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Moskau/Kiew/Berlin, 19.04.2016/cw – Nach einem Bericht des Korrespondenten Allison-Quinn aus Moskau vor wenigen Stunden soll die ukrainische Pilotin und politische Gefangene Russlands, Nadya Savchenko, möglicherweise in Kürze in die Freiheit entlassen werden.
Nach einem nächtlichen Gespräch zwischen dem russischen Präsidenten Vladimir Putin und dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroshenko soll die im März in einem umstrittenen Prozess zu 22 Jahren Freiheitsentzug Verurteilte aus dem russischen Gefängnis entlassen werden. „Wir haben es geschafft, einen bestimmten Algorithmus für die Freigabe von Nadya zu vereinbaren“, teilte der ukrainische Präsident am Dienstag Nachmittag mit.
Poroschenko kündigte den möglichen Deal einen Tag nach der Verurteilung von zwei russischen Bürgern durch ein Ukrainisches Gericht an. Diese waren unter dem Vorwurf des Terrorismus zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Poroschenko räumte ein, dass die Verurteilung der zwei Russen, Alexander Alexandrov und Yevgeny Yerofeyev, „bestimmte Möglichkeiten zur Nutzung der Austauschmechanismen“ eröffneten. „Ich habe wiederholt erklärt, dass ich bereit bin, alle Räder in Bewegung zu setzen, die ich als Präsident der Ukraine für die sofortige Freilassung Savchenkos in Bewegung setzen kann,“ erklärte der Präsident auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Kiew mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Rasmussen. Er, Poroschenko, sei bereit, das Präsidenten-Flugzeug zu nutzen, damit Nadya Savchenko in die Ukraine zurückkehren könne.
Der Kreml weicht gegenwärtig einer konkreten Stellungnahme aus. In einer Erklärung vom späten Montag teilte der Kreml lediglich mit, dass das Problem in dem Telefongespräch „zwischen Herrn Putin und Herrn Poroshenko“ besprochen worden sei.
Für die Freilassung Savchenkos waren weltweit zahlreiche Aktionen und Demonstratione veranstaltet worden. In Berlin hatte der einstige politische Gefangene der DDR, Ronald Wendling (57), seit 2014 über 100 Mahnwachen vor der Russischen Botschaft in Berlin durchgeführt. Nach Savchenkos Verurteilung hatte Wendling zusätzlich für jedes Jahr des im Urteil festgelegten Freiheitsentzuges eine tägliche Mahnwache gehalten.
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