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Titel HB 2014Nr.048 – Einigkeit und Recht und Freiheit15. 12. 2015

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Weihnachten 2015: Anlass zum Innehalten

Von Carl-Wolfgang Holzapfel

Berlin, 15.12.2015 – Vor siebzig Jahren sah sich das gebeutelte, vom Krieg verwundete Deutsche Reich zusätzlich der Belastung durch Millionen von Flüchtlingen ausgesetzt, die vornehmlich aus den von der Roten Armee besetzten Teilen des Reiches in die sogen. Westzonen (Amerikanische, Britische und Französische Zone) strömten. Auch die sowjetisch besetzte Zone und spätere DDR mußte die Aufnahme von Milionen Flüchtlingen verkraften. Der knappe Wohnraum in den zerstörten Städten wurde so noch knapper, die Versorgung mit notwendigen Grundnahrungsmitteln noch prekärer.

Ich erinnere mich noch gut an die Feindseligkeiten, die den Flüchtlingen begegnete: Die „Asozialen aus den Nissenhütten“ war noch eine glimpfliche Bezeichnung. Dabei kamen diese Menschen aus dem (bislang) „eigenen Land“, gehörten dem selben Kulturkreis an. Das hinderte die „Ureinwohner“ vor Ort nicht, diesen Flüchtlingen die Schuld an der Misere, an dem verlorenen Krieg förmlich in die Schuhe zu schieben. Hatten diese nicht am Lautesten „Heil“ gebrüllt, am Eifrigsten hinter Hitler gestanden?

Natürlich gab es – Gott sei Dank! – auch andere Gruppen in dieser zerrissenen Gesellschaft. So sammelten die Kirchen und andere humanitär ausgerichtete Gruppen eifrig Kleidung, Lebensmittel und Dinge des alltäglichen Gebrauchs, um die größte Not zu lindern. Und nicht alle Mieter tobten gegen die Zwangseinweisung obdachloser Flüchtlinge.

Heute, im Jahr 2015, kommen diese Bilder wieder aus der Tiefe der Erinnerung. Und während in den Medien und der Öffentlichkeit um eine Million Flüchtlinge debattiert wird – damals strömten mehrere Millionen in ein vom späteren Wirtschaftswunder noch weit entferntes Land – wird die Frage nach einer Vergleichbarkeit dieser erneuten Völkerwanderung mit der Situation vor siebzig und sechzig Jahren gestellt.

Ich meine, dass ein Vergleich aus kultureller Sicht nicht statthaft ist. Hier sollten wir uns der Realität stellen und die durchaus bestehenden Gefahren für eine homogene Gesellschaft ernsthaft diskutieren. Nur so können wir wirkliche Lösungen erarbeiten und finden. Alles andere wäre und ist Schaumschlägerei, vertieft die Risse in unserer Gesellschaft und diffamiert Menschen als Extremisten, die lediglich ihre ernsten Besorgnisse artikulieren, im wahrsten Sinn des Wortes Angst um ihr Land, um eine friedliche Zukunft haben.

Etwas anderes ist die gebotene menschliche Pflicht zur Nächstenliebe, auch diese ein wesentlicher Teil unserer christlichen Kultur. Gerade zu Weihnachten ein Anlass, innezuhalten, sich unabhängig von sonstigen durchaus berechtigten Bedenken dieser freiwilligen Pflicht zur Liebe am Nächsten zu erinnern. Jedenfalls wird man(n)/frau unglaubwürdig, wenn angebliche oder tatsächliche Besorgnis in Hass auf Menschen umschlägt, die offensichtlich vor Krieg und Terror, Gefahr für Leib und Leben, fliehen.

Ebenso unglaubwürdig werden jene Menschen, die berechtigte (oder unberechtigte) Sorgen aus vordergründig politischen Gründen auf eine Stufe mit Extremismus, Rassismus oder gar Neo-Nazismus stellen. Beides ist Rufmord und Diffamierung und hat mit einem menschlichen Miteinander nichts zu tun. Dabei stehen auch die Medien in der Kritik. Oder hat man schon einmal etwas über „Rechts-Autonome“ lesen oder gar hören können? Gerade dies geschah vor wenigen Tagen wieder im Zusammenhang mit schlimmsten Ausschreitungen, bei denen über 70 Polizisten verletzt worden sein sollen. Es waren nicht „Rechts-Extreme“ sondern laut Medien-Berichten „Links-Autonome“, die dieses Fiasko unter der Vorgabe, gegen „Neo-Nazis“ demonstrieren zu wollen, angerichtet haben.

Wer unter dem Motto agiert: „Willst du nicht mein Bruder sein, dann schlag ich dir den Schädel ein!“ stellt sich auf eine Stufe mit jenen, die er/sie, angeblich politisch lauter, bekämpft. Andererseits: Wer Brandanschläge gegen Flüchtlingsheime unternimmt oder gar nur verbal unterstützt, wer seinen Hass auf wehrlose und hilflose Menschen projiziert, muss sich nicht wundern, wenn seine „Besorgnisse“ auf Widerspruch oder gar Widerstand stoßen.

Weihnachten wäre ein Anlass, über die eigene Befindlichkeit nachzudenken, vielleicht gar Flüchtlinge demonstrativ zu beschenken oder zum Weihnachtsessen einzuladen. Bei dieser Gelegenheit könnten gegenseitige Ängste ausgetauscht und diskutiert, das Verständnis für diese Sorgen sogar gegenseitig geweckt werden. Auch eine Gesprächskultur gehört zu unserem kulturellen Erbe. Wir sollten dieses Erbe nicht leichtfertig aufs Spiel setzen und damit den Extremisten auf beiden Seiten den Brandsatz liefern, die diese für ihre abartigen und menschenunwürdigen Spielchen (miss-)brauchen.

In diesem Sinn wünscht die Redaktion Hoheneck allen Freunden und Lesern besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch in ein (hoffentlich) gutes Jahr 2016.

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UOKG: Dachverband startet durch und holpert

Berlin, 15.12.2015/cw – Der Dachverband der Opferverbände der zweiten deutschen Diktatur (UOKG) hat nach dem Desaster um den Rücktritt ihres langjährigen Vorsitzenden Rainer W. im April d.J. wieder Tritt gefasst. Auf dem um einen Monat vorgezogenen Herbst-Treffen wählten die Delegierten der Mitgliedsverbände Dieter Dombrowski (CDU) zum Nachfolger des zuletzt wenig glücklich agierenden Predigers aus Neustadt, der nicht über seine Verdienste um die UOKG sondern letztlich über seine obskuren religiösen Thesen gestolpert war. Mit Dombrowski rückt an die Verbandsspitze ein absoluter Polit-Profi, der es über den Landesvorsitz der Jungen Union (Berlin) bis zum derzeitigen Vizepräsidenten des Landtages in Brandenburg geschafft hat und dem die Fehler seines Vorgängers kaum unterlaufen dürften.

Überdies verfügt Dombrowski über eigene Erfahrungen als einstiger politischer Häftling und ist langjähriger und erfolgreicher Vorsitzender des Menschenrechtszentrums in Cottbus, das seinen Sitz in der ehemaligen DDR-Strafanstalt hat. In einem Interview mit dem UOKG-Organ „Stacheldraht“ (Nr.9/2015) betont der neue Vorsitzende denn auch seine Bereitschaft zum Brückenbau zwischen unterschiedlichen Meinungen und wirbt um Verständnis für „Ausuferungen“ durch schwer traumatisierte Menschen. Der hoffnungsfrohe Neustart geriet allerdings schon auf der Wahlversammlung ins Holpern, als der bis dato amtierende UOKG-Vorsitzende gegen Auflagen einer rechtskräftigen Unterlassung verstieß (Landgericht Berlin) und erneut gegen einen ehemals politisch Verfolgten und wegen seiner Kritik an den Äußerungen von Rainer W. unliebsam gewordenen Vorsitzenden eines historischen Vereins polemisierte. Das allerdings geschah vor der Wahl Dombrowskis…

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Hoheneck-Ausstellung im Landtag von Brandenburg

Berlin/Potsdam, 15.12.2015/cw – Die Ausstellung „Das Frauengefängnis Hoheneck: 25 Portraits ehemaliger politischer Häftlinge“, eine Wanderausstellung der Heinrich-Böll-Stiftung Berlin, ist ab 12. Januar 2016, 18:00 Uhr, für drei Monate im Foyer des Landtages in Brandenburg zu sehen. Eröffnet wird die Ausstellung über den „dunklen Ort“ durch die Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD). Ein Vortrag des Historikers Sebastian Lindner über die Haftanstalt und ein Zeitzeugengespräch mit der ehemaligen SMT-Verurteilten Annerose Matz-Donath (93) und der DDR-Verurteilten Eva Aust runden das interessante Eröffnungsprogramm ab. für den musikalischen Teil wurde der Barde Detlef Jablonski verpflichtet.

Zahlreiche ehemalige Hoheneckerinnen werden zur Eröffnung erwartet, unter diesen besonders auch Frauen, die für ein der Ausstellung vorausgehendes Buch (DER DUNKLE ORT, bebra-Verlag, 19,95 €) eigens von Dirk von Nayhauss (Fotos) und Maggie Riepl (Text) portraitiert worden waren. Tatjana Sterneberg (63), ehemalige Hoheneckerin und Mitarbeiterin der Redaktion Hoheneck, ist glücklich über den Erfolg ihrer langjährigen Bemühungen. Seit 2012 hatte sie sich für die Präsentation dieser eindrüklichen Schau auch in Potsdam eingesetzt.

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Betroffene: Demo gegen Rentenbetrug im April 2016

Berlin, 15.12.2015/cw – Zu einer Demonstration gegen den „Rentenbetrug“ an einstigen aus der DDR geflüchteten Menschen hat jetzt der Bürgerrechtler Wolfgang Graetz aufgerufen. Die Demonstration soll am 13. April 2016 stattfinden und über sechs Kilometer vom Sitz der Deutschen Rentenversicherung in der Ruhrstr.2 vor das Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str.1 in Berlin führen, Beginn 14:00 Uhr.

Die IEDF (Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge) hat sich vollinhaltlich dem Aufruf angeschlossen. Neben anderen Organisationen unterstützt auch die Vereinigung 17. Juni 1953 den Aufruf. Weitere Meldungen sind erbeten an Wolfgang Graetz, renten-dmo@gmx.de , damit dieser als Organisator eine Übersicht über mögliche Beteiligungen erhält. Graetz verweist darauf, dass eine Teilnahme „klar und deutlich“, d.h. verbindlich sein sollte. Da brauche es kein „wenn und aber“. Auch soll es bei dieser Demonstration ausschließlich um die Rentenproblematik gehen. Andere Themen wären „für das Anliegen kontraproduktiv,“ so Graetz in seinem Aufruf.

Leid und Unheil nach 25 Jahren vergessen?

Leid und Unheil nach 25 Jahren vergessen?

Der Bundestag hatte ohne seinerzeitige große Beachtung in der Öffentlichkeit das bis dahin geltende Rentenrecht abgeändert, wonach Deutsche, die vor dem Ende der DDR aus dieser geflüchtet waren, bei den Rentenleistungen mit Arbeitnehmern in der (alten) Bundesrepublik gleichgestellt worden waren (FRG – Fremdrentengesetz). Für deren Arbeitsleistungen in der DDR wurden der Rentenberechnung Beiträge zugrunde gelegt, als seien diese in der Bundesrepublik gezahlt worden. Damit unterstrich der Gesetzgeber seinen jahrzehntelang gepflegten Anspruch auf die staatliche Einheit beider Teile Deutschlands. Bei der „klammheimlich“ (Ottmar Schreiner, SPD) durchgeführten Änderung wurden nicht nur die ehem. DDR-Bürger nach 1990, sondern auch die einstigen Flüchtlinge als DDR-Rentner mit verminderten Leistungsanspüchen eingestuft.

Zu nächtlicher Stunde war es am 21.01.2012 im Deutschen Bundestag zu einem Schlagabtausch zwischen der damaligen SPD-Opposition und den Regierungsparteien CDU/CSU und FDP gekommen, wir berichteten (28.01.2012 http://www.17juni1953.de ). Der zwischenzeitlich verstorbene Sozialpolitiker Ottmar Schreiner (SPD) konnte sich nicht mit seiner Forderung durchsetzen, die klammheimlich durchgeführte Rentenänderung („Rentenbetrug“) wieder zu korrigieren. Allerdings versprachen SPD-Politiker den bei der Debatte anwesenden Vertrtetern zahlreicher Opferverbände, darunter IEDF und Vereinigung 17. Juni, im Falle einer Regierungsbeteiligung der SPD diesen Betrug zu heilen und das Gesetz entsprechnd wieder zu ändern. Der Vorsitzende der Vereinigung 17. Juni drückte in den nächtlichen Gesprächen nach der Bundestagsdebatte seine Skepsis gegenüber dieser Zusage aus. Zu oft seien die DDR-Diktatur-Opfer mit derartigen Versprechungen getröstet worden. Dabei habe sich die jeweilige Opposition immer wieder auf die jeweilige Regierung bezogen, gegen die man „gegenwärtig machtlos“ sei. Die SPD-Vertreter widersprachen dieser Skepsis vehement: Man könne sich auf die Zusagen der SPD verlassen.
Drei Jahre später, wir befinden uns seit 2013 in einer Großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD, steht die Umsetzung der einstigen Zusage immer noch aus. Und der Kämpfer Ottmar Schreiner ist tot.

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Willy Schreiber:
Ein DDR-Opfer soll seine letzte Ruhe finden

Markt Schwaben/Halle/Berlin, 15.12.2015/cw – Die Stasi hatte ihn seinerzeit bis nach Süd-Amerika verfolgt, Stasi-General Schwanitz hatte gar die Liquidation unterschrieben. Aber der kleine mutige Mann, einst Schausteller in der DDR und Betreiber einer Eis-Diele, überlebte.
Nach der Wiedervereinigung veröffentlichte er seine Biografie „IM VISIER“, schilderte seinen zermürbenden Kampf mit dem Stasi-Moloch, seine Flucht aus dem Arbeiter- und Bauernstaat und seine Überlebensstrategie. In der Neuauflage (TvR Medienverlag, 2000, ISBN 978-3-940431-14-1, Vorwort Norbert Blüm) ließ Schreiber in der 2. Auflage (2009) neben anderen ein brisantes Dokument abdrucken. Aus diesem ging hervor, daß der ehemalige Ministerpräsident der frei gewählten DDR-Übergangsregierung und seinerzeitige Scheidungsanwalt seiner Frau, Lothar de Maiziére, der Stasi die Fluchtabsichten des Willy Schreiber übermittelt hatte (S. 279/280). Für den gefeierten Lothar hatte diese Veröffentlichung bislang keine negativen Folgen, obwohl sich Schreiber bis zu seinem Tod im Sommer d.J. nach Aussage seiner Freunde Hoffnung darauf machte, von Lothar de Maiziére zumindest eine Entschuldigung für dessen Verrat zu erhalten.

Der gebürtige Hallenser hatte immer wieder den Wunsch geäußert, im Grab seiner ersten Frau in Halle beigesetzt zu werden, allerdings so gut wie keine Vorsorge für diesen Fall getroffen. Als Optimist erhoffte er sich wohl noch eine längere Lebenszeit mit möglichst vielen seiner bereits zahlreich absolvierten und gut besuchten Lesungen, um dann „irgendwann“ seine Vorsorge treffen zu können. Der Krebs machte alle diese Hoffnungen zur Makulatur. Eine notwendig gewordene Operation überlebte Schreiber nur um wenige Tage.

Nun steht seine Urne seither in einem Münchner Krematorium. Laut Aussagen des eingesetzten Nachlassverwalters fehlen rechnerisch knappe 2.000 Euro, um Willy Schreiber seinen letzten Wunsch erfüllen, ihn in Halle beisetzen zu können. Anderenfalls, so der Verwalter, müsse Schreiber anonym in München beigesetzt werden. Die Vereinigung 17. Juni, will „diesen schrecklichen Ausblick für einen Kameraden“ verhindern und zumindest den Versuch unternehmen, mit einem Spendenaufruf den letzten Wunsch des DDR-Opfers erfüllen zu können. Daher bittet der Verein „um viele kleine oder auch großzügige Spenden“ auf das Konto „Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., IBAN DE27 7009 1600 0000 6329 02, Verwendungszweck : Beisetzung Willy Schreiber“. Sollte der Spendeneingang wider Erwarten die anfallenden Überführungs-und Beisetzungskosten übersteigen, so wird die übersteigende Summe für ähnliche Fälle separiert, fließt also nicht in den normalen Vereinshaushalt ein. Das garantiert der Verein. „Auf Wunsch werden bei Beträgen über 100 Euro auch Spendenquittungen übersandt, die steuerlich absetzbar sind, weil wir als gemeinnützig anerkannt sind,“ heißt es dazu in dem Spendenaufruf durch den Vorstand.

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Hagen Koch:
Der Grenzstrichzieher vom Checkpoint ist tot

Berlin, 15.12.2015/cw – Hagen Koch,  bekannt als Maler des berühmten „Weißen Strichs“ am Grenzübergang Checkpoint Charlie (im DDR-Sprachgebrauch „GÜSt. Zimmerstraße“), der dort die Trennung zwischen Ost und West markierte, ist tot. Er starb Ende letzten Monats vermutlich an den Folgen eines vor Jahren erlittenen Schlaganfalls. Über die näheren Umstände seines Todes ist ebensowenig bekannt wie über Form und Zeitpunkt seiner Beisetzung. Wir werden in unserer nächsten Ausgabe auf das Leben und Wirken von Hagen Koch eingehen, der sich besonders um die Rettung vieler Mauer-Segmente aber auch zahlreicher DDR-Dokumente um den Mauerbau verdient gemacht hat.

Seine Familie hat um Stillschweigen um seinen Tod gebeten. Wir haben uns mehrere Wochen daran gehalten. Da Hagen Koch zweifellos eine Person der Zeitgeschichte ist, konnten wir unsere Information nicht länger zurückhalten. Das sind wir unserem Auftrag und auch Hagen Koch schuldig.

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion: Siehe Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, der Verein ist für die Inhalte nicht verantwortlich. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des/der Verfasser/Verfasserin wieder.
Impressum: Der „Hohenecker Bote“ ist einzig der demokratischen Auseinandersetzung und den Anliegen der Verfolgten beider Diktaturen verpflichtet, parteipolitisch und vereinsrechtlich unabhängig und erscheint in der Mitte eines jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.W. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion genutzt werden. Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com ; Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786 (derzeit außer Betrieb). Anzeigen auf Anfrage.

Verwaltungsgericht Göttingen urteilt gegen ehem. Hoheneckerin

Hoheneck/Göttingen, 10.08.2012/cw – Irmgard Sachse (Namen Beteiligter geändert) hat wohl ein typisch deutsches Leben hinter sich, die Zerstörung einer Vita durch die „von oben“ beschlossene Teilung Deutschlands. Mit der Bundeskanzlerin hat sie den Wechsel von der (alten) Bundesrepublik als Kind in die DDR gemeinsam. Zunächst wuchs sie als unehelich geborenes Kind bei der Großmutter auf, ehe sie nach der erneuten Heirat der Mutter mit dieser und deren neuer Familie 1955 in die DDR übersiedelte. Spätestens hier endete die „Gemeinsamkeit“ mit Angela Merkel, die bekanntlich geborgen in einem sozialistischen Pfarrhaushalt aufwuchs und über Stationen wie die einer FDJ-Sekretärin und einem absolvierten Physik-Studium schließlich Bundeskanzlerin im wiedervereinigten  Deutschland wurde.

Wie Angela Merkel von West nach Ost

1958 kam Irmgard Sachse nach einer Vergewaltigung durch den Freund ihres Stiefvaters in ein Kinderheim der DDR. Da war das Mädchen 15 Jahre alt. Seither versuchte sie permanent und vergeblich, zu ihrer Großmutter in den Westen  Deutschlands zu gelangen. Nach dem Bau der Mauer, inzwischen (nach DDR-Recht) volljährig geworden, stellte sie 1963 und 1964 Ausreiseanträge, die sämtlich abgelehnt wurden. In ihrer Verzweiflung unternahm die 21jährige zwei Selbstmordversuche, die zu einer mehrwöchigen  Unterbringung in einer psychiatrischen  Anstalt führte. Im Sommer 1965 verbreitete sie schließlich 31 selbst hergestellte Flugblätter an ihrem Wohnort mit „diskriminierenden Inhalten“ und versah diese zusätzlich mit Hakenkreuzen. Außerdem beschädigte sie mutwillig zwei öffentliche Münzfernsprecher. Sachse wollte damit nach der provozierten Bestrafung ihre Abschiebung in die (alte) Bundesrepublik erreichen.

Statt erhoffter Abschiebung Haft in Hoheneck

Es kam anders. Statt der erhofften Abschiebung verurteilte das zuständige Bezirksgericht die mittlerweile Zweiundzwanzigjährige wegen Verbrechens nach § 19 StEG (Staatsgefährdende Propaganda und Hetze / siehe Fußnote), §§ 242 (Falschbeurkundung) , 317 und 73 StGB (DDR) zu drei Jahren Gefängnis. Die Haft verbüßte sie ab Januar 1967 bis 1969 im berüchtigten  Frauenzuchthaus Hoheneck in Stollberg, Sachsen.

Nach einem Bericht der BStU vom 16.10.2007, der dem Verwaltungsgericht in Göttingen vorlag, nahm die Inhaftierte im Mai 1967 erstmals Kontakt zum MfS auf, nachdem ihr eine Mitgefangene dazu geraten hatte, um nach der Haftentlassung die Ausreise in die Bundesrepublik zu erreichen. Die sich daraus ergebende „Zusammenarbeit“ mit dem MfS mündete schließlich 1968 in eine „Schweigeverpflichtung“. Skurril wirkt in diesem Zusammenhang die Anordnung eines Sabotageaktes durch Sachses Führungsoffizier, der zufolge die Gefangene anstatt Hemden zusammenzunähen zwei davon mutwillig zerschnitt. Wie durch den Führungsoffizier angekündigt, erhielt Irmgard Sachse zur Strafe verschärften Arrest, den sie in einer Dunkelzelle verbringen mußte. Nach diesem „Beweis“ ihrer Loyalität wurde sie ab Juli 1969 als IMS bezeichnet und erhielt einen  Decknamen. Nach dem BStU-Bericht lag der Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit dem MfS in der „Aufklärung“ der wegen sogenannter Staatsverbrechen in der Haftanstalt einsitzenden Strafgefangenen.

„Keine Entlarvung von  Feinden“

Diese Zusammenarbeit wurde offensichtlich auch nach Sachses Entlassung aus der Haftanstalt Hoheneck, sie hatte ihre Strafe ohne Abstriche verbüßen müssen, fortgesetzt. Die in die DDR Entlassene berichtete vor allem über Angehörige ehemaliger und in die Bundesrepublik ausgereister Haftkameradinnen oder auch über zwei Arbeitskolleginnen, die ihre Absicht bekundeten, die DDR illegal verlassen zu wollen.

Zwar befinden sich in den zitierten Unterlagen auch Fragmente eines undatierten  Berichtes durch einen  Hauptmann des MfS (ca. 1971), nachdem die Berichterstattung über die Strafgefangene Roswitha L. (Name geändert) dazu führte, dass deren Entlassung nach Westdeutschland um mehr als ein  Jahr verzögert wurde, andererseits hätte „die Tätigkeit bisher jedoch nicht zur Entlarvung von Feinden“ geführt.

Obwohl sich Sachse sogar im  November 1972 an den Ostberliner Rechtsanwalt Wolfgang Vogel wandte, um ihre nach wie vor im Visier stehende Ausreise zu bewerkstelligen, gelang dies trotz persönlicher Vorsprache zunächst nicht. Erst Ende 1975 wurde die Zusammenarbeit mit dem MfS beendet und Irmgard Sachse erlaubt, umgehend in die Bundesrepublik auszureisen. Sie verpflichtete sich schriftlich, über ihre Tätigkeit mit dem MfS und die ihr bekannt gewordenen Arbeitsmethoden strengstes Stillschweigen  zu wahren. Sachse war am Ziel, aber um  welchen  Preis?

Entschädigung nach HHG

Irmgard Sachse beantragte und erhielt die Anerkennung als politische Gefangene nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und im Gefolge Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 22.000,00 DM, davon 13.670 DM aus einer Kapitalentschädigung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.

Im März 2001 stellte die einstige Hoheneckerin beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt einen Antrag auf berufliche Rehabilitierung, der bisher noch nicht beschieden wurde. Mit dem Antrag  wurden entsprechende Recherchen  ausgelöst, die dann schließlich zur Feststellung der geschilderten Zusammenarbeit mit dem MfS führten. Im  September 2007 forderte die Behörde schließlich (einen allerdings falschen Adressaten) auf, erforderliche Maßnahmen zum  Widerruf der HHG-Bescheinigung einzuleiten. Der irrtümliche Empfänger beschaffte sich seinerseits Unterlagen und wandte sich nach Abschluss dieser Ermittlungen am 5.05.2008 hilfesuchend an das Niedersächsische Ministerium für Inneres.

Das Ministerium hielt sich für zuständig und verfügte am 4.03.2009, also 33 Jahre später, die Rücknahme der am 2.04.1976 erteilten HHG-Bescheinigung. Mit rechtskräftigem Urteil vom 25.02.2010 hob das erkennende Gericht diesen Bescheid unter Hinweis auf die Nicht-Zuständigkeit des Innenministeriums auf (2 A 83/09).

Aberkennung nach 36 Jahren

Am 5.07.2010 übergab das Ministerium den Vorgang an den zuständigen Landkreis, der am 28.09..2010 die Rücknahme der HHG-Bescheinigung verfügte. Auch dieser Bescheid wurde mit Urteil vom 13.07.2011 (2 A 371/10) vom Verwaltungsgericht wegen Nichtzuständigkeit kassiert.

Der Landkreis übersandte die Unterlagen, nachdem das vorstehende Urteil ebenfalls rechtskräftig geworden war, an die nunmehr beklagte Behörde, die am 6.01.2012 die vom seinerzeitigen  Regierungspräsidium beschiedene Anerkennung nach HHG „mit Wirkung ab Zustellung“ widerrief. Dagegen reichte Irmgard Sachse erneut Klage ein.

In der Abweisungs-Begründung führte die von der ehemaligen Hoheneckerin Beklagte aus, Sachse habe durch „ihre Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit verstoßen und zwar schuldhaft…“ Es hätten sich  „keine durchgreifenden Gesichtspunkte ergeben, die insgesamt eine Abstandsnahme von der Rücknahme rechtfertige  würde…“.

Irmgard Sachse führte in ihrer Klagebegründung neben den bereits vorgetragenen Argumenten  ergänzend aus, die Rücknahmefrist des § 48 Abs.4 VwVfG sei verstrichen, unzutreffende rechtliche Schlussfolgerungen (zum Beispiel über die Zuständigkeit) stünden dem Lauf der Frist nicht entgegen. Die Hoheneckerin führte weiter aus, das die Haftbedingungen im Zuchthaus Hoheneck einen die Freiwilligkeit ausschließenden Druck dargestellt hätten. Es sei für die Klägerin (Sachse) „unerträglich gewesen, sich dem seinerzeit zu widersetzen.“ Sie habe sich auch nicht an das MfS gewendet, um „ihre Mitgefangenen auszuspionieren, sondern lediglich, um zu erreichen, dass sie (die Klägerin) von der Bundesrepublik freigekauft werden würde.“ Bereits 1968 sei ihr bereits Sabotagehandlung vorgeworfen worden, etwa zur gleichen Zeit sei sie in einer Zelle mit zwei Mörderinnen verlegt worden und habe furchtbare Angst gehabt. Die endgültige Werbung (für das MfS) habe nicht freiwillig stattgefunden, sondern „während einer initiierten Unterbrechung einer Isolationshaft in einer Dunkelzelle.“ Nach der Haftentlassung sei das MfS „die einzige Hoffnung für sie gewesen, aus ihrer ausweglosen Lage zu entkommen.“ Keine ihrer Berichte „sei geeignet gewesen, eine andere Person zu gefährden“, sie habe immer darauf geachtet,  „so wenige Informationen wie möglich“ weiter zu geben. Die ihr vorgehaltene Frau habe sie ohnehin nicht mehr gefährden können, weil diese bereits im November 1970 ausgereist sei.

Das MfS war zentraler Bestandteil des totalitären Machtapparates

In seinem Urteil vom 5.07.2012 (2 A 337/12) wies das Verwaltungsgericht Göttingen unter Vorsitz seines Vizepräsidenten Helmut Prilop die Klage gegen den Widerruf ab, auch wenn insoweit ein Teilerfolg für die Klägerin zu verzeichnen war, als die Rückzahlung der empfangenen Entschädigungszahlungen durch den „Widerruf für die Zukunft“ vom  Tisch waren. Der noch laufende Antrag auf berufliche Rehabilitierung dürfte nach dieser Entscheidung allerdings keine Aussicht auf Erfolg haben.

Für den Beobachter sind die Argumente des Gerichtes durchaus kritisch zu würdigen. So vollzieht das Gericht regelrechte Klimmzüge, um eine mögliche Verjährung des Widerrufes ad absurdum zu stellen. Das mag juristisch begründet und fein ziseliert sein, entzieht sich aber dem Verständnis des Bürgers, der sich tagtäglich Verjährungs-Argumenten durch diverse staatliche Stellen ausgesetzt sieht. Aus Platzgründen kann  das hier nicht näher ausgeführt werden, wäre aber für den am Rechtsstaat Interessierten absolut lesenswert.

Interessant auch die bemerkenswerte Feststellung im Urteil zur Funktion des MfS in der DDR: „Das MfS war ein zentraler Bestandteil des totalitären Machtapparates der DDR und fungierte als Instrument der politischen Kontrolle und Unterdrückung der Bevölkerung. Es diente  insbesondere dazu, politisch Andersdenkende und Ausreiswillige zu überwachen, abzuschrecken und auszuschalten.“

Tatjana Sterneberg, ehemalige Hoheneckerin und Vorsitzende des Fördervereins Begegnungs- und Gedenkstätte Hoheneck e.V. in Stollberg/Erzgebirge, sagt dazu: „Es stimmt nachdenklich, wenn  diese richtige Argumentation nur dann  Anwendung findet, wenn  es um  Entscheidungen gegen einst politisch Verfolgte geht. Bei  Vorwürfen gegen einstige prominente IMs werden deren Tätigkeiten für das MfS meist verharmlost, als behaupteter Dienst am und für den Menschen hingestellt und in  diesem Zusammenhang die Rolle des MfS bagatellisiert. Lothar de Maiziere hätte zum Beispiel als IM Czerny gearbeitet und u.a. dem MfS einen fluchtwilligen  Bürger der DDR benannt (Willy Schreiber, „Im Visier“). Ist das keine Inkaufnahme von Gefährdungen, kein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit gewesen, wie es jetzt wieder Irmgard Sachse ins Urteil geschrieben  wurde? Lothar de Maiziere geht trotz dieser Vorwürfe im  Kanzleramt ein  und aus und bezieht eine dynamische Ehrenrente von Anfangs 800 Euro für seine fünfmonatige Tätigkeit als einstiger DDR-Ministerpräsident. (Ein politisch Verfolgter bezieht dagegen eine nichtdynamische soziale Zuwendung in  Höhe von 250 Euro.) Manfred Stolpe, um nur ein weiteres Beispiel zu benennen, hat seine Kontakte zum  MfS ebenfalls humanitär begründet und erfreut sich nach wie vor allgemeiner Wertschätzung.“

Es ginge ihr, Sterneberg, keinesfalls um eine Bagatellisierung möglicher oder tatsächlicher Verstrickungen: „Ich habe in meiner Zeit in Hoheneck erheblichen  Widerstand geleistet und wurde dafür mit Einzelarrest und Psychopharmaka traktiert. Die Idee, für das MfS zu arbeiten, wäre und war mir nie gekommen, auch den meisten Kameradinnen nicht.“ Dennoch, so Sterneberg, müsse man jeden Fall einzeln prüfen und dürfe die besonderen Ausnahmesituationen ehemaliger politischer Gefangener nicht grundsätzlich, fast schon systematisch außen vor lassen, während man „nachweislichen  Tätern, die nie unter Druck gestanden hätten, sondern eher auschließlich die dadurch erschlichenen Vorteile des Systems in Anspruch genommen hätten“ alle denkbar möglichen Argumente, einschließlich der Verjährung zugute halte.

Auch der unter diesen Umständen vertretbare Verzicht auf die Rückforderung bereits gezahlter Entschädigungsleistungen sei im Grunde nicht ausreichend, weil das Urteil als solches der Hoheneckerin die „Tür für weitere Hilfen“ zuschlägt. Hier sei das persönliche und erschütternde Schicksal einer Frau aus der DDR (schwere familiäre Verhältnisse, Vergewaltigung, Selbstmordversuche, politische Verfolgung) in keinster Weise gewürdigt und berücksichtigt worden, sagte Sterneberg.

Auch die Vereinigung 17. Juni in Berlin sieht das Urteil kritisch. Sie bearbeite mehrere Fälle, in denen ehemaligen Gefangenen der DDR-Diktatur rückwirkend alle Leistungen „ohne Rücksicht auf die persönliche Vita oder die nach dem Gesetz mögliche Einzelfallprüfung“ aberkannt wurden. Bundestagspräsident Norbert Lammert habe im  letzten Jahr in einem Schreiben an die Vereinigung darauf hingewiesen, das in  solchen  Fällen eine strikte Einzelfallprüfung vorzunehmen sei, die ausdrücklich im Rehabilitierungsgesetz vorgesehen wurde.

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§ 19. Staatsgefährdende Propaganda und Hetze.

(1)     Wer
1. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder propagiert oder gegen andere Völker oder Rassen hetzt,
2. gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht hetzt, gegen ihre Organe, gegen gesellschaftliche Organisationen oder gegen einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer staatlichen Einrichtung oder gesellschaftlichen Organisation hetzt, Tätlichkeiten begeht oder sie mit Gewalttätigkeiten bedroht, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2)     Ebenso wird bestraft, wer Schriften oder andere Gegenstände mit einem derartigen Inhalt herstellt oder mit dem Ziele der Hetze einführt oder verbreitet.

(3)     In schweren Fällen, insbesondere, wenn die Tat im Auftrage der in § 14 genannten Stellen oder Personen oder wenn sie planmäßig begangen wird, ist auf Zuchthaus zu erkennen.

(Strafrechtsergänzungsgesetz (StEG) – vom 11. Dezember 1957 geändert durch Gesetz vom 4. Oktober 1960 (GBl. I. S. 532) und Gesetz vom 17. April 1963 (GBl. I. S. 65)

V.i.S.d.P.: Carl-Wolfgang Holzapfel, Redaktion Hohenecker Bote, Tel.: 030-30207785 
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