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Berlin, 03.06.2018/cw – Am kommenden Dienstag, 5. Juni 2018, 18:00 Uhr findet in der Stiftung Aufarbeitung in der Kronenstr.5, 10117 Berlin eine weitere interessante Diskussionsveranstaltung zu der Veranstaltungsreihe „Das doppelte 1968“ statt. Zum vorgen. Thema diskutieren unter der Moderation des Berliner Journalisten Alfred Eichhorn

Prof. Dr. Helmut Müller-Enbergs (Syddansk Universitet, Odense); Dr. Knut Nevermann (Staatssekretär a. D. und Jurist, Berlin); Eva Quistorp (Theologin, Politologin und ehem. Mitglied des Europäischen Parlaments, Berlin) und Prof. Dr. Klaus Schroeder (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin).

Die Veranstaltung findet in bewährter Kooperation mit dem Berliner Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur (Begrüßung: Stellvertreter Jens Schöne) und der Deutschen Gesellschaft e. V. statt.

In der Einladung des Landesbeauftragten heißt es u.a.: „Die Protestbewegungen des Jahres 1968 in Ost und West waren auf vielfältige Weise aufeinander bezogen oder gar miteinander verschränkt. Besondere Facetten steuerte das Ministerium für Staatssicherheit bei, indem es versuchte, die Interessen der SED in West-Berlin und der Bundesrepublik durchzusetzen und so letztlich die westlichen Demokratien zu schwächen. Bis heute ist umstritten, wie erfolgreich diese Versuche waren und welche Auswirkungen sich daraus ergaben.“

Bisher kein Stasi-Hinweis auf Gedenktafel

Im Juni 1967 erschoss ein der West-Berliner Polizeibeamte Karl-Heinz Kurras während einer Demonstration den Studenten Benno Ohnesorg. Wie sich erst viele Jahre später herausstellte, war Kurras zugleich Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit. Als Prof. Müller-Enbergs, der in der Einleitung ein Impuls-Referat hält, dieses brisante Material vor einigen Jahren der Öffentlichkeit zugänglich machte, herrschte in einschlägigen Kreisen Bestürzung. War Kurras doch über Jahrzehnte hinweg als Teil der “faschistischen Polizei in West-Berlin“ dargestellt worden. Bis heute fehlt auf der offiziellen Gedenktafel für den erschossenen Studenten Benno Ohnesorg in der Krumme Straße in Charlottenburg jeder Hinweis auf die Stasi-Tätigkeit des „Berliner Polizisten.“

Nach Information der Veranstalter „zeigt sich (hier) beispielhaft, wie intensiv das SED-Regime versuchte, auf die 68er-Bewegung und die von ihr angestoßene gesellschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik einzuwirken. Durch finanzielle und logistische Unterstützung, offizielle und inoffizielle Kontakte zum Sozialistischen Deutschen Studentenbund, Pressekampagnen oder geheimdienstliche Tätigkeit sollte die linke Studentenschaft beeinflusst und instrumentalisiert werden. Doch während Teile der außerparlamentarischen Opposition in den Genossen im Osten Bündnispartner im Kampf gegen den Kapitalismus sahen, standen führende Protagonisten wie Rudi Dutschke dem SED-Staat skeptisch gegenüber und lehnten ihn als »bürokratisch-autoritär« ab.“

Die dritte Veranstaltung der Reihe »Das doppelte 1968. Hoffnung – Aufbruch – Protest« will der Frage nachgehen, „welche Auswirkungen die West-Arbeit von SED und Staatssicherheit tatsächlich auf die »1968er« hatten. Dabei wird zu diskutieren sein, wie genau die Einflussnahme erfolgte, wie ertragreich sie war und welche Langzeitfolgen sich daraus ergaben. Ideologische Konfliktlinien finden dabei ebenso Berücksichtigung wie unterschiedliche Vorstellungs- und Erfahrungswelten der Protestierenden im Westen und der Herrschenden im Osten.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.:030-30207785 (1.390).

Berlin, 21.03.2016/cw – Die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) muss die Nachforderungen der Deutschen Renten-Versicherung in Höhe von 104.000 Euro plus Säumniszuschlägen hinnehmen. Das hat das Sozialgericht Berlin in einer fast zweistündigen Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Wichner am 16.03.2016 festgestellt (S 28 KR631/14). Im Vereinsorgan Freiheitsglocke (Jan./Feb.2016) hatte der Vorstand noch optimistisch verkündet, man wolle über die Höhe der Zahlungen in der „endlich stattfindenden Sitzung“ verhandeln.

Vor dem Sozialgericht in der Berliner Invalidenstraße trafen sich einstige und aktive Vorstände der VOS zu einer traurigen Verhandlung. - Foto: LyrAg

Vor dem Sozialgericht in der Berliner Invalidenstraße trafen sich einstige und aktive Vorstände der VOS zu einer traurigen Verhandlung. – Foto: LyrAg

Einzig in Sachen des vormaligen Geschäftsführers und späteren Bundesvorsitzenden Hugo D. wurde auf Vorschlag des Richters ein Vergleich erreicht: Die Forderungen aus dem seit Jahren umstrittenen „Besorgungsvertrag“ für Büroarbeiten in der VOS wurden wegen Verjährung für die Zeit März 2004 bis Dez.2006 annulliert, wodurch sich die Gesamtforderungen gegen den Verband voraussichtlich auf rund 121.000 Euro an vorenthaltenen Sozialabgaben incl. der Säumniszuschläge reduzieren. Da der Verband lt. eigener Angaben vor Gericht bereits 51.000 Euro beglichen hat, stehen noch rund 70.000 Euro auf der Forderungsseite (siehe Kommentar).

Vertrag mit Verein „selbst gestaltet“

Im Laufe der Verhandlung kamen trotz des richterliche Hinweises, dass das Sozialgericht nicht „für das Waschen schmutziger Wäsche“ zuständig sei, erstaunliche Einzelheiten über die internen Abläufe zur Sprache. So hielt der Geschäftsführer dem anwesenden ehem. stv. Bundesvorsitzenden Ronald L. vor, dieser habe den fraglichen Dienstvertrag „selbst gestaltet“ und diesen sogar später gefälscht, als er der Beratungstätigkeit noch den „Pressesprecher“ zugefügt hätte. Die vertraglich vereinbarte monatliche Vergütung in Höhe von 2.250 Euro sei „Brutto für Netto“ ausgezahlt worden, da der Verein davon ausging, dass Ronald L. Die Abgaben selbst entrichten würde. Wie aus einem Vorhalt des Gerichtes hervorging, war in den fraglichen Arbeitsverträgen keine abzuleistende Arbeitszeit festgelegt worden, die Vertragspartner des Verbandes konnten diese also frei und nach Gutdünken einbringen. Das mindere hingegen nicht die Pflicht des Vereins, die Sozialabgaben einzubehalten und abzuführen, betonte Richter Wichner mehrfach. Schließlich habe der Verein die Verträge unterschrieben.

Dubiose Ausschreibungspraxis

Wegen der „Nichtzuständigkeit für das Strafrecht“ (Wichner) kamen vor dem Sozialgericht auch andere Einzelheiten nicht zur Sprache. So hatte Ronald L. die Ausschreibungen für ursprünglich vier (im Ergebnis zwei) Beraterstellen im Dezember 2010 nicht nur verfasst sondern sich selbst als Adressaten möglicher Bewerbungen eingetragen, obwohl er selbst als Bewerber um die vom Landesbeauftragten bezahlten Beratungsfunktionen auftrat.

Auch die heftig geführten internen Debatten um den Besorgungsvertrag zwischen dem einstigen stv. Bundesvorsitzenden, Schatzmeister und Geschäftsführer (in einer Person) und dem Vorstand kamen aus den gleichen Gründen nicht zur Sprache. Der Geschäftsführer hatte zu diesem Zweck eine „Ich-AG“ gegründet und sich bereits vor Unterzeichnung des Vertrages die erste mtl. anfallende Entschädigung in Höhe von 1.200 Euro auf sein Konto überwiesen. So konnte im Zuge der Verhandlung auch nicht geklärt werden, ob Hugo D. einstens für die Ich-AG z.B. zusätzliche Fördergelder von der Bundesanstalt für Arbeit eingestrichen hatte. Auch die zusätzliche Aufwandsentschädigung als Mitglied des ZDF-Fernsehrates von mtl. über 500 Euro konnte so nicht einmal angeführt werden. Im Gegenteil machte D. das Gericht darauf aufmerksam, dass er in der fraglichen Zeit „freiwillige Beiträge“ zur Krankenversicherung gezahlt habe. Richter Wichner: „Die können sie ja wegen der bestehenden Beitragspflicht jetzt zurückfordern und dem Verein zur Verfügung stellen, wenn sie dem etwas Gutes tun wollen.“

VOS-Chef Rainer "Egal, wer unter mir Vorsitzender ist." Hugo D. (re. in (Fiedrichroda 2014) kann auch nach dem jüngsten Termin lachen... - Foto: LyrAg

„Egal, wer unter mir Vorsitzender ist.“ Hugo D. (re. in Friedrichroda 2014) kann auch nach dem jüngsten Termin lachen… – Foto: LyrAg

Buchwald: Der Verein stände vor der Insolvenz

Der amtierende VOS-Bundesvorsitzende und Schatzmeister Rainer Buchwald unterstütze den Geschäftsführer in dessen Bemühen, das Nichtwissen des Verbandes um die Abgabenpflichten zu untermauern. Buchwald: „Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein. Ich selbst habe in Haft gesessen, war in Kinderheimen. Alle Kollegen im Vorstand haben ein ähnliches Schicksal. Wir können nicht so ausgebildete Fachkräfte sein. Der Verein steht vor der Insolvenz, wenn wir dafür verantwortlich gemacht werden.“

Das Gericht wies erneut darauf hin, das ein Anruf bei der Rentenversicherung oder einer Krankenkasse ausgereicht hätte, um die Zahlungspflicht in Erfahrung zu bringen. So wurden im Ergebnis die Forderungen für Hugo D., Ronald L. und eine geringfügig Beschäftigte im Landesverband Sachsen mit der zuvor erwähnten Einschränkung wegen der Verjährung in einem Vergleich bestätigt, dem die Beteiligten nach nochmaliger Verlesung zustimmten. Der entsprechende Schriftsatz wird am 16. April verkündet.

Dem Verband dürfte das Ergebnis mehr als ungelegen kommen, hat er doch seine Mitgliedszahlen in den vergangenen Jahren von ausgewiesenen 20.000 in mehreren Schritten auf jetzt unter 1.000 Mitglieder reduzieren müssen. Unter diesen Umständen sind die augenblicklichen monatlichen Verpflichtungen (900 und 500 Euro) an zwei Krankenkassen ein erhebliche Belastung der Vereinskasse. Neben der aufgewiesenen Möglichkeit, eine Reduzierung dieser monatlichen Raten zu beantragen, nannte Geschäftsführer Hugo D. einen weiteren Weg: „Das müssen wir über die Politik machen, da haben wir gute Verbindungen.“

Warum der Verband seinen Mitgliedern nie „reinen Wein“ eingeschenkt und nicht in der Freiheitsglocke über die wirklichen Verhältnisse berichtet habe, wurde Hugo D. am Ende der Sitzung gefragt. „Dafür war ich nicht zuständig,“ erwiderte der einstige Bundesvorsitzende, Schatzmeister und Geschäftsführer ungerührt. Dann verschwand der jetzige Beirat und amtierende Geschäftsführer mit Begleitung im turbulenten Treiben um den Hauptbahnhof.

Kommentar

Nicht die VOS, sondern (wieder einmal) der alerte Geschäftsführer und sein ehemaliger Vorstandskollege kamen mit einem blauen Auge davon. Wenn der Vergleich überhaupt stimmt. Denn nicht die in dieser Sache mehr als dubios agierenden Funktionäre zahlen die Zeche, sondern der Verein und damit die (verbliebenen) Mitglieder. Es sind deren Beiträge, die hier für die offensichtlichen Verfehlungen ihrer gewählten Vorstände herhalten müssen. Wer das als gerecht empfindet, sollte sich nicht mehr an Demonstrationen für (berechtigte) Entschädigungsforderungen z.B. für die in der DDR praktizierte Haftzwangsarbeit beteiligen.

Der Staat, sprich der Steuerzahler, alimentiert diese Vereine mit beträchtlichen Summen. Allerdings scheint es mit der (sonst vielfach vom Bürger als Belastung empfundenen) Kontrolle der Steuergeldempfänger nicht weit her zu sein. Ansonsten wäre eine derartige Forderungssumme erst gar nicht entstanden.

Und wer fragt jetzt noch nach der Verantwortlichkeit der Täter? Wer bittet jetzt diese zur Kasse, verlangt gar Schadenersatz für den derart düpierten Verein und seine Mitglieder? Schließlich wurden die vorenthaltenen Sozialabgaben genüsslich selbst verbraucht, der Verein also nachhaltig geschädigt. Schöne Grüße vom Rechtsstaat.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.089)

Berlin, 30.01.2015/cw – Der älteste Verfolgtenverband, die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), versucht seit Jahren, aus den negativen Schlagzeilen zu kommen. In den letzten zehn Jahren „verbrannte“ der Verein allein vier Bundesvorsitzende. Rainer Wagner, Vorsitzender der UOKG, weckte im April letzten Jahres mit seiner Wahl zum nunmehr fünften Bundesvorsitzenden im angeführten Zeitraum die buchstäblich letzten Hoffnungen auf eine Wende im Verband. Doch schon nach sieben Monaten scheinen diese fast schon verzweifelt aufgekeimten Hoffnungen in neuerlichen Turbulenzen zu ersticken, nachdem gleich zwei Stellvertreter Wagners ihren Rücktritt zum Jahresende erklärt hatten.
Entgegen Wagners Zusicherungen nach seiner Wahl, die Finanzen der VOS durch die Stiftung Aufarbeitung „neutral“ prüfen zu lassen, war jetzt nur von einem Gespräch beim Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in „Anwesenheit eines Wirtschaftsprüfers“ zu hören. Überdies ging es in dem Gespräch um eine mögliche Finanzierung des bisherigen Bundesvorsitzenden, langjährigen Geschäftführers und Schatzmeisters als Berater durch den Landesbeauftragten ab 2015. Der auch-ZDF-Fernsehrat hatte danach angekündigt, für den Fall einer Finanzierung der Beratung als Stellvertreter im Bundesvorstand zurückzutreten, da der Landesbeauftragte nicht „den Bundesvorstand“ finanzieren wolle.

Von diesen Hintergründen erfuhr nur ein elitärer Kreis im Verein durch die Information über eine notwendige Nachwahl zum Bundesvorstand. Ausschließlich den „lieben Delegierten“ wurden Details übermittelt. Die rund noch 1.300 Mitglieder wurden weder über erfolgte Prüfungen noch über Rücktritte und dadurch verursachte notwendige Neu- oder Nachwahlen zum Bundesvorstand informiert. Das vornehmste Recht der Mitglieder, durch eigene Vorschläge auf die Zusammensetzung des Bundesvorstandes Einfluss nehmen zu können, wurde damit – wieder einmal – ad absurdum geführt.

Ein klarer strafbewehrter Verstoß gegen das Wahlgeheimnis

Im Jahr 2009 war bereits eine Nachwahl auf schriftlichem Weg unter dubiosen Umständen durchgeführt und im Ergebnis vom zuständigen Registergericht nach diversen Einsprüchen annulliert worden. Dennoch wurden im Dezember letzten Jahres Wahlunterlagen an die Delegierten versandt, die wie 2009 erneut mit Namen und Unterschrifterfordernis auf den Stimmzetteln versehen waren. Ein klarer strafbewehrter Verstoß gegen das Wahlgeheimnis. Verantwortlich für diesen erneuten Gesetzesverstoß war der selbe Bundesgeschäftsführer, wie 2009. Aufgrund eingehender Proteste wurden die Stimmzettel abgeändert und gesetzeskonform gestaltet, die ersten versandten Unterlagen für ungültig erklärt. Allerdings wurde die erste Abstimmung über die Durchführung der Nachwahl „im schriftlichen Verfahren“ nicht korrigiert, fand also unter gravierender Verletzung des Wahlgeheimnisses statt.

Inzwischen haben Mitglieder und Delegierte die am 7. Januar stattgefundene Auszählung der abgegebenen Stimmen genutzt, dem Wahlausschuss eine umfangreiche und begründete Anfechtung der Wahl zu überreichen. Frank Nemetz, der Vorsitzende des Wahlausschusses, dessen Zusammensetzung im Übrigen ebenfalls unter Ausschaltung der Mitwirkung von Mitgliedern und unter Verstoß gegen das Wahlrecht und Wahlgeheimnis zustande gekommen war, bestätigte unlängst den Eingang der Anfechtung:

Ihren Einspruch/Anfechtung zur Nachwahl zum Bundesvorstand haben wir aufmerksam durchgearbeitet. Wegen des komplexen Themas und der nicht unerheblichen Vorwürfe wird die VOS eine interne Prüfung dazu vornehmen und zugleich überdies einen für diese Thema qualifizierten Rechtsanwalt mit der Beurteilung beauftragen. Falls sich daraus notwendige Konsequenzen für diese Wahl ergeben, werden wir selbstverständlich die erforderlichen Korrekturen vornehmen. Bitte haben Sie aus den o.g. Gründen etwas Geduld mit unserer Antwort.“

Protokoll? Veröffentlichung auf VOS-Seite im Internet

Protokoll? Veröffentlichung auf VOS-Seite im Internet

Protokoll ohne Datum und Herkunft

Statt der angekündigten Beantwortung wurde heute auf der Internet-Seite des Vereins ein „Protokoll über die Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren über eine Nachwahl in den geschäftsführenden Bundesvorstand“ veröffentlicht (siehe Kasten). Denkwürdig ist nicht nur der Inhalt dieses „Protokolls“ sondern auch die Tatsache, dass für diese Veröffentlichung weder ein Datum noch ein Urheber, z.B. der Wahlvorstand, angegeben wurde. Was Wunder, das auch über die Anfechtung der Wahl kein Wort verloren wird.

Der Verband, der in besten Zeiten von mehreren zehntausend Mitgliedern unterstützt wurde, noch 2010 wurden 10.000 Mitglieder ausgewiesen, wird hier wohl mutwillig an die Wand gefahren. So jedenfalls der traurige Anschein.

Die Verfolgten in der VOS brauchen offenbar keine Feinde mehr von Außen, sie zerlegen sich selbst. Zur Ehre der vielen alten und hochbetagten Mitglieder, die sich dem Verein aus besseren Zeiten emotional nach wie vor verbunden fühlen, muss angeführt werden, dass diesen allenfalls (altersbedingtes) Schweigen oder blind anmutendes Vertrauen in jeweilige Vorstandskameraden vorzuwerfen ist. Den Verband ruiniert haben offenbar sogen. Kameraden, die wohl aus persönlichen, wohl nicht zuletzt beruflichen Gründen über den Verband ihr Einkommen sichern wollten und dabei die ehrenvolle Aufgabe, Kameraden und Kameradinnen in ihrem Kampf um Rehabilitation und Anerkennung ihrer erlittenen Verfolgungen selbstlos zu unterstützen, aus den Augen verloren haben.

Sollte das Registergericht den Anfechtungen entsprechen und der Wahl widersprechen, wäre das wohl die letzte Gelegenheit, den traditionsreichen und in der Vergangenheit hoch geachteten Verein zu retten und womöglich wieder als beachtete Stimme in dem Ringen um eine Verbesserung der Verfolgtenversorgung einzubringen. Eine pure Wiederholung von Wahlen ohne die notwendige Einbeziehung aller Mitglieder und eine vorausgehende Diskussion um die Zukunft des Verbandes wird allerdings nicht genügen. Die schonungslose und offene Aufarbeitung der jüngsten Vergangenheit gehört zweifellos dazu. (935)

V.i.S.d.P.: Redfaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953

Größter Kommunismus-Opferverband vor dem AUS?

Berlin, 30.10.2013/cw – Aufregung unter den Opfern der DDR-Stasi-Diktatur: Am Dienstag titelte der BERLINER KURIER (Seite 4 und 5) großflächig „Stasi-Opfer in der Steuerfalle“ und berichtet über Ermittlungsverfahren gegen die „mächtige und einflussreiche“ Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS).

Die Vereinigung ist der älteste und war der größte Opferverband der Kommunismus-Opfer nach dem Krieg. 1950 wurde die „Vereinigung der Opfer des Stalinismus“, kurz VOS, von zurückgekehrten  Kriegsgefangenen gegründet. Schon bald schlossen sich politisch Verurteilte an. So wurde die VOS über Jahrzehnte zum Zehntausende Mitglieder umfassenden größten und politisch einflussreichsten Interessenverband für Verfolgte des Kommunismus.

Das ist lange her. Jetzt ermittelt laut KURIER im Auftrag der Staatsanwaltschaft (242 Js 2415/11) die Zollfahndung gegen den auf unter 2000 Mitglieder geschrumpften Verein. Auch gegen einstige Mitglieder im Bundesvorstand wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, diese als Beschuldigte vernommen. Der Vorwurf: Entzug und Vorenthaltung von Sozialbeiträgen. Der Verein soll mittels öffentlicher Gelder Funktionäre als „Berater“ beschäftigt haben und die daraus anfallenden Sozialbeiträge nicht abgeführt haben. Bereits im  Sommer hatte die Rentenversicherung eine Außenprüfung in den Geschäftsräumen der VOS am Zoobogen, Hardenbergplatz, durchgeführt. Nach dem KURIER-Bericht sollen über 100.000 Euro vom Verein gefordert werden. Es geht um Forderungen aus den Jahren 2004 bis 2011. Die Konten sollen inzwischen gesperrt worden sein, was Bundesvorsitzender Hugo Diederich gegenüber der Zeitung bestreitet. Sollte sich die Sozialversicherung durchsetzen, müsste der Verein vermutlich in die Insolvenz. Steht der Verein VOS vor dem AUS?

Landesgruppen setzen sich ab

Jedenfalls orientieren sich einige Landesgruppen bereits neu. So wollen sich die Landesgruppen Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt neu formieren und selbständige Vereine gründen. Hintergrund: Der Bundesverband, seit den neunziger Jahren mit Sitz in Berlin (zuvor Bonn), hat die Kassenhoheit über alle Gliederungen. Nun befürchten die Landesverbände, das ihre Gelder in die Forderungen einbezogen  werden. Durch die Neugründungen wollen sie sich jetzt vom alten Verein  absetzen. Pikant: Einer der Stellvertreter auf Bundesebene, Frank-Michael N., ist gleichzeitig Berater für  SED-Opfer in der Landesgruppe Sachsen, die mit einer Neugründung am Weitesten voran geschritten ist. Jedenfalls wurde bereits eine (neue) Satzung verabschiedet. Hugo Diederich ficht das nicht an. Am vergangenen Montag erklärte er auf entsprechende Fragen, er, Diederich, habe den Landesgruppen schon vor langer Zeit empfohlen, sich selbständig zu machen, wenn „es mal brennt.“  Der vielfach wegen der jetzt an die Öffentlichkeit gelangten Malaise kritisierte amtierende Vorsitzende als „Retter in höchster Not?“

Berl.Kurier,S.4-29.10.2013Doch mit dieser Blauäugigkeit scheint er nicht alleine zu sein. Sein zurückgetretener einstiger Vizevorsitzender hatte die vereinsinternen frühen  Kritiker sogar durch einen eigens engagierten Sicherheitsdienst von der Generalversammlung der VOS im  April 2010 ferngehalten. Jetzt zieht er lässig als Kritiker der Machenschaften in der VOS durch die Lande, geriert sich als Kämpfer für Sauberkeit und Anstand im SED-Opfer-Verband. Diederich hat vor geraumer Zeit gegen den Sauberkeitskämpfer Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet, weil dieser auf einem Post-Nachsendeantrag die Unterschrift des Auch-Bundesvorsitzenden des BSV (Diederich) gefälscht haben soll.

Vera Lengsfeld unter Beschuss

Ein anderes Vorstandmitglied, ebenfalls mitverantwortlich für den offensichtlichen Abstieg des Verbandes, bestreitet der Landesgruppenvorsitzenden von Berlin-Brandenburg und einstigen Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld hartnäckig diese vom Bundesvorstand bestätigte Position. Er sieht seine nach vorn lavierte Gefährtin Petra O. noch immer in diesem Amt. Jetzt soll er nach dem Autor vorliegenden Informationen einer Landesgruppe auf dem Weg in die Selbständigkeit helfen. Erfahrungen mit Vereinsgründungen hat der einstige Landesgruppenvorsitzende, denn er selbst hat eine zweistellige Anzahl von Vereinen gegründet bzw. mitgegründet und jeweils Vorstandsposten bezogen. Dabei sind vermutlich nicht wenige öffentliche Gelder in diese Vereine geflossen. Ob die so beratene Landesgruppe auch von den Vorwürfen weiß, nach denen der „Berater“ Personen, unter diesen ein  späterer Pfarrer, an die Stasi verraten  hatte, ist nicht bekannt, wäre aber vermutlich schon jetzt eine Belastung für den Neustart.

Aber nicht nur auf die VOS kommen schwere Zeiten zu. Möglicherweise muß sich auch der Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Martin Gutzeit, zumindest politisch verantworten. Er hatte trotz eindeutiger Warnungen bzw. Hinweisen auf unzulässige Verwendung von Finanzmitteln dem Verband weiter öffentliche Gelder aus seiner Förderungs-Schatulle zukommen lassen. Der BERLINER KURIER: Erst auf Intervention des der Behörde formal vorgesetzten Datenschutzbeauftragten Dr. Alexander Dix wurde „dieser Fluss von Steuermitteln“ gestoppt. Gutzeit hatte 2009 seiner Partei (SPD) nahestehende Funktionäre (Genossen) der VOS durch seine Behörde bei Ausschreibungen für Beraterposten von SED-Opfern  beraten. Zufällig erhielten diese Funktionäre die von der Gutzeit-Behörde finanzierten und gut dotierten Beraterpositionen. Zwei weitere Ausschreibungen fielen in den Papierkorb.

Finanzamt: Gefährdung der Gemeinnützigkeit

Die Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur hatte auf entsprechende Informationen schneller reagiert und den Geldhahn zugedreht. Und das Finanzamt für Körperschaften in Berlin hat laut KURIER in seinem jüngsten Freistellungsbescheid vom 23.05.2013 (St.Nr.: 27/680/74526) den nächsten Vorwurf postuliert: „Nach den eingereichten  Unterlagen wurden durch den Verein Ausgaben für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten getätigt, die nicht dem Verein, sondern Vorstandsmitgliedern entstanden. Hierbei handelt es sich um  eine unzulässige Mittelverwendung. Künftig sind Ausgaben für entsprechende Rechtstreitigkeiten durch das Vorstandsmitglied selbst zu tragen, andernfalls kann  die Gemeinnützigkeit künftig nicht mehr anerkannt werden.“ Hintergrund: Seit Jahren hatten  einzelne Vorstandsmitglieder prozessiert und die anfallenden Kosten aus der Vereinskasse gezahlt. Ein einstiges Vorstandsmitglied hatte eine hohe Rechnung nach Erhalt frech an das Gericht mit der Bemerkung zurückgesandt, diese betreffe nicht ihn  sondern die VOS. Vorsorglich erklärte er seinen Austritt.

Ob sich der derzeitige Bundesvorsitzende Hugo Diederich, der im fraglichen Zeitraum noch Stellvertreter, Schatzmeister, Geschäftsführer und Auftragnehmer der VOS in Personalunion war, allein oder mit weiteren einstigen  oder jetzigen Vorstandskollegen verantworten muß, steht derzeit noch nicht fest. Jedenfalls wird das Ergebnis der Ermittlungen voraussichtlich auch Auswirkungen auf dessen Verbleib im ZDF-Fernsehrat haben. In  diesem ZDF Gremium sitzt Hugo D. als Vertreter der VOS zusammen mit zahlreichen prominenten Politikern derzeit noch am Beratertisch.

BERLINER KURIER: http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/die-fassade-broeckelt-stasi-opfer-in-der-steuerfalle,7169128,24818600.html

V.i.S.d.P.: Carl-Wolfgang Holzapfel, Berlin, Tel.: 030-30207785

Halle, 30.01.2012 – Am kommenden Donnerstag beim Zeit-Geschichte(n)-Verein:
Der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR lädt am Donnerstag, den 2. Februar, von 11 bis 17 Uhr zu einem Beratungstag ein. Beim Zeit-Geschichte(n)-Verein in der Großen Ulrichstraße 51 finden Beratungen statt zu den Themen SED-Unrecht und die neuen Fristen bis 2019 sowie monatliche Zuwendungen, Antragstellung auf strafrechtliche und berufliche Rehabilitierung mit Kapitalentschädigung, Sowjetische Inhaftierung/Internierung sowie zu Ansprüchen der Hinterbliebenen der Toten des 17. Juni 1953.

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG von 1992) sowie das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994).

Im August 2007 wurden die Fristen für Rehabilitierungs- und Folgeanträge bis zum 31.12.2011 verlängert und die besondere monatliche Zuwendung für Haftopfer eingeführt (Opferpension, 250 Euro monatlich). Am 9.12.2010 trat für die Fristen für Rehabilitierungsanträge eine Verlängerung um acht Jahre bis zum 31.12.2019 in Kraft.

Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurteilung oder einer außerhalb eines Strafverfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen) Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung erfolgt durch das Landgericht am Sitz des früheren (DDR﷓)Bezirks, wenn diese Entscheidung der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat.

Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Für die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche Benachteiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus politischen Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt es als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer monatlichen Zahlung von 184 Euro (bzw. für Rentner von 123 Euro).

Hinweis: Zur Stellung eines Antrags auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen ist der Personalausweis erforderlich.

V.i.S.d.P.: http://www.halleforum.de/Halle-Nachrichten/Geschichte-Beratungstag-beim-StasiBeauftragten/35940

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