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Berlin, 22.02.2015/cw – „Allah ist ein (arabisch) heidnischer Götze. Götzen aber sind nicht real, sondern Phantasieprodukte. Es gibt den Allah des Islams nicht wirklich (1.Kor. 8,4). Allerdings stehen hinter diesem Phantasiegebilde die Mächte der Finsternis (1.Kor. 10,20). Die Bibel zeigt, wer nicht zu Jesus gehört, Namenschrist, Jude, Heide oder Atheist, ist ein Knecht Satans (Eph.2,2) und niemals heilig (2.Kor 6,14).“
Rainer Wagner, Stadtmissionsbrief, Stadtmission Neustadt a.d. Weinstraße, 2006
„Aber auch sonst ist unser Land von Aberglauben und Heidentum verseucht. Dazu kommt das öffentlich erkennbare Erstarken des Heidentums auch in unserer Region. In Lambrecht finden wir mittlerweile ein hinduistisches Heiligtum, in dem die indischen Dämonen – Götzen – verehrt werden. In Rhodt und anderen Orten kommen die Buddhisten zusammen. Eine Religion deren Hauptmerkmal Geisterkult ist. In Neustadt entsteht direkt am Ortseingang eine Moschee für den Götzen Allah und seinen falschen Propheten Mohammed. …
Dazu kommt die innere Gottlosigkeit in unserem Volk. Während das deutsche Volk langsam vergreist, werden Jahr für Jahr hunderttausende ungeborenen Kinder in den Krankenhäuser getötet. Unzucht, Unehrlichkeit und Geldgier beherrschen nicht nur die Programme der Fernsehsender, sondern sind überall gegenwärtig.“
Rainer Wagner, Stadtmissionsbrief, Stadtmission Neustadt a.d. Weinstraße, 2011
Diese Äußerungen ließen sich beliebig fortsetzen. Ob mit Texten aus Hass-Predigten gegen den Islam (z.B. in Ungarn), ob schriftliche Ergüsse über die Sünden der Evangelischen Kirchleitung, die z.B. die Homosexualität zulasse. Wir werden die Texte nach und nach publizieren.
Nicht nur wir haben in diesen Äußerungen eine Unvereinbarkeit mit den „weltlichen“ Funktionen des Predigers aus Neustadt gesehen. Die Vereinigung 17. Juni hat nicht zuletzt aus diesem Grunde den Werbungen des UOKG-Vorsitzenden, wieder in den Dachverband „als ein wichtiger Verein“ (Wagner) zurückzukehren, widerstanden. Der Verein wollte diese Äußerungen nicht mit einem Beitritt „absegnen.“ Dabei war und ist uns als Redaktion bewußt, dass Rainer Wagner mit seinen öffentlich vorgetragenen Bekenntnissen durchaus auf Sympathien in sogen. „rechten“ und konservativen Kreisen stieß und stößt (entsprechende Medien eingeschlossen).
Dennoch bemühte sich die Vereinigung seit mehreren Jahren intensiv darum, Rainer Wagner zu einer „klärenden“ Erläuterung seiner umstrittenen Thesen zu bewegen. Der Vorstand legte ihm mehrfach nahe, eine nachvollziehbare Trennung zwischen religiöser Überzeugung und seinen Pflichten als Repräsentant verfolgter Diktatur-Opfer zu ziehen.
Anfang Februar d.J. wurde uns nun eine „Erklärung“ übermittelt, die uns buchstäblich auf dem falschen Fuß erwischte. In dieser Erklärung war von Irritationen über „Wortwahl und Formulierungen“ die Rede. Ohne von den religiösen Überzeugungen abrücken zu wollen, bestehe Verständnis dafür, wenn diese „religiös motivierten Aussagen… teilweise auf Unverständnis gestoßen (sind) oder offenbare Missverständnisse“ ausgelöst haben.
Auf dem berühmten „falschen Fuß“ erwischte uns in der Redaktion diese Erklärung deshalb, weil wir eigentlich jede Hoffnung auf eine Erledigung dieser uns alle belastenden Debatte aufgegeben hatten. Wir hielten Rainer Wagner inzwischen für einen Überzeugungstäter, der seine fundamentalistischen Credos für absolut(istisch) wichtiger hielt, als seine vielfachen weltlichen Verpflichtungen.
Nun lag uns also eine Erklärung vor, die das Gegenteil zu belegen, Rainer Wagner als einen Menschen zu zeichnen schien, der nach wie vor zu seinen tiefen religiös orientierten Überzeugungen steht, aber für die Erwartung einer „Sensibilität gegenüber den historischen Abläufen“ von „in der Verkündung des christliche Wortes stehenden Menschen“ Verständnis zeige. In dieser Erklärung wurde abschließend die Bemühung betont, „die berechtigten Interessen der …in nichtreligiösen Verbänden vertretenen Menschen besonders … sensibel zu berücksichtigen.“
Bitte um Autorisierung
Die übermittelte Erklärung vom 7. Februar 2015 sollte zwar lt. Vermerk in Davos (Schweiz) formuliert worden sein, war allerdings nicht unterzeichnet, für uns also in dieser Form nicht für eine Veröffentlichung verwertbar. Auf der anderen Seite erkannten wir das mögliche Potential, eine unsägliche Debatte, die durch die jüngsten aktuellen Ereignisse in Frankreich (Paris) und Deutschland (Bremen, Leipzig, Dresden) potenziert worden war und durch die wir die Interessen der Opfer und Verfolgten schwer beschädigt sahen, auf seriöse Art beenden zu können. Außerdem erschien uns eine Authentizität möglich, nachdem der Vorsitzende der Vereinigung 17. Juni Wochen zuvor ein intensives und vertrauliches Gespräch zu diesem Thema mit einem UOKG-Vertreter geführt hatte.
Im Ergebnis dieser sehr intensiv geführten Diskussion um das Papier beschloss die Redaktion, den übermittelten und zur Veröffentlichung anstehenden Text an Rainer Wagner zu übersenden: Per Mail (2fach) und per Post an das recherchierte Kurzentrum in der Schweiz (jeweils am 9.02.). Wir hielten es für richtig, Wagner neben dem übermittelten Text auch unseren beabsichtigten „Kommentar“ zu dem Vorgang zur Kenntnis zu geben und baten ihn, „etwaige Korrekturen bis 14.02., gerne auch unter redaktion.hoheneck@gmail.com“ anzumelden, ansonsten würde die Redaktion „den Text wie übermittelt“ veröffentlichen.
Bis zum 15.02. erhielten wir keinerlei Stellungnahmen, Änderungs- oder gar Untersagungswünsche, weder telefonisch, per Mail oder auf dem Postweg. Erleichtert konnten wir so von der Authenzität der übermittelten Erklärung ausgehen und veröffentlichten diese in der Ausgabe des Hohenecker Bote(n) vom 15.02. (Nr.038). Das Echo war durchweg und auch für uns überraschend positiv.
Abmahnung und Unterlassung
Am 18.02. erhielten wir allerdings mit einfacher Post (vom 16.02.) über den juristischen Vertreter der UOKG eine Abmahnung. In dieser wurden wir zu unserer Verblüffung zum Widerruf unserer Veröffentlichung unter Fristsetzung „18.02., 11:00 Uhr“ aufgefordert.
Da wir für eine zustehende Überprüfung der Gründe für diese Abmahnung eine angemessene Frist benötigten, zumal die „Abmahnung“ tatsächlich falsche Angaben beinhaltete, sagten wir taggleich dem bevollmächtigten Vertreter Florian Kresse per Mail (Kopie an Rainer Wagner) und per Briefpost unverzüglich eine Überprüfung zu und baten zu diesem Zweck um die Einräumung einer (üblichen) Frist bis zum 23.02.. Unabhängig vom Ausgang unserer Überprüfung einer möglichen Berechtigung des Vortrages ständen wir seiten der Redaktion auch jederzeit für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
Am 20.02. wurde uns per Gerichtsvollzieher eine erwirkte Unterlassung gegen den fraglichen Beitrag zugestellt; wir haben diese am 21.02. bei der Briefkastenleerung vorgefunden. Wir leben in einem Rechtsstaat, daher war für uns die entsprechende Änderung des fraglichen Beitrages unabhängig von der angestrebten rechtlichen Klärung Pflicht. Auch wenn wir das Vorgehen Rainer Wagners ausdrücklich bedauern. Andererseits sehen wir in dem Vorgehen Wagners eine pointierte und bisher nicht so deutlich ausgesprochene Bekräftigung seiner von uns zu Recht kritisierten Äußerungen gegenüber anderen Religionen: Hier stehe ich! Ich kann nicht anders!
Kommentar
Von Carl-Wolfgang Holzapfel
Respekt hatten wir bekundet für eine „Befreiende Erklärung“, die Rainer Wagner nicht abgegeben hat (Unterlassung vom 19.02.2015, LG Berlin, 27 0 97/15). Wir müssen das aus rechtlichen Gründen akzeptieren. Allerdings werden gegen diese Unterlassung formal vorgehen, denn sie war völlig überflüssig. Hätte uns Rainer Wagner die jetzt dem Gericht präsentierte Untersagung (10.02.) auf direktem Weg zukommen lassen, hätten wir diese Erklärung (und den Kommentar) selbstverständlich niemals veröffentlicht.
Nun steht ein schlimmer Verdacht im Raum: Hat Rainer Wagner und sein juristischer Adlatus in der UOKG, Florian Kresse, diese Untersagung mit Bedacht an eine Mail-Adresse gesandt, die seit über drei Jahren nach einer Hacker-Attacke nicht mehr zur Verfügung stand? Warum haben sich Wagner oder/und Kresse in der Antwort auf unsere Anfrage vom 9.02. nicht der Absender-Mail bedient: redaktion.hoheneck@gmail.com? Wollten Sie eine Veröffentlichung gar nicht verhindern, der Redaktion vielleicht eine (rechtliche) Falle stellen?
Rainer Wagner steht also zu seinen Äußerungen, die nun einmal als hässliche Hetze gegen andere Religionen verstanden werden können. Anerkennung? Nein. Denn wir glauben nach wie vor, dass diese Äußerungen nicht geeignet sind, Toleranz und Verständnis zwischen den Religionen und den sie tragenden Menschen zu fördern. Im Gegenteil. Diese Äußerungen fördern Extremismus, Hass und Gewalt gegen andere Überzeugungen. Sie stehen damit im deutlichen Gegensatz zu den Interessen einstiger Verfolgter und Opfer von Unrechtssystemen, für die Rainer Wagner kraft Amtes – leider – auch (noch) spricht. (949)
Siehe auch:
https://17juni1953.wordpress.com/2015/02/15/rainer-wagner-befreiende-erklarung/
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785
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