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Erfurt/Berlin, 18.02.2020/cw – Man muss sich dies verdeutlichen: Erst wird ein regulär gewählter Ministerpräsident durch einen politischen und Medien-Sturm mit der Begründung zum Rücktritt gezwungen, er sei von einer unerwünschten Partei m i t gewählt worden. Jetzt buhlt der vormalige Ministerpräsident Bodo Ramelow, LINKE, um die Stimmen der CDU und FDP, um eine Übergangslösung, die vorvormalige Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) wählen zu können. Mit den Stimmen der LINKE-Partei, natürlich. Ziel des Postenpokers: Neuwahlen.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Abgesehen davon, dass die CDU nunmehr über Umwege einer Wahl zustimmen soll, die ohne Beteiligung der vormaligen SED gar nicht möglich wäre, stellt sich doch die Frage nach der Glaubwürdigkeit des politischen Establishments? Was macht denn Bodo Ramelow und die anderen Nicht-AfD-Parteien so sicher, dass die AfD sich nicht an dem „konstruktiven Weg zur Lösung des Thüringer Dilemmas“ beteiligt? Müssten dann nicht die Nicht-AfD-Parteien im Thüringer Landtag und im Gefolge die Medien ohne Verzug und empört die Nichtannahme der Wahl oder den Rücktritt der Ersatz-Kandidatin fordern, um glaubwürdig zu bleiben (falls sie denn das vorher waren)? Wo liegt hier der Unterschied zur Wahl des Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich, FDP?

Oder greift hier die vorsorgliche Anmerkung von Bodo Ramelow (vor der jetzt angestrebten Lösung), es käme bei seiner Wahl darauf an, eine Mehrheit auch ohne die Stimmen der AfD zu erhalten?

Die diversen Politzirkel klagen breit über die Parteien-Verdrossenheit der Wähler, das Schwinden von Vertrauen in die Demokratie, wofür übereinstimmend die AfD verantwortlich gemacht wird. Nach der Vergangenheit der SED-Linke wird dabei nur am Rande gefragt. Kommunistische Plattform? Geschenkt. Unterstützung linksextremistischer Antifa? Geschenkt. Tabubruch der SPD, als diese nach der Wiedervereinigung über eine Tolerierung durch die damalige SED-PDS schließlich mit dieser anfangs geschmähten Partei in den Koalitionsbetten landete? Geschenkt. Diskussionen um die Grundsätze einer parlamentarischen Demokratie finden nur noch als Scheingefechte statt, Inhalte sind offenbar nicht mehr gefragt. Das fördert zweifellos die Politikverdrossenheit, fördert im Ergebnis die politischen Ecken, die man vorgibt bekämpfen zu müssen.

Alle Parteien wurden in freien und geheimen Wahlen gewählt

Geht es im Grunde nicht viel mehr um die Verteidigung gewohnter Positionen, um Machtstrukturen, an die man sich so sehr gewöhnt hat, das jedes Mittel recht erscheint, diese zu verteidigen?

Wir sollten diese mutwillige Quadratur der Politik und die damit einhergehende schwindende Glaubwürdigkeit durchbrechen, ehe wir tatsächlich den Zusammenbruch unseres in Jahrzehnten aufgebauten Wertesystems provozieren. Alle Parteien, die gegenwärtig in unseren Parlamenten vertreten sind, wurden in freien und geheimen Wahlen gewählt. Unterschiedliche Meinungen sollten da ausgetragen werden, wo sie seit Bestehen unserer Nachkriegsrepublik hingehören: In den Parlamenten. Dass der Wähler mündig ist und aufgrund dieses Meinungsaustausches offensichtlich seine Wahl überlegt trifft, hat er/sie bislang hinreichend bewiesen. Weder die NPD noch die KPD konnten sich dauerhaft etablieren, von anderen politischen Klein-Gruppierungen am Rand des Spektrums ganz zu schweigen. Ein ehrliches Bekenntnis zu unserer parlamentarischen Demokratie erfordert den Mut zur Ehrlichkeit und einen offenen Diskurs. Tricksereien und eigenwillige Auslegungen von Wahlvorgängen schaffen nur kurzfristige Erfolge und stärken langfristig den Zweifel an unserem System. Unter Konrad Adenauer hatten wir LINKE und RECHTE,  die sogar offen extremistische Parolen vertraten, im Parlament.  Unser Staat existiert noch, weil die unvergesslichen Debatten i n den Parlamenten den Wählern eine Richtschnur vorgaben.

Eine letzte Anmerkung: So wenig die renovierte SED als LINKE den puren Kommunismus vertritt, Ramelow, Lederer und Co. sind dafür Beispiele – trotz kommunistischer Plattform und leidvoll gewohntem Antifa-Extremismus gegen politische Gegner durch Teile der Partei – so wenig ist die AfD eine neonazistische Gruppierung, trotz Flügelbildung und Höcke-Syndrom in deren Reihen. Wir sollten die tatsächlich problematischen Kanten in diesen Parteien dort an- und aussprechen, wo diese hingehören: In den Parlamenten und (möglichst vielseitigen) Meinungsportalen der Medien. Dann kann künftig auch eine Christine Lieberknecht wie auch Bodo Ramelow oder ein Kandidat der Mini-Fraktion FDP mit den Stimmen der AfD gewählt werden, ohne das der Untergang des Abendlandes posaunt wird.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.513).

Berlin, 29.01.2020/cw – Die Berliner Bundestagsabgeordnete hat ihrer Fraktion und der Partei die Zugehörigkeit gekündigt. Hartmann erhebt schwere Vorwürfe, nach denen sich die Bundestagsfraktion und die Partei dem rechten „Flügel“ um „Herrn Höcke“ ausgeliefert habe. Dieser „Flügel“ lasse nur zwei Optionen zu: „Unterwerfung oder politische Demontage.“ Die Redaktion veröffentlicht nachstehend den Offenen Brief Hartmanns, um eine offene und sachliche Diskussion um die Argumente der Bundestagsabgeordneten zu ermöglichen. Eine Parteinahme ist damit nicht verbunden.

Liebe Mitglieder und Wähler der AfD,

hiermit erkläre ich, Verena Hartmann, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Mitglied der AfD-Fraktion, am heutigen Tage meinen Austritt aus der Fraktion, aus dem Vorstand des Bezirksverbandes Berlin-Pankow und aus der Partei. Ich beabsichtige meine Arbeit und damit laufende Projekte als fraktionsloses Mitglied im Deutschen Bundestag fortzusetzen.

Mit voller Überzeugung und Glaube an die AfD und ihre Programmatik bin ich damals in die Partei eingetreten und habe ihr von Anfang an meine ganze Kraft gewidmet. Als wir in den Bundestag einzogen, kamen wir aus der Mitte der Gesellschaft, standen zuvor voll im Leben, beruflich und privat – absolut bürgernah. Wir sind gewählt worden, die politischen Entwicklungen aufzuhalten, die immer mehr zur Farce wurden. Viele Kollegen engagieren sich seitdem um der Sache willen. Deshalb bedauere ich es sehr, die AfD aufgeben zu müssen. Doch da ist auch der rechte Flügel, der um jeden Preis nur nach Macht und Einflussnahme strebt und die ganze Fraktion mit seinen Grabenkämpfen vereinnahmt. Diejenigen die sich gegen diese rechtsextreme Strömung wehren, werden gnadenlos aus der Partei gedrängt. Der Flügel will die AfD voll und ganz übernehmen, da es sich mit diesem „Etikett“ mehr erreichen lässt, als mit dem adäquateren NPD-Label.

Leider hat die Partei damit eine Richtung eingeschlagen, die ich nicht mehr mittragen kann:
Die AfD veranstaltete einen Abend im Deutschen Bundestag „30 Jahre Friedliche Revolution – Scheitert die Aufarbeitung der SED-Diktatur?“, zu Gast war die Bürgerrechtlerin Angelika Barbe. Auf diese Weise stellte sich die AfD demonstrativ an die Seite aller Betroffenen der SED-Diktatur und kritisierte scharf die erneute Etablierung unzähliger SED-Funktionäre und Stasimitarbeiter in dieser Gesellschaft. Das war in meinen Augen pure Heuchelei. Auch in unserer Partei haben es diese Personen geschafft, wieder in hohe Positionen zu kommen – ob in Kreisvorständen, als Mandatsträger oder gar im Fraktionsvorstand.

Mit dem AfD-Bundesparteitag wurden die schlimmsten Befürchtungen wahr: der Flügel mit seinen rechtsextremen Gebaren nach innen und außen, hat es bis an die Spitze der Partei geschafft. Durch neue Bündnisse, die vor einem Jahr unvorstellbar waren. Damals haben sich Politiker an der Spitze ganz klar vom Flügel abgegrenzt und positioniert. Doch nun haben sie aufgegeben. Der rechte Flügel ist weder fair, noch kämpft er mit offenem Visier. Durch Intrigen und Diffamierungen lässt er nur zwei Optionen zu: Unterwerfung oder politische Demontage.

So zersetzt er Stück für Stück die Partei und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis nichts mehr von der AfD, die sie noch vor zwei Jahren war, übrig ist.

Zum Jahresende bat die Partei alle Mitglieder um Spenden in Höhe eines ganzen Jahresmitgliedsbeitrages.

Als Verwendungszweck sollen diese Spenden für die bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Verfassungsschutz eingesetzt werden. Die Parteispitze stellt sich damit faktisch an die Seite des rechten Flügels und deklariert es als Problem der gesamten Partei. Dabei ist diese Lage vor allem den rechtsextremen Aussagen einer Handvoll Politikern des Flügels geschuldet. Mitgliederspenden sollten nicht dazu da sein, den Rechtsstreit einzelner Politiker zu finanzieren, sondern müssen stets für den gesellschaftlichen Auftrag der Gesamtpartei verwendet werden. Dafür sind wir gewählt worden.

Dr. Gauland erklärt ganz offen den Begründer des rechten Flügels, Herrn Höcke, der „Mitte der Partei“ zugehörig. Damit verschiebt sich die Mitte nach rechts und zwingt die gesamte Partei mitzugehen. Er unterstreicht einmal mehr, voll und ganz hinter Höcke zu stehen. Lieber verliert die Parteispitze viele gute Mitglieder, auch Mandatsträger, als einen Höcke. Der rechte Flügel konnte sich dadurch in den letzten Jahren frei entfalten, die Richtung ist vorgegeben und der Wandel der AfD damit besiegelt.

Was noch vor 2 Jahren von den Altparteien und Medien aufgebläht wurde, ist nun tatsächlich groß geworden und nicht mehr aufzuhalten – eine klassische sich selbsterfüllende Prophezeiung.

Die AfD ist leider nicht mehr die Partei, in die ich eingetreten bin und die das Volk gewählt hat. Ich glaube, diese Erkenntnis ist die größte Enttäuschung.

Verena Hartmann

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.505).

Berlin/Karlsruhe, 06.05.2019/cw – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat eine Eilantrag der NPD gegen das ZDF abgelehnt. Der Sender sollte verpflichtet werden, einen (abgelehnten) NPD-Wahlwerbespot zur Europawahl auszustrahlen (-1 BvQ 36/19- / 27.04.2019).

Die NPD hatte beim ZDF einen Wahlwerbespot für die Europawahl eingereicht, in dem behauptet wird, Deutsche würden „seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner“. Auf die sich anschließende Aussage „Migration tötet!“ folgte ein Aufruf zur Schaffung von „Schutzzonen“ als Orten, an denen „Deutsche sich sicher fühlen“ sollten.

Das ZDF hatte die Ausstrahlung (29. April und 15. Mai 2019) mit der Begründung abgelehnt, weil der Werbespot den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatten diese Auffassung bestätigt und die Anträge der Partei auf Eilrechtsschutz zurückgewiesen.

Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Bundesverfassungsgericht ab. Eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wäre offensichtlich unbegründet, da sich die Entscheidungen im fachgerichtlichen Wertungsrahmen hielten. Es sei nicht erkennbar, dass die Fachgerichte den Schutzgehalt der Meinungsfreiheit der Antragstellerin aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verkannt hätten, so das BVG in seiner Entscheidung.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607953 (1.404).

Berlin, 8.03.2017/cw – Nicht wenige Politiker werden nicht müde, im Kanon mit ebenso nicht wenigen Medien den Rechts-Extremismus in Deutschland zu beklagen. Als Beleg für die Notwendigkeit dieser „demokratischen Pflicht“ wird dabei oft die rechtsextremistische Sprache angeführt, mit der öffentlich „zu Gewalt und Hass gegen Andersdenkende“ gehetzt wird.

Extremer Vergleich, der wohl kaum „argumentativ“ wirkt: Plakativ auf der rechten Demo gezeigt. – Foto: LyrAg

Die journalistische Aufgabe in einem demokratischen Staat ist klar: Den Finger (oder die schreibende Hand) in mögliche Wunden legen und zum Beispiel mögliche Gefahren für die Meinungsfreiheit oder gar den demokratischen Staat aufzuzeigen. Andere Meinungen dabei ebenfalls tot-zu-schreiben oder gar Radikale – gleich welcher Provienenz – zum „Kampf gegen Andersdenkende“ auf- oder gar gegeneinander zu hetzen, dürfte wohl weniger dem journalistischen Ethos entsprechen.

Eine Berliner Tageszeitung sieht das offenbar anders. Nach dem Motto: Es kommt darauf an, aus welcher Richtung der Extremismus kommt, klagte ein unbekannter(!) Verfasser über das mangelnde Engagement von „… Demonstranten“: „Den … ist es letztlich egal, wo sie ihre Erfolge feiern oder unter welchem Motto. Wenn man sie gewähren lässt, weil der Stempel ihrer Veranstaltung nicht radikal genug, der Ort zu weit weg vom eigenen Lebensumfeld ist, hat man sich in die Irre führen lassen.“ Und bedauernd wird angefügt: „Berlins … radikale Szene hat an Stärke verloren, eine zentrale …-Gruppe fehlt, die Jugendarbeit liegt brach. Das mag alles stimmen. Wer sich aber an einem Samstagabend in den …alternativen Projekten von Köpi bis Mensch Meier umschaut, der weiß, dass es im Grunde nicht an Potenzial mangelt. Aber Leute: Gründe zum Feiern muss man sich erarbeiten.“

Der „taz“ war der lautstarke Widerstand gegen den Rechts-Ausleger vor dem Hauptbahnhof offenbar zu harmlos – Foto: LyrAg

Die Rezepte zum Widerstand werden gleich mitgeliefert: „Wirklich mobilisieren lässt sich die … Szene nur noch in ihren Kiezen. Als im April 2014 ein Häuflein …ler nach Kreuzberg wollte, stellten sich ihnen Tausende entgegen. Die Lage war so unübersichtlich und unruhig, dass die Polizei es erst gar nicht darauf ankommen ließ, den Weg frei zu räumen. …, Kreuzberg, Widerstand – diese assoziative Kette funktioniert. „Besorgte Bürger“, „… muss weg“, Mitte – da regt sich nahezu nichts“, wird konsterniert festgestellt.

Diese Parolen kommen bekannt vor? Sind aus der rechten National-Zeitung (München) oder aus einem AfD-Papier oder gar aus einem extremen NPD-Papier „gegen LINKS“ abgeschrieben? Irrtum. Es handelt sich um einen offenbaren Mobilisierungsaufruf an die linke autonome Szene in der links orientierten taz vom 6.03.2017. Der Verfasser war offensichtlich über den „nur“ lautstarken Widerstand gegen eine rechte Demonstration vor dem Hauptbahnhof in Berlin am letzten Wochenende enttäuscht, hätte wohl „handgreiflichen Widerstand“ seitens der Gegendemonstranten lieber gesehen. Dass sich der Presserat mit dieser Form journalistischer „Berichterstattung“ befassen wird, ist eher nicht zu erwarten.

Wer den skandalösen Mobilisierungsaufruf nachlesen möchte: http://www.taz.de/!5386217/

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Karlsruhe, 187.01.2013/cw – Das Bundesverfassungsgericht hat nach 2003 zum zweiten Mal ein Verbot der rechtsextremistischen NPD abgelehnt. Zwar verfolge die Partei verfassungsfeindliche Ziele, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der Begründung, „die Partei habe aber nicht das Potenzial, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen“. Die Partei „Die Partei hat zu wenig Bedeutung, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft in Gefahr bringen zu können“. Die Gesinnung der Partei und ihr Konzept der „Volksgemeinschaft“ seien zwar menschenverachtend, rassistisch und wesensverwandt mit der Ideologie des Nationalsozialismus. Doch dies allein reiche für ein Verbot nicht aus.

Aktuell hat die NPD noch etwa 5.000 Mitglieder und ist im Gegensatz zum Stand beim ersten Verbotsverfahren in keinem deutschen Landesparlament und nur noch auf kommunaler Ebene vertreten.

Das Verbotsverfahren war diesmal allein durch den Bundesrat betrieben worden. Bundesregierung und Bundestag hatten keine rechtspolitischen Chancen für eine Wiederholung des 2003 gescheiterten Verbotsverfahrens gesehen und sich dagegen ausgesprochen. Im ersten Verfahren war ein Verbot aus formalen Gründen abgelehnt worden, weil der Verfassungsschutz bis in die Führungsetagen sogen. V-Leute platziert hatte. Einige Beobachter fühlten sich mit dieser Praxis an die Vorgehensweise des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR erinnert. Das MfS hatte ebenfalls Oppositionsgruppen mit zahlreichen sogen. IMs (Informelle Mitarbeiter) infiltriert.

Kommentar:                                                                                                                                                                                                                                                        Ein Sieg für die Demokratie

Von cwh

Seit mehr als 60 Jahren wurde in Deutschland keine Partei mehr verboten. Das ist gut so. Das seinerzeitige Verbot gegen die KPD und zuvor gegen die Sozialistische Reichs-Partei (SRP) war bereits ein Verstoß gegen demokratische Regeln und den Defiziten bzw. dem Nachholbedarf in Sachen freiheitliche Grundordnung der jungen Republik geschuldet.

SPD „Volks- und staatsfeindliche Organisation“

Dabei hätte ein Blick auf die Praxis der überwundenen autokratischen und diktatorischen Systeme genügt: Im Deutschen Kaiserreich waren mit dem Sozialistengesetz vom 22. Oktober 1878 bis zum 30. September 1890 alle sozialistischen und sozialdemokratischen Organisationen und deren Aktivitäten illegal. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde die SPD am 22. Juni 1933 als „volks- und staatsfeindliche Organisation“ benannt.

Allerdings gab es auch in der dem Kaiserreich folgenden demokratischen Weimarer Republik Parteiverbote. Die NSDAP wurde infolge des Hitlerputsches in der Zeit vom 23. November 1923 bis zur Neugründung am 27. Februar 1925 verboten. Die Deutschvölkische Freiheitspartei war von dem Verbot ebenfalls betroffen. Auch die KPD war in der Weimarer Republik im Frühjahr 1919 und erneut am 23. November 1923 (bis 28. Februar 1924) verboten worden.

Das Verfassungsgericht hat sich einer analogen Entscheidung mit Recht enthalten. Die Verbote in der ersten deutschen Demokratie beruhten auf klaren Feststellungen. Die gen. Parteien waren offen in bewaffnete Aufstände gegen die Republik involviert, der Putsch in München (Feldherrnhalle) gilt dafür als unbestrittenes historisches Synonym.

Die heutige NPD ist auch nicht annähernd damit zu vergleichen. In einer Demokratie müssen sich Parteien in demokratisch bestimmter Form auseinandersetzen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung muss durch ein verfassungswidriges Verhalten gefährdet sein, eine bloße verfassungsfeindliche Gesinnung reicht nicht aus.

KPD/DKP – SED/DIE LINKE

Natürlich passt die aktuelle Entscheidung bestimmten politischen Richtungen, im aktuellen Fall wohl eher dem linksorientierten Spektrum, nicht. Anstelle der gebotenen politischen Auseinandersetzung wollen sie lieber mit dem (juristischen) Dreschflegel auf den politischen Gegner einschlagen, statt die Demokratie (mit all ihren Erschwernissen) zu bemühen oder zu praktizieren. Ein Blick auf die Staaten jenseits unserer nationalen Grenzen und deren politische Strukturen könnte helfen, überhitzte Debatten auf das notwendige Augenmaß zurückzuführen.

Das rechte Spektrum argumentiert nahezu wortgleich gegenüber dem „berechtigten Verbot“ der KPD, das später durch die Zulassung der DKP (nach entsprechender Beratung durch den damaligen Bundesjustizminister und späteren Bundespräsidenten Gustav Heinemann, SPD,) praktisch aufgehoben wurde. Ein Verbot der SED nach dem Zusammenbruch der DDR analog zu dem Verbot der NSDAP von 1945 war 1990 tatsächlich angezeigt. Fast 27 Jahre nach der Einheit hat sich die SED unter dem Namen DIE LINKE in der Demokratie etabliert, steht ein Verbot nicht mehr zur Debatte. Auch die NPD hat sich in dieser Republik etabliert, wenn auch (nicht nur)  durch demokratische Entscheidungen (Wahlen) nahezu pulverisiert.

Die jüngste Karlsruher Entscheidung kann als Sieg der Demokratie empfunden werden.

V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmail.com – Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.208).

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