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Berlin, 03.01.2018/cw – Im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es unmissverständlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Mit dem noch vom alten Bundestag am 1.09.2017 verabschiedeten und am 1.10.2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG – https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.html) wird der Artikel 5 GG einfach ignoriert. Durch das NetzDG wird die Meinungsfreiheit in einem bisher in der Geschichte der Bundesrepublik (West) nicht gekanntem Ausmaß eingeschränkt und in realitas eine (noch eingeschränkte) Zensur eingeführt. Unter Hinweis auf eine tatsächliche oder vermeintliche sogenannte Haßsprache sollen künftig unliebsame Beiträge in sozialen Medien unterdrückt bzw. gelöscht werden. Ab 1. Januar 2018 endet die festgelegte Übergangsphase. Danach drohen Internetunternehmen drastische Geldstrafen, wenn sie nunmehr offensichtlich strafbare Beiträge nach dem NetzDG nicht innerhalb von 24 Stunden löschen.

Die sozialen Medien werden unter Ausschaltung der Judikative verpflichtet, entsprechende Beiträge ohne Anhörung der Betroffenen schnellstmöglich (innerhalb von 24 Stunden) zu löschen. Das durch den amtierenden Justizminister Heiko Maas (SPD) erarbeitete bzw. verantwortete Gesetz bestimmt in der Praxis, dass schon ein falsches oder nicht beleidigendes Wort ausreicht, um einen ganzen Beitrag zu löschen. Damit bestimmt erstmals wieder eine deutsche Regierung nach dem Ende der SED-Diktatur und nicht einmal dreißig Jahre nach dem Fall der Mauer die Grenzen der Meinungsfreiheit. Zu den umstrittenen Folgen dieses Gesetzes gehören in jüngster Zeit bereits die entsprechende Unterdrückung von Nachrichten und Diskussionen um die Folgen terroristischer Anschläge, die offiziell nicht mehr als „islamistisch“ bezeichnet werden (dürfen), um eine kontroverse Flüchtlingspolitik nicht in Frage zu stellen.

Merkel-Kritikerin ausgeladen

Freilich hat eine Zensur viele Facetten und kann nicht in jedem Fall auf das NetzDG zurückgeführt werden. So reichte in der Vergangenheit bereits ein entsprechender Druck durch die Bundesregierung auf die Medien aus oder begründeten die Vermutung auf eine „freiwillige“ Selbstbeschränkung aufgrund der jeweiligen politischen Einstellung von Journalisten. Die rechtskonservative Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT dokumentierte zum Jahreswechsel einige Beispiele aus dem abgelaufenen Jahr.

So lud das ZDF eine für die ZDF-Wahlarena „Klartext, Frau Merkel“ vorgesehene Fragestellerin kurz vor Sendebeginn aus, weil diese die Kanzlerin nach einem möglichen Zusammenhang zwischen der Flüchtlingspolitik und der Einreise des Berlin-Attentäters vom 19. Dezember 2016 befragen wollte.

Selbst „anerkannte“ honorige Journalisten, wie der allseits bekannte und oft satirische Kritiker Henrik M. Broder, u.a. Kolumnist der Springer-Zeitung DIE WELT und dessen Kollege und Islam-Experte Hamed Abdel-Samad traf bereits im vorauseilenden Gehorsam die Zensur. Beide hatten für das Internet-Portal „Achse des Guten“ Seyran Ates, die in Berlin eine Reformmoschee führt und wegen permanenter Morddrohungen unter ständigem Polizeischutz steht, interviewt. Broder hatte u.a. nach der Solidarität „angeblich friedlicher Muslime“ gefragt und Ates hatte geantwortet: Vielleicht seien diese doch nicht so friedlich. Youtube löschte das entsprechende Video. Die Plattform will allein 10.000 neue Mitarbeiter für die Kontrolle und das Löschen von „extremistischen“ Inhalten einstellen. Wer wollte gegen diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Bundesregierung Einwände haben?

Karikatur zensiert

Nachdem der Unternehmer Kolja B. über Twitter fragte, ob der Justizminister Heiko Maas noch zu seiner Aussage stehe, nach der es keine nachweisbare Verbindung zwischen Terroristen und Flüchtlingen gebe und ein weiterer kritischer Tweet gegen den Minister folgte, sperrte Twitter den Account vorübergehend. Nachdem B. es danach ironisch als „total gemein“ bezeichnete, dass Heiko Maas´ Buch gegen Rechts nicht positiv rezensiert worden sei, folgte prompt die dauerhafte Sperre durch Twitter.

Selbst Satire darf nicht mehr unzensiert verbreitet werden. So sperrte Facebook den Chefredakteur der JF wegen der geposteten Karikatur „Ehe für alle“ für drei Tage und drohte eine dauerhafte Sperrung an, falls Dieter Stein die Zeichnung noch einmal verbreiten würde.

Die Autoren eines akribisch recherchierten Beitrages zur Kriminalität von Flüchtlingen, David Berger, Ines Laufer und Karoline Seibt wurden für 30 Tage von Facebook für die Verbreitung ihrer Recherchen gesperrt. Der beanstandete Text beinhaltete Grafiken und beruhte auf offiziellen Kriminalitätsstatistiken. „Bestrafe einen, erziehe viele“, kommentierte Publizist David Berger diese Sperre.

Nicht tolerierbare Rückentwicklung demokratischer Standards

Aufgrund der jüngsten und „äußerst bedenklichen Entwicklung gegen die unverzichtbare Meinungsfreiheit“ warnte der einstige Aktivist gegen die Berliner Mauer und Vorsitzende der Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin, Carl-Wolfgang Holzapfel, in einer Erklärung des Vorstandes vor einer „nicht tolerierbaren Rückentwicklung demokratischer Standards, die uns einst im Kampf gegen die Verletzung demokratischer Grundrechte geprägt haben.“ Holzapfel erinnerte an die „demokratische Kampfbereitschaft einer einstigen Außerparlamentarischen Opposition gegen seinerzeitige Versuche, demokratische Rechte einzuschränken.“ Es sei „verwunderlich und höchst gefährlich für unseren Staat, dass das Bewusstsein für die Verteidigung unverzichtbarer Grundsätze der Verfassung“ offenbar auf eine breite Gleichgültigkeit in der Bürgerschaft stoße. Diese Gleichgültigkeit begünstige „auf fatale Weise die immer offenbarer werdende Absicht von Politikern, den Weg der Einschränkung von Grundrechten ungehindert fortzusetzen. Wenn wir so weitermachen,“ so Holzapfel, „brauchen wir 2019 erst gar nicht in den Jubel zum 30jährigen Fall der Mauer in Berlin auszubrechen, da dies dann lediglich zu einem Akt der Heuchelei werde.“ Freiheit bedürfe des „täglichen Kampfes“ um ihren Bestand. Holzapfel war 1966 wegen seines permanenten Einsatzes für Menschenrechte in Ostberlin zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

Lesen Sie auch: http://www.zeit.de/2017/53/soziale-netzwerke-facebook-macht-niall-ferguson-historiker

© 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.335).

Berlin, 13.02.2017/cw – Martin Schulz (SPD) wird zur Zeit in der Öffentlichkeit als das Problem der CDU dargestellt. Aber stimmt das? Der Kanzlerkandidat der SPD stellt – zumindest gegenwärtig – für den bevorstehenden Bundestagswahl sicherlich e i n Problem dar, aber sicher nicht d a s Problem. Ein konkurrierender Kandidat lässt sich durch einen guten Wahlkampf durchaus besiegen. Das haben die Wahlkämpfe seit 2005 – und natürlich vorher – gezeigt. Das Problem der CDU sind die bisher treuen Anhänger, die von der (Partei-) Fahne gehen. Konnte man bisher abtrünnige Wähler (zuletzt an die AfD) kleinreden, weil diese außer bei Wahlergebnissen wenig greifbar waren, so können prominente Parteigänger nicht einfach unter die Wahlurne geschoben werden.

Der Partei die Gefolgschaft gekündigt

Erika Steinbach, in der Vergangenheit sogar als „Busenfreundin“ der Kanzlerin bezeichnet, ist ein spektakuläres Beispiel für eine möglicherweise beginnende Erosion in der prominenten und wahltauglichen Anhängerschaft. Die einstige hochkarätige Vorzeige-Prominente als Präsidentin der Vertriebenen hat jüngst das Handtuch geworfen und ihrer Partei die Gefolgschaft gekündigt. Wolfgang Bosbach hat seinen Rückzug aus dem Bundestag angekündigt, wobei man sich beeilt, gesundheitliche Gründe in den Vordergrund zu rücken. Dabei hat der beliebte und eloquente CDU-Politiker die Kritik an seiner Partei kontinuierlich verdeutlicht, ohne dass dies von seiner Partei goutiert worden ist. Vera Lengsfeld, ebenfalls einstige Vorzeigedame aus der Bürgerrechtsbewegung der krematierten DDR, hat sich öffentlich abgewendet, veröffentlich scharfe Kritik (zuletzt: „Die Demontage des Rechtsstaates durch die Flüchtlingspolitik“, http://vera-lengsfeld.de/2017/02/06/die-demomtage-des-rechtsstaates-durch-die-fluechtlingspolitik/#more-893).   Jetzt folgt Angelika Barbe, ebenfalls einstige Bürgerrechtlerin und zur CDU konvertierte ehemalige Bundestagsabgeordnete. Barbe begründete ihre scharfe Kritik an der CDU jüngst in einem Offenen Brief, veröffentlicht am 10.02.2017 von CICERO.

CDU bricht das Recht

„Eurokrise, Flüchtlingskrise, Rentenanspruch – die CDU scheint all ihre Grundsätze wegzuwerfen“, schreibt die streitbare Barbe. Und stellt ihrem offenen Brief an die „Lieben Kolleginnen und Kollegen“ das Bekenntnis voran: „Solange die CDU das Recht bricht, bin ich nicht mehr bereit, meine Glaubwürdigkeit und meinen guten Namen für die CDU im Wahlkampf herzugeben“.

Das langjähriges Vorstandsmitglied (2001–2007) der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), die am 15. Februar ihr 25jähriges Bestehen in den Räumen der Bundesstiftung Aufarbeitung (Kronenstraße 5) feiert, geht in der Aufzählung gebrochener Versprechen mit der CDU scharf ins Gericht. Diese habe Rechtsbruch begangen und „die eigenen Wähler“ betrogen. Auch Barbe hatte mit und für ihre Partei im Wahlkampf von 1998 noch versprochen, Deutschland „würde nie die Schulden eines anderen EU-Staates bezahlen“.

Geltendes Recht missachtet

In der Flüchtlingspolitik habe die Kanzlerin das geltende Verfassungsrecht (Artikel 16a, Abs,2 GG) missachtet und sich über das Parlament hinweg gesetzt („ohne je den Bundestag damit zu befassen“.) Barbe hatte seinerzeit für die Änderung des Artikels in seiner heutigen Fassung gestimmt und war dafür „von der SPD beschimpft und bestraft worden“. Die Jusos hätten sogar eine Karikatur verbreitet, die die einstige Bürgerrechtlerin „am Galgen hängend zeigte“. Nun halte sich die Kanzlerin „nicht einmal an Mehrheitsbeschlüsse der CDU, wie zum Beispiel die Ablehnung des Doppelpasses“.

Auch der Umgang mit den Problemen, die die Religion des Islam mit sich bringe, sei falsch. Als ehrenamtliche Richterin (Schöffin) verstehe Barbe nicht, „dass plötzlich Kinderehen in Deutschland geduldet werden, obwohl dies nach deutschem Recht strafbar ist“. Das sei „Scharia in Reinkultur“. Es ei überdies rassistisch, wenn muslimische Mädchen weniger Schutz geboten werde, als deutschen Mädchen.

Angelika Barbe, hier auf einer UOKG-Veranstaltung - Foto: LyrAg

Kritische Fragen: Angelika Barbe, hier auf einer UOKG-Veranstaltung – Foto: LyrAg

Polygamie nach deutschem Recht illegal

Ebenso werde die Polygamie durch muslimische Migranten gesellschaftsfähig. Barbe beruft sich auf den ehemaligen Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD), der seit langem ein Verbot der in Moscheen geschlossenen Mehrfachehen fordert: „Dies sei eine für Frauen demütigende und nach deutschem Recht illegale Praxis“.

Für Barbe ist es „unerklärlich, dass die CDU den rassistischen „islamischen Faschismus“ (Hamed Abdel Samad) nicht bekämpft sondern hofiert“. Der unter ständiger Todesdrohung stehende Autor habe „mindestens fünf, mit der Nazi-Ideologie vergleichbare Kriterien festgestellt: 1. Führerprinzip, 2. Gehorsamsprinzip, 3. Repressionsapparat (Religionspolizei), 4. angestrebte Weltherrschaft, 5. Kampfprinzip“.

Die einstige SPD-Bundestagsabgeordnete (1990–1994, seit 1996 CDU-Mitglied) kann auch den einstigen Innenminister Wolfgang Schäuble wie den jetzigen Amtsinhaber Thomas de Maizière (beide CDU) nicht verstehen, die den „erpresserischen Forderungen der Islamverbände, die nicht mal 30 Prozent aller in Deutschland lebenden Muslime vertreten, nachgegeben und damit die Frauen – ich fühle mich mit den muslimischen Frauen solidarisch verbunden – verraten haben“.

Der Kopftuch-Islam hat gewonnen

Angelika Barbe unterfüttert in ihrem offenen Brief ihre harsche Kritik mit Zitaten von Bassam Tibi, einem syrischen Islamologen, der für eine Euro-Islam plädiert und den Katholischen Bischof von Regensburg, Rudolf Vorderholzer. Für Tibi habe der „Kopftuch-Islam“ in Deutschland gewonnen und Vorderholzer hält die Integration des Islam für unmöglich: Der Islam „ist keine Religion, sondern eine totalitäre  Ideologie, die keine Religionsfreiheit kennt – aber einen Überlegenheits- und Herrschaftsanspruch vertritt“.

Wenn doch der „Kampf gegen den Rassismus“ laut Medien, Kirchen und Politik intensiv geführt werden müsse, fragt CDU-Noch-Mitglied Barbe, „wann er sich denn endlich auch gegen die offen rassistische Ideologie des Islam richtet“. Barbe will „keine dritte Diktatur – erst recht keine islamische – auf deutschem Boden erleben müssen, nachdem schon mein Großvater unter großen Opfern Widerstand gegen den Nationalsozialismus und ich gegen den Kommunismus geleistet haben“. Leider „herrscht auch heute das Prinzip, den politischen Standpunkt, den man nicht teilt, zu diffamieren. In der DDR galt es als „feindlich-negativ“, heute als „Populismus“, so Barbe.

Die Politikerin macht die „Die Ungerechtigkeit im Umgang mit Migranten und der einheimischen Bevölkerung“ ratlos: „Für 11 Euro in Berlin und 16 Euro in NRW bekommen Asylbewerber drei Mal am Tag Essen, während ein Hartz-4-Empfänger dafür nur 4,72 Euro zur Verfügung hat“. Barbes Credo: „Der Staat muss gerecht sein – barmherzig kann der Einzelne sein“.

Rentenberechnung für Mütter skandalös

Auch die Sozialpolitik gerät in das Visier von Angelika Barbe. So sei die Rentenberechung für Frauen, die Kinder groß gezogen hätten, ebenfalls skandalös. Bis heute habe auch die CDU die „Transferausbeutung der Familie“, wie Sozialrichter Jürgen Borchert sie nennt, nicht beendet.

Abschließend fasst die Kritikerin in dem CICERO-Beitrag ihre Bitternis zusammen: Sie werde „für untätige Politiker in keinem Wahlkampf mehr werben und sie auch nicht mehr wählen“. Erika Steinbach spricht Barbe ihre „große Anerkennung für ihre hervorragenden politischen Verdienste und ihren Mut zur Wahrheit aus“.

Der vollständige „Offene Brief“ unter: http://cicero.de/berliner-republik/Offener-Brief-von%20CDU-Dissidentin-Nicht-mehr-mit-mir

V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmail.com – Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.220).

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