You are currently browsing the tag archive for the ‘Nizza’ tag.

Mainz/Berlin, 4.12.2017/cw – Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ sendet am morgigen Dienstag, 5. Dezember, um 21:00 Uhr eine Doku zum Fall des Terror-Attentäters vom 19.12.2016: „Die Akte Anis Amri – Der Terrorist und die Fehler der Fahnder“.

In einer Pressemitteilung des ZDF heißt es dazu:

„Die Autoren befragten Angehörige und Bekannte Amris, Ermittler, Zeugen und Überlebende des Terroranschlags, sichteten zehntausende Seiten Ermittlungsakten. Ihre Bilanz: Behördenchaos verhinderte, dass der Islamist Amri rechtzeitig gestoppt wurde. „Der Anschlag vom 19. Dezember 2016 hätte verhindert werden können und verhindert werden müssen“, ist Hans Christian Ströbele von Bündnis 90/Die Grünen, langjähriges Mitglied des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums, überzeugt.

Der Film zeichnet den Weg des späteren Attentäters von seiner Heimatstadt in Tunesien bis zum Tag des Anschlags in Berlin detailliert nach. Der Bruder Amris und Mithäftlinge aus Italien beschreiben, wie und warum sich Amri radikalisierte. Die Autoren konnten tausende Seiten interne Ermittlungsakten einsehen und auswerten. Sie stießen auf Widersprüche, Fehleinschätzung und Vertuschungsversuche der Behörden. Sie rekonstruierten, dass frühe Warnungen vor dem späteren Attentäter nicht ernst genommen wurden. Zum Beispiel die eines syrischen Flüchtlings, der mit Amri zusammen in einem Flüchtlingsheim wohnte. Selbst Hinweise des marokkanischen Geheimdienstes blieben folgenlos.

Im Film kommen auch Überlebende des Anschlags zu Wort, die bis heute nicht verstehen können, warum die deutschen Sicherheitsbehörden den Mörder Anis Amri nicht stoppten.“

Amri hatte am 19. Dezember des vergangenen Jahres einen LkW gekapert, dessen Fahrer ermordet und das Fahrzeug in Terror-Absicht in den damals noch ungeschützten Weihnachtmarkt an der Gedächtniskirche in Berlin gesteuert. Insgesamt zwölf Menschen starben sofort oder an den Folgen des heimtückischen Anschlags.

Nachdem zunächst jede Verantwortlichkeit in Abrede gestellt wurde, kam die Politik nicht umhin, die zunächst schleppend anlaufenden Untersuchungen wesentlich zu konzentrieren, was nicht zuletzt neben der harschen öffentlichen Kritik auch eine Folge der Installation eines Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus war. Auch im Bundestag wird zunehmend vernehmlicher ein Untersuchungsausschuss gefordert.

Ermittlungen „aus zutreffenden Gründen“ abgelehnt 

Die Vereinigung 17. Juni in Berlin hatte unmittelbar nach dem Anschlag „Anzeige gegen Unbekannt“ erstattet. Die Anzeige wie die folgende Beschwerde beim Generalstaatsanwalt wurden abgewiesen (161 Zs 155/17). Die Generalstaatsanwaltschaft sah sich „nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt“, hieß es lapidar in dem Bescheid vom Februar 2017. Und: „Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen noch keinen Anfangsverdacht. Nach den genannten Vorschriften ist die Staatsanwaltschaft somit nur dann zu einem Einschreiten berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen“.

Der Vorstand sah hingegen in seiner Argumentation einer „unterlassenen rechtzeitigen Errichtung von Beton-Barrikaden vor den Weihnachtsmärkten“ nach dem Attentat in Nizza einen hinreichenden Verdacht, der eine Untersuchung einer möglichen strafrechtlich zu bewertenden Unterlassung durch verantwortliche Behörden erforderlich gemacht hätte. „Wenn unserer Strafanzeige keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat entnommen werden konnten, sieht das aus unserer Sicht eher nach einer tatsächlichen zusätzlichen Vernebelung von Verantwortlichkeiten unter Anwendung formaler Juristerei aus als nach einem Willen, alle Möglichkeiten der Aufklärung von Vorgängen zu prüfen, die einen derartigen furchtbaren Anschlag erst ermöglicht haben,“ erklärte der Verein in seiner Reaktion auf den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft.

© 2017 Redaktion Hoheneck – Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.323).

PRESSEERKLÄRUNG

Berlin, 05.02.2017/cw – Die VEREINIGUNG 17.JUNI 1953 e.V. in Berlin hat wie angekündigt beim Generalstaatsanwalt in Berlin Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 17.01.2017 eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die Aufnahme von Ermittlungen gegen „Unbekannt“ nach einer Strafanzeige der Vereinigung 17. Juni abgelehnt, weil „keine konkreten Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat“ im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag vom 19.12. vergangenen Jahres auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche vorlägen (234 Ujs 5/17).

Eingangsstempel: 3.02.2017

Eingangsstempel: 3.02.2017

Bei dem Anschlag kamen 12 Menschen ums Leben, nahezu 50 Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

In seiner Beschwerde weist der Vereinsvorstand darauf hin, „daß die Aufstellung von Beton-Sperren n a c h dem erfolgten Terror-Anschlag die strafrechtliche Prüfung rechtfertigt, warum diese Sperren nach den Erkenntnissen des Anschlages von Nizza und den bis Dezember 2016 bei den einschlägigen Behörden vorliegende bzw. erkannte Bedrohungslage nicht bereits zu Beginn des Aufbaus der Weihnachtsmärkte aufgestellt worden sind. Zumindest der am 19.12. in Berlin erfolgte Anschlag hätte sich durch eine solche Maßnahme verhindern lassen.“ Im Übrigen sei der Bescheid auch rechtsfehlerhaft, „weil er auf den erhobenen Vorwurf und vorrangigen Gegenstand des Strafantrages, die Unterlassung, nicht eingeht“, so der Verein. Überdies liege eine Überprüfung auf strafrechtliche Relevanz im öffentlichen Interesse. Es sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem schweren Vorwurf der Unterlassung durch entsprechende Ermittlungen nachzugehen. Erst n a c h diesen Ermittlungen wäre eine Entscheidung zu treffen. Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft „augenscheinlich ausschließlich nach einer juristischen Begründung für die Ablehnung der von ihr nicht für erforderlich gehaltenen Ermittlungen gesucht“, stellte die Vereinigung in ihrer Beschwerde fest.

Der Vorstand hat beantragt, den vorstehenden ablehnenden Bescheid der Staatsanwaltschaft aufzuheben und diese durch den Generalstaatsanwalt anzuweisen, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen.

VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V.                                                                                                                                                                                                         Der Vorstand

V.i.S.d.P. / Rückfragen: Carl-Wolfgang Holzapfel, Vorsitzender/Pressesprecher, Tel.: 030-30207785 oder 0176-4806 1953 (1.218).

VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V.

PRESSEERKLÄRUNG

Terror-Anschlag: Keine Anhaltspunkte für Straftat

Berlin, 27.01.2017/cw – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat heute der Vereinigung 17. Juni mitgeteilt, dass sie „keine konkreten Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat“ im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag vom 19.12.2016 erkennen könne (234 UJs 5/17 – 17.01.2017). Die Strafbehörde wies damit eine Anzeige des Vereins zurück, die gegen  „Unbekannt“ wegen des Straftatbestandes einer „Unterlassung“ erstattet worden war.

In der Anzeige vom 28.12. letzten Jahres hatte der Verein u.a. festgestellt, daß „im Nachgang zu diesem verbrecherischen Anschlag öffentlich wurde, dass der Täter den einschlägigen Behörden nicht nur bekannt war. Sie wussten überdies, dass dieser einen Anschlag verüben wollte“. Man habe dieses Wissen um dessen Gefährlichkeit lange gekannt. „Mithin haben sich diverse, derzeit unbekannte Personen der Unterlassung schuldig gemacht und haben insofern den Tod von Menschen inkauf genommen“, schrieb der Vorstand, der seine Anzeige unter Hinweis auf die §§ 13, 25, 212 StGB u.a. begründet hatte. Der Vorstand des Vereins hatte auch darauf hingewiesen, dass vorsorgliche Maßnahmen (hier die erwähnten Betonsperren), die „der Verhinderung einer Straftat im geschehenen Maße dienen und entsprechend nachvollziehbar (Nizza) und zumutbar erscheinen“, hätten ergriffen werden müssen. „Jedenfalls wäre dieser Anschlag bei rechtzeitiger Prävention (Betonsperren) so nicht möglich, also vermeidbar gewesen“.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich der Vereinsvorstand „fassungslos“ über den Bescheid der Staatsanwaltschaft: „Während im Abgeordnetenhaus noch über einen Untersuchungsausschuss in dieser Sache debattiert wird und die zuständigen Behörden nahezu jeden Tag der Öffentlichkeit ihre andauernden Ermittlungen bestätigten, gehe die Staatsanwaltschaft bereits abschließend davon aus, keine konkreten Anhaltspunkte für eine (mögliche) Straftat gefunden zu haben. Entweder,“ so die Vereinigung, „hatte man keine Lust, in dieser Sache zu ermitteln oder es sei hier >von unbekannter Seite< ein Weisungsrecht ausgeübt worden, um Verantwortlichkeiten erst gar nicht amtlich feststellen zu lassen.“

Der Vereinsvorstand überprüft die Möglichkeit einer Beschwerde beim Generalstaatsanwalt:

„Die sorgfältige Prüfung möglicher Straftatbestände sind wir auch den Opfern schuldig, die mögliche Schadensersatzforderungen gegenüber festgestellten Verantwortlichen wesentlich aussichtsreicher vortragen könnten.“

Verantwortlich: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Der Vorstand – Kaiserdamm 9, 14057 Berlin, tel.: 030-30207785 oder vereinigung.17juni1953@gmail.com

 

 

 

Berlin, 19.01.2017/cw – Heute, auf den Tag vier Wochen nach dem Terror-Anschlag vor der Gedächtniskirche gedenken die Berliner der Opfer und ihrer Familien. Die ehemalige Abgeordnete im Europäischen Parlament, Eva Quistorp, hatte dazu aufgerufen, sich am heutigen Tag von 19:30 – 20:30 Uhr am Geschehensort (Budapester Straße) zu einer Mahnwache einzufinden. Die evangelische Theologin gehörte mit Petra Kelly und Joseph Beuys 1979/80 zu den Gründern der Grünen.zur-trauer-tragen_2

Die in Berlin ansässige Vereinigung 17. Juni hat dazu aufgefordert, heute „in allen Großstädten Deutschlands“ zur selben Zeit aller Toten des Terrors zu gedenken. So könnte man sich „zur selben Stunde“ wie in Berlin vor der Frauenkirche in München, dem Kölner Dom oder dem Hamburger Michel einfinden. Die Teilnehmer würden mit ihrer Trauer „ein Zeichen gegenüber der Politik in Deutschland setzen, die sich im Gegensatz zu den Staatsführungen in anderen betroffenen Staaten bisher nicht zu einem angemessenen Gedenken bereit gefunden hat“, so der Vorstand des Vereins.

Die Vereinigung hatte nach Weihnachten bei der Staatsanwaltschaft Berlin Anzeige gegen Unbekannt wegen Unterlassung erstattet. So hätten die nach dem Anschlag vor den Weihnachtsmärkten platzierten Betonsperren, rechtzeitig aufgestellt, zumindest diesen Anschlag vor der Gedächtniskirche verhindern können. „Spätestens nach dem Ereignis in Nizza hätte die Möglichkeit eines solchen Anschlages in die Sicherheitsmaßnahmen einbezogen werden müssen“.

V.i.S.d.P.: Vereinigung 17.Juni 1953 e.V., Berlin – Tel.: 0176-48061953

Vereinsvorstand C.W.Holzapfel und T.Sterneberg (von li.) mit ihrer Anzeige vor dem Landgericht in Moabit - Foto: Martin Sachse/Redaktion Hoheneck

Vereinsvorstand C.W.Holzapfel und T.Sterneberg (von li.) mit ihrer Anzeige vor dem Landgericht in Moabit – Foto: Martin Sachse/Redaktion Hoheneck

Berlin, 28.12.2016/cw – Die VEREINIGUNG 17.JUNI 1953 e.V. in Berlin hat bei der Staatsanwaltschaft in Berlin-Moabit Anzeige gegen Unbekannt wegen strafwürdiger Unterlassung erstattet.

Am Abend des 19.Dezember 2016 war durch zunächst Unbekannte ein Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt an der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche verübt worden. „Ablauf und weitere Umstände sind bereits bekannt, daher kann hier auf eine Tatbeschreibung verzichtet werden„, heißt es in der Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Bei diesem Anschlag waren (bisher) 12 Menschen ums Leben gekommen, nahezu 50 Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

Die Behörden waren über die Gefahrenlage informiert

In seiner Anzeige vom Dienstag weist der Vereinsvorstand darauf hin, daß „im Nachgang zu diesem verbrecherischen Anschlag öffentlich wurde, dass der Täter den einschlägigen Behörden nicht nur bekannt war. Sie wussten überdies, dass dieser einen Anschlag verüben wollte“. Man habe dieses Wissen um dessen Gefährlichkeit lange gekannt. „Mithin haben sich diverse, derzeit unbekannte Personen der Unterlassung schuldig gemacht und haben insofern den Tod von Menschen inkauf genommen,“ so der Verein. Die Anzeige nach §§ 13, 25, 212 StGB u.a. wird  ausführlich anhand bekannter Rechtskommentare zu dem Komplex der Unterlassung begründet. So führt der Vereinsvorstand u.a. aus:

Nach § 25 StGB kann sich ein (oder hier mehrere) Täter nach geltendem Recht nicht nur deshalb strafbar machen, weil er eine bestimmte Handlung (positiv) vorgenommen hat, sondern auch deshalb, weil er eine bestimmte Handlung (negativ) nicht vorgenommen hat. Dabei schreitet der/die Täter gegen eine drohende Rechtsgutsverletzung oder -gefährdung nicht ein.“

Der Eingangsstempel auf der Anzeige

Der Eingangsstempel auf der Anzeige

Der Verein räumt ein, dass das  schlichte Untätigbleiben noch kein Unterlassen im Rechtssinne darstellt, betont aber, dass ein (straf-)rechtlich relevantes Unterlassen  aber dort vorliege, „wo das Recht dem untätigen Täter eine Handlungspflicht auferlegt, der Täter also rechtlich verpflichtet war, eine bestimmte Handlung vorzunehmen„.  Das sei im vorliegenden Tatbestand nach Meinung der Anzeigenden der Fall. Denn der oder die zur Anzeige gebrachten Täter (im Sinne der schuldhaften Unterlassung) hätten ihre „durch erlangte Erkenntnisse gegebene Handlungspflicht gröblich verletzt und damit durch diese Unterlassung den Tod von bisher 12 Menschen und der nahezu 50 zum Teil Schwerverletzten zumindest mitzuverantworten„.

Rechtspflicht zum Tätigwerden

Die Vereinigug 17. Juni schließt sich in ihrer Anzeige der vorliegenden Rechtskommentierung an, wonach es  sich hier um ein sogen. echtes Unterlassungsdelikt handelt. Echte Unterlassungsdelikte könnten demnach nur durch Unterlassen begangen werden. Für die Strafbarkeit des Verhaltens käme es daher nicht darauf an, dass die Nichtvornahme einer Handlung einen bestimmten Erfolg verursacht. Maßgeblich sei allein das Unterlassen des rechtlich gebotenen, aktiven Tuns. Echte Unterlassungsdelikte begründeten eine Rechtspflicht zum Tätigwerden in sich selbst. Normadressat  echter Unterlassungsdelikte sei jeder Bürger, der zur Vornahme der gebotenen Handlung in der Lage ist.

Die Betonsperren wurden zu spät aufgestellt - Foto: LyrAg

Die Betonsperren wurden zu spät aufgestellt – Foto: LyrAg

Die für den Bereich der Sicherheit verantwortlichen Politiker und die ihnen vielfach unterstellten Personen in den einschlägigen dafür geschaffenen Institutionen seien in diesem Sinn taugliche Täter, „weil diese zur Vornahme der gebotenen Handlungen zur Vermeidung der geschehenen Tat in der Lage waren„,betont der Vorstand und unterstreicht seine Meinung konkret: Innerhalb relativ kurzer Zeit wurden vor allen Weihnachtsmärkten in Berlin entsprechende Betonbarrieren aufgestellt. „Nach den Ereignissen in Nizza hätte diese Maßnahme selbstverständlich anlässlich der vorbereitenden Aufbauten vorgenommen werden können und müssen. Zumindest wäre dadurch ein Anschlag, wie der vom 19.12.2016 in Berlin, nicht möglich gewesen„.

 §13 StGB begründe die Handlungspflicht der Verantwortlichen. Der Kreis der Täter sei hier auf Personen begrenzt, die dafür einzustehen haben, dass der Erfolg, also das Verbrechen nicht eintritt (sog. Garanten). Danach unterliege es keinem Zweifel, „dass derjenige unterlässt, der einer Tat nur zusieht bzw. diese billigend ohne mögliches Eingreifen inkauf nimmt“.

Rechtzeitige Festsetzung des Attentäters unterlassen

Selbst wenn feststehen würde, dass das aktive Handeln des Unterlassenden zwar vorsätzlich oder fahrlässig, aber nicht zurechenbar, rechtmäßig oder schuldlos war„, müsse geprüft werden, ob der Unterlassende  z.B. „durch die rechtzeitige Festsetzung des Attentäters, durch die der „Erfolg“ des Attentäters abgewendet worden wäre, unterlassen hat„. Dies gelte ebenso für vorsorgliche Maßnahmen (hier die erwähnten Betonsperren), die „der Verhinderung einer Straftat im geschehenen Maße dienen und entsprechend nachvollziehbar (Nizza) und zumutbar erscheinen„, heißt es in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Diese wird abschließend aufgefordert,  vorurteilsfrei „in alle Richtungen“ zu ermitteln. „Falls den Ermittlungen das >Weisungsrecht< möglicher politisch Verantwortlicher ggüb. der Staatsanwaltschaft entgegenstehen sollte„, wäre nach Meinung des Vereins „zu prüfen, inwieweit eine übergeordnete Dienststelle (z.B. Generalstaatsanwalt oder Bundesanwaltschaft) aufgefordert wird, die notwendige Ermittlungen an sich zu ziehen„.

Siehe auch Statement des Vereinsvorsitzenden (O-Ton): https://text030.wordpress.com/2016/12/28/az_t01w/ und: http://f3.webmart.de/f.cfm?id=2165073&r=threadview&t=4087452&pg=1

V.i.S.d.P.: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. und redaktion.hoheneck@gmail.com , Berlin (1.198).

 

März 2023
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Blog Stats

  • 774.184 hits

Um neue Beiträge per E-Mail zu erhalten, hier die E-Mail-Adresse eingeben.

Schließe dich 132 anderen Abonnenten an