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Berlin, 8.01.2015/cw – Der vormalige Bundesvorsitzende und bisherige stv. Bundesvorsitzende Hugo Diederich strebt nach seinem per 31.12.2014 erklärten Rücktritt „aus persönlichen Gründen“ (so Rainer Wagner in einer Mail vom 5.01.2015) offenbar wieder eine Vorstandsposition an. In der Mail, die der Redaktion vorliegt, teilt der Bundesvorsitzende mit, für die notwendig werdende Nachwahl von wahrscheinlich drei Beisitzern kandidieren bisher „meines Wissens die Kameraden/innen Diederich, Kotowski, Ostrowski und Becke“.

Erneut wird also eine für die VOS-Mitglieder wichtige Personalie, hier die erneute Kandidatur des gerade zurückgetretenen Hugo Diederich für den Bundesvorstand, nur intern kommuniziert und eher durch Zufall bekannt. Diederich ist derzeit noch Bundesgeschäftsführer und sitzt für den Verband im Fernsehrat des ZDF. Zwar betont der Bundesvorsitzende, der zugleich Vorsitzender des Dachverbandes UOKG ist, daß auch „weitere VOS Mitglieder der bundesweiten VOS kandidieren“ können, eine Information der Mitgliedschaft darüber fand und findet derzeit nicht statt. Auch über den bereits durchgeführten zweiten Wahlgang zur Nachwahl im Bundesvorstand, der am 7.Januar durch einen „Wahlausschuss“ in der Bundesgeschäftsstelle ausgezählt wurde, waren keine Informationen der Mitglieder erfolgt. Über die Ergebnisse der Nachwahl wie über die zeitgleich bekannt gewordene Anfechtung der Wahl liegen derzeit (8.01.2015, 23:10 Uhr) ebenso keine offiziellen Informationen vor.

Warum es „zu keiner Veröffentlichung (über die Nachwahl) in der Freiheitsglocke (dem Mitteilungsblatt der VOS) kommen konnte“, erklärt Rainer Wagner so: „Seit März 2014 bestand der geschäftsführende Vorstand aus den Kameraden Hugo Diederich, Matthias Katze und meine Wenigkeit. Kamerad M. Katze … und Kamerad H. Diederich … (sind) zum 31.12.2014 zurück getreten. Dies könnte ohne sofortige Nachwahl zur Arbeitsunfähigkeit der VOS führen, da die VOS laut Satzung immer von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes juristisch vertreten werden muss.“ Eine Erklärung, was eine Nichtveröffentlichung von Vorstandspersonalien in der Freiheitsglocke mit der drohenden Arbeitsunfähigkeit zu tun habe, blieb Wagner in seiner zitierten Mail schuldig.

Nicht erst nach diesen neuerlichen Fakten um Rücktritte und Nachwahlen werden indes im VOS-Verband die Stimmen immer lauter, die eine außerordentliche Generalversammlung des Vereins für die Neuwahl eines kompletten Vorstandes fordern. Tatsächlich stellt sich für die Mitglieder und die Öffentlichkeit die ggw. Situation so dar, dass es sich nicht um die Nachwahl nur eines Vorstandsmitgliedes handelt. Tatsächlich ist nach den eigenen jetzt bekannt gewordenen Ausführungen des Vorsitzenden die Nachwahl von mindestens vier bis fünf Mitgliedern des siebenköpfigen Gesamtvorstandes notwendig. Nach demokratischem Verständnis, so vereinsinterne Kritiker, entsprächen derartige offensichtlich scheibchenweise durchgeführte Nachwahlen (Wagner kündigte einen weiteren Wahlgang für die zu wählenden Beisitzer an) der Wahl des nahezu vollständigen Vorstandes. Diese Wahl, nur acht Monate nach der letzten Generalversammlung im April 2014, „entspräche einer umfassenden Vorstandswahl und berühre damit die ureigensten Mitgliederrechte auf Bestimmung der Vereinsangelegenheiten,“ so ein Vereinsmitglied.

Zwar hätten die Mitglieder kein direktes Wahlrecht zum Vorstand, das durch gewählte Delegierte ausgeübt werde, tangiere aber eindeutig das vornehmste Recht von Vereinsmitgliedern auf Mitbestimmung bei wichtigen Entscheidungen. Hier sei insbesondere das Mitwirkungsrecht in Form eines Vorschlagsrechtes für zu wählende Vorstandsmitglieder berührt.

Wagner hatte in seiner Mail zumindest „für die Wahl der Beisitzer“ dieses Mitwirkungsrecht bestätigt. (919)

V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmail.com – Berlin

Titel HB 2014Nr.036       Einigkeit und Recht und Freiheit 15. 12. 2014

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Weihnachtsgeschenk oder Alibi der Politik?

Berlin, 15.12.2014/cw – Mit einem „Weihnachtsgeschenk“ bedachte der Deutsche Bundestag kurz vor Jahresschluss die bisherigen Empfänger von „Sozialleistungen“ für erlittene Verfolgung während der zweiten deutschen Diktatur: Die pauschale Leistung wurde per Jahresbeginn 2015 um 50 Euro auf insgesamt 300 Euro im Monat angehoben. Gut möglich, dass die Abgeordneten dabei ein weihnachtlich-gutes Gewissen hatten, schließlich habe man ja jetzt konkret etwas für diesen Personenkreis getan (der hoffentlich endlich Ruhe gibt – 25 Jahre nach dem Mauerfall!).

Der Bundestag brauchte ganze 17 Jahre, um überhaupt eine Entschädigungsleistung für einen allerdings eingeschränkten Personenkreis zu beschließen. Weitere sieben Jahre gingen ins Land, um jetzt eine Erhöhung zu verabschieden, die gerade eben einem Inflationsausgleich entsprechen dürfte. Zahlreiche Anregungen für eine abschließende Regelung offener Fragen wurden trotz geflissentlich wiederholter Aufforderungen an die diversen Vereine und Verbände, Vorschläge einzureichen, entweder übergangen oder schlicht ignoriert.

So hatte sich neben anderen auch die Vereinigung 17. Juni in Berlin im Mai 2014 angesichts der beabsichtigten Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes an die Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt und detaillierte Vorstellungen unterbreitet. In einer „Vorbemerkung“ führte der Verein u.a. aus:

Unwürdiges Spiel auf dem Rücken der Opfer

„Der Gesetzgeber hat es über viel Jahre versäumt, die Verfolgten und Opfer der zweiten Diktatur in ihrer Vielschichtigkeit zu erfassen und damit den tatsächliche Bedarf auf Entschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen zu erfassen. Aufgrund dieser Versäumnisse war es möglich, Entschädigungsleistungen und andere Maßnahmen unter Angabe wechselnder Begründunge immer wieder hinauszuschieben. Dabei spielten die beiden großen und letztlich entscheidenden politischen Parteien eine unrühmliche Rolle, indem sie der jeweils anderen Partei die Schuld an dem Versäumnis vorwarfen. Selbst in die Verantwortung gewählt, wurde dieses unwürdige Spiel auf dem Rücken der Opfer umgedreht. Die jeweils in der Regierung befindliche Partei sah sich dem Vorwurf der Torpedierung ausgesetzt, die jeweilige Opposition entdeckte ihr großes Herz für die Opfer.“

Erst die große Koalition von 2005 habe diese Dilemma beendet, weil sich die beiden nun in der Regierungsverantwortung stehenden Parteien nicht mehr auf die jeweils andere Partei hätten herausreden können, schrieb der Verein.

„Auf der anderen Seite standen die Verfolgten- und Opferverbände, die 17 Jahre nach der erfolgten Wiedervereinigung geradezu depressiv diese endliche Entschädigung aufnahmen (Minimallösung) und daher zu keiner entscheidenden Mitwirkung fähig waren.“ In einem großen Opferverband sei sogar die Befürchtung aufgekommen, ab einer bestimmten Renten- höhe Mitglieder zu verlieren. „Eine abstruse Verkehrung der begleitenden Umstände.“

Sieben Jahre nach der Verabschiedung dieser Entschädigung seien aber in den Verbänden die Lücken in der Gesetzgebung im Alltag der Betreuung hilfebedürftiger und ratsuchender Opfer bewußt geworden. Seither wurde der Ruf auf Nachbesserungen lauter und dringlicher, was berechtigt und begründet sei. Die zunehmende Vergreisung und das Versterben der einst von rechtsstaatswidrigen Verfolgungen Betroffenen würde dazu beitragen, buchstäblich Panik auszulösen. Tatsächlich hätten bereits Viele den Tag der Wirksamkeit der angesprochenen Entschädigung nicht mehr erlebt. Durch die fehlende Vererbungsmöglichkeit auf Partner, die zu Lebzeiten die Verfolgung mitertragen hätten, ginge selbst für diesen Personenkreis jedwede Leistung ins Leere.

Begriff „Soziale Zuwendung“ eine Beleidigung

Zur „Begrifflichkeit“ von Entschädigungsleistungen heißt es in dem Schreiben:
„Der Benennung von Entschädigungsleistungen für erlittenes Unrecht kommt eine enorme psychologische Wirkung sowohl gegenüber den Betroffenen als auch gegenüber der Gesellschaft zu.“ Die Benennung der bisherigen Entschädigungszahlungen als „soziale Zuwendung“ habe sich als Zumutung erwiesen. Diese stelle eine Beleidigung der Betroffenen
dar und stände darüber hinaus im Widerspruch der Benennung von Rentenzahlungen an längstens fünfmonatige Regierungsmitglieder der letzten DDR-Regierung, die als „Ehrenpension“ deklariert worden sei. Diese findet ausschließlich dann keine Anwendung, wenn Regierungsmitglieder sich persönlich in der Diktatur schuldig gemacht hätten (z.B. IM-Tätigkeit). Darüber hinaus werde diese Ehrenpension entsprechend den Besoldungserhöhungen nach dem Bundesministergesetz stetig angepasst und könne als Bestandteil der Witwen- oder Witwerrente übertragen werden. Gegen diese „unerhörte und quasi im Schatten öffentlicher Aufmerksamkeit durchgewinkte Regelung“ wurde den Verfolgten und Opfern eine „soziale Zuwendung“ verordnet, die „von der Begrifflichkeit her bereits eine herabwürdigende Hartz-IV-Komponente ausweist.“

Diese Regelung widerspreche jedem „Anspruch auf die uneingeschränkte Anerkennung der Leistung für eine freie und demokratische Gesellschaft durch Verfolgung, langjährige Haft und sogar Tod.“ Die Benennung dieser Leistung in Form einer „Ehrenpension“ sei daher überfällig und müsse in eine (anstehende) Novellierung einbezogen werden. Ebenso sei die Anbindung von Erhöhungen an einen wie immer zu bestimmenden Index unabdingbar. Die Gegenfinanzierung für derartige periodische Angleichungen ergebe sich, so der Verein, aus der automatischen „Verminderung der Leistungsempfänger durch natürliches Ableben.“

Automatische Vererbbarkeit widerspricht angemessener Würdigung

Kritisch sieht der Verein die UOKG-Forderung nach einer “automatischen“ Vererbbarkeit der Entschädigungszahlungen. Dies würde dem Tenor einer angemessenen Würdigung der Leiden widersprechen und wäre in der Realität auch schwer durchsetzbar. Stattdessen schlägt die Vereinigung 17.Juni vor, eine Vererbbarkeit zu bestimmen, sofern eine Lebensgemeinschaft bereits zum Zeitpunkt der Verfolgung bestanden habe. Dadurch würde die direkte Betroffenheit des Lebenspartners durch die Leidenszeit gewürdigt werden.
Zwar sei nicht auszuschließen, daß später eingegangene Lebenspartnerschaften ebenfalls unter den Folgen erlittener Haft und dadurch verursachter Traumata zu leiden hätten. Diese wären dennoch nicht vergleichbar mit einer Gemeinschaft, die z.B. bereits in den sechziger Jahren geschlossen wurde und in der ein Partner die Last der Kindererziehung allein getragen hätte, während der Partner politischer Verfolgung und Haft ausgesetzt gewesen sei. Die Vererbung von Ansprüchen sollte daher „grundsätzlich, aber nicht pauschal erfolgen.“

Auch zur vielfach geforderten Aufhebung der Befristung von Mindesthaftzeiten für die Entstehung eines Entschädigungsanspruches vertrat der Verein in dem vorliegenden Schreiben eine dezidierte Meinung. Man halte die gegenwärtige Befristung gegenüber Langzeithäftlingen für angemessen. Auch einstige politisch Verfolgte, die sich in der Folge einer relativ kurzen Haft ausgesetzt sahen, schuldeten den entsprechend länger Inhaftierten Respekt. Der Verein: „Gleichwohl handelt es sich auch bei diesem Personenkreis um rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen.“ Man schlage daher eine einmalige Zahlung in Höhe der doppelten Monatszahlung für jeden Monat der Inhaftierung vor.

Die Vereinigung 17. Juni hatte in ihrem ausführlichen Vorschlagskatalog auch die gesetzliche Regelung einer „Beweislastumkehr“ für geltend gemachte Haftfolgeschäden analog zur Praxis bei Verfolgten durch die NS-Diktatur aufgenommen. „Tausende Betroffene sind inzwischen verstorben, denen in diesem Bereich aufgrund der nach wie vor gültigen Gesetzeslage die zustehende Anerkennung verweigert worden war. Eine Novellierung einschlägiger Gesetze ohne diese Beweislastumkehr verdiene nicht die Bezeichnung einer notwendigen und gerechten Reform.“

Sichtbarmachung der gesellschaftlichen Anerkennung

In einem weiteren Abschnitt nahm der Verein zu den „Kriterien einer Sichtbarmachung“ der gesellschaftlichen Anerkennung von Verfolgten und ihrer erbrachten Opfer Stellung. Er verwies u.a. auf das Beispiel Polens, dass den einstigen Kämpfern des Aufstandes in Posen 1956 den Kombattantenstatus verliehen und eine eigene Ordensregelung geschaffen habe. Außerdem würden diesem anerkannten Personenkreis weitere Vergünstigungen, wie freier Eintritt in Museen etc. vermittelt. „Einer öffentlichen Sichtbarmachung der staatlichen Anerkennung von Widerstand und Verfolgung käme neben der Genugtuung für die Betroffenen auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion gerade auch im Hinblick auf die nachwachsenden Generationen zu.“ Diese Form der Anerkennung erfordere wenige bzw. zu vernachlässigende fiskalische Aufwendungen, würde jedoch „einen wichtigen und beruhigenden Ausgleich für nicht regelbare anderweitige Leistungen schaffen.“

Ausdrücklich schloss sich der Verein abschließend dem Vorschlag einer öffentlichen Anhörung durch Verfolgte im Deutschen Bundestag an. „25 Jahre nach dem Fall der Mauer, angesichts einer ausgewiesene Prosperität und dem sich aus dem ausgewiesenen Zeitraum gegebenen dringenden Handlungsbedarf sollte es dem Deutschen Bundestag möglich sein, eine umfassende und in seinen Inhalten abschließende Regelung für die derzeit noch lebenden Betroffenen der zweiten Diktatur zu treffen.“

Eine einzige (Regierungs-)Fraktion beantwortete bisher das Schreiben, nicht ohne die bisherigen Leistungen als optimal zu loben.

Wir, die Redaktion, stören den im Übrigen erwünschten weihnachtlichen Frieden mit Vorbedacht und im Hinblick auf die zu erwartenden Lobpreisungen aus Anlass des 25. Jahrestages der Wiedervereinigung im nächsten Jahr. Die Öffentlichkeit soll so rechtzeitig in die Lage versetzt werden, zwischen sicher großartigen Bekenntnissen und Reden und der noch immer traurigen Realität unterscheiden zu können.

Hinweis: Das Schreiben an die Fraktionen kann beim Verein angefordert werden.

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Thüringen: SPD-Mitglieder verlassen die Partei

Wegen der ROT-Rot-Grünen Koalition und ihrer Sanktionierung durch die vor zehn Tagen erfolgte Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten verlassen auch prominente SPD-Mitglieder ihre angestammte Partei. So erklärte der Ilmenauer Stefan Sandmann nach der Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten in einem offenen Schreiben an Partei-Chef Siegmar Gabriel seinen „sofortigen Austritt:“ Er, Sandmann, habe bis zuletzt darauf gehofft, dass sich aufrechte Sozialdemokraten fänden, um „die Neugründung der SED in Thüringen“ zu verhindern. Er sei bitter enttäuscht worden und reiche daher sein Parteibuch „mit sofortiger Wirkung“ zurück. Der Stadtrat teilte ferner mit, er werde „als Parteiloser in Ilmenau weiterhin sozialdemokratische Politik“ vertreten. Sandmann gehörte zu den Organisatoren, die vergeblich mit Unterschriftensammlungen und Demonstrationen gegen die vereinbarte Koalition protestiert hatten.

Auch Sabine Doht, bislang Vorstandsmitglied der Thüringer SPD, für diese von 1994 bis 2014 im Landtag und Gründungsmitglied der SDP von 1990, erklärte zeitgleich ihren Austritt aus der Partei. Nach Presseberichten muß sich die Thüringer SPD gegenwärtig mit einer Welle von Austritten befassen. Angesichts eines ohnehin mageren Wahlergebnisses von 12 Prozent bei den letzten Wahlen, was einer realen Zustimmung der Wahlberechtigten von knapp über sechs Prozent entspricht, möglicherweise eine schwere Hypothek für die Zukunft.

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Heimkinder: Ausstellung über Jugendkultur in Lichtenberg

Eine Ausstellung über gesellschaftskritische Jugendbewegungen in Berlin-Lichtenberg findet zur Zeit im Museum (Stadthaus) Lichtenberg statt. Die vom 2.10.2014 bis 30.04.2015 gezeigte Schau von Fotos und Dokumenten zwischen 1960 und 1990 will in erster Linie die „auch vorhandene widerspenstige“ Jugendkultur in dieser Zeit in Lichtenberg präsentieren. In der Mitteilung zur Ausstellung heißt es u.a.:
„Nur wenige junge Menschen waren anfänglich in der DDR tatsächlich bereit, die vorgefundene Gesellschaft kritisch zu hinterfragen, konsequent eigene Lebensvorstellungen zu entwickeln und dafür auch Konflikte und Entbehrungen in Kauf zu nehmen – ein gesellschaftliches Phänomen, das überall im Land anzutreffen war. Kaum unterschieden von Jugendlichen außerhalb der DDR wurden sie beargwöhnt, bespitzelt und verfolgt, weil die politisch Verantwortlichen hinter ihrer jugendlichen Auflehnung einen Widerspruch zu ihrer Politik sahen. Für einige endete die Auflehnung in Erziehungsheimen, so in dem nahe gelegenen Durchgangsheim Stralau, in Gefängnissen oder sie verließen erzwungenermaßen das Land.“
Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung wurde dem Schulleiter des damaligen Durchgangsheims von Michael Schulz und Rainer Buchwald zwei Gedenktafeln übergeben,
die an diese Zeit im einstigen Durchgangsheim erinnern sollen. Der Leiter der jetzigen Thalia-Grundschule will gemeinsam mit den Schülern einen geeigneten Platz für die Anbringung der Tafeln beraten.

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Verfahren gegen VOS-Vize Hugo D. eingestellt

Pünktlich zur Weihnachtszeit konnte die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) neben der Wiederaufnahme in den Dachverband UOKG eine weitere erfreuliche Meldung verbreiten. Das gegen den vormaligen Bundesvorsitzenden, Geschäftsführer und Schatzmeister Hugo D. eingeleitete Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft ist eingestellt worden. Zuvor waren Verfahren gegen frühere Mitglieder des Bundesvorstandes ebenfalls eingestellt worden. Die Einstellung soll mit einer erheblichen Auflage in Form einer Geldstrafe verbunden worden sein, über deren Höhe sich die VOS allerdings ausschweigt. Auch der Einstellungsbescheid wurde trotz verschiedentlicher Bitten von Mitgliedern bislang nicht vorgelegt oder zumindest vereinsintern bekannt gemacht. Beobachter messen der Forderung nach Bekanntgabe der angeblichen Auflage eine durchaus vereinsrechtliche Bedeutung zu. Sollte die Information bestätigt werden, könnte die Verantwortlichkeit des vormaligen Bundesvorsitzenden und Schatzmeister für die erheblichen Rückforderungen der Rentenversicherung von über 100.000 Euro „nicht unter die Decke“ gekehrt werden. Außerdem sei „aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit“ nachzuweisen, wer ggf. für die Zahlung der im Gespräch befindlichen Auflage aufkomme oder aufgekommen sei, der Verein oder Hugo D. selbst?

Klage gegen Rentenversicherung

Irritationen um Hugo D. hatte es bereits in der UOKG-Debatte um die Wiederaufnahme der VOS gegeben. Während der Bundesvorsitzende Rainer Wagner den Rücktritt seines Stellvertreters für den Fall ankündigte, das Hugo D. ab 2015 durch den Landesbeauftragten für eine Beratungsstelle bezahlt werde, hatte Wagner diesen Rücktritt bereits bei seiner Wahl in Friedrichroda im April 2014 zur Bedingung gemacht: Die Position eines bezahlten Geschäftsführers mit der eines stv. Bundesvorsitzenden sei nicht vereinbar, Hugo D. müsse entsprechend eine Entscheidung über seine künftige Funktion treffen. Davon ist hingegen keine Rede mehr, denn der zu erwartende Rücktritt wird nicht mehr mit der bezahlten Geschäftsführerfunktion begründet.
Der einst größte Verfolgtenverband (Rainer Wagner auf der UOKG-Versammlung: 1.500 Mitglieder; laut Mitteilung in der letzten Freiheitsglocke, dem Mitteilungsorgan der VOS, 1.382 Mitglieder) wird wohl noch einige Turbulenzen zu überstehen haben, zumal auch über den Widerspruch bzw. Klage der VOS gegen den Rückzahlungsanspruch der Rentenversicherung (Vorenthaltung von Sozialabgaben) noch nicht entschieden wurde.

Rücktritte und Nachwahlen ohne Information der Mitglieder

Erneut hat der Bundesvorstand Nachwahlen in Form einer schriftlichen Abstimmung eingeleitet, ohne daß die Mitglieder z.B. über das Mitteilungsorgan Freiheitsglocke informiert wurden. Auch wurden nach der Redaktion vorliegenden Informationen nicht alle Delegierte zur Abstimmung eingeladen. Die Zustimmung zur schriftliche Abstimmung sollte bis zum 11. Dezember erfolgen. Über den Rücktritt des bisherigen stv. Bundesvorsitzenden und Schatzmeisters Matthias Katze wurde in der FG ebenso wenig berichtet wie über den avisierten Rücktritt des einstigen Bundesvorsitzenden Hugo Diederich von seinem Stellvertreterposten.

Wieder einmal: Jubelgesänge statt Informationen über den Verein ...

Wieder einmal: Jubelgesänge statt Informationen über den Verein …

Mit der jetzt eingeleiteten Nachwahl setzt sich der Bundesvorstand über vergleichbare und negative Erfahrungen aus dem Jahr 2009 hinweg. Jedenfalls war die seinerzeit erfolgte Briefwahl von Ronald Lässig als Nachfolger des zurückgetretenen stv. Bundesvorsitzenden Carl-Wolfg. Holzapfel wegen Verstoßes gegen das Vereinsrecht und die Satzung vom Registergericht aufgehoben worden. Auch damals hatte die Öffentlichkeit erst durch einen entsprechenden Bericht an dieser Stelle über das dubiose Verfahren Kenntnis erlangt.

Für die Stellvertreterposition von Rainer Wagner kandidieren lt. Schreiben vom 3.12.2014: Bärbel Große, Mainz; May-Britt Krüger, Rostock; Rainer Buchwald, Berlin und Christoph Becke, Ruppichteroth. Als stv. Bundesvorsitzende und Schatzmeister (in Personalunion) kandidieren nach dieser Mitteilung in dem von Hugo Diederich unterzeichneten Brief an eine Auswahl von Delegierten: Rainer Buchwald und Christoph Becke. Warum diese wichtigen Personalien nicht zumindest in der letzten FG veröffentlicht wurden und wie sich darüber hinaus der Bundesvorstand die Sicherung und Überprüfung der Ergebnisse von brieflicher Abstimmung und geheimer Wahl vorstellt, darüber gibt es keine Informationen. Weiter so?

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Letzte Meldung:                                                                                         Rainer Wagner unterstützt angezeigte Mitarbeiterin

Nach Redaktionsschluss erreichte uns die Kopie einer eidesstattlichen Versicherung zugunsten einer von der UOKG angezeigten ehemaligen Mitarbeiterin, die der Vorsitzende des Dachverbandes Rainer Wagner dem Anwalt der Mitarbeiterin zur Verfügung stellte. Bereits im Sommer war die demonstrativ wirkende Präsenz von Wagner mit der einstigen Angestellten auf einem im Internet verbreiteten Foto auf Kritik gestoßen. Die Angestellte hatte bei dieser Gelegenheit Rainer Wagner für die stete Unterstützung gedankt. Der Dachverband hatte im Frühjahr Anzeige erstattet, die Betroffene hatte bislang zwei Verhandlungen um Unterlassungen gegen die Berichterstattung um die Vorgänge in der UOKG verloren. Davon ist eine Entscheidung rechtskräftig, gegen die zweite ist seitens der ehemaligen UOKG-Beraterin Berufung eingelegt worden, für die jetzt Rainer Wagner seine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Rainer Wagner lehnte auf Nachfrage eine Stellungnahme ab.

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion: Siehe Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, der Verein ist für die Inhalte nicht verantwortlich.
Impressum: Der „Hohenecker Bote“ ist einzig der demokratischen Auseinandersetzung und den Anliegen der Verfolgten beider Diktaturen verpflichtet, parteipolitisch und vereinsrechtlich unabhängig und erscheint in der Mitte eines jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.W. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Ausgenommen davon sind wirtschaftlich ausgerichtete Institutionen oder Unternehmen. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion verwandt werden. Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com ; Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786. Anzeigen auf Anfrage.

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Allen Freunden, Mitstreitern und Lesern wünschen wir eine

Gesegnete Weihnacht
und
einen guten Rutsch in das Neue Jahr 2015!

Redaktion Hoheneck

Pro Patria

Hohenecker Bote

Nr.030                                                      15. Juni 2014

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Hohenecker Frauen auf Warteschleife

Michelstadt/Hoheneck/Berlin, 15.06.2014/cw – Für die ehemalige Frauen von Hoheneck zeichnet sich noch immer keine Lösung ihrer vereinsrechtlichen Auseinandersetzungen ab. Wie berichtet, hatte der neue gewählte Vorstand unmittelbar nach seiner Wahl unter Führung von Edda Schönherz und Constanze Helber die Auflösung des Vereins zur Abstimmung gestellt. 17 von knapp 100 Mitgliedern hatten dem Antrag auf einer allerdings rechtlich umstrittenen Versammlung zugestimmt.

Gegen die Auflösung hatten wiederum eine beträchtliche Anzahl von Hohenecker Frauen Klage eingereicht, über die zunächst am 27. Juli vor dem Amtsgericht Michelstadt verhandelt werden sollte. Aus prozessualen Gründen ist die Verschiebung des Termins beantragt worden. Wegen der zwischenzeitlich neu eingereichten Schriftsätze der Prozessparteien steht eine erneute Terminierung derzeit nicht fest.
Nicht nur von den betroffenen Frauen wird die durch die Auseinandersetzung verursachte Lähmung jeglicher Vereinsarbeit bedauert. Auch vor Ort in Hoheneck sieht man die Auseinandersetzungen als bedauerliche Einschränkung auf dem Weg zu einer Gedenkstätte im einstigen größten DDR-Frauengefängnis.

Skandal um neues Buch: Verleger beleidigt Frauen von Hoheneck

Berlin, 15.06.2014/cw – In einem Fotoband über das ehemalige DDR-Frauenzuchthaus Hoheneck (wir berichteten > https://17juni1953.wordpress.com/2014/05/19/eindrucksvoll-fotoband-uber-frauenzuchthaus-hoheneck/) werden wieder nachgewiesene Lügen einer ehemaligen Insassin kolportiert. Das löste erneut Proteste vieler Frauen von Hoheneck aus, die sich nach der Buchvorstellung an dieser Stelle in Protest-Briefen an den Vergangenheits-Verlag in Berlin wandten.

Umstritten: Beitrag über Anita G. im neuen Fotoband über Hoheneck,

Umstritten: Beitrag über Anita G. im neuen Fotoband über Hoheneck

Zwischenzeitlich liegen der Redaktion einige Antworten des Verlegers Alexander Schug vor, die bei den Empfängern helle Empörung auslösten. Schug, der auch Lehrbeauftragter am Institut für Geschichtswissenschaften an der Humboldt-Universität ist, schrieb z.B. an die ehemalige Hoheneckerin Anita K., das er „Ihre Auseinandersetzungen sehr interessant“ finde, bezeichnete die Kritik an den durch den Verlag verbreiteten Lügen dann aber als „eine von Ihnen betriebene Form der Opferkonkurrenz,“ die nicht zielführend sei. Dies sei auch „bei den einschlägigen Verbänden wie Erinnerungsstätten bekannt.“ Dies nehme der Verlag zur Kenntnis, er lasse sich allerdings die Herausgabe von Büchern zu diesem Thema nicht reglementieren. Der Verleger bezeichnet die publizierten Lügen von Anita G. als „unterschiedliche Artikulation zum Thema und eigene Formen der Erinnerung.“ Und: „Nach wissenschaftlichen Maßstäben sind auch die Äußerungen von Frau Gossler hochinteressant.“ Daher sei „Ihre Forderung insofern anmaßend und für uns kein Anlass, das Buch zu ändern.

Genießen Sie die Freiheit der Meinungsäußerung

Abschließend äußert sich Schug geradezu in von den empörten Frauen als Beleidigung und Verhöhnung verstandener Form: „Genießen Sie die Freiheit der Meinungsäußerung und akzeptieren Sie, das andere das auch für sich beanspruchen.“

Nicht nur die ehemalige Hoheneckerin Anita K. ist außer sich. Es ginge den Frauen nicht um das Recht von freier Meinungsäußerung, dafür hätten sie lange Jahre hinter DDR-Zuchthausmauern verbringen müssen. Es gehe um die nunmehr wissenschaftlich ummantelte Verbreitung nachgewiesener Lügen, die die Zeugnisse anderer Frauen von Hoheneck in ein fragwürdiges Licht stellen würden. Im Übrigen seien die Kritiker ebenfalls als Zeitzeugen auch in Erinnerungsstätten tätig. Anita K. versteht die Welt nicht mehr, wenn „angebliche Vorgänge, die wissenschaftlich durch Aktenfunde widerlegt sind, als wissenschaftliche Wahrheit und Bestandteil freier Meinungsäußerung vermarktet werden.“ Nicht nur Anita K. bezeichnet die Stellungnahme des Verlages als „weiteren Skandal hinter dem Skandal der erneuten Publizierung von Lügen.“ Zuvor hatte der Geschichtswissenschaftler eine angebotene Einsicht in die Akten-Recherche der umstrittenen Anita G. abgelehnt.
Anita G., die von 1955 –1956 in Hoheneck war, wird am Mittwoch, dem 25. Juni in der Gedenkstätte Leistikowstraße in Potsdam (Nähe Cäcilienhof) über ihre Erlebnisse berichten. Mehrere ehemalige Hoheneckerinnen haben angekündigt, die Veranstaltung zu besuchen und ggf. kritische Fragen zu stellen. Veranstaltungsbeginn: 18:00 Uhr.

UOKG lehnt derzeit Aufnahme der VOS ab

Berlin, 15.06.2014/cw – Auf der jüngsten Mitgliederversammlung der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) wurde der Antrag der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) mit überwältigender Mehrheit (7:16) ausgesetzt. UOKG-Chef Rainer Wagner, der seit April diesen Jahres auch der VOS vorsitzt, konnte sich mit seinem Appell, den größten und ältesten Opferverband wieder in die UOKG aufzunehmen, nicht durchsetzen. PE Insolvenz_NEWDie VOS hatte dem Dachverband bis 2007 bereits angehört. Zusammen mit den alten Vereinen Bautzen-Komitee und Vereinigung 17. Juni 1953 hatte der Verband die UOKG aus Protest gegen interne Auseinandersetzungen im Dachverband verlassen.

Auf Befragen in der Versammlung mußte Wagner einräumen, daß derzeit in Sachen VOS noch prozessuale Entscheidungen, so vor dem Sozialgericht Berlin, ausständen. Außerdem sind die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Stellvertreter Wagners und vormaligen Vorgänger als Bundesvorsitzender noch nicht abgeschlossen. Der Mehrheit der anwesenden dreiundzwanzig Mitgliedsverbände schien das Risiko denn doch zu hoch, einen derzeit so umstrittenen Verein vor einer Klärung der Vorwürfe in die UOKG aufzunehmen.
Wagner hatte zuvor zusammen mit Stellvertreter Hugo Diederich in einer Presserklärung eine bevorstehende Insolvenz der VOS als Gerücht in Abrede gestellt.

Fällt die VOS auseinander? Zahlreiche Neugründungen

Berlin, 15.04.2014/cw – Die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), einst ein durch einen gewählten Bundesvorstand zentral geführter und in Landes- und Bezirksgruppen gegliederter Verband organisiert sich offenbar in neuen Strukturen. So wurden bereits zahlreiche Landesverbände gegründet, die rechtlich als selbständige Vereine in die örtlichen Vereinsregister eingetragen werden. Dies könnte für den Verband und dessen neuen Vorsitzenden Rainer Wagner zu neuen Problemen führen. So ist beispielsweise der einstige VOS-Landesverband Berlin-Brandenburg mit etwas mehr als 100 Mitgliedern gleich in drei Vereinsgliederungen zerfallen:

VOS-Chef Rainer Wagner mit Stellverteter Hugo Diederich (rechts) - Foto: LyrAg

VOS-Chef Rainer Wagner mit Stellvertreter Hugo Diederich (rechts) – Foto: LyrAg

1. Landesgruppe Berlin, Vorsitzender: Hugo Diederich, in Personalunion stv. Bundesvorsitzender; 2. Landesverband Berlin-Brandenburg, Vorsitzende: Vera Lengsfeld; 3. Landesverband Brandenburg, Vorsitzende: Petra Ostrowski, die vom ehemaligen Bundesvorstandsmitglied Frieder Weiße als Stellvertreter, Kassenwart und Schriftführer flankiert wird. Gegen Weiße war zuletzt auf der VOS-Generalversammlung in Friedrichroda erneut ein Ausschlussantrag gestellt und der Vorwurf der Manipulation von Stimmberechtigungen auf der GV erhoben worden. Der frisch gewählte Bundesvorsitzende Rainer Wagner hatte  für Anwesende überraschend Konsequenzen gegen Frieder Weiße unter Hinweis auf drohende rechtliche und kostspielige Auseinandersetzungen abgelehnt.

Die einsetzende Zersplitterung der VOS trifft diese zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt, da die Verbandsführung seit zwei Jahren in heftiger Kritik steht. Zuletzt waren Rückforderungen aus nicht abgeführten Sozialbeiträgen in Höhe von 104.000 Euro bekannt geworden. Der alte Vorstand hatte noch Ratenzahlungen vereinbaren können, die den Verband derzeit allerdings mit 1.400 Euro belasten, was bei einem Mitgliederstand von knapp 1.500 Mitgliedern durchaus Problem aufwerfen kann. Vor fünf Jahren wurden die Mitglieder offiziell noch mit 10.000 angegeben. Auf kritische Nachfragen waren die Zahlen seither über acht- auf sechstausend korrigiert und vor der letzten Aktualisierung mit zweieinhalbtausend Mitgliedern angegeben worden.

Die Neugründungen von VOS-Vereinen gehen nicht zuletzt auf eine Idee des bisherigen Bundesvorsitzenden Hugo Diederich zurück. Wegen der drohenden Insolvenz hatte er diese Neugründungen vorgeschlagen, um die Finanzen auf Landesebene vor dem möglichen Zugriff eines Insolvenzverwalters zu retten. Kritiker sehen in diesem Vorgehen eine weitere dubiose Handlung des Verbandes am Rande der Legalität.

Hohenecker Bote: Einspruch gegen Unterlassung

Berlin, 15.06.2014/cw – Gegen die von Kerstin K. (Kanzlei Ronneburger und Zumpf) erwirkte Unterlassung gegen die Vereinigung 17. Juni, den Verein BuG Hoheneck und Tatjana Sterneberg haben die Antragsgegner jetzt beim Landgericht Berlin Widerspruch eingelegt (Kanzlei Preu Bohlig und Partner). Ein mündlicher Verhandlungstermin wurde bereits für den 7.08.2014, 11:00 Uhr bestimmt. In einem weiteren Widerspruchverfahren gegen Heike E. war die Antragstellerin erst kürzlich nach mündlicher Verhandlung unterlegen.
Der Hohenecker Bote hatte über Beschuldigungen gegen die einstige Vorstandsbeauftragte für Heimkinder berichtet, die daraufhin nicht mehr für die UOKG tätig sei. Zwischenzeitlich verlautete, daß auch die UOKG Strafanzeige gegen die ehemalige Mitarbeiterin erstattet hat. Der zunächst erfolgreiche Unterlassungsantrag richtet sich bislang gegen die Vereinigung 17. Juni als Seitenbetreiber, den BuG Hoheneck als ursprünglicher Initiator des Hohenecker Boten und gegen Tatjana Sterneberg als BuG-Vorsitzende, nicht aber gegen den Verfasser des Beitrages und Redakteur des HB. Die Antragstellerin hat die selbe Kanzlei beauftragt, die bereits Ronald Lässig in dem sogen. AHB-Verfahren vertritt. Lässig ist dagegen, dass der einstige und mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold ausgezeichnete Außenhandelsbetrieb (AHB) Elektrotechnik Export-Import vom Hohenecker Boten als „KoKo-Betrieb“ bezeichnet werden darf. Ein Termin für die Berufungsverhandlung stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Vereinigung 17. Juni 1953: Vorstand wiedergewählt

Berlin, 15.06.2014/cw – Die Mitgliederversammlung der historischen Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat am Vorabend zum diesjährigen Gedenktag an den Volksaufstand vor 61 Jahren den bisherigen Vorstand im Amt bestätigt: Vorsitzender Carl-Wolfgang Holzapfel (seit 2002);

Carl-Wolfgang Holzapfel - Foto: LyrAg

Carl-Wolfgang Holzapfel
– Foto: LyrAg

Joachim Fritsch -      Foto: LyrAg

Joachim Fritsch – Foto: LyrAg

Geschäftsführer Joachim Fritsch (seit 2011) und Schatzmeisterin Tatjana Sterneberg (seit 2008).

Tatjana Sterneberg Foto: LyrAg

Tatjana Sterneberg
Foto: LyrAg

Holzapfel, der in dem Verein nunmehr die älteste Mitgliedschaft (seit 1963) nachweisen kann, bedankte sich für das „anhaltende und überwältigende“ Vertrauen. Er erinnerte die Mitglieder allerdings nachdrücklich an die bevorstehende Zeitenwende, der sich die Vertretung des 17. Juni wie auch andere Verfolgtenverbände nicht entziehen können. Eine Nachwuchsarbeit sei überfällig und daher dringend erforderlich, betonte der gerade 70 Jahre alt gewordene einstige Kämpfer gegen die Mauer.

Der ursprünglich geplante Antrag auf Wiederaufnahme in den Dachverband UOKG war kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen worden. Die Vereinigung hatte zuvor bei UOKG-Chef Rainer Wagner sondiert. Nachdem dieser eine Aufnahme von der Abwahl des bisherigen und wiedergewählten Vorsitzenden abhängig gemacht hatte, verzichteten die Mitglieder auf eine entsprechende Abstimmung.

Vizekanzler ehrte die Toten des Volksaufstandes von 1953

Berlin, 17.Juni 2014/cw – An dem traditionellen Staatsakt zum 17. Juni nahm in diesem Jahr der Stellvertreter der Bundeskanzlerin und Wirtschaftsminister Siegmar Gabriel (SPD) teil. Gabriel hielt nach dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit auf dem Friedhof Seestraße die Rede für die Bundesregierung. Anschließend wurden in Anwesenheit zahlreicher Gäste, Zeitzeugen und hochrangiger Politiker Kränze niedergelegt. Die Union vertrat u.a. der Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Volker Kauder. DIE LINKE war traditionell durch Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, auf Landesebene u.a. durch deren Berliner Landesvorsitzenden Klaus Lederer, die PIRATEN durch Martin Delius vertreten.

Wegen der EM hatte die Vereinigung 17. Juni ihr Gedenken am Holzkreuz in Zehlendorf um eine Tag vorverlegt - Foto: LyrAg

Wegen der EM hatte die Vereinigung 17. Juni ihr Gedenken am Holzkreuz in Zehlendorf um einen Tag vorverlegt –
Foto: LyrAg

Für die in den letzten beiden Monaten verstorbenen Mitglieder der Vereinigung 17. Juni, Walter Schöbe und Ruth Mentzel, hatte der Veteranenverein zwischen den Zeitzeugen jeweils Fotos platziert, vor denen eine Rose lag. Schöbe, einstiger Kämpfer der KgU, war am 17. Mai verstorben. Er hatte die Vereinigung noch 2010 bei der Kranzniederlegung vertreten. Ruth Mentzel war am 11. Juni verstorben. Ihr Ehemann Günter war sieben Jahre zuvor (2007) in Anwesenheit des damaligen Vizekanzlers Franz Müntefering (SPD) auf dem Ehrenfeld beigesetzt worden. Frank Henkel (CDU), jetziger Bürgermeister und Innensenator, hatte die Trauerrede gehalten. Während Walter Schöbe im Familiengrab in Sachsen-Anhalt beigesetzt wird findet Ruth Mentzel ihre letzte Ruhe neben dem Ehrengrab ihres Mannes Günter. Trauerfeier und Beisetzung für Ruth Mentzel:

Dienstag, 8.Juli, 12:30 Uhr, Phillipus-Apostel-Friedhof, Müllerstr.44-45 (Eingang neben dem Cafe) in Berlin-Wedding (Friedhof Seestraße).

LINKS zum 17. Juni 2014 :

Schwedisches Fernsehen zur Haftzwangsarbeit am 17.06.2014  http://www.svt.se/ug/se-program/avsnitt-1-75 – Initiative der Vereinigung 17. Juni.

TAGESSCHAU vom 17.06.2014, 16:00 / 17:00 Uhr  https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-2958.html Hoheneckerin Edith Fiedler, Mitglied der Vereinigung 17. Juni

ZDF/heute vom 17.06.2014 http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2178348/ZDF-heute-Sendung-vom-17.-Juni-2014#/beitrag/video/2178348/ZDF-heute-Sendung-vom-17.-Juni-2014Gedenkfeier Friedhof Seestraße mit Reg.Bürgermeister Klaus Wowereit, Vizekanzler Siegmar Gabriel, Vereinig. 17. Juni 1953 Joachim Fritsch

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten, jetzt: Pro Patria, können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, Sie ist für die Inhalte nicht verantwortlich.
Impressum: „Pro Patria – Hohenecker Bote“ ist einzig der demokratischen Auseinandersetzung und den Anliegen der Verfolgten beider Diktaturen verpflichtet, parteipolitisch und vereinsrechtlich unabhängig und erscheint in der Mitte eines jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.W. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Ausgenommen davon sind wirtschaftlich ausgerichtete Institutionen oder Unternehmen. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion verwandt werden. Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com ; Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786. Anzeigen auf Anfrage.

© 2014 (Text und Fotos): Redaktion Pro Patria – Hohenecker Bote

Freie Stimme – Freie Welt

Hohenecker Bote

Nr.028                                                      15. April 2014

VOS-Erneuerung:
Resignation und Trotz – Vorwärts in die Sackgasse?

Friedrichroda/Berlin, 15.04.2014/cw – In einer Mischung aus Resignation und Trotz stimmten die nach Friedrichroda/Thüringen entsandten Delegierten der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) über die Zukunft des in kontroverse Diskussionen geratenen ältesten und bislang größten Opferverbandes ab. Dabei standen die 43 Delegierten, die laut Satzung mit 117 Stimmen knapp 1.600 Mitglieder vertraten, buchstäblich vor Entscheidungen zwischen Pest und Cholera. Denn angesichts eines Strafbefehls gegen den Noch-Vorsitzenden
Hugo Diederich, der nicht ausgeräumten, das heißt noch immer drohenden Insolvenz des Vereins und der noch offenen Entscheidung des Sozialgerichts über den Einspruch der VOS gegen die Feststellung einer vorsätzlichen Vorenthaltung von Sozialabgaben fanden sich kaum Kameraden, die den Verband in einer bevorstehenden Sisyphusarbeit aus der Misere herausführen sollen. So kamen schließlich Entscheidungen zustande, die nach Meinung kritischer Beobachter eher einem Vorwärts in die Sackgasse als einem Aufbruch in eine konstruktive Zukunft entsprachen.

Der neue VOS-Vorsitzende Rainer Wagner, vor ihm Vorgänger u d Stellverteter Hugo Diederich (rechts) - Foto: LyrAg

Der neue VOS-Vorsitzende Rainer Wagner, vor ihm Vorgänger und Stellverteter Hugo Diederich (rechts) –
Foto: LyrAg

Das „System Hugo“ wurde kritisiert, der Namensgeber danach erneut gewählt

Der vorgelegte Rechenschaftsbericht erfüllte die großen Erwartungen nicht. Im Gegensatz zur früheren Praxis wurde dieser nicht an die Delegierten vorab zum Studium ausgehändigt, sondern in kaum lesbarer Schriftgröße an die Hotel-Wand geworfen und bruchstückweise unter Aufzählung diverser Zahlen interpretiert. Begründung: Frühere Berichte sind direkt an die Staatanwaltschaft weitergeleitet worden, das habe man diesmal verhindern wollen. Besser wäre wohl die Vorlage eines Rechenschaftsberichtes gewesen, der erst gar nicht die Einschätzung strafrechtlich zu bewertender Vorgänge provoziert. So stieß denn auch die Form der Präsentation wie der Inhalt selbst auf harsche Kritik: Dies sei „kein Rechenschaftsbericht sondern ein Rechtfertigungsbericht“ gewesen, so einige Delegierte. In diesem Zusammenhang wurde auch der in der VOS kursierende Begriff „System Hugo“ auf- und angegriffen und Änderungen verlangt. Schließlich hätte dieses System zur gegenwärtigen Misere maßgeblich beigetragen.
Nachdem der UOKG-Vorsitzende Rainer Wagner ohne Gegenkandidaten erwartungsgem. zum Vorsitzenden der VOS gewählt worden war, keimten kurzfristig Hoffnungen auf einen Neubeginn auf. Diese wurden allerdings schnell beerdigt, als Wagner-Vorgänger Diederich trotz gegenteiliger Ankündigungen vor der Generalversammlung, u.a. im Vereinsorgan Freiheitsglocke, doch für den Bundesvorstand kandidierte, nachdem er im ersten Wahlgang zugunsten von Wagner auf eine Gegenkandidatur verzichtet hatte. Diederich wurde zuvor in erfolgter Einzelabstimmung über die Entlastung des dreiköpfigen geschäftsführenden Vorstandes mit 48 Prozent der abgegebenen Stimmen entlastet und sah sich wohl angesichts dieses Freispruches von möglichen persönlichen Konsequenzen ermutigt, erneut anzutreten. Ohne Gegenkandidat war dann die Wahl zum stv. Vorsitzenden mangels einer Alternative eher Formsache.

Vorwurf: Stimmkarte wurde manipuliert

Im Einzelnen ergaben die Vorstandswahlen folgende weitere Ergebnisse: Matthias Katze (67), stv. Bundesvorsitzender und Schatzmeister gegen Detlev von Dechend (46); Andreas Herzog (72), Rainer Buchwald (70), Bärbel Grosse(68) und May-Britt Krüger (63) Beisitzer.
Der mehrfach für Positionen kandidierende Dr. Frieder Weisse scheiterte ebenso wie seine Begleiterin Petra Ostrowsky, beide Landesgruppe Brandenburg. Beiden wurden Querelen in Berlin-Brandenburg angelastet, die sich hauptsächlich gegen die Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld richteten. Zudem stieß eine festgestellte Manipulation der Stimmkarte von Weisse, auf der er seinen Stimmenanteil eigenmächtig erhöht hatte, auf beißende Kritik der Versammlung. Ein Antrag auf Ausschluss aus der Generalversammlung scheiterte schließlich am Einspruch des neuen Bundesvorsitzenden Wagner, der neue „gerichtliche Auseinandersetzungen“ befürchtete und daher empfahl, die „Sache auf sich beruhen zu lassen,“ zumal ja „kein Abstimmungsergebnis ohne die festgestellte Manipulation anders ausgefallen“ wäre. Nach diesem Veto verzichtete die mittlerweile erschöpfte Versammlung auch auf die Klärung der Frage, warum diese Manipulation erst nach zahlreichen Abstimmungen gegen Ende der Versammlung festgestellt wurde. Ob dieser Vorgang den Ausschlussantrag auch gegen Frieder Weisse aus dem Verein beeinflussen wird, stand auch am Ende der Versammlung nicht fest. Über die vorgelegten Ausschlussanträge gegen diverse Mitglieder wurde nach Einspruch von Wagner nicht abgestimmt. Der Vorsitzende gab zu Protokoll, daß sich der Vorstand mit diesen Anträgen, u.a. auch gegen den einstigen Pressesprecher und stv. Vorsitzenden Ronald Lässig, demnächst befassen werde. Wagner: „Allerdings wird der Vorstand wohl nicht allen vorliegenden Anträgen zustimmen.“

Auf Papier geworfener Ad-hoc-Antrag, um Zerspliterung zu vermeiden - Foto: LyrAg

Mit großer Mehrheit angenommener Ad-hoc-Antrag, um Zersplitterung zu vermeiden –           Foto: LyrAg

Wagner ging auf Vorschlag einer Erklärung zu umstrittenen Äußerungen nicht ein

Auf Unverständnis stieß allerdings Wagners Erklärung zu einem Antrag, die 2010 in die VOS-Satzung eingefügte Möglichkeit von bezahlten Satzungsämtern wieder zu streichen. Zwar wurde der Antrag mit Mehrheit angenommen, scheiterte letztlich aber an der vorgeschriebenen Zweidrittel-Mehrheit. Rainer Wagner unterbreitete daraufhin den Vorschlag, das Anstellungsverhältnis von Hugo Diederich so zu gestalten, daß dieser bei einer Fortführung „sein Vorstandsamt ruhen lassen“ könne. Er, Wagner, werde sich dafür verwenden. Warum Diederich unter diesen Umständen überhaupt zur Wahl stand oder unter welchen rechtlichen Voraussetzungen der dann übrige zweiköpfige geschäftsführende Vorstand handeln kann, diese Fragen ließ der neue Vorsitzende im Raum stehen.

Auf den Wochen vor der Generalversammlung an Wagner geleiteten Vorschlag, seine umstrittenen und auf harsche Kritik gestoßenen Äußerungen vor der Wahl zum VOS-Vorsitzenden aus der Welt zu schaffen, ging dieser mit keinem Wort ein. Wagner sollte nach diesem Vorschlag sein „Verständnis für die Kritik an missverständlichen, ausschließlich religiös motivierten Äußerungen“ erklären. Er „habe die Brisanz und die mögliche Unvereinbarkeit mit seinen weltlichen und politischen Verpflichtungen“ übersehen und wolle sich künftig darum bemühen, „derartige Äußerungen sorgfältiger zu wägen und unter dem Gesichtspunkt seiner nichtreligiösen Verpflichtungen Missverständnisse künftig vermeiden.“ Beobachter sehen in der Umgehung dieser wünschenswerten Klärung eine bedenkliche starre Haltung, weil durch die Verweigerung einer moderaten Beendigung der die weltlichen Funktionen beschädigenden Diskussionen die kritisierten Äußerungen quasi ausdrücklich bestätigt werden.

Landesgruppen dürfen sich als Vereine eintragen lassen (e.V.)

Während sich die meisten Anträge durch den Verlauf der Versammlung erledigt hatten, wurde zuvor über die satzungsändernden Anträge verschiedener Landes- und Bezirksgruppen teilweise kontrovers diskutiert. Beschlossen wurde unter anderem die Möglichkeit von Gründungen eigener eingetragener Vereine (e.V.) unter dem Namen VOS auf Landesebenen, um mögliche Geldforderungen zum Beispiel im Fall einer Insolvenz zu umgehen und die Förderung der Arbeit vor Ort sicherzustellen (Wagner). Die Klippe einer dadurch möglichen Zersplitterung der VOS wurde nach einem Ad-hoc-Antrag umschifft. Mit großer Mehrheit wurde beschlossen, dass der Bundesvorstand die Namensführung „VOS“ für den Fall untersagen kann, wenn ein „e.V.“ nicht die Satzung des Bundesverbandes inhaltlich übernimmt.
Die Verlängerung der Legislaturperiode von zwei auf drei Jahre wurde ebenfalls ohne größere Diskussion beschlossen, wobei deren Inkraftsetzung offen gelassen wurde. Anwesende Kenner des Vereinsrechts sehen dies als bedenklich an, da ein derartiger Beschluss erst für die folgende Legislaturperiode wirksam werden dürfe.

Tiefenprüfung durch die Stiftung Aufarbeitung angekündigt

Positiv aufgenommen wurde die Ankündigung Wagners, durch die Stiftung Aufarbeitung eine Tiefenprüfung der VOS-Finanzen vornehmen zu lassen. Seine Anfrage sei diesbezüglich positiv beschieden worden, „falls die VOS dies beantrage.“ Da er, Wagner, jetzt ja Vorsitzender sei, würde dies „wohl kein Problem aufwerfen.“

In seinem kurzen Schlusswort kündigte Wagner zudem an, sich einer Insolvenz zu stellen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, auch wenn er eine „persönliche Inanspruchnahme oder Verantwortung“ ablehne. Er hoffe aber auf einen kontinuierlichen Neuanfang des Vereins, der „nicht untergehen“ dürfe. Die mehrheitlich beschlossene Rückkehr in die UOKG sei „dafür eine wichtige Voraussetzung.“

Eine tiefer gehende Debatte um die bisherige Führung der VOS und die Verantwortlichkeit von Funktionären ließ die Verbands-Regie nicht zu. So bleibt als Zusammenfassung trotz aller Beteuerungen die Feststellung: Weiter so. Danach hätte zwar das System erneut gesiegt, aber der Verein wird womöglich seine Rolle als wichtige und einst dominierende Instanz der Opfer- bzw. Verfolgtenszene auf Dauer verlieren.

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Deutscher Bundestag: Erhöhung der Opferrente vor der Sommerpause

Friedrichroda, 15.04.2014/cw – Der nunmehrige Co-Vorsitzende von UOKG und VOS berichtete auf der VOS-Generalversammlung, die vom 12. – 13. April in Friedrichroda durchgeführt wurde, über „vertrauliche Informationen“, wenn auch „ohne Gewähr“, “ nach denen der Deutsche Bundestag „noch vor der Sommerpause“ eine Erhöhung der sogen. Opferrente von 250 auf 310 Euro beschließen wolle. Wagner meldetet in diesem Zusammenhang Verhandlungsbedarf seitens der Betroffenen an.

UOKG: Forschungsbericht über Haftzwangsarbeit abgeschlossen

Berlin, 15.04.2014/cw – Die UOKG teilte in Berlin überraschend mit, daß der von Dr. Christian Sachse im Auftrag des Dachverbandes erstellte Bericht zur Haftzwangsarbeit bereits
am 16. Juni in Berlin vorgestellt werden soll. Die Präsentation soll in den Räumen der Deutschen Gesellschaft in der Voßstraße 22 (10117 Berlin) ab 14:00 Uhr erfolgen. Christian Sachse: „Nach einem Jahr angespannter Recherchen können wir an hunderten Details nachweisen, dass die Zwangsarbeit in der DDR wirtschaftliche Ausbeutung mit politischer Repression zu einem staatlich gesteuerten System verband. Dieses Wissen war im Westen Deutschlands über die vier Jahrzehnte der Teilung hinweg präsent.“
Die UOKG verweist in ihrer jüngsten Mitteilung zwar auf die Finanzierung der Forschungsarbeit durch das schwedische Möbelhaus IKEA, verschweigt aber erneut und leider nicht zum ersten Mal die vorhergehenden Initiativen anderer Vereine, wie der Vereinigung 17. Juni in Berlin, ohne deren Einsatz das Thema wohl nicht auf die Tagesordnung gelangt wäre.
UOKG-Vorsitzender Rainer Wagner kündigte aus vorstehendem Anlass einen Runden Tisch an: Die UOKG wird noch 2014 einen „Runden Tisch Zwangsarbeit“ einberufen. Der Verband geht davon aus, so Wagner, dass sich keine der Firmen und Institutionen unserer Einladung entziehen wird. Wieweit Vereine und Verfolgtenverbände in diese Überlegungen einbezogen werden, geht aus der verbreiteten UOKG-Erklärung nicht hervor.
http://www.uokg.de/cms/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=30&Itemid=28

TV France 2 bei VOS und den Frauen von Hoheneck

Friedrichroda/Berlin, 15.04.2015/cw – Zum Thema Stasi-Überwachung sendet der französische TV-Sender „France 2“ am 1. Mai um 22:30 Uhr einen Beitrag. Zu diesem Zweck filmte das dreiköpfige Frauen-Team einige Tage in Rostock, auf der Generalversammlung

Auifnahmen in der BStU: Tatjana Sterneberg und die Akten - Foto: LyrAg

France 2: Aufnahmen in der BStU:
Tatjana Sterneberg und die Akten – Foto: LyrAg

der VOS in Friedrichroda und in Berlin auf einem Treffen ehemaliger Frauen von Hoheneck jeweils Betroffene der Überwachungs- und Zersetzungsarbeit des ehemaligen Ministeriums der Staatssicherheit der DDR. Unmittelbarer Anlass für das TV-Projekt war der Vorwurf des französischen Staatspräsidenten Hollande, der im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen ihn von Methoden sprach, die an die Arbeit der einstigen Staatssicherheit in Deutschland erinnerten.

Heimkinder-Fond: UOKG berät weiter

Berlin, 15.04.2014/cw – Den vielfachen Vermutungen, dass die UOKG ihre Beratung ehemaliger Heimkinder wegen der Turbulenzen im Verband um die bisherige Besetzung der Beratungsstelle vorerst unterbrochen habe, widersprach der stv. UOKG-Vorsitzende Lange jetzt in Potsdam. Lange betonte am Rande eines Verbändetreffens bei der Brandenburger Landesbeauftragten Ulrike Poppe, der Dachverband biete nach wie vor diese wichtige Beratung an. Die UOKG werde die aufgekommenen Vorgänge in Kürze klären.
Mittlerweile ist der Name der bisherigen Mitarbeiterin, die sich inzwischen gerichtlich gegen die erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzt, vollständig von der Homepage des Verbandes getilgt worden; über eine Neubesetzung ist bisher offensichtlich nicht entschieden worden.
Betroffene ehemalige Heimkinder können sich neben dem Dachverband auch an zahlreiche Einzelverbände oder direkt an die Berliner Anlauf- und Beratungsstelle in der Fregestr.38 a, 12161 Berlin (S-Bhf. Feuerbachstraße), Tel.: 030-85757761, info@heimerziehung-berlin.de wenden. Für Brandenburg werden diese Beratungen auch von der Landesbeauftragten angeboten.

70 Jahre und ein bisschen weise

Berlin, 15.04.2014/ts – Seinen 70. Geburtstag feierte in Berlin der Vorsitzende der Vereinigung 17. Juni, einstige Mauer-Aktivist und HB-Redakteur Carl-Wolfgang Holzapfel. Zahlreiche Gäste, unter diesen Vetreter des Iranischen  Widerstandes in Deutschland, feierten mit dem Jubilar am vergangenen Freitag bis in den frühen Morgen in einem Berliner Restaurant.

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden. Die Vereinigung hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt. Die Vereinigung ist für die Inhalte nicht verantwortlich.
V.i.S.d.P.: Redaktion “Hohenecker Bote”, Tel.: 030-30207785 © 2014

 

Friedrichroda, 12.04.2013/cw – Rainer Wagner, Chef der UOKG, wurde mit breiter Mehrheit (87 Prozent) von der Generalversammlung der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) zum neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Wagner hatte zuvor eine Zustimmung von mindestens 75 Prozent der aus ganz Deutschland angereisten 43 Delegierten (117 Stimmen) zur Bedingung gemacht. Der seit 2007 amtierende Vorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) löst in diesem Amt den bisherigen und seit 2012 amtierenden Bundesvorsitzenden Hugo Diederich ab, der für die Turbulenzen  im ältesten und größten Opferverband hauptsächlich verantwortlich gemacht wurde.

Allerdings wurde Diederich überraschend als erster Stellvertreter wieder in den Vorstand gewählt, obwohl er zuvor eine erneute Kandidatur für den VOS-Vorstand ausgeschlossen hatte. Wagner und Diederich hatten in den jeweiligen Wahlgängen keine Gegenkandidaten. Zum zweiten Stellvertreter wurde bei einem Gegenkandidaten Matthias Katze, bisheriger Beisitzer, gewählt.

Zuvor hatte der 2009 zurückgetretene stv. Bundesvorsitzende Carl-Wolfgang Holzapfel auf eine erneute bzw. vorgeschlagene Kandidatur verzichtet und unter Beifall an die Generalversammlung appelliert, zur Bewältigung der aktuellen Probleme „unstrittige und auf  breiter Basis akzeptierte Kandidaten zu wählen, da sich die VOS auf Kameraden stützen muß, die integrieren statt zu intrigieren.“ Nur so habe der älteste und größte Opferverband die Chance, seine Arbeit fortzusetzen und „nicht zu einem Teil abgehakter  Geschichte zu werden.“

Es folgt ein weiterer Bericht.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, z.Zt. Friedrichroda, Tel.: 0176-48061953

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