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Berlin, 31.07.2015/cw – Philipp Ruch, umstrittener Sprecher des „Zentrums für Politische Schönheit“ hat „aus terminlichen Gründen“ seine Teilnahme an einer Veranstaltung der „Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur“ zum Jahrestag des Mauerbaus (1961) abgesagt. Auf ihrer Internet-Seite „bedauern“ die Veranstalter eigens die Absage.
Die Teilnahme Ruchs an der angesetzten Podiumsdiskussion „Flucht und Fluchthilfe in Deutschland: Grenzen überwinden – auch in der Erinnerungskultur?“ am 11.08.2015 (18:00 Uhr, Kronenstr.5) war auf massive Kritik gestoßen, ein möglicher Hintergrund für die von Opferverbänden begrüßte „terminliche Verhinderung“. Ruch hatte mit seiner Initiative zum 25. Jahrestag des Mauerfalls Gedenkkreuze an Tote der Mauer im Schatten des Reichstages entfernt, um diese „symbolisch“ an den Außengrenzen der Europäischen Union aufzustellen. Die in der Aktion gesehene „Schändung von Ehrenmalen“ und der „Erinnerung an Tote“ war seinerzeit u.a. von der Vereinigung 17. Juni in Berlin zur Anzeige gebracht worden. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden hingegen wegen Geringfügigkeit oder der „nicht zutreffenden Verletzung des Gedenkstättengesetzes bzw. des Gesetzes über die Totenruhe“ eingestellt.
Der zunächst angekündigte iranische Künstler Ahmed Barakizadeh wurde durch den syrischen Bauingenieur Anas Sharaf Aldeen ersetzt, der seit einem Jahr in Berlin lebt. (1.018)
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785
Berlin, 4.11.2014/cw – Die Vereinigung 17. Juni in Berlin hat heute durch ihren Vorstand bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Philipp Ruch und Unbekannt erstattet. Ruch hatte sich über diverse Medien als Anführer der Diebe geoutet, die vor wenigen Tagen quasi unter den Augen der Polizei-Wachen am Reichstag die Mauerkreuze am Reichtagsufer zwischen Paul-Löbe-Haus und Reichstagsgebäude gestohlen hatten. Die sich als „Kunstaktivisten“ bezeichnenden Täter wollen die Kreuze als politische Demonstration an „den Außengrenzen der EU“ aufstellen, um an „die neuerlichen Morde an der EU-Außenmauer“ zu demonstrieren.
Dreiste Frechheit und Beleidigung der Mauertoten
Ein Sprecher der Vereinigung bezeichnete diese Begründung als „dreiste Frechheit und nachträgliche Beleidigung der Mauertoten und ihrer Angehörigen.“ Die Berliner Mauer sei von einer Diktatur errichtet worden, die die eigene Bevölkerung daran hindern wollte, diese Diktatur zu verlassen und dabei nicht zögerte, „mittels Schießbefehl die Freiheit suchende Menschen in aller Öffentlichkeit zu ermorden.“ So tragisch die Flüchtlingstragödien zwischen Afrika und Europa seien, so verböte sich jeder Vergleich zwischen der Mordmauer, deren Fall vor 25 Jahren wir in wenigen Tagen feiern, mit den unglücklich verlaufenen Fluchtbewegungen über das Mittelmeer. Hier würden erhebliche Anstrengungen zur Rettung von Flüchtlingen unternommen, während an der DDR-Mauer auf „Menschen Jagd wie auf Kaninchen“ gemacht wurde, wie es der unvergessene ARD-Korrespondent Lothar Loewe einst treffsicher formulierte.
Nicht nur die Vereinigung 17. Juni ist empört. Dem Verein liegen bereits mehrere Anfragen aus der Bevölkerung vor, die auf eine Beteiligung an der heute erstatteten Anzeige abzielen. Der Verein begründet seine Anzeige nach den §§ 168,2 (Störung der Totenruhe); 243,2+5 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls) sowie § 304,2 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschädigung). In der Begründung weist der Verein die öffentlich über diverse Medien bekundete Einrede, daß es sich bei der strafbewehrten Entfernung der Gedenkkreuze um eine „Kunstaktion“ handele, „nicht nur aus der Sicht der Angehöri-

Begründung: Schöpfungscharakter der Kunst schließt nicht Schändung oder Beseitigung von Denkmälern ein
gen der auch an diesem Ort geehrten Mord-Opfer der Mauer“ zurück: Zwar sei der Begriff der „Kunst“ durch Gesetz und Rechtsprechung in Bezug auf den jeweiligen Schöpfungscharakter bewußt weit gefasst worden. „Keinesfalls schließt das die bewusste Schändung oder gar Beseitigung öffentlicher Denkmäler ein, wie dies hier unter Vorgabe hehrer Absichten geschehen ist.“
Demnächst Hartz-IV-Demo mit KZ-Inschrift „Arbeit macht frei“?
Der Sprecher gibt namens des Vereins zu bedenken, daß demnächst eine Demonstration etwa durch Hartz-IV-Empfänger vor einer Arbeitsagentur mit einem zuvor von einem KZ entwendeten Tor mit der Inschrift „Arbeit macht frei“ stattfinden könne, wenn die Staatsanwaltschaft den jetzigen Straftatbestand nicht als solchen verfolgen würde. Dann würde „jeglicher gewollte Schutz von historischen Einrichtungen der ehrenden Erinnerung der willkürlichen Nutzung durch selbsternannte Künstler oder durch andere politische Aktivisten ausgeliefert werden.“ (888)
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785
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