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Berlin, 18.06.2021/cw – Der Vorstand der Vereinigung 17. Juni nutzte die aus Anlass des Jahrestages erfolgten Ehrungen der Gefallenen des Volksaufstandes, um den dort anwesenden Politikern das Anliegen einer von der Vereinigung erneut angeregten „Peter-Fechter-Straße“ bis zum 13. August 2021 (60. Jahre Mauerbau) vorzutragen. Der Verein hatte in dieser naheliegenden Angelegenheit bereits die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus und in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg angeschrieben.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) bei seiner Ansprache am 17. Juni 2021 auf dem Friedhof Seestraße – Foto: Thomas Platow, Landesarchiv Berlin

Der Vorstand zeigte sich über die positiven Reaktionen, an der Spitze der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD), erfreut: Müller erklärte dem Vorsitzenden, er unterstütze diesen „guten Vorschlag“ und wolle die Senatskanzleibeauftragen, den zuständigen Bezirk entsprechend anzuschreiben und darüber zu informieren. Der Regierende hatte zuvor in seiner Ansprache auf dem Friedhof Seestraße ausführlich „die jahrzehntelangen Verdienste der Vereinigung 17. Juni um die Erinnerungsarbeit“ mit klaren und unmißverständlichen Worten gewürdigt (https://www.youtube.com/watch?v=l9q-3ZhXa8c).

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Bündnis90/GRÜNE) erklärte, sie würde diesen Vorschlag unterstützen und dies auf Bitten des Vorstandes auch der Fraktion im Abgeordnetenhaus vermitteln.

Alfred Dregger, Vorsitzender der CDU-Fraktion, hatte zuvor bereits in dieser Sache brieflichen Kontakt zur Vereinigung aufgenommen und sicherte seinerseits eine entsprechende Unterstützung des Vorschlages zu.

Der bei der Kranzniederlegung vor dem Bundesfinanzministerium ebenfalls anwesende AfD-Fraktionschef Georg Pazderski übermittelte dem Vorstand seine Presseerklärung, die er aus Anlass des Gedenktages an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 veröffentlicht habe. In der PE habe er den Vorschlag der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. aufgegriffen und erklärt:

„Ein Teil der Zimmerstraße am Checkpoints Charlie soll in Peter-Fechter-Straße umbenannt werden. Es ist mehr als überfällig, einen jungen Deutschen zu ehren, der in die Freiheit fliehen wollte und dafür mit seinem Leben bezahlen musste.  Der erst 18 Jahre alte Fechter war am 17. August 1962 an der Mauer in Höhe Zimmerstrasse von DDR-Grenzsoldaten schwer verletzt und dann ohne medizinische Hilfe auf dem Todesstreifen liegen gelassen worden. Fechters grausamer Tod machte den Schießbefehl in der DDR weltweit zum Thema und offenbart bis heute die Menschenverachtung des Sozialismus.“

Sebastian Czaja, Vorsitzender der FDP-Fraktion, erklärte ebenfalls, den Vorschlag des Vereins zu unterstützen und versprach entsprechende Initiative.

Auch der bei dieser Gelegenheit angesprochene Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Tom Sello, sagte dem Vereinsvorsitzenden Holzapfel seine konstruktive Unterstützung zu und bat um entsprechende Übermittlung der an die Politiker gerichteten Initiative für eine „Peter-Fechter-Straße“.

Nach dieser „breiten, zunächst mentalen Zustimmung zu unserem Vorschlag“ sehe der Verein einer realen Umsetzung im Vergleich zu seiner Initiative vor zehn Jahren „hoffnungsvoll entgegen,“ erklärte der Vorstand in einer ersten Wertung der spontan geäußerten Zustimmung durch Politiker fast aller Fraktionen im Abgeordnetenhaus.

V.i.S.d.P.: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. / Redaktion Hoheneck – Mobil: 0176-48061953 (1.654).

Berlin, 17.07.2018/cw – Nach einer Online-Umfrage der BERLINER MORGENPOST sprachen sich 53% der Teilnehmer für die Wiedereinführung des „17.Juni“ als Gedenktag an den Volksaufstand von 1953 aus (Stand: 17.07., 11:00 Uhr). Damit erteilt die Mehrheit dem Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters eine klare Absage. Michael Müller hatte die Diskussion um eine zusätzlichen arbeitsfreien Feiertag mit dem Vorschlag eröffnet, den 18. März im Gedenken an die März-Revolution von 1848 zum Feiertag zu erklären. Dieser Vorschlag belegte mit 15% gerade einmal den 3. Platz im Online-Ranking. Den zweiten Platz in der Umfrage erzielte überraschend der 8. Mai (1945) mit 24%; der Frauentag (8.März) landete mit 8% abgeschlagen auf dem letzten Platz.

Abschied vom „Gedenktag nach Aktenlage“?

Sollte sich der 17.Juni als jahrzehntelang begangener Gedenktag an den Volksaufstand in der DDR von 1953 durchsetzen, sehen Beobachter die Chancen für die Beibehaltung des „3.Oktober“ als „Tag der Deutschen Einheit“ schwinden. Von Vielen als „Gedenktag nach Aktenlage“ eingestuft, würde ein zweiter Tag der Deutschen Einheit wenig Sinn machen, zumal der 17.Juni 1953 im Gegensatz zum 3. Oktober 1990 mit allen notwendigen Insignien eines Gedenktages ausgestattet ist. Hingegen hatte die Bestimmung des 3. Oktober nur einen einzigen Merkpunkt: Die Unterschriften unter den Einigungsvertrag bestimmten das Ende der DDR zum 2.Oktober 1990, 24:00 Uhr; seit dem 3. Oktober 1990, 00:00 Uhr, war Deutschland wiedervereinigt.

Die Vereinigung 17. Juni, ein Historienverein, der sich nach den Ereignissen im Juni 1953 zunächst als Kampfverband gegründet hatte, um aktiv die Ziele des zunächst gescheiterten Volksaufstandes weiterzuverfolgen und an einem 3. Oktober (1957) unter seinem jetzigen Namen in das Vereinsregister eingetragen wurde, hatte sich allerdings bereits unmittelbar nach dem Mauerfall für einen nationalen Gedenktag am 9. November ausgesprochen.

9.November ein Tag der Trauer wie des Jubels

Vorstandssprecher Carl-Wolfgang Holzapfel (74) erklärte auf Nachfrage zu der jetzigen Debatte, dass „wir natürlich keine Einwände dagegen haben, den 17. Juni erneut als Tag der Deutschen Einheit in Form eines freien Arbeitstages zu begehen.“ Dies sei allemal besser, als die Fortführung eines „sehr gekünstelt wirkenden Feiertages, der einzig und allein auf einer Reihe von Unterschriften beruht.“ Dagegen habe der 9. November den Charme einer unvergleichlichen Historie in unserem Land, die Alt und Jung emotional verbinden könne und die Bevölkerung „von Links über die Mitte bis Rechts“ zusammenführen könne. Dies wäre eine „nicht zu unterschätzende wertvolle Konstellation für einen nationalen Gedenktag.“

Holzapfel, der zu diesem Thema nach dem Mauerfall bereits Vorträge gehalten hatte, erinnerte an die historischen Daten von 1948 (Ermordung des Pauls-Kirchen-Abgeordneten Robert Blum in Wien), 1918 (Ausrufung der Republik in Berlin), 1923 (Niederschlagung des Hitler-Putsches in München), 1938 (Auftakt der mörderischen Juden-Verfolgung durch die sogen. Reichskristallnacht) und 1989 (Fall der Mauer). Diese in ihrer Häufung für eine Nation einmaligen Daten „der Trauer wie des Jubels“, so Holzapfel, würden es rechtfertigen, den Tag der Deutschen Einheit in einen „Tag der Nation“ umzubenennen und diesen alljährlich am 9. November „in Würde, Trauer und Stolz“ zu begehen.

18.07.2018/Ergänzung: Auch die Berliner Zeitung hat das Thema aktualisiert: https://www.berliner-zeitung.de/berlin/kommentar-zum-neuen-feiertag-der-9–november-ist-das-staerkere-datum–30968194

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.409).

Berlin, 22.04.2018/cw – Dem aktuellen Regierenden Bürgermeister kann man ja einiges vorwerfen, einen Mangel an Ideenreichtum wohl nicht. Michael Müller machte unlängst Furore mit seinem Vorschlag zur Grundsicherung. Jetzt ging der Auch-Bundesratspräsident mit der Idee an seine Berliner Öffentlichkeit, sich zwischen drei Feiertagsvorschlägen zu entscheiden: Dem 8. Mai (1945, „Tag der Kapitulation“ oder „Tag der Befreiung“, je nach Gusto), dem 17. Juni (1953, Volksaufstand in der DDR, bis 1990 gesetzlicher und arbeitsfreier Feiertag in der alten Bundesrepublik) oder dem 27. Januar (1945, dem Befreiungstag des Vernichtungslagers Auschwitz, bereits als nicht-arbeitsfreier Holocaust-Gedenktag etabliert).

Meisterhafte Verdrängung oder meisterhafter Polit-Circus?

Interessanterweise taucht bei Michael Müller der 9. November nicht auf (1918 Ausrufung der Republik; 1923 Niederschlagung des Hitler-Putsches in München; 1938, als „Reichskristallnacht“ bekannter Auftakt zur aktiven Juden-Verfolgung durch die Brandschatzung diverser Synagogen und jüdischer Geschäfte, 1989 Fall der Berliner Mauer). Für einen Berliner und dazu noch Regierenden Bürgermeister etwas seltsam. Meisterhafte Verdrängung oder meisterhafter Polit-Circus?

Der 9. November ist in der Geschichte der Deutschen und dadurch – zwangsläufig – in der Geschichte Europas in seiner Anhäufung historisch bedeutsamer Momente ein einmaliges Datum. Er vereint (hier nicht erwähnt die Ermordung des Mitgliedes der demokratischen Paulskirchen-Versammlung, Bodo Blum, 1848 in Wien) Höhepunkte der deutschen Geschichte mit der Erinnerung an deren absoluten Tiefpunkt, dem 9. November 1938. Das war auch der Grund, warum die Vereinigung 17. Juni in Berlin bereits am Jahresende 1989 den Vorschlag unterbreitete, den (bisherigen freien Arbeits-Feiertag) „17. Juni“ gegen den „Nationalfeiertag 9. November“ auszutauschen. Der damalige Parlamentspräsident Jürgen Wohlrabe (CDU) begrüßte diesen Vorschlag vorbehaltlos, der Bündnis90/GRÜNE-Abgeordnete Werner Schulz griff im Deutschen Bundestag vor einigen Jahren diesen Vorschlag auf, bisher vergeblich.

17.Juni dient offenbar nur als Alibi

Dem Verein, der sich nach dem Volksaufstand als KOMITEE 17.JUNI zur Erinnerung an die Erhebung gegründet und am 3. Oktober(!) 1957 unter seinem jetzigen Namen in das Vereinsregister eingetragen worden war, war die Entscheidung pro 9. November seinerzeit nicht leicht gefallen. Der einstige Mauerdemonstrant und damals stv. Vorsitzende Carl-Wolfgang Holzapfel, seit 1963 Mitglied, konnte sich aber schließlich mit seiner Argumentation durchsetzen: Mit dem 9. November 1989 seien die Ziele der Aufständischen von 1953 wesentlich umgesetzt worden, das würde den Verzicht auf den bisherigen Feiertag auch unter dem Aspekt der anderen historischen Ereignisse an diesem November-Tag rechtfertigen.

Das der „geschichtslose, lediglich nach Aktenlage“ entschiedene 3. Oktober den 17. Juni als arbeitsfreien Tag ablösen würde, davon hatten die 17er bei ihrem Vorschlag zum damaligen Zeitpunkt keine Ahnung. Wenn jetzt Michael Müller diesen 17. Juni neben zwei anderen Vorschlägen ins Gespräch bringt, könne das nur als „Polit-Klamauk“ verstanden werden, so der Vorstand der Vereinigung in einer Stellungnahme. Müller umgehe „aus unbegreiflichen Gründen eine notwendige Diskussion um den 9. November“ oder verdränge dieses Datum absichtlich, um „mittels Nebelkerzen namens 8. Mai oder 27. Januar unerwünschtes Nachdenken“ auszuklammern. Dabei spiele der 17. Juni offenbar nur die Rolle eines Alibis, um dem Vorwurf möglicher Einseitigkeit zu entgehen: „Dies hat dieser bemerkenswerte Tag in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands nicht verdient,“ so der historische Verein. Müller solle auch wegen seiner Glaubwürdigkeit diesen Polit-Circus „schnellstens beenden“ und einen ernstgemeinten Vorschlag in die Debatte einbringen, deren Notwendigkeit überfällig ist, erklärte der Vorstand heute in Berlin: „Es ist nicht hinnehmbar, wenn die Geschichte durch derlei Vorschläge zum Spielball der Politik gemacht wird.“

V.i.S.d.P. / © 2018: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.376).

 

Berlin, 3.11.2017/cw – Der Bundesrat hat heute in seiner ersten Sitzung unter dem neuen Präsidenten und Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) eine ursprüngliche Vorlage der Regierungen Sachsen unter Stanislaw Tillich (CDU) und Thüringen unter Bodo Ramelow (LINKE) zur Rehabilitierung von Heimkindern in der ehem. DDR behandelt und die (erneute) Weiterleitung an den Deutschen Bundestag beschlossen

Die Einbringung des größtenteils textidentischen Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag war bereits in der 953. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2017 von den Ländern Thüringen, Berlin und Sachsen initiiert und vom Bundesrat beschlossen worden [BR-Drucksache 744/16 (Beschluss)]. Da dieser im 18. Deutschen Bundestag nicht beraten wurde, unterfiel er durch Ablauf der 18. Wahlperiode der Diskontinuität. Die Länder Sachsen und Thüringen haben den Gesetzesantrag in leicht geänderter Fassung daher erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Es geht im Wesentlichen um Kinder bzw. Minderjährige, die infolge politischer Verfolgung und Inhaftierung ihrer Eltern in Heimen der DDR untergebracht worden waren. Die bisherige Rechtslage, bestätigt durch eine entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (25.03.2015 – Az. 4 StR 525/13), schloss eine Rehabilitierung dieser betroffenen Personengruppe aus.

Nach derzeit geltender Rechtslage müssen Betroffene für ihre Rehabilitierung nachweisen, dass ihre Heimunterbringung zumindest auch darauf abzielte, eine politisch intendierte Benachteiligung herbeizuführen. Um die Heimunterbringung selbst als Akt der politischen Verfolgung zu qualifizieren, reicht es bislang nicht aus, den bloßen Zusammenhang mit einer gegen die Eltern gerichteten politisch motivierten Verfolgung nachzuweisen. Den derzeit erforderlichen Nachweis zu erbringen, ist regelmäßig für die Betroffenen nicht möglich, weil oft Akten unvollständig sind oder vernichtet wurden.

Justizminister: Unbefriedigende Situation

Die Justizminister der Länder hatten daher bereits auf ihrer Konferenz am 01./02.06.2016 ihre einheitliche Auffassung zur derzeitigen unbefriedigenden Situation für die Betroffenen bekundet. Die Minister sprachen sich dafür aus, das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz dahingehend zu ändern, dass ehemalige Heimkinder auch dann rehabilitiert werden können, wenn die Anordnung ihrer Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt ist, weil die Eltern als Opfer politischer Verfolgung inhaftiert worden waren. Unter Federführung der Länder Sachsen und Thüringen war daraufhin eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat eingebracht worden.

Der jetzt erneut eingebrachte Gesetzentwurf sieht daher vor, im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz „die Voraussetzung für die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Entscheidung über Freiheitsentzug außerhalb eines Strafverfahrens um die widerlegbare Vermutung zu ergänzen, dass die Anordnung der Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche der politischen Verfolgung diente, soweit gleichzeitig mit der Unterbringung freiheitsentziehende Maßnahmen gegen die Eltern oder Elternteile aufgrund von Entscheidungen vollstreckt wurden, die im Wege der Rehabilitierung für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben worden sind.“

Sollte bereits über einen solchen Antrag vor dem In-Kraft-Treten des (jetzt vorgesehenen) Gesetzes rechtskräftig entschieden worden sein, so soll nun ein (erneuter) Antrag zulässig sein, soweit dargelegt wird, dass der frühere Antrag unter Berücksichtigung der neuen Voraussetzung Erfolg gehabt hätte. Darüber hinaus soll die Antragsfrist um zehn Jahre bis 31.12.2029 verlängert werden.

Opferrente auch für Heimkinder

Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow sagte zur Gesetzesvorlage: „Die Aufarbeitung und Wiedergutmachung des staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR ist noch lange nicht abgeschlossen.“ Es sei nicht „nicht akzeptabel, dass den betroffenen Heimkindern derzeit oft eine Entschädigung versagt bleibt, obwohl letztlich auch sie unter der politischen Verfolgung ihrer Eltern gelitten haben. Durch den Gesetzentwurf kann ihre Situation schnell verbessert werden.“

Wenn der Gesetzentwurf den Bundestag unverändert passiert, würde eine erfolgreiche Rehabilitierung für DDR-Heimkinder einen Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen begründen. Nach einer Mitteilung der Sächsischen Landesregierung von heute könnten die Betroffenen dann einmalig für jeden angefangenen Kalendermonat der Heimunterbringung eine Kapitalentschädigung in Höhe von 306,78 Euro erhalten. Zusätzlich können sie eine laufende Opferrente beantragen, wenn sie mindestens 180 Tage im Heim untergebracht waren und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Die Höhe der Opferrente beträgt derzeit monatlich maximal 300,00 Euro.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.303).

 

Berlin, 27.01.2017/cw – Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, hat in einer schriftlichen Erklärung von heute den neuen US-Präsidenten Donald Trump an die Worte Ronald Reagans erinnert: „Ich rufe dem amerikanischen Präsidenten zu: Denken Sie an ihren Vorgänger Ronald Reagan. Erinnern Sie sich an seine Worte: ‚Tear down this wall.‘ “

Müller appellierte an Trump: „Berlin, die Stadt der Teilung Europas, die Stadt der Freiheit Europas, kann nicht kommentarlos zusehen, wenn ein Land plant, eine neue Mauer zu errichten. Wir Berlinerinnen und Berliner wissen am besten, wie viel Leid eine durch Stacheldraht und Mauer zementierte Teilung eines ganzen Kontinents verursacht hat“.

Es gehöre zu den Sternstunden des 20. Jahrhunderts, als die Menschen am Brandenburger Tor, dem wichtigsten Symbol der Teilung, die Mauer eroberten und sie dann Stück für Stück abgetragen haben: „Das Brandenburger Tor steht für den Geist der Freiheit!“ betonte der Regierende.

US-Präsident Trump hatte per Dekret am gestrigen Donnerstag den Bau einer Mauer an der 3200 Kilometer langen Grenze zu Mexiko angeordnet. Er will damit die illegale Einwanderung aus dem Süden verhindern. Laut einer vom TAGESSPIEGEL verbreiteten AFP-Meldung gab es bisher keine Reaktion des Weißen Hauses auf Müllers Appell.

Der Vorsitzende der Stiftung Berliner Mauer, Prof. Axel Klausmeier äußerte ebenfalls seine Bedenken: „Ich dachte ehrlich gesagt, wir wären schon mal weiter gewesen in der Entwicklung“ (Berliner Zeitung). „Langfristig führt das in die Irre,“ sagte der Historiker. Das eigentliche Problem der illegalen Einwanderung werde mit der Mauer nicht behoben.

Der Vorsitzende der in Berlin ansässigen Vereinigung 17. Juni hatte bereits am Mittwoch dieser Woche in einem Beitrag „No, Mister President, no!“ (https://17juni1953.wordpress.com/2017/01/25/no-mister-president-no/) die Absicht eines Mauerbaus zu Mexiko kritisiert. Holzapfel, selbst ursprünglicher aktiver Kämpfer gegen die Mauer, hatte zwar betont, dass die geplante Mauer in Mexiko nicht grundsätzlich mit der Berliner Mauer verglichen werden kann. Dennoch würde sich diese geplante Mauer erneut gegen Menschen richten, die aus freier Entscheidung in ein Land aufbrechen wollen, das ihnen als Sinnbild für Freiheit und Wohlstand erscheint. Eine Mauer würde dieses grundsätzliche Menschenrecht auf Freizügigkeit unterbinden und Menschen erneut brutal eines ihrer wesentlichen Grundrechte berauben. Das zweifellose Recht eines jeden Landes, auch der USA, eine Zu- und Einwanderung zu kontrollieren, ließe sich auch mit zivilen, menschenwürdigen Mitteln verwirklichen.

V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmauil.com – Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.215).

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