You are currently browsing the tag archive for the ‘Landesbeauftragte’ tag.
Berlin, 10.06.2019/cw – Im Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag wurden am 5.6.2019 Mitglieder der Regierungskoalitionsparteien u.a. zur Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv angehört. Aus diesem Anlass gab der Aufarbeitungsverein Bürgerkomitee 15. Januar e.V. eine Stellungnahme ab, die wir nachfolgend im Wortlaut veröffentlichen. Die Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V. schließt sich dieser Stellungnahme an.
„Die Stasi-Akten haben insgesamt einen hohen Quellenwert, da sie nicht nur exemplarisch Auskunft über das Wirken einer kommunistischen Geheimpolizei geben, sondern wegen der Dichte der Überlieferung (z.B. Regionalforschung, ABV, etc.) auch eine der wichtigsten Ersatz- und Komplementärquellen sind. Sie können vor allem ehemaligen DDR-Bürgern, auch solche die nicht explizit verfolgt wurden, helfen ihre Biographien zu rekonstruieren und u.a. festzustellen, warum ihnen Reisen und Karrierewege versperrt waren. (Kleine Personendossiers). Darüber hinaus kommt den Akten im In- und Ausland ein hoher Symbolwert zu, da couragierte DDR-Bürger in den meisten Bezirksstädten und vielen Kreisstädten, diese Akten im Zuge der Revolution „eroberten“ bzw. sicherten. Es zu bedauern, das die computergestützte Rekonstruktion der zerrissenen Akten nicht weiter ist, was nicht nur eine Frage der Technologie ist (s. Pressemitteilung zum Thema).
Es ist zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag die Option der Überprüfung verlängern möchte. Diskussionen, v.a. in Kommunen und sicherheitsempfindlichen Bereichen, sprechen dafür. Zu bedauern ist allerdings, dass es in den letzten Jahren keine hinreichende Debatte über die Maßstäblichkeit, insbesondere von IM-Akten gegeben hat. Mancher kleine IM wurde öffentlich vorgeführt, während weitaus problematischere Funktionsträger der SED-Diktatur geschont wurden (z.B. für Ausreisefragen Verantwortliche bei den Bereichen für Inneres).
Der Verein sieht den Vorschlag des Bundesbeauftragten und seine Argumente skeptisch. Die Behörde war vor allem im mittelosteuropäischen Ausland Vorbild, bei ihrem Abbau hätten es vergleichbare Institutionen dort deutlich schwerer.
Bundesbeauftragter unabhängig von Weisungen
Bislang wurde die Existenz der Behörde an die Dauer der Überprüfung geknüpft, weil diese nicht die Aufgabe eines Archivs, sondern einer Behörde ist. Würden die Akten ins Bundesarchiv gehen, steht zu befürchten, dass Überprüfungsauskünfte und die Akteneinsicht insgesamt politisiert werden. Die Spitze des BArch ist als Letztentscheider ein gegenüber der Regierung (BKM) weisungsgebundener Beamter, während der Bundesbeauftragte aus eben jenem Grund unabhängig ist und nicht der Fachaufsicht und der Rechtsaufsicht eines Ressorts untersteht. Nicht nur am Beispiel Polens hat sich gezeigt, dass eine Abhängigkeit von der Regierung Gefahr läuft, die Akten zu einer Spielmasse der Politik und von Politikereitelkeiten zu machen.
Wenn 1990 nicht meist die Akten von den Stasi-Immobilien getrennt worden wären, würde man heute nicht über die Schließung von Außenstellen reden. Sie wären überwiegend wie die „Runde Ecke“ in Leipzig, Symbole der Zivilcourage, Anlaufpunkte der Aufarbeitung nicht nur für Wissenschaftler, Schüler und Touristen. Es ist zu bedauern, dass zu wenig unternommen wurde, die Akten wieder am authentischen Ort zur Verfügung zu stellen. Das vorgelegte Konzept ist nichts grundsätzlich neu, sondern entspricht im Wesentlichen Konzepten von 1990 bzw. Außenstellenkonzept von 2004/5, das die CDU im Jahr 2009/10 aus guten Gründen abgelehnt hat. Es hat sich am Beispiel der ehemaligen Außenstelle Potsdam gezeigt, dass Außenstellen ohne Akten nach kurzer Zeit keine Überlebenschance haben. Der Vorschlag des BStU ist an diesem Punkt nichts als eine Beruhigungspille.
Aufarbeitung auch politische Bildung
Das Konzept bewegt sich in konventionellen administrativen Bahnen. Fragen, warum z.B. ein Kreisarchiv mit mehreren Kilometer Akten mit einigen Mitarbeitern auskommt, der BStU aber ca. das 10-fache benötigt, werden nicht gestellt. Die neuen Archivstandorte dort anzusiedeln, wo schon „viel los“ ist, trocknet gerade die Standorte aus, wo Aufarbeitungsdefizite zu verzeichnen sind. Aufarbeitung ist auch politische Bildung, ihre Ausdünnung wäre angesichts der Politikskepsis in Ostdeutschland kontraproduktiv. Es wäre zu prüfen, ob nicht regionale Dokumentationszentren, als Archiv-, Lese-, Bibliotheks- und Veranstaltungs-Orte für diverse Träger (Landesbeauftragte, Landeszentralen, NGOs) überlebensfähig sind.
Die Wissenschaftsabteilung ist in den 1990er Jahren mit dem Gesamtapparat gewuchert, es gibt teils überzogene, teils plausible Kritiken. Sie wäre neu zu dimensionieren und zu reformieren. Statt dessen wurden Wissenschaftler vertrieben, andere zu Archivwissenschaftler umdeklariert, wofür sie nicht ausgebildet sind. Alles nur um die Reste der Abteilung für den Übergang ins Bundesarchiv „passfähig“ zu machen. Da „weiße Flecken“ (Desiderata) bestehen, die universitäre Forschung u.a. wegen der Komplexität des Aktenbestandes und der Nichtexistenz einer Geheimdienstforschung in Deutschland kaum abdecken kann, ist das angebotene Konzept untauglich.
Verantwortlich Dr. Christian Booß: Bueko_1501_berlin@web.de“
Hinweis: Die Zwischenüberschriften wurden redaktionell eingeführt.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607953 (1.418).
Berlin, 28.10.2018/cw – Im Rahmen unserer Informationsarbeit und im Vorfeld des bevorstehenden 9. November möchten wir nachstehend unseren Lesern einige interessante Veranstaltungs-Termine bekannt geben. Redaktion Hoheneck
31.Oktober: Die Spaltung der Polizei in Berlin
Berlin – Die Spaltung Berlins vor siebzig Jahren betraf auch die Polizei. Am Mittwoch, dem 31. Oktober 2018, 19:00 Uhr, wird dieses Thema auf einer Veranstaltung in der Polizeihistorischen Sammlung des Polizeipräsidiums im Mittelpunkt stehen und sich näher mit den damaligen Vorgängen befassen (Platz der Luftbrücke 6, Berlin-Tempelhof – Fahrverbindungen: U-Bahn – Platz der Luftbrücke, Bus 44, 104, 248).
Die Polizei war (damals) das wichtigste Organ zur Durchsetzung politischer Vorgaben. Deshalb stand sie nach 1945 schon bald im Fokus von Konflikten, die aus dem zunehmenden Ost-West-Gegensatz resultierten. Das zeigte sich etwa beim „Sturm auf das Stadthaus“ am 23. Juni 1948: Die Polizei im Ostsektor schritt nicht ein, als SED-Anhänger das Stadtparlament sprengten.
Die Polizei war nach der Besetzung Berlins von der sowjetischen Besatzungsmacht neu aufgebaut worden. Doch die drei West-Alliierten verlangten Mitsprache bei Personalfragen. Das führte zu Konflikten. 1948 spitzte sich die Situation zu: Der Magistrat verlangte die Entlassung des von den Sowjets eingesetzten Polizeipräsidenten Paul Markgraf. An seine Stelle sollte Dr. Johannes Stumm treten. Doch im Osten behielt Markgraf sein Amt und wegen mangelnder „politischer Zuverlässigkeit“ verloren über 600 Polizisten ihren Posten. In Kreuzberg entstand Ende Juli 1948 ein neues Polizeipräsidium für den Westen (Friesenstraße). Damit war die Berliner Polizei endgültig gespalten. Es gab aber noch einen „heißen Draht“, über den sich Ost und West bei der Verfolgung krimineller Handlungen konsultieren konnten.
Harold Selowski führt in das Thema ein und diskutiert anschließend mit dem letzten Ostberliner Polizeipräsidenten Dirk Bachmann und dem Politikwissenschaftler Dr. Jochen Staadt.
Der Eintritt ist frei und eine Anmeldung nicht erforderlich. Die Berliner Polizei ist bei dieser Veranstaltung Kooperationspartner.
<<<>>>
03.11.: UOKG Kongress: Vergessene Kinder? Die Nachkommen politisch Verfolgter
Berlin – Zu einem häufig vergessenen Thema lädt der Dachverband UOKG Ende nächster Woche in das Besucherzentrum der Gedenkstätte Berliner Mauer, Bernauer Str. 119, 13355 Berlin, ein. Am Samstag, 3. November, findet dort ein UOKG-Kongress unter dem Titel „Vergessene Kinder? Die Nachkommen politisch Verfolgter“ statt. Beginn 11:00 bis ca. 18:00 Uhr.
„Kinder haben häufig die Verhaftung ihrer Eltern mit ansehen müssen. Die darauffolgenden Ungewissheiten, der Verlust der Eltern, des geborgenen Zuhause, die andauernden Ängste haben sie für ein Leben lang geprägt. Diese ließen sich nicht, wie man vermuten könnte, durch eine endliche glückliche Familienzusammenführung heilen. Dies gilt besonders auch für Kinder, die nicht oder nur kurze Zeit in ein Heim eingewiesen wurden“, heißt es in der Einladung. Zeitzeugen und Wissenschaftler, darunter die Psychologin und Psychotherapeutin Prof. Heide Glaesmer (Transgenerationale Übertragung traumatischer Inhalte), die Psychologin Dr. Maya Böhm (Familien politisch Inhaftierter – Studienergebnisse) und Alexandra Pohlmeier, Filmemacherin und Produzentin (Kinder von in der SBZ/DDR politisch verfolgten Frauen – Werkstattbericht eines Interviewprojektes) werden das Thema beschreiben und diskutieren, dessen Ausmaße bisher kaum bekannt sind.
Ein Panel „Panel: Politisch verfolgte Eltern und ihre Kinder – Erfahrungswelten“ mit Prof. Karin Sorger (Mutter) und Dr. Natalie Wöhrle (Tochter), Dr. Ute Steinhäuser (Mutter) und Dr. Katrin Klein (Tochter) unter der Moderation der freien Journalistin Isabell Fannrich-Lautenschläger schließt sich an.
Gegen 16:15 Uhr wird der Film „Jeder schweigt von etwas anderem“ (72 min), gezeigt. Drei Familien, aus der geschätzten Zahl von 250.000 politischen Gefangenen der DDR, kämpfen mit der Frage, wie viel Vergangenheit sie heute noch zulassen wollen. Über drei Generationen geprägt durch Trennung, Repression und Sippenhaft, sitzen manche Wunden so tief, dass sie über Jahrzehnte niemand aufreißen wollte. Jetzt werden die Kinder erwachsen und damit wächst der Druck, das alte Schweigeabkommen zu brechen. Doch wie stellt man seinen Eltern die richtigen Fragen? Will man als Kind überhaupt alles wissen? Und wer soll eigentlich den ersten Schritt machen? Es werden die Auseinandersetzung dreier Familien mit den generationsübergreifenden Folgen der DDR-Vergangenheit gezeigt bzw. thematisiert.
Im Anschluss besteht eine Diskussionsmöglichkeit mit Anne Gollin, einer Mitwirkenden im Film. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei.
Siehe dazu aktuell: https://www.bild.de/bild-plus/regional/berlin/berlin-aktuell/behoerden-ermitteln-mein-kleiner-bruder-starb-im-ddr-kindergefaengnis-58080710,view=conversionToLogin.bild.html – BILD + BZ AM SONNTAG, 28.10.2018
<<<>>>
06.11.: „Kontroverse Geschichte(n) – Pädagogik an Lernorten zu SBZ und DDR“
Oranienburg – Zu dieser besonderen Veranstaltung (siehe Titel) lädt die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in Brandenburg ein. Das Angebot richtet sich insbesondere an Interessierte Lehrkräfte der Fächer Geschichte und LER, Pädagoginnen und Pädagogen an Gedenkstätten ( pädagogisch Tätige, Gedenkstättenlehrer), ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gedenkstätten und Fachkräfte der historischen Bildungsarbeit. Veranstaltungs-Termin und -Ort: 06. November 2018 – 09:45 bis 15:30 Uhr, in der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen, Straße der Nationen 22, 16515 Oranienburg.
Pädagoginnen und Pädagogen sind in der historisch-politischen Bildungsarbeit besonders an historischen Orten in mehrfacher Hinsicht gefordert, ihre Arbeit dialogisch zu orientieren: über die historischen Fakten, Emotionen von Teilnehmenden, Fragen der Vermittlung und die Einordnung in gesellschaftliche Diskurse. Die Vermittlung der Geschichte von Sowjetischer Besatzungszone und DDR ist oft noch ein heißes Eisen. Das zeigt sich im medialen Diskurs, in familiären Gesprächen, im kollegialen Austausch und im schulischen Unterricht, aber auch an den jeweiligen historischen Orten, an denen die Vermittlung der jüngeren Zeitgeschichte stattfindet.
Diese Fortbildung zielt auf die Schnittstelle von schulischer Kompetenzorientierung und Gedenkstättenpädagogik. Dazu wurde im Rahmen des Projekts „Kontroverse Geschichte(n)“ ein Fortbildungscurriculum entwickelt. Im Rahmen der Fortbildung werden daraus ausgewählte Übungen vorgestellt. Eine kurze Einführung zum historischen Ort des Speziallagers Nr.7/ Nr.1 in Sachsenhausen und zum Seminarangebot der Gedenkstätte sind ebenfalls Teil des Programms. Bei der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden ein Exemplar der begleitenden Handreichung.
Die Kooperationsveranstaltung der LAkD mit der Gedenkstätte Sachsenhausen ist als Lehrerfortbildung vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport anerkannt. Anmeldung bis zum 1.11.2018 erforderlich (auch telefonisch): Silvana Hilliger, Tel. 0331/ 237 292 22 -E-Mail: silvana.hilliger@lakd.brandenburg.de .
<<<>>>
06.11.: Aufarbeitung oder Schlussstrich? Vom Umgang mit der NS-Vergangenheit in Deutschland
Berlin – Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Das doppelte 1968. Hoffnung – Aufbruch – Protest“ wird am 6. November, 18:00 Uhr in der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Kronenstr. 5, 10117 Berlin, die Frage erörtert, welche Zusammenhänge zwischen den Protesten der späten Sechzigerjahre und der nationalsozia-listischen Vergangenheit der beiden deutschen Staaten bestehen. Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft e. V. sollen hartnäckige Klischees ebenso hinterfragt werden wie voreilige Schlüsse, die bei diesem Thema immer wieder zu verzeichnen sind.
Die bundesrepublikanische Protestbewegung der 1960er-Jahre richtete sich gegen den Vietnamkrieg und autoritäre Strukturen in der Gesellschaft, aber auch gegen das »kommunikative Beschweigen« (Hermann Lübbe) der NS-Vergangenheit. Die Anklage der »Täter-Väter« sowie die Kritik an den personellen Kontinuitäten vom Dritten Reich zur Bundesrepublik in den staatlichen Institutionen und an den Universitäten waren ein wichtiges Antriebselement des Generationenprotestes. Während die breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der NS-Zeit in der Bundesrepublik erst in den 1960er-Jahren richtig einsetzte, hatte sich die DDR bereits der Vergangenheit durch die staatlich verordnete »antifaschistisch-demokratische Umwälzung« entledigt und reklamierte in zahlreichen Kampagnen für sich, das »bessere Deutschland« zu sein.
Professor Wolfgang Benz, der vormalige Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin wird den Abend mit einem Impulsvortrag eröffnen. Anschließend diskutiert ein fachkundiges Podium die relevanten Punkte. Auf dem Podium diskutieren Prof. em. Dr. Wolfgang Benz, Peter Radunski (Senator a. D. und Politikberater, Berlin), Konrad Weiß (Publizist und Kuratoriumsmitglied der Deutschen Gesellschaft e. V., Berlin) und Karin Wetterau (Autorin, Bielefeld).
Der Eintritt ist frei, Voranmeldung nicht erforderlich.
<<<>>>
08.11.: Koblenz – Tafeln sollen an Leid der Teilung erinnern
Koblenz – Am Donnerstag, 8. November – 11:00 Uhr, dem Vorabend des 29. Jahrestages der Maueröffnung, weiht die UOKG am Deutschen Eck in Koblenz am Standort der dortige drei Mauersegmente „erklärende Tafeln ein, damit auch kommende Generationen an das Leid der deutschen Teilung erinnert werden“, wie es in der Einladung zu dieser Veranstaltung heißt. Zwar erinnerten die dortigen Mauersegmente an die Zeit der Teilung aber „zunehmend weiß niemand mehr, wofür die drei Mauersegmente am Deutschen Eck stehen. Die zwei Schriftpulte vor den Mauersteinen sollen bewirken, dass den Besuchern Sinn und Zweck der Mauersteine bewusst bleibt“.
Zu der Veranstaltung haben sich der Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, David Langner, der Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU), Roland Jahn und der Vizepräsident des Brandenburger Landtages und Bundesvor-sitzender der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, angesagt.
Nach einem Empfang durch die Regionalbeauftragte der UOKG für RLP, Elke Schlegel, folgt eine gemeinsame Besichtigung der Ausstellung „Hammer-Zirkel-Stacheldraht-Zwangsarbeit politischer Häftlinge in der DDR“ im Rathaus der Stadt Koblenz.
<<<>>>
11.11.: Verfolgung Zeugen Jehovas: Gehasst und verfolgt im Dritten Reich und der DDR
Frankfurt/Oder – Die Gedenk- und Dokumentationsstätte „Opfer politischer Gewaltherrschaft“, Collegienstr. 10, in 15230 Frankfurt (Oder) lädt für Sonntag, 11.November, 15:00 – 17:00 Uhr zu einer Buchlesung ein. Falk Bersch wird aus seinem Buch „Aberkannt! – Die Verfolgung von Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR“ vorlesen und anschließend zu einem Gespräch zur Verfügung stehen. Der Eintritt ist frei.
Die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Deutschland begann 1933 und endete in der DDR – mit einer kurzen Unterbrechung nach dem Zweiten Weltkrieg – 1990. Im Nationalsozialismus wurde der Religionsgemeinschaft vorgeworfen, jüdisch-kommunistische Ziele zu verfolgen, das SED-Regime bezeichnete sie als „faschistische Organisation“. Mindestens 500 Zeugen Jehovas sind in irgendeiner Form unter beiden Diktaturen diskriminiert oder verfolgt worden. 325 davon waren sowohl unter dem NS-Regime als auch in der DDR in Haft. Das vorliegende Buch gibt Einblicke in die Verfolgungsgeschichte im Land Brandenburg und erzählt die Biografien von 13 Frauen und Männern, die nach ihrer Entlassung aus dem Konzentrations-lager Ravensbrück erneut Opfer von Verfolgung wurden.
Falk Bersch, Jg. 1972, forscht seit 2000 zu gesellschaftlichen und religiösen Minderheiten in beiden deutschen Diktaturen; Veröffentlichungen u.a. zur Kriegsdienstverweigerung und zum DDR-Strafvollzug.
Das Buch ist als Band 10 in der Reihe der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur im Metropol-Verlag erschienen und ist im Anschluss an die Veranstaltung erhältlich.
Außerdem kann die Gedenk- und Dokumentationsstätte von 11:00 bis 15:00 Uhr besichtigt werden.
<<<>>>
28.11.: Abschlusstagung Fonds Heimerziehung: „…es tut gut, dass einmal danach gefragt wurde…“
Potsdam – Im Hoffbauer Tagungshaus (Hermannswerder 24, 14473 Potsdam) findet am 28. November 2018 von 10:00 bis 16:00 Uhr die Abschlusstagung „Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 – 1990“ statt.
Der Fonds endet am 31. Dezember 2018. Viele Kinder und Jugendliche haben in Heimen der DDR Leid und Unrecht erfahren. Dieses erlittene Unrecht hat zu massiven Beeinträchtigun-gen ihrer Lebenschancen geführt, die bis heute nachwirken. Im Land Brandenburg, wie in allen Bundesländern, konnten deshalb in den vergangenen sechs Jahren Betroffene Hilfen aus dem Fonds erhalten.
Die Landesbeauftragte als Trägerin der Anlauf- und Beratungsstelle des Fonds im Land Brandenburg lädt daher gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zum Abschluss ein – über die Begegnungen mit ehemaligen Heimkindern zu berichten, – darüber zu reflektieren, ob das Ziel des Fonds erreicht wurde und – auch gemeinsam zu überlegen, welche Impulse für die heutige Heimerziehung gegeben werden können.
Die Veranstalter: „Den Blick auf die Vergangenheit wollen wir mit dem Blick auf die Gegenwart und Zukunft der sozialen Arbeit verbinden, indem wir uns mit Ihnen in offenen Gesprächsrunden zu diesen Schwerpunkten austauschen“.
Die Tagung richtet sich an Fachkräfte im Sozialwesen und in der Jugendhilfe, in den Wohlfahrtsverbänden, in Ausbildungsstätten, an Historiker, an Auszubildende und Studierende, an Menschen, die Heimerziehung als Betroffene erlebten und an Bürgerinnen und Bürger, die an diesen Fragen interessiert sind.
Anmeldung bis zum 14.11.2018 erforderlich: Schriftlich (per Post): Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Hegelallee 3, 14467 Potsdam oder per E-Mail aufarbeitung@land.brandenburg.de .
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.352).
Berlin/Potsdam, 26.05.2018/cw – Der Autor Dr. Christian Booß, Vorsitzender des „Bürgerkomitees 15. Januar“, liest am 28. Juni 2018 um 18.00 Uhr im Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Jägerallee 9-12, 14469 Potsdam aus seinem im Juni 2017 erschienenen Buch (Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN-10: 3525351259 – ISBN-13: 978-3525351253 , 616 S., 45,00 €). Es handelt sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Verfassungsgerichtes und der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in Kooperation mit dem Landgericht Potsdam.
Booß, der sich bereits einen Namen als kritischer Medienberichterstatter (TV und Print-Medien) und als Pressesprecher der BStU gemacht hat, schildert in seinem spannenden Buch u.a. die Verstrickungen von Rechtsanwälten der DDR, die als prominent gewordene Persönlichkeiten in den Umbruchzeiten nach dem Mauerfall während der Friedlichen Revolution unter Stasi-Verdacht gerieten. Diese „Enthüllungen“ haben bewusst oder unbewusst das Bild der DDR-Anwälte bis heute geprägt, weil eine wissenschaftliche Analyse der DDR-Anwaltschaft auf breiter Quellenbasis bisher aussteht.
Idealbild „Sozialistischer Anwalt“
Der Autor untersucht die Tätigkeit der Verteidiger in den politischen Prozessen insbesondere der Honecker-Ära, wozu er sich durch über 1000 Prozess- und Ermittlungsakten arbeitete. Die Booß-Arbeit greift jedoch weit über diese Prozesse hinaus, um diese Akten überhaupt interpretieren zu können. So werden die Umstrukturierung der Anwaltschaft in Ostdeutschland seit 1945, die Ausbildung der Anwälte und die Versuche von SED, Justizapparat und Stasi, sie im Sinne des Idealbildes vom »sozialistischen Anwalt« zu beeinflussen, gründlich beleuchtet. Unter Anwälten der DDR war die Zahl der inoffiziellen Mitarbeiter höher als in anderen Berufsgruppen. Dennoch wurde interessanterweise oft auf anderen Wegen versucht, das Verhalten der Anwälte im Prozess zu beeinflussen.
In den meisten Verfahren wurden zum Beispiel Personen, die unter dem Verdacht der beabsichtigten Republikflucht verhaftet und angeklagt worden waren, von der Kanzlei Wolfgang Vogel vertreten, was nach Booß zur Verkümmerung der Prozesskultur beitrug. Die engen Handlungsspielräume der DDR-Anwaltschaft waren auch ein Symptom für die Einschränkung der Freiheit des Einzelnen in der DDR und besonders der Angeklagten in politischen Strafverfahren, analysiert der Autor.
Justiz auch heute (noch) politisch beeinflusst?
Aktuelle Brisanz erhält der Vortrag durch die Tatsache, das der Justizminister Brandenburgs, Stefan Ludwig (DIE LINKE), jüngst eine Anzeige gegen die Arbeits- und Sozialministerin Diana Golze (LINKE), die Präsidentin des LaGeSo, Liana Klocek und den Vorsitzenden Richter der 11. Kammer des VerwGer. Potsdam, Fabian Eidtner, an den Generalstaatsanwalt übermittelt hat (Mai 2018).
Hintergrund der Anzeige ist die Auseinandersetzung eines ehemaligen, aus politischen Gründen verurteilten Häftlings, der bisher erfolglos juristisch gegen Entscheidungen geklagt hatte, dass die Verrechnung der sogen. „Opferrente“ mit dem erstrittenen Berufschadensausgleich rechtens sei. Die angezeigten Personen hatten sich mit ihrer Haltung bzw. Entscheidung gegen eine Rechtsanweisung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) aufgrund des Ergebnisprotokolls der Länderbesprechung vom 4.09.2007 (Durchführung und Vollzug des StrRehaG) gestellt, obwohl dieses Protokoll als verbindlich von allen Ländern, einschließlich dem Land Brandenburg, unterschrieben worden war. Mithin stellt sich anlässlich des Vortrages die Frage, inwieweit (auch) heute politische Vorgaben Auswirkungen auf Entscheidungen diverser Instanzen, auch der Gerichte, haben. Nach Recherchen der Redaktion ist das Land Brandenburg, oft als „kleine DDR“ bezeichnet, das einzige Bundesland, dass dieses Ergebnisprotokoll der Bund-Länderbesprechung nicht in die Praxis umsetzt. Nach diesem Protokoll „werden nachweisliche Leistungen auf Berufsschadensausgleich (BSA) und Ausgleichsrenten nach §§ 30 und 32 BVG als vergleichbare Leistungen im Sinne des § 17a, Abs.2, Satz 2, zweiter Halbsatz StrRehaG n i c h t als zu berücksichtigendes Einkommen bei der Zumessung der „Opferrente“ gewertet. Bei ihrer Ablehnung der Umsetzung des Ergebnisprotokolls beruft sich das von einer linken Koalition geführte Land auf die „Unverbindlichkeit“ von Bund-Länder-Besprechungen, diese hätten also keinen Einfluss auf die eigenständigen Vorgehensweisen der Länder.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.386).
Zu Gast: Ulrike Poppe – THADEUSZ
Berlin, 21.10.2014/cw – Die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der DDR-Diktatur in Brandenburg, Ulrike Poppe, ist heute zu Gast bei rbb-Moderator Jörg Thadeusz. In der Vorankündigung des Senders heißt es dazu:
„Als der Staatsapparat der DDR vor 25 Jahren zu wanken beginnt, um kurz darauf in sich zusammen zu fallen, ist das vor allem ein Sieg der Bürgerbewegung. Ulrike Poppe ist eine ihrer wichtigsten Protagonistinnen. In den frühen 80er-Jahren arbeitet sie unter anderem im „Netzwerk Frauen für den Frieden“ und der „Initiative für Frieden und Menschenrechte“ mit. Dafür steckt sie die Staatssicherheit 1983 sechs Wochen in Untersuchungshaft.
Im Jahr der friedlichen Revolution 1989 gründet Ulrike Poppe schließlich die Bürgerbewegung „Demokratie Jetzt“ und sitzt mit am „Zentralen Runden Tisch“. Seit 2009 ist die gebürtige Rostockerin Brandenburgs Beauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur.“
Poppe geht ungewöhnliche – ungewohnte – Wege. So beteiligte sie sich ohne Einschränkungen vor vier Jahren an einer Demo der Vereinigung 17. Juni in Strausberg bei Berlin, als der Verein demonstrativ Straßenschilder der „Hennickendorfer Chaussee“ mit dem Schriftzug „Straße des 17.Juni 1953“ überklebte. Freimütig räumte sie auch öffentlich ein, selbst an Unrechtshandlungen bei der Unterbringung von Heimkindern in der DDR beteiligt gewesen zu sein, was sie noch heute belaste. Im letzten Jahr stand Ulrike Poppe einem Käger bei, der gegen die Aberkennung seiner Opfer-Rente geklagt hatte und dem auf dem Rechtsaweg in der letzten Instanz das rechtliche Gehör verweigert worden war. Dem Kläger war eine Verpflichtung für das einstige MfS vorgehalten worden. (878)
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785
Letzte Kommentare