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Karlsruhe/Berlin, 20.08.2019/cw – Der verurteilte Betreiber und alleinige Administrator einer Plattform im Darknet, Philipp K., wußte zwar nichts von den Absichten des 18 Jahre alten Münchner Amokläufers David S., als er diesem am 20. Mai und 17. Juli 2016 eine Pistole Glock und 567 Patronen übergab. Aber der Betreiber der Plattform, die u.a. auch dem Vertrieb von Waffen diente, hätte erkennen können und müssen, dass die Möglichkeit eines anonymen Waffenerwerbs abseits des geregelten legalen Marktes dazu führen kann, dass der Erwerber eine auf diesem Weg erworbene Schusswaffe zur Tötung und Verletzung von Menschen einsetzt. Dies gilt, zumal da der Angeklagte durch die Berichterstattung über das Pariser Attentat auf eine solche Möglichkeit aufmerksam geworden war. So der BGH (1 StR 188/19) in seiner Ablehnung einer Teilrevision gegen das vom Landgericht Karlsruhe wegen diverser Delikte erfolgten Urteils vom 19. Dezember 2018 (4 KLs 608 Js 19580/17).

Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten wegen mehrerer Betäubungsmittel- und Waffendelikte sowie wegen Beihilfe zum Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in zwei Fällen und zum Handeltreiben mit Schusswaffen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil wandte sich der Angeklagte mit seiner auf Teile des Schuldspruchs beschränkten Revision. Er hatte beanstandet, dass ihm fahrlässiges Verhalten hinsichtlich der Tötungen und Körperverletzungen vorgeworfen wurde.

Am frühen Abend des 22. Juli 2016 hatte der Amokläufer David S. mit der von Philipp K. erworbenen Waffe und  Munition auf eine Gruppe Jugendlicher in einer McDonalds-Filiale im Münchner Olympia-Einkaufszentrum geschossen. Fünf Jugendliche starben, einer wurde schwer verletzt. David S. schoss danach auf die zu Fuß Flüchtenden, nachdem er das Einkaufszentrum verlassen hatte. Dabei tötete er drei weitere Menschen, drei erlitten schwere Verletzungen. Nach seiner Rückkehr in das Einkaufszentrum erschoss der Amokläufer im EKZ einen jungen Mann. Auf der nachfolgenden Flucht verletzte David S. durch einen Schuss eine weitere Person. Nach etwa zweieinhalb Stunden hatte der Täter sich selbst erschossen, nachdem er schließlich von der Polizei entdeckt worden war.

Mit der Entscheidung des BGH vom 19.08.2019, in der er das Rechtsmittel des Angeklagten als unbegründet verworfen hatte, ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.467).

Berlin, 08.08.2019/cw – Im Zusammenhang mit der Aktion zum 30.Jahrestag der „Lebendigen Brücke“ : „WIR“ statt „IHR“ am Checkpoint Charlie (12.08.2019, 11:00 Uhr) erreichten mich zahlreiche Anfragen über meinen Weg zum gewaltlosen Widerstand gegen die Mauer. Bis zum 12. August werde ich an dieser Stelle Stationen auf diesem Weg und aus dem Kampf gegen die Berliner Mauer schildern. (11 -Teil 10 siehe 07.08.2019).

Mein Selbstbewusstsein war mit der Demonstration am 17. Juni 1965 erneut gewachsen. Der Weg des Gewaltlosen Widerstandes, des friedlichen Protestes gegen ein unfriedliches System erschien mir ob der offenbaren Hilflosigkeit der DDR-Organe gegenüber dieser Form des Protestes als richtig.

Ein anderes Problem wurde damit aber nicht geringer. Die Fortführung einer solchen Demonstration mußte ständig kreativ gestaltet, also für die Öffentlichkeit interessant sein, um die notwendige Aufmerksamkeit für dieses wichtige Anliegen wachzuhalten. So kam ich nach der letzten Demonstration am 17. Juni auf den Gedanken, in mehreren Großstädten der (alten) Bundesrepublik Unterschriften für die Freilassung politischer Gefangener zu sammeln. Ich wollte damit in Hamburg beginnen und das täglich über Hannover, Frankfurt, Nürnberg, München und Stuttgart und anderen Städten fortsetzen. Das bedurfte einer strategischen Logistik, die im Vergleich zu heute rückwirkend recht mühsam erscheint. Zwölf Städte mussten via zuständiger Ordnungsbehörden angeschrieben und um Erlaubnis gebeten werden, alles mit Schreibmaschine und Marsch zum Postamt. Facebook, Twitter oder Emails gab es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht.

Helmut Schmidt engagierte sich für das Anliegen

Bis auf zwei Städte, Hamburg und Kassel, gab es seitens der Behörden keine großen Schwierigkeiten. Hamburg widersprach zunächst der Absicht, die Unterschriften vor dem Hamburger Rathaus einzuwerben, weil es sich dort um die sogen. Bannmeile handelte. Kassel wiederum wandte ein, ich hätte in Berlin verbotene NS-Symbole verbreitet, hätte also einen rechtsradikalen Hintergrund. Tatsächlich hatte ich in einem Wahlkampf in Berlin die Brillengläser des damaligen SEW-Vorsitzenden Gerhard Danelius (* 02.04.1913; † 18.05.1978) auf Wahlplakaten der kommunistischen Partei mit roten Hakenkreuzen bemalt, um die Übereinstimmung beider Diktaturen zu kennzeichnen. Die SEW (Sozialistische Einheitspartei Westberlin) war ein Ableger der SED. In diesem Zusammenhang war ich auch in der Weddinger Brunnenstraße von einer zehnköpfigen kommunistischen Schlägertruppe zusammengeschlagen worden.

Die Vereinigung 17.Juni unterstützte von Beginn an die Aktionen an der Mauer. Das „V“ in der Vereinsfahne stand/steht für „Victory“ – Sieg (der 1989 errungen wurde) – Foto: LyrAgRH

Im Fall Hamburg ergab sich hingegen ein direkter Weg. Auf einer Wahlveranstaltung im historischen Berliner Sportpalast trat unter anderem der Innensenator der Hansestadt und spätere Bundeskanzler Helmut Schmidt (* 23.12.1918; † 10.11.2015) auf. Ich nutzte die Gelegenheit, den Innensenator in der ersten Reihe anzusprechen, während ein anderer Politiker sprach. Schmidt hörte sich mein Anliegen geduldig an und wandte dann ein, dass man vor dem Hauptbahnhof wesentlich mehr Unterschriften einsammeln könnte. Unter Hinweis auf meine Ortskenntnis, weil ich 1961 in Hamburg gewohnt hätte, gab ich Folgendes zu bedenken: Zweifelsohne hätte der Senator mit seiner Bemerkung recht, andererseits würde die Ermöglichung einer Unterschriften-Sammlung vor dem Rathaus auch ohne jegliche Erklärung des Hamburger Senates der anderen Seite, sprich der DDR, die stillschweigende aber wichtige Unterstützung der Stadtspitze für dieses Anliegen signalisieren.

Nach kurzer Überlegung erklärte Helmut Schmidt, meine Argumente würde ihm einleuchten. Er übergab mir seine private Visitenkarte und bat mich, eine kurze Zusammenfassung zuzusenden. Er würde schnellstmöglich antworten. Helmut Schmidt hielt Wort. Knappe drei Wochen später hielt ich sein Schreiben in der Hand, in dem er mir die Unterstützung der Hansestadt bestätigte.

Über 6.000 Unterschriften aus 26 Nationen

Schließlich konnte ich im August meine zweiwöchige Reise durch zwölf Großstädte antreten. Zu Beginn hatte sich Ernst Lemmer am Rande einer Kundgebung vor dem Ernst-Reuter-Haus in der Straße des 17. Juni in Berlin als erster Politiker in das Unterschriftenbuch eingetragen. In jeder Stadt begann ich die Aktion mit einem Besuch im jeweiligen Rathaus, um – meist mit Erfolg – zunächst die Unterschrift des jeweiligen Oberbürgermeisters einzuholen. Das erschien mir wichtig, um die Bürger ebenfalls zu einer Unterschrift zu animieren.

Die stete Erinnerung an die NS-Verbrechen war auch Motiv für den Kampf um die Menschenrechte . Foto: Gedenken am Steinplatz in Berlin – LyrAg/RH

Noch heute bin ich erstaunt über die Bandbreite. Neben dem ehemaligen Bundesjustizminister Ewald Bucher, FDP (* 19.07.1914; † 31.10.1991) unterzeichnete eine ehemal. Altistin der Budapester Staatsoper, ein Offizier aus dem ehem. Königlich-Ungarischen Generalstab, der bekannte OB von Frankfurt am Main, Prof. Willi Brundert (* 12.06.1912; † 07.05.1970) und die Bürgermeister zahlreicher weiterer Städte, wie Nürnberg und München. Später, nach meiner Verhaftung am Checkpoint Charlie, trug sich auch Bundeskanzler Ludwig Ehrhardt (* 04.02.1897; † 05. 05.1977) am 1. Mai 1966 in Berlin in das Unterschriftenbuch ein.

Eine Auswertung nach meinem „Urlaub“ ergab: Menschen aus 26 Nationen hatten die Forderung auf Freilassung der politischen Gefangenen in der DDR unterzeichnet. So groß meine Freude darüber war, brachte mich dieses Ergebnis in ein echtes Dilemma: Auf der einen Seite stand für mich klar die einzige mögliche Forderung auf einem neu zu erstellenden Protestschild fest: „Menschen in aller Welt fordern: Freiheit für Harry Seidel und 14.000 politische Gefangene“. Diese Forderung mußte daher am sogen. Ausländerübergang am Checkpoint Charlie vorgetragen werden. Auf der anderen Seite hatten mir die West-Alliierten „ihren Checkpoint“ für Demonstrationen „gleich welcher Art“ strikt untersagt. Der Inspektionsleiter von Wedding hatte mir eigens diese alliierte Anordnung auf der Arbeitsstelle bei der Vereinigten Verkehrs-Reklame (VVR/BVG) in der Müllerstraße überbracht.

Eine Verhaftung stand im Raum

Meine bisherige Praxis, jede Demonstration eine Woche vorher öffentlich anzukündigen, um dem Adressaten der vorgetragenen Forderung die „Möglichkeit zu geben, sein Gesicht zu wahren, also (möglicherweise) auf die Forderung einzugehen“ (Gandhi) konnte ich diesmal nicht umsetzen. Ich wäre Gefahr gelaufen, morgens um 6:00 Uhr von der (West-)Berliner Polizei in der Wohnung abgeholt und in sogen. Sicherungsverwahrung genommen zu werden.
So konnte ich also nur einen ganz kleinen und vor allem vertrauensvollen Kreis einweihen. Allerdings war mir auch bewusst, dass die geplante Demonstration aus den gen. Gründen diesmal durchaus mit einer Festnahme durch DDR-Grenzer enden konnte. Denn diese wüssten ja durch die unterbliebene Ankündigung zunächst nicht, wer dort über die Sektorengrenze kam. Sie würden zunächst einen „unbekannten Provokateur“ festnehmen.

Auch dies machte eine sorgfältige Vorbereitung notwendig, denn sowohl meine Wohnung mußte gesichert werden, meine Angehörigen wie meine Arbeitstelle auf eine mögliche „längere Abwesenheit“ vorbereitet werden.

-Wird fortgesetzt-

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.455)

Traueranzeige vor der Bayerischen Vertretung in Berlin - Foto: LyrAg

Traueranzeige vor der Bayerischen Vertretung in Berlin – Foto: LyrAg

Berlin, 23.07.2016/cw – Auf den Amok-Lauf eines Deutsch-Iraners in München reagieren auch die Exil-Iraner „mit Trauer und Entsetzen.“ Der Sprecher des „Nationalen Widerstandsrates Iran (NWRI)“ in Deutschland, Javad Dabiran, erklärte gegenüber unserer Redaktion: „Der  NWRI verurteilt die Gewalttat in München. Gewalt ist kein Mittel zur Durchsetzung von Überzeugungen. Wir, die Exil-Iraner, weinen um die Opfer der Gewalttat und beten für die betroffenen Familien.“

Rosen für die Opfer - Foto: LyrAg

Rosen für die Opfer –
Foto: LyrAg

Auch wenn der Täter nach gegenwärtigen Erkenntnissen wohl nicht aus terroristischen, sondern eher aus psychischen Gründen gemordet habe, litten  die in Deutschland lebenden Iraner unter dieser Tat. Es sei so, als ob „ein Familienmitglied aus dem Ruder gelaufen sei und nun mit seinen Untaten die ganze Familie beschwere,“ sagte Dabiran. Es wäre fatal, weil völlig falsch, mit dieser Tat womöglich die Exil-Iraner in Deutschland zu belasten.

Ein achtzehnjähriger Deutsch-Iraner hatte am gestrigen Abend in einem Amoklauf in München neun Menschen getötet und über zwanzig Personen, davon drei lebensgefährlich, verletzt.

Staatstrauer in Bayern, Flaggen auf Halbmast. Nur in der Bayer. Vertretung in Berlin war man bereits im Wochenende... Foto: LyrAg

Staatstrauer in Bayern, Flaggen auf Halbmast. Nur in der Bayer. Vertretung in Berlin war man bereits im Wochenende…
Foto: LyrAg

Der nach bisherigen Erkenntnissen psychisch gestörte Täter hatte sich nach der Tat selbst gerichtet.

Dabiran kündigte an, heute, am Samstag, 23.07. gegen  17.00 Uhr vor der Bayerischen Landesvertretung in Berlin (Behrensstr.21-22) der Toten und Schwerverletzten in München seitens der Iraner zu gedenken. Man wolle damit ein dringend notwendiges Zeichen  der Solidarität setzen und sich damit von jeder Form der Gewalt distanzieren.

Ergänzung 23.07.2016:

Foto: LyrAg

Foto: LyrAg

Der NWRI legte am Abend in einer halbstündigen Gedenkveranstaltung vor der Bayerischen Landesvertretung Blumengebinde und Rosen nieder. Zahlreiche Exil-Iraner waren dem Aufruf ihres Sprechers Javad Dabiran gefolgt und zeigten sich vor Ort tief bewegt.

Zahlreiche Iraner waren dem Aufruf zum Gedenken gefolgt - Foto: LyrAg

Zahlreiche Iraner waren dem Aufruf zum Gedenken gefolgt –
Foto: LyrAg

In seiner Ansprache verurteilte Javad Dabiran (li.) jedwede Gewalt - Foto: LyrAg

In seiner Ansprache verurteilte Javad Dabiran (li.) jedwede Gewalt – Foto: LyrAg

 

 

 

Protest ja, Gewalt nein. Exil-Iraner mit den Fahnen des Widerstandes - Foto: LyrAg

Protest ja, Gewalt nein.
Exil-Iraner mit den Fahnen des Widerstandes – Foto: LyrAg

Für die Opfer des Amoklaufes in München - Foto: LyrAg

Für die Opfer des Amoklaufes in München –
Foto: LyrAg

Auch Passanten bekundeten ihre Anteilnahme und legten Blumen nieder - Foto: LyrAg

Auch Passanten bekundeten ihre Anteilnahme und legten Blumen nieder –
Foto: LyrAg

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.135)

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