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Washington/Berlin, 10.11.2016/cw – Die Überheblichkeit deutscher „Fachleute“ wird als eine der herausragenden Feststellungen der Wahlnacht des 8./9. November 2016 in den USA in Erinnerung bleiben. Den Gewissheiten über den feststehenden, wenn auch (möglichen) knappen Sieg von Hillary Clinton folgte die Bestürzung der medialen Auguren über das tatsächliche Wahlergebnis. Dabei hat Trump das Glück, nicht in Deutschland zu leben. Denn hier wäre er längst als Hitler-Duplikat und zumindest Neo-Nazi klassifiziert worden. Da aber die USA als demokratisches Vorbild gelten, wird zähneknirschend „die demokratische Entscheidung“ eingeräumt, gefolgt von den aufgetürmten „Bedenken“ gegen den großen politischen Unbekannten.
Meinungsfreiheit Andersdenkender – Wie bitte?
Die Enttäuschung ist zweifellos besonders in Deutschland groß. Man hatte sich daran gewöhnt, Wahlergebnisse nur dann zu akzeptieren, wenn sie den Vorgaben einer längst eingespielten Meinungsdiktatur entsprachen. Getreulich den Vorgaben der untergegangenen DDR wurden und werden grundsätzlich Andersdenkende in übernommener Manier als Neonazis und Faschisten diffamiert und damit gesellschaftlich ins Abseits gestellt.
Bislang funktionierte das. In Deutschland und in Assoziationen hin zu den Betrachtungen über Frankreich (Le Pen), den Niederlanden (Geert Wilders), Ungarn (Viktor Orbán) und (in Ansätzen) Polen (Jaroslaw Kaczynski), von Österreich ganz zu schweigen. Gegenüber den USA funktioniert diese (deutsche) Katalogisierung (noch) nicht.
Die Bundeskanzlerin hat in gewohnter (und politisch erforderlicher) Manier bislang sachlich auf das Wahlergebnis in den Staaten reagiert. Die Aufzählung selbstverständlicher Grundlagen für die politische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den USA wurden gleichwohl als „Bedingungen der Kanzlerin“ für ein künftiges Verhältnis zum Nachfolger Obamas interpretiert (wobei wir noch immer nicht in der Lage sind, einer Weltmacht Bedingungen zu diktieren, was keiner besser weiß und politisch berücksichtigt, wie Angela Merkel). Bemerkenswert war in Merkels Ausführungen die letztgenannte „Bedingung“: die „Meinungsfreiheit politisch Andersdenkender“. Wie bitte? (Siehe zuvor, Abs. 2.)
Arroganz gegenüber sozial schwachen Schichten
Bereits vor knapp einem Jahr (15.12.2015) stellte die Frankfurter Rundschau zu Polen fest: “Der Westen wundert sich über einen Rechtsruck in Polen. Beim näheren Hinsehen hat die PiS jedoch nur die Arroganz gegenüber den sozial schwachen Schichten gnadenlos und populistisch ausgenutzt“. Ob „gnadenlos und populistisch“ sei dahingestellt. Aber Tatsache ist, dass es (populistische) Politiker gibt, die den sich als Underdogs fühlenden und offensichtlich politisch vernachlässigten Teilen der Bevölkerung eine Stimme geben, zumindest diesen Teilen der Bevölkerung gegen das inzwischen vielfach „verhasste“ weil arrogant gewordene Establishment vermeintliche oder tatsächliche Alternativen aufzeigen.
Nein, wir müssen nicht die Geschichte umschreiben. Hitler war und bleibt neben oder mit Stalin, Mao und Pol Pot einer der größten Verbrecher der Weltgeschichte. Nicht unbedingt wegen seiner (Mit-)Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg. Kriege unterliegen immer zeitgeschichtlichen Deutungen, die – je weiter diese vom geschichtlichen Horizont entfernt sind – den jeweiligen Forschungsergebnissen und Erkenntnissen angepasst werden. Das nicht mehr wegzudiskutierenden oder gar zu ignorierende Verbrechen Hitlers liegt im Holocaust begründet. Punkt. Diese Tatsache darf aber nicht verhindern, über die Bedingungen, die Hitler den Weg an die Macht geebnet haben, neu nachzudenken. Die seinerzeitigen Wähler der NSdAP haben in ihrer Mehrheit weder die folgenden Verbrechen gewollt oder gar gefordert und wohl auch nicht in der Mehrheit Hitler als verantwortlichen Politiker gewollt. Die Mehrheit der seinerzeitigen Wähler waren des Establishment überdrüssig, fühlten sich von einer politischen Kaste in der Weimarer Republik ignoriert und abgehängt. Da wurde und war fast jedes Mittel recht, es „denen da oben“ zu zeigen, sich gleich wie endlich Gehör zu verschaffen. Insoweit war Hitler der erste Populist der neueren Geschichte (ehe er im Gefolge zum nach wie vor unfassbaren Verbrecher wurde). Aus der Tatsache seiner verübten Verbrechen einfach zu folgern, jeder Populist (in der heutigen Zeit) sei ein Nazi, ist nicht nur unzulässig, sondern kommt einer Diffamierung gleich, die für sich selbst schon in die Nähe eines politischen Verbrechens gerückt werden kann.
Selbstherrliche Bestimmung, wer Demokrat, wer Nazi ist
Solange wir selbstherrlich bestimmen, wer Demokrat und wer (zum Beispiel) Nazi ist und dabei, der entstandenen Meinungsdiktatur folgend, Extremisten von links als „Linke Autonome“ bezeichnen, Verherrlicher der SED-Diktatur als Nachweis demokratischer Gesinnung ignorieren, ehemalige Stasi-Funktionäre in vorgeblich gemeinnützigen Vereinen agieren lassen und die Zulassung „Kommunistischer Strukturen“, ob als Verein oder gar Partei, goutieren, solange müssen wir zulassen, dass „an diesem System“ Zweifel aufkommen, weil auf normalem Weg wegen der offensichtlichen Verästelungen mit dem machtausübenden Establishment keine Änderungen zu erwarten sind. Das war Ende der Zwanziger, Anfang der Dreißiger Jahre so, das zeichnet sich seit einiger Zeit in Europa und jetzt in den USA ab.
Diese Überheblichkeit, die offenbar auch dazu geführt hat (nach allem, was uns bisher an Informationen zugänglich ist), dass man nicht einmal erwogen hat, seitens der Regierung über den nächsten Präsidenten der USA rechtzeitig Informationen einzuholen, weil man eine Wahl dieses „Banausen“ eh nicht für möglich hielt, diese Überheblichkeit könnte uns in Deutschland erneut zum politischen Stolperstein werden – mit weitreichenden und ernstzunehmenden Folgen. Das ist unser Problem, nicht Donald Trump.
Populismus lässt sich nicht durch Diffamierungen bekämpfen. Diffamierungen befördern jede Form des Populismus. Das alte (und linke) Rezept greift nicht mehr, politisch Andersdenkende in die Nazi- und Extremistenecke zu stellen. Die Wähler dieser alternativ Andersdenkenden fühlen sich nicht ernst genommen und zu Unrecht in politische Ecken vertransportiert, in denen sie niemals standen und auch nicht stehen wollen. Trump hat mit seinem verbal-brutalen Wahlkampf den sich zurückgesetzt Fühlenden eine Stimme gegeben, hat ihnen zumindest kurzfristig einen Teil der legendären Hoffnungen, die Amerika geprägt haben, zurückgegeben. Er hat die Chance verdient, als Demokrat ernst genommen zu werden und sich an seinen Taten messen zu lassen.
Wieder „mehr Demokratie wagen“
Wir in Deutschland sollten unsere aufgekommene Vermessenheit deutlich reduzieren und – innenpolitisch gesehen – die Wende einleiten und wieder „mehr Demokratie wagen“ (Willy Brandt). Dazu gehört die Akzeptanz aufgekommener und zwischenzeitlich in den politischen Alltag (teilweise) eingezogener Alternativen wie der diffamierungsfreie politische Diskurs auch mit vorgeblichen Populisten. Außenpolitisch sollte die selbstverständliche Tolerierung jeweils innenpolitischer Entscheidungen (und Wahlen) verfolgt werden und auf den Vorhalt (aktuell gar nicht so) beispielhafter demokratischer Gepflogenheiten in Deutschland verzichtet werden. Demut statt der Postulierung, dass am deutschen Wesen die Welt genesen solle (und müsse) wäre angebracht.
* Der Autor ist Vorsitzender der Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.174)
Berlin, 8.09.2014/cw – Heftige Debatten löste ein Dokumentarfilm im TV-Sender arte aus, der erstmals am 2.September (23:40 Uhr / 53 Min.) ausgestrahlt und am heutigen Montag in der ARD (08:50 Uhr) wiederholt wurde: „Der Spion vom Pariser Platz – Wie die Amerikaner von Hitlers Giftgas erfuhren.“
http://www.arte.tv/guide/de/041426-000/der-spion-vom-pariser-platz
In der Dokumentation des amerikanischen Journalisten Scott Christianson und seines deutschen Kollegen Egmont R. Koch wird in diesem Zusammenhang auch die Rolle des deutschen Wirtschaftsberaters Erwin Respondek und offensichtlichen Spions für die US-Amerikaner beleuchtet.
Nach der Dokumentation führte die SS im KZ Auschwitz im September 1941 ein streng geheimes Experiment durch. Mittels Zyklon B, einem von der IG Farben produziertes Giftgas, einem hochgiftige Blausäure freisetzenden Granulat, wurden mehrere Hundert Kriegsgefangene ermordet. Dieser mörderische Versuch gilt als Beginn der Massenvernichtung der Juden, der Roma und anderer als „Staatsfeinde und Schädlinge“ eingestufter Menschen. Wenige Wochen nach diesem Mord übergab der Repräsentant des deutschen IG-Farben-Konzerns in der Schweiz streng geheime Dokumente über Hitlers Giftgasproduktion an amerikanische Kuriere.
Während arte in seiner Ankündigung der Dokumentation noch die Frage stellt, ob „auf diesem Wege schon früh Informationen über die geplante sogenannte „Endlösung der Judenfrage“ in die USA“ gelangten, steht das für die Internet-plattform tv-Orange bereits fest: „Arte beweist in der Dokumentation “Der Spion aus Paris”, dass durch die Zusammenarbeit der US-Firma Dupont mit IG-Farben die gesamte US-Regierung von Anfang an in die Kenntnis der Massenvernichtung der Juden versetzte.“ Und: „ Die herrschenden Kreis in den USA waren von Anfang an Mitwisser dieser Verbrechen.“
In den USA wurde bereits damals zur Hinrichtung zum Tode verurteilter Delinquenten die hochgiftige Blausäure (Zyklon-B) benutzt, einer Produktion der US-Firma Dupont. Durch deren Zusammenarbeit mit den IG Farben und den Berichten von Agenten der USA war die seinerzeitige Administration in Washington nach Ansicht der Autoren über Hitlers betriebenen Holocaust informiert. Dabei sei den Berichten des Wirtschaftsberaters und US-Informanten Erwin Respondek ein besonderer Wert zugekommen.
Ob durch diese Kenntnisse der Holocaust habe aufgehalten oder gar hätte verhindert werden können, zum Beispiel durch das Mittel der öffentlichen Anklage, lassen die Doku-Autoren offen. Bedrückend erscheint auch im Nachhinein das offensichtliche Zusammenspiel von Dupont und IG Farben in der mörderischen Verwertung des Zyklon B zum Zwecke des akribisch geplanten und durchgeführten Völkermordes.(853)
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785
Eine versuchte Antwort auf Habbo Knoch, JÜDISCHE ALLGEMEINE *
Von Tatjana Sterneberg
Berlin, 30.01.2014/hb – Die Auseinandersetzungen um ein würdiges, sprich angemessenes Gedenken an die Opfer der Diktaturen im 20.Jahrhundert werden heftiger. Vielleicht liegt das ja am ursprünglichen Ausgangspunkt eines Alleinvertretungsanspruches, das die Opfer des Nationalsozialismus unmittelbar nach dem Zusammenbruch der fürchterlichsten Kurzzeitdiktatur der Geschichte angemeldet und in der Folge mit Erfolg durchgesetzt haben. In der Entstehungszeit dieses Alleinvertretungsanspruchs war weder die Ausdehnung der kommunistischen Diktatur durch deren Moskauer Zentrale auf halb Europa noch deren Zusammenbruch im November 1989 abzusehen.
Gerade aber letzteres Ereignis setzte die Forderung der Opfer der kommunistischen Diktatur auf Anerkennung ihrer nachweislich erlittenen Folgen von Folter und politischer Verfolgung frei. Das war und das ist legitim. Denn die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer Rasse, Religion oder politischen Überzeugung unter Einsatz menschenrechtswidriger oder rechtsstaatswidriger Methoden ist nicht nach der jeweiligen politischen Grundlage zu beurteilen oder einzuordnen. Es ist also völlig gleichgültig, unter welcher Form einer Diktatur Morde, Folter oder sonstige Rechtsverletzungen stattfanden oder stattfinden.
Es geht und es kann also nicht um falsche Prioritäten gehen, wie Habbo Knoch meint, allenfalls um die Diskussion um das WIE und das WO des Gedenkens an diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Holocaust bleibt auch im Rückblick ein nicht fassbares, weil überdimensionales Verbrechen einer zwölfjährigen Diktatur. Punkt. Diesen Anspruch will Niemand – außer einigen Ewiggestrigen – den Opfern und deren Überlebenden streitig machen. Warum aber wollen die Überlebenden des zwölfjährigen bzw. vierjährigen (Wannsee-Konferenz) braunen Holocaust nun den Überlebenden des zweiundsiebzigjährigen bzw. vierzigjährigen (Stalin und Mao-Ära) roten Holocaust das Recht abstreiten, auch ihrer (Millionen) Ermordeten zu gedenken?
Koch bemängelt die angebliche Vernachlässigung des Gedenkens an die fürchterlichste Kurzzeitdiktatur durch die jetzige Große Koalition und führt als Beleg den Jugendwerkhof Torgau, die einstige Stasi-Zentrale oder gar das Archiv der Robert-Havemann-Gesellschaft an. Leider vergessen hat er die zahlreich existierenden und nicht nur finanziell sondern auch im Bewusstsein der Öffentlichkeit bereits fest verankerten Gedenkstätten u.a. in Dachau, Sachsenhausen, Ravensbrück, Bergen-Belsen, das weltberühmt gewordene Holocaust-Denkmal im Zentrum oder die Topografie des Terrors in Berlin.
Letztere steht im unmittelbaren Schatten eines Restbestandes der Berliner Mauer, ein sinnbildliches Zeugnis nicht nur der Berührungen der braunen und der roten Diktatur. Als weiteres Beispiel dieser Berührungen (ich vermeide hier bewußt den Begriff der Übereinstimmung) wäre hier die bereits angeführte Gedenkstätte Sachsenhausen vor den Toren Berlins zu benennen. Hier wird dokumentiert, wie die rote Diktatur die Einrichtungen der braunen Diktatur nahtlos für die Verfolgung ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Gegner übernommen hat. Über 12.000 Tote innerhalb von fünf Jahren allein an diesem Ort (von 1945 – 1950 > Schließung des roten KZ) belegen ebenfalls eine fürchterliche Praxis der anderen Diktatur.
An dieser Stelle soll und kann nicht der historische Diskurs über das tatsächliche und nachweisliche Zusammenspiel beider ideologisch ausgerichteten Diktaturen geführt werden, das würde den Rahmen sprengen. Auch wenn die Versuchung der notwendigen Untersuchung von Übereinstimmungen und gegenseitigen Befruchtungen beider Ideologien bei einem überzeugten Demokraten permanent vorhanden ist. Dabei will ich nicht nur an den von Goebbels und Ulbricht gemeinsam gesteuerten BVG-Streik in Berlin von 1932 erinnern. Wäre es doch nur dabei geblieben. Nein, der sowjetische Geheimdienst, Sinnbild roten Terrors und der vergleichbare NS-Geheimdienst GESTAPO, Sinnbild des braunen Terrors, arbeiteten nach dem Hitler-Stalin-Pakt geradezu freundschaftlich gegen gemeinsame Feinde zusammen. Der Pakt selbst schuf die Grundlagen für den zweiten Weltkrieg. Und … und… und…
Ein Auseinanderdividieren der Opfer beider Diktaturen ist nicht nur schädlich, es beleidigt posthum diese Opfer. Und es liefert den Ewiggestrigen beider Seiten die Munition für ihre zahlreichen Rechtfertigungs-Legenden, mit denen diese heute bereits wieder auf Seelenfang bei historisch ungebildeten, leider oft jungen Bürgern gehen. Nur die Einigung auf gemeinsame Grunddaten, die die Verbrechen der beiden Diktaturen ohne Schnörkel und versuchte Verharmlosungen beschreiben, die Einigung auf Grunddaten eines gemeinsamen Gedenkens kann uns aus dem entstandenen Dilemma führen, das leider auch durch Beiträge wie den von Habbo Knoch in der JÜDISCHEN ALLGEMEINEN nicht gelöst sondern eher verstärkt wird.
Unsere Anstrengungen sollten sich – neben der angeregten und durchaus ernst gemeinten Einigung auf gemeinsame Grunddaten – auf die durchaus gefährlichen Entwicklungen im Schatten der vordergründigen Gefechte um angemessene Orte der Erinnerung konzentrieren. Nicht zuletzt aufgrund des angeführten und sorgsam verteidigten Alleinvertretungsanspruches sind vermutlich unter den Opfern der roten Diktatur (zunächst „nur“) Aversionen gegen die „Alleinvertreter“ entstanden. Jedenfalls lässt sich so z.B. die Schweigespirale gegenüber einem ihrer öffentlichen Sprecher interpretieren, der sich äußerst bedenklich gegenüber den Juden äußerte, als er diese – biblizistisch ummantelt – als „Knechte Satans“ bezeichnete. Das diese Diffamierung 60 Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur (bis heute) ohne Aufschrei in Deutschland wieder möglich ist, sollte uns viel mehr beunruhigen, als der Diskurs um die angebliche Bevorzugung von Diktatur-Opfern. Auch das allenfalls verborgene Grummeln der Opfer aus der roten Diktatur gegenüber diesen Äußerungen eines führenden Funktionärs sollte mehr Aktivitäten auslösen, als diese kräftezehrende und dazu überflüssige Eifersüchtelei um die Erwähnung oder Nichterwähnung von Gedenkorten in einer politischen Absichtserklärung.
Wir haben es historisch erlebt und durchlebt, bis in unsere Zeit hinein. Ein anfängliches Schweigen gegenüber zunächst verbalen Entgleisungen kann sehr schnell in Strukturen umschlagen, die den Kapiteln der roten und braunen Tyrannei ein weiteres Kapitel hinzufügen würden. Das kann, das darf nicht im Interesse der Opfer dieser Diktaturen und ihrer Überlebenden liegen. Mit diesem Anliegen könnten wir uns bereits auf ein wichtiges und gemeinsames Grundanliegen einigen, oder?
Der Deutsche Bundestag könnte zum Beispiel im Jahr historischer Erinnerungen ein Symposium veranstalten, auf dem zumindest der Versuch unternommen werden könnte, diese gemeinsamen Grunddaten zu erarbeiten und eine gemeinsam getragene Gedenk- und Mahnmal-Konzeption zu verabschieden. (Die UOKG hat sich selbst durch ihren ggw. Vorsitzenden um die etwaige Organisation eines derartigen Symposiums gebracht.) Die Bundesregierung könnte dann verbindlich erklären, die Ergebnisse dieses Symposiums mit den gegebenen Möglichkeiten umzusetzen.
*Der vorgegebene Artikel von Habbo Knoch erschien in der Zeitung JÜDISCHE ALLGEMEINE vom 23.01.14:
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/18181
Tatjana Sterneberg (*1952 in Ost-Berlin) wurde 1973 zu vier Jahren Haft in der DDR verurteilt, weil sie der Liebe wegen zu einem Italiener aus West-Berlin ziehen wollte. Sterneberg verbüßte ihre Haft im berüchtigten Frauenzuchthaus Hoheneck. Heute ist sie die Vorsitzende des ersten „Fördervereins Begegnungs-. und Gedenkstätte Hoheneck e.V.“, arbeitet in der Beratung von Diktatur-Opfern und ist im Zeitzeugenprogramm tätig.
V.i.S.d.P.:Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207778
Berlin, 27.01.2014/cw – Wieder einmal wird die Absicht des Dachverbandes der Kommunismus Opfer (UOKG) angegriffen, ein Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Diktatur zu errichten. Der Schaum vor dem Mund oder in der Feder ist dabei kaum verkennbar. Denn es geht hier nur vordergründig um eine „galoppierende Gedenkeritis“, wie der von Tilman Asmus Fischer* zitierte Götz Aly im März in der Berliner Zeitung schrieb. Es geht um die Ignoranz einer beispielhaft entwickelten Gedenkkultur an die Opfer des Nationalsozialismus bzw. deren Unantastbarkeit. Deutschland hat seine Aufgaben vergleichbar übererfüllt und neben der eindrucksvollen Umwandlung einstiger Orte des Terrors in eindrucksvolle Gedenkstätten auch zahlreiche Erinnerungs- und Mahnmale gestaltet und installiert, die von Anzahl, Größe und Platzierung her einmalig in der Welt sind.
Oder gibt es in der Hauptstadt der USA ein mit dem Holocaust-Mahnmal in der City von Berlin vergleichbares Monument der Erinnerung an den systematischen Mord der Ureinwohner Amerikas? Ein vergleichbares Denkmal an die Verbrechen gegenüber den einstigen Sklaven? Ein Ort der Erinnerung an die schändliche Rassentrennung bis in die sechziger Jahre? Gibt es in Madrid eine angemessene würdige Erinnerung an die Verbrechen gegenüber den Inkas und Azteken? Gibt es in London vorzeigbare Erinnerungen an die Errichtung erster Konzentrationslager in Südafrika, an die Verbrechen der Apartheid? Es geht hier wohlgemerkt nicht um eine Relativierung eigener historischer Verbrechen und auch nicht um die Diskussion von Vergleichbarkeiten. Es geht hier um die Ausblendung bisher akzeptierter Durchsetzungen würdigen Gedenkens an die Opfer einer Diktatur und den wiederholten Versuch, mit dem Argument bereits ausreichender Mahnmale das legitime Verlangen der Opfer des Kommunismus als Gedenkeritis zu diffamieren.
Etwas anderes wäre die notwendige Auseinandersetzung mit einigen, allerdings bedenkenswerten Erscheinungen und Hintergründen in der aktuellen Debatte. Dabei sollte weniger die Tatsache eine Rolle spielen, dass die UOKG seit mindestens sechs Jahren eine eigene Arbeitsgruppe Mahnmal installiert hat, die in all den Jahren keine diskussionswürdigen Vorlagen erarbeiten konnte. Erst die Finanzierung eines derartigen Projektes brachte offenbar Bewegung in das Anliegen. Können Ideen nur dann entstehen, wenn der obligatorische Ruf nach finanzieller Förderung (endlich) erhört wird oder wurde?
Ein anderer Aspekt wäre die Untersuchung der Motivation des zitierten Bundesvorsitzenden der UOKG, der zum Beispiel die Erinnerung an die „verfolgten Christen“ in der DDR fordert: „Es gibt in ganz Deutschland kein Denkmal für die verfolgten Christen in der DDR,“ wird der Religionspädagoge, der sich selbst als Pietist bezeichnet, zitiert. Nun sah und sieht ja wirkliche Christenverfolgung anders aus. Selbst in der Gegenwart wird fast tagtäglich von Morden an Christen und brennenden Kirchen berichtet, während die Kirche in der DDR ihr umstrittenes Arrangement mit der Partei- und Staatsführung getroffen und so ihren Vertretern eine auskömmliche Position gesichert hatte („Kirche im Sozialismus“). Die Verfolgung von Christen fand also eher im Rahmen der Verfolgung politisch Andersdenkender als in der gezielten Verfolgung von Christen statt.
Auch gibt es kein Mahnmal an die nachweisbar verfolgten Zeugen Jehovas. Oder blendet dies die UOKG aus, weil auch diese Zeugen womöglich „Knechte Satans“ sind, als die der Auch-Prediger Juden bezeichnete, ohne auf nennenswerten Widerspruch seiner UOKG-Mitglieds-Vereine zu stoßen? Und wie steht die UOKG zum Mahnmal an die Opfer homosexueller Verfolgung durch die NS-Diktatur oder deren Noch-Verfolgung Jahrzehnte nach dem Krieg, wenn doch der amtierende UOKG-Vorsitzende Homosexualität als schwere Sünde vor dem Herrn bezeichnet? Und gar die Amtskirche wegen ihrer liberalen Haltung gegenüber dieser Personengruppe angreift? Ein bisschen schwanger, geht das?
„Was kann der Vorzug eines Mahnmals ohne einen … konkreten Erinnerungsbezug … sein?“ wird Curt Stauss, Beauftragter der EKD für Seelsorge und Beratung von Opfern der SED-Kirchenpolitik, kritisch zitiert. Stauss fürchtet „kaum lösbare Auseinandersetzungen“ und stellt selbstkritisch die „Frage nach den eigene Anteilen“, denn die DDR habe so lange funktioniert, „weil so viele sich daran beteiligt haben.“ Möglich natürlich, dass der UOKG-Vorsitzende diese klaren Äußerungen eines EKD-Vertreters vom Tisch wischt, da die EKD ohnehin den christlichen Boden, also die Grundvoraussetzungen für ein christliches Leben, verlassen habe.
Der UOKG-Chef hält zwar die Neue Wache für einen geeigneten Gedenkort, relativiert aber diesen Vorschlag selbst: Das Denkmal benenne „viele Opfergruppen, ohne sie recht zu würdigen“ und „De facto wird die Neue Wache heute zu nichts Sinnvollem genutzt.“ Der Autor hat sich bereits vor einem Jahr in einem Beitrag der Berliner Zeitung für die Nutzung der Neuen Wache als „Denkmal aller Opfergruppen“ ausgesprochen, um damit der hier angesprochenen Gedenkeritis oder auch einer ebenfalls für bedenklich gehaltenen Häufung von Mahnmalen, von Fischer als „Rumpelkammer“ bezeichnet, zu begegnen. Die UOKG greift also hier einen durchaus diskussionswürdigen Vorschlag auf, um ihn jedoch gleich in eine unglückliche, sprich nicht zufriedenstellende Ecke zu stellen. Jedenfalls wäre die Neue Wache nicht schon deshalb in die Debatte einzubeziehen, weil, wie der UOKG-Chef meint, diese zu „DDR-Zeiten politisch instrumentalisiert“ wurde.
Es stellt sich also am Anfang der nunmehr durch die Vorlage von Vorschlägen ausgelösten aktuellen Debatte die grundsätzliche Frage nach der Glaubwürdigkeit. Kann ein Funktionär, der noch im 21. Jahrhundert trotz der bekannten furchtbaren Vergangenheit die Juden (und politische Gegner) als Knechte Satans bezeichnet, Wortführer für ein Denkmal an die (kommunistische) Verfolgung Andersdenkender sein? Kann ein Pietist, der sich nach seiner Überzeugung zu Recht mit der Kirchenführung der EKD wegen deren Verlassens biblischer Überzeugungen und der damit verbundenen Versündigung durch die Zulassung der Tötung ungeborenen Lebens und der Toleranz homosexueller Partnerschaften oder wilder Ehen sich zum Wortführer „verfolgter Christen“ aufschwingen? Zumal, wenn er sich entgegen seiner eigenen publizierten Überzeugungen sichtbar freut, gemeinsam mit dem bekennenden homosexuellen Regierenden Bürgermeister auftreten zu dürfen? Oder Einladungen vom Präsidenten der Republik gerne wahrnimmt, der trotz bestehender Ehe mit einer Lebensgefährtin amtiert und eine vormalige Freundin als Redenschreiberin beschäftigt? Überzeugung nach aktuellen Erfordernissen? Ist diese öffentlich praktizierte Schizophrenie eine geeignete Voraussetzung, ein Mahnmal für Verfolgte der DDR anzumahnen?
Es kann also nicht nur um die Vermeidung einer Rumpelkammer des Erinnerns gehen, so wichtig der Ansatz dazu erscheinen mag. Es geht einzig um die Einbeziehung der bisher offenbar (gewollt?) vernachlässigten Opfer kommunistischer Diktaturen in das Gedenken. Die UOKG täte gut daran, sich von dem vielfach zu hörenden Auch-Alleinvertretungsanspuch für die Opfer der DDR-Diktatur zu entfernen und sich verstärkt aller Opfer der roten Tyrannei zuzuwenden. Bei der Umsetzung der legitimen Mahnmal-Idee käme dabei nicht nur die Neue Wache infrage, sondern die Einbeziehung des bereits vorhandenen Areals der Stiftung Berliner Mauer in der Bernauer Straße. Diese ist von der Anlage und Größenordnung her durchaus vergleichbar mit dem Holocaust-Memorial im Zentrum der Hauptstadt. Ein (auch) angeregter Mahnmalpark am Spreebogen könnte in der Tat die Besorgnis der Überdimensionierung, sprich Inflation von Gedenkorten und Gedenkmalen befördern und letztlich der behaupteten Rumpelkammer des Erinnerns posthum eine Glaubwürdigkeit vermitteln, die – hier bin ich mit Schneider einig – nicht erwünscht sein kann.
* Der Beitrag von Tilman Asmus Fischer:
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785
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