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Nr.059 –Einigkeit und Recht und Freiheit– 15. 11. 2016
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† Hans-Jürgen Grasemann, ein aufrechter Jurist
Berlin/Braunschweig, 14.11.2016/cw – Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns die bestürzende Nachricht vom Ableben Hans-Jürgen Grasemanns. Der ehemalige Oberstaatsanwalt war insbesondere durch seine Tätigkeit in der einstigen Erfassungsstelle Salzgitter bekannt geworden, die zunächst die Verbrechen der NS-Zeit und später auch Justiz-Verbrechen der DDR-Diktatur erfasste.
Hans-Jürgen Grasemann wurde am 19.08.1946 in Hannover geboren. Er promovierte nach seinem Jura-Studium in Göttingen zum DDR-Verfassungsrecht. Ab 1976 an war er als Richter, Staatsanwalt sowie zuletzt als Oberstaatsanwalt in Braunschweig tätig, von 1988 bis 1994 als stellvertretender Leiter und Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter.
Die Opfer der SED-DDR-Diktatur sahen in dem Verstorbenen einen engagierten Mitstreiter in der zähen Aufarbeitung des Unrechtes der zweiten deutschen Diktatur. In zahlreichen Publikationen sowie in Vorträgen, besonders in der politischen Erwachsenenbildung (u.a Konrad-Adenauer-Stiftung) setzte er sich mit der juristischen Aufarbeitung des Unrechts im SED-Staat, die Rolle der Justiz in Diktaturen sowie aktuellen Aspekten von politischem Extremismus auseinander. Mit seinem fundierten Wissen, aber auch mit einer großen Prise Humor war er gleichermaßen beliebt. Auch in der UOKG war Grasemann mehrfach ein gern gesehener Gast.
Dr. Hans-Jürgen Grasemann verstarb am 01. November 2016 nach einer schweren Operation und wenige Wochen nach seinem 70. Geburtstag. Die Beisetzung erfolgte inzwischen in aller Stille im Familienkreis.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier?
Von Tatjana Sterneberg
Berlin, 14.11.2016/ts – Die in Fragen der Bundespräsidenten-Kandidaten unglücklich agierende, ansonsten erfolgverwöhnte Bundeskanzlerin hat jetzt seitens ihrer Partei dem Vorschlag von Siegmar Gabriel (SPD) zugestimmt, Frank-Walter Steinmeier für das Amt des Bundespräsidenten zu nominieren. Es ist angesichts der Mehrheiten in der Bundesversammlung müßig, über den ehrenwerten und honorigen Kandidaten zu lamentieren, der seit Wochen die Beliebtheitsskala des Volkes in den Umfragen anführt und Angela Merkel auf dieser als abonniert geltenden Position abgelöst hat.
Von größerem Interesse dürfte die Haltung der LINKEn und die der (ebenfalls weitgehend) links eingestellten GRÜNEN sein. Das ist zwar rechnerisch unerheblich, aber für diese Parteien durchaus eine Frage der eigenen politischen Moral oder eingeforderten Ethik. Steinmeier ist offensichtlich aus deren Sicht nicht die unumstrittene Persönlichkeit, nachdem sich die Bürger dieses Landes für dieses Amt sehnen. Zur Erinnerung:
Johannes Rau (SPD): Die WestLB übernahm neben privaten Flugkosten (Düsseldorfer Flugaffäre) auch die Kosten in Höhe von 150.000 DM für ein Fest, das Johannes Rau anlässlich seines 65. Geburtstages am 18. Januar 1996 mit 1.500 Gästen feierte (wikipedia).
Horst Köhler (CDU) trat in der zweiten Amtszeit von seinem Amt zurück, nachdem er heftig kritisiert wurde. Köhler: „Kritik geht aber so weit, mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären“ (wikipedia).
Christian Wulff (CDU) trat nach einer bisher beispiellosen öffentlichen Hetzjagd (Bobby-Car-Affäre) bereits in der ersten Amtszeit zurück, wurde allerdings in einem durchgestandenen Gerichtsverfahren von allen Vorwürfen am 27. Februar 2014 freigesprochen.
Joachim Gauck (Partei-frei, aber den GRÜNEN zugerechnet), der evangelische Pfarrer im Ruhestand, zog als verheirateter Nachfolger von Wulff mit Lebensgefährtin (First Lady) und vorheriger Freundin (Redenschreiberin) in das Schloß Bellevue ein.
Und nun? Frank-Walter Steinmeier, vom 7. Juli 1999 bis 22. November 2005 Kanzleramtschef, war kraft Amtes Verantwortlicher für den Bundesnachrichtendienst. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages (zur Untersuchung von BND-Aktivitäten im Irak und CIA-Flügen im Inland) hatte Steinmeier vorgeworfen, ein Angebot der Amerikaner zur Auslieferung des vorgeblichen Terroristen und deutschen Staatsbürgers Murat Kurnaz nicht angenommen zu haben – obwohl nie Belege für angebliche terroristische Aktivitäten von Kurnaz vorgelegt worden waren. Kurnaz saß bekanntlich von Januar 2002 bis August 2006 im US-Gefangenenlager Guantanamo. Trotz Veröffentlichungen zu menschenverachtenden Misshandlungen bis hin zur Foltermethode Waterboarding und weltweit bekanntem Mangel an rechtsstaatlichen Verfahren ließ Steinmeier den damals 24-jährigen Murat Kurnaz im Stich. Eine – von Kurnaz geforderte – Entschuldigung blieb bis heute aus.
Wie gesagt, es dürfte interessant sein, ob die Opposition im Deutschen Bundestag trotz dieser Stolpersteine einer Kandidatur des Außenministers für das höchste Staatsamt zustimmen wird bzw. zustimmen kann. Trotz der nun feststehenden Wahl des beliebten Politikers ließe die Entscheidung der beiden Parteien zumindest interessante Rückschlüsse auf deren Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl im September 2017 zu.
50. Jahrestag: Bundestagspräsident würdigt Revolution in Ungarn
Berlin, 10.11.2016/cw – Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert würdigte am vergangenen Donnerstag namens des Parlamentes die Revolution in Ungarn vor 50 Jahren. Zu Beginn der Plenarsitzung erinnerte Lammert an den Aufstand.
Vor 60 Jahren habe es in Budapest und anderen ungarischen Städten die letzten Gefechte des Volksaufstandes gegeben, durch den Bürger „für Meinungs- und Pressefreiheit, für ein Mehrparteiensystem und für freie Wahlen kämpften“. Die kommunistische Führung in Moskau habe im November 1956 das protestierende Volk durch Panzer brutal niederschlagen lassen. Lammert: „Daran zu erinnern, ist nicht nur von historischem Interesse, sondern von aktueller politischer Bedeutung.“
Die Tausende Opfer des Ungarn-Aufstand sind „bleibende Mahnung an alle, die im vereinten Europa heute in Freiheit leben, diese Freiheit nicht für eine Selbstverständlichkeit zu halten. Und sie verpflichten uns, denen beizustehen, für die staatliche Willkür noch immer oder wieder alltägliche Erfahrung ist“.
Appell an das türkische Parlament
Der Bundestagspräsident stellte den aktuellen Bezug zwischen den damaligen Forderungen und den Ereignissen in der Türkei her: „Wir verurteilen jedes Vorgehen, das die Beseitigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vorantreibt, wir erklären unsere Solidarität mit allen aus politischen Gründen verhafteten Parlamentariern, Journalisten, Wissenschaftlern und Beamten und wir appellieren an das türkische Parlament, seine Verantwortung als Volksvertretung wahrzunehmen, damit die Türkei auf den Weg zu den demokratischen Standards zurückfindet, zu denen sie sich als Mitglied des Europarats ausdrücklich verpflichtet hat“.
Der Ungarn-Aufstand 1956 habe überdies die erste große Flüchtlingswelle in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Nahezu zwei Prozent der Bevölkerung, Schätzungen zufolge 200.000 Ungarn, sei die Flucht gelungen. Diese Flüchtlinge hätten vor fünfzig Jahren in europäischen und westlichen Gesellschaften die „echte Solidarität der freien Menschen“ erlebt, wie Konrad Adenauer in einer Sondersitzung vor dem Bundestag formuliert habe – „und woran es gelegentlich in Europa, auch in Ungarn, zu erinnern gilt“, fügte der Bundestagspräsident seiner Erinnerung an.
Die Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin begrüßte die Stellungnahme des Bundestages ausdrücklich. Der Verein hatte in einem Schreiben vom 30.September an den Ungarn-Aufstand „in Folge des Aufstandes vom 17. Juni 1953“ erinnert und den Bundestag gebeten, „in geeigneter Form“ an dieses „epochale Ereignis“ zu erinnern. In einer Stellungnahme zu den Ausführungen Lammerts erklärte der Verein: „Wir hatten nach dem 23. Oktober (Beginn des Aufstandes) und dem 4. November (Einmarsch der Roten Armee) die Hoffnung bereits aufgegeben, dass unser Appell an eine würdige Erinnerung entsprechenden Nachhall finden würde. Um so erleichterter sind wir jetzt über die Würdigung bzw. Erinnerung an die Revolution in der Sitzung vom 10.11.2016.“
Nach dem Trump-Sieg: Weiter so in Deutschland?
Berlin, 15.11.2016/cw – Nach dem unerwarteten Sieg des Republikaners Donald Trump bei den Präsidentschaftswahlen in den USA und dem offenbaren Katzenjammer, den dieser Sieg vielfach auslöste, kehrt man nun zu den realistische Fragen nach den möglichen Folgen für die Welt, Europa und Deutschland zurück. Neben vielfältigen Deklamationen steht allerdings zu erwarten, dass der Trump-Sieg zunächst kein Nachdenken über bisherige Positionen und die dadurch entstandene Unruhe in weiten Teilen der Bevölkerung ausgelöst hat. Nachfolgend sollen zwei Beispiele aus einer Kette von (tatsächlichen oder vermeintlichen) Problemen angeführt werden.
Minister- und Politiker-Renten steigen und steigen
Anfang des Monats berichtete BILD über die Minister- und Politiker-Pensionen. Grundlage war der Alterssicherungsbericht 2016 der Bundesregierung. Danach liegen ehemalige Minister in NRW mit durchschnittlich(!) 7.642 Euro (monatlich!) an der Spitze, gefolgt vom Stadt-Staat Hamburg mit 6.811 und Baden-Württemberg mit 6.738 Euro. Den Steuerzahler kostet die Versorgung der 646 früheren Regierungsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen in Bund und Ländern 44,2 Millionen Euro jährlich. Für die 3.907 Ex-Abgeordneten und deren Hinterbliebenen muss der Steuerzahler mittlerweile jährlich 130,5 Millionen Euro pro Jahr überweisen. Bei den Ex-Abgeordneten liegt Bayern mit 3.576 Euro durchschnittlicher (!) monatlicher Versorgung an der Spitze. Bayern übertrifft damit sogar die durchschnittlichen Aufwendungen für Ex-Bundestagsabgeordnete (3.550 Euro).
Die Anführung dieser Zahlen haben weniger mit einer etwaigen Neid-Debatte zu tun als mit der Frage, wie weit sich die Schere zwischen Bürgern und Politikern noch öffnen muß, die bereits bei den monatlichen Einkommen schwindelerregend auseinander klafft. Während der Normal-Bürger (und Wähler dieser Politiker) sich im regelmäßigen Turnus tariflichen Auseinandersetzungen stellen muß, um über mögliche Steigerung seiner Arbeitsvergütung zu verhandeln, hat z.B. der Bundestag eine automatische jährliche Anpassung der Diäten (mtl. Einkommen) der Abgeordneten beschlossen. Man wolle mit dieser Regelung dem Bürger nicht eine „regelmäßige Auseinandersetzung um die Diäten“ zumuten. Wie feinfühlig.
Ehrenrente für IM „Czerny“?
Nicht enthalten in dem BILD-Bericht: Die sogen. „Ehrenrente“ für die Kurzzeitminister der letzten DDR-Regierung für eine Dienstzeit von höchstens fünfeinhalb Monaten. In der Novellierung des Ministergesetzes war 2007 bestimmt worden, den Ministern eine „Ehrenrente“ in Höhe von 600 Euro zukommen zu lassen, die darüber hinaus der Anpassung an jeweilige Erhöhungen der Gehälter für Bundesminister unterliegt und vererbbar ist. Allerdings sollten „belastete“ Minister nicht unter diese Regelung fallen. Die sich darauf beziehende Anfrage, ob der letzte Ministerpräsident und IM „Czerny“ diese Rente beziehe, wurde aus „Datenschutzgründen“ nicht beschieden.
Der Kontrast: Politisch Verfolgte der DDR-SED-Diktatur erhalten für eine oft jahrelange Haft in den Zuchthäusern und Gefängnissen der DDR eine „soziale Zuwendung“ in Höhe von derzeit 300 Euro monatlich, fälschlich oft als „Opferrente“ bezeichnet, die nicht vererbbar und an keine „automatische“ Anpassung gekoppelt ist, wie die „Ehrenrente“ der letzten DDR-Minister.
Mütterrente – eine Mogelpackung?
Den großzügigen Versorgungsregelungen für die gewählten „Vertreter“ des Volkes stehen im Vergleich minimalisierte Regelungen “für das Volk“ entgegen. Mit großem politischen Getöse wurde die Anhebung der sogen. Mütterrente begleitet, um die „verdienstvolle und schwere Arbeit unserer Mütter“ zu würdigen. Und im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl wird bereits „eine weitere Anhebung“ gefordert. Doch wie sieht die Praxis aus?
Charlotte D. (68 – Name geändert) hat in ihrem Leben vier Kinder geboren und großgezogen, in den letzten Jahren auch alleinerziehend. Alle vier Jungen haben eine Berufsausbildung hinter sich, stehen täglich ihren Mann (Beamter, Handwerker, Makler) und fallen der Sozialkasse nicht zur Last. Natürlich fehlten der Mutter durch diese Erziehung wichtige Rentenjahre, konnte sie sich beruflich nicht weiter entwickeln. Die Rente fiel entsprechend gering aus. Charlotte D. musste die Einkommenssicherung nutzen, um über die Runden zu kommen. Da kam die Erhöhung der Mütterrente gerade recht. Aber – Fehlanzeige. Der Bezirk teilte ihr umgehend die „Kürzung der Einkommenssicherung“ um die erfolgte Rentenerhöhung mit. Unter dem Strich hat die Mutter jetzt wegen der komplizierten Verrechnungsmethode sogar einige Euro weniger auf ihrem Konto. Und wie Charlotte B. ergeht es vermutlich einer großen Anzahl von Bürgerinnen. Kann man diesen ihren Zorn auf das vorgebliche „System“ vorhalten?
Die Einheit des Establishment mit den Populisten
Es müsste sich einiges in diesem Land ändern, wenn man den politischen Aufwärtstrend der Populisten ernsthaft verhindern will. Was allerdings auch bedeuten könnte, sich bewußt gegen das eigene Volk zu stellen. Denn Populismus leitet sich von Volk ab, vox populi, Volkes Stimme. Aber das derzeit die politische Macht ausübende Establishment hält es wohl nach wie vor mit Alkuin (ein akademisch gebildeter englischer Kleriker und Poet), der um 798 mit politischen Ratschlägen an Kaiser Karl den Großen herantrat: „Auf diejenigen muss man nicht hören, die zu sagen pflegen, ‚Volkes Stimme, Gottes Stimme‘, da die Lärmsucht des Pöbels immer dem Wahnsinn sehr nahe kommt“ (9.Ratschlag).
Nach den traumatischen Erfahrungen mit Hitler etc. durchaus nachvollziehbar, aber in einer Demokratie, die sich auf das Volk beruft, nicht einsichtig vermittelbar. Es stehen auch nicht Reformen auf der aktuellen Agenda, die sich auf die entstandene Selbstbedienungsmentalität der politische Kaste (siehe zuvor) beziehen. Und das wieder vereint das (auch hier) kritisierte Establishment mit den mit Verve an die gut ausgestatteten Futternäpfe drängenden und hier ebenso kritisch beäugten Populisten.
Ellen Thiemann liest in Stollberg
Stollberg/Hoheneck, 15.11.2016/cw – Die durch ihre zahlreiche Veröffentlichungen über das ehemalige Frauenzuchthaus bekannt gewordene fast achtzigjährige Autorin Ellen Thiemann liest am kommenden Samstag, 19.11.2016, 15:00 Uhr, am Schillerplatz 3 in Stollberg aus ihrem derzeit letzten Buch „Wo sind die Toten von Hoheneck“. Außerdem berichtet die nach wie vor aktive Thiemann im Rahmen der Veranstaltung des „Kulturkreis Stollberg und Umgebung“ über neueste Ergebnisse aus ihrer Forschungsarbeit Zur DDR-Diktatur und Hoheneck. Zuvor nimmt die Autorin als ehemalige Hoheneckerin am Freitag an der Mitgliederversammlung des Fördervereins teil. Die Versammlung wählt einen neuen Vorstand.
Thiemann war die erste Autorin, die bereits als Ressortleiterin im „Kölner Express“ und später in zahlreichen Büchern die Öffentlichkeit auf Hoheneck aufmerksam machte und über das Frauenzuchthaus und das dort zelebrierte Unrecht referierte.
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