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Berlin, 5.03.2018/cw – Vor knapp drei Jahren startete das DIH (Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung) für ein Forschungsvorhaben einen Zeitzeugenaufruf an ehemalige Heimkinder in der DDR. Dabei ging es um die „Arbeit im Heim“ und die Frage der Zwangsarbeit in den DDR-Jugendhilfeeinrichtungen. Gefördert wurde dieses Projekt von der Ostbeauftragten Iris Gleicke, SPD. Nunmehr liegt das Ergebnis der Studie vor: „Zwangsarbeit – Über die Rolle der Arbeit in der DDR-Heimerziehung“, Anke Dreier-Horning, Karsten Laudien, 2018, 194 S., 39,00 €, ISBN 978-3-8305-3750-2, BWV – Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH.
Nach Mitteilung der Mit-Autorin und Leiterin des Deutschen Instituts für Heimerziehungsforschung, Anke Dreier-Horning, hatten sich an der Studie immerhin 120 Zeitzeugen beteiligt. Selbstverständlich ohne Honorar oder Aufwandsentschädigung. Jetzt bedauert Dreier-Hornig, dass man den Zeitzeugen leider kein Exemplar des Studienergebnisses zur Verfügung stellen könne: „Das Buch ist in einem kleinen Verlag erschienen und daher recht teuer. Das tut mir sehr leid, gerne würden wir allen, die einen Beitrag geleistet haben, ein Exemplar zur Verfügung stellen, aber bei über 120 mitwirkenden Zeitzeugen ist das leider nicht möglich.“
Hilferuf an Parlamentspräsidentin
Die in Berlin ansässige Vereinigung 17. Juni zeigte sich empört. Vorstandsmitglied Tatjana Sterneberg, selbst ehemaliges DDR-Heimkind, spricht von posthumer Diskriminierung: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Zeitzeugen nicht einmal die Ergebnisse der eigenen Beiträge für ein Forschungsprojekt erhalten.“ Das sei diskriminierend und dürfe „nicht am Geld scheitern.“
Lutz Adler, ein Heim-Aktivist der ersten Stunde, ist ebenfalls erschrocken über den kaltschnäuzigen Umgang mit einst „angeworbenen Zeitzeugen.“ Er hat sich deshalb an die Präsidentin des Brandenburger Landtages, Britta Stark (SPD), gewandt und diese um Vermittlung „eines angemessenen Umgangs mit den ehemaligen Heimkindern“ gebeten. Adler erinnert an die jüngsten Überweisungen aus weiteren festgestellten ehemaligen SED-Millionen an die Länderkassen im Osten. Die Finanzierung von Belegexemplaren aus diesen Mitteln sollte „ohne Wenn und Aber zumindest an beteiligte Zeitzeugen möglich sein,“ sagte Adler gegenüber unserer Redaktion.
© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.362).
Von Lutz Adler*
Korbach/Potsdam, 7.11.2016/la – Im Brandenburger Justizministerium hat es bekanntlich einen Amtswechsel gegeben. Der neue Justizminister Stefan Ludwig, *1967, (DIE LINKE) fand anlässlich der Justiz-Minister-Konferenz (JuMiKo) in Nauen am 01.06.2016 trotz eng gesteckter Termine die Zeit und auch das entsprechende Rückgrat, mit uns ins Gespräch zu kommen. Das hat bei den Betroffenen, die durch den DEMO Landesverband Hessen e.V. vertreten waren, einen mehr als guten Eindruck hinterlassen.
Es hat immerhin sechs Jahre gedauert, bis ein Minister zu erkennen gegeben hat, das er an einem Gespräch mit den Betroffenen interessiert ist. Die letzte Aussage seines Vorgängers habe ich persönlich noch heute im Ohr. Der gab ernsthaft zum Besten, leider nur „Elektriker“ zu sein, und „von Juristerei praktisch keine Ahnung zu haben“. Da könnte er leider gar nichts für die Betroffenen tun. Politik ist wohl auch von Personen abhängig. So blieb also meine Erwartung in die Zusage von Nauen verhalten, Gespräche mit uns zu führen.
Die derzeitige Behandlung der Betroffen, die trotz alledem den Mut haben, Anträge nach dem StrehaG zu stellen, vor den Kammern für Rehabilitation ist leider nur mit einem Wort zu beschreiben: Erbärmlich! Eine Kindheit, die von Gewalt, Missbrauch und Entrechtung geprägt war, haben wir überlebt. Und heute sollen wir den Kammern die Beweise dafür vorlegen, die wir als Kinder weder sichern noch beschaffen konnten!
Wir alle waren Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren, die man in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen unter den fadenscheinigsten Begründungen eingewiesen hat. Aller Rechte beraubt und ohne die Möglichkeit der Beschwerde und der Verteidigung unserer körperlichen Unversehrtheit. Haben gerade wir nicht ein Recht auf die Wiedererlangung unserer Würde und unserer Menschenrechte? Haben wir nicht auch das Recht darauf, das diese schweren Verbrechen und mindestens deren Folgen entschädigt werden? Das 27 Jahre nach der sogen. Wende fragen und konstatieren zu müssen, sollte alle Beteiligten tief beschämen.
Nun hat sich ein Justizminister bewegt und ich muss dem unabhängig von Ergebnissen schon jetzt meinen Respekt zollen. Nach einigen Telefonaten mit dem Ministerium traten zu Beginn einige Probleme (verwaltungsrechtlicher Natur) auf, die wir als Betroffene, aber auch das Ministerium für Justiz und auch ein Minister nicht lösen konnten. So schien es zunächst!

Heimkinder: Stefan Ludwig (Mi.) im Gespräch mit Lutz Adler (3.v.li.) in Korbach/Hessen am 5.11.1016 – Foto: Lutz Adler
Ein Ministerium für Justiz hat, so die Mitteilung aus dem Büro des Ministers, habe leider nicht die Möglichkeit und die gesetzliche Grundlage, Gäste zu Gesprächen einzuladen bzw. deren Reisekosten zu übernehmen. Das müssten oder sollten, so offensichtlich die Haltung des Brandenburger Landtages, die schwächsten Glieder in der Kette, die Kinderopfer der SED- Diktatur selbst stemmen. Diejenigen, die wirtschaftlich in der schlechtesten Position sind und die um ihre Rehabilitierung kämpfen?
Der derzeitige Justizministers des Landes Brandenburg, Stefan Ludwig, hat an diesem Punkt eine gute und richtige Entscheidung getroffen! Können die wirtschaftlich Schwächsten nicht zu ihm kommen, reist er halt zu den Betroffen und deren Vertretern! Das sind bis nach Hessen und in Summe fast 1.000 km! So traf also der Minister nebst Büroleiter und Kraftfahrer am vergangenen Samstag in 34497 Korbach ein. Offen für ein Gespräch und – auch das ist erwähnenswert und keine Selbstverständlichkeit – ohne Zeitlimit! Allein dafür unsere Hochachtung und unsere uneingeschränkte Anerkennung.
Ich kann hier nicht jedes Detail des Gespräches wiedergeben, aber es sind alle wichtigen Themen besprochen worden, die immerhin rund 250.000 Personen betreffen. Einiges will ich hier besonders erwähnen. Die unwürdige Behandlung der Betroffenen vor den Landes- und Oberlandesgerichten in Brandenburg, gefolgt von der vollkommen unverständlichen Verfahrensdauer und der Vernachlässigung der Ermittlungspflicht von Amtswegen der Kammern. Weiter ist besprochen worden, das den Betroffenen bis heute die persönliche Anhörung verweigert wird. Von einer Fürsorgepflicht der Kammern kann zumindest in Brandenburg kaum oder nicht die Rede sein. Das die meisten der Betroffenen schon längst verrentet und oft körperlich nicht mehr in bester Verfassung sind. Wer will das eigentlich verantworten?
Ein wichtiges Thema war die „Beweislastumkehr in den Verfahren ehemaliger Heimkinder der DDR“ nach dem StrehaG. Da besteht nach unserer Meinung auch im Ergebnis der bis heute vorliegenden Publikationen der Wissenschaft und auch der Betroffenen selbst dringender Handlungsbedarf!
Weiter sind meine Ausführungen zum „Beschlussregister“ (Register der Einweisungsbeschlüsse) vom Minister und dem Büroleiter – und auch dafür Anerkennung – aufmerksam verfolgt worden. Dieses Register ist bis heute in den Händen des Jugendamtes der Stadt Potsdam und kann nicht aufgearbeitet oder wissenschaftlich erschlossen werden, weil die Einsicht verweigert wird. Da besteht sofortiger Handlungsbedarf!
Unser Eindruck war nach ca. 3 Stunden Gespräch, dass dieses durchweg positiv zu bewerten ist, auch wenn dieses Gespräch oft ein Monolog war, was aber auch der Fülle der Themen (nach sechs Jahren Untätigkeit) geschuldet war. Der Minister hat uns zugesichert, das sich das Land Brandenburg auf der kommenden JuMiKo am 17.11.2016 dem Themenfeld widmen und trotz engem Zeitplan den vorbereiteten initiativen der Länder MV und Sachsenanhalt anschließen werde.
Unsere Hoffnung ist eindeutig neu befeuert worden, auch wenn es weitere Gespräche und Justierungen um das StrehaG geben muss. Inwiefern das nun noch dünne Eis trägt und wächst wird die Zukunft zeigen. Zeit ist nicht mehr lange vorhanden, für viele Betroffene auch schon längst überschritten, weil sie nicht mehr unter uns weilen. Wir appellieren an die Verantwortungsträger in Brandenburg und in den anderen Bundesländern, diesen begonnenen Dialog fortzusetzen und, wo noch ausstehend, endlich zu suchen. Die Betroffenen sind dazu bereit und dafür auch offen.
Ein herzliches „Danke!“ an den Minister für Justiz des Landes Brandenburg, Herrn Stefan Ludwig, für den hoffnungsvollen Auftakt und das gezeigte Beispiel für Bürgernähe.
* Der Autor ist 1. Vorsitzender des DEMO Landesverbandes Hessen e.V. – Siehe auch: http://www.wlz-online.de/waldeck/korbach/brandenburger-justizminister-stefan-ludwig-diskutiert-korbach-ehemaligen-ddr-heiminsassen-6943648.html , Landeszeitung 07.11.2016
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.170)
Nr.052 – Einigkeit und Recht und Freiheit – 15. 04. 2016
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Merkel knickt ein: Demokratischer Samba oder Totentanz?
Ade, du schöne Zeit voll Glück
die Freiheit geht verlor´n
Der Schrecken sitzt jetzt im Genick,
der Sultan sprüht vor Zorn.
Einst hat man bei uns aufgetrumpft
und ließ die Freiheit zu.
Jetzt sind wir wieder eingeknickt:
Was machen wir denn nun?
Stimmung, es lebe die Mauerfall-Zeit
denn nun wird diese zur Nach-Wende-Zeit.
Und weil wir bei uns der Freiheit nicht mehr trau´n
wird auf die Macht-Pauke gehau´n.
Einst war´n wir endlich frei,
jetzt sind wir entsetzt:
Wir dienern vor der großen Türkei,
sind von der Demokratur besetzt.
Lieb Vaterland, magst ruhig sein,
das hatten wir ja alles schon:
In Weimar ließen wir es ganz allein,
da war dann Hitler unser Lohn.
Bald haben wir dann Einsamkeitsgefühle,
der Widerspruch wirkt sehr antik.
Nur wenige machen sich dann noch Mühe.
Kein Wunder nach des Sultans Sieg.
Achtung: Satire! © 2016 LyrAg
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Nach Toresschluss: Betroffene sollen endlich gehört werden
Berlin, 15.04.2016/cw – Ulrike Poppe, Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in Brandenburg, will, jetzt – quasi in letzter Minute – den Betroffenen dieser Diktatur die Möglichkeit geben, zu den beabsichtigten Änderungen der BstU Stellung zu nehmen und eigene Vorstellungen vorzutragen. Der Deutsche Bundestag hatte am 5.04. d.J. seinen Bericht zur Zukunft der BstU abgeschlossen und am 12. April dem Bundestagspräsidenten übergeben. Einzig Hildigund Neubert hatte in einem Minderheitenvotum wesentliche Aussagen der Expertenkommission widersprochen. Betroffene, wie ehemalige politische Gefangene der Diktatur oder Flüchtlinge waren zu keinem Zeitpunkt zur Mitwirkung eingeladen oder z.B. in durchaus möglichen Anhörungen um ihre Meinung gebeten worden. Anzunehmen ist, dass der Bundestag die Einbindung „anerkannter Bürgerrechtler“, die vielfach zu „Parteisoldaten“ mutiert waren oder von Funktionären der Aufarbeitungsindustrie als ausreichend angesehen hat, das komplexe Thema zu bewältigen.
Bei den zitierten Betroffenen hingegen genießen die Bürgerrechtler bis auf wenige Ausnahmen nicht den besten Ruf. Waren sie doch meist zu einem sehr späten Zeitpunkt in den Jahren 1988 und 1989 auf den in Fahrt gekommenen historischen Zug aufgesprungen. Dabei wird deren zweifelloser Verdienst um die Beschleunigung des Auflösungsprozesses nicht infrage gestellt, andererseits aber auch entgegen gehalten, dass die Bürgerrechtler zunächst vielfach für eine Vernichtung der Stasi-Akten gestimmt hatten, um das Land „zu befrieden“. Auch sei deren Ziel zunächst eine Erneuerung der DDR und keinesfalls deren Beseitigung oder gar Wiedervereinigung gewesen. Vielmehr waren es die Millionen Flüchtlinge und Widerständler, die der DDR die Existenz-Grundlagen durch beharrlichen Widerstand entzogen hätten. Auf diesem Hintergrund erklärt sich auch, dass die Expertenkommission die „demokratische Kräfte der Friedlichen Revolution von 1989“ mehrfach besonders hervorhebt, denen die „Sicherstellung eines großen Teils (!) der Akten“ zu verdanken sei.
In ihrer Einladung an die „Lagergemeinschaften, Opferverbände und -vereine und Aufarbeitungsinitiativen im Land Brandenburg“ lädt die Landesbeauftragte „zur Verständigung über eine gemeinsame Stellungnahme zum Bericht der Expertenkommission über die Zukunft der Behörde des BstU“ ein. Das „außerordentliche Treffen“ soll am 21. April 2016 von 11:00 – 13:00 Uhr „wie immer in der Dienststelle der Landesbeauftragten, Hegelallee 3, in Potsdam“ stattfinden.
Wenn auch der eingeräumte Zeitraum von einer Woche (zwischen Veröffentlichung/Übergabe) für das Studium der Empfehlung für die meisten Verbände zu kurz sein dürfte, eine kritische Beurteilung oder gar Alternativen zu erarbeiten und die angesetzten zwei Stunden für eine ernsthafte Beratung kaum ausreichend sein dürfte, ist der erkennbare gute Wille der Landesbeauftragten zu würdigen, die unmittelbar Betroffenen wenigstes „kurz nach Toressschluss“ einzubeziehen. Der Dachverband jedenfalls kam nicht auf diese Idee.
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Demo ehemaliger DDR- Heimkindern vor dem OLG Brandenburg
von Lutz Adler
Recht haben und Recht bekommen ist, so die Feststellung der ehemaligen Heimkinder der ehemaligen DDR, selbst 26 Jahre nach der Wende offensichtlich wieder zweierlei. Das war der Grund für den vom DEMO Landesverband Hessen e.V. organisierten Protest vor dem OLG Brandenburg am 11.04.2016.

Vor dem OLG in Brandenburg fand am 11.04.2016 eine Demo engagierter ehem. Heimkinder statt – Foto: LyrAg
Die Vereinigung DEMO ist ein Zusammenschluss von ehemaligen Heimkindern der DDR bzw. ehemaliger Insassen von JWH und Spezialkinderheimen. Diese können, so will es der Gesetzgeber nach dem Strafrechtlichem Rehabilitationsgesetz, ihre Rehabilitation für die zu Unrecht erlittene freiheitsentziehenden Maßnahmen beantragen. Allerdings sind bereits im Gesetz immer klarer zutage tretende Ungereimtheiten verankert. Dieses Gesetz ist offenbar nicht für minderjährige und strafunmündige Kinder gemacht worden.
Diese Verfahren werden, und das ist eine erhebliche Fehlentwicklung in der Umsetzung dieses Gesetzes, als ausschließlich schriftliche Verfahren geführt. Die Kammern haben die Praxis entwickelt, diese Verfahren ohne Öffentlichkeit und ohne Anhörung der Betroffenen zu führen. Selbst die Entscheidungen „Im Namen des Volkes“ werden ohne dieses verkündet. Das ist der derzeitige Stand zumindest beim OLG Brandenburg.
Aufgrund dieser Praxis kann Niemand überprüfen, welche Verfahren die Gerichte und die einzelnen Kammern durchführen. In einer Rüge des Bundesverfassungsgerichtes, die das OLG Brandenburg im Dezember 2014 bezüglich eines solche Verfahrens erreicht hat, hat das BVG bewusst den Begriff „veranstalten“ gewählt . In der besagten Rüge (AZ.: 2 BvR
2063 /11) ist weiter die Rede von „ineffektiven Verfahren“, von einer „Nicht-Erfüllung der Ermittlungspflicht von Amtswegen“, die das Gesetz eindeutig vorschreibt, und weiter von „der Verweigerung des rechtlichen Gehörs“, auf das jeder Bürger laut GG-Artikel der Bundesrepublik einen Anspruch hat.
Verfahrenszeiten von mehr als fünf Jahren
Als wäre diese juristische Ohrfeige nicht schon schlimm genug, trifft ein weiterer Vorwurf die Vorsitzende des zweiten großen Strafsenates des OLG Brandenburg, Frau Pisal. Die im Gesetz explizit herausgestellte „besondere Fürsorgepflicht“ gegenüber den Antragstellern, alle samt und sonders im fortgeschrittenen Lebensalter, scheint bei der Vorsitzenden vollkommen unter die Räder der Justiz gekommen zu sein. Wie sind sonst Verfahrenszeiten von mehr als fünf Jahren zu erklären? Derzeit sind allein fünf Fälle bei diesem OLG anhängig. Der Verdacht drängt sich förmlich auf, das diese Kammer offensichtlich mit dieser Aufgabe überfordert zu sein scheint.
Alle Teilnehmer der Demo vor dem OLG, auch ich, (mit einer Kunstaktion „Offizieller Gerichtstag“) achten die unbedingte Unabhängigkeit der Richter und Gerichte in einer Demokratie. Dies bedarf keiner ausdrücklichen Betonung. Das kann aber nicht dazu führen, das wir als Betroffene stillschweigend zusehen, wie man uns unserer Rechte beraubt. So ordnet die genannte Vorsitzende die Erstellung und Beschaffung von „Vollbeweisen“ in Form von Gutachten an, die schnell mehrere tausend Euro kosten können. Sie beruft sich dabei offenbar nach einer Rüge auf die Ermittlungspflicht von Amtswegen. In einem Verfahren soll ein überklebtes Zeugnis in einem aufwändigen Verfahren vom Unterblatt getrennt werden, wofür eigens die Generalstaatsanwaltschaft und ein Gutachter eingeschaltet wurden. Auch das ist im Gesetz (StrehaG) eindeutig anders geregelt. So heißt es in der zitierten Rüge an das OLG Brandenburg: „An die Darlegung durch den Antragsteller sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen“.
Es entsteht der Eindruck, so auch der Präsident des Brandenburger Verfassungsgerichtes, Herr Möller, auf einer Veranstaltung der UOKG im Landtag vor ca. drei Wochen, dass diese Vorsitzende am OLG das Gesetz offensichtlich entweder nicht gelesen oder mindestens nicht verstanden hat. Eine freie Beweiswürdigung, so schreibe es das StrehaG vor, ist oft mehr als 50 Jahre nach diesen Vorgängen vom Gesetzgeber verständlich und nicht von ungefähr sachangemessen vorgesehen. Hier einen Vollbeweis erbringen zu wollen oder von den Betroffenen einzufordern, die meist noch heute unter schweren traumatischen Folgen der menschenverachtenden Behandlungen in diesen Einrichtungen leiden, steht im krassen Widerspruch zu der vorhin erwähnten „Fürsorgepflicht“.
OLG Naumburg: Schwere Menschenrechtsverletzungen
Dass es auch anders geht, beweist derzeitig die Kammer für Rehabilitation am Oberlandesgericht von Sachsen–Anhalt in Naumburg. Dort hat man offensichtlich die prekäre Situation des StrehaG und auch die Mängel des Gesetzes erkannt. Hier sind inzwischen zwei Entscheidungen zu Gunsten der Antragsteller ergangen. In diesen wurde umfassend den damaligen schweren Menschenrechtsverletzungen und der unwürdigen Behandlung der Betroffenen Rechnung getragen (AZ.: 2 Ws ( Reh) 45/15 vom 03.12.2015 und 2 Ws ( Reh) 8 /16). Hier hatten die Richter offensichtlich das Gesamtbild und auch die Belastungen, die ein solches Verfahren für die Antragsteller bedeutet, im Auge. Weiterhin bemerkenswert ist der Leitsatz der erst genannten Entscheidung: „Die Einweisung in ein Spezialkinderheim ist in der Regel unverhältnismäßig, wenn der Betroffene sich nicht gemeingefährlich verhalten oder erhebliche Straftaten begangen hatte.“
Drei Richter, die offensichtlich nicht nur das Gesetz gelesen, sondern es auch verstanden haben. Drei Richter, die ihrer vom Gesetz vorgeschriebenen „Fürsorgepflicht“ nachkommen und drei Richter, die mit ihren Entscheidungen gegen den bundesweiten Strom schwimmen und den Betroffenen endlich 26 Jahre nach der Wende eine Anerkennung ihrer Leiden zusprechen. Der Deutsche Bundestag hatte schon im Sommer 2011 in öffentlicher Sitzung klar erklärt: „Wir wollen den Betroffenen nun endlich Glauben“ zuteil werden lassen!
Gerne hätten wir während der DEMO vor dem Haus diesbezügliche Fragen an den derzeitigen Präsidenten gestellt. Aber da standen wohl nicht nur terminliche Hindernisse im Weg. Ist es nicht auch für das OLG Brandenburg längst an der Zeit, die eigene Haltung zu überdenken und im Sinne eines Gesetzes zu handeln?
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Workutaner: Hansgeorg Wagner am 1. April 2016 verstorben
Ein Nachruf von Werner Gumpel
Wieder ist einer der besonders liebenswerten Workuta-Kameraden von uns gegangen: Hansgeorg Wagner, der zuletzt in Feucht bei Nürnberg gelebt hat, ist am 1. April 2016 nach langer Krankheit verstorben. Tapfer hat er jahrelang versucht gegen die mit seinem Leiden verbundene Atemnot anzukämpfen, hat aber am Ende doch diesen Kampf verloren. Immerhin: Trotz seines oft schweren Lebens hat er das 91. Lebensjahr erreicht und damit bewiesen, dass er zu kämpfen versteht: Er verlor seine ostpreußische Heimat, er überstand zwei Jahre Kriegsgefangenschaft bei den Amerikanern.
Danach verschlug es ihn nach Döbeln in Sachsen. Seine Kontakte zu der von den Kommunisten gehassten „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ und seine Proteste gegen die Verhaftung von liberalen Lehrerkollegen führten zu seiner Verhaftung durch den Staatssicherheitsdienst, der ihn nach wenigen Tagen an die Russen übergab. Ein sowjetisches Militärtribunal in der Dresdener Bautzner Straße verurteilte ihn wegen „antisowjetischer Propaganda“ und „Gruppenbildung“ (Artikel 10 und 11 des StGB der RSFSR) zu 25 Jahren Zwangsarbeit. Ebenso wie einige tausend andere politische Oppositionelle wurde er in ein Zwangsarbeitslager im Gebiet Workuta, 160 Km. nördlich des Polarkreises, verbracht. Nach vier Jahren wurde er nach Deutschland entlassen. In der Bundesrepublik begann er ein neues Leben, aus dem er nun gerissen wurde.
Hansgeorg Wagner hat sich tapfer durch die Zeit der Gefangenschaft geschlagen und sich stets als guter Kamerad bewährt. Trotz der vielen negativen Erfahrungen, die er schon frühzeitig in seinem Leben machen musste, ist er Optimist geblieben. In der Freiheit hat er den Kontakt zu vielen seiner ehemaligen Kameraden aufrechterhalten, die es stets geschätzt haben, mit ihm zusammenzutreffen. Die ihn gekannt haben, werden ihn in angenehmer Erinnerung behalten.
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Nr.045 – Einigkeit und Recht und Freiheit – 15. 09.2015 _____________________________________________________________________
Ehem. Heimkinder: Protest im Brandenburger Landtag
Potsdam, 10.09.2015/cw – Rund zehn ehemalige Heimkinder aus der DDR unterbrachen am vergangenen Donnerstag die öffentliche Sitzung des Rechtsausschusses im Brandenburger Parlament. Rund zwanzig Minuten nach Beginn der öffentlichen Sitzung platzte Lutz Adler offensichtlich der Kragen. Lautstark unterbrach der Sprecher der anwesenden Protestgruppe den monotonen Beitrag des Vizepräsidenten am Landessozialgericht Herberth Oesterle, der gerade zur desolaten personellen Situation an den obersten Gerichten Brandenburgs referierte. Adler wandte sich direkt an den anwesenden Landesjustizminister Dr. Helmuth Markov (LINKE) und forderte diesen auf, den Heimkindern „endlich Rede und Anwort“ zu stehen. Markov habe zwar Versprechungen gemacht, diese aber nie eingehalten. Er wäre wohl „lieber Elektriker geblieben, statt Justizminister zu werden,“ führte

Zweite Reihe (stehend): Der Staatssekretär aus dem Justizministerium (rechts) versuchte, die empörten ehem. Heimkinder zu beruhigen (Mitte Lutz Adler). Foto: LyrAg
Adler u.a. aus. Er bezog sich damit auf eine Äußerung Markovs ggüb. Demonstranten ehem. Heimkinder vor dem Justizministerium, als sich der ehemalige SED-Politiker damit entschuldigte, er sei „eigentlich nur Elektriker.“ Der gelernte Buchhändler hatte 1970 ein Ingenieur-Studium am Polytechnischen Institut in Kiew absolviert und 1976 als Diplom-Ingenieur für elektrische Antriebe und Automatisierung von Industrieanlagen beendet. 1984 erfolgte seine Promotion zum Doktor-Ingenieur (Quelle:Wikipedia).
Der Ausschuss-Vorsitzende Danny Eichelbaum (CDU) unterbrach die Sitzung, nachdem er den Redefluss von Adler unter Hinweis auf die Usancen von öffentlichen Sitzungen nicht stoppen konnte. Mehrere Ausschuss-Mitglieder verließen daraufhin demonstrativ die Sitzung. Während auf der linken Seite offensichtlich süffisante Bemerkungen ausgetauscht wurden, zeigte sich auf der rechten Seite die Vertretung der CDU offenbar betroffen, wie an den ernsten Gesichtern abzulesen war.
Bevor die einstigen Heimkinder nach Diskursen mit dem Pressesprecher einerseits und dem Staatssekretär im Justizministerium andererseits den Sitzungssaal verließen, forderte Lutz Adler den Justizminister auf, zum Anlass des Protestes Stellung zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Brandenburg kritisiert bzw. aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, wonach einem ehem. Heimkind die Anerkennung als Opfer der SED-Diktatur versagt worden war, ohne daß die Aktenlage seitens des Gerichtes überprüft worden war. Dieses sei gehalten, eigene Untersuchunge anzustellen, so das BVG. Seither wartet die betroffene Klägerin auf eine neue Verhandlung oder zumindest eine Reaktion der Justiz in dieser Sache, was die Protestanten als „einen von vielen in einer unendlichen Kette von Skandalen um die Rehabilitierung von Opfern“ bezeichneten.
Der Justizminister beschied Adler mit der lapidaren Antwort, die Sitzung sei unterbrochen, er könne daher keine Stellungnahme zu den Vorhaltungen abgeben.
Die ehemaligen Heimkinder, unter diesen Mitglieder der Vereinigung 17. Juni in Berlin, setzten ihren (angemeldeten) Protest vor dem Eingang des Landtages mit zahlreichen mitgeführten Transparenten und unter Einsatz eines Megaphons bis in die Nachmittagsstunden fort.
Heimkinder: Verfügung für den Todesfall treffen
Berlin/Köln, 15.09.2015/cw – Tragische Todesfälle ehemaliger Heimkinder in diesem Jahr, die noch vor dem Empfang von Entschädigungsleistungen verstarben, veranlassten jetzt ehemalige Heimkinder, gegenüber der zuständigen Beratungsstelle eine Erklärung für den Todesfall abzugeben. In mehreren Fällen hatte der Heimkinderfonds die Übernahme von Beisetzungskosten abgelehnt, weil diese nicht direkt den (verstorbenen) Heimkindern zukommen würden. In Einzelfällen waren hingegen die Beerdigungskosten übernommen worden, weil entsprechende Verfügungen vorlagen.
Tatjana Sterneberg, ehemaliges Heimkind (Ost) empfiehlt daher Betroffenen, sofern diese registriert worden sind und/oder bisher keine Leistungen bezogen oder diese ausgeschöpft haben, schriftlich folgende kurze Erklärung ggüb. dem Fonds (jeweilige Beratungsstelle) abzugeben:
„Ich beziehe mich auf meinen bei Ihnen vorliegenden Antrag auf Entschädigung vom …. Vorsorglich beantrage ich für den Fall meines Todes, die beantragten und zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Anspruch genommene Leistungen für eine würdige Beisetzung meiner sterblichen Überreste einschließlich eines Grabsteines zu verwenden. Ich bitte um eine kurze Bestätigung.“
UOKG bleibt in CDU-Hand – Im Oktober Neuwahl des Vorstandes
Potsdam/Berlin, 15.09.2015/cw – Entgegen den ursprünglichen Absichten wird nach dem Rücktritt des langjährigen Vorsitzenden der UOKG, Rainer Wagner, nun nicht nur dessen Nachfolger gewählt. In einer Mitteilung auf der Homepage teilt der Dachverband mit, das das dritte UOKG-Verbändetreffen im Jahr 2015 am Wochenende 17. und 18. Oktober 2015 stattfindet und neben wissenschaftlichen Referaten zum Diktaturapparat der DDR „die Wahl des neuen Vorstands“ durchgeführt wird.
Um die Nachfolge des im April „aus gesundheitlichen Gründen“ zurückgetretenen Wagner hatte es auf diversen Ebenen rege Diskussionen gegeben. Mehrere herausragende Persönlichkeiten, wie Roland Jahn (Bundesbeauftragter Stasiunterlagen), Hildigund Neubert, ehem. Landesbeauftragte (CDU) oder Stefan Hilsberg (vormals SPD) sollen eine Kandidatur „aus persönlichen Gründen“ abgelehnt haben. Der amtierende Vorstand hatte indes auf der letzten Verbänderunde im Juni lediglich eher sybillinisch erklärt, dass auf dem nächsten Treffen ein Kandidat vorgestellt werden würde.
Neuerdings tauchte unter den kursierenden Kandidaten neben der ehemaligen Leichtathletin und Doping-Expertin, Professorin Ines Geipel (angefragt) auch der Name des amtierenden Vizepräsidenten des Brandenburger Landtages Dieter Dombrowski (CDU) auf. Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte Dombrowski seine Kandidatur für die Nachfolge Rainer Wagners als Chef der UOKG. Der CDU-Politiker sagte ggüb. unserer Redaktion, Roland Jahn habe ihn eindringlich von einer Kandidatur für dieses Amt überzeugt. Er bringe überdies neben seiner politischen und organisatorischen Erfahrung auch seine Vita als einstiger politischer Verfolgter (Cotbus) ein. Zu weiteren Einzelheiten wollte sich Dombrowski am Donnerstag letzter Woche im Brandenburger Landtag nicht äußern. Er werde auch bis zur Wahl keine Erklärungen abgeben.
Insider bedauern indessen, dass der amtierende Vorstand die Wahlen wohl als „Vorstandssache“ behandele und die ansonsten betonte Mitwirkung der Mitgliedsverbände offenbar nicht erwünscht sei. Jedenfalls ist von einer Aufforderung an die Mitgliedsverbände, sich aktiv an der Benennung eines Wagner-Nachfolgers oder jetzt des gesamten Vorstandes zu beteiligen, bislang nichts bekannt. Nach letzen Informationen soll mindestens einer der bisherigen Stellvertreter nicht mehr zur Wahl antreten.
Dublin ursächlich für das gegenwärtige Chaos in Ungarn
Ein Einwurf von Christian Richter, Berlin
Szeged/Ungarn, 10.09.2015/ChR – Der eigentliche Zweck meiner Ungarnfahrt ist ein Vortragsprojekt über den ungarischen Reformator Benedict Abadi zum 5OOjährigen Reformationsjubiläum in 2O17, den ich mit einem Literatur-Professor in Szeged in den Bibliotheken sitzend erarbeite.
Heute war ich von 10:00-13:00 Uhr an der grünen Grenze, an der Eisenbahnstrecke Subotica-Serbien nach Szeged-Ungarn in der Nähe der Ortschaft Röszke verlaufenden, die Grenze überquerenden Bahnlinie. Fünf Meter rechts und links der Gleise steht der fertige Zaun, das Loch im Zaun ist das Nadelöhr des Stromes in Europas Mitte. Leichter Nieselregen, aber unaufhörlich kommen Trupps von Flüchtlingen über den Bahndamm und die Gleise auf das ungarische Gebiet. Dort ist ein befestigter Grenzweg auf ungarischer Seite. Lkw stehen da, Arbeiter machen letzte Arbeiten am Zaun, viel Polizei. Diese lässt die Trupps weiter laufen bis zu einer Fernstrasse, dort ist die Auffangstation: Viele Helfer, Zelte mit Nahrungsversorgung. Viele Busse stehen bereit, sollen die Flüchtlinge in die Camos zu Registrierung bringen.
Das Problem: Fast 1OO Prozent der Flüchtlinge wollen sich nicht registrieren lassen. Sie alle kommen über die grüne Grenze, nicht über die Grenzübergänge, und die ungarischen Behörden sind bei diesem Ansturm völlig überfordert. Laut Dublin-Abkommen muss das erste EU-Land Asylsuchende Flüchtlinge registrieren, wenn sie über die Schengengrenze in die EU „einreisen“. Aber alle sind quasi illegal, deshalb erfolgt auch keine planmäßige Versorgung durch die Behörden und deshalb auch dieses Chaos in Budapest am Ostbahnhof. Alle Flüchtlinge sind dort illegal über die Grenze gekommen und nötigen quasi alle damit Betroffenen nur zum Zweck der Erzwingung der Fahrt Richtung Deutschland.
Ich war schon betroffen, als ich zusammen mit Schweizern am Aluzaun stand. Aber hier macht Ungarn, wie so oft in der Geschichte, die „Dreckarbeit“ für Europa. Man hackt auf Ungarn, weil das Land neue Grenzzäune baut, aber Ungarn erfüllt nur die EU-Gesetze des Schutzes der EU-Außengrenzen, was Merkel deutlich im Berliner TAGESSPIEGEL am 2.9. verlangte: „Die Dublin-Vereinbarungen müssen eingehalten werden“.
Wir sehen die Probleme auch in Italien und Griechenland. Ich sah viele Familien mit Kindern, wollte spontan einem Vater für seine drei Kinder 5.OOO Forint geben, ca. 17 Euro. Er lehnte dankend ab, in englisch, er hätte mehrere Tausend Euro bei sich. Ich las Personaldokumente auf, zerrissen, nass, werde sie trocknen… Diese werden weggeworfen um sich nicht identifizieren zu müssen…Warum lassen sich die tausenden Flüchtlingen nicht registrieren? Polizisten sagten mir, in spätestens vier Monaten kommen diese alle zu Euch!
Ursachen-Diskussion ist mühselig. Jahrelang schaute die Welt, die UNO, die EU zu im Irak, Afghanistan, Syrien, es passierte nichts. In der Griechenland-Finanzkrise jagten sich die hochkarätigsten Konferenzen, jetzt werden mühsam Termine unwillig in dieser Asylfrage vereinbart, habe ich eben im ungarischen TV gehört. Die USA sagen, Europa soll allein mit der Flüchtlingsfrage fertig werden. Dabei haben sich doch die USA in allen Brennpunkten dominant eingeschaltet und das heutige Dilemma in Gang gesetzt!
Ich sehe deutsche Nachrichtensendungen und parallel werden mir die ständigen ungarischen Berichte live übersetzt. In Deutschland wird offenbar vieles verschwiegen, ich bin über diese Informationspolitik entsetzt. Am Montag will ich mit dem Nachtzug nach Berlin zurückfahren vom Keleti-Ost-Bahnhof Budapest. Mal sehen, was mich da erwartet. Ich habe viele Fotos gemacht.
P.S.: Im Ungarischen gibt es die Redewendung: „Wenn der Gast zur Türe herein kommt, ist er willkommen, wenn er durch das Fenster einsteigt, ist er kein Gast.“ Alle Staaten Europas sind dringend auf den Schutz der Außengrenzen angewiesen.
Kommentar Völkerwanderung in 2015: Ängste ernst nehmen – Hass-Ausbrüche ablehnen
Von Carl-Wolfgang Holzapfel
Christan Richter, ehemals politischer Gefangener in der DDR, beschreibt authentisch aus eigener Wahrnehmung, noch dazu vor Ort. Ist er deswegen ein Rechter oder – schlimmer – ein Nazi? Mitnichten. Wir müssen aufpassen, nicht durch unbedachte und leichtfüßige Wortwahl zweifellos vorhandene Nester von Extremismus zu düngen und damit erst groß zu machen. Wir müssen Ängste ernstnehmen, nur dann können wir berechtigte Sorgen in eine dringend erforderliche Lösung einbinden.
Was sich hier in Europa derzeit abspielt, ist nicht mehr mit dem Begriff „Flüchtlinge“ zu verallgemeinern. Es handelt sich um eine längst einsetzende Völkerwanderung, deren Auswirkungen mit den bisherigen Handhabungen nicht in den Griff zu bekommen sein werden. Die Frage ist nicht mehr: Nehmen und w i e nehmen wir notleidende Menschen auf? Die Frage ist: Wie gehen wir mit dem Phänomen einer Völkerwanderung in der Neuzeit um?
Je eher unsere Politiker den Mut haben, dieses Problem offen anzusprechen, um so eher werden sie jeden Anflug von Extremismus im Keim ersticken. Wenn unser Bundespräsident öffentlich, nichts desto weniger hilflos wirkend verkündet: „Wir werden Lösungen finden,“ klingt das eher nach einem Pfeifen im Walde als nach einer klaren Ansage. Wir brauchen kein „Weiter so!“ mit der unterlegten Hoffnung auf eine Irgend-wann-Lösung. Wir brauchen die klare Ansage, daß hier eine Sondersitzung der UN-Vollversammlung einberufen werden muß und daß die EU hier vor ihrer wirklichen Bewährungsprobe steht. Ein europäischer Kongress, auf dem sowohl die Regierungen als auch Vertreter der gewählten Parlamente eine Mitsprache haben, sollte analog zur erforderlichen UN-Sondersitzung einberufen werden.
Nur wenn wir handeln, wenn wir ein europäisches und weltweites Fundament bauen, mit dem wir die Völkerwanderung, ihre Ursachen und deren Folgen bewältigen können, werden unsere Absagen an jedwede Hass-Ausbrüche gegen Menschen, die vor Not und Gewalt fliehen, mehr, als leere Phrasendrescherei, mit der wir lediglich eigene Ängste kaschieren. Hass ist ebenso wenig eine Antwort, wie der hilflos wirkende Druck auf die Tränendrüse, der als Alternative verkauft wird.
High Noon in Stollberg – Förderverein vor Neuwahlen
Stollberg/Hoheneck, 15.09.2015/cw – Nachdem der erste Förderverein, gegründet nach dem Besuch des Bundespräsidenten Christian Wulff im Mai 2011 in diesem Jahr auf eigenen Antrag aus dem Vereinsregister gelöscht wurde, engagiert sich nur noch ein Förderverein vor Ort für die Schaffung einer Gedenkstätte im ehemaligen Frauenzuchthaus Hoheneck. Dietrich Hamann, einst Mitbegründer des ersten Fördervereins, hatte diesen kurz nach der Gründung nicht zuletzt auf massiven Druck von Außen verlassen und den zweiten Verein 2012 mitbegründet. Seither hat der Verein allerdings vielfache interne Auseinandersetzungen ausfechten müssen, die schließlich zum Rücktritt Hamanns im Frühjahr 2014 „aus gesundheitlichen Gründen“ geführt hatten. Eine ohnehin anstehende Neuwahl in 2015 war an formalen Fehlern gescheitert, eine Eintragung ins Vereinsregister nach diversen Protesten nicht erfolgt.
Nunmehr sollen auf Anregung des Registergerichtes durch den im Register eingetragenen Vorstand (Jens Franz und Heike Opitz) im Oktober Neuwahlen durchgeführt werden. Beobachter sehen in der ordnungsgemäßen Durchführung die letzte Chance für den Verein, an der Konzeptionierung und dem Ausbau einer würdigen Gedenkstätte mitwirken zu können. Die Große Kreisstadt Stollberg unter OB Marcel Schmidt hatte bereits aufgrund der Querelen zumindest vorübergehend alle Aktivitäten um die Gedenkstätte an sich gezogen.
Wer für den Vorstand kandidiert und ob der umstrittene Dietrich Hamann noch einmal für den Vorsitz antritt, war bei Redaktionsschluss (14.09.) nicht bekannt. Hamann muß sich unterdessen wohlmöglich einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen. Er hatte in einer breit gefächerten Mail an Mitglieder des Vereins, unter diesen Mitglieder des Bundestages und (ehemals) des Landtages in Dresden Verleumdungen gegen einstige politische Verfolgte verbreitet und sieht sich nun jüngst mit einer Aufforderung zur Unterlassung konfrontiert. Am 11.September hat der streitbare Funktionär eine entsprechende Erklärung abgelehnt.
Hat der Frauenkreis ehem. Hoheneckerinnen Chancen auf Neubeginn?
Darmstadt, 15.09.2015/cw – Das Amtsgericht Darmstadt hat in einem jüngsten Schreiben die Initiative für Neuwahlen im Frauenkreis unter Führung von Regina Labahn aufgefordert, Nachweise vorzulegen, dass der bisherige Vorstand Aufforderungen zu Neuwahlen im Frauenkreis der ehemalige Hoheneckerinnen abgelehnt hat. Das Gericht wolle nach Vorlage ggf. über die von den Klägerinnen beantragte Einsetzung eines Notvorstandes entscheiden.
In der Tat sehen viele ehemalige „Hohenecker Frauen“ in einer baldigen Neuwahl und damit beabsichtigten Befriedung im Verein die letzte Chance auf einen Neubeginn. Die Altersstruktur der aktuellen Mitglieder ließen „keine unendliche Vertagung dieser wichtigen Entscheidung auf den Nimmerleinstag“ zu, sagte eine der Klägerinnen ggüb. unserer Redaktion.
Landgericht Berlin: UOKG verliert Rechtsstreit um Verleumdungen
Berlin, 15.09.2015/cw – Der Dachverband der Opferverbände, UOKG, hat auch die zweite Stufe in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin verloren. In einer von Interessierten gut besuchten Verhandlung wies die 27. Kammer den Einspruch gegen eine einstweilige Unterlassung ab. In dieser war der UOKG untersagt worden, einen angeblichen Beschluss der Mitgliedsverbände vom Juni 2015 weiterhin zu verbreiten. In diesem offenbar von dem einstigen Justiziar der UOKG Florian K. entworfenen und verbreiteten Beschluss waren gegen den Vorsitzenden der Vereinigung 17. Juni und verantwortlichen Redakteur des Hohenecker Boten Vorwürfe kolportiert worden, die einer rechtlichen Beurteilung nicht standhielten.
Warum der amtierende UOKG-Vorsitzende die Vorhaltungen der Kammer ignorierte und den Vorschlag einer Rücknahme des Widerspruchs aus Kostengründen wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit ablehnte, wird dieser wohl den Mitgliedern zu erklären haben. Ohnehin hatte einer der beisitzenden Richter an die UOKG – wenn auch vergeblich – appelliert, sich doch „eher den eigentlichen Aufgaben der Vertretung von Kommunismus-Opfern“ zu widmen, als hier einen „kostspieligen Krieg gegen Herrn H.“ zu führen. Die UOKG verwende schließlich “gemeinnützige Gelder.“
Eine Entscheidung über die beantragte Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die UOKG steht hingegen noch aus, nachdem der Dachverband offenbar nicht alle Auffindungsquellen im Internet zu dem untersagten Beitrag gelöscht hatte.
Sachsenhausen: Verein will keinen Streit importieren
Oranienburg/Sachsenhausen, 15.09.2015/cw – Bei schlechtem, weil kaltem und regnerischem Wetter fand das diesjährige Herbsttreffen der Lagergemeinschaft Sachsenhausen 1945-1950 im ehemaligen NS-KZ Sachsenhausen statt. Die Sowjets hatten die nationalsozialistische Einrichtung zur Verfolgung und Vernichtung politischer Gegner für den gleichen Zweck nach 1945 bis 1950 für sich genutzt. Über 12.000 Menschen waren in diesen fünf Jahren unter den unmenschlichen Bedingungen gestorben. Dieser Teil der KZ-Geschichte war unter dem DDR-Regime kontinuierlich verschwiegen, hingegen die NS-Vergangenheit in den Vordergrund gestellt worden.
Nach dem Mauerfall und der Wiedervereinigung bemühte sich der Verein in langjährigen und „teilweise zermürbenden Verhandlungen“, so die langjährige Vereins-Vorsitzende Gisela Gneist, um die Einbeziehung der Opfer des kommunistischen Terrors in das Gedenken. Gneist, 2007 verstorben, hatte selbst einige Jahre als Vierzehnjährige im KZ Sachsenhausen verbringen müssen.
Zu dem Treffen waren wieder zahlreiche Mitglieder erschienen. Einmal mehr präsentierte sich der Verein in der Öffentlichkeit als einer der wenigen verbliebenen Verbände, die frei von internen Querelen ihrer wichtigen und damit überzeugenden Aufgabe der historischen Erinnerung nachgehen. Der wiedergewählte Vorsitzende Joachim Krüger (MdA Berlin, CDU) wies denn auch in der gut besuchten Mitgliederversammlung unter Beifall darauf hin, dass sich die Lagergemeinschaft nicht an den „leider üblich gewordenen Auseinandersetzungen“ in der Opfer-Szene beteiligen wolle. Auch der übrige bisherige Vorstand wurde durch Wiederwahl in seinen bisherige Positionen bestätigt. Lediglich im Beirat gab es unwesentliche Veränderungen.
Lenin-Kopf in Berlin: Wann wird Hitler-Kopf ausgegraben?
Berlin, 15.09.2015/cw – Unter großem medialen Getöse wurde der Kopf der nach der Wende gestürzten und im märkischen Sand verbuddelten Lenin-Statue wieder ausgegraben und feierlich in die Zitadelle nach Spandau verbracht. Dort soll der Kopf im Rahmen einer Ausstellung dauerhaft präsentiert werden.
Opfer und Verfolgte der Diktatur sind von dem Vorgang wenig begeistert. Für die Vereinigung 17. Juni in Berlin ist Lenin der Anführer und Begründer des Bolschewismus, der weltweit über 100 Millionen Todesopfer gefordert hat. Es stelle sich die traurige Frage, wann im märkischen Sand oder anderswo nach Büsten oder Überbleibseln von Hitler-Statuen gegraben werde. Den NS-Opfern wäre eine solche Präsentation ebenso wenig zuzumuten wie den Opfern des Kommunismus die Lenin-Statue. (1.029).
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