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Berlin, 12.08.2019/ts – Viele Freunde und Weggefährten waren gekommen, um die letzte Aktion des Mauerdemonstranten Carl-Wolfgang Holzapfel heute am Checkpoint Charlie zu begleiten. Holzapfel hatte seit 1961 bis 1989 kontinuierlich gewaltlos gegen die Mauer, gegen die Teilung Deutschlands demonstriert. Mit seinem letzten Hungerstreik vor dem DDR-Justizministerium im August 1990 zwang er durch seine Beharrlichkeit den Justizminister Prof. Kurt Wünsche (*1929) sechs Wochen vor dem Ende der DDR (2.Oktober 1990, 24:00 Uhr) zum Rücktritt. Wünsche hatte in dieser Funktion bereits den SED-Diktatoren Walter Ulbricht (*30.06.1893; † 01.08.1973) und Erich Honenecker (*25.08.1912 ; † 29.05.1994) gedient.
Die Abendschau des rbb berichtete am 12.08.2019, 19:30 Uhr, über diese letzte Aktion Holzapfels:
Der Aktivist stellte seine heutige Aktion unter das Motto. „Lebendige Brücke – WIR statt IHR“. Er wolle damit an die jüngere Genration appellieren, die im beharrlichen WIR errungene Freiheit und Einheit unseres Landes nicht durch ein trennendes IHR (seid schuld) zu verspielen. Das WIR habe uns zum Erfolg über die Teilung und die Diktatur getragen. Die Betonung des IHR, aus vordergründigen Motiven möglicher politischer Vorteile wegen in die aktuelle Debatte eingeführt, gefährde diese Einheit und damit unseren inneren Frieden und die errungene Freiheit. „Wir können nur noch raten,“ betonte Holzapfel zum Abschluß, „handeln im WIR müßt (jetzt) IHR.“
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.460).
Ein Kommentar von Carl-Wolfgang Holzapfel
Berlin, 13.05.2018 – Die Gedenkstätte des Zentralen Untersuchungsgefängnisses der DDR-Staatssicherheit in Hohenschönhausen stellt auf ihrer Homepage jetzt auch die Biografie des ehemaligen Justizminister der DDR, Prof. Kurt Wünsche (88), ein. Dabei erstaunt weniger diese Tatsache als die von der DDR-Propaganda gewohnte „frisiert“ wirkende Darstellung.
Die Gedenkstätte zitiert als Besonderheit die Wünsche 1953 unterstellte Nähe zur „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU)“ sowie dem Ostbüro der SPD und seine kurzfristige Verhaftung durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Wünsche habe für vier Monate Haft „deshalb – ein seltener Fall – eine Haftentschädigung von 2000 DDR-Mark“ erhalten.
Es folgen die Stationen in seiner politischen Laufbahn, der schließlich bereits unter Walter Ulbricht die Berufung zum Justizminister (1967) als Nachfolger der berüchtigten Hilde Benjamin (das wird auf der HSH-Seite nicht erwähnt) folgte. Immerhin: „In dieser Eigenschaft war er maßgeblich an der Verschärfung des politischen Strafrechts in der DDR beteiligt.“ Aha. Von diesem Amt trat er unter Erich Honecker zurück (1972). Die Begründung, eine angebliche Affäre mit der Ehefrau eines Diplomaten, wird von HSH ebenso nicht erwähnt, wie der durch einen Hungerstreik eines ehem. politischen Gefangenen erzwungene Rücktritt Wünsches am 16. August 1990.
HSH vermeldet lediglich, dass der ehemalige Ulbricht-Honecker-Minister „im Zuge der friedlichen Revolution“ … „von Januar bis August 1990 erneut Minister für Justiz, zunächst im Kabinett von Hans Modrow (SED-PDS), dann unter Lothar de Maizière (CDU)“ war und „Opferverbände 2008 dagegen protestierten, dass ihm wegen dieser Tätigkeit rückwirkend ab dem 55. Lebensjahr eine „Ehrenpension“ in Höhe von 650 Euro pro Monat wegen „Verdiensten um die Deutsche Einheit“ bewilligt wurde.“
Dass die VEREINIGUNG 17.JUNI 1953 diesen Protest organisiert und (mit Unterstützung der VOS) durchgeführt hatte, wird neben der Tatsache des erzwungenen Rücktritts durch einen sechstägigen Hungerstreik vor dem DDR-Ministerium der Justiz ebenso verschwiegen (http://www.stiftung-hsh.de/geschichte/stasi-gefaengnis/haftschicksale/1950er-jahre/kurt-wuensche/).
Die offiziöse Stiftung Aufarbeitung erwähnt zumindest zusätzliche Tatsachen, so die Erfassung von Wünsche als „als GI >Wendler< des MfS“ von 1954 – 61 und seine Nachfolge auf Hilde Benjamin (die „Rote Hilde“) wie auch seine Funktion von 1965 – 72 als (immerhin) „stellv. Vors. des Min.-Rats (Nachf. von Max Suhrbier)“. Allerdings wird auch an dieser Stelle nur vermerkt: „15.8.1990 als Minister zurückgetreten“. Der einzige durch einen politischen Häftling erfolgreich erzwungene Rücktritt eines DDR-Ministers wird auch hier nicht erwähnt (https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/wer-war-wer-in-der-ddr-%2363%3B-1424.html?ID=3904).
Der Hungerstreiker hatte 1965/1966 neun Monate in Einzelhaft in Hohenschönhausen verbracht, ehe er nach einer Verurteilung zu acht Jahren Zuchthaus (April 1966) in die Strafvollzugsanstalt Bautzen verlegt wurde.
Erscheint für die Gedenkstätte HSH – bei allen Verdiensten um die Aufarbeitung eines besonders dunklen DDR-Kapitels – das Ausblenden bestimmter Vorgänge in ihren publizistischen Veröffentlichungen ratsam, um zum Beispiel die Erlangung weiterer Fördermittel angesichts eingetretener Veränderungen in der politischen Struktur dieser Stadt nicht zu gefährden? Jedenfalls sind einige Korrekturen – Verdienste hin oder her – dringend notwendig.
Meine ich. Und Sie?
V.i.S.d.P.: Der Autor u. Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.383).
Berlin, 27.09.2012/cw – Sein Auftreten war unscheinbar, bescheiden. Trotzdem dominierte seine Persönlichkeit sein Umfeld: T.N. Zutshi, der Ingenieur aus dem fernen Indien. Er war 1956 nach Europa gekommen, tief beeindruckt von dem Aufstand in Ungarn, dem Freiheitskampf der Magyaren gegen die Unterdrückung durch die Sowjetunion. Der Inder hatte sich in den Kopf gesetzt, den Europäern das Vermächtnis von Mahatma Gandhi nahezubringen. Nur durch den gewaltlosen Kampf sah Zutshi die langfristig angelegte Chance, die rote Diktatur in Ost-Europa zu überwinden.
„Ich habe kein Vertrauen in Appelle, wenn hinter ihnen weder eine moralische noch eine materielle Macht steht. Die moralische Macht ist da, wenn diejenigen, die den Appell vorbringen, bereit sind, etwas zu tun, etwas für die Sache zu opfern.“ So zitierte Zutshi sein großes Vorbild Gandhi. In diesem Sinne bemühte er sich permanent, die Menschen in Europa von der Kraft des gewaltlosen Widerstandes zu überzeugen.
Vor 50 Jahren: Ich reiße die Mauer ein
Am 2. Oktober 2012, dem 143. Geburtstag von Mohandas Karamchand Gandhi, genannt Mahatma Gandhi († 30.01.1948) auf den Tag vor 50 Jahren, wollte T.N. Zutshi in den Mittagsstunden vor der Versöhnungskirche in der Bernauer Straße „symbolisch“ die Mauer einreißen.
An jenem 2. Oktober 1962 waren an die zweitausend Menschen vor der zugemauerten Kirche erschienen, um den mutigen Akt des Inders zu verfolgen. Grenzsoldaten der „DDR“ hatten auf dem Turm der Kirche sichtbar ein Maschinengewehr installiert. Der militaristische Pseudo-Staat demonstrierte Gewalt gegen einen gewaltlosen Kämpfer. Doch Zutshi mußte seine Anhänger und die vielen Beobachter enttäuschen. Der Innensenator und frühere Pfarrer Heinrich Albertz (SPD) hatte von den Alliierten die strikte Order erhalten, das Vorhaben zu verhindern. Und so drohte Albertz dem Demonstranten Zutshi an, ihn nach einem Versuch gegen die Auflagen der Innenbehörde als „unerwünschten Ausländer“ auszuweisen.

Breite Unterstützung für die Mahnwache: Zutshi wird aus einem Haus in der Hussitenstr. ein Stuhl gereicht – © 2012 LyrAg
Zutshi fügte sich, auch wenn er gegenüber der zahlreich erschienenen Presse seine tiefe Enttäuschung über diese Zwangslage nicht verschweigen mochte.
Der Kölner Ordinarius für Byzantinistik, Prof. Dr. Berthold Rubin, versuchte nach dieser Absage, selbst mit Hammer und Meißel gegen die Mauer vorzugehen, um zu signalisieren, daß „wir Deutsche das Anliegen des Inders verstanden“ hätten. Rubin wollte Zutshi nicht „beschämend im Regen stehen lassen,“ wie er erklärte. Der in Berlin wohnende Kölner Professor wurde allerdings umgehend festgenommen, konnte sein Vorhaben ebenfalls nicht durchsetzen.
Zutshi bewirkte ersten Hungerstreik an der Mauer
Der damals achtzehnjährige Berliner Carl-Wolfgang Holzapfel zeigte sich von dem Mut Zutshis beeindruckt und gleichzeitig über dessen Fügung in das Verbot enttäuscht. „Ein gewaltloser Kämpfer dürfe sich den Optionen staatlicher Macht nicht beugen,“ so der seinerzeitige Landwirtschaftslehrling aus Wuhlsbüttel bei Bremen. „Hätte Gandhi sich den Auflagen der Britischen Kolonialmacht in Indien gebeugt, wäre Indien nie frei geworden.“
Holzapfel wollte dennoch ein Signal an Zutshi geben, dass „wir Berliner ihn verstanden“ hätten. Und so setzte sich der junge Mann unter das Straßenschild „Hussitenstraße“ gegenüber der Versöhnungskirche und verkündete, „drei Tage und drei Nächte“ einen gewaltlosen Sitz- und Hungerstreik aus Protest gegen die Schandmauer durchführen zu wollen. Die Aktion wurde zwar kurze Zeit später durch das Eingreifen der Polizei unterbrochen, aber noch am selben Tag gegen 22:00 Uhr am Mahnmal für das erste durch Schusswaffengebrauch ums Leben gekommene Maueropfer Günter Litfin gegenüber dem Lehrter Bahnhof fortgesetzt (Siehe Archiv SFB, Lutz Lehmann, vom 3.10.1962).
Zutshi seinerseits kündigte noch am selben Tag an, künftig in der Hussitenstraße gegenüber der zugemauerten Kirche „jeden Sonntag zwischen 12:00 und 13:00 Uhr eine Gedenk- und Mahnwache durchzuführen. Er hielt sich bis zu seiner endgültigen Abreise im Sommer 1964 an diese Demonstration, von einer kleinen, aber treuen Anhängerschaft begleitet.
Der junge Sitz- und Hungerstreiker kehrte im Dezember 1962 nach Berlin zurück und übernahm die Leitung der ersten Ausstellung von Rainer Hildebrandt „Es geschah an der Mauer“ in der Bernauer- /Ecke Wolliner Straße (ebenfalls vor 50 Jahren). Weitere Demonstrationen folgten, so Hungerstreiks 1963 bei 15 Minusgraden am Mahnmal für Peter Fechter oder über den Jahreswechsel 1963/1964 zehn Tage lang zusammen mit einem Freund am von Holzapfel errichteten Mahnmal für den an der Thomaskirche von Grenzsoldaten ermordeten achtzehnjährigen Paul Schulz. Seinen letzten Hungerstreik gegen das DDR-Unrecht führte er im August 1990 vor dem Justizministerium in Ostberlin durch. Er zwang damit den Justizminister Prof. Kurt Wünsche zum Rücktritt. Wünsche hatte bereits unter Ulbricht und Honecker in diesem Amt gedient.

Nach der Eröffnung „Es geschah an der Mauer“ 1962 in der Wolliner Straße: Holzapfel, Hildebrandt, eine Freundin, Zutshi und Anneliese Kirks (von links) – © 2012 LyrAg
Erinnerung in der Bernauer Strasse
Holzapfel, der seit 49 Jahren der Vereinigung 17. Juni in Berlin angehört und seit zehn Jahren deren Vorsitzender ist, wird am 2. Oktober an der Bernauer-/ Ecke Hussitenstraße ab 14:00 Uhr an die Aktion T.N. Zutshis vor 50 Jahren erinnern und hat dazu einige Freunde eingeladen, um diesen vor Ort das damalige Geschehen zu schildern. Er wolle damit einen Beitrag leisten, an diesen „nahezu vergessenen Kämpfer für die Freiheit“ zu erinnern, dem „wir Berliner viel zu verdanken“ hätten. Zutshi habe mit seinen Visionen vom gewaltlosen Kampf den Ereignissen von 1989 den Weg bereitet, diese vorausgesehen. „Wir wissen nicht,“ so Holzapfel, „ob Zutshi in seiner fernen Heimat Indien den 9. November, diesen großen Tag für Deutschland, Europa und die Welt miterleben konnte, da der Kontakt aufgrund von Sprachschwierigkeiten abgebrochen war.“ Erst im letzen Jahr hatte eine Journalistin berichtet, T.N. Zutshi sei „vor Jahren“ in Indien unbeachtet verstorben.
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785
Alle Dokumente und Fotos: © 2012 LyrAg (über Verein. 17. Juni)
Weihnachtsgeschenk für Ulbrichts Justizminister: 140.000 Euro vom „Staatsfeind“
28.10.2008/cw – Alle Opferverbände, in denen sich die Verfolgten der SED-DDR-Diktatur zusammengeschlossen haben, liefen Sturm gegen die jüngste Novellierung des sogen. Ministergesetzes. Zuletzt hatten sich die Verfolgten noch an den Bundespräsidenten gewandt. Vergeblich. Am 23.Oktober unterzeichnete der Bundespräsident das Gesetz; heute wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt das Gesetz am 29.10.2008 in Kraft.
Das „Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes“ vom 23.10.2008 sieht eine besondere Pension für die DDR-Minister des Kabinetts von Lothar de Maizaire zwischen 650,00 und 800,00 € wegen derer „Verdienste um die Deutsche Einheit“ ab dem 55.Lebensjahr vor. So darf sich unter anderem Ulbrichts und Honeckers Justizminister vermutlich schon zu Weihnachten auf eine fette Nachzahlung in Höhe von über 140.000 Euro freuen.
Der 79jährige Prof. Kurt Wünsche war vermutlich als Doktorvater des damaligen Ministerpräsidenten trotz seiner Vergangenheit als Nachfolger der „Roten Hilde (Benjamin)“ in dessen Kabinett berufen worden. Zwar wurde Wünsche im Zusammenhang mit dem 17.Juni 1953 als Agent verdächtigt und zeitweise vom MfS inhaftiert. Das hinderte ihn nicht, als Nachfolger von Hilde Benjamin im Amt des Justizministers an der heftig kritisierten Verschärfung des DDR-Strafrechtes von 1967 mitzuwirken. Seine immer wieder von ihm selbst kolportierte Differenz zum offiziellen Kurs der SED war wohl weniger ausschlaggebend für seinen 1972 erfolgten Rücktritt unter Honecker als vielmehr die Liaison mit der Frau eines Botschafters. Der prüden SED-Führung war eine solche Haltung gegenüber sozialistischen Bruderstaaten wohl suspekt.
Wie auch immer. 1990 trat Kurt Wünsche erneut zurück. Diesmal nach einem Hungerstreik eines ehemaligen DDR-Häftlings vor dem Justizministerium. Wünsche übernahm in seiner Rücktrittserklärung die Mit-Verantwortung für die Entwicklung der DDR-Justiz. Zuvor hatte er sich mehrfach vergeblich für eine angemessene Entschädigung der Verfolgten des SED-Regimes eingesetzt, was jeweils von der Regierung Helmut Kohls mit dem Hinweis auf die Nicht-Finanzierbarkeit abgelehnt worden war.
Trotz dieser „Kehrtwendung“ des Justizministers halten die Verfolgten an ihrer Kritik fest. „Allein aufgrund der Strafrechtsverschärfung von 1967 mussten unzählige Menschen in die Zellen der Zuchthäuser einziehen, weil sie z.B. gegen den Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in die seinerzeitige CSSR protestiert hatten,“ stellt Carl-Wolfgang Holzapfel, stellvertretender Vorsitzender der VOS (Vereinigung der Opfer des Stalinismus) und Vorsitzender der Vereinigung 17.Juni fest. Die Verfolgten hielten überdies nicht nur in Sachen des Justizministers Wünsche an ihrer grundsätzlichen Kritik fest. Es sei den Verfolgten aber auch den anderen Bürgern dieser Republik nicht vermittelbar, dass ehemalige Informanten der Staatssicherheit nunmehr eine Ehrenpension für besondere Verdienste zuerkannt werde oder Minister für eine Tätigkeit von nur 4, 42 oder 46 Tagen eine dauerhafte, das heißt lebenslange Pension erhielten, die vererbbar sei und an jeder Erhöhung der Minister-Entgelte partizipieren würde. Dagegen erhält ein Verfolgter des DDR-Regimes, der beispielsweise 7 Jahre im Zuchthaus gesessen habe, bei sozialer Bedürftigkeit eine Zuwendung von 250 Euro monatlich, erklärt Holzapfel die Position der Verbände. Dies sei nach wie vor „unerträglich und nicht hinnehmbar!“
Besonders enttäuscht zeigten sich die DDR-Verfolgten von der Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz. Man habe „bis zuletzt“ die wenn auch vage Hoffnung gehegt, dass sich der Bundespräsident der Argumentation der Verfolgten-Verbände „nicht verschließen würde.“
Noch am vergangenen Wochenende hatten die Delegierten der Generalversammlung der VOS in Friedrichroda/Thüringen den Vorstand einstimmig aufgefordert, den „großen Unmut und den Protest der VOS-Mitglieder gegen das Gesetz“ zu formulieren und den Parteien im Bundestag wie auch dem Bundespräsidenten zu übermitteln.
V.i.S.d.P.: Vorstand der Vereinigung 17.Juni 1953 e.V., http://www.17juni1953.de , Tel.: 0176-48 06 1953
SED-Verfolgte kritisieren weiter „unverfrorene Selbstbedienung“
29.09.2008/cw – Erneut haben SED-DDR-Verfolgte die Verabschiedung des sogen. Ministergesetzes scharf kritisiert. Der Bundesrat hatte am 19. September auf einen Einspruch gegen das zuvor am 26.Juni durch den Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz verzichtet.
Wie jetzt die Vereinigung 17.Juni 1953 in Berlin mitteilte, würde zum Beispiel Peter Kauffold, SPD, für seine 4-tägige Kabinetts-Zugehörigkeit nach dem Gesetz Anspruch auf die
„Ehrenpension“ als Minister haben. Er war vom 17.08. – 20.08.1990 vorübergehend Minister für Landwirtschaft.
Andere Minister, so der Vorsitzende des Vereins, Carl-Wolfgang Holzapfel, hätten es nur auf 42 bzw. 46 Tage Amtszeit gebracht. „Das Gesetz sieht nach unserer Kenntnis keine zeitliche Amtszeit-Beschränkung für die seinerzeitigen Minister vor, weil es eben ein Ausnahmegesetz sei, das den letzten DDR-Ministern wegen derer historischen Verdienste eine Sonderregelung zubillige,“ so der Verfolgten-Sprecher.
Auch der wegen seiner seinerzeitigen Tätigkeit unter Walter Ulbricht und Erich Honecker besonders kritisierte letzte Justizminister Kurt Wünsche habe es lediglich auf 127 Tage Amtszeit gebracht. Hier bestehe, so Holzapfel, „dringender Erklärungsbedarf.“
Besonders Arnold Vaatz von der CDU und Markus Meckel von der SPD sollten den ehemals Verfolgten erklären, welche „aufopferungsvolle Tätigkeit man in dieser kurzen Zeit, wie wenigen Tagen oder knappen zwei Monaten leisten“ könne, um sich eine Ehrenpension der Bundesrepublik Deutschland „auf Lebenszeit“ zu verdienen.
„Das muss man erst einmal denen vermitteln, die oft viele Jahre in den Zuchthäusern eines unmenschlichen Systems verbringen mussten und dafür unter vielen politischen Wehen mit einer sozialen Zuwendung abgefunden wurden, die ein Drittel der Ehrenpension für Minister betrage, an Bedingungen geknüpft sei und statisch festgeschrieben wurde,“ heißt es in einer am Montag-Abend verbreiteten Presse-Erklärung der Vereinigung.
V.i.S.d.P.: Carl-Wolfgang Holzapfel, Vereinigung 17.Juni 1953 , Tel.: 030-30207785, holzapfellyrag@aol.com
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