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Berlin, 11.11.2018/cw – „Wie schon im Fall Hubertus Knabe agiert die aktuelle Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) auch bei der Kritik an der Grenztoten-Studie vorschnell und zumindest unglücklich. Die Kritik an der Arbeit des Forschungsverbundes ist wenig überzeugend und getrieben von der Konkurrenz um Forschungsmittel. Um die Sache geht es offensichtlich weniger.“ So der leitende Redakteur Geschichte, Sven Felix Kellerhoff, in DIE WELT (7.11.2018) in seiner Kritik an den jüngsten Auseinandersetzungen um die reale Anzahl der Mauertoten. Der Forschungsverbund SED-Staat hatte 2017 eine Studie vorgelegt, in der 327 Tote an der innerdeutschen Grenze dokumentiert worden waren.

Nach einem Bericht des Senders RBB waren 50 der 327 Toten zum großen Teil Täter, also keine Grenzopfer. Die Staatsministerin hat nach der jüngsten Kritik den Bericht von der Internetseite nehmen lassen, um eine nochmalig Prüfung vornehmen zu lassen. 2017 hatte die Stellungnahme von Monika Grütters zu der jetzt kritisierten Studie noch anders geklungen: „Die Erinnerung an die Schrecken des Grenzregimes an der ehemaligen innerdeutschen Grenze aufrechtzuerhalten ist ein zentrales Anliegen bei der Aufarbeitung der SED-Diktatur.“ (DIE WELT, 07.06.2017).

Scharfe Kritik von der UOKG

Zu den schärfsten Kritikern der Studie gehört mittlerweile der Historiker Christian Sachse vom Dachverband der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), der in den vergangenen Jahren durch eigene Studien, zum Beispiel zur Zwangsarbeit von politischen Häftlingen für den schwedischen Möbelkonzern IKEA und für die Reichsbahn bekannt wurde. Sachse war allerdings um 2006 im Unfrieden aus dem Forschungsverbund ausgeschieden.

So erhob Sachse seitens der UOKG in der rbb-Sendung sogar Manipulationsvorwürfe gegen den Forschungsverbund: „Wenn Täter zu Opfern gemacht werden, dann ist das eine Verhöhnung der Opfer.“ Der Verbands-Historiker bezog sich in seiner Kritik auf den in Moskau hingerichteten ehemaligen DDR-Polizisten Walter Monien, der 1951 die Flucht in den Westen plante und von einem MfS-Informanten verraten wurde: „Den Fall des SS-Mannes Monien kann ich nur als gewollte Manipulation verstehen,“ so Sachse.

Dagegen stellt der Forschungsverbund in einer Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen, die von Prof. Dr. Klaus Schroeder und Dr. Jochen Staadt unterzeichnet ist, fest, dass der rbb-Bericht „gezielte Auslassungen wichtiger Zusammenhänge und Falschbehauptungen“ enthalte.

So habe die Moderatorin Gabi Probst wichtige Tatsachen zu Walter Monien verschwiegen, obwohl ihr diese bekannt gewesen seien. Der Forschungsverbund hatte sich  bei der Einbeziehung Moniens als „Teilungsopfer“ auf den  biografischen Eintrag und die seinerzeitige Urteilsbegründung in der Dokumentation „Erschossen in Moskau – Die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950–1953“ (3. Auflage 2008) bezogen. Dieser Dokumentation ist zu entnehmen, dass Walter Monien von der Russischen Militärstaatsanwaltschaft am 15. Februar 1999 rehabilitiert wurde. Der Forschungsverbund: „Die russischen Militärstaatsanwälte gingen 1999 mit den von stalinistischen Geheimpolizisten erzwungenen Aussagen Moniens wesentlich quellenkritischer um als der rbb in seinem Bericht. Völlig unkritisch verbreitet die öffentlich-rechtliche Anstalt die nach stalinistischen Verhörmethoden zustande gekommenen Aussagen Moniens eins zu eins in ihrer Sendung.“

Das Totenbuch wurde von Memorial Moskau, dem Forschungsinstitut Facts&Files und der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur herausgegeben.

Forschungsverbund: Seitens der UOKG gab es 2012 keine Kritik

Schröder und Staadt weisen in ihrer Stellungnahme auch darauf hin, dass Staadt auf dem Verbändetreffen der UOKG vom 17. November 2012 das Forschungsprojekt zu den Todesopfern des DDR-Grenzregimes an der innerdeutschen Grenze vorgestellt habe. Dabei war „insbesondere die sensible Fallgruppe der „Suizide im Grenzdienst““ ausführlich erläutert worden. Der auf der Veranstaltung anwesende und nun als Kritiker im rbb präsentierte Dr. Christian Sachse „meldete sich in der Diskussion über die Todesfallgruppe nicht zu Wort und erhob auch im Nachgang des Verbändetreffens ebenso wie andere Mitglieder der UOKG dagegen keine Einwände.“

Nach Felix Kellerhoff dürfte der Hintergrund des jetzigen Streites und der Kritik der UOKG eher sein, „dass vor wenigen Monaten der Forschungsverbund SED-Staat vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Geld für eine Anschlussstudie zu den deutschen Opfern der Grenze zur Ostsee hin und der nichtdeutschen Außengrenzen des Warschauer Paktes bekommen hat“.

Nach Meinung von Insidern spricht einiges für diese Wertung des angesehenen WELT-Journalisten. In der UOKG werde mit „viel Aufwand um weitere Finanzierungsmittel“ gerungen. Dabei komme es wohl „nicht immer auf die gebotene Sorgfalt und Seriosität“ an. So habe der Vorsitzende im letzten Jahr eine Stiftung „Haftzwangsarbeit“ ins Leben gerufen, deren Eintragung beinahe an der notwendigen aber zunächst ausgebliebenen Startfinanzierung gescheitert wäre. Zwar sei im Frühjahr die Eintragung nach einem Geldmitteleingang (dem Registergericht war eine Zahlung von IKEA über 50.000 Euro avisiert worden) erfolgt, die Stiftung komme allerdings nicht in Schwung, weil „angestrebte Finanzierungen durch die öffentliche Hand“ ausgeblieben seien. Zu den Gründungsmitgliedern gehören neben dem Vorsitzenden Dieter Dombrowski (CDU) Hildigund Neubert (CDU) und Dr. Christian Sachse.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.354).

Berlin, 29.03.2018/cw – Der Thüringer Landtag hat am 22. Februar „im Ergebnis der hierzu geführten politischen Diskussion“ einen Beschluss zum künftigen Umgang mit den zufließenden Mitteln aus dem PMO-Vermögen (sogen. ehem. SED-Vermögen) gefasst (Drucksache 6/5356). Vorausgegangen war ein Schreiben der Vereinigung 17. Juni, Berlin, an den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (LINKE) Anfang diesen Jahres, in dem Ramelow aufgefordert wurde, die aus einem neuerlich erfolgreich abgeschlossenen Rechtsverfahren in der Schweiz erzielten Millionen aus dem einstigen SED-Vermögen auch für „verfolgungsbedingte Aufgaben“ zu verwenden. Der Staatsvertrag über die Verwendung aufgefundenen SED-Vermögens sieht bisher die Verwendung für Infrastrukturmaßnahmen in den Neuen Bundesländern vor.

Aufarbeitung weder überflüssig noch rückwärtsgewandt

In seinem Beschluss kommt der Landtag zu bemerkenswerten Feststellungen: „Die Aufarbeitung der SED-Diktatur in all ihren Facetten ist weder überflüssig noch rückwärtsgewandt. Aufarbeitung ist fester Bestandteil der demokratischen Kultur von morgen.“ Sie bleibe „ein fester Bestandteil des tägliche Wirkens“ des Landtages und der Landesregierung.

In diesem Sinne „bittet“ der Landtag die Landesregierung, sich bei der Verwendung der zugeflossenen Mittel aus dem PMO-Vermögen dafür einzusetzen, dass diese für „Investitionen in die Modernisierung der existierenden Erinnerungs- und Gedenkstätten … insbesondere für die drei ehemaligen Bezirksdienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Andreasstraße Erfurt, in Gera und Suhl“ zu verwenden. Ferner regt der Landtag an, über verbleibende bzw. „restlich auszukehrende Mittel“ mit den berechtigten Bundesländern und dem Bund über die Errichtung „eines Fonds für soziale Härtefälle und bisher nicht berücksichtigte Gruppen von Opfern des SED-Unrechts zu verhandeln.“ In der Begründung wird der Versuch ins Gespräch gebracht, „die noch von der BvS zurückgestellten Mittel“ für die Errichtung eines solche Fonds einsetzen zu dürfen.

SPD-geführte Regierungen lehnen Änderungen ab

Die Landesregierung hat mit Bezug auf diese Landtagsinitiative am 6. März beschlossen, sich dafür einzusetzen, „die Anforderungen für den Mitteleinsatz zu flexibilisieren“ um die Mittel gemäß des Landtagsbeschlusses verwenden zu können.

Im Gegensatz zu der „begrüßenswerten und klaren Haltung des Landes Thüringen“ (Vereinigung 17. Juni) haben die Länder Brandenburg und Berlin die Nachfragen der Vereinigung negativ beschieden. Die „zuständigen Finanzminister“ erklärten sich in Antwortschreiben außerstande, die „staatsvertraglich vereinbarten Zweckbestimmungen für die Verwendung des SED-Vermögens abzuändern.“

Es sei „nachdenkenswert, das eine LINKS-geführte Landesregierung im Gegensatz zu sozialdemokratisch geführten Regierungen offenbar Bewegungsspielraum in der Verwendung dieses Vermögens zu Gunsten der SED-Opfer und der nach wie vor notwendigen Aufarbeitung sieht,“ erklärte der Vereinsvorstand in Berlin.

Die Staatskanzlei Thüringen weist überdies in ihrem Antwortschreiben auf eine interessante Veranstaltung der „Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen (IMAG Aufarbeitung)“ hin: Innerhalb der Themengruppe „Was auf der Seele brennt – SED-Unrecht im Dialog“ lädt die IMAG am Mittwoch, 4. April 2018, von 18:00 – 20:00 Uhr in der Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße (37a) in Erfurt zu einer weiteren Veranstaltung zu diesem Thema ein. Dr. Jan Philipp Wölbern („Haftzwangsarbeit politischer Gefangener in der DDR“) und Dr. Christian Sachse („Das System der Zwangsarbeit in der SED-Diktatur – Die wirtschaftliche und politische Dimension“) werden sich als wissenschaftliche Experten an dem geplanten Dialog beteiligen. Um Voranmeldung unter R15_PF@tsk.thueringen.de (Nach „R15“ Unterstrich beachten) oder telefonisch unter 0361/57 32 11-152 oder –154 wird gebeten.

© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.369).

Berlin, 29.01.2018/cw – Der vor knapp 24 Stunden von der Vereinigung 17. Juni in einem Beitrag auf dieser Seite kritisierte Dachverband der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) hat reagiert und IKEA sein Bedauern über den „Tod von Ingvar Kamprad“, dem IKEA-Gründer, übermittelt. UOKG-Chef Dieter Dombrowski (CDU) gab in einer Presseerklärung seiner Überzeugung Ausdruck, dass sich durch den Tod von Kamprad „nichts an der guten Zusammenarbeit mit IKEA ändern wird.“

Auf die von der Vereinigung 17. Juni angesprochene Thematik der nach wie vor ausstehenden Entschädigung der auch für IKEA tätigen Haftzwangsarbeiter in der DDR ging Dombrowski hingegen nicht ein.

© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.350).

Stockholm/Berlin, 28.01.2018/cw – IKEA-Gründer Ingvar Kamprad ist tot. Wie die Konzernleitung mitteilte, ist der Möbel-Mogul im Alter von 91 Jahren „friedlich eingeschlafen.“

Natürlich überschlagen sich die Medien mit der Todesmeldung, holen die wahrscheinlich längst geschriebenen Nachrufe aus den Archiven. Das ist in solchen Fällen durchaus üblich und daher kaum einer Erwähnung wert.

Auffällig allerdings ist in den Print- wie in den TV-Medien die mehr oder weniger ausführliche Schilderung Kamprads einstiger Verbindungen zu den Nazis und später Neo-Nazis. Die IKEA-Ikone schrieb nach der Aufdeckung dieser Verbindungen seinerzeit einen mehrseitigen handgeschriebenen offenen Brief an die IKEA-Belegschaft, in dem er sein Verhalten als „größten Fehler meines Lebens“ bezeichnete. Kamprad begründete seine Haltung damals mit seiner „Sudetendeutschen Großmutter“. Diese habe ihn damals „mit nationalsozialistischer Lektüre versorgt“. Ihn habe die „kooperative Idee“ gereizt. Allerdings verschwieg er in seinem späten Bekenntnis die Mitgliedschaft in der schwedischen Nazi-Partei Svensk Socialistik Samling (SSS). Die Fernsehjournalistin Elisabeth Katherine Asbrink enthüllte im Herbst 2011 seine Verbindungen zur SSS und deren Führungsfigur Per Engdahl.

Erstaunlicherweise haben Kamprad diese Verbindungen zur rechtsextremen Szene in Schweden selbst nie geschadet. Die Schweden freuten sich sogar über seine Rückkehr (2014) aus der Schweiz. „Es ist wunderbar, Ingvar Kamprad in der Heimat willkommen heißen zu können“, sagte vor vier Jahren zum Beispiel Elisabeth Peltola, die Gemeindepräsidentin von Älmhult. „Es ist wie die Rückkehr des verlorenen Sohnes.“

Verantwortung für DDR-Haftzwangsarbeit verschwiegen

Während also die Medien in Deutschland auf Kamprads „Nazi-Verbindungen“ mehr oder weniger ausführlich eingehen, wird von diesen ein anderer, für Deutschland besonders relevanter Teil seiner Lebens- und Firmengeschichte verschwiegen: IKEA hatte u.a. auch mit der DDR Produktions-Verträge abgeschlossen. Die DDR erfüllte ihre Vertragspflichten durch die praktizierte Haftzwangsarbeit, zu der vornehmlich aus politischen Gründen verurteilte Häftlinge gezwungen wurden.

Nachdem der NDR dieses „dunkle IKEA-Kapitel“ aufgedeckt und die Vereinigung 17. Juni in Berlin diese Haftzwangsarbeit gegenüber IKEA im September 2011 (IKEA-Engagement in DDR-Zuchthäusern) thematisiert hatte, griff der Dachverband UOKG im Frühjahr 2012 das Thema auf und erreichte in geheimen Verhandlungen eine Zuwendung des Konzerns an die UOKG über 120.000 Euro zum Zweck der „Erforschung von Haftzwangsarbeit“. Tatsächlich konnten mit diesem Geld die Forschungsarbeiten des früheren Pfarrers und für die UOKG tätigen Historikers Dr. Christian Sachse finanziert werden. Sachse legte 2014 das Ergebnis vor: Das System der Zwangsarbeit in der SED-Diktatur. Die wirtschaftliche und politische Dimension. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2014. ISBN: 978-3-86583-884-1, 498 Seiten, Preis: 19,90 Euro.

Kritiker, besonders von der einstigen Haftzwangsarbeit betroffene ehemalige politische DDR-Häftlinge kritisieren allerdings bis heute das UOKG-Engagement zu diesem Thema als „Fundraising zur Sicherstellung der Organisationsarbeit“.  Unterblieben sei die „notwendige Forderung nach Ausgleichszahlungen an die ehemaligen von der Haftzwangsarbeit betroffenen Häftlinge.“ Die UOKG habe es bis heute trotz ursprünglich anderslautender Ankündigungen vermieden, den Geldgeber IKEA an seine „moralischen Verpflichtungen“ zu erinnern.

Dass auch dieses Drama aus der DDR-Vergangenheit in Deutschland nach wie vor kein Thema ist zeigt sich nun in den Nachrufen auf den schillernden Boss des Möbel-Imperiums. Der aktuelle Zeitgeist bestimmt den Takt: Nazis pfui, DDR eigentlich (trotz mancher Fehler) huiii. Deutsche Wirklichkeit anno 2018.

© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.349).

 

 

 

Berlin, 10.01.2018/cw – Die Vereinigung 17. Juni 1953, Berlin, hat die Entscheidung des Berliner Senats begrüßt, die Opfer der SED-Diktatur in den Berechtigtenkreis für den berlinpass einzubeziehen. Der Verein hatte bereits im Februar 2014 die Fraktionen im Abgeordnetenhaus angeschrieben, und eine „symbolische Anerkennung der Verantwortung Berlins für die Haftzwangsarbeit“ in Form einer „Freifahrtberechtigung“ auf den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin und Zugang zu den musealen Einrichtungen gefordert.

Mitverantwortung für Haftzwangsarbeit

Grundlage des seinerzeitigen Vorstoßes war die Veröffentlichung einer Studie über die Haftzwangsarbeit durch politische Gefangene in der DDR. In der Studie war auch nachgewiesen worden, dass (West-)Berlin seinerzeit bis zu 25 Prozent seines Zementbedarfes aus der DDR-Produktion in Rüdersdorf bezogen hatte. Damit sei die „Mitverantwortung Berlins“ an diesem System belegt, hatte der Verein ggüb. den Fraktionen argumentiert.

Nach einer Mitteilung der Pressestelle des LaGeSo auf eine Nachfrage der Redaktion hat der Senat am 9. Januar 2018 beschlossen (Nr. S-904/2018), „den anspruchsberechtigten Personenkreis für den Erhalt des berlinpasses mit Wirkung zum 1. Februar 2018 um die (in Berlin wohnhaften) Empfängerinnen und Empfänger

  1. einer besonderen Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
  2. von Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) oder
  3. einer Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte nach § 32 Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder eines Berufsschadensausgleichs nach § 30 BVG jeweils in Verbindung mit § 21 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) oder § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

zu erweitern.“

Einstimmigkeit aller Fraktionen begrüßt

Danach bestehe „ab dem 1. Februar 2018 nunmehr auch für diesen Personenkreis ein entsprechender Anspruch auf Ausstellung des berlinpasses.“

Den berlinpass erhalten die Berechtigten ohne Terminabsprache beim Bürgeramt. Ein aktuell gültiger Bescheid des LAGeSo oder des Bezirksamtes und ein taugliches Passbild sind dafür erforderlich. Ebenfalls ist der Personalausweis zur Einsicht vorzulegen. Wie das LaGeSo auf unsere Anfrage weiter mitteilte, wird gegenwärtig „ein Schreiben an die Berechtigten“ erstellt.

Die Vereinigung 17. Juni bedauerte den „quälend langen administrativen Weg zwischen unserer 2014 vorgetragenen Forderung und der Umsetzung in eine reale Anwendung,“ heißt es in der Stellungnahme des Vorstandes von heute. Hingegen „erkenne man die Einstimmigkeit aller Fraktionen im Abgeordnetenhaus in der notwendigen gesetzlichen Vorarbeit an. Dies sei durchaus außergewöhnlich und erlaube die Hoffnung auf die Klärung noch offener Fragen im Zusammenhang mit einer abschließenden Regelung für die Opfer der Zweiten deutschen Diktatur.“

© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.341).

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