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Ein Kommentar von Carl-Wolfgang Holzapfel
Berlin, 13.05.2018 – Die Gedenkstätte des Zentralen Untersuchungsgefängnisses der DDR-Staatssicherheit in Hohenschönhausen stellt auf ihrer Homepage jetzt auch die Biografie des ehemaligen Justizminister der DDR, Prof. Kurt Wünsche (88), ein. Dabei erstaunt weniger diese Tatsache als die von der DDR-Propaganda gewohnte „frisiert“ wirkende Darstellung.
Die Gedenkstätte zitiert als Besonderheit die Wünsche 1953 unterstellte Nähe zur „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU)“ sowie dem Ostbüro der SPD und seine kurzfristige Verhaftung durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Wünsche habe für vier Monate Haft „deshalb – ein seltener Fall – eine Haftentschädigung von 2000 DDR-Mark“ erhalten.
Es folgen die Stationen in seiner politischen Laufbahn, der schließlich bereits unter Walter Ulbricht die Berufung zum Justizminister (1967) als Nachfolger der berüchtigten Hilde Benjamin (das wird auf der HSH-Seite nicht erwähnt) folgte. Immerhin: „In dieser Eigenschaft war er maßgeblich an der Verschärfung des politischen Strafrechts in der DDR beteiligt.“ Aha. Von diesem Amt trat er unter Erich Honecker zurück (1972). Die Begründung, eine angebliche Affäre mit der Ehefrau eines Diplomaten, wird von HSH ebenso nicht erwähnt, wie der durch einen Hungerstreik eines ehem. politischen Gefangenen erzwungene Rücktritt Wünsches am 16. August 1990.
HSH vermeldet lediglich, dass der ehemalige Ulbricht-Honecker-Minister „im Zuge der friedlichen Revolution“ … „von Januar bis August 1990 erneut Minister für Justiz, zunächst im Kabinett von Hans Modrow (SED-PDS), dann unter Lothar de Maizière (CDU)“ war und „Opferverbände 2008 dagegen protestierten, dass ihm wegen dieser Tätigkeit rückwirkend ab dem 55. Lebensjahr eine „Ehrenpension“ in Höhe von 650 Euro pro Monat wegen „Verdiensten um die Deutsche Einheit“ bewilligt wurde.“
Dass die VEREINIGUNG 17.JUNI 1953 diesen Protest organisiert und (mit Unterstützung der VOS) durchgeführt hatte, wird neben der Tatsache des erzwungenen Rücktritts durch einen sechstägigen Hungerstreik vor dem DDR-Ministerium der Justiz ebenso verschwiegen (http://www.stiftung-hsh.de/geschichte/stasi-gefaengnis/haftschicksale/1950er-jahre/kurt-wuensche/).
Die offiziöse Stiftung Aufarbeitung erwähnt zumindest zusätzliche Tatsachen, so die Erfassung von Wünsche als „als GI >Wendler< des MfS“ von 1954 – 61 und seine Nachfolge auf Hilde Benjamin (die „Rote Hilde“) wie auch seine Funktion von 1965 – 72 als (immerhin) „stellv. Vors. des Min.-Rats (Nachf. von Max Suhrbier)“. Allerdings wird auch an dieser Stelle nur vermerkt: „15.8.1990 als Minister zurückgetreten“. Der einzige durch einen politischen Häftling erfolgreich erzwungene Rücktritt eines DDR-Ministers wird auch hier nicht erwähnt (https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/wer-war-wer-in-der-ddr-%2363%3B-1424.html?ID=3904).
Der Hungerstreiker hatte 1965/1966 neun Monate in Einzelhaft in Hohenschönhausen verbracht, ehe er nach einer Verurteilung zu acht Jahren Zuchthaus (April 1966) in die Strafvollzugsanstalt Bautzen verlegt wurde.
Erscheint für die Gedenkstätte HSH – bei allen Verdiensten um die Aufarbeitung eines besonders dunklen DDR-Kapitels – das Ausblenden bestimmter Vorgänge in ihren publizistischen Veröffentlichungen ratsam, um zum Beispiel die Erlangung weiterer Fördermittel angesichts eingetretener Veränderungen in der politischen Struktur dieser Stadt nicht zu gefährden? Jedenfalls sind einige Korrekturen – Verdienste hin oder her – dringend notwendig.
Meine ich. Und Sie?
V.i.S.d.P.: Der Autor u. Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.383).
Weihnachtsgeschenk für Ulbrichts Justizminister: 140.000 Euro vom „Staatsfeind“
28.10.2008/cw – Alle Opferverbände, in denen sich die Verfolgten der SED-DDR-Diktatur zusammengeschlossen haben, liefen Sturm gegen die jüngste Novellierung des sogen. Ministergesetzes. Zuletzt hatten sich die Verfolgten noch an den Bundespräsidenten gewandt. Vergeblich. Am 23.Oktober unterzeichnete der Bundespräsident das Gesetz; heute wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt das Gesetz am 29.10.2008 in Kraft.
Das „Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes“ vom 23.10.2008 sieht eine besondere Pension für die DDR-Minister des Kabinetts von Lothar de Maizaire zwischen 650,00 und 800,00 € wegen derer „Verdienste um die Deutsche Einheit“ ab dem 55.Lebensjahr vor. So darf sich unter anderem Ulbrichts und Honeckers Justizminister vermutlich schon zu Weihnachten auf eine fette Nachzahlung in Höhe von über 140.000 Euro freuen.
Der 79jährige Prof. Kurt Wünsche war vermutlich als Doktorvater des damaligen Ministerpräsidenten trotz seiner Vergangenheit als Nachfolger der „Roten Hilde (Benjamin)“ in dessen Kabinett berufen worden. Zwar wurde Wünsche im Zusammenhang mit dem 17.Juni 1953 als Agent verdächtigt und zeitweise vom MfS inhaftiert. Das hinderte ihn nicht, als Nachfolger von Hilde Benjamin im Amt des Justizministers an der heftig kritisierten Verschärfung des DDR-Strafrechtes von 1967 mitzuwirken. Seine immer wieder von ihm selbst kolportierte Differenz zum offiziellen Kurs der SED war wohl weniger ausschlaggebend für seinen 1972 erfolgten Rücktritt unter Honecker als vielmehr die Liaison mit der Frau eines Botschafters. Der prüden SED-Führung war eine solche Haltung gegenüber sozialistischen Bruderstaaten wohl suspekt.
Wie auch immer. 1990 trat Kurt Wünsche erneut zurück. Diesmal nach einem Hungerstreik eines ehemaligen DDR-Häftlings vor dem Justizministerium. Wünsche übernahm in seiner Rücktrittserklärung die Mit-Verantwortung für die Entwicklung der DDR-Justiz. Zuvor hatte er sich mehrfach vergeblich für eine angemessene Entschädigung der Verfolgten des SED-Regimes eingesetzt, was jeweils von der Regierung Helmut Kohls mit dem Hinweis auf die Nicht-Finanzierbarkeit abgelehnt worden war.
Trotz dieser „Kehrtwendung“ des Justizministers halten die Verfolgten an ihrer Kritik fest. „Allein aufgrund der Strafrechtsverschärfung von 1967 mussten unzählige Menschen in die Zellen der Zuchthäuser einziehen, weil sie z.B. gegen den Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in die seinerzeitige CSSR protestiert hatten,“ stellt Carl-Wolfgang Holzapfel, stellvertretender Vorsitzender der VOS (Vereinigung der Opfer des Stalinismus) und Vorsitzender der Vereinigung 17.Juni fest. Die Verfolgten hielten überdies nicht nur in Sachen des Justizministers Wünsche an ihrer grundsätzlichen Kritik fest. Es sei den Verfolgten aber auch den anderen Bürgern dieser Republik nicht vermittelbar, dass ehemalige Informanten der Staatssicherheit nunmehr eine Ehrenpension für besondere Verdienste zuerkannt werde oder Minister für eine Tätigkeit von nur 4, 42 oder 46 Tagen eine dauerhafte, das heißt lebenslange Pension erhielten, die vererbbar sei und an jeder Erhöhung der Minister-Entgelte partizipieren würde. Dagegen erhält ein Verfolgter des DDR-Regimes, der beispielsweise 7 Jahre im Zuchthaus gesessen habe, bei sozialer Bedürftigkeit eine Zuwendung von 250 Euro monatlich, erklärt Holzapfel die Position der Verbände. Dies sei nach wie vor „unerträglich und nicht hinnehmbar!“
Besonders enttäuscht zeigten sich die DDR-Verfolgten von der Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz. Man habe „bis zuletzt“ die wenn auch vage Hoffnung gehegt, dass sich der Bundespräsident der Argumentation der Verfolgten-Verbände „nicht verschließen würde.“
Noch am vergangenen Wochenende hatten die Delegierten der Generalversammlung der VOS in Friedrichroda/Thüringen den Vorstand einstimmig aufgefordert, den „großen Unmut und den Protest der VOS-Mitglieder gegen das Gesetz“ zu formulieren und den Parteien im Bundestag wie auch dem Bundespräsidenten zu übermitteln.
V.i.S.d.P.: Vorstand der Vereinigung 17.Juni 1953 e.V., http://www.17juni1953.de , Tel.: 0176-48 06 1953
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