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Karlsruhe/Berlin, 21.01.2017/cw – Erneut scheitern Opfer der Zweiten deutschen Diktatur an dem von diesen einst heiß begehrtem und verteidigtem Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgericht hat nach vier (!) Jahren eine Verfassungsbeschwerde „nicht zur Entscheidung“ angenommen.
„Gundhardt Lässig ist ein Mann, den so schnell nichts umwirft, am Donnerstag aber ringt er hörbar um Fassung. „Ich bin total am Boden, wir sind hier alle völlig fertig“, sagt er und fragt dann: „Sind wir denn eine Bananenrepublik?“, zitiert die FAZ den Frustierten am 19.01. in ihrer Ausgabe (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/keine-rentenanpassung-fuer-einstige-ddr-fluechtlinge-14699216.html).
In einem Merkblatt, das jeder Flüchtling aus der DDR in der Bundesrepublik erhielt, wurde den Verneinern der Zweiten Diktatur zugesagt, daß jeder Flüchtling in der Rentenversicherung der (alten) BRD so eingestuft werden würde, als ob er/sie das ganze Arbeitsleben im westlichen Teil Deutschlands zugebracht hätten. Das war aus damaliger Sicht auch folgerichtig, weil die (alte) Bundesrepublik auch über ihre Verfassung (Grundgesetz) Deutschland als „unteilbar“ definiert hatte. Folglich war auch ein Flüchtling aus der SED-DDR Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und hatte daher die gleiche Behandlung zu erwarten, wie die „Brüder und Schwestern“ im Bundesgebiet.
Im Jubel um den 9. November ging nachfolgende Hartherzigkeit unter
Der nunmehr gescheiterte Kläger in Karlsruhe und Einwohner von Saalfeld (DDR) durfte im Frühjahr 1989 nach jahrelangen Schikanen mit Frau und Kindern in den freien Teil Deutschlands ausreisen. Mit seiner Ausreise verzichtete er auf alle erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung der DDR und entlastete so die ohnehin klamme Staatskasse des ersten Arbeiter- und Bauernstaates auf deutschem Boden, als den sich frech die SED-Diktatur bezeichnete. Dies war auch einzig der Grund, warum man Rentner zu Besuchen „im kapitalistischen Ausland“ aus dem Mauer-Staat ausreisen ließ. Verbanden die kommunistischen Diktatoren doch damit die Hoffnung, dass mancher Rentner die Gelegenheit nutzen würde, ohne mühselige und todgefährliche Überwindung von Mauer und Stacheldraht im als Rechtsstaat verstandenen Westen zu bleiben. Zumal auch die großzügige und der Spaltung Deutschlands zu verdankende Regelung im Rentenrecht nicht nur den Verlust von DDR-Anwartschaften ausgleichen würde.
Im Schatten des Jubels um den Fall der Mauer am 9. November 1989, der spätestens hier zum TAG DER NATION wurde, gingen einige Hartherzigkeiten im neu gewonnen geglaubten Rechtsstaat unter. Schon der Justizminister im letzten, immerhin ersten frei gewähltem DDR-Kabinett, Prof. Dr. Kurt Wünsche, beklagte gegenüber dem Autor im August 1990, dass die Kohl-Regierung in Bonn „bisher jeden Ansatz einer Entschädigung für einst politisch Verfolgte in der DDR aus Kostengründen abgelehnt“ hatte. Man berate derzeit über einen „dritten Vorschlag“ des DDR-Kabinetts. Bekanntlich brauchte das wiedervereinigte Deutschland dann bis zum Jahr 2007, um den Ansatz einer angemessenen Entschädigung für ehemalige politische Gefangene in Form einer eher diffamierenden „sozialen Zuwendung“ zu beschließen. Der (vorgeschlagene) Begriff einer „Ehrenrente“ ging den rechtsstaatlich denkenden Parlamentariern offensichtlich zu weit. Allerdings wurde dieser Begriff für die großzügigigen Pensionsansprüche der letzten DDR-Minister, die längstens 5 Monte amtiert hatten, durchaus verwandt.
So wurde, ebenfalls ohne öffentliche Wahrnehmung der Einigungs-trunkenen Betroffenen das sogen. Fremdrentengesetz (FRG) klammheimlich geändert, welches bis zur Wiedervereinigung die beschriebene Rentenregelung juristisch fixierte. Im 1992 verabschiedeten Rentenüberleitungsgesetz (RüG) wurden einstige Flüchtlinge aus der DDR-Diktatur kraft Gesetzes rentenrechtlich wieder zu DDR-Bürgern. Was z.B. für aus Polen übergesiedelte Bürger nach wie vor gilt, galt nun nicht mehr für jene deutschen Staatsbürger, die auf den Rechtsstaat und dessen Zusagen vertrauen durften und vertraut haben.
Der vergebliche Anlauf des verstorbenen Bundestagsabgeordneten Ottmar Schreiner im Jahr 2011, der auch als „soziales Gewissen der SPD“ bezeichnet worden war, durch eine Gesetzesinitiative der SPD diesen unhaltbaren Zustand zu revidieren, scheiterte am Widerstand der damaligen Koalition aus CDU/CSU und FDP.
2016 scheiterte ein zweiter Anlauf im Bundestag erneut. DIE LINKE und Bündnis 90/GRÜNE hatten den seinerzeitigen und von Schreiner glänzend begründeten Antrag wortgleich erneut eingebracht. Die SPD mochte sich an ihre ursprüngliche Initiative zugunsten des Koalitionsfriedens nicht mehr erinnern und stimmte mit den Unions-Parteien gegen den ursprünglich eigenen Antrag. Heute bezeichnet die SPD den von Ottmar Schreiner begründeten Antrag frech als „Irrtum“.
Die FAZ: „Wie emotional das Thema Rente ist, wurde am Donnerstag auch im Bundestag deutlich, als es um die Rentenansprüche einstiger DDR-Bergleute in Braunkohlefabriken ging. Sie hatten zu DDR-Zeiten Beiträge für eine Zusatzrente eingezahlt, die sie nach der Wiedervereinigung nicht bekamen; den Kumpel gehen so bis zu 400 Euro monatlich verloren.“
UNION: „Können nicht jedem gerecht werden.“
Wiederholung der Debatte von 2016: DIE LINKE forderte „gleiche Rechte für gleiche Lebensleistungen“, die Sprecher der CDU/CSU-Fraktion forderten den endlichen Schluss der „Politik des Schlechtmachens und Kleinredens“. Begründet wurde dieses moralisch bedenkliche Verhalten damit, dass das Rentenrecht „das ganze Land im Blick haben“ müsse und „im Zweifel nicht jedem gerecht werden“ könne, auch wenn die Ansprüche „noch so berechtigt“ sein mögen.
Der Frust der betroffenen Bergleute ist nun wohl ebenso groß wie jener wieder zu DDR-Bürgern degradierten einstigen Flüchtlinge. Sie hadern und haben wie Gundhardt Lässig ernsthafte Zweifel daran, noch „in einem Rechtsstaat“ zu leben (FAZ).
Beobachter halten die Aussichten auf eine Revision der skandalösen Entscheidungen des Bundestages nach der Entscheidung des BVG nunmehr für nahezu aussichtslos. Das Verfassungsgericht hatte seine Entscheidung (1 BvR 713/13 vom 13.12.2016) über die Nichtannahme der Beschwerde Lässigs im Gegensatz zu sonstigen Gepflogenheiten ausführlich begründet. Danach schütze der Artikel 14 Abs.1 des GG auschließlich in der (alten) Bundesrepublik Deutschland erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung, so die 1. Kammer des Ersten Senats, nicht hingegen Anwartschaften aus den Herkunftsgebieten. „Eigentumsgeschützte Rechtansprüche werden durch das FRG nicht begründet.“
Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis (1939), der bis 2013 im Bundestag saß, widersprach in einem jüngst ausgestrahltem Interview mit plus-minus/ARD (http://mediathek.daserste.de/Plusminus/Rente-Weniger-Geld-f%C3%BCr-ehemalige-DDR-Fl/Video?bcastId=432744&documentId=40044874) der offiziellen Lesart seiner Partei im Bundestag: Es sei niemals Intention dieser gesetzlichen Regelung gewesen, Flüchtlinge wieder zu DDR-Bürgern zu machen. Mit seinem Statement kommt der ehemalige Politiker und Rechtsanwalt allerdings zu spät. Noch 2011 stimmte er regierungskonform gegen den SPD-Antrag. Damit liegt er auf einer inzwischen bekannten Linie: Kaum der Fraktionsdizipilin entronnen, werden Politiker mutig und erklären sich öffentlich in einer Deutlichkeit, die sie seit Jahren im Parlament vermissen lassen.
Die Betroffenen wollen sich trotz dieser desaströsen Lage (noch) nicht entmutigen lassen und haben zu einer dritten Demonstration gegen den RENTENBETRUG am 21.März 2017 im Regierungsviertel (von 14:00 – 17:00 Uhr) in Berlin aufgerufen. Eine letzte Hoffnung ergibt sich für die Organisatoren Wolfgang Graetz (Berlin) und Dr. Wolfgang Meyer (Speyer) aus der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September: An diesem Tag würden die Karten neu gemischt werden. Es bestände die Aussicht, dass dann die „Rentenbetrüger“ ihre Mehrheiten verlören. Vielleicht schließen sich ja betroffene Bergleute dem diesjährigen Protest an.
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Von Wieland Zumpe*
Leipzig, 3.10.2016 – Polarisierung und Radikalisierung in Deutschland waren die Ausgangsbegriffe einer Öffentlichen Podiumsdiskussion von Sozialpsychologen zum 50. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Psychologie am 20. September 2016 in Leipzig.
Es ging aber in der Hauptsache um die Besprechung von Lösungen. Denn Polarisierung und Radikalisierung entstehen durch Bedrohung, Verängstigung, Abwertung, Stimmlosigkeit, Zustände der Hemmung und fehlende u.a. politische Steuerung.
In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat sind daher dessen Strukturen gefordert, aus sich selbst heraus dieses freie selbstbestimmte Handeln im Sinne des Grundgesetzes zu entwickeln, was unsere Kultur geprägt hat und diese ausmacht. Das bedeutet die Einhaltung von Grundwerten und Normen in ihrer gesamten Palettenbreite, die im Podium auch benannt wurden.
Auseinandersetzungen bedürfen des Dialogs
Dazu gehört die ständige Gewährleistung der Handlungsfähigkeit und das Bieten von Handlungsoptionen für soziale Integration und gegen sozialen Demokratieabbau. Sorgen der Menschen müssen ernstgenommen werden. Sie müssen sich zugehörig fühlen und engagieren. Teilhabe muß im Sinne des Grundgesetzes ermöglicht werden.
Stellungsmäßig vermeintlich geschlossene Absonderungen, die sich als „Eliten“ sehen, müssen entzaubert und Gleichheit wieder sichergestellt werden. Die Auseinandersetzungen bedürfen des Dialogs.
Dazu müssen inhaltliche Klärungen stattfinden. Man muß diskursfähig sein und sondieren, was möglich ist und was nicht. Hierzu wurden Beispiele und Problemlagen erläutert und Untersuchungsergebnisse zitiert.
Letztlich – und nur letztlich – wurde das Vertrauen in Verfassungsorganisationen benannt.
* Der Autor ist diplomierter Kulturwissenschaftler, hat in Psychologie u.a. ein Rigorosum erfolgreich abgeschlossen und Praktika in der Neurobiologie.
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Berlin, 19.04.2016/hb – Vor dem heutigen Bundesfinanzministerium und damaligem Haus der Ministerien versammelten sich am Vorabend des 17. Juni zehntausende Arbeiter der DDR, um gegen die Normerhöhung der Regierung Grotewohl zu demonstrieren. Von hier aus ging der Aufruf zum Generalstreik am folgenden Tag aus, der zum Volksaufstand führte. Der Demonstrationszug gegen den Rentenbetrug am vergangenen Mittwoch, 13.04., initiiert von Wolfgang Graetz und Wolfgang Mayer, führte auch an diesem Ort vorbei. Der Vorsitzende der Vereinigung 17. Juni, Carl-Wolfgang Holzapfel, hielt vor dem Bundesfinanzministerium folgende Ansprache:
„Ich zitiere aus dem Antrag im Deutschen Bundestag, den SPD, Bündnis90/GRÜNE und DIE LINKE 2011 und jetzt im Februar/März Bündnis90/GRÜNE und LINKE wortgleich im Bundestag eingebracht haben: „Die Erwerbsbiografien von Flüchtlingen aus der DDR wurden rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz bewertet und damit (den Alt-Bürgern) gleichgestellt.“
Das entsprach der Verfassungswirklichkeit der alten Bundesrepublik, die alle Deutschen als Bürger eines Deutschlands verstand.
„Im Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 war festgelegt worden, dass ab diesem Stichtag keine Eingliederungsverfahren mehr stattfinden sollten,“ so die Opposition in ihrer Antragsbegründung gegen die CDU/CSU/FDP-Koalition und neuerdings gegen die CDU/CSU/SPD-Koalition im Frühjahr diesen Jahres. Von einer Rückwirkung dieser Bestimmung, die auch Verfassungsgrundsätzen widersprechen würde, war in dem Staatsvertrag keine Rede.
Und dann wundert sich die SPD über sinkende Umfragewerte? Früher entstand ja die Gefahr für die älteste Partei in Deutschland durch die Konkurrenz der UNION, die immer sozialdemokratischer wurde, ohne dass das die alte Partei bemerkte. Jetzt marschiert die SPD weiter in den prozentualen Tiefstand, weil sie die CDU links überholen will. Das, liebe Freunde, bringt keine Rettung. Die SPD kann sich nur dann wiederfinden, wenn sie sich rückbesinnt auf ihre Tradition als Partei, die sagt, was Sache ist.
Abwahl wegen Unglaubwürdigkeit
Lügen haben kurze Beine, sagt der Volksmund. Wie wahr. Vor drei Jahren über Ottmar Schreiner die skandalöse Beseitigung von Vertrauen in den Rechtsstaat zu beklagen, um jetzt als Regierungspartei davon nichts mehr wissen zu wollen, diese Haltung führt geradezu in die Abwahl wegen Unglaubwürdigkeit.
Und die CDU/CSU? Die hat ihre einstige Glaubwürdigkeit schon längst an der Garderobe des Reichstages abgegeben. Was unter Adenauer, Lemmer, Gradl und unter Barzel als Grundsatz galt, die beschworene Einheit Deutschlands und dass es keine unterschiedliche Staatszugehörigkeit gäbe, hat diese UNION als lästigen Ballast über Bord geworfen. Für die Übernahme der Spitzenfunktion in einer Nationalen Front unseligen Angedenkens hat sie in einem skandalösen Handstreich Euch, die einstigen Flüchtlinge aus der zweiten Diktatur, rentenrechtlich wieder zu Bürgern der DDR gemacht. Ohne den Bundestag zu befragen, ohne die Öffentlichkeit zu informieren.
Das Regieren gegen Parlament und das Volk nannte man in diesem Land einmal Diktatur, liebe Freunde. Und das zu Recht. Heute haben wir noch keine Diktatur. Aber wir befinden uns vielfach auf dem Weg dorthin. Den Status der Demokratur haben wir bereits erreicht. Und von der Demokratur zur Diktatur ist der Weg kürzer, als es uns gegenwärtig noch übermittelt wird.
Korrigieren Sie eine ungesetzliche Entscheidung
Wir fordern gerade von diesem Platz hier, dem Platz des Volksaufstandes von 1953, die Regierung auf: Kehren sie um! Besinnen sie sich wieder auf die Werte der Demokratie, die Teil- Deutschland und später ganz Deutschland in beispielhafter Weise stark gemacht und in den Kreis der Völkerfamilie zurückgeführt hat.
Bekennen Sie sich zum Rechtsstaat, korrigieren Sie eine ungesetzliche Entscheidung der ministerialen Bürokratie! Lassen Sie wieder das Parlament zur Wirkung kommen! Entwickeln Sie den Mut, Fehler zu korrigieren. Geben Sie den einstigen Flüchtlingen, die immerhin die Lasten der Teilung unseres Vaterlandes getragen haben, das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder, in den diese einst gerade auch deswegen geflüchtet waren.
Reden Sie nicht von Rentengerechtigkeit, wie jetzt wieder aktuell vor der Bundestagswahl. Verwirklichen Sie diese Rentengerechtigkeit und ändern Sie die Ausführungsbestimmungen zum Fremdrentengesetz. Stellen Sie durch ein Gesetz und nicht durch eine jederzeit veränderliche Verordnung die Unwiderruflichkeit der einst als Deutsche begrüßten Flüchtlinge und ihre Einordnung in das seinerzeitige Rentensystem wieder her.
Nur so werden Ihre neuerlichen Absichtserklärungen, die Einkommensverhältnisse der Rentner wesentlich verbessern zu wollen, glaubwürdig. Alles andere ist unaufrichtig, ist Lügen-Politik, ist auch Verrat an den einstigen hehren Bekenntnissen zur Deutschen Einheit.“
V.i.S.d.P.: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 0176-48061953 (1.105)
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