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Nürnberg, 25.03.2014/cw – „Die Verbreitung unwahrer Behauptungen sei durch die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Pressefreiheit nicht gedeckt.“ So urteilte am 14.03.2014 das Landgericht Nürnberg-Fürth (11 O 1226/14). Eine Mitarbeiterin der einstigen Hypo-Vereinsbank hatte den Betreiber einer Internet-Seite auf Unterlassung verklagt, weil dieser dort einen Brief des in die Schlagzeilen geratenen Gustl Mollath veröffentlich hatte. Mollath, der jahrelang offenbar unschuldig in die Psychiatrie eingesperrt und im vergangenen Jahr nach heftigen Protesten in der Öffentlichkeit auf freien Fuß gesetzt worden war, hatte in dem veröffentlichten Schreiben behauptet, diese sei „an Schwarzgeldverschiebungen beteiligt“ gewesen, habe „dabei auch die Bank betrogen“ und sei „deshalb letztlich von der Bank gekündigt worden“.
Der Beklagte hatte seiner Veröffentlichung des Briefes eine Einleitung beigefügt, in der er u.a. erklärte, „dass es Mollath darum gehe, das Netzwerk jener Bankmitarbeiter öffentlich zu machen, die sich an ihm für „die Aufdeckung ihrer Schwarzgeldgeschäfte und ihre darauffolgende Kündigung rächen wollen.“ Deshalb würde er deren Namen benennen.
Die frühere Bankmitarbeiterin und Klägerin hatte hingegen in einer eidesstattlichen Versicherung erklärt, nicht an den unterstellten Geschäften beteiligt gewesen und schon gar nicht von der Bank gekündigt worden zu sein. Deshalb habe sie die Unterlassung beantragt.
Das Gericht folgte jetzt der Klägerin und stellte in dem Urteil u.a. fest, dass diese „nachweislich nicht von der Bank gekündigt“ worden sei und diese „durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht“ hat, dass „auch die übrigen Behauptungen nicht der Wahrheit entsprächen. Anderes ergebe sich auch nicht aus dem vom Beklagten vorgelegten Sonderrevisionsbericht der HypoVereinsbank.“
Das Gericht verkannte zwar nicht, dass es sich „bei dem veröffentlichen Brief durchaus um ein Dokument, an dem ein öffentliches Interesse bestehe,“ handele. Dem Beklagten „sei aber zuzumuten, die unrichtigen Tatsachenbehauptungen“ aus seinem Bericht „herauszunehmen.“
Prozessbeobachter sehen die Entscheidung durchaus zwiespältig, da der Seiten-Betreiber ein Dokument veröffentlicht habe, für dessen Inhalte er nicht verantwortlich zu machen sei. Allerdings sei die Aneignung dieser Inhalte durch den beigefügten Kommentar problematisch und damit in Konsequenz für diesen Teil der Veröffentlichung bei unterstellten Voraussetzungen wohl unterlassungsfähig.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 0176-48061953
Die ersten Tage in Freiheit: Gustl Mollath bei „Beckmann“
Sendetermin
ARD – Do, 15.08.13 | 22:45 Uhr
Nürnberg/Berlin, 6.08.2013/ts – Gustl Mollath ist unverzüglich aus der forensischen Psychiatrie in Bayreuth zu entlassen. So meldeten vor wenigen Stunden mehrere Medien, voran die Süddeutsche Zeitung (http://www.sueddeutsche.de/bayern/oberlandesgericht-nuernberg-gustl-mollath-kommt-frei-1.1739880). Danach hat das OLG Nürnberg den jüngsten Beschluss des Landgerichtes Regensburg aufgehoben und das angeordnete Wiederaufnahmeverfahren einer anderen Kammer zugewiesen. Das Landgericht hatte zur Überraschung vieler Beobachter ein Wiederaufnahmeverfahren ebenso wie die Entlassung Mollaths abgelehnt, was auf heftige Kritik in der Öffentlichkeit stieß.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte die Vereinigung 17. Juni in Berlin die Anordnung auf sofortige Freilassung Gustl Mollaths und das angeordnete Wiederaufnahmeverfahren. Nicht hinnehmbar sei die voreilig wirkende Stellungnahme der zuständigen Justizministerin, die jetzt so tue, als sei sie Vorkämpferin für Recht und Gerechtigkeit in Sachen Mollath gewesen: „Spätestens an dieser Stelle und aus diesem Anlass wäre ein deutliches Wort des Bedauerns über das Versagen der Justiz und des für die Abläufe letztlich verantwortlichen Justizministeriums angebracht gewesen,“ sagte Tatjana Sterneberg urlaubsbedingt für den Vorstand des Vereins in Berlin. Danach dränge sich der Eindruck auf, als würde die Politik ihre Verantwortung „vor der anstehenden Wahl in Bayern“ nicht diskutieren wollen, um „ein mögliches Ergebnis nicht negativ zu beeinflussen.“ Dies sei vor dem „Hintergrund der Erfahrungen in Deutschland mit dem Missbrauch der Politik für parteipolitische Zwecke“ nicht hinnehmbar, heißt es in der Erklärung des DDR-Opfer-Vereins.
Die Vereinigung hatte sich aktiv den Protesten gegen das offensichtliche Fehlurteil in Sachen Gustl Mollaths „aus grundsätzlichen Erwägungen, die in den eigenen Erfahrungen wurzelten“ angeschlossen. Man erhoffe sich durch die Wiederaufnahme nicht nur eine Rehabilitierung des aus politischen Gründen Psychiatrisierten. Es seien in diesem Zusammenhang viele Fragen offen, die einer Klärung bedürfen. Dabei müsse neben der notwendigen und deutlichen Entschädigung für Mollath zweifelsfrei die „Verantwortung der Politik, Justiz, Gutachter und Verwaltungen“ geklärt werden und die Verantwortlichen ggf. selbst vor den Schranken der Justiz zur Rechenschaft gezogen werden.
Die OLG-Entscheidung:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2013/04049/index.php
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785
Berlin, 5.08.2013/cw – Auch in Berlin finden jetzt regelmäßig Demonstrationen für die Freilassung von Gustl Mollath statt. Jeden Montag treffen sich bis auf Weiteres von 17:30 – 19:00 Uhr Interessierte vor der Bayerischen Landesvertretung in der Behrenstraße 22 (Nähe Friedrichstraße), um sich für Gerechtigkeit und Freiheit Mollaths zu engagieren.
Am heutigen Montag trafen sich bis zu zwölf Unentwegte, um mit Plakaten und T-Shirts gegen die weitere Inhaftierung Mollaths in der forensischen Psychiatrie zu protestieren.

Erst eins, dann zwei, dann … Demonstranen vor der Bayerische Landesvertetung in Berlin – Foto: LyrAg
http://www.tagesspiegel.de/meinung/der-fall-gustl-mollath-guantanamo-auf-deutsch/8591108.html
http://opablog.net/2013/08/05/widerruf-2/
http://politplag.de/index.php/Free-Gustl-Mollath
http://qpress.de/2013/08/04/ziemlich-verrueckt-ist-gustl-mollath-opfer-eines-doktor-hochstaplers/
http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2013/209.php
http://www.neues-deutschland.de/artikel/829221.beate-merk-als-justizministerin-untragbar.html
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Tel.: 030-30207785
stern.de
Kritik an Doktorarbeit Mollath-Gutachter unter Plagiatsverdacht
Gutachter Klaus Leipziger sorgte dafür, dass Gustl Mollath in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Nun gerät der Psychiater selbst unter Verdacht. Seine Doktorarbeit soll ein Plagiat sein.
Von Helmut Reister
Hat Klaus Leipziger, Chefarzt der Forensischen Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Bayreuth und zentraler Gutachter im Fall Gustl Mollath, bei der Erstellung seiner Dissertation abgeschrieben? Martin Heidingsfelder, Deutschlands bekanntester Plagiatsjäger, ist davon überzeugt und hat am heutigen Freitag die Universität Ulm über seine Recherchen informiert.
Süddeutsche.de 2. August 2013 17:13
Zweifel an bayerischen Gerichten – Mollath erhält Hilfe aus Karlsruhe
Die Chancen von Gustl Mollath auf eine baldige Freilassung steigen. Nach SZ-Informationen zweifelt auch Generalbundesanwalt Range am korrekten Vorgehen bayerischer Gerichte in dem Fall – und das kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Von Uwe Ritzer
In schwarzen Roben demonstrierten am Freitag etwa 20 Anwälte vor dem Landgericht Regensburg. Als „113 Seiten Unverschämtheit“ bezeichnete einer ihrer Sprecher, der Strafrechtler Jan Bockemühl, die Entscheidung des Gerichtes gegen eine Wiederaufnahme des Falles Gustl Mollath. Mollath, der Schwarzgeldvorwürfe gegen die Hypo-Vereinsbank erhoben hatte, sitzt seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie.
Die Entscheidung, wann und ob er gegebenenfalls bald frei kommt, wird jedoch nach Lage der Dinge nicht mehr in Regensburg, sondern in Karlsruhe fallen.
Weitere LINKs:
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/demo-anwaelte-mollath-100.html
http://www.br.de/nachrichten/mollath-landgericht-wiederaufnahme-100.html?time=10.384
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