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Berlin, 28.20.2019/cw – Im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Thüringen am gestrigen Sonntag werden von Politikern und Medien (sinnigerweise ebenfalls von den mit den Vorwürfen zugedeckten  Parteien, allerdings in Richtung der jeweils anderen Seite) wieder die Begriffe „Rechtsextremismus“ und „Rechtsradikal“ inflationär bemüht. Das diese Begriffe zuforderst einer Partei zugeordnet werden, soll hier außen vor bleiben. Es geht uns um die Hilfestellung bei der Definition dieser viel gebrauchten Begriffe.

Die allseits bekannte und nicht im Geruch extremer Ansichten stehende „Bundeszentrale für politische Bildung“ hat „Rechtsextremismus“ führt dazu aus:

„Die Begriffe Rechtsextremismus, Neonazis, Rechtsradikalismus werden in der politischen Alltagssprache häufig durcheinandergewirbelt. Wann heißt es rechtsextremistisch und wann rechtsradikal? Wer und was ist damit überhaupt gemeint?

Begriffe häufig durcheinander gewirbelt

Die Begriffe Rechtsextremismus, Neonazis, Rechtsradikalismus werden in der politischen Alltagssprache häufig durcheinander- gewirbelt. Aber: Wann heißt es rechtsextremistisch und wann rechtsradikal? Wer und was ist damit überhaupt gemeint? Und: Unterscheiden sich Rechtsextremisten und Neonazis – oder sind das alles Rechtsradikale? Es gibt Kriterien, die die Begriffe voneinander unterscheiden – und dies zum Teil deutlich. Im Folgenden wird versucht, hier etwas Klarheit zu schaffen.

Rechtsextremismus

Was ist eigentlich unter Rechtsextremismus zu verstehen und wer gilt als rechtsextrem bzw. rechtsextremistisch?

Gefährliche Nostalgie , weil Förderung des Extremismus? DDR-Staatswappen auf Sonderprägung anno 2019 – Foto: LyrAg

Weil der Rechtsextremismus an sich über kein homogenes ideologisches Konzept verfügt, gibt es für den Begriff keine einheitliche Definition. Dem Duden zufolge ist ein (Rechts)-Extremist ein politisch extrem, radikal eingestellter Mensch. Als (rechts)extremistisch bezeichnet wird eine extreme, radikale politische Einstellung, die gezeigt, bezeugt, vertreten oder verfochten wird usw. Rechtsextremismus ist demnach Extremismus im Sinne der Ideologie der äußersten Rechten. Generell gilt: Rechtsextremisten lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab und wollen − auch unter Anwendung von Gewalt − ein autoritäres oder gar totalitäres staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden sollen.

Das rechtsextreme Weltbild ist gekennzeichnet durch Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, völkische Ideologie, Antisemitismus, Geschichtsklitterung, einhergehend mit der Verherrlichung des NS-Regimes und Relativierung bis zur Leugnung des Holocaust, Diffamierung und Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen.“

Quelle:  (http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41312/was-ist-rechtsextrem)

Beispiel: Kapitalismuskritiker noch keine Extremisten

In der Praxis des „Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)“ werden folgende Merkmale als Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen gewertet:

„Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen „Extremismus“ und „Radikalismus“, obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei „Radikalismus“ handelt es sich zwar auch um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denk- und Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits „von der Wurzel (lat. radix) her“ anpacken will. Im Unterschied zum „Extremismus“ sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.“

Quelle: (https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/extremismus-radikalismus

Den Begriff „Linksextremismus“ definiert das „Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV“) übrigens u.a. so:

Linksextremismus ist ein Sammelbegriff für alle gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen, die auf einer Verabsolutierung der Werte von Freiheit und (sozialer) Gleichheit beruhen, wie sie sich insbesondere in den Ideen von Anarchismus und Kommunismus ausdrücken.

Rechtsstaat Manifestierung von Unterdrückung

Linksextremisten wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung und damit die freiheitliche Demokratie beseitigen und diese durch ein kommunistisches beziehungsweise anarchistisches, „herrschaftsfreies“ System ersetzen. Die marktwirtschaftliche Eigentumsordnung und der demokratische Rechtsstaat werden dabei als untrennbare Einheit („Kapitalismus“) verstanden. Der „Kapitalismus“ diene der Manifestierung von Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnissen, in denen sich wenige Privilegierte auf Kosten einer „Arbeiterklasse“ bereichern. Diese „kapitalistische“ Ordnung sei mit der Vorstellung einer Gesellschaft, die auf den Prinzipien von Freiheit und Gleichheit aller Menschen beruhe, unvereinbar. Bei der Begründung ihrer ideologischen Überlegungen berufen sich Linksextremisten – in unterschiedlichem Ausmaß und abweichender Interpretation – insbesondere auf die theoretischen Leitfiguren Karl Marx, Friedrich Engels und Wladimir Iljitsch Lenin. Gewalt, verstanden als „revolutionäre Gewalt“ der vermeintlich „Unterdrückten“ gegen die „Herrschenden“, gilt grundsätzlich als legitim.“

Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksextremismus/was-ist-linksextremismus

Siegmar Faust besten Dank für seinen Hinweis auf die Problematik.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.490).

 

Kommentar von Carl-Wolfgang Holzapfel

Bremen/Berlin, 25.10.2019/cw – Zugegeben, der verbrannte Begriff „Deutschland erwache“ würde völlig falsche Assoziationen wecken und wäre daher genauso falsch wie der unselige Ausspruch „Wir werden sie jagen“ des einstigen Chefs der Hessischen Staatskanzlei und heutigen Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland. Aber einfallen tut ein dieser Wunsch nach einem „Aufwachen“ schon, wenn man liest und hört, was sich die Sicherheitsdienste in Deutschland – 30 Jahre nach dem Mauerfall – so einfallen lassen.

Bürger sollen Äußerungen oder Verhaltensweisen melden

Dem Bundestag liegt ein vom Innenministerium initiierter Gesetzentwurf vor, nachdem der Verfassungsschutz das grundsätzliche Recht erhalten soll, künftig o h n e richterlichen Beschluss in die vom Grundgesetzt (bisher) geschützte Wohnung eindringen zu können. Der Bremer Verfassungsschutz bittet Mitte Oktober d.J. die Bevölkerung im „Kampf gegen den Rechtsextremismus um Mithilfe“. „Um einer weiteren Radikalisierung von Extremisten frühzeitig entgegenzutreten, brauchen wir die Zivilgesellschaft an unserer Seite“, erläuterte den Appell Dierk Schittkows­ki, der Chef des Bremer Verfassungsschutzes. BürgerInnen sollen „auffällige Signale, Äußerungen oder Verhaltensweisen telefonisch oder per Mail“ bei der Behörde melden.

Die berüchtigte Wasserzelle in Hoheneck – Ist unsere  Demokratie erneut bedroht?  – Foto: LyrAg

Eine Begründung liefert der Verfassungsschutz-Chef gleich mit: Eine schleichende Radikalisierung in Vereinen, Betriebsräten „oder auch beim lieben Nachbarn“ werde in Bezug auf die „Neue Rechte“ oft nicht oder zu spät erkannt, erklärte Schittkowski: „Der Verfassungsschutz sollte hier ein Frühwarnsystem sein, aber das geht mit den vorhandenen Ressourcen nicht – das geht nur, wenn alle mitarbeiten.

Wir brauchen keine Rückkehr der Staatssicherheit

Aber hatten wir das nicht alles schon einmal? Wenn man die GeStaPO der NS-Zeit einbezieht, dann hatten wir das sogar schon zweimal in Deutschland: Die Erschnüffelung unliebsamer, in das verordnete System nicht passende Zeitgenossen. Wir brauchen keine Rückkehr der Staatssicherheit oder den Ausbau unserer bisherigen Geheimdienste zu dieser Staatspolizei unseligen Angedenkens. Wir leben (noch) in einer Demokratie, die zwar ihre Schwächen, aber noch mehr Stärken hat. Diese Stärken gilt es auszubauen durch einleuchtende, wenn auch mühsame Wege. Mit den Mitteln der Politik lassen sich nicht nur bedenkliche Überwachungen organisieren (die irgendwann ein totalitärer Staat mit dem Hinweis auf einstige demokratische Beschlüsse extensiv auslegen und anwenden kann), sondern auch Alternativen entwickeln, die den Bürger durch konstruktive Taten, Problemlösungen und offene, ehrliche Debatten überzeugen. Das ist der beste und einzig vertretbare Weg in einer Demokratie, Radikalisierungen in der Gesellschaft vorzubeugen.

Widerstand gegen undemokratische Auswüchse

Gegen diesen Aufruf zur Schnüffelei sollten sich beizeiten auch die einstigen Bürgerrechtler und Revolutionäre wenden, um die Umsetzung dieser Absicht durch entsprechenden Widerstand zu verhindern. Wir haben im demokratischen Teil-Deutschland den Erfolg gegen ein undemokratisches „Volkszählungsgesetz“ erleben dürfen. Bereitschaft zum Widerstand gegen undemokratische Auswüchse sollte in einer Demokratie Pflicht sein. Es könnte sonst passieren, dass wir (erneut) in einer Diktatur aufwachen, in der jeglicher Widerstand (erneut) durch staatlich organisierten Stasi-Terror verhindert wird. Wehret den Anfängen.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.488).

Opferverband wirft Behörde Verletzung der Neutralität vor

Berlin, 11.01.2011/cw – Ist die Berliner Polizei auf dem linken Auge blind? Diese Frage stellt die Vereinigung 17. Juni öffentlich an den Polizeipräsidenten in Berlin, dessen Amtszeit in den nächsten  Monaten  zu Ende geht. Anlass für diese kritische Frage ist keinesfalls die Verhaltensweise der am Wochenende eingesetzten Polizeikräfte vor der URANIA in Berlin, als linksextremistische Kräfte mit Fäusten auf kritische Mitglieder der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) losgingen. Diese hatten  sich zusammen mit der einstigen Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld zu einem Foto-Termin mit der örtlichen Presse verabredet und waren unvermutet Ziel körperlicher Attacken geworden.

Die Vereinigung betont ihre Zufriedenheit und ihren Dank an die Polizisten, die unverzüglich und ohne Zögern gegen die Gewalttäter vorgegangen seien. Auch die ca. 30 Minuten später beginnende Demonstration von Mitgliedern der Vereinigung 17. Juni, der VOS, der Partei Pro Deutschland und Einzelpersonen sei nach den Vorfällen „vorbildlich von der Polizei“ gesichert worden.

Anlass zur Kritik sieht die Vereinigung in einem Flugblatt des „Polizeipräsidenten von Berlin“, das in nahezu jeder Polizeiwache zur Information der Bürger ausliegt (siehe links).  Auf diesem wird nach Auffassung der Vereinigung „in unverantwortlicher Einseitigkeit“ getextet:

„Handzettel für Zeugen / Opfer rechtsextremistischer Straftaten – Kontaktstellen von Polizei und Verfassungsschutz“. Und weiter wird der Bürger aufgefordert, sich zu melden : „Wenn Sie Zeuge oder Opfer einer politisch rechts motivierten Straftat geworden sind …“ und „Bitte bedenken Sie, dass ein  offener Umgang mit dem Erlebten ein erster eigener Schritt gegen Rechtsextremismus … ist!“ Die folgend angeführten Info-Telefone führen ebenfalls ausschließlich „die Entgegennahme von Hinweisen zum Thema Rechtsextremismus“ an.

Die Vereinigung 17. Juni sieht in dieser Verlautbarung „einen gröblichen Verstoß gegen die gebotene Neutralität einer wichtigen Behörde.“  Die Polizei habe „ihre Kraft gegen jedweden Extremismus einzubringen, ob dieser von rechts oder von links“ komme, erklärte der Opferverband in einer heutigen Stellungnahme. Wenn die Polizei sich nicht dem Vorwurf aussetzen wolle, „auf dem linken Auge blind“ zu sein oder „sich politischen Gegebenheiten in dieser Stadt, nämlich einer rot-roten Koalition angepasst zu haben“, müsse sie „schnellstens diesen Hinweis „makulieren und durch eine eindeutige Ansage ersetzen,“ fordert die Vereinigung. Dies könne entweder durch die Formulierung „Handzettel für Zeugen / Opfer extremistischer“ oder „rechts- und linksextremistischer Straftaten“ geschehen.

 

Der Vorstand: „Ein Opfer der linksextremistischen Attacken vom vergangenen Wochenende hätte sich dieses Handzettels nicht bedienen können, er hätte somit, wie zur Zeit deklariert, keinen  Ansprechpartner gefunden. Dies sei nicht haltbar.“

 

V.i.S.d.P.: Vorstand Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.:030-30207785

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