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Von Susanne Baumstark
Berlin/Pinneberg, 29.09.2015/sb – Grenzenlose Dreistigkeit oder eiliger Schreibfehler? Amnesty International veröffentlicht jedenfalls Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) abweichend vom Urtext und transportiert auf diese Weise eine Falschinformation großflächig, auf poppig gelbem Hintergrund, in die Öffentlichkeit; in Form von riesigen Plakaten auf verschiedenen Bahnhöfen.
Der Text auf dem Plakat im Wortlaut: „Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu erhalten. Amnesty International“.
Tatsächlich ist die Formulierung „Asyl zu suchen und zu erhalten“ lediglich ein Vorschlag der UN-Menschenrechtskommission in der AEMR-Entwurfsfassung gewesen. Der daraus abzuleitende individuelle Rechtsanspruch auf Gewährung von Asyl konnte sich aber international gerade nicht durchsetzen. Durchgesetzt – und in bisherigen Schriften von Amnesty auch korrekt übernommen – hat sich der Wortlaut: „Asyl zu suchen und zu genießen“. Völkerrechtlich herrschte immer weitgehender Konsens, dass es gemäß AEMR keine Pflicht, sondern ein Recht des Staates ist, Asyl zu gewähren.
Dem Zufluchtstaat die Kompetenz erhalten
Vor dreißig Jahren, als es noch überwiegend indoktrinationsfreie Literatur zum Thema gab, konnte man sich darüber informieren, warum ein völkerrechtlich verankertes Individualrecht auf Asyl als wesentlich zu weitgehend kritisiert wurde. Zum Beispiel im „Recht auf Asyl“ des Rechtswissenschaftlers Helmut Quaritsch, 1985: Die Weigerung, ein Asylrecht „absolut“ bei jeder politischen Verfolgung zu gewähren, soll dem „Zufluchtstaat die Kompetenz erhalten, eigene Wertvorstellungen mit dem Begriff der Verfolgung zu verbinden oder bei Flüchtlingen zwischen Freund und Feind unterscheiden zu können“. Die politische Führung sei dadurch fähig, auf „wechselnde Lagen zu reagieren“.
Interessant auch Quaritschs Aussage bereits 1985: „Im Blickfeld von Rechtsprechung und Schrifttum in der Bundesrepublik erscheint so gut wie ausschließlich der humanitäre Aspekt des Asyls; der Verlust der politischen Handlungsfähigkeit wird gar nicht mehr wahrgenommen, der durch die Gewährung des subjektiven Grundrechts auf Asyl eintritt. Die möglichen Beeinträchtigungen der zwischenstaatlichen Beziehungen bis hin zu inneren Unruhen im Zufluchtstaat selbst werden ignoriert oder mit dem formalistischen Argument der juristischen Unzulässigkeit völkerrechtlicher Sanktionen beantwortet.“
Weltweite Absolutierung?
Der deutsche Wunsch nach weltweiter Verabsolutierung eigener Rechtsvorstellungen scheint von jeher ungebrochen zu sein: 1977 beantragte die Bundesregierung unter Helmut Schmidt bei der UNO-Konferenz in Genf erneut die Schaffung eines Individualanspruchs auf Asyl. Ergebnis der Abstimmung: Vier Ja-Stimmen (vorbehaltlose Zustimmung nur vom Vatikan), 21 Enthaltungen, 53 Nein-Stimmen.
Die Respektlosigkeit gegenüber dem menschenrechtlichen Völkerrecht wird indessen weiter forciert. Das falsche Zitat des Artikels 14 AEMR findet sich zum Beispiel auch im Flyer „freundeskreis asyl göppingen“ (UN-Menschenrechtesdeklaration, § 14 Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu erhalten) sowie in diversen Unterrichtsmaterialien. (1.037)
V.i.S.d.P.: Susanne Baumstark – Redaktion Hoheneck , Berlin, Tel.: 030-30207785
Hinweis: Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Autors/der Autorin, nicht automatisch die Meinung der Redaktion wieder.
Berlin, 28.09.2014/cw – Ideenreichtum kann man ihnen nicht absprechen, den einstigen Heimkindern aus Ost und West. Gestern hatte eine Gruppe ehemaliger „Zöglinge“, als die sie einst verharmlosend bezeichnet wurden, in den Abendstunden zu einem Event vor das Charlottenburger Schloss in Berlin eingeladen. Die Idee: Man wollte vor historischer Kulisse der Bundeskanzlerin einen Mercedes zum „Dank für die Entschädigung der Heimkinder“ übergeben. Zu diesem Zweck war eine augenscheinlich ansehnliche Limousine aus der Stern-Fabrikation des schwäbischen Herstellers unter einer schwarzen Plane verborgen und eigens mit einer großen (roten!) Schleife versehen worden. Die Veranstalter hatten – mit einem Augenzwinkern – natürlich die Medien informiert und besonders herzlich die Berliner Medien eingeladen. Nur – die kamen nicht.
Davon ließen sich die rund zwanzig ehemaligen und an Enttäuschungen gewöhnte Heimkinder aber nicht entmutigen. Pünktlich um 18:00 Uhr wurde der Text „Entschädigung“ gegen den Text „zum Dank für die Mogelpackung für die Heimkinder“ ausgetauscht. Robby Basler verlas unter Beifall eine geharnischte Rede an die „Werten Gäste, Pressemitarbeiter, Journalisten und Redakteure“.
Nach der hypothetischen Frage, ob Frau Merkel tatsächlich einen Mercedes zum Dank für die Entschädigung der Heimkinder bekommt, erinnerte Basler an den Anfang der Berichterstattung über die Entschädigung der Heimkinder durch die Super Illu. Eine Richtigstellung, dass eine Entschädigung anders aussehe, wurde ihm, Basler verwehrt. Trotzdem folgten unzählige Medien „mit gleichgelagerter Berichterstattung“ über die beabsichtigte Entschädigung, „so dass ich mich fragte, war das Kalkül?“
Denn diese Berichte würden auch die Volksvertreter lesen, die eigentlich die Medien zur Richtigstellung auffordern müssten, daß über den Fonds Heimerziehung eben „keine Entschädigungsleistungen ausgezahlt“ werden.
Der Gipfelpunkt sei die Erklärung des zuständigen Brandenburger Bildungs-Ministeriums gewesen, das gegenüber DPD erklärt habe, dass „die Opfer entschädigt“ seien. Nach Protesten der Heimkinder interpretierte das Ministerium die vorgesehene „Hilfe“ als „Entschädigung.“ Dagegen habe die zuständige Bundesfamilienministerin Schwesig „klipp und klar“ gesagt, dass „der Fonds keine Entschädigung beinhaltet.“
„Wir fühlen uns betrogen und verhöhnt,“
rief Basler unter Beifall der Anwesenden durch das Megafon.
Doch sei ja weder Frau Schwesig noch das Brandenburger Ministerium nicht Empfängerin des heutigen „Dankes“ sondern die Bundeskanzlerin. Diese habe schließlich in der letzten Legislaturperiode über ihren Minister Rösler den Gesetzentwurf für die Individualbeschwerde vor dem Kinderrechtskomitee der UNO in Genf eingebracht. Allerdings sei dieser Entwurf mit einer Stichtagsregelung versehen worden, die „uns Opfer von diesem Beschwerderecht ausschließt.“
Auf die Leistungen aus dem Heimkinderfons gäbe es keinen Rechtsanspruch und kein Beschwerderecht. Das verdiene die Definition „Diktat“ und nicht die Einstufung als „Entschädigung.“ Daher würden ehemalige Heimkinder wenige Tage vor dem gesetzlich beschlossenen Auslauf einer Antragstellung (30. September, 24:00 Uhr) die Demonstration nutzen, der Öffentlichkeit „diese Mogelpackung vor Augen zu führen.“ Leider sei die eigens eingeladene Bundeskanzlerin nicht erschienen, um ihren Mercedes in Empfang zu nehmen. Dies zeige aber auch – ebenso symbolisch – dass „Frau Merkel unser Geschenk ignoriert, uns nicht achtet und keine Sensibilität für unsere Probleme entwickelt.“ Offenbar glaube die Bundeskanzlerin selbst nicht daran, dass „hier heute glückliche Opfer stehen, die den Fonds-Erfolg mit ihr feiern möchten.“ Die hier anwesenden Opfer der Heimerziehung in Ost u n d in West kämpfen stellvertretend für alle Betroffenen „für ein explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz, dass alle Menschenrechtsverbrechen abdeckt und für jede(n) BürgerIn gilt, der/die Opfer von Menschenrechtsverbrechen als Minderjährige(r) wurden.“
Antrag an Heimkinderfonds zerrissen
Um die Ablehnung der jetzigen Regelung deutlich zu machen, zerriss der Redner unter Protest symbolisch seinen Antrag an die Stiftung „Heimkinderfonds“ und ließ die Schnitzel demonstrativ zu Boden fallen.
Abschließend forderte Robby Basler ein Individualbeschwerderecht in Genf sowie einen Sonderstrafgerichtshof, der Art und Umfang der Verbrechen feststellt und die Verantwortung einzelner Personen, wie zum Beispiel Margot Honecker prüft und sanktioniert. „Nur durch das Schweigen und Wegsehen der Gesellschaft war es möglich, diese Form von Qualen, seelischer Folter, sexuellem Missbrauch und der Zwangsarbeit an unschuldigen Minderjährigen zu exekutieren.“
Nach zwei Stunden wurde die Demonstration, die von vielen Passanten mit neugierigem Interesse aufgenommen wurde, um 19:00 Uhr beendet und der nicht überreichte Mercedes wieder eingepackt.
Eine weitere Demonstration der ehemaligen Heimkinder wird am 4. Oktober am Alexanderplatz durchgeführt. (866)
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785
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