagten Überlebenden des NS-Terrors in ihren letzten Lebensjahren so eine Diskriminierung angetan wird.“ Das erlittene Unrecht „wird ja nicht kleiner, wenn der Betroffene ins Pflegeheim gehen muss,“ wird der Politiker von der LVZ zitiert. Die LINKE wolle im Bundestag auf eine entsprechende Revision der Bestimmungen hinwirken und setzt dabei auf eine breite Zustimmung im Bundestag.
Bei eigenen Vorteilen atemberaubendes Tempo
Die Vereinigung 17. Juni in Berlin befürchtet allerdings, das „hier eine weitere Selektion der Diktaturopfer“ droht. Man habe mit großer Sorge bereits in der Vergangenheit festgestellt, dass die Politik Opfer der beiden deutschen Diktaturen durch unterschiedliche Handhabungen in der Opferentschädigung „weiterhin gegeneinander ausspielt.“ Allerdings erfolge diese Unterscheidung bei der Beschneidung bereits laufender Zahlungen nicht: „Wenn der Staat sparen kann, dann tut er es ggf. auch auf dem Rücken einstiger Verfolgter, denen er zuvor jegliche Zuwendung versprochen hat,“ sagte der Vorstandsprecher. Wenn es hingegen um eigene Vorteile gehe, so jüngst in der Parteienfinanzierung oder den Zuwendungen an die Fraktionen im Bundestag, werde ein „atemberaubendes Tempo in der Durchsetzung notwendiger Bestimmungen“ eingelegt.
Übrigens sei hier noch am Rande vermerkt, dass der einstige Bürgermeister von Hamburg vor nicht allzu langer Zeit mit dem verstorbenen Baumann zusammen ein Denkmal für Deserteure eingeweiht hat. Sein Name: Olaf Scholz, SPD. Jetzt ist der Bürgermeister Finanzminister und Vizekanzler im Kabinett Merkel und lässt schon einmal vorab alle Änderungswünsche in der Sache durch seinen Ministeriumssprecher abwimmeln. Scholz orientiert sich offenbar an Vorbildern: Im Jahre 2011 hatte die SPD noch vehement gegen den Rentenbetrug der seinerzeitigen CDU/CSU/FDP-Koalition an ehemaligen DDR-Flüchtlingen protestiert. Selbst in die Regierung eingetreten, wollte die einst stolze Arbeiterpartei davon nichts mehr wissen: Was schert mich mein Geschwätz von gestern?
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.418).
Berlin, 21.07.2018/cw – Die Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V. (IEDF), die Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. (VOS) und der Dachverband Union der Opfer Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG) haben dem Deutschen Bundestag eine Petition (Beschwerde) wegen der Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR übergeben. Der Bundestag hat vor wenigen Tagen die Petition (Nr.81823) zur elektronischen Unterschrift freigeschaltet. Damit können Betroffene u n d BürgerInnen, die sich gegen diese „beispiellose und grobe Rechtsverletzung“ aussprechen, diese Petition bis zum 14.08.2018 online mitunterzeichnen.
Ausgangspunkt der Petition ist der sogen. „Rentenbetrug“. Ohne Befassung des Bundestages wurde die in den Staatsverträgen mit der DDR vereinbarte Rentenregelung für einstige DDR-Bürger auf dem Verwaltungsweg abgeändert. In den Verträgen war festgelegt worden, dass DDR-Bürger, die zuvor (vor dem Mauerfall) die DDR verlassen hatten (Republikflüchtige und Übersiedler), rentenrechtlich so behandelt werden, als hätten sie ihre Arbeitsleistungen in der (alten) Bundesrepublik erbracht. Eine Regelung, die im Übrigen zuvor jedem Flüchtling und Übersiedler bei Ankunft in der Bundesrepublik durch die Übergabe eines Merkblattes zugesichert worden war. Gesetzlich geregelt wurde diese Praxis durch das sogen. Fremdrentengesetz (FRG), das nach der Wiedervereinigung durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) den Realitäten angepasst wurde, weil es dieser Zusicherung wegen nicht mehr gegebener Republikfluchten oder Übersiedlungen nicht mehr bedurfte.
Durch eine eigenmächtige Interpretation des RÜG durch das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ggüb. der (nachfragenden) Deutschen Rentenversicherung wurde die in der Sache neue Regelung, weil auf ehemalige DDR-Bürger n a c h der Wiedervereinigung bezogen, auf die sogen. „Altfälle“ ausgedehnt. Die Rentenversicherung korrigierte daraufhin ihre auf dem FRG beruhenden Rentenberechnungen für den gen. Personenkreis, wodurch diese Rentenverluste von mehreren hundert Euro hinnehmen mussten.
Rechtspolitischer Skandal
Nach Auffassung der VEREINIGUNG 17. JUNI in Berlin handelte es sich hier um einen „rechtspolitischen Skandal erster Ordnung, der im Normalfall zum Staatsskandal werden müsste.“ Durch diese rechtswidrige Praxis wurden nämlich Bundesbürger rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern gestempelt. „Hier fand eine verfassungsrechtlich unzulässige Ausbürgerung von Bürgern der (alten) Bundesrepublik statt, die „par ordre du mufti“ wieder zu DDR-Bürgern erklärt wurden,“ sagte seinerzeit der Vorstand. Die Vereinigung hatte nicht zuletzt aus diesem Grund 2017 eine Spontan-Demo vor dem einstigen zentralen Untersuchungsgefängnis der DDR-Staatssicherheit in Hohenschönhausen initiiert, um der vor der letzten Bundestagswahl dort erschienenen Bundeskanzlerin die Empörung der Opfer vorzutragen. Angela Merkel sagte zwar den erschienenen ehem. politischen Häftlingen spontan (in Anwesenheit der Presse) eine nochmalige Überprüfung zu, ließ diesen dann aber 2018 endgültig übermitteln, dass nach Auffassung der Bundesregierung seinerzeit alles rechtlich einwandfrei, also ohne Beanstandungen geregelt worden sei.
Die Petenten stellen u.a. fest, dass „die rückwirkende Zuordnung zum Beitrittsgebiet durch keinen gesetzgeberischen Akt legitimiert (ist). Die Folge ist, dass der DDR-Flüchtling infolge seiner Flucht im Rentenrecht schlechter gestellt ist, als wäre er in der DDR geblieben.“ Und weiter: „In der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ist kein Fall bekannt, in dem rückwirkende Rechtsänderungen eines solchen Ausmaßes zum Nachteil einer konkreten Personengruppe vorgenommen wurden. Mehrere Grundgesetzartikel stehen dem entgegen.“
Mit allen zugänglichen einschlägigen amtlichen Dokumenten zum Beitritt der DDR (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung) weisen die Petenten nach, dass die rückwirkende Umwidmung der Überleitungsgesetze durch Exekutive und Judikative willkürlich und rechtsstaatlich unzulässig ist.
Der vollständige Text der Petition kann unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_06/_26/Petition_81823.html (Bundestag) und unter http://www.flucht-und-ausreise.info/dokumente/upload/cd8a6_2018-03-15_Gemeinsame_Beschwerde_komplett.pdf eingesehen werden.
Widerstand gegen diesen Rechtsbruch
Die VEREINIGUNG 17. JUNI hat in einer Erklärung vom 20.Juli „zum Widerstand gegen diesen Rechtsbruch der Verfassung“ aufgerufen und a l l e BürgerInnen aufgefordert, „diesen notwendigen Protest gegen die Verletzung einschlägiger Rechtsnormen“ durch ihre Unterschrift zu unterstützen. Jede Unterschrift wäre „auch ein DANKE an jene Millionen Menschen, die durch ihren Schritt in die Freiheit oder ihren mutigen Widerstand, der diesen häufig hohe Zuchthausstrafen eingebracht hat, den Sturz der DDR-Diktatur eingeleitet haben. Diese Menschen waren die eigentliche Lastenträger der Teilung Deutschlands. Sie dürfen in der Folge nicht zu Lastenträgern der Wiedervereinigung gestempelt werden. Nur ein Prozent Beteiligung von 80 Millionen Einwohnern würden 800.000 Unterschriften erbringen. Das sollte in einem Land möglich sein, in dem selbst die Berliner Mauer friedlich zum Einsturz gebracht und die Teilung Europas beendet wurde,“ sagte der Vorstandsprecher in Berlin.
Unterschriften können geleistet werden unter Petition mitzeichnen. Die Mitzeichnungsfrist läuft vom 17.07. – 14.08.2018.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30307785 (1.411).
Berlin/Potsdam, 4.12.2017/cw – 27 Jahre nach dem unrühmlichen Ende der Zweiten Deutschen Diktatur erhält das Land Brandenburg („Die kleine DDR“, so Klaus Landowsky, CDU und Manfred Stolpe, SPD) nun weitere 31 Millionen Euro aus der Liquidation des SED-Vermögens. Insgesamt werden 185 Millionen Euro aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen des einstigen, nach DDR-Jargon „Ersten Arbeiter und Bauern-Staates auf deutschem Boden“ auf die neuen Länder verteilt.
Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten in der Schweiz kann Brandenburg nun über weitere 31 Millionen Euro verfügen. Die Millionen stammen aus dem Geflecht der Ost-Berliner Handelsfirma Novum, die als getarntes SED-Unternehmen galt, teilte das Brandenburger Finanzministerium mit.
Pikant: Die Millionen werden verantwortlich von einem Minister verteilt, der selbst der SED, die jetzt unter dem Namen DIE LINKE firmiert, angehört. „Das wäre so, als wenn man einem ehemaligen Mafiosi die Verteilung aufgespürter Gelder aus kriminellen Machenschaften anvertraut,“ empört sich der Vorsitzende der Vereinigung der Opfer des Kommunismus (VOK), Jörg Moll. Auch die in Berlin ansässige Vereinigung 17. Juni ist „über diese Instinktlosigkeit gegenüber den SED-Opfern“ fassungslos. Man wolle sich in den nächsten Tagen an den Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke (SPD) wenden und diesen auffordern, die Entscheidung über die SED-Millionen „aus moralischen Gründen der Staatskanzlei zuzuordnen.“ Außerdem werde der Vorstand dem Ministerpräsidenten „das Unverständnis und die Empörung betroffener Diktatur-Opfer auch darüber übermitteln, dass die Millionen nach einer Ankündigung des SED-LINKE-Finanzministers Christian Görke „im Rahmen des aktuellen Nachtragshaushaltes für 2018 für den Ausbau der Breitbandversorgung in den Kommunen“ genutzt werden solle. Angesichts der Tatsache, „dass Hunderttausende SED-Opfer auch 27 Jahre nach dem Ende der DDR nach wie vor buchstäblich um jeden Euro Entschädigung kämpfen müssen, die monatliche Entschädigungszahlung nach wie vor als Soziale Zuwendung und nicht als Ehrenrente bezeichnet wird und Abertausende ehemalige Flüchtlinge und Übersiedler unter dem nach wie vor nicht beseitigtem Rentenbetrug leiden müssten, sei die angekündigte Verwendung der mühsam erstrittenen Rückzahlungen aus dem einstigen SED-Vermögen eine weitere Ohrfeige in das Gesicht der Opfer,“ erklärte der Vorstand am Montag.
Nur zehn Prozent kommen den Diktatur-Opfern zu
Brandenburg steht allerdings nicht allein mit der „Zweckentfremdung“ (Vereinigung 17. Juni) des ehemaligen SED-Vermögens. So erhält z.B. Mecklenburg-Vorpommern aus der SED-Vermögensmasse 17,6 Millionen Euro. Nach einer Mitteilung der Staatskanzlei einigten sich die Spitzen des Koalitionsausschusses aus SPD und CDU bereits auf die Verteilung: 10 Millionen Euro sollen in ein Programm zur Digitalisierung in der privaten Wirtschaft fließen, weitere 2,6 Millionen sollen für die Anschaffung von Großgeräten im Sport reserviert werden und für „besondere regionale Strukturmaßnahmen“ sind zwei Millionen Euro aus dem einstige SED-Topf vorgesehen.
Immerhin sollen drei Millionen in die Sanierung und Modernisierung von Gedenkstätten fließen, davon eine Million für Gedenkorte „die an DDR-Unrecht erinnern“. Die Vereinigung 17. Juni: „Damit werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht einmal 10 % aus den zugewiesenen SED-Geldern für Aufgaben verwendet, die direkt oder indirekt den DDR-Opfern zukommen oder dem Gedenken an vergangenes Unrecht gewidmet“ sei. Offenbar räche sich erneut, dass der Deutsche Bundestag auf klare und verbindliche Regeln und Vorgaben für die Verwendung einstigen SED-Vermögens verzichtet hat.
© 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.324).
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