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Berlin/Potsdam, 4.12.2017/cw – 27 Jahre nach dem unrühmlichen Ende der Zweiten Deutschen Diktatur erhält das Land Brandenburg („Die kleine DDR“, so Klaus Landowsky, CDU und Manfred Stolpe, SPD) nun weitere 31 Millionen Euro aus der Liquidation des SED-Vermögens. Insgesamt werden 185 Millionen Euro aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen des einstigen, nach DDR-Jargon „Ersten Arbeiter und Bauern-Staates auf deutschem Boden“ auf die neuen Länder verteilt.
Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten in der Schweiz kann Brandenburg nun über weitere 31 Millionen Euro verfügen. Die Millionen stammen aus dem Geflecht der Ost-Berliner Handelsfirma Novum, die als getarntes SED-Unternehmen galt, teilte das Brandenburger Finanzministerium mit.
Pikant: Die Millionen werden verantwortlich von einem Minister verteilt, der selbst der SED, die jetzt unter dem Namen DIE LINKE firmiert, angehört. „Das wäre so, als wenn man einem ehemaligen Mafiosi die Verteilung aufgespürter Gelder aus kriminellen Machenschaften anvertraut,“ empört sich der Vorsitzende der Vereinigung der Opfer des Kommunismus (VOK), Jörg Moll. Auch die in Berlin ansässige Vereinigung 17. Juni ist „über diese Instinktlosigkeit gegenüber den SED-Opfern“ fassungslos. Man wolle sich in den nächsten Tagen an den Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke (SPD) wenden und diesen auffordern, die Entscheidung über die SED-Millionen „aus moralischen Gründen der Staatskanzlei zuzuordnen.“ Außerdem werde der Vorstand dem Ministerpräsidenten „das Unverständnis und die Empörung betroffener Diktatur-Opfer auch darüber übermitteln, dass die Millionen nach einer Ankündigung des SED-LINKE-Finanzministers Christian Görke „im Rahmen des aktuellen Nachtragshaushaltes für 2018 für den Ausbau der Breitbandversorgung in den Kommunen“ genutzt werden solle. Angesichts der Tatsache, „dass Hunderttausende SED-Opfer auch 27 Jahre nach dem Ende der DDR nach wie vor buchstäblich um jeden Euro Entschädigung kämpfen müssen, die monatliche Entschädigungszahlung nach wie vor als Soziale Zuwendung und nicht als Ehrenrente bezeichnet wird und Abertausende ehemalige Flüchtlinge und Übersiedler unter dem nach wie vor nicht beseitigtem Rentenbetrug leiden müssten, sei die angekündigte Verwendung der mühsam erstrittenen Rückzahlungen aus dem einstigen SED-Vermögen eine weitere Ohrfeige in das Gesicht der Opfer,“ erklärte der Vorstand am Montag.
Nur zehn Prozent kommen den Diktatur-Opfern zu
Brandenburg steht allerdings nicht allein mit der „Zweckentfremdung“ (Vereinigung 17. Juni) des ehemaligen SED-Vermögens. So erhält z.B. Mecklenburg-Vorpommern aus der SED-Vermögensmasse 17,6 Millionen Euro. Nach einer Mitteilung der Staatskanzlei einigten sich die Spitzen des Koalitionsausschusses aus SPD und CDU bereits auf die Verteilung: 10 Millionen Euro sollen in ein Programm zur Digitalisierung in der privaten Wirtschaft fließen, weitere 2,6 Millionen sollen für die Anschaffung von Großgeräten im Sport reserviert werden und für „besondere regionale Strukturmaßnahmen“ sind zwei Millionen Euro aus dem einstige SED-Topf vorgesehen.
Immerhin sollen drei Millionen in die Sanierung und Modernisierung von Gedenkstätten fließen, davon eine Million für Gedenkorte „die an DDR-Unrecht erinnern“. Die Vereinigung 17. Juni: „Damit werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht einmal 10 % aus den zugewiesenen SED-Geldern für Aufgaben verwendet, die direkt oder indirekt den DDR-Opfern zukommen oder dem Gedenken an vergangenes Unrecht gewidmet“ sei. Offenbar räche sich erneut, dass der Deutsche Bundestag auf klare und verbindliche Regeln und Vorgaben für die Verwendung einstigen SED-Vermögens verzichtet hat.
© 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.324).
Ein Einwurf von Jörg Moll*
Berlin, 23.05.2017/jm – Der Innensenator sonnt sich im Medienrummel des aufrechten und gnadenlosen Aufräumers. Endlich greift einer durch. Endlich wird – über fünf Monate danach – untersucht, welche amtlichen Schlampereien und Versäumnisse dem Terroristen Anis Amri das weihnachtliche Attentat ermöglicht haben. Andreas Geisel (SPD) präsentiert sich als Saubermann an der Spree, als Saubermann der Nation. Durch eine Strafanzeige will er die Versäumnisse endlich aufklären lassen…
Strafanzeige? War da nicht was?
Ja, richtig. Am 27.12., also acht Tage nach dem furchtbaren Anschlag vor der Gedächtniskirche, stellte die Berliner Vereinigung 17. Juni bei der Staatsanwaltschaft in Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt. Der Vorwurf: Unterlassung. Der Vereinsvorstand argumentierte: „Auch wenn Details seiner (Amris) Planung nicht bekannt waren, so hat man das Wissen um dessen Gefährlichkeit lange gekannt. Mithin haben sich diverse, derzeit unbekannte Personen der Unterlassung schuldig gemacht und haben insofern den Tod von Menschen inkauf genommen. Auch wenn die insbesondere für die Sicherheit verantwortlichen Personen im Nachgang eben diese Verantwortung bestreiten und dafür juristische und andere, die Verantwortung abweisende Gründe anführen, liegt hier zumindest der Verdacht auf einen Straftatbestand vor.“ Und: „Maßgeblich ist allein das Unterlassen des rechtlich gebotenen, aktiven Tuns (Wessels/Beulke/Satzger). Echte Unterlassungsdelikte begründen eine Rechtspflicht zum Tätigwerden in sich selbst.“ Der Vorstand forderte die Staatsanwaltschaft auf, „in diesem Sinne vorurteilsfrei „in alle Richtungen“ zu ermitteln. Falls den Ermittlungen das „Weisungsrecht“ möglicher politisch Verantwortlicher ggüb. der Staatsanwaltschaft entgegenstehen sollte, wäre Ihrerseits zu prüfen, inwieweit eine übergeordnete Dienststelle (z.B. Generalstaatsanwalt oder Bundesanwaltschaft) aufgefordert wird, die notwendige Ermittlungen an sich zu ziehen.“
Bereits am 17. Januar teilte die Staatsanwaltschaft dem Verein mit, dass sie keine Anhaltspunkte gesehen habe, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen. In einer Beschwerde an den zuständige Generalstaatsanwalt vom 3.02.2017 argumentierte der Verein gegen die Ablehnung von Ermittlungen u.a.: „Der Tod von 12 Menschen und die Verletzung weiterer 50 Menschen durch einen solchen terroristischen Anschlag kann aber nicht einfach aus wie immer gearteten Bequemlichkeiten heraus zu den Akten gelegt werden. Hier ist die Staatsanwaltschaft v e r p f l i c h t e t , jeglichem Verdacht auf eine mögliche strafbare Handlung nachzugehen.“
Unterschiedliche Verantwortlichkeiten
Zuständige Behörden und Institutionen hätten geäußert, sie würden „gewissenhaft jeder Möglichkeit unterschiedlicher Verantwortlichkeiten nachgehen, um entsprechende – auch strafrechtliche – Konsequenzen ziehen zu können.“ Unter diesem Gesichtspunkt sei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zumindest voreilig gefällt worden. Der Verein befürchtete durch die staatsanwaltliche Entscheidung eine Legitimation anderer Institutionen des Staates, „die weitere Untersuchung möglicher Verantwortlichkeiten unter Hinweis auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin einzustellen.“ Es könne und dürfe nicht Sinn und Zweck einer Strafverfolgungsbehörde sein, möglichen Verantwortlichen oder gar Tätern im strafrechtlichen Sinn im Voraus einen Persilschein auszustellen, ohne nicht zuvor entsprechende Ermittlungen anzustellen.
Wundern sie sich, das auch der Generalstaatsanwalt keinen Grund sah, die beantragte Aufhebung des Einstellungsbescheides zu vollziehen? Dann haben sie sicherlich übersehen, das die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist. Selbst wenn ein Staatsanwalt wollte könnte er sich nicht „Weisungen“ übergeordneter Stellen widersetzen. Es ist aber müßig, jetzt darüber zu debattieren. Denn jetzt hat der Innensenator höchst persönlich Strafanzeige erstattet. Und nach dem dadurch ausgelösten Medienrummel haben es die für die Strafverfolgung zuständigen Instanzen zumindest schwerer, erneut Ermittlungen abzulehnen. Es bleibt also zumindest durch die jetzige mediale Hype zu hoffen, dass Verantwortlichkeiten endlich ernsthaft geklärt, mögliche Versäumnisse notwendige Konsequenzen „ohne Ansehen der Person“ nach sich ziehen und die jetzige Anzeige letztlich nicht als purer Spree-Klamauk in die Analen der Hauptstadt eingeht. Auch der beginnende Wahlkampf darf nicht den Blick auf die Familien verstellen, die so sinnlos ihre Liebsten vor dem Fest der Liebe verloren haben oder schwerverletzte Angehörige noch heute in Krankenhäusern besuchen müssen.
An dieser Stelle ein Dank an die Bürgerrechtler von heute, die sich lange vor einem Senator veranlasst sahen, zumindest den Versuch einer Aufklärung zu unternehmen und die Verantwortlichen einschließlich der Staatsanwaltschaft an ihre Pflichten zu erinnern.
* Der Autor ist Vorsitzender der Vereinigung der Opfer des Kommunismus – Deutschland e.V., (VOK) in Wolfenbüttel und war zuvor um die Jahrtausendwende Bundesvorsitzender der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), deren Ehrenmitglied er seither ist.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.249).
Nr.051 – Einigkeit und Recht und Freiheit – 15. 03. 2016
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Hoheneckerinnen warten seit fünf Wochen auf schriftliches Urteil

Am 3.02.2016 Berufung verworfen, am 15.03. noch kein schriftl. Urteil: LG Darmstadt, hier Vorsitzender Richter Volker Wagner (Mi.)
Darmstadt/Hoheneck, 15.03.2016/cw – Am 3. Februar hatte das Landgericht Darmstadt die Revision des Vorstandes gegen das vorhergehende Urteil des Amtsgerichtes Michelstadt verworfen und dieses inhaltlich bestätigt. In dem Urteil war die vom Vereinsvorstand in 2013 durchgesetzte Auflösung des Vereins der ehemaligen Hoheneckerinnen aufgehoben und die Neuwahl des Vorstandes für ungültig erklärt worden. Seither warten die erfolgreichen Klägerinnen, sämtlich ehemalige Hoheneckerinnen, auf das schriftliche Urteil.
„Wir benötigen die Schriftfassung, damit das Registergericht endlich den beantragten Notvorstand einsetzen kann, um Neuwahlen durchführen und damit die Fortführung des seit drei Jahren am Boden liegenden Vereins zu sichern,“ sagte Regina Labahn, die Sprecherin der Klägerinnen, dem Hohenecker Boten.
Das Landgericht erklärte auf Nachfrage, dass man die eingetretene Wartezeit bedauere. Man sei gegenwärtig personell zu stark belastet. Daher könne es zu Verzögerungen in der Urteilsfertigung kommen.
VOS: Vorstand diskutiert über Fortbestand des Verbandes
Berlin, 15.03.2016/cw – Steht der älteste Opfer- und Verfolgtenverband vor dem AUS? Das fragen sich ratlose Mitglieder der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) nach der jüngsten Mitteilung im Vereinsorgan Freiheitsglocke. Erstmals räumt dort der amtierende Vorstand ein, „über das langfristige Weiterbestehen des Verbandes“ ernsthaft diskutiert zu haben. Weit scheint man in der Vorstandssitzung am 15. Januar in Düsseldorf nicht gekommen zu sein, denn der hilflos wirkende Appell an die Mitglieder, deren Meinung und Kritik bisher eher weniger gefragt waren, spricht für sich: „Wer hat Ideen, wer verfügt über ein brauchbares Konzept?“ Für Insider sieht dieser Appell eher nach einer weiteren Legitimierung eigener Unfähigkeit aus, die Probleme des Vereins tatkräftig anzupacken und zu lösen.
So wird die Nichtwahl eines Nachfolgers für den vor einem Jahr zurückgetretenen Vorsitzenden Rainer Wagner vor allem mit fehlenden Vorschlägen aus den Reihen der Mitglieder begründet. Außerdem arbeite der Vorstand auch ohne Vorsitzenden reibungslos, so dass die Neuwahl getrost auf den regulären Termin in 2017 verschoben werden könne. Gegenwärtig amtiert der stv. Vorsitzende und Schatzmeister in Personalunion, Rainer Buchwald, als Vorsitzender.
Die VOS befindet sich seit mehreren Jahren in der jetzt offiziell eingeräumten Existenzkrise. Die bisherigen Vorstände hatten sich unter der Führung des intern als „Graue Eminenz“ eingestuften Hugo D. eher auf ein „Weiter so“ verständigt. Selbst zunächst reformwillige und neue Mitglieder im Vorstand erteilten bereits nach kurzer Amtszeit jeglicher gründlichen Aufarbeitung von Versäumnissen in der Vorstandsarbeit eine Absage: Die Befassung mit der Vergangenheit bringe nichts, man müsse in die Zukunft schauen.
Stunde der Wahrheit – Es geht um 104.000 Euro
Mochte diese Taktik bislang bei den überwiegend in die Jahre gekommenen Mitgliedern verfangen, so steuert der Verband möglicherweise auf eine „Stunde der Wahrheit“ zu: In diesem Monat wird im Sozialgericht Berlin in der Invalidenstr. 52 über die Klage der VOS gegen die Deutsche Rentenversicherung verhandelt. Grund: Die DRV hatte nach sorgfältiger Prüfung von dem Verein eine Nachzahlung vorenthaltener Sozialabgaben in Höhe von 104.000 Euro zzg. Zinsen verlangt. Gegen diesen Bescheid erhob der Verein Klage und machte geltend, er habe von dieser Abgabepflicht „nichts gewusst“ und sei vielmehr von einem konsultierten Anwalt („leider nur mündlich“) falsch beraten worden. Nun schützt bekanntlich Unwissenheit nicht vor Strafe, in diesem Fall darf aber auch die behauptete Unwissenheit bezweifelt werden. Immerhin befanden sich unter den verantwortlichen Akteuren ein Finanzmakler, der überdies als Hochschultitel „Diplomkaufmann“ angibt und ein langjähriges Vorstandsmitglied, der seine berufliche Ausbildung nach eigenen Angaben in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfallen genossen hat.
Unwissenheit?
Es handelt sich nach Informationen aus dem Verein wohl eher um vorsätzlich praktizierte „Sparmodelle“ zu Gunsten einiger Funktionäre als um eine vorgegebene Unwissenheit der Verantwortlichen. Bereits 2009 wurde der Vorstand auf einen rechtsbedenklichen Vertrag zwischen diesem und dem seinerzeitigen stv. Bundesvorsitzenden, der zugleich Geschäftsführer und Schatzmeister war, aufmerksam gemacht. Dieser hatte zum Zwecke der Alimentierung seiner Geschäftsführungstätigkeit eine Ein-Mann-Firma gegründet, die dann mit dem Vorstand einen Geschäftsbesorgungsvertrag gegen einen monatlichen Festbetrag abschloss. Ein eingeholtes Gutachten vom seinerzeitigen vereinseigenen Anwalt wies klipp und klar einen Rechtsverstoß nach und empfahl eine neue rechtliche Grundlage, über die allerdings nur die Generalversammlung des Vereins beschließen könne. Der seinerzeitige Bundesvorstand wies zunächst eine Änderung mit der Bemerkung zurück, man „könne ja so tun, als wüsste man von dieser Rechtsverletzung nichts.“ Dennoch wurde auf Druck des zitierten Vorstandsmitglieds, der zuvor die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung gefordert hatte, beschlossen, eine schriftliche Entscheidung durch die Delegierten der Generalversammlung einzufordern. Der betroffene Geschäftsführer wurde mit der Durchführung zwar beauftragt, blieb jedoch untätig. Aus Protest trat der seinerzeitige stv. Vorsitzende von seiner Funktion zurück.
Anzumerken bleibt, dass sich der betroffenen Geschäftsführer und ein früherer Bundesvorsitzender darauf beriefen, das ein konsultierter Anwalt den Vertrag vor Vertragsabschluss als rechtmäßig beurteilt hatte. Völlig unberührt davon stand seither auch die Frage im Raum, inwieweit der Geschäftsführer aus seiner vereinbarten Leistungs-Vergütung Sozialabgaben hätte entrichten müssen.
Bewerber beurteilte Bewerbungen
Mitte Dezember 2010 wurden auf der Internetseite des Vereins für die Dauer von vierzehn Tagen vier Beratungsposten „mit akademischer Vorbildung“ ausgeschrieben. Bewerbungen sollten ausschließlich an den seinerzeitigen stv. Bundesvorsitzenden R.L. gerichtet werden. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist teilte die VOS mit, dass der Landesbeauftragte leider nur zwei Beratungsposten finanziere. Diese wurden dann durch den Adressaten für die Bewerbungen und stv. Bundesvorsitzenden und durch ein früheres Bundesvorstandsmitglied, jenen in NRW ausgebildeten Steuerfachmann, besetzt. Die mit dem Landesbeauftragten vereinbarten Vergütungen wurden dann offensichtlich vom Verein an die Empfänger ohne Abzüge durchgereicht. In der Summe dieser Praktiken entstanden dann die jetzt bekannten Forderungen der DRV.
Insolvenzverschleppung?
Der Verein geriet dadurch in zusätzliche Schwierigkeiten. Der zwztl. ebenfalls entlassene Berater und in NRW ausgebildete Steuerfachmann formulierte in einem Rundschreiben an Vereinsmitglieder in Brandenburg eine „nach wie vor drohenden Insolvenz, die noch nicht vom Tisch sei“ (2014).
Zwischenzeitlich hatte der amtierende Vorstand angeregt, zur Sicherung von Vereinsgeldern selbständige Vereine (e.V.) zu gründen bzw. eine Umwandlung der bis dato unselbständigen Landesverbände durchzuführen. Von zwei Landesverbänden ist diese Selbständigkeit bislang offiziell bekannt: Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Seither diskutieren Insider im Verein, inwieweit es sich hier möglicherweise um eine zumindest versuchte Insolvenzverschleppung handeln könnte.
„Ungeachtet der vorherigen Ausführungen stellten Rainer Buchwald als Bundesschatzmeister und Hugo Diederich als Geschäftsführer der VOS klar, dass die Finanzen des Verbandes in Ordnung sind. Wir sind mit unserem Bestand deutlich im Plus,“ so das Organ Freiheitsglocke in seinem jüngsten Bericht über die letzte Vorstandssitzung (FG 759/60, Jan./Feb.2016, Seite 4). Und: „Wir haben endlich (!) einen Termin beim Sozialgericht, um über die Höhe der uns monatlich auferlegten Abführungen zu verhandeln.“ Den Sitzungstermin wollte man aber doch nicht so genau mitteilen; der „Termin findet im März statt, so dass die nächste Fg-Ausgabe über das Ergebnis informieren könnte.“ (FG, ebda.) Immerhin.
UOKG: Verbändetreffen in Potsdamer Landtags-Kantine
Potsdam/Berlin, 12./13.03.2016/cw – Der neue Vorsitzende und Vizepräsident des Brandenburger Landtages, Dieter Dombrowski (CDU), ließ sich nicht lumpen und hatte zur ersten Mitgliederversammlung der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) unter seinem Vorsitz in die Räume des Brandenburger Landtages eingeladen. Auf die im ersten Domizil, der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Ruschestraße gewohnten Häppchen brauchten die von Hamburg bis Bayern angereisten Delegierten nicht zu verzichten. Der Landtag hatte seine Kantine zur Verfügung gestellt und damit die leibliche Versorgung gesichert.

Erstmals unter der Fahne Brandenburgs fand am vergangenen Wochenende die Mitgliederversammlung der UOKG statt. – Foto: LyrAg
Präsident des Verfassungsgerichtes: Deutliche Worte
Zu Beginn der zweitägigen Veranstaltung am vergangenen Wochenende referierte im sogen. öffentlichen und von der Stiftung Aufarbeitung finanzierten Teil der Präsident des Verfassungsgerichtes Brandenburg, Jes Möller, zu „Fragen und Problemen, welche sich aus den unterschiedlichen Rechtssystemen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland ergeben“.
Möller erinnerte eingangs daran, dass auch in Potsdam am 4. November 1989 eine Demo der Freiheits- und Demokratiebewegung stattgefunden habe. Diese sei aber wegen der gleichzeitigen Demo auf dem Alexanderplatz in Berlin fast in Vergessenheit geraten.
In seinem Referat fand der Präsident, der in der Funktion als Verfassungsrichter „ehrenamtlich“, hauptberuflich dagegen als Sozialrichter tätig sei, deutliche Worte zur ggw. Rechtspflege im Hinblick auf die Situation der von der einstigen Diktatur Betroffenen. Dabei geriet im ersten Teil seines Referates die Problematik um das Fremdrentengesetz (FRG) in den Fokus. Möller erinnerte an die Änderung vom 1.01.1992, die erhebliche Folgen für die Betroffenen gehabt hätten und haben. Hier habe der Gesetzgeber den gegebenen Vertrauensschutz aufgehoben und – nach seiner Meinung – auch das Rückwirkungsverbot missachtet. Es sei bedenklich gewesen, das Schutzbedürfnis der Übersiedler und deren Vertrauen in den Rechtsstaat so zu übergehen. Ottmar Schreiner von der SPD habe dies klar ausgesprochen. Hier habe man rentenrechtliche Probleme „mal eben so geregelt.“
Man hätte den Stichtag für eine Bestimmung der „DDR-Rentner“ aus seiner Sicht durchaus früher legen können, aber die generelle Rückverweisung von bis 1989 in die Bundesrepublik gelangten Übersiedlern in das Rentenrecht der DDR sei unverständlich. Zwischenzeitlich ergangene Urteile auch des Bundessozialgerichtes (BSG) in dieser Sache lägen „total daneben.“
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) habe die Rentenanwartschaften recht großzügig ausgelegt, warum sei das BSG darauf nicht eingegangen? Rechtspolitisch seien allerdings auch durch die neuerlichen Beratungen im Bundestag in der nächsten Woche wegen der anstehenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht keine Änderungen vor einer BVG-Entscheidung zu erwarten.
Verschiedene Verbände haben in dieser Sache auf Initiative von Wolfgang Graetz zu einer Protest-Demo am 13. April in Berlin aufgerufen.
Versorgungsausgleich und Bodenreform

Jes Möller, Präsident des Verfassungsgerichtes von Brandenburg, auf der UOKG-Veranstaltung – Foto: LyrAg
In weiteren Teilen beleuchtete Möller den Versorgungsausgleich für geschiedene Frauen und die Bodenreform in der DDR. Einen Versorgungsausgleich habe es in der DDR nicht gegeben. Im Einigungsvertrag sei dies übersehen worden. Die rentenrechtlichen Regelungen seien für diese Frauen (ca. 300.000) nachträglich weg gefallen. Das BVG habe dies jedoch bestätigt.
Komplizierter sei der Umgang mit dem Bodenrecht. In der DDR wurde landwirtschaftlicher Grundbesitz im Erbfall im Rahmen der „Besitzerwechselverordnung“ („Junkerhand in Bauernhand“) dann in Bauernhände gegeben, wenn der oder die Erben keine Landwirte gewesen seien. Durch die folgende Betreibung durch eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) sei häufig keine Änderung im Grundbuch erfolgt. Die Volkskammer habe unter Modrow im März 1990 zwar die Besitzerwechselverordnung aufgehoben. Wenn aber ein landw. Nutzer den Grund ordnungsgemäß erworben hätte (Grundbuch), würden die ursprünglichen Eigentümer keine Rückgriffmöglichkeit haben. Wenn allerdings Grund und Boden wegen ungeklärter Verhältnisse an den Fiskus übertragen werde, sei das „nach meiner Meinung“ nicht ganz einsichtig. „Wenn ich sozialistische Regelungen aufhebe, wo ist dann die Lücke?“ fragte Möller. „Da sind bestimmte Leute begünstigt worden.“ Auch das BVG habe eine Rechtslücke gesehen.
Heimkinder und StrRehaG
Das mit viel Beifall bedachte Referat schloss der Präsident mit dem Thema Heimkinder ab. Laut BVG fallen Heimkinder unter das StrRehaG, wenn es zu Freiheitsentziehungen gekommen sei. Dies habe die Revision einer Entscheidung des OLG Nauen durch das BVG festgelegt. Das OLG „habe einfach nicht in das Gesetz geschaut.“ Man müsse als Gericht auch mal Recht erkennen, also eine umfassende Beweiswürdigung vornehmen, denn auch dort werde gelogen. Man müsse insbesondere der Frage nachgehen: Waren das Heime, waren das Strafeinrichtungen? So habe das OLG Dresden 2014 geurteilt, in Sachen Jugendwerkhof sei kein erhöhter Anspruch auf Vortrag gegeben. Dagegen stellte das BVG fest, das OLG hätte selbst ermitteln müssen. Die OLG´s hätten sich zu Recht „Klatschen vom Verfassungsgericht“ eingehandelt.
Richter und Unrechtsstaat
In der anschließenden, aus Zeitgründen leider zu kurz geratenen Diskussion wurden diverse Fragen angesprochen. Interessant zu erwähnen diese Interpretation eines führenden Juristen auf die Frage, warum so gut wie keine Richter der ehem. DDR wegen Rechtsbeugung belangt werden:
„Wenn in einem Unrechtsstaat Richter entscheiden, ist das „Ausführung“ der bestehenden Ordnung. Nur wenn gegen „bestehendes Recht“ verstoßen wird, ist das Rechtsbeugung.“ Wenn also in der DDR Rechtsbeugung stattgefunden hätte, „wäre die DDR ein Rechtsstaat gewesen.“
Hildigund Neubert zur Zukunft der BstU
Potsdam, 12./13.03.2016/cw – Die ehemalige Landesbeauftragte für Stasiunterlagen und zuletzt Leiterin der Staatskanzlei in Erfurt, Hildigund Neubert, berichtete auf der Mitgliederversammlung der UOKG im Landtag von Brandenburg „Zur Zukunft der Stasiunterlagenbehörde.“ Leider bezog sich die Referentin inhaltlich mehr auf die (den meisten Anwesenden bekannte) Geschichte der BstU als auf deren Zukunft. Das mochte der Verschwiegenheitspflicht für die Angehörigen des Expertengremiums im Deutschen Bundestag entsprechen, das über die Zukunft der Behörde beraten soll und dem Neubert seit dem Ausscheiden von Rainer Wagner angehört. Der Programmgestaltung für die UOKG-Sitzung war dies allerdings nicht förderlich. (Siehe zum Thema nachfolgenden Bericht).
BStU: UOKG-Resolution bestätigt Regierungspolitik
Potsdam/Berlin, 15.03.2016/cw – Von der Mitgliederversammlung der UOKG wurde eine Resolution zur Zukunft der BStU verabschiedet, die im Wesentlichen dem bereits in der Öffentlichkeit bekannten aktuellen Stand entspricht. Danach soll der bisherige Bundesbeauftragte Roland Jahn nach Vorstellungen der ggw. GroKo zum selbständig agierenden Bundesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur mit einem „eigenen Stab“ ernannt werden. Die Unterlagen der BStU sollen hingegen „eigenständig“ in das Bundesarchiv überführt werden, wobei der Zugang wie bisher gesichert werden soll. (Siehe dazu auch unseren Bericht vom 26.02.2016 „SPD-Verweigerung: Jahn erhält Entlassungsurkunde“ https://17juni1953.wordpress.com/2016/02/25/spd-verweigerung-jahn-erhaelt-entlassungsurkunde/ .
In dem Schreiben von Dieter Dombrowski an die Mitglieder der Experten-Kommission, das der Mitgliederversammlung als Resolution der UOKG zur Abstimmung vorgelegt wurde, wurden im Wesentlichen diese bekannten Vorstellungen wiederholt. Kritische Mitglieder der UOKG sehen in dem Papier eine Bestätigung ihrer Befürchtungen, dass mit der Wahl des Landtags-Vizepräsidenten der Dachverband der Opferverbände in ein Zustimmungsgremium der Regierung umgeformt werden solle. Sie können keinen Sinn darin erkennen, durch die UOKG bereits vorhandene Planungen und Vorstellungen der Regierung durch „vorgeblich eigene Forderungen“ zu bestätigen. Aufgabe und Ziel einer Verfolgtenvertretung sei es nach Ansicht der Kritiker, zuvorderst eigene Ansprüche zu formulieren und eigene Ideen einzubringen. Dies schließe die angemessene Zustimmung zu Maßnahmen für die Anliegen der Opfer der zweiten deutschen Diktatur durch Regierung oder Parlament nicht aus, bedürfe aber nicht eines eigenen zustimmenden Antrages oder eines Schreibens in Form einer Resolution. Das Schreiben Dombrowskis wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Dombrowski erklärt Kranzniederlegung mit Komsomolzen
Berlin/Potsdam, 12./13.03.2016/cw – In der diesmal friedlich verlaufenen UOKG-Versammlung im Potsdamer Landtag wurde der im Oktober vergangenen Jahres als Nachfolger von Rainer Wagner gewählte Dieter Dombrowski in der Diskussion durch den Vorsitzenden der VOK Deutschland, Jörg Moll, mit einer Kranzniederlegung konfrontiert, die der CDU-Politiker um 1985 gemeinsam mit sowjetischen Komsomolzen (Jugendverband der KPdSU) am sowjetischen Ehrenmal in West-Berlin vorgenommen hatte. Moll wollte wissen, warum es zu diesem Vorgang kam, zumal auch Komsomolzen aus der UdSSR, obwohl überzeugte Kommunisten, wie Bürger der DDR vor einem Besuch im Westen gründlich gebrieft worden seien.
Dombrowski erwiderte, er habe „schon damals Kontakte über diplomatische Wege“ zu Widerständlern in der UdSSR gehabt, zumal er über gute Kenntnisse der russischen Sprache verfüge. Daher habe er keine Probleme damit, dass er an dieser Kranzniederlegung teilgenommen habe. Der Landtagsvizepräsident teilte in diesem Zusammenhang unvermittelt mit, er sei von der Landtagspräsidentin auf Unterlagen über diese Vorgänge in seiner Vergangenheit angesprochen worden. Diese habe ihn gefragt, wie sie darauf reagieren solle. Er habe geantwortet, sie solle sich für die Unterlagen bedanken. Er habe dazu nichts zu sagen.
Horst-Wessel-Lied und Hitler-Gruß
Nach Informationen, die der Redaktion vorliegen, soll in den zitierten Unterlagen u.a. auch ein Vorgang aus Dombrowskis Zeiten als JU-Vorsitzender in West-Berlin enthalten sein. Danach habe Dombrowski in den achtziger Jahren eine Fahrt der JU nach Hessen angeführt, auf der das Horst-Wessel-Lied gesungen und der Hitlergruß gezeigt worden sei. In dem folgenden Prozess, der mit Urteilen wegen Volksverhetzung endete, habe der Richter am Amtsgericht Tiergarten verschiedene Zeugenaussagen zu diesem Vorgang als fragwürdig bezeichnet. „Am unglaubwürdigsten sei der Zeuge Dombrowski gewesen,“ wird der Richter in Presseberichten zitiert. JU-Chef Dombrowski hatte als Zeuge vor Gericht versichert, von den nazistischen Vorgängen, die zur Anklage geführt hatten, „nichts mitbekommen“ zu haben.
UOKG-Satzung ohne Änderungsvermerke verabschiedet
Potsdam/Berlin, 12./13.05.2016/cw – Der UOKG-Mitgliederversammlung wurde am vergangenen Wochenende eine neue Satzung zur Abstimmung vorgelegt. Allerdings waren dieser keine Kennzeichnungen der vorgenommenen Änderungen zur bisherigen Satzung beigefügt. Die VOK Deutschland beantragte, deswegen die Abstimmung auszusetzen und die Änderungen den Mitgliedern bis zur nächsten Sitzung vorzulegen.
UOKG-Chef Dombrowski lehnte dies mit der Begründung ab, das Registergericht habe wegen der erfolgten diversen Änderungen in den vergangenen Jahren eine neue Satzung verlangt. Diese sei bereits eingereicht und könne daher nicht mehr geändert werden. Jörg Moll, Vorsitzender der VOK, stellte die Frage nach der vereinsrechtlichen Zulässigkeit dieses Procedere in den Raum.
Die Versammlung ignorierte auf Vorschlag des Vorsitzenden diesen Einwand und verabschiedete die neue Satzung nahezu einstimmig. Nach Beendigung der Mitgliederversammlung wurde der neue Satzungs-Text auf der UOKG-Seite ins Netz gestellt.
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