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Berlin, 14.06.2018/cw – Am 15./16. und 17. Juni finden diverse Veranstaltungen in Berlin zum Gedenken an den Volksaufstand von 1953 statt. Der Vorstand der Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V. übermittelt folgende Termine:
14. Juni, 11:00 Uhr: Anbringung von Rosen an den Gedenkkreuzen in der Ebertstraße (nahe Reichstag), Vereinigung 17. Juni.
15.Juni, am Nachmittag: Gedenken an den Mauerkreuzen in der Ebertstraße (nahe Reichstag / Kranzniederlegung) und VA auf dem „Platz des Volksaufstandes von 1953“ vor dem BMF, jeweils durch Museum „Haus am Checkpoint Charlie“ und CDU Berlin
16. Juni, 16:00 Uhr: Steinplatz, Niederlegung Blumengebinde am a) Denkstein für die „Opfer des Stalinismus“; b) Denkstein für die „Opfer des Nationalsozialismus“; Vereinigung 17. Juni.
18:00 Uhr: Gedenkfeier am a) „Holzkreuz“ in Berlin-Zehlendorf (Kleeblatt), Kranzniederlegung Kranzniederlegung b) „Russenstein“, ggüb. dem Holzkreuz, Blumengebinde; Vereinigung 17. Juni.
19:00 Uhr: Mitgliederversammlung
17. Juni, 09:30 Uhr: Steinplatz, Kranzniederlegung am Denkstein für die „Opfer des Stalinismus“ – Gedenkveranstaltung der VOS und des BezA Charlottenburg-Wilmersdorf.
10:00 Uhr: Kranzniederlegung durch Regierenden Bürgermeister von Berlin auf „Platz des Volksaufstandes von 1953“ vor dem BMF
11:00 Uhr: Staatsakt Friedhof Seestraße unter Beteiligung Vereinigung 17. Juni.
11:30 Uhr: Ehrung der seit dem Volksaufstand verstorbenen Teilnehmer am 17.06.1953 durch Vereinigung 17.Juni.
12:30 Uhr: Gedenkfeier „17. Juni 1953“ in Reinickendorf (Erinnerung an den Marsch der Arbeiter von Henningsdorf) ggüb. dem Rathaus.
Zusammenstellung der Termine in Berlin, an denen die Vereinigung direkt oder indirekt beteiligt ist oder die dieser übermittelt (bekannt) wurden. Es finden weitere Veranstaltungen zum Gedenken (u.a. ein 7-km-Gedenkmarsch in Halle) und in weiteren Orten Deutschlands statt.
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.396).
Berlin, 22.04.2018/cw – Dem aktuellen Regierenden Bürgermeister kann man ja einiges vorwerfen, einen Mangel an Ideenreichtum wohl nicht. Michael Müller machte unlängst Furore mit seinem Vorschlag zur Grundsicherung. Jetzt ging der Auch-Bundesratspräsident mit der Idee an seine Berliner Öffentlichkeit, sich zwischen drei Feiertagsvorschlägen zu entscheiden: Dem 8. Mai (1945, „Tag der Kapitulation“ oder „Tag der Befreiung“, je nach Gusto), dem 17. Juni (1953, Volksaufstand in der DDR, bis 1990 gesetzlicher und arbeitsfreier Feiertag in der alten Bundesrepublik) oder dem 27. Januar (1945, dem Befreiungstag des Vernichtungslagers Auschwitz, bereits als nicht-arbeitsfreier Holocaust-Gedenktag etabliert).
Meisterhafte Verdrängung oder meisterhafter Polit-Circus?
Interessanterweise taucht bei Michael Müller der 9. November nicht auf (1918 Ausrufung der Republik; 1923 Niederschlagung des Hitler-Putsches in München; 1938, als „Reichskristallnacht“ bekannter Auftakt zur aktiven Juden-Verfolgung durch die Brandschatzung diverser Synagogen und jüdischer Geschäfte, 1989 Fall der Berliner Mauer). Für einen Berliner und dazu noch Regierenden Bürgermeister etwas seltsam. Meisterhafte Verdrängung oder meisterhafter Polit-Circus?
Der 9. November ist in der Geschichte der Deutschen und dadurch – zwangsläufig – in der Geschichte Europas in seiner Anhäufung historisch bedeutsamer Momente ein einmaliges Datum. Er vereint (hier nicht erwähnt die Ermordung des Mitgliedes der demokratischen Paulskirchen-Versammlung, Bodo Blum, 1848 in Wien) Höhepunkte der deutschen Geschichte mit der Erinnerung an deren absoluten Tiefpunkt, dem 9. November 1938. Das war auch der Grund, warum die Vereinigung 17. Juni in Berlin bereits am Jahresende 1989 den Vorschlag unterbreitete, den (bisherigen freien Arbeits-Feiertag) „17. Juni“ gegen den „Nationalfeiertag 9. November“ auszutauschen. Der damalige Parlamentspräsident Jürgen Wohlrabe (CDU) begrüßte diesen Vorschlag vorbehaltlos, der Bündnis90/GRÜNE-Abgeordnete Werner Schulz griff im Deutschen Bundestag vor einigen Jahren diesen Vorschlag auf, bisher vergeblich.
17.Juni dient offenbar nur als Alibi
Dem Verein, der sich nach dem Volksaufstand als KOMITEE 17.JUNI zur Erinnerung an die Erhebung gegründet und am 3. Oktober(!) 1957 unter seinem jetzigen Namen in das Vereinsregister eingetragen worden war, war die Entscheidung pro 9. November seinerzeit nicht leicht gefallen. Der einstige Mauerdemonstrant und damals stv. Vorsitzende Carl-Wolfgang Holzapfel, seit 1963 Mitglied, konnte sich aber schließlich mit seiner Argumentation durchsetzen: Mit dem 9. November 1989 seien die Ziele der Aufständischen von 1953 wesentlich umgesetzt worden, das würde den Verzicht auf den bisherigen Feiertag auch unter dem Aspekt der anderen historischen Ereignisse an diesem November-Tag rechtfertigen.
Das der „geschichtslose, lediglich nach Aktenlage“ entschiedene 3. Oktober den 17. Juni als arbeitsfreien Tag ablösen würde, davon hatten die 17er bei ihrem Vorschlag zum damaligen Zeitpunkt keine Ahnung. Wenn jetzt Michael Müller diesen 17. Juni neben zwei anderen Vorschlägen ins Gespräch bringt, könne das nur als „Polit-Klamauk“ verstanden werden, so der Vorstand der Vereinigung in einer Stellungnahme. Müller umgehe „aus unbegreiflichen Gründen eine notwendige Diskussion um den 9. November“ oder verdränge dieses Datum absichtlich, um „mittels Nebelkerzen namens 8. Mai oder 27. Januar unerwünschtes Nachdenken“ auszuklammern. Dabei spiele der 17. Juni offenbar nur die Rolle eines Alibis, um dem Vorwurf möglicher Einseitigkeit zu entgehen: „Dies hat dieser bemerkenswerte Tag in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands nicht verdient,“ so der historische Verein. Müller solle auch wegen seiner Glaubwürdigkeit diesen Polit-Circus „schnellstens beenden“ und einen ernstgemeinten Vorschlag in die Debatte einbringen, deren Notwendigkeit überfällig ist, erklärte der Vorstand heute in Berlin: „Es ist nicht hinnehmbar, wenn die Geschichte durch derlei Vorschläge zum Spielball der Politik gemacht wird.“
V.i.S.d.P. / © 2018: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.376).
von Carl-Wolfgang Holzapfel*
Berlin, 26.07.2017/cw – Nach dem Grundgesetz soll jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben. Zwar lässt sich daraus generell keine juristische Pflicht zur Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst ableiten. Andererseits ist die Stellenausschreibung in bestimmten Fällen beamtenrechtlich gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob eine Stellenausschreibung für das Amt zur Aufarbeitung einer Diktatur so falsch wäre?
Wer hat etwas gegen Tom Sello?
Der Regierende Bürgermeister hat Tom Sello in den letzten Tagen angerufen und ihm die Führung der bisherigen Gutzeit-Behörde angeboten, so diverse Presseberichte. Wir unterstellen, dass dieser einstige Bürgerrechtler mehr Freunde als Feinde hat. Was soll also gegen die Nominierung des bereits mehrfach geehrten und ausgezeichneten Mitarbeiters der Robert-Havemann-Gesellschaft (u.a. 2009 Verdienstorden des Landes Berlin und 2013 das Bundesverdienstkreuz am Bande) zum neuen Landesbeauftragten „zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ (wie diese Noch-Gutzeit-Behörde künftig heißen soll) sprechen? Und: Wer hat etwas gegen Tom Sello?
Es ist – wieder einmal – der Geruch interner Kungelei, der hier stört. Hier geht es um die Besetzung einer Behörde, die sich der Aufarbeitung einer Diktatur (der Zweiten Diktatur auf deutschem Boden im 20. Jahrhundert) widmen soll. Passt dazu die Besetzung der Leitung im Wege eines Dekretes? Zwar wird der Landesbeauftragte „auf Vorschlag des Senates“ – vermutlich nach „interner Klärung“ – vom Abgeordnetenhaus gewählt. Aber stände es diesem wichtigen Amt nicht an, seine Führung öffentlich auszuschreiben und in der Findungsphase über mehrere Kandidaten zu diskutieren, also der einstigen Diktatur bewusst ein demokratisches Verfahren gegenüberzustellen?
Signal vor der Bundestagswahl wichtig
Der vielfach aufgekommene Unmut über „die da Oben“ rührt auch aus dem gedankenlosen Umgang mit den Instrumenten der Demokratie: Man hat sich (oben) daran gewöhnt, Posten, die man vorher – wie gewohnt oder „immer schon“ intern „abgeklärt“ hat, zu besetzen. Gerade vor der anstehenden Bundestagswahl wäre ein Signal wichtig, das dem Wähler vermittelt: Wir haben (dazu) gelernt, wir beziehen den Bürger so weit als irgend möglich in unsere Entscheidungsfindungen mit ein. So bekämpft man aufkommende Staatsverdrossenheit, nicht durch Wahlkampfparolen, für die sich nach der Wahl kein Mensch mehr interessiert.
Das hier beschriebene wichtige Amt hat einen breiten Diskurs um BewerberInnen verdient (von denen es eine Reihe von Persönlichkeiten gibt). Ein s o in das Amt gelangende(r) BewerberIn, auch wenn dieser letztlich Tom Sello heißen würde, hätte den genügenden und überzeugenden Hintergrund, dieses verantwortliche Amt auszufüllen und sowohl ggüb. dem Parlament wie ggüb. den Opfern und Verfolgten der Zweiten Deutschen Diktatur nachdrücklich und glaubwürdig zu vertreten.
* Der Autor ist seit 2002 Vorsitzender der Vereinigung 17. Juni 1953. Er hat seinerzeit dem Ministerpräsidenten von Brandenburg die Namensgebung „Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ für das mit 20 Jahren Verzögerung neu geschaffene und mit Ulrike Poppe als erster Landesbeauftragten 2010 besetzte Amt vorgeschlagen. Die vom Landesparlament in Potsdam beschlossene Benennung lautete dann „Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur“.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.264).
Berlin, 18.12.2016/cw – Das in der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Ruschestraße beheimatete „Bürgerkomitee“ schloss sich jetzt in einer Erklärung (17.12.2016) den inzwischen zahlreichen Forderungen – u.a. auch der Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin – nach einem Rücktritt des Stasi-belasteten Staatssekretärs Andrej Holm an. Die vom Vorsitzenden Christian Booß gezeichnete „Information 06/16“ hat folgenden Wortlaut:
„Das Bürgerkomitee 15. Januar e.V. kritisiert die Entscheidung der Berliner Koalition Staatssekretär Andre Holm weiter im Amt zu halten. Das Bürgerkomitee fordert Staatssekretär Andre Holm auf, persönlich Konsequenzen zu ziehen.
Mit den offenbar falschen Angaben über seine Berufsbiographie zur eigenen Stasi-Mitarbeit hat der kürzlich ernannte Staatssekretär der Berliner Senatsbauverwaltung seiner Glaubwürdigkeit schwer geschadet. Das ist kein Kavaliersdelikt. Die voreilige Ernennung Holm war ein Fehler. Es gilt natürlich auch für Holm, dass er ein Recht auf sorgfältige Prüfung hat. Die zögerliche Prüfung der seit Tagen höchst umstrittenen Personalie durch den Senat beschädigt aber inzwischen den Senat, die Koalition und den Regierenden Bürgermeister. Andrej Holm sollte daher die Konsequenzen ziehen und zurücktreten.
Das Bürgerkomitee hatte am 11. Dezember 2016 (http://buergerkomitee1501berlin.de/meldungen/) angesichts der vielen offenen Fragen um die Vita von Holm, die genaue Prüfung vor seiner Ernennung empfohlen. Erste Hinweise auf einen möglichen Einstellungsbetrug waren im Tagesspiegel schon vor Aushändigung der Ernennungsurkunde veröffentlicht worden.
Andrej Holm hatte laut Zeitungsmeldungen zunächst und auch bei früheren Einstellungen in den öffentlichen Landesdienst angegeben, nur als Rekrut im MfS-Wachregiment Felix Dserschinski verpflichtet gewesen zu sein. Die Berliner Personalüberprüfungskommission für den öffentlichen Dienst unter dem ehemaligen Ostberliner Bürgermeister, Tino Schwierzina, hat Anfang der 1990er Jahre argumentiert, dass die Wehrdienst-Zugehörigkeit beim MfS-Wachregiment als „Jugendsünde“ eingestuft werden kann. Es gab in der DDR durchaus familiäre Biographien in denen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende quasi automatisch in das System hineinwuchsen. Gerade Menschen mit solchen Vorprägungen muss man auch eine Chance lassen, in der Demokratie anzukommen und ihren eigenen Weg zu gehen. Die Orientierung der Überprüfungskommission galt aber nicht automatisch für andere inoffizielle und hauptamtliche Tätigkeiten bei beim MfS in jungen Jahren. Seither sind hunderte wegen ihrer MfS-Vergangenheit nicht in den öffentlichen Dienst übernommen worden. Es ging dabei nie um Abstrafung oder Ausgrenzung, sondern im Gegenteil darum, insbesondere in Ostdeutschland, den gesellschaftspolitischen Wandel in eine rechtsstaatlich-demokratische Verwaltung glaubhaft zu machen und um Vertrauen bei den Bürgern zu werben.
Andrej Holm musste nun selbst zugeben, bei der Einstellung in der Humboldt-Universität Berlin, einer Landeseinrichtung, objektiv falsche Angaben gemacht zu haben. Das ist schon per se nicht akzeptabel. Andrej Holm hat dies, nachdem die Debatte um seine Person schon länger lief, erst zugegeben, als ihm Journalisten auf der Spur waren. Allein das lässt Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit aufkommen.
Holm behauptet nun, er habe zum Zeitpunkt seiner Angaben bei der Humboldt-Universität nicht gewusst, dass er als hauptamtlicher Mitarbeiter beim MfS geführt wurde. Das ist nun vollkommen unglaubwürdig. Andrej Holm war Sohn eines MfS-Offiziers in derselben Bezirksverwaltung des MfS, für die er im Herbst 1989 eingestellt wurde. Holm hat nach eigenen Schilderungen dort auch wochenlang als Auswerter gearbeitet. Seine Entlohnung durch die Geheimpolizei als auch die Einstellungspapiere sprechen dagegen, dass Holm nicht gewusst haben soll, wo und in welcher Funktion er im MfS engagiert war. Seine damalige Angabe bei der Humboldt-Universität wirkt vielmehr wie eine Legende, um bei der Einstellung in dem öffentlichen Dienst mit einer Halbwahrheit durchrutschen zu können.
Der Staatssekretär in einer Berliner Senatsverwaltung ist faktisch der Oberste Verwaltungsbeamte, der dafür Sorge zu tragen hat, dass „seine“ Verwaltung rechtsförmig arbeitet. Ihm kommt damit auch Vorbildfunktion zu. Ein Staatssekretär der falsche Angaben über seine Berufsbiographie gemacht hat, erfüllt diese Kriterien nicht.
Gegenüber der LINKEn, die Holm nominiert hat, stellt sich mit dieser Personalie inzwischen täglich die Frage, wie weit sie sich wirklich von ihren Wurzeln in der SED/PDS entfernt hat.
Für die Menschen, die den Freiheitsbeschränkungen der DDR-Diktatur ausgesetzt waren und dem widerstanden haben, wäre es zudem ein Schlag ins Gesicht, wenn sich ein ehemaliger Stasimitarbeiter auf diese fragwürdige Weise dauerhaft an die Spitze der Berliner Verwaltung schummeln würde.
Herr Holm hat in Interviews gesagt, dass er sich persönlich geändert habe, offen für Veränderungen ist und dazu lernen will. Wenn er das wirklich glaubhaft machen will, sollte er aus den jetzigen Chaostagen beim neuen Senat die persönlichen Konsequenzen ziehen, und zurücktreten.
Oder weiß Andrej Holm jetzt auch nicht, was ein Staatssekretär ist?“
V.i.S.d.P.: Bürgerkomitee u. Redaktion Hoheneck, Berlin – redaktion.hoheneck@gmail.com (1.194)
Berlin, 16.12.2016/cw – Laut Medienberichten hat jetzt ein ehemaliger politischer Gefangener Strafanzeige gegen den jüngst ernannten und wegen seiner einstigen hauptamtlichen Stasitätigkeit in die Kritik geratenen Staatssekretär Andrej Holm (46) erstattet. Hugo Diederich (62), Beisitzer im Vorstand der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) und Bundesgeschäftsführer begründet sein Anzeige gegenüber der B.Z. so:
„Holm hat sich durch falsche Angaben im Lebenslauf seinen Job bei der Humboldt-Uni erschlichen und hätte deshalb auch nie zum Staatssekretär ernannt werden dürfen.“
Diederich steht nicht allein. Auch der frühere Chef des Berliner Beamtenbundes Joachim Jetschmann (72) sieht einen „Anfangsverdacht“ wegen Falschbeurkundung: „Falsche Angaben im Lebenslauf, erst recht wenn damit die hauptamtliche Tätigkeit bei der Stasi vertuscht werden sollte, sind schwerwiegende Einstellungs- und Ernennungshemmnisse“ (B.Z.).
Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert inzwischen eine Sondersitzung des Hauptausschusses, um die Personalie Holm zu debattieren.
Die Vereinigung 17. Juni in Berlin begrüßt den Antrag der CDU. Es gäbe zur Zeit keine nachhaltigen Kenntnisse, die eine juristische Entscheidung erforderlich machten: „Diese skandalöse Personalie muß politisch entschieden werden,“ sagte Vorstandssprecher Carl-Wolfgang Holzapfel (72), der selbst 1966 in Ost-Berlin zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, heute in Berlin. Der klarste Weg sei der freiwillige Rücktritt von Holm, um Schaden von Berlin und den schweren und vermeidbaren Affront der SED-DDR-Opfer abzuwenden. „Sollte er dazu nicht in der Lage sein, ist der Regierende Bürgermeister gefordert, von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen und den Stasi-belasteten Staatssekretär zu entlassen.“
Kommentar:
„Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“, sagt der Volksmund. Wenn nun ausgerechnet ein Mann Anzeige wegen „Täuschung“ erstattet, der selbst in den vergangenen drei Jahren einigen Ermittlungsverfahren ausgesetzt war, weil er als Bundesvorsitzender, Geschäftsführer, Schatzmeister und Auftragnehmer (der VOS in Personalunion) „pflichtwidrig (die Rentenversicherung Bund) über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen“ habe, hat das ein „Geschmäckle“. Auch dessen bislang ungeklärte und selbst bisher nur im kleinen Kreis eingeräumte Tätigkeit als Leiter einer sogen. „Stasi-Sparkasse“ ist im Zusammenhang mit der Anzeige des Funktionärs und ausgewiesenen Dipl.-Kaufmanns und Finanzmaklers hinterfragungswürdig. Auf diese Weise wird eine Anzeige zum Bumerang gegen die eigene Klientel, die es schon geraume Zeit versäumt, ihren Vertretern mit gleicher Energie auf die Finger zu schauen. Jedenfalls sieht Glaubwürdigkeit anders aus.
Berliner Zeitung – Abstimmung: Soll Andrej Holm zurücktreten? http://www.berliner-zeitung.de/berlin/abstimmung-soll-andrej-holm-zuruecktreten-oder-nicht–25312130
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – redaktion.hoheneck@gmail.com (1.193)
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