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Ein Einwurf von Helfried Dietrich*

Die Öffnung der Mauer am 09. November 1989 gilt zu Recht als entscheidendes Ereignis zum Zustandekommen der Wiedervereinigung.
In der öffentlichen Darstellung und Wahrnehmung gelten die Montagsdemonstrationen in Leipzig, später in Berlin und anderswo, als initialer Auslöser für den Mauerfall. Der Hintergrund, der zu den Montags-demonstrationen und der Grenzöffnung geführt hat, wird jedoch oft übersehen.

Die ARD (MDR) hat in ihrer Sendung „Fakt“ vom 2.07.2019 „Wie die Stasi spionierte“, Sendeminute ab 13:44,

https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy8wMDIyNzc5NS02NjczLTQ4NjctYmU3NC02NzdmYmI4YzdiMzY/fakt,

aufgezeigt, dass Ausreiseantragsteller, die sich unter dem Schirm des Friedensgebetes regelmäßig Montags in der Nikolaikirche trafen, die Initialzündung gesetzt haben. Sie sind aus dem Schirm und damit auch der Obhut der Kirche hinausgetreten auf die Straße und haben ihr Ausreisebegehren lautstark öffentlich artikuliert.

Erst nachdem deutlich wurde, dass die DDR-Staatsmacht nicht einschreitet, haben sich andere hinzugesellt, die eine Veränderung der DDR forderten. Dies hat zu der Massenbewegung geführt. Aber diese hat weiterhin nur Veränderungen in der DDR gefordert.

Erst die Grenzöffnung, die unter dem jahrelang anwachsenden Druck der Ausreisebewegung in der DDR, der Grenzöffnung in Ungarn und den Botschaftsbesetzungen in Prag und Warschau erfolgte, war das entscheidende Ereignis, das die Entwicklung zur Wiedervereinigung einleitete.

* Der Autor ist stellv. Vorsitzender der IEDF

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.437).

Berlin, 23.11.2018/cw – Unmittelbar vor der am Wochenende stattfindenden Mitgliederversammlung des Dachverbandes der Opferverbände (UOKG) in der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Ruschestraße (Beginn: 24.11., 13:00 Uhr) werden gegen den Vorstand, namentlich gegen Dieter Dombrowski (CDU) schwere Vorwürfe, unter diesen auch der Manipulation erhoben.

Der Ehrenvorsiteznde der UOKG, Horst Schüler (re.) hatte die Kritik an Dombrowski eröffnet (li, Margot Jann, ehem.Vors. des Frauenkreises der Hoheneckerinnen – Foto: LyrAg

Jüngster Anlass für die neuerlichen Vorwürfe war der am gestrigen Donnerstag vom UOKG-Referenten Benjamin Baumgart versandte Brief der IEDF (Intereressengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge) an die Mitglieder der UOKG. In dem Schreiben hatte sich die IEDF von dem eingebrachten Misstrauensantrag gegen den UOKG-Vorsitzenden Dieter Dombrowski distanziert und diesem das Vertrauen der IEDF ausgesprochen. „In unserer aktuellen Arbeit geht es in der Hauptsache um die Erreichung unseres Zieles,“ heißt es in dem vom Vorsitzenden Jürgen Holdefleiß und seinem Stellvertreter Helfried Dietrich unterzeichneten Schreiben. „Dabei müssen wir grundsätzlich bereit sein, mit allen demokratisch legitimierten Parteien Kontakte zu pflegen. Eine andere Einstellung hätte nach unserer Auffassung ideologische Züge.

IEDF: Dombrowski hat Recht

In der Politik müsse man Unterstützer für seine Interessen suchen und „dabei sollte es keine Tabus geben.“ Dieter Dombrowski habe Recht, wenn er betone, dass die jetzige Linkspartei „nicht mehr die Partei von Erich Honeckers und Erich Mielke“ sei, führt die IEDF aus. Es sei in der Tat ein Anachronismus der Geschichte, „das ausgerechnet DIE LINKE als einzige Partei unsere Forderungen uneingeschränkt und aktiv unterstützt.“ (Anmerkung der Redaktion: Gemeint ist der sogen. Rentenbetrug, durch den einstige Flüchtlinge nach der Wiedervereinigung rentenrechtlich wieder zu DDR-Bürgern erklärt wurden) Die IEDF folgert aus dieser Feststellung, dass sie nicht erkennen könne, „das eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft gegenüber einer Partei zu einer Koalitionsabsicht umgedeutet wird.“ Man habe daher an der Darstellung „von Dieter Dombrowski in seinem Mitgliederrundschreiben vom 11. Oktober  nichts zu beanstanden.“

Kritiker, wie z.B. der Vorsitzende der Vereinigung der Opfer des Kommunismus (VOK Deutschland), Jörg Moll, weisen die Ausführungen der IEDF nicht nur inhaltlich zurück, da Dombrowski sich explizit für eine Zusammenarbeit mit der Linken ausgesprochen habe: „Was soll das anders sein, als eine Bereitschaft zu einer Koalition?“ fragt Moll in einem Telefonat mit unserer Redaktion.

„Rechtswidrige Praxis und Manipulation hoch Drei“

Hubertus Knabe (2.v.li.) am 13.08.2016 bei einer Demo am Brandenburger Tor – Foto: LyrAg

Ihm und seinen Kritiker-Kollegen gehe es hier aber nicht um inhaltliche Auseinandersetzungen mit der IEDF, „das sei an anderer Stelle durchaus notwendig, würde an den am Wochenende zu diskutierenden Sachthemen aber vorbei führen.“ Moll kritisiert, dass der Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung „kein einziger Antrag, auch nicht der auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung oder der Antrag, Dombrowski das Misstrauen der Mitglieder auszusprechen“ beigefügt, geschweige denn in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Im Gegensatz zu „dieser im Übrigen rechtswidrigen Praxis“ habe der Vorstand ohne Verzug das für Dombrowski günstige, weil für diesen Partei ergreifende Schreiben der IEDF an alle Mitglieder per Mail versandt. „Das ist Manipulation hoch Drei und müsse entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen,“ erklärte Moll.

Im Gegensatz zu seiner Zusicherung in dem von der IEDF zitierten Schreiben Dombrowskis an die Mitglieder der UOKG, auf der bevorstehenden Versammlung ausschließlich die Themen >Hohenschönhausen< und die >Zusammenarbeit mit der Linken< zu diskutieren, damit genügend Zeit für die Diskussion bleibe, hatte der Vorstand nachfolgend zu einer normalen Versammlung eingeladen und für die außerordentliche Versammlung lediglich einen Zeitrahmen von 90 Minuten anberaumt. Moll: „Auch hier wurden rechtzeitig eingesandte Anträge weder thematisiert noch der Einladung beigefügt.

Erneute Kritik von Jörg Kürschner

Dieter Dombrowski (CDU) sieht sich Manipulationsvorwürfen ausgesetzt – Foto: LyrAg

In einem Beitrag in der jüngsten Ausgabe der JUNGEN FREIHEIT (Nr.48/18, 23.11.2018, S.8) unter dem Titel: „Unterstellungen und Falschbehauptungen“ kritisiert der Journalist und langjährige ehem. Vorsitzende des Fördervereins Hohenschönhausen, Jörg Kürschner, erneut den Umgang „mit dem profilierten Historiker und Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen„, Hubertus Knabe. Dieser habe „in über 17 Jahren … die Gedenkstätte zum bedeutendsten Ort der Aufarbeitung der SED-Diktatur gemacht.“ Wie kein anderer habe Knabe „die Auseinandersetzung mit dem Unrechtsstaat dominiert.“ Kürschner beklagt, daß „die zahlreichen Knabe-Gegner in der Aufarbeitungsszene von einigen Medien unterstützt“ werden würden, „die den >neuen Aufbruch< kritiklos orchestrieren“ während „die Stasi-Veteranen weiterhin die DDR verklären.“ Es spiele medial keine Rolle mehr, daß „der geschasste Direktor über Jahrzehnte ein verlässlicher Fürsprecher der vom Staatssicherheitsdienst geschundenen Häftlinge war und Verharmlosungen der Diktatur nicht zuließ,“ schreibt Kürschner.

Die auch von Kürschner zitierten und aus Protest gegen die Umstände der Entlassung von Hubertus Knabe zurückgetretenen Beiratsmitglieder der Stiftung Hohenschönhausen, Freya Klier, Heidi Bohley und Barbara Zehnpfennig sowie Hubertus Knabe sollten nach einem ebenfalls eingereichten Antrag zur außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden, um den UOKG-Mitgliedern „authentisch ihre Sicht der Abläufe erläutern zu können.“ Auch dieser Antrag wurde vom UOKG-Vorstand ignoriert und den Mitgliedern vorenthalten.

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Kommentar

Von Carl-Wolfgang Holzapfel

Dieter Dombrowski, ein  gestandener Politiker der CDU, der sich vom JU-Vorsitzenden Berlin über einen Landratssitz in Brandenburg und Fraktionsvorsitzenden im Brandenburger Landtag bis zu dessen Vizepräsidenten hochgedient hat (um nur einige Titel anzuführen) sollte die Notbremse ziehen. Der im Milower Land eben frisch gekürte Kandidat zur bevorstehenden Landtagswahl in Brandenburg und – immerhin – ehemalige politische Häftling zu DDR-Zeiten sollte erkennen, dass die im Raum stehenden Manipulationsvorwürfe im Widerspruch zu den Bekenntnissen des Dachverbandes zur Rechtsstaatlichkeit stehen. Nach der Spesen-Affäre, die Dombrowski mit einer nicht gerade geringen Zahlung juristisch aus der Welt schaffen konnte, sollte Dombrowski behutsamer mit seiner weiteren Karriere umgehen. Immerhin werden ihm nicht Lappalien vorgeworfen: Er hätte als UOKG-Repräsentant die Pflicht gehabt, sich für einen klaren rechtsstaatlichen Weg in der Causa Hubertus Knabe zu positionieren, statt der Entlassung ohne Gegenrede zuzustimmen. Und er hätte seine parteipolitisch indizierte Position in Bezug auf eine Zusammenarbeit mit der Linken als Vertreter der Opferverbände ohne vorherige Diskussion nicht in Form „einer (künftigen) Zusammenarbeit“ artikulieren dürfen.

Sagen Sie die für das Wochenende geplante Veranstaltung ab, Herr Dombrowski. Und laden Sie schnellstmöglich unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze (Auch das Vereinsrecht gehört dazu!) und unter Beifügung aller fristgem. eingereichten Anträge zu einer diesen Anträgen entsprechenden Versammlung ein.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil.: 0176-48061953 (1.357).

Aachen/Berlin, 22.07.2018/cw – Erstmals hat ein Gericht der Klage eines ehem. DDR-Bürgers entsprochen und die Deutsche Rentenversicherung dazu verurteilt, einen ursprünglichen Rentenbescheid, der nach den Vorgaben des Fremdrentengesetzes (FRG) erstellt worden war, als Grundlage für die Rentenberechnung heranzuziehen (S 6 R 472/17).

Andreas L. hatte am 26.08.1985 von der BfA, Vorläufer der DRV) einen Bescheid erhalten, wonach ihm für seine in der DDR zurückgelegten Rentenversicherungszeiten vom 1.07.1969 bis zum 13.04.1984 die Anwartschaft nach § 15 FRG anerkannt wurde.

Sein Rechtsanwalt, der ehemalige CSU-Politiker Norbert Geis (von 1990 bis 2002 Rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU- Fraktion) weist in einer Stellungnahme zum Urteil allerdings darauf hin, dass mit dem Urteil keine grundsätzliche Entscheidung in der Auseinandersetzung um das FRG bzw. RÜG, von den Betroffnen als „Rentenbetrug“ bezeichnet, gefallen ist. Im vorliegenden Fall hätte es die Rentenversicherung versäumt, den ursprünglichen Bescheid (1985) aufzuheben.

In dem Urteil heißt es wörtlich (Seite 7): „An einer solchen Aufhebung des Bescheides vom 26.08.1985 fehlt es jedoch im vorliegenden Fall insgesamt. Weder im Schriftverkehr zwischen der Rechtsvorgängerin der Beklagten und dem Kläger im Jahre 1997 noch in dem Rentenbescheid vom 22.12.2015 oder dem Widerspruchsbescheid vom 20.01.2016 wird der ursprüngliche Bescheid vom 26. 08.1985 aufgehoben.“ Nach Geis führte das Gericht in dem Urteil aus, dass weder durch einen Bescheid noch durch ein konkludentes Verhalten der Beklagten bzw. deren Rechtsnachfolgerin zum Ausdruck gebracht worden ist, dass der vormalige Bescheid vom 26.08.1985 aufgehoben werden sollte. Deshalb ist das Gericht davon ausgegangen, dass die Beklagte nach wie vor an dem Bescheid vom 26.08.1985 gebunden ist.

Ursprünglicher Bescheid nach FRG muß aufgehoben worden sein

Der engagierte ehem. Politiker: „In den weiteren Fällen, die sich inzwischen bei mir gemeldet haben, kommt es also entscheidend darauf an, ob ein Feststellungsbescheid, dass die Rentenzeiten nach § 15 FRG anerkannt worden sind, vorliegt und  ob dieser Bescheid durch einen späteren Bescheid ausdrücklich aufgehoben wurde. Wurde er nicht ausdrücklich aufgehoben, hat er nach wie vor Bestand. Folglich muss sich die jeweilige Rentenversicherung an diesen fraglichen Bescheid, in welchem der Anspruch nach § 15 FRG bestätigt wurde, halten.“

Der Vorsitzende des Dachverbandes UOKG, Dieter Dombrowski (CDU), erklärte in einer erste Stellungnahme zu dem Urteil, dass diese Entscheidung dem Petitionsausschuss zugeleitet werden sollte. Die UOKG hatte mit der VOS und der IEDF die Petition in den Deutsche Bundestag eingebracht. Dombrowski befürchtet allerdings, dass viele Abgeordnete das Problem nicht verstehen. Das Urteil beruhe auf einem Fehler im Verwaltungsverfahren und sei keine Entscheidung in der Sache. Der Vizepräsident des Landtages in Brandenburg hält es für möglich, dass die Mitteilung über eine veränderte Rechtslage( RÜG) absichtlich unterblieben sei, um Wiedersprüchen und Klagen zu entgehen.

IEDF: Urteil „freudige Überraschung“

Der stv. Vorsitzende der IEDF, Helfried Dietrich, erklärte, das Urteil habe „eine freudige Überraschung ausgelöst.“ Das Sozialgericht Aachen habe „ohne Wenn und Aber unserem Mitglied Andreas L. Recht gegeben und die DRV zur Zahlung der Rente nach dem FRG verurteilt.“ Dietrich schränkte allerdings ein, das die DRV bis zum 23.07.2018 die Möglichkeit der Berufung habe. Bisher sei allerdings „eine Berufungsschrift nicht bekannt, und es scheint auch, dass die DRV das Urteil akzeptiert.“ Man wolle sich daher bis zur Rechtskraft mit einer „verallgemeinernden Schlussfolgerung“ zurückhalten, auch „auch wenn das Urteil auch für Nichtjuristen ziemlich eindeutig ist.

Die IEDF fordert daher alle Betroffenen auf, ihre Rentenunterlagen genau durchzusehen und zu prüfen, ob ein Bescheid von der BfA bzw. einer LVA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bzw. Landesversicherungsanstalt) vorliegt, in dem Zeiten nach dem FRG anerkannt worden sind (Bescheide vor 1990). Entscheidend sei hier, ob der ursprüngliche Bescheid in einem späteren Bescheid aufgehoben wurde, was auch in einem späteren Rentenbescheid erfolgt sein könne. Die IEDF fordert alle Betroffenen auf, sich im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses bei der Interessengemeinschaft und bei Rechtsanwalt Norbert Geis zur Koordinierung der weiteren Aktivitäten und natürlich einer möglichen Durchsetzung vorhandener Ansprüche unter Hinweis auf das ergangene Urteil zu melden.

Korrektur eines veritablen Skandals

Die VEREINIGUNG 17. JUNI verwies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Dringlichkeit, die eingereichte Petition trotz des positiven Urteils elektronisch zu unterzeichnen. Es ginge bei der Petition um die politische Korrektur eines nach wie vor veritablen Skandals. Nur durch entsprechende gesetzliche Korrekturen könne die notwendige Rechtssicherheit für jene Bundesbürger erreicht werden, die „durch einen Verwaltungsakt rückwirkend und damit rechtswidrig wieder zu DDR-Bürgern bürokratisiert wurden,“ erklärte der Vorstand.

Die Vereinigung sprach sich für eine „Initiative Ein Prozent für das Recht“ aus, um die notwendigen Unterschriften bis zum 14.August zu erreichen. Zuvor hatte die Vereinigung in den Raum gestellt, dass 800.000 Unterschriften ein Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik darstellen würden. Unter diesem Aspekt sollte es möglich sein, mehr als die erforderlichen 50.000 Unterschriften zu erzielen, damit das Anliegen zu einer Anhörung im Deutschen Bundestag führe. Unterschriften können ab sofort unter Petition mitzeichnen geleistet werden.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.412).

Berlin, 21.07.2018/cw – Die Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V. (IEDF), die Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. (VOS) und der Dachverband Union der Opfer Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG) haben dem Deutschen Bundestag eine Petition (Beschwerde) wegen der Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR übergeben. Der Bundestag hat vor wenigen Tagen die Petition (Nr.81823) zur elektronischen Unterschrift freigeschaltet. Damit können Betroffene  u n d BürgerInnen, die sich gegen diese „beispiellose und grobe Rechtsverletzung“ aussprechen, diese Petition bis zum 14.08.2018 online mitunterzeichnen.

Ausgangspunkt der Petition ist der sogen. „Rentenbetrug“. Ohne Befassung des Bundestages wurde die in den Staatsverträgen mit der DDR vereinbarte Rentenregelung für einstige DDR-Bürger auf dem Verwaltungsweg abgeändert. In den Verträgen war festgelegt worden, dass DDR-Bürger, die zuvor (vor dem Mauerfall) die DDR verlassen hatten (Republikflüchtige und Übersiedler), rentenrechtlich so behandelt werden, als hätten sie ihre Arbeitsleistungen in der (alten) Bundesrepublik erbracht. Eine Regelung, die im Übrigen zuvor jedem Flüchtling und Übersiedler bei Ankunft in der Bundesrepublik durch die Übergabe eines Merkblattes zugesichert worden war. Gesetzlich geregelt wurde diese Praxis durch das sogen. Fremdrentengesetz (FRG), das nach der Wiedervereinigung durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) den Realitäten angepasst wurde, weil es dieser Zusicherung wegen nicht mehr gegebener Republikfluchten oder Übersiedlungen nicht mehr bedurfte.

Durch eine eigenmächtige Interpretation des RÜG durch das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ggüb. der (nachfragenden) Deutschen Rentenversicherung wurde die in der Sache neue Regelung, weil auf ehemalige DDR-Bürger  n a c h   der Wiedervereinigung bezogen, auf die sogen. „Altfälle“ ausgedehnt. Die Rentenversicherung korrigierte daraufhin ihre auf dem FRG beruhenden Rentenberechnungen für den gen. Personenkreis, wodurch diese Rentenverluste von mehreren hundert Euro hinnehmen mussten.

Rechtspolitischer Skandal

Nach Auffassung der VEREINIGUNG 17. JUNI in Berlin handelte es sich hier um einen „rechtspolitischen Skandal erster Ordnung, der im Normalfall zum Staatsskandal werden müsste.“ Durch diese rechtswidrige Praxis wurden nämlich Bundesbürger rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern gestempelt. „Hier fand eine verfassungsrechtlich unzulässige Ausbürgerung von Bürgern der (alten) Bundesrepublik statt, die „par ordre du mufti“ wieder zu DDR-Bürgern erklärt wurden,“ sagte seinerzeit der Vorstand. Die Vereinigung hatte nicht zuletzt aus diesem Grund 2017 eine Spontan-Demo vor dem einstigen zentralen Untersuchungsgefängnis der DDR-Staatssicherheit in Hohenschönhausen initiiert, um der vor der letzten Bundestagswahl dort erschienenen Bundeskanzlerin die Empörung der Opfer vorzutragen. Angela Merkel sagte zwar den erschienenen ehem. politischen Häftlingen spontan (in Anwesenheit der Presse) eine nochmalige Überprüfung zu, ließ diesen dann aber 2018 endgültig übermitteln, dass nach Auffassung der Bundesregierung seinerzeit alles rechtlich einwandfrei, also ohne Beanstandungen geregelt worden sei.

Die Petenten stellen u.a. fest, dass „die rückwirkende Zuordnung zum Beitrittsgebiet durch keinen gesetzgeberischen Akt legitimiert (ist). Die Folge ist, dass der DDR-Flüchtling infolge seiner Flucht im Rentenrecht schlechter gestellt ist, als wäre er in der DDR geblieben.“ Und weiter: „In der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ist kein Fall bekannt, in dem rückwirkende Rechtsänderungen eines solchen Ausmaßes zum Nachteil einer konkreten Personengruppe vorgenommen wurden. Mehrere Grundgesetzartikel stehen dem entgegen.“

Mit allen zugänglichen einschlägigen amtlichen Dokumenten zum Beitritt der DDR (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung) weisen die Petenten nach, dass die rückwirkende Umwidmung der Überleitungsgesetze durch Exekutive und Judikative willkürlich und rechtsstaatlich unzulässig ist.

Der vollständige Text der Petition kann unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_06/_26/Petition_81823.html (Bundestag) und unter http://www.flucht-und-ausreise.info/dokumente/upload/cd8a6_2018-03-15_Gemeinsame_Beschwerde_komplett.pdf eingesehen werden.

Widerstand gegen diesen Rechtsbruch

Die VEREINIGUNG 17. JUNI hat in einer Erklärung vom 20.Juli „zum Widerstand gegen diesen Rechtsbruch der Verfassung“ aufgerufen und   a l l e   BürgerInnen aufgefordert, „diesen notwendigen Protest gegen die Verletzung einschlägiger Rechtsnormen“ durch ihre Unterschrift zu unterstützen. Jede Unterschrift wäre „auch ein DANKE an jene Millionen Menschen, die durch ihren Schritt in die Freiheit oder ihren mutigen Widerstand, der diesen häufig hohe Zuchthausstrafen eingebracht hat, den Sturz der DDR-Diktatur eingeleitet haben. Diese Menschen waren die eigentliche Lastenträger der Teilung Deutschlands. Sie dürfen in der Folge nicht zu Lastenträgern der Wiedervereinigung gestempelt werden. Nur ein Prozent Beteiligung von 80 Millionen Einwohnern würden 800.000 Unterschriften erbringen. Das sollte in einem Land möglich sein, in dem selbst die Berliner Mauer friedlich zum Einsturz gebracht und die Teilung Europas beendet wurde,“ sagte der Vorstandsprecher in Berlin.

Unterschriften können geleistet werden unter Petition mitzeichnen. Die Mitzeichnungsfrist läuft vom 17.07. – 14.08.2018.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30307785 (1.411).

 

Berlin, 9.09.2017/cw – Eine interministerielle Arbeitsgruppe soll „nach den Wahlen“ eine Lösung für den Konflikt um den vorgeworfenen Rentenbetrug an DDR-Flüchtlingen und DDR-Aussiedlern suchen. Diese überraschende Nachricht gab UOKG-Chef Dieter Dombrowski (CDU) auf dem heute durchgeführten UOKG-Kongress auf eine kritische Nachfrage bekannt. Tatjana Sterneberg, ehemalige Hoheneckerin, hatte zuvor angefragt, warum das Thema nicht auf dem Kongress behandelt werde.

Dombrowski hielt dies aufgrund dieser „festen Zusage“ nicht für notwendig. Man habe ihm zugesichert, dass auch die IEDF und die UOKG in die Suche nach einer Lösung eingebunden werden würden. Zum Verhalten seiner Partei in dieser Frage äußerte sich der Auch-Vizepräsident des Brandenburger Landtages nicht. Unter Führung der Unionsfraktionen im Deutschen Bundestag war jeder bisherige Versuch abgeschmettert worden, die eigenwillige Interpretation des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) zu korrigieren. Nach dieser Interpretation des Bundessozialministeriums waren einstige DDR-Flüchtlinge quasi in einer Nacht – und Nebelaktion wieder zu DDR-Bürgern abgestempelt worden. Die Deutsche Rentenversicherung beruft sich für ihre darauf beruhende Schleifung von Rentenansprüchen für diesen Personenkreis auf die Vorgaben aus dem Sozialministerium.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.282).

 

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