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Von Vera Lengsfeld*

Vor dreißig Jahren stand Leipzig im Zentrum der Friedlichen Revolution, die das Ende der SED-Diktatur herbeiführte und die Überwindung der Spaltung Deutschlands ermöglichte. Von hier gingen die Montagsdemonstrationen aus, die sich wie ein Buschbrand über die ganze DDR ausbreiteten und schließlich zum Fall der Mauer und freien Volkskammerwahlen führten.

Wegen ihrer überragenden Rolle sollte Leipzig sogar der Titel „Heldenstadt“ zuerkannt werden, jedenfalls war das der vielbeachtete Vorschlag des Schriftstellers Christoph Hein.

Nun geht ausgerechnet von Leipzig eine ungeheure Geschichtsklitterung aus, eine Verhöhnung der Friedlichen Revolution.

Wie die Leipziger Volkszeitung bereits im Mai unter der Rubrik „Sonderthemen“ meldete, planen die Leipziger Philharmoniker ein Gedenkkonzert zur Friedlichen Revolution in der Peterskirche. Der Titel der Veranstaltung lautet: „Freiheit, schöner Götterfunken“.

Aussenseiter? Ein neues Kleid macht noch keinen anderen Vogel – Foto: LyrAg

Ausgerechnet am 9. Oktober, dem Jahrestag der großen Montagsdemonstration, die der Beginn des Endes der SED-Diktatur bedeutete, soll mit der Neunten Sinfonie von Beethoven das Werk erklingen, das Leonard Bernstein mit dem neuen Text „Freiheit, schöner Götterfunken“ 1989 in Berlin zum Fall der Berliner Mauer aufführte. Was als „respektvolle Würdigung für die vielen Tausend, die seinerzeit in Leipzig mutig auf die Straße gegangen sind“, angekündigt wurde, gerät durch den engagierten Festredner Gregor Gysi allerdings zu einer Verhöhnung der Demonstranten.

Die Leipziger und alle anderen Demonstranten in der ganzen DDR sind gegen die Herrschaft der SED auf die Straße gegangen. Es war Gregor Gysi, der die Mauerschützenpartei vor dem verdienten Untergang rettete. Beim letzten SED-Parteitag, der am 8. Dezember 1989 stattfand, war die Mehrheit der Delegierten, gepeinigt von Scham und Reue entschlossen, die Partei aufzulösen. Der damalige Partei- und Regierungschef Hans Modrow, drohte mit seinem Versuch, die Auflösung zu verhindern, zu scheitern. Da trat der bis dato fast unbekannte Rechtsanwalt Gregor Gysi, laut Feststellung des Bundestags- Immunitätsausschusses von 1998 erwiesener Mitarbeiter der Staatssicherheit, ans Mikrofon. Er überzeugt die Genossen, ihre Entscheidung zu überdenken, denn dann wären auch das Vermögen und die Parteistrukturen verloren, was „unabsehbare Folgen“, besonders für den kommenden Wahlkampf hätte.
Nach dieser Rede wird Gysi zum Parteivorsitzenden der SED gewählt. Eine seiner ersten Amtshandlungen ist die Gründung einer Arbeitsgruppe zur Sicherung des Parteivermögens. In der Legislaturperiode 1994-1998 recherchierte der Bundestags-Untersuchungsausschuss geschätzten 24 Mrd. DM verschwundenem DDR-Vermögen hinterher. Alle PDS-Funktionäre, die vom Ausschuss vernommen wurden, verweigerten die Aussage mit der identischen Erklärung, sie würden sich der Strafverfolgung aussetzen, wenn sie ihr Wissen preis geben würden. Seitdem wird nicht mehr nachgefragt.

Außerdem verpasste Gysi der Partei den Zusatznamen PDS, Partei des Demokratischen Sozialismus. Seitdem ist die SED noch dreimal umbenannt worden und immer noch unter uns. Gysi ist nicht mehr ihr Vorsitzender, aber im Programm hat sie noch den „Systemwechsel“, also die Abschaffung der Demokratie.
Für die Philharmonie Leipzig sei es „eine Ehre“, dass Gregor Gysi an diesem historischen Datum die Festrede hält, ließ die Philharmonie die Leipziger Volkszeitung wissen. Gysi gelte in Politik, Wissenschaft und Medien seit vielen Jahren als kompetenter Meinungsführer und sei ein gefragter Autor und Interviewpartner, lautete die Begründung. Zu seiner Rolle als letzter Parteichef der SED und Retter des von der SED zusammengerafften Vermögens, kein Wort. Natürlich auch nichts zu seiner fragwürdigen Rolle als Anwalt von Oppositionellen in der DDR.

Die angebliche Ehrung der mutigen Demonstranten ist angesichts dieser Fakten eine Verhöhnung. Die Leipziger Philharmonie täte gut daran, auf diesen Skandal zu verzichten.

* Der Beitrag erschien original unter: https://vera-lengsfeld.de/2019/06/25/die-verhoehnung-der-friedlichen-revolution-1989/

Berlin/Bremen, 06.08.2018/cw – In der Vergangenheit klopften sich Politiker aller Coleur auf die eigene Brust: Man stelle sich den Verpflichtungen aus dem dunklen Erbe der Diktatur(en) in Deutschland und erkenne die vielfältigen Qualen der Opfer in den Haftanstalten und Konzentrationslagern durch die zumindest symbolische Zahlung einer gesonderten Rente an.

Das in der Praxis die Umsetzung nach anderen Kriterien erfolgt, wird dabei verschwiegen. So erhalten die Opfer der Zweiten Diktatur nach wie vor „in Anerkennung der politisch ungerechtfertigten Verfolgung“ eine „Soziale Zuwendung“, verschwiemelt als „Opferrente“ bezeichnet. Mit der gesetzlichen Formulierung wird gewährleistet, dass diese „Rente“ nur an Hilfebedürftige ausgereicht wird. Selbst Rentner, die diesem Personenkreis angehören, haben nur einen Anspruch, wenn das eigene Einkommen nicht bestimmte Grenzwerte übersteigt. Und in Berlin bezog man nach jahrelangen Bemühungen die anerkannten Opfer der SED-Diktatur in die sozialen Vergünstigungen des berlinpass ein. Diese müssen sich allerdings alljährlich bei den Bürgerämtern in die Schlange der Sozialhilfeempfänger einordnen, um sich diese „Vergünstigung“ verlängern zu lassen. Ein von der Vereinigung 17. Juni geforderter Dauerausweis für Opfer der Diktatur lehnt die zuständige Sozialsenatorin bislang ab. Anerkennung sieht anders aus.

Nun berichten Medien, u.a. die Leipziger Volkszeitung über einen weiteren Skandal in der angeblichen Aufarbeitung einstigen Unrechtes (http://www.lvz.de/Nachrichten/Politik/NS-Opferrente-gekuerzt-Regierung-in-der-Kritik). Der einstige Deserteur Ludwig Baumann entging 1942 knapp der Todesstrafe und verbüßte seine Strafe bis zum Kriegsende in einem Zuchthaus der NS-Diktatur. Baumann litt lange unter den Folgen der Haft. Trotzdem wurde ihm 2017 die Opferrente gekürzt, weil er in ein Pflegeheim umziehen mußte. Da über den Einzug in die Pflegeeinrichtung keine ordnungsgemäße Meldung erfolgte, soll jetzt der Sohn nach dem Tod seines Vaters 4.000 Euro an die Staatskasse zurückzahlen. Als Begründung wurde die erfolgte „Vollversorgung“ in der Pflegeeinrichtung angegeben. Offenbar handelt es sich um keinen Einzelfall.

Die Opferente war bereits auf ein Heimtaschengeld reduziert worden

Der Anfang Juli in Bremen verstorbene einstige Deserteur bezog seit 1993 eine NS-Opferrente von zuletzt 660 Euro monatlich. Nach dem Bezug des Altenheims war diese in ein „Heimtaschengeld“ von 352 Euro umgewandelt, also bereits gekürzt worden.

Nicht nur der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Fraktion, Jan Korte, sprach von einem Skandal: Es sei beschämend, „dass hochbetagten Überlebenden des NS-Terrors in ihren letzten Lebensjahren so eine Diskriminierung angetan wird.“ Das erlittene Unrecht „wird ja nicht kleiner, wenn der Betroffene ins Pflegeheim gehen muss,“ wird der Politiker von der LVZ zitiert. Die LINKE wolle im Bundestag auf eine entsprechende Revision der Bestimmungen hinwirken und setzt dabei auf eine breite Zustimmung im Bundestag.

Bei eigenen Vorteilen atemberaubendes Tempo

Die Vereinigung 17. Juni in Berlin befürchtet allerdings, das „hier eine weitere Selektion der Diktaturopfer“ droht. Man habe mit großer Sorge bereits in der Vergangenheit festgestellt, dass die Politik Opfer der beiden deutschen Diktaturen durch unterschiedliche Handhabungen in der Opferentschädigung „weiterhin gegeneinander ausspielt.“ Allerdings erfolge diese Unterscheidung bei der Beschneidung bereits laufender Zahlungen nicht: „Wenn der Staat sparen kann, dann tut er es ggf. auch auf dem Rücken einstiger Verfolgter, denen er zuvor jegliche Zuwendung versprochen hat,“ sagte der Vorstandsprecher. Wenn es hingegen um eigene Vorteile gehe, so jüngst in der Parteienfinanzierung oder den Zuwendungen an die Fraktionen im Bundestag, werde ein „atemberaubendes Tempo in der Durchsetzung notwendiger Bestimmungen“ eingelegt.

Übrigens sei hier noch am Rande vermerkt, dass der einstige Bürgermeister von Hamburg vor nicht allzu langer Zeit mit dem verstorbenen Baumann zusammen ein Denkmal für Deserteure eingeweiht hat. Sein Name: Olaf Scholz, SPD. Jetzt ist der Bürgermeister Finanzminister und Vizekanzler im Kabinett Merkel und lässt schon einmal vorab alle Änderungswünsche in der Sache durch seinen Ministeriumssprecher abwimmeln. Scholz orientiert sich offenbar an Vorbildern: Im Jahre 2011 hatte die SPD noch vehement gegen den Rentenbetrug der seinerzeitigen CDU/CSU/FDP-Koalition an ehemaligen DDR-Flüchtlingen protestiert. Selbst in die Regierung eingetreten, wollte die einst stolze Arbeiterpartei davon nichts mehr wissen: Was schert mich mein Geschwätz von gestern?

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.418).

Pro Patria

Hohenecker Bote

Nr.029                                                      15. Mai 2014

Führungen statt Führung:
Erstmals seit zwei Jahrzehnten kein Treffen der Hoheneckerinnen

Hoheneck/Berlin, 15.05.2014/cw – Seit über zwei Jahrzehnten trafen sich die ehemaligen Frauen von Hoheneck in Stollberg/Erzgebirge, um ihrer toten Kameradinnen zu gedenken und sich an die schreckliche Erlebnisse im einstigen größten Frauenzuchthaus der DDR zu erinnern. In diesem Jahr fällt das von den Medien stets beachtete Ereignis aus. Die amtierende Vorsitzende Edda Schönherz beteiligte sich nach vorliegenden Informationen zwar Anfang des Monats über zwei Tagen an Führungen durch die Gefängnisanlage, ließ aber die Mitglieder ohne jede Nachricht über das weitere Vorgehen des Vereins.

Tatjana Sterneberg am Grab der Vereinsgründerin Maria Stein in Lützelbach -                    Foto: LyrAg

Tatjana Sterneberg am Grab der Vereinsgründerin Maria Stein in Lützelbach – Foto: LyrAg

Hintergrund scheint die nach wie vor andauernde Auseinandersetzung um die Abstimmung über die Auflösung des Vereins vom letzten Jahr. Der neugewählte Vorstand unter Vorsitz von Edda Schönherz hatte unmittelbar nach seiner Wahl über die Auflösung abstimmen lassen, wobei 17 von rund 100 Mitgliedern für den Vorstandsantrag gestimmt hatten. Gegen den Beschluß hatten einige Frauen Klage eingereicht, über die Anfang Juli vor dem Amtsgericht in Michelstadt verhandelt werden soll.
In Stollberg selbst wird das Ausbleiben der ehemaligen Hoheneckerinnen bedauert. Man sehe die Entwicklung „mit großer Besorgnis, da gerade jetzt die Weichen für eine Begegnungs- und Gedenkstätte gestellt werden,“ sagte der Redaktion gegenüber ein Stollberger, der namentlich nicht benannt werden möchte, weil er in die Aktivitäten um die ehemalige Haftanstalt eingebunden sei.
Dagegen übt Tatjana Sterneberg, Vorsitzende des Vereins Begegnungs- und Gedenkstätte (BuG) Hoheneck e.V. deutliche Kritik. Man könne nicht einerseits „Vorträge über den Gefängnisalltag der DDR halten und sich dabei auch noch wirkungsvoll als Vorsitzende eines namhaften Vereins präsentieren und andererseits diesen Verein willentlich und sehenden Auges an die Wand fahren.“ Dieses Verhalten sei „unwürdig“ und werde dem schweren Schicksal der Frauen von Hoheneck nicht gerecht. „Hier werden zwar bezahlte Führungen durchgeführt, aber keine Führung gezeigt,“ erklärte Sterneberg.

Bundesjustizminister kündigt Erhöhung der „Opferrente“ an

Leipzig/Berlin, 15.05.2014/cw – Die Leipziger Volkszeitung (LVZ) berichtete über eine Kabinettsvorlage des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD), nach der die sogen. Opferrente für anerkannte Opfer politisch bedingter Verurteilungen durch die DDR-.Justiz an Januar 2015 um 50 auf dann 300 Euro monatlich erhöht werden soll. Im Koalitionsvertrag der GroKo waren „Verbesserungen“ für den betroffenen Personenkreis vereinbart worden.

Anklage vor Ort... Foto: LyrAg

Foto: LyrAg

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf soll sich die monatliche Ausgleichszahlung für beruflich Verfolgte um 30 auf dann 214 Euro monatlich erhöhen. Der Leistungsbetrag für Verfolgte, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, soll der Leistungsbetrag von derzeit 123 auf 153 Euro angehoben werden.
Bereits im April hatte der UOKG- und VOS-Vorsitzende Rainer Wagner auf der Generalversammlung der VOS in Friedrichroda die jetzt berichtete Erhöhungsabsichten bekannt gegeben und sich auf „vertrauliche Informationen“ berufen.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte die Vereinigung 17. Juni das durch die zwztl. erfolgte Inflations-Entwertung „überfällige Vorhaben“ der Regierung. Zugleich kritisierte der Vorstand die offenbar fehlende Bereitschaft, trotz der seit Jahren vorliegenden heftigen Kritik aller Opfer- und Verfolgtenverbände, die Bezeichnung „Opferrente“ oder „soziale Zuwendung“ abzuändern. Die Regierung solle die jetzige Novellierung des Leistungsverbesserungsgesetzes nutzen, und die Zahlung auch offiziell als „Ehrenpension“ im Gesetzestext und damit im Sprachgebrauch verankern.
Auch der Vorsitzende von UOKG und VOS, Rainer Wagner, kritisierte in einer Presseerklärung der UOKG die geplante Novellierung als „kosmetische Änderungen“, die „den Kern des Problems“ , wie „die Vererbbarkeit der Leistungen oder die Besserstellung bisher kaum berücksichtigter Opfergruppen“ ignorierten.

Öffentliche Anhörung in Berlin: „Kann man DDR-Symbole verbieten?“

Berlin, 15.05.2014/cw – Am gestrigen Mittwoch fand im Deutschen Historischen Museum unter Einbeziehung der Gedenkstätte Hohenschönhausen eine nachdenkenswerte Diskussion um die Frage nach einem möglichen Verbot von DDR-Symbolen statt. Die als Anhörung deklarierte und von ca. 70 interessierten Zuhörern im halbbesetzten Zeughauskino durchgeführte Veranstaltung sollte Möglichkeiten für den Gesetzgeber aufzeigen, das seit Jahren geforderte Verbot durchsetzen zu können.
Helmuth Frauendorfer, der die Gäste und Teilnehmer begrüßte, erinnerte eingangs an die bisherigen vergeblichen Bemühungen und verlas ein Dokument, das die Vereinigung 17. Juni aus ihrem Archiv zur Verfügung gestellt hatte. Bereits 2004 hatte deren Vorsitzender eine Initiative der Opferverbände angeregt und eine von diesen unterzeichnete Petition in deren Auftrag am 26. Mai 2004 an den Regierenden Bürgermeister von Berlin übergeben:

„Empört und tief betroffen haben wir den Auftritt von Personen in der Uniform von Volkspolizisten … am Checkpoint Charlie zur Kenntnis genommen. Es ist uns unverständlich, das der Bezirk Kreuzberg diesen Auftritt genehmigt hat. Es käme zu Recht Niemand auf die Idee, zum Beispiel vor (der) „Topographie des Terrors“ oder vor der Villa in Wannsee, in der die berüchtigter „Wannseekonferenz“ stattgefundne hat, in SS-Uniformen aufzumarschieren, um Touristen zu Erinnerungsfotos zu animieren,“ hatte Holzapfel für die Verbände formuliert.

Diskurs um Verbote: Marian Wendt, Kai Wegner, Philipp Lengsfeld, Moderator Jörg Kürschner, Birgit Neumann-Becker, Hubertus Knabe, Hartmut Richter, Sven-Felix Kellerhoff (von links) -                     Foto: LyrAg

Diskurs um Verbote:
Marian Wendt, Kai Wegner, Philipp Lengsfeld, Moderator Jörg Kürschner, Birgit Neumann-Becker, Hubertus Knabe, Hartmut Richter, Sven-Felix Kellerhoff (von links) – Foto: LyrAg

Die Diskussion um ein Verbot habe sich seither im Krise gedreht. Daher hat Hubertus Knabe eine öffentliche Anhörung angeregt, die mit tatkräftiger Unterstützung des Historischen Museums nun stattfinden könne. Dazu begrüßte Frauendorfer neben Hubertus Knabe die drei Bundestagsabgeordneten Kai Wegner (Berlin), Marian Wendt (Torgau) und Philipp Lengsfeld (Berlin), sämtlich Fraktion der CDU; Birgit Neumann-Becker, Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen in Sachsen-Anhalt; Hartmut Richter, Flüchtling und Fluchthelfer (Urteil: 15 Jahre) und Sven-Felix Kellerhoff, Redakteur DIE WELT. Der ebenfalls als Sachverständiger geladene Prof. Dr. Jan Hegemann (Strafrecht) war terminlich verhindert.

Hubertus Knabe war erwartet gut vorbereitet

In der anschließenden Diskussion, die hier leider aus Platzgründen nur kurz und eher fragmentarisch wiedergegeben kann, kamen durchaus unterschiedliche Ansätze zur Lösung des Problems zur Sprache. Am besten vorbereitet zeigte sich – Wen überrascht das? – Hubertus Knabe, der dezidiert in diversen Varianten Lösungsmöglichkeiten aufzeigte. Der Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen beklagte die Oberflächlichkeit in der öffentliche Diskussion, weil es hier nicht um das Verbot der Spreewaldgurken (Klaus Staeck, Akademie der Künste) oder das Verbot eines abgelegten Abiturs (Iris Gleicke, SPD, Ostbeauftragte der Bundesregierung) gehe. Es ginge um das Verbot der öffentlichen Präsentation von Gegenständen, die im Zusammenhang mit Verbrechen ständen. Niemand käme auf die Idee, nach einem Mord die Tatwaffe am Alexanderplatz öffentlich herzuzeigen, so Knabe. Es sei ein Problem, wenn das existierende KPD- und FDJ-Verbot in der Praxis nicht angewendet werde.
Birgit Neumann-Becker sah in der Verbotsforderung eher das tiefe Bedürfnis der Opfer nach Anerkennung ihrer Leiden. Sie teile die Forderung nach Verboten nicht, die sei 1990 versäumt worden. Anders wäre dies beim Auftritt in Treptow gewesen, weil dies gegen das Versammlungsverbot verstieß. Man solle nicht verbieten, sondern eher das Ordnungswidrigkeitengesetz entsprechend beanspruchen.

Nahe dem Brandenburger Tor lassen sich zwei arbeitslose Tschechen in DDR-Uniformen  bedrückt am 18.04.2014 von T.Sterneberg die Geschichte der Morde an der Mauer erzählen - Foto: LyrAg

Nahe dem Brandenburger Tor lassen sich am 18.04.2014 zwei arbeitslose Tschechen in DDR-Uniformen  von T.Sterneberg die Geschichte der Morde an der Mauer erzählen. Danach schlichen sie bedrückt davon… – Foto: LyrAg

Sven-Felix Kellerhoff betonte, kein Jurist zu sein. Er erhebe aber Widerspruch gegen die Behauptung, ein Vergleich beider Systeme wäre unzulässig: „Wir dürfen, wir müssen vergleichen.“ Das habe keineswegs mit einer Gleichsetzung zu tun. Er, Kellerhoff, meine, es müsste hier die Perspektive des Schutzes der Betroffenen dieser Verbrechen in den Vordergrund gestellt werden. Im Übrigen werde durch ein Verbot von Symbolen dieser Verbrechen nicht die Meinungsfreiheit eingeschränkt. So sei er aus Überzeugung gegen ein Verbot, kommunistische Meinungen zu äußern. (Anmerkung: Leider blieb in diesem Zusammenhang die durch Kellerhoff indirekt aufgeworfene Frage nach dem Umgang mit NS-Meinungen (NPD!) unbeantwortet, obwohl hier eine Möglichkeit zur Klärung dieses durchaus provozierenden Beitrages gegeben gewesen wäre.)

Hartmut Richter erinnerte daran, daß er bereits 2008, also vier Jahre nach der Initiative der Vereinigung 17. Juni, eine entsprechend Petition an den Bundestag gerichtet habe. Die Antworten waren tief enttäuschend. Auch seine vorjährige Anzeige nach dem Auftritt von DDR-Anhängern am sowjetische Ehrenmal sei eingestellt worden. „Der Gesetzgeber hat uns als Opfer dieser Verbrechen zu schützen,“ sagte Richter unter Beifall. Wir, die Opfer, hätten 1989/90 geglaubt, die Verbrecher würden zur Verantwortung gezogen werden. Wir wurden tief enttäuscht. Jutta Limbach habe sogar als Senatorin dafür plädiert, das Gefängnis in Hohenschönhausen weiterzuführen. Erst 1994 sei dort eine Gedenkstätte realisiert worden. Die Präsentation von Grenzposten am Brandenburger Tor im Jahre 2014 sei „einfach widerlich.“

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Jörg Kürschner wies als Moderator darauf hin, daß der Bundestag in seine Antworten auf die Petition Richters auf die Singularität des NS-Regime hingewiesen habe, daher könne man die DDR-Symbole nicht verbieten. Richter erwiderte direkt, man würde „uns mit dieser Aussage zu Opfern zweiter Klasse“ degradieren. Knabe erinnerte daran, daß nach dem Artikel 1 des Grundgesetzes die Würde des Menschen unantastbar ist, hier „muß der Staat eingreifen, wenn diese Würde verletzt werde.“

Ehemalige politische Häftlinge erinner ten  2009 am Potsdamer Platz an die Mauer-Morde - Foto: LyrAg

Ehemalige politische Häftlinge erinnerten 2009 am Potsdamer Platz an die Mauer-Morde
– Foto: LyrAg

Kai Wegner bezeichnete den Vorwurf der Gleichsetzung als Totschlagargument, um jede Diskussion abzuwürgen. „Natürlich ist die DDR-Diktatur nicht mit der NS-Zeit gleichzusetzen.“ Aber wenn wir junge Menschen für diese Demokratie begeistern wollen, dann müssen wir verdeutlichen , daß es keine guten und schlechten Diktaturen gebe: „Es geht nicht um Opfer zweiter Klasse, es geht um die Verhinderung weiterer Verletzungen der Opfer,“ so der Bundestagsabgeordnete und Generalsekretär der Berliner Landes-CDU.

Marian Wendt führte an, daß die CDU-Bundestagsfraktion zu diesem Thema bereits ein Gutachten eingefordert habe. Der Sachverständige hat bereits Zufügungen zu den jetzigen Überlegungen vorgeschlagen, „das müsste möglich sein.“ Wenn ich Symbole verbiete, verbiete ich nicht Lebenserfahrung, „das stimmt einfach nicht!“ Allerdings müssten Verbote „breit diskutiert werden, nicht im kleinen Kreis.“

Philipp Lengsfeld, Sohn der Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und, wie Wendt erstmals im Bundestag, erinnerte an die jüngste Debatte um eine Lehrerin, die im Unterricht mit der DDR-Fahne „rumgewackelt“ habe. Das „ist unerträglich!“ Dennoch sei er, Lengsfeld, gegen Verbote: „Durch Sozialisierungen haben wir bereits Änderungen erreicht“ und „Der jetzige Rechtsrahmen ist also ausreichend.“ Auch sei zu berücksichtigen, daß zwar der Nationalsozialismus, die SS etc. verboten worden sind, dagegen die SED, NVA und das MfS nicht. Daher gebe es aus seiner Sicht verfassungsrechtliche Probleme, ein Verbot durchzusetzen.

Unter Willy Brandt ließ der Berliner Senat 1964 Wahrheiten plakatieren: Gleichsetzung? - Foto: LyrAg

Unter Willy Brandt ließ der Berliner Senat 1964 Wahrheiten plakatieren: Gleichsetzung?
– Foto: LyrAg

Kellerhoff erinnerte daran, daß die Alliierten und das Verbot der NS-Symbole und Organisationen abgenommen hätten. Das wäre jetzt anders, daher brauche die Diskussion Zeit. (Anmerkung: 25 Jahre sind eine sehr lange Zeit. Die APO >Außerparlamentarische Opposition< hat bereits nach 20 Jahren die unzureichende Auseinandersetzung mit den NS-Tätern erfolgreich thematisiert.)

Wegner: Schüler zu Gedenkstättenbesuch verpflichten

Neumann-Becker fragte abschließend in Richtung der Bundestagsabgeordneten nach der Realität der Abgeordneten-Statements. Die Umsetzung der Opfer-Ansprüche sei offenbar eine gesetzliche Ochsen-Tour: „Wie steht es zum Beispiel mit der Beweislastumkehr für Betroffene?“ Wie könnte ein Konsens darüber erreicht werden, daß es sich bei der DDR um ein Unrechtssystem gehandelt habe? „Vor 1989 haben wir über die DDR-Symbole gelacht, heute sind diese Machtsymbole,“ sagte die Stasi-Beauftragte aus Magdeburg.

Wegner: „Becker hat Recht, das will ich gar nicht zurückweisen. Warum werden Opfer der zweiten Diktatur anders behandelt?“ Der Berliner CDU-Generalsekretär schlug vor, jeden Schüler „zu verpflichten, die Gedenkstätte in Hohenschönhausen zu besuchen.“ (Anmerkung: Sicherlich gut gemeint, trotzdem daneben. Gerade der Missbrauch in der Diktatur mit den Verpflichtungen zu Besuch verordneter Gedenkstätten sollte uns behutsam mit derartigen Forderungen umgehen lassen. Überzeugungsarbeit ist allemal demokratischer, als von Oben verordnete Gedenkstättenbesuche.) Der MdB sprach die Hoffnung aus, daß die Opfer noch den Zeitpunkt eines Verbotes der Unrechtssymbole erleben sollten.

Hubertus Knabe widersprach der Forderung nach einem anzustrebenden gesellschaftlichen Konsens (Neumann-Becker). Parteien sollten Meinungen bilden, unterschiedliche Auffassungen „sind das Salz der Demokratie.“ Andererseits habe der Gesetzgeber sofort reagiert, als die NPD am Holocaust-Denkmal demonstrieren wollte. Das Problem, um das es hier ginge, seien zum Beispiel die Aufmärsche in Treptow oder die Vorkommnisse am Brandenburger Tor. Oder auch ein Vorkommnis in der Kantine des Bundesarchivs. Dort sei eine DDR-Woche mit DDR-Symbolen auf der Speisekarte durchgeführt worden.

Der Bemerkung von Hartmut Richter, dies sei „nicht mehr zu ertragen“ und seiner Frage, wie „lange müssen wir das noch hinnehmen?“ mochten die meisten Anwesenden bis auf die Vertreter des einstigen Zentralorgans der FDJ „Junge Welt“ wohl nicht widersprechen. So stellte dann auch Marian Wendt fest: „Wir haben Handlungsbedarf!“

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Redaktion: Erklärung in eigener Sache

Berlin, 15.05.2014/hb – Infolge rechtlicher Auseinandersetzungen haben wir bereits Anfang des Jahres die Redaktion des Hohenecker Boten rechtlich von dem Verein „Begegnungs- und Gedenkstätte (BuG) Hoheneck e.V.“ getrennt. Von Anfang an war der HB zwar als Mitteilungsorgan des Vereins benannt worden, die Redaktion arbeitete aber von Beginn an unabhängig. Ebenso stand weder der HB noch die Redaktion in einem rechtlich relevanten Verhältnis zur Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., die lediglich ihre Homepage für unabhängige Gastbeiträge zur Verfügung stellte.
Da auch diese Trennung von unseren Gegnern im Rahmen der erwähnten rechtlichen Auseinandersetzungen ignoriert wird, hat sich die Redaktion entschlossen, mit der vorliegenden Ausgabe einen Schnitt zu machen und unsere monatliche Periodika umzubenennen. In Anlehnung an eine in den sechziger und siebziger Jahren vertriebene Vereinsschrift und in Erinnerung an den jahrzehntelangen Vorsitzenden und Teilnehmer am Volksaufstand von 1953, Manfred Plöckinger, der dieser Schrift den Namen gab, erscheinen wir ab dieser Ausgabe unter dem Titel „Pro Patria“ (Pro Vaterland). Weil wir seit nunmehr über zwei Jahren den Namen „Hohenecker Bote“ erfolgreich in der Szene etabliert haben, bleibt dieser Name als Untertitel erhalten.
Für die Beiträge und Veröffentlichungen unter diesem Namen trägt auschließlich die Redaktion (hb) unter Leitung von Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) die ausschließliche rechtliche Verantwortung, soweit nicht eigens Autoren-Namen angegeben sind. Die Redaktion ist weder den angeführten noch einem anderen Verein verpflichtet. Sie arbeitet ausschließlich nach presserechtlichen Grundsätzen und absolut unabhängig.
Beiträge und Erklärungen der „Vereinigung 17. Juni 1953 e.V.“ oder des Vereins „Begegnungs- und Gedenkstätte (BuG) Hoheneck e.V.) erscheinen in jeweiliger Verantwortung der Vereine und sind als solche gekennzeichnet (V.i.S.d.P. oder Impressum).

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten, jetzt: Pro Patria können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt. Die Vereinigung ist für die Inhalte nicht verantwortlich.
Impressum: „Pro Patria – Hohenecker Bote“ erscheint in der Mitte eins jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.w. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Ausgenommen davon sind wirtschaftlich ausgerichtete Institutionen oder Unternehmen. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion verwandt werden.
Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786. Anzeigen auf Anfrage.

 

 

 

Berlin, 25.05.2013/cw – Die Vermutungen, Verdächtigungen und schillernden Informationen um die Beteiligung des letzten SED-Vorsitzenden und maßgeblichen  Begründers der späteren SED/PDS, die über die Zwischenstation von der PDS zur Partei DIE LINKE mutierte, an der Unterbringung des einstigen  SED-Vermögens im „kapitalistischen  Ausland“ dauern seit fast zwei Jahrzehnten an. Beweise haben sich bisher nicht finden lassen und würden wohl  der auch  von Gegnern nie bestrittenen Intelligenz Gregor Gysis widersprechen.

Nun werden neue Vorwürfe erhoben, diesmal von einem Anwalts-Kollegen und politischen Widersacher, Wolfgang Kubicki, FDP.  Nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung vom gestrigen Freitag hat Gysi seinen  Berufs-Kollegen verklagt, weil dieser einer Unterlassungsforderung nicht nachkommen will. Kubicki sollte es nach dem Willen des streitbaren Fraktionschefs von DIE LINKE im Bundestag unterlassen, weiterhin zu verbreiten, Gysi vertrete einen Mandanten, der möglicherweise an der Beseitigung von SED-Millionen, einem sagenhaften Goldschatz im Werte von über 40 Mio. Euro beteiligt gewesen sei. Zitat Kubicki in der Leipziger Volkszeitung:

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Gregor Gysi einen so reichen Mandanten hat. Da liegt die Vermutung nahe, es handelt sich um einen Teil des verschwundenen SED-Vermögens.“

Gysis Anwälte halten nun dem ebenso streitbaren Kubicki eine Diskreditierung ihres Mandanten vor und stellten diesem  eine  Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Frist lief am Donnerstag, 23.05.2013, ab.

Kubicki erklärte gegenüber der LVZ, er werde keine Unterlassungserklärung abgeben. Nun klagt Gregor Gysi. Wieder einmal.

Das Ergebnis dürfte nicht nur Historiker interessieren. Auch tausende Verfolgte und Opfer des DDR-SED-Regimes hoffen nach wie vor auf eine Klärung der mysteriösen Verschiebung von angeblichen  SED-Millionen, die nach Ansicht der Verfolgtenverbände den einst politisch Drangsalierten zufließen müssten. Zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung waren Teile dieses Vermögens aufgrund eines Urteils aus der Schweiz nach Deutschland zurück transferiert worden. Freilich gelangte nur ein  geringer Teil davon in die Wiedergutmachung; der größte Anteil floss in die Haushalte der Neuen Bundesländer.

Erst im Januar 2013 hatte die BILD-Zeitung über neue Erkenntnisse über eine Verwicklung des Vize-Präsidenten der EU-Justizbehörde EUROJUST, Carlos Zeyen, in die Verschiebung der SED-Millionen berichtet. Bereits 1990 waren entsprechende erste Berichte kolportiert worden, nach denen der einstige Anwalt zusammen mit einem  Kollegen an dieser Verschiebung beteiligt gewesen sein soll.

Siehe auch:

http://www.presseportal.de/pm/6351/2478317/lvz-anwalt-gysi-verklagt-anwalt-kubicki-streit-um-goldschatz-und-vermutungen-ueber-sed-vermoegen

http://www.bild.de/politik/inland/ddr/skandal-um-illegale-sed-millionen-weitet-sich-aus-28207952.bild.html

http://www.chiemgau24.de/news/wirtschaft/unicredit-muss-sed-millionen-herausgeben-693103.html

http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article116504660/SED-Goldschatz-Gysi-will-Kubicki-verklagen.html

V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Ju8ni 1953 e.V., Berlin, Tel. : 030-30207785

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