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Berlin/Potsdam, 7.09.2017/cw – Bisher kam CDU-Politiker Dieter Dombrowski (66) mit Attacken und Vorwürfen gut zurecht. Sogar ein Gerichtsverfahren wegen Absingens des Horst-Wessel-Liedes und Zeigen des Hitlergrußes auf einer Fahrt der Berliner JU zum Schloß Hambach in den achtziger Jahren überstand der mittlerweile zum Vizepräsidenten des Brandenburger Landtages avancierte Profi-Politiker ohne bleibende Blessuren. Dombrowski hatte sich seinerzeit als JU-Chef damit verteidigt, von all dem nichts gewusst oder mitbekommen zu haben, was den Richter zu der Bemerkung veranlasste: Dessen Bekundungen hätten „am wenigsten überzeugt“. Auch eine umstrittene Kranzniederlegung an der Seite einer Abordnung des seinerzeitigen sowjetischen Jugendverbandes (Komsomolzen) am Ehrenmal der Sowjetischen Streitkräfte im Westberliner Bezirk Tiergarten 1988 überstand der agile CDU-Funktionär ohne Nachwehen.

Dieter Dombrowski (CDU): Angezählt?                 Foto: LyrAg

Unrechtmäßige Abrechnungen

Jetzt haben Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Potsdam und des LKA nach Medien-Berichten die Räume des Landtagsvizepräsidenten durchsuchen lassen und Schriftstücke beschlagnahmt. Nach ersten Informationen soll es sich um unrechtmäßige Abrechnungen in Höhe von „einigen hundert Euro“ handeln. Grundlage war ein Hinweis der Präsidentin des Landtages, Britta Stark (SPD), die nach Hinweisen von Mitarbeitern des Landtages aktiv geworden sein soll.

Dombrowski ist nicht Irgendwer in der politischen Landschaft. Weil er aus einer kinderreichen Familie stammte, war sogar Wilhelm Pieck, der erste Präsident der DDR, sein Pate. Zwar leistete er von 1970 – 1972 den obligatorischen Wehrdienst bei der NVA ab, wurde aber bereits 1974, ausgerechnet am 13. August, vom Bezirksgericht Schwerin wegen Republikflucht und staatsfeindlicher Verbindungsaufnahme zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, von denen er allein 16 Monate im Gefängnis Cottbus verbüßen mußte. Seine Schwester hatte anlässlich eines Gefängnisbesuches einen Kassiber in den Westen geschmuggelt und wurde ebenfalls zu vier Jahren Haft (Hoheneck) verurteilt. Nach 20 Monaten Haft übersiedelte Dombrowski nach Westberlin, wo er schnell in der CDU Karriere machte.

Fabrizierter „CDU-Skandal“?

Seine vielfältigen Erfahrungen nutze der alerte Politiker äußerst eloquent: 2012 löste er nach bis heute nicht ganz geklärten Querelen die äußerst populäre Fraktionsvorsitzende Saskia Ludwig ab und wurde zu deren Nachfolger gewählt, bis er nach den letzten Landtagswahlen 2014 Vizepräsident des Landtages wurde.

Offenbar füllten ihn die Funktionen in und für die CDU Brandenburg nicht aus. So wurde der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums in Cottbus 2015 nach dem Rücktritt des langjährigen Vorsitzenden der UOKG, Rainer Wagner, zum Chef des Dachverbandes der Opferverbände der kommunistischen Diktatur gewählt. Nun stellt sich zwei Jahre später bereits die Frage nach einem möglichen AUS nicht nur auf dem gerade erlangten Amt. Beobachter halten ein „Weiter-so“ zumindest dann nicht mehr für möglich, wenn sich die Vorwürfe bestätigen oder gar zu einer relevanten Verurteilung führen sollten. Allerdings werden die bisher bekannten Vorwürfe von Parteifreunden als nicht „übermäßig gravierend“ bezeichnet. Auch steht der – wenn auch unter der Hand verbreitete – Vorwurf im Raum, hier sei wegen der Bundestagswahl „wohl eher ein CDU-Skandal fabriziert“ worden, als dass bemerkenswerte Vorwürfe im Raum ständen.

Es muss wohl doch etwas mehr sein. Denn es ist kaum vorstellbar, dass sich eine Staatsanwaltschaft in einem brisanten zeitlichen Umfeld, wie es die Hochphase eines Wahlkampfes um die Vertretung im höchsten deutschen Parlament darstellt, zu einer derartigen spektakulären Handlungsweise, dazu noch unter Einbeziehung des LKA, veranlasst sieht, wenn es „nur“ um die mögliche Veruntreuung einiger weniger hundert Euro geht.

Berufung auf Helmut Kohl

Ob sich die Ermittlungen auch auf die Funktionsbereiche im Menschenrechtszentrum oder der UOKG erstrecken, war bei Redaktionsschluss nicht in Erfahrung zu bringen. Immerhin hatte sich Dombrowski vor einigen Jahren über einen dubiosen „Immobilienverein“ in die UOKG eingebracht, der sich bereits nach kurzer Zeit wieder aufgelöst hatte. Um die seinerzeitigen Gründungsurkunden (Verein) hatte es wegen der Unterschriften nie verstummende Gerüchte gegeben. Der Verein sollte DDR-Opfern zur Restitution ihrer einst enteigneten Grundstücke verhelfen. Auch die Hintergründe einer vorgeblichen großzügigen Spende in Höhe von 20.000 Euro zur Begleichung von Gerichts- und Anwaltsgebühren für einen verlorenen Prozess der UOKG blieben bisher ungeklärt. Auf Nachfragen in der Mitgliederversammlung bezog sich der Dombrowski-Vorstand „auf Helmut Kohl“, der seine Spender auch nicht bekannt gegeben habe.

Kenner der Szene bereiten sich vorsorglich auf eine Neuwahl vor. Die dürfte im Fall des Falles nicht nur die UOKG sondern auch den Posten des Vizepräsidenten im Landtag von Brandenburg und möglicherweise auch den Vorsitz des MRZ in Cottbus betreffen.

Siehe auch: https://www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/index.html# vom 7.09.2017, 19:30 Uhr.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.280).

TitelNr.061- Einigkeit und Recht und Freiheit 15. 01. 2017

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Stasi-Debatte: Andrej Holm und kein Ende

Berlin, 14.01.2017/cw – Was ist das für ein Mann, für ein Politiker? Mit einer Chuzpe ohnegleichen hat der frisch ernannte Staatssekretär Andrej Holm offenbar die Absicht, ohne Rücksicht auf Verluste, sprich ohne Rücksicht auf die Rot-ROT-Grüne Koalition in Berlin seine Lügen über seine Stasi-Vergangenheit auszusitzen. Und der Regierende Bürgermeister? Der erscheint in diesem politischen Schauerstück eines missglückten Regierungsstartes eher regiert zu werden, als zu re(a)gieren. Jedenfalls zögert Michael Müller, Kante zu zeigen. Steht da weniger der mögliche Respekt vor dem linken Regierungspartner als die Sorge um den parteiinternen Kontrahenten im Vordergrund, der da heimlich mit der Hufe scharrt und nur auf einen kapitalen Fehler zu warten scheint?

Erinnerungslücken? Zentrale U-Haft des MfS in Hohenschönhausen, heute Gedenkstätte - Foto: LyrAg

Erinnerungslücken? Zentrale U-Haft des MfS in Hohenschönhausen, heute Gedenkstätte – Foto: LyrAg

Lüge auf Anweisung?

Jedenfalls wartete DIE WELT vor drei Tagen mit neuen Enthüllungen auf, die vom Regierenden Bürgermeister geradezu ein Handeln erfordern.

(https://www.welt.de/politik/deutschland/article161089016/Holms-Stasi-Luege-spaltet-die-Berliner-SPD.html)

Nach den jetzt veröffentlichten BStU-Dokumenten hat Holm bereits 1989 die Leipziger Karl-Marx-Universität dreist belogen und behauptet, er sei Angestellter im „MdI“, dem DDR-Innenministerium, gewesen. Ob es sich dabei um eine „Lüge auf Anweisung“ (der Stasi) handelte, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls hat hier Holm wohl seine eigene „Wahrheit“ entwickelt, die er zunächst erfolgreich auch nach dem Ende seiner Zukunftshoffnungen im Arbeiter- und Bauern-Staat anwandte.

Holm belog die Humboldt-Uni vorsätzlich

Als er nämlich im Personalfragebogen der Humboldt-Universität am 15.Oktober 2005 jegliche Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit verneinte, wußte er um seine Verpflichtung für die Stasi. Laut einem ebenfalls von DIE WELT veröffentlichten Personalbogen des MfS (Quelle: BStU) vom 1.09.1989 wusste Holm ganz genau, dass er Berufsoffizier („BO“) der Stasi war.

Spätestens jetzt wäre für den bisher unglücklich agierenden Regierenden Bürgermeister der Zeitpunkt gekommen, seine Richtlinienkompetenz auszuüben und den lügenden Staatssekretär zu entlassen. Holm allerdings könnte einen letzten Rest von Anstand zusammenkratzen und Michael Müller durch seinen (endlichen) Rücktritt zuvorkommen. Das allerdings wäre zu diesem Zeitpunkt ein lang nachwirkender Minuspunkt für den Wowereit-Nachfolger, dem der Makel anhinge, auszusitzen statt zu regieren. DIE LINKE hingegen könnte sich zurücklehnen und den (letztlich erzwungenen) Rücktritt ihres Stasi-Staatssekretärs als ein „Ergebnis gründlicher Prüfungen“ hinstellen. Frei nach Brecht: „Und man siehet die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht“.

Aktuelle Meldung, 14.01.2017 – 15:50:

Müller fordert Holms Rücktritt * Der Regierende Bürgermeister Michael Müller hat die zuständige Senatorin Katrin Lompscher (LINKE) aufgefordert, dem Senat die Entlassungspapiere für den umstrittenen Staatssekretär Andrej Holm vorzulegen * Zur Erklärung des Regierenden: http://www.tagesspiegel.de/berlin/michael-mueller-ueber-andrej-holm-zu-rueckschluessen-nicht-ausreichend-in-der-lage/19253230.html

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         UOKG: Dachverband der Diktatur-Opfer feiert 25jähriges Bestehen

Berlin/cw* – Die UOKG wird am 15.02.2017 in den Räumen der Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur in der Kronenstraße 5 in Berlin mit einem Festakt ihr 25-jähriges Jubiläum begehen. In der um 18:00 Uhr beginnenden Veranstaltung wird der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Johannes Singhammer, MdB (CSU), die Festrede halten.

Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft wurde am 19/20.Oktober 1991 in Berlin-Zehlendorf gegründet. Allerdings traten bereits auf der Gründungs-versammlung ernsthafte Meinungsverschiedenheiten unter den Teilnehmern über die anzustrebende Zusammenarbeit der bestehenden und nach dem Mauerfall neu gegründeten Vereine und Verbände in einem Dachverband zutage. So wurde offen Kritik an der Federführung durch das Bundesministerium des Innern geübt, das auf der Versammlung eigens durch einen Staatssekretär vertreten war. Das BMI wolle die Vielzahl der Verbände „unter einen Hut“ bringen, um nur noch einen Ansprechpartner zu haben, so der damalige Vorhalt. Dies sei eine Fortführung der gerade überwundenen „Direktion von oben.“

Zentralrat neben der UOKG

In der Folge kam es zu einer parallelen Gründung des „Zentralrates der Opfer Kommunistischer Gewaltherrschaft“ durch Teilnehmer, die sich auf der Gründungsversammlung der UOKG einem Beitritt verweigert hatten. Beide Organisationen arbeiteten zehn Jahre häufig konkurrierend nebeneinander her bis sie sich um die Jahrtausendwende nach konzentrierten Verhandlungen der führenden Funktionäre zusammenrauften. Der Zentralrat löste sich im Ergebnis auf und empfahl seinen Mitgliedern den Beitritt zur UOKG. So spricht denn auch der Dachverband in seiner Einladung von einem Rückblick „voller Ereignisse, Hürden und auch Erfolgen“.

Anerkannt und respektiert: Horst Schüler - Foto: LyrAg

Anerkannt und respektiert: Horst Schüler – Foto: LyrAg

Rückblickend wurde in der Tat durch diese Auseinandersetzungen aus Sicht der Diktatur-Opfer wertvolle Kraft vergeudet. Andererseits hatten aber beide Organisationen oft zeitgleich entsprechende Initiativen eingeleitet, wodurch der Schaden relativiert werden kann. An den jeweiligen Führungen lag dieser Umstand weniger, als an den Mitgliedern selbst. Bis auf wenige Ausnahmen nickten diese im Prinzip alle Vorgaben ab, die von den Vorstandstischen kamen. War dies noch – mit Einschränkungen – unter der noblen Führung des Dachverbandes durch Horst Schüler, einem ehemaligen Workutaner, einsichtig, so zeigte diese Praxis erste Nachteile unter dem pietistischen Prediger Rainer Wagner auf. Dessen missverständliche Aussagen wie „Juden sind Knechte Satans“ oder „Mohammed war ein Verbrecher und Allah ein Götze“ stieß auf keinerlei Widerspruch der Mitglieder. Erst die von Außen herangetragene Kritik bewirkte den endlichen Rücktritt des umstrittenen Vorsitzenden im Frühjahr 2015 „aus gesundheitlichen Gründen.“

Neue Führung durch gewieften Fahrensmann

Mit Dieter Dombrowski hat im Herbst 2015 ein politisch gewiefter Fahrensmann, ebenfalls wie Wagner der CDU zugehörig, das Steuer des Dachverbandes übernommen. Dombrowski hat seine Meriten in vielfachen herausragenden Positionen, gegenwärtig als Vizepräsident des Brandenburger Landtages erworben. Seine kritikwürdigen Handlungen, wie die Verwicklung in einen Prozess um das Absingen des Horst-Wessel-Liedes auf einer Fahrt der JUNGEN UNION zum Hambacher Schloss oder seine Beteiligung an einer Kranzniederlegung durch sowjetische Komsomolzen am sowjetischen Ehrenmal im Bezirk Tiergarten wenige Jahre vor dem Mauerfall sind zwar „Geschichte“, sollten aber die Mitglieds-Verbände zu steter Wachsam- und Kritikfähigkeit veranlassen.

Seit Oktober 2015 Vorsitzender: der CDU-Politiker: Dieter Dombrowski (CDU) - Foto: LyrAg

Seit Oktober 2015 Vorsitzender: Der CDU-Politiker Dieter Dombrowski – Foto: LyrAg

Dass Dombrowski sich darüber hinaus mit der UOKG auf nicht ungefährdeten Pfaden bewegt, zeigt der aktuelle Umgang mit mutwillig verursachten, also vermeidbaren Kosten. So musste die UOKG eine fünfstellige Summe aufbringen, um (vor Dombrowski) entstandene Gerichts- und Anwaltskosten für überflüssige Prozesse zu tilgen. Über die Höhe wie über die Aufbringung der notwendigen Finanzen schweigt sich der Vorstand aktuell gegenüber seinen Mitgliedern aus. Die UOKG verweist auf „einen Gönner“, dessen Namen man „analog zur Praxis Helmut Kohls“ nicht nennen möchte. Für manchen Mitgliedsverband ist auch dies nicht nachvollziehbar, zumal die UOKG auf deren Mitgliedsbeiträge wie die sprudelnden Fördergelder nicht verzichten möchte.

Orientierung an der VOS wäre problematisch

Ob sich der Dachverband dabei an der jüngst wieder aufgenommenen Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) orientiert, kann nicht ausgeschlossen werden, wäre aber äußerst problematisch (siehe nachstehenden Artikel). Denn das Wieder-UOKG-Mitglied VOS ist nicht zuletzt durch finanzielle Manipulationen eines dominierenden Vorstandsmitgliedes ins Schleudern gekommen und gerade eben an einer drohenden Insolvenz vorbeigeschlittert. Überdies hat sich die VOS dadurch über Jahre jeglicher glaubwürdigen politischen Aktionsfähigkeit beraubt.

Trotz dieser kritischen Anmerkungen auch von uns aus alle guten Wünsche an den Dachverband zu seinem Vierteljahrhundert-Jubiläum verbunden mit der eindringlichen Bitte, an die Stelle des Kampfes um Futtertröge für einige wenige Funktionäre wieder die Interessen der Opfer der Zweiten Deutschen Diktatur ins Visier zu nehmen. Hier sollte und hier kann sich der Dachverband als „Erste Stimme“ einbringen und 27 Jahre nach der Deutschen Einheit die noch immer nicht umgesetzten Anliegen unzähliger Opfer einfordern.

Anmeldungen zu dem Festakt

sind an die UOKG Geschäftsstelle,veranstaltungen@uokg.de, Telefon: 030 55 77 93 51, Fax: 030 55 77 93 40 zu richten. Für Rückfragen steht der Presse-sprecher der UOKG, Herr Joshua Acheampong , Tel. 017631546881, mail: presse@uokg.de, oder der Vorstandsbeauftragte der UOKG, Herr Dr. Fuchs, Telefon 030-57798739, mail: fuchs@uokg.de zur Verfügung.

* Der Autor hat seinerzeit an der Gründungsversammlung der UOKG teilgenommen und war bis zur Vereinigung mit der UOKG im Sprecherrat des Zentralrates vertreten.

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Die VOS gerettet – dem Niedergang entronnen?

Berlin/cw – Der vorletzten Freiheitsglocke (Nr.767/68 – Sep./Okt.2016) war die triumphale, weil unerwartete Mitteilung zu entnehmen:

„Endlich schuldenfrei.“

Für die Tilgung der „Restschuld“ wurde „den Kameradinnen und Kameraden“ gedankt, die „durch die regelmäßige Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge und Spenden dazu beigetragen haben. Dabei hatten wir ursprünglich Zahlungsverpflichtungen bis in das Jahr 2019 auferlegt bekommen,“ so die amtierenden Vorsitzenden auf der Seite 1 besagter FG.

Natürlich durfte da die großzügige Mitwirkung des Bundesgeschäftsführers Hugo Diederich nicht unerwähnt bleiben:

„Aus zurückgezahlten Krankenkassenbeiträgen der BKK VBU ließ er eine Summe von 9.331,67 € mit der Forderung der Krankenversicherung an die VOS verrechnen.“

Für die vielen Beitragszahler, die p.a. über 40 € in die Vereinskasse zahlen, eine wahrhaft große Summe. Aber stimmt dieser operative Umgang mit Zahlen mit der Wirklichkeit überein? Werden die gelobten „Kameradinnen und Kameraden“ nicht weiterhin durch die FG, die diesen Namen offenbar schon lange nicht mehr verdient, desinformiert statt, wie in zahlreichen Ausgaben der FG immer wieder angekündigt, über Ursache, Größenordnung und Folgen der Schulden informiert zu werden?

Forderungen von 104.000 Euro

Kurzfristig auch VOS-Chef: Rainer Wagner. Im Vordergrund der Strippenzieher der VOS, Hugo Diedrich. (in (Fiedrichroda 2014) - Foto: LyrAg

Kurzfristig auch VOS-Chef: Rainer Wagner. Im Vordergrund (re.) der Strippenzieher der VOS, Hugo Diederich. (in Fiedrichroda 2014) – Foto: LyrAg

Ein Blick auf die tatsächlichen Vorgänge bietet in der Tat keine positive Beurteilungs-Möglichkeit. Zu Beginn der Führungs- und Finanzkrise standen Forderungen gegen den Verein i.H.v. rund 134.000 € im Raum, was auf einen Übertragungsfehler der DRV zurückzuführen war. Die Rentenversicherung hatte zunächst als Gesamtforderung 104.000 € zzgl. Säumniszuschläge angeführt, obwohl in der gen. Summe diese Zuschläge bereits enthalten waren. Nach der Verhandlung vor dem Sozialgericht Berlin erreichte der VOS-Geschäftsführer tatsächlich eine aus dem Argument der Verjährung resultierende zusätzliche Reduzierung der Rückforderungen aus vorenthaltenen Beiträgen für sein Arbeitsverhältnis. Dadurch verringerten sich für diesen Forderungsbereich auch die Säumniszuschläge.

Ob die in der FG zitierten Reduzierungen tatsächlich wie dargestellt erfolgten, kann aufgrund der miserablen Information der Mitglieder nicht beurteilt werden. Unterstellt man aber die Angaben als richtig und bezieht diese in die Berechnung des Gesamtschadens für die VOS ein, so ergibt sich ein schockierender Tatbestand: Der VOS ist ein Gesamtschaden aus diesen strafwürdigen Vorgänge in Höhe von sage und schreibe 129.931,90 Euro entstanden. Diese Summe ergibt sich aus der Tatsache, dass die gerichtlich festgestellten „drei Arbeitnehmer“ die jetzt erhobenen Nachforderungen bereits Netto für Brutto erhalten haben, der Verein also bereits die Sozialbeiträge (wenn auch an falsche Adressaten) aufgebracht hatte. Mit den Nachforderungen mußte die VOS diese Beträge noch einmal, also doppelt aufbringen. In Zahlen sieht diese Schadensberechung so aus:

Schaden allein durch Bundesgeschäftsführer über 100.000 Euro

An die Arbeitnehmer ausgezahlten Beiträge: 71.892,36 €. Hinzu kommt die (im Falle des Bundesgeschäftsführers durch Verjährung reduzierte) Nachforderung i.H.v. insgesamt 54.294,21 €. Addiert man die tatsächlichen Säumniszuschläge i.H.v. 31.236,50 € dazu, kommt man auf die bisher noch nicht in den Raum gestellte Schadenssumme von 157.423,07 €. Selbst wenn man die vom Bundesvorstand in der FG behaupteten und nur in einem Fall bezifferte Reduzierungen abzieht, bleibt für die VOS ein tatsächlich entstandener Schaden i.H.v. 129.931,90 €. Dieser entspricht nahezu exakt den seinerzeitigen Veröffentlichungen im BERLINER KURIER („Stasi-Opfer in der Steuerfalle“, 29.102013, S.4).

Für diesen Schaden ist vornehmlich der Bundesgeschäftsführer (seinerzeit in Personalunion Schatzmeister, stv. Bundesvorsitzender und Arbeitnehmer) verantwortlich, der sich auch schon mal Beträge ohne Abzeichnung durch den Vorstand auf sein Konto überwies (die in die hier ausgewiesene Schadensaufstellung noch gar nicht eingeflossen sind). Der Schaden allein aus dem Arbeitsverhältnis des Bundesgeschäftsführers beträgt 101.459,62 €. Bislang ist der Tatbestand der vorsätzlichen Vorenthaltung von Sozialbeiträgen nur für einen kleinen Teil des Schadens i.H.v. ca. 25.000 € durch eine gerichtlich verhängte Geldauflage an den nach wie vor amtierenden Bundesgeschäftsführer geahndet worden.

Durch die der Redaktion vorliegenden Unterlagen wird das Ausmaß des Betruges an den ansonsten für ihre aufopferungsvolle Spendenbereitschaft im Desinformationsblatt FG gelobten „Kameradinnen und Kameraden“ offenbar. Nicht zuletzt dadurch erscheinen die nach wie vor eingestreuten Lobeshymnen auf den „Kameraden“ Bundesgeschäftsführer durch den Redakteur in einem anderen, nämlich desinformierenden Licht.

Kommentar:

Unter den geschilderten Umständen darf bezweifelt werden, ob die VOS dem in den vergangenen Jahren bereits an die Wand geworfenen drohenden Niedergang wirklich entkommen ist. Mit einer Trennung von dem für die vorsätzliche Verursachung Hauptverantwortlichen wird der Schaden selbst nicht behoben, er entspräche allerdings einem Akt der Selbsthygiene. Der Verein sollte ferner im Interesse seiner Mitglieder aber auch im Interesse seines –inzwischen ramponierten – öffentlichen Ansehens mindestens die zu Unrecht ausgezahlten Beiträge von den einstigen Empfängern zurückfordern. Ansonsten wird der Niedergang unvermeidbar sein. Die sinkende Zahl der Mitglieder spricht für sich.

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion: Siehe Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, der Verein ist für die Inhalte nicht verantwortlich. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des/der Verfasser/Verfasserin wieder (1.205)
Impressum: Der „Hohenecker Bote“ ist einzig der demokratischen Auseinandersetzung und den Anliegen der Verfolgten beider Diktaturen verpflichtet, parteipolitisch und vereinsrechtlich unabhängig und erscheint in der Mitte eines jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.W. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion verwandt werden. Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com; Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207778 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786 (derzeit außer Betrieb). Anzeigen auf Anfrage.

 

Titel HB 2014Nr.051 – Einigkeit und Recht und Freiheit – 15. 03. 2016
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Hoheneckerinnen warten seit fünf Wochen auf schriftliches Urteil

Am 3.02.2016 Berufung verworfen, am 15.03. noch kein schriftl. Urteil: LG Darmstadt, hier Vorsitzender Richter Volker Wagner (Mi.)

Am 3.02.2016 Berufung verworfen, am 15.03. noch kein schriftl. Urteil: LG Darmstadt, hier Vorsitzender Richter Volker Wagner (Mi.)

Darmstadt/Hoheneck, 15.03.2016/cw – Am 3. Februar hatte das Landgericht Darmstadt die Revision des Vorstandes gegen das vorhergehende Urteil des Amtsgerichtes Michelstadt verworfen und dieses inhaltlich bestätigt. In dem Urteil war die vom Vereinsvorstand in 2013 durchgesetzte Auflösung des Vereins der ehemaligen Hoheneckerinnen aufgehoben und die Neuwahl des Vorstandes für ungültig erklärt worden. Seither warten die erfolgreichen Klägerinnen, sämtlich ehemalige Hoheneckerinnen, auf das schriftliche Urteil.
„Wir benötigen die Schriftfassung, damit das Registergericht endlich den beantragten Notvorstand einsetzen kann, um Neuwahlen durchführen und damit die Fortführung des seit drei Jahren am Boden liegenden Vereins zu sichern,“ sagte Regina Labahn, die Sprecherin der Klägerinnen, dem Hohenecker Boten.
Das Landgericht erklärte auf Nachfrage, dass man die eingetretene Wartezeit bedauere. Man sei gegenwärtig personell zu stark belastet. Daher könne es zu Verzögerungen in der Urteilsfertigung kommen.

VOS: Vorstand diskutiert über Fortbestand des Verbandes

Berlin, 15.03.2016/cw – Steht der älteste Opfer- und Verfolgtenverband vor dem AUS? Das fragen sich ratlose Mitglieder der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) nach der jüngsten Mitteilung im Vereinsorgan Freiheitsglocke. Erstmals räumt dort der amtierende Vorstand ein, „über das langfristige Weiterbestehen des Verbandes“ ernsthaft diskutiert zu haben. Weit scheint man in der Vorstandssitzung am 15. Januar in Düsseldorf nicht gekommen zu sein, denn der hilflos wirkende Appell an die Mitglieder, deren Meinung und Kritik bisher eher weniger gefragt waren, spricht für sich: „Wer hat Ideen, wer verfügt über ein brauchbares Konzept?“ Für Insider sieht dieser Appell eher nach einer weiteren Legitimierung eigener Unfähigkeit aus, die Probleme des Vereins tatkräftig anzupacken und zu lösen.
So wird die Nichtwahl eines Nachfolgers für den vor einem Jahr zurückgetretenen Vorsitzenden Rainer Wagner vor allem mit fehlenden Vorschlägen aus den Reihen der Mitglieder begründet. Außerdem arbeite der Vorstand auch ohne Vorsitzenden reibungslos, so dass die Neuwahl getrost auf den regulären Termin in 2017 verschoben werden könne. Gegenwärtig amtiert der stv. Vorsitzende und Schatzmeister in Personalunion, Rainer Buchwald, als Vorsitzender.
Die VOS befindet sich seit mehreren Jahren in der jetzt offiziell eingeräumten Existenzkrise. Die bisherigen Vorstände hatten sich unter der Führung des intern als „Graue Eminenz“ eingestuften Hugo D. eher auf ein „Weiter so“ verständigt. Selbst zunächst reformwillige und neue Mitglieder im Vorstand erteilten bereits nach kurzer Amtszeit jeglicher gründlichen Aufarbeitung von Versäumnissen in der Vorstandsarbeit eine Absage: Die Befassung mit der Vergangenheit bringe nichts, man müsse in die Zukunft schauen.

Die Medien berichteten über die Krise, hier der BERLINER KURIER, 29.10.2013

Die Medien berichteten über die Krise, hier der BERLINER KURIER, 29.10.2013

Stunde der Wahrheit – Es geht um 104.000 Euro

Mochte diese Taktik bislang bei den überwiegend in die Jahre gekommenen Mitgliedern verfangen, so steuert der Verband möglicherweise auf eine „Stunde der Wahrheit“ zu: In diesem Monat wird im  Sozialgericht Berlin in der Invalidenstr. 52  über die Klage der VOS gegen die Deutsche Rentenversicherung verhandelt. Grund: Die DRV hatte nach sorgfältiger Prüfung von dem Verein eine Nachzahlung vorenthaltener Sozialabgaben in Höhe von 104.000 Euro zzg. Zinsen verlangt. Gegen diesen Bescheid erhob der Verein Klage und machte geltend, er habe von dieser Abgabepflicht „nichts gewusst“ und sei vielmehr von einem konsultierten Anwalt („leider nur mündlich“) falsch beraten worden. Nun schützt bekanntlich Unwissenheit nicht vor Strafe, in diesem Fall darf aber auch die behauptete Unwissenheit bezweifelt werden. Immerhin befanden sich unter den verantwortlichen Akteuren ein Finanzmakler, der überdies als Hochschultitel „Diplomkaufmann“ angibt und ein langjähriges Vorstandsmitglied, der seine berufliche Ausbildung nach eigenen Angaben in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfallen genossen hat.

Unwissenheit?

Es handelt sich nach Informationen aus dem Verein wohl eher um vorsätzlich praktizierte „Sparmodelle“ zu Gunsten einiger Funktionäre als um eine vorgegebene Unwissenheit der Verantwortlichen. Bereits 2009 wurde der Vorstand auf einen rechtsbedenklichen Vertrag zwischen diesem und dem seinerzeitigen stv. Bundesvorsitzenden, der zugleich Geschäftsführer und Schatzmeister war, aufmerksam gemacht. Dieser hatte zum Zwecke der Alimentierung seiner Geschäftsführungstätigkeit eine Ein-Mann-Firma gegründet, die dann mit dem Vorstand einen Geschäftsbesorgungsvertrag gegen einen monatlichen Festbetrag abschloss. Ein eingeholtes Gutachten vom seinerzeitigen vereinseigenen Anwalt wies klipp und klar einen Rechtsverstoß nach und empfahl eine neue rechtliche Grundlage, über die allerdings nur die Generalversammlung des Vereins beschließen könne. Der seinerzeitige Bundesvorstand wies zunächst eine Änderung mit der Bemerkung zurück, man „könne ja so tun, als wüsste man von dieser Rechtsverletzung nichts.“ Dennoch wurde auf Druck des zitierten Vorstandsmitglieds, der zuvor die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung gefordert hatte, beschlossen, eine schriftliche Entscheidung durch die Delegierten der Generalversammlung einzufordern. Der betroffene Geschäftsführer wurde mit der Durchführung zwar beauftragt, blieb jedoch untätig. Aus Protest trat der seinerzeitige stv. Vorsitzende von seiner Funktion zurück.
Anzumerken bleibt, dass sich der betroffenen Geschäftsführer und ein früherer Bundesvorsitzender darauf beriefen, das ein konsultierter Anwalt den Vertrag vor Vertragsabschluss als rechtmäßig beurteilt hatte. Völlig unberührt davon stand seither auch die Frage im Raum, inwieweit der Geschäftsführer aus seiner vereinbarten Leistungs-Vergütung Sozialabgaben hätte entrichten müssen.

Bewerber beurteilte Bewerbungen

Mitte Dezember 2010 wurden auf der Internetseite des Vereins für die Dauer von vierzehn Tagen vier Beratungsposten „mit akademischer Vorbildung“ ausgeschrieben. Bewerbungen sollten ausschließlich an den seinerzeitigen stv. Bundesvorsitzenden R.L. gerichtet werden. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist teilte die VOS mit, dass der Landesbeauftragte leider nur zwei Beratungsposten finanziere. Diese wurden dann durch den Adressaten für die Bewerbungen und stv. Bundesvorsitzenden und durch ein früheres Bundesvorstandsmitglied, jenen in NRW ausgebildeten Steuerfachmann, besetzt. Die mit dem Landesbeauftragten vereinbarten Vergütungen wurden dann offensichtlich vom Verein an die Empfänger ohne Abzüge durchgereicht. In der Summe dieser Praktiken entstanden dann die jetzt bekannten Forderungen der DRV.

Insolvenzverschleppung?

Der Verein geriet dadurch in zusätzliche Schwierigkeiten. Der zwztl. ebenfalls entlassene Berater und in NRW ausgebildete Steuerfachmann formulierte in einem Rundschreiben an Vereinsmitglieder in Brandenburg eine „nach wie vor drohenden Insolvenz, die noch nicht vom Tisch sei“ (2014).
Zwischenzeitlich hatte der amtierende Vorstand angeregt, zur Sicherung von Vereinsgeldern selbständige Vereine (e.V.) zu gründen bzw. eine Umwandlung der bis dato unselbständigen Landesverbände durchzuführen. Von zwei Landesverbänden ist diese Selbständigkeit bislang offiziell bekannt: Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Seither diskutieren Insider im Verein, inwieweit es sich hier möglicherweise um eine zumindest versuchte Insolvenzverschleppung handeln könnte.
„Ungeachtet der vorherigen Ausführungen stellten Rainer Buchwald als Bundesschatzmeister und Hugo Diederich als Geschäftsführer der VOS klar, dass die Finanzen des Verbandes in Ordnung sind. Wir sind mit unserem Bestand deutlich im Plus,“ so das Organ Freiheitsglocke in seinem jüngsten Bericht über die letzte Vorstandssitzung (FG 759/60, Jan./Feb.2016, Seite 4). Und: „Wir haben endlich (!) einen Termin beim Sozialgericht, um über die Höhe der uns monatlich auferlegten Abführungen zu verhandeln.“ Den Sitzungstermin wollte man aber doch nicht so genau mitteilen; der „Termin findet im März statt, so dass die nächste Fg-Ausgabe über das Ergebnis informieren könnte.“ (FG, ebda.) Immerhin.

UOKG: Verbändetreffen in Potsdamer Landtags-Kantine

Potsdam/Berlin, 12./13.03.2016/cw – Der neue Vorsitzende und Vizepräsident des Brandenburger Landtages, Dieter Dombrowski (CDU), ließ sich nicht lumpen und hatte zur ersten Mitgliederversammlung der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) unter seinem Vorsitz in die Räume des Brandenburger Landtages eingeladen. Auf die im ersten Domizil, der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Ruschestraße gewohnten Häppchen brauchten die von Hamburg bis Bayern angereisten Delegierten nicht zu verzichten. Der Landtag hatte seine Kantine zur Verfügung gestellt und damit die leibliche Versorgung gesichert.

Erstmals unter der Fahne Brandenburgs fand am vergangenen Wochenende die Mitgliederversammlung der UOKG statt. Foto: LyrAg

Erstmals unter der Fahne Brandenburgs fand am vergangenen Wochenende die Mitgliederversammlung der UOKG statt. – Foto: LyrAg

Präsident des Verfassungsgerichtes: Deutliche Worte

Zu Beginn der zweitägigen Veranstaltung am vergangenen Wochenende referierte im sogen. öffentlichen und von der Stiftung Aufarbeitung finanzierten Teil der Präsident des Verfassungsgerichtes Brandenburg, Jes Möller, zu „Fragen und Problemen, welche sich aus den unterschiedlichen Rechtssystemen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland ergeben“.
Möller erinnerte eingangs daran, dass auch in Potsdam am 4. November 1989 eine Demo der Freiheits- und Demokratiebewegung stattgefunden habe. Diese sei aber wegen der gleichzeitigen Demo auf dem Alexanderplatz in Berlin fast in Vergessenheit geraten.
In seinem Referat fand der Präsident, der in der Funktion als Verfassungsrichter „ehrenamtlich“, hauptberuflich dagegen als Sozialrichter tätig sei, deutliche Worte zur ggw. Rechtspflege im Hinblick auf die Situation der von der einstigen Diktatur Betroffenen. Dabei geriet im ersten Teil seines Referates die Problematik um das Fremdrentengesetz (FRG) in den Fokus. Möller erinnerte an die Änderung vom 1.01.1992, die erhebliche Folgen für die Betroffenen gehabt hätten und haben. Hier habe der Gesetzgeber den gegebenen Vertrauensschutz aufgehoben und – nach seiner Meinung – auch das Rückwirkungsverbot missachtet. Es sei bedenklich gewesen, das Schutzbedürfnis der Übersiedler und deren Vertrauen in den Rechtsstaat so zu übergehen. Ottmar Schreiner von der SPD habe dies klar ausgesprochen. Hier habe man rentenrechtliche Probleme „mal eben so geregelt.“
Man hätte den Stichtag für eine Bestimmung der „DDR-Rentner“ aus seiner Sicht durchaus früher legen können, aber die generelle Rückverweisung von bis 1989 in die Bundesrepublik gelangten Übersiedlern in das Rentenrecht der DDR sei unverständlich. Zwischenzeitlich ergangene Urteile auch des Bundessozialgerichtes (BSG) in dieser Sache lägen „total daneben.“
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) habe die Rentenanwartschaften recht großzügig ausgelegt, warum sei das BSG darauf nicht eingegangen? Rechtspolitisch seien allerdings auch durch die neuerlichen Beratungen im Bundestag in der nächsten Woche wegen der anstehenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht keine Änderungen vor einer BVG-Entscheidung zu erwarten.
Verschiedene Verbände haben in dieser Sache auf Initiative von Wolfgang Graetz zu einer Protest-Demo am 13. April in Berlin aufgerufen.

Versorgungsausgleich und Bodenreform

Jes Möller, Präsident des Verfassungsgerichtes von Brandenburg, auf der UOKG-Veranstaltung - Foto: LyrAg

Jes Möller, Präsident des Verfassungsgerichtes von Brandenburg, auf der UOKG-Veranstaltung – Foto: LyrAg

In weiteren Teilen beleuchtete Möller den Versorgungsausgleich für geschiedene Frauen und die Bodenreform in der DDR. Einen Versorgungsausgleich habe es in der DDR nicht gegeben. Im Einigungsvertrag sei dies übersehen worden. Die rentenrechtlichen Regelungen seien für diese Frauen (ca. 300.000) nachträglich weg gefallen. Das BVG habe dies jedoch bestätigt.

Komplizierter sei der Umgang mit dem Bodenrecht. In der DDR wurde landwirtschaftlicher Grundbesitz im Erbfall im Rahmen der „Besitzerwechselverordnung“ („Junkerhand in Bauernhand“) dann in Bauernhände gegeben, wenn der oder die Erben keine Landwirte gewesen seien. Durch die folgende Betreibung durch eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) sei häufig keine Änderung im Grundbuch erfolgt. Die Volkskammer habe unter Modrow im März 1990 zwar die Besitzerwechselverordnung aufgehoben. Wenn aber ein landw. Nutzer den Grund ordnungsgemäß erworben hätte (Grundbuch), würden die ursprünglichen Eigentümer keine Rückgriffmöglichkeit haben. Wenn allerdings Grund und Boden wegen ungeklärter Verhältnisse an den Fiskus übertragen werde, sei das „nach meiner Meinung“ nicht ganz einsichtig. „Wenn ich sozialistische Regelungen aufhebe, wo ist dann die Lücke?“ fragte Möller. „Da sind bestimmte Leute begünstigt worden.“ Auch das BVG habe eine Rechtslücke gesehen.

Heimkinder und StrRehaG

Das mit viel Beifall bedachte Referat schloss der Präsident mit dem Thema Heimkinder ab. Laut BVG fallen Heimkinder unter das StrRehaG, wenn es zu Freiheitsentziehungen gekommen sei. Dies habe die Revision einer Entscheidung des OLG Nauen durch das BVG festgelegt. Das OLG „habe einfach nicht in das Gesetz geschaut.“ Man müsse als Gericht auch mal Recht erkennen, also eine umfassende Beweiswürdigung vornehmen, denn auch dort werde gelogen. Man müsse insbesondere der Frage nachgehen: Waren das Heime, waren das Strafeinrichtungen? So habe das OLG Dresden 2014 geurteilt, in Sachen Jugendwerkhof sei kein erhöhter Anspruch auf Vortrag gegeben. Dagegen stellte das BVG fest, das OLG hätte selbst ermitteln müssen. Die OLG´s hätten sich zu Recht „Klatschen vom Verfassungsgericht“ eingehandelt.
Richter und Unrechtsstaat

In der anschließenden, aus Zeitgründen leider zu kurz geratenen Diskussion wurden diverse Fragen angesprochen. Interessant zu erwähnen diese Interpretation eines führenden Juristen auf die Frage, warum so gut wie keine Richter der ehem. DDR wegen Rechtsbeugung belangt werden:
„Wenn in einem Unrechtsstaat Richter entscheiden, ist das „Ausführung“ der bestehenden Ordnung. Nur wenn gegen „bestehendes Recht“ verstoßen wird, ist das Rechtsbeugung.“ Wenn also in der DDR Rechtsbeugung stattgefunden hätte, „wäre die DDR ein Rechtsstaat gewesen.“

Hildigund Neubert zur Zukunft der BstU

Potsdam, 12./13.03.2016/cw – Die ehemalige Landesbeauftragte für Stasiunterlagen und zuletzt Leiterin der Staatskanzlei in Erfurt, Hildigund Neubert, berichtete auf der Mitgliederversammlung der UOKG im Landtag von Brandenburg „Zur Zukunft der Stasiunterlagenbehörde.“ Leider bezog sich die Referentin inhaltlich mehr auf die (den meisten Anwesenden bekannte) Geschichte der BstU als auf deren Zukunft. Das mochte der Verschwiegenheitspflicht für die Angehörigen des Expertengremiums im Deutschen Bundestag entsprechen, das über die Zukunft der Behörde beraten soll und dem Neubert seit dem Ausscheiden von Rainer Wagner angehört. Der Programmgestaltung für die UOKG-Sitzung war dies allerdings nicht förderlich. (Siehe zum Thema nachfolgenden Bericht).

BStU: UOKG-Resolution bestätigt Regierungspolitik

Potsdam/Berlin, 15.03.2016/cw – Von der Mitgliederversammlung der UOKG wurde eine Resolution zur Zukunft der BStU verabschiedet, die im Wesentlichen dem bereits in der Öffentlichkeit bekannten aktuellen Stand entspricht. Danach soll der bisherige Bundesbeauftragte Roland Jahn nach Vorstellungen der ggw. GroKo zum selbständig agierenden Bundesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur mit einem „eigenen Stab“ ernannt werden. Die Unterlagen der BStU sollen hingegen „eigenständig“ in das Bundesarchiv überführt werden, wobei der Zugang wie bisher gesichert werden soll. (Siehe dazu auch unseren Bericht vom 26.02.2016 „SPD-Verweigerung: Jahn erhält Entlassungsurkunde“ https://17juni1953.wordpress.com/2016/02/25/spd-verweigerung-jahn-erhaelt-entlassungsurkunde/ .

In dem Schreiben von Dieter Dombrowski an die Mitglieder der Experten-Kommission, das der Mitgliederversammlung als Resolution der UOKG zur Abstimmung vorgelegt wurde, wurden im Wesentlichen diese bekannten Vorstellungen wiederholt. Kritische Mitglieder der UOKG sehen in dem Papier eine Bestätigung ihrer Befürchtungen, dass mit der Wahl des Landtags-Vizepräsidenten der Dachverband der Opferverbände in ein Zustimmungsgremium der Regierung umgeformt werden solle. Sie können keinen Sinn darin erkennen, durch die UOKG bereits vorhandene Planungen und Vorstellungen der Regierung durch „vorgeblich eigene Forderungen“ zu bestätigen. Aufgabe und Ziel einer Verfolgtenvertretung sei es nach Ansicht der Kritiker, zuvorderst eigene Ansprüche zu formulieren und eigene Ideen einzubringen. Dies schließe die angemessene Zustimmung zu  Maßnahmen für die Anliegen der Opfer der zweiten deutschen Diktatur durch Regierung oder Parlament nicht aus, bedürfe aber nicht eines eigenen zustimmenden Antrages oder eines Schreibens in Form einer Resolution. Das Schreiben Dombrowskis wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Dombrowski erklärt Kranzniederlegung mit Komsomolzen

Berlin/Potsdam, 12./13.03.2016/cw – In der diesmal friedlich verlaufenen UOKG-Versammlung im Potsdamer Landtag wurde der im Oktober vergangenen Jahres als Nachfolger von Rainer Wagner gewählte Dieter Dombrowski in der Diskussion durch den Vorsitzenden der VOK Deutschland, Jörg Moll, mit einer Kranzniederlegung konfrontiert, die der CDU-Politiker um 1985 gemeinsam mit sowjetischen Komsomolzen (Jugendverband der KPdSU) am sowjetischen Ehrenmal in West-Berlin vorgenommen hatte. Moll wollte wissen, warum es zu diesem Vorgang kam, zumal auch Komsomolzen aus der UdSSR, obwohl überzeugte Kommunisten, wie Bürger der DDR vor einem Besuch im Westen gründlich gebrieft worden seien.

Führte locker ud souverän durch die Veranstaltung: Dieter Dombrowski (CDU) - Foto: LyrAg

Führte locker und souverän durch die Veranstaltung: Dieter Dombrowski (CDU) – Foto: LyrAg

Dombrowski erwiderte, er habe „schon damals Kontakte über diplomatische Wege“ zu Widerständlern in der UdSSR gehabt, zumal er über gute Kenntnisse der russischen Sprache verfüge. Daher habe er keine Probleme damit, dass er an dieser Kranzniederlegung teilgenommen habe. Der Landtagsvizepräsident teilte in diesem Zusammenhang unvermittelt mit, er sei von der Landtagspräsidentin auf Unterlagen über diese Vorgänge in seiner Vergangenheit angesprochen worden. Diese habe ihn gefragt, wie sie darauf reagieren solle. Er habe geantwortet, sie solle sich für die Unterlagen bedanken. Er habe dazu nichts zu sagen.

Horst-Wessel-Lied und Hitler-Gruß

Nach Informationen, die der Redaktion vorliegen, soll in den zitierten Unterlagen u.a. auch ein Vorgang aus Dombrowskis Zeiten als JU-Vorsitzender in West-Berlin enthalten sein. Danach habe Dombrowski in den achtziger Jahren eine Fahrt der JU nach Hessen angeführt, auf der das Horst-Wessel-Lied gesungen und der Hitlergruß gezeigt worden sei. In dem folgenden Prozess, der mit Urteilen wegen Volksverhetzung endete, habe der Richter am Amtsgericht Tiergarten verschiedene Zeugenaussagen zu diesem Vorgang als fragwürdig bezeichnet. „Am unglaubwürdigsten sei der Zeuge Dombrowski gewesen,“ wird der Richter in Presseberichten zitiert. JU-Chef Dombrowski hatte als Zeuge vor Gericht versichert, von den nazistischen Vorgängen, die zur Anklage geführt hatten, „nichts mitbekommen“ zu haben.

UOKG-Satzung ohne Änderungsvermerke verabschiedet

Potsdam/Berlin, 12./13.05.2016/cw – Der UOKG-Mitgliederversammlung wurde am vergangenen Wochenende eine neue Satzung zur Abstimmung vorgelegt. Allerdings waren dieser keine Kennzeichnungen der vorgenommenen Änderungen zur bisherigen Satzung beigefügt. Die VOK Deutschland beantragte, deswegen die Abstimmung auszusetzen und die Änderungen den Mitgliedern bis zur nächsten Sitzung vorzulegen.
UOKG-Chef Dombrowski lehnte dies mit der Begründung ab, das Registergericht habe wegen der erfolgten diversen Änderungen in den vergangenen Jahren eine neue Satzung verlangt. Diese sei bereits eingereicht und könne daher nicht mehr geändert werden. Jörg Moll, Vorsitzender der VOK, stellte die Frage nach der vereinsrechtlichen Zulässigkeit dieses Procedere in den Raum.
Die Versammlung ignorierte auf Vorschlag des Vorsitzenden diesen Einwand und verabschiedete die neue Satzung nahezu einstimmig. Nach Beendigung der Mitgliederversammlung wurde der neue Satzungs-Text  auf der UOKG-Seite ins Netz gestellt.
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