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Im berüchtigten Frauengefängnis Hoheneck bei Stollberg wurden unliebsame Frauen weggesperrt und gefoltert. Stollberg plant jetzt die Gedenkstätte zu schließen, ein schwerer Schlage für die einstigen Insassinnen (mdr).

Berlin/Hoheneck, 15.03.2019/cw – Die Befürchtung vieler Frauen, die seinerzeit im berüchtigten Frauenzuchthaus Hoheneck in Stollberg zu Zeiten der DDR aus politischen Gründen hohe Haftstrafen verbüßen mussten, drohen nun Realität zu werden: Nach einem Bericht des mdr-Sachsenspiegel vom 14.03.2019 (19:00 Uhr) plant die Stadt Stollberg jetzt, die Gedenkstätte zu schließen (https://www.mdr.de/mediathek/suche/video-283038_zc-f24cd3d3_zs-20a70875.html).

In einem Interview erklärte der Stollberger Oberbürgermeister Marcel Schmidt (Freie Wähler-Union), die Stadt könne nicht jedem einzelnen Opfer gerecht werden. Stollberg habe dieses Gefängnis nicht betrieben, das sei die DDR gewesen: „Wir haben als Stadt ein ehemaliges Gefängnis gekauft, dass wir als Stadt nicht selbst betrieben haben, sondern was die DDR hier installiert hat.“

Gedenkstätte? Das ehem. Zuchthaus Hoheneck – Foto: LyrAg/RH


Diese Haltung des OB schockiert neben vielen ehemaligen Hoheneckerinnen auch die ehemalige Gefangene Tatjana Sterneberg. Sie hatte 2011 mit ihrem Lebensgefährten den erstmaligen Besuch eines Bundespräsidenten in Hoheneck initiiert und organisiert: „Damals trafen wir auf einen begeisterten Oberbürgermeister, der die Forderung von Christian Wulff nach einer Gedenkstätte vollinhaltlich getragen hat,“ erinnert sich Sterneberg rückblickend. Sie habe bisher auch immer davor gewarnt, die seinerzeit erkennbaren Bemühungen der Stadt und besonders ihres OB um eine Gedenkstätte kleinzureden. Jetzt sieht sich Sterneberg „auf ganzer Linie getäuscht.“

Und die ehemalige Hoheneckerin Ute Bonstedt spricht in einer Einspielung des mdr aus den USA von „einer Schande.“ Sie sei verwundet und tief verletzt. Man habe offenbar aus der NS-Vergangenheit nichts gelernt. Es handele sich um eine Geschichtsverfälschung, wenn die Stadt jetzt jede Mitverantwortung ablehne.

Herr Schmidt, Ihre Kehrtwende ist ein politischer Skandal

Kommentar von Tatjana Sterneberg

So nicht, Herr Schmidt. Wir sind Ihnen stets offen gegenüber getreten. Wir haben Ihnen kurz nach dem Besuch des Bundespräsidenten ein Konzept offeriert („Begegnungs- und Gedenkstätte >BuG< Hoheneck“), in dem wir trotz schwerwiegender Bedenken aus dem Kreis der Frauen von Hoheneck den Vorstellungen der Stadt nach einer Fremdnutzung von Räumlichkeiten wegen der schieren Größe der einstigen DDR-Haftanstalt entsprochen haben. In unseren vielen Gesprächen stand dabei die Schaffung einer würdigen Gedenkstätte niemals zur Disposition. Und jetzt, im Jahr 2019?

Jetzt erklären Sie unverfroren und ohne jeden Anflug eines Mitfühlens mit den seinerzeitigen Insassen, die Stadt habe für die einstige Haftanstalt keinerlei Verantwortung? Und der angesehene Optiker und Bürger der Stadt, der die Gefangenen mit Sehhilfen versah und nach eigenem Bekunden oft „bis nach Mitternacht“ auf der Burg weilte? Und der Stollberger Bürger, der als Haftanstaltsleiter in einem eigenen Haus nahe der Gedenkstätte residierte? Und die Stollberger Bürger, die das Aufsichtspersonal in der Haftanstalt komplettierten?

Was würden Sie, Herr Schmidt, sagen, wenn die Stadt Dachau in Bayern plötzlich erklären würde, sie lehne jede Verantwortung für das einstige und erste Konzentrationslager des NS-Regimes ab und könne sich daher nicht mehr um die dortige Gedenkstätte kümmern?

Kehren Sie um, berichtigen Sie Ihren fatalen, weil erschütternden Beitrag im zitierten Sachsenspiegel des mdr und weisen Sie ggf. nach, dass es sich um einen unsachgemäßen, weil wahrheitsverzerrenden Zusammenschnitt Ihrer tatsächlichen Äußerungen handelt. Werden Sie Ihrer Verantwortung gerade auch für diese Gedenkstätte gerecht oder ziehen Sie die erforderlichen Konsequenzen. Ihre demonstrative Kehrtwende im 30. Jahr des endlichen Mauerfalls ist ein politischer Skandal. Der kann so nicht in der politischen Landschaft stehen bleiben.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607937 (1.388).

Interview mit Rainer Kunz, dem Verwaltungsleiter der Großen Kreisstadt Stollberg

Berlin/Stollberg, 28.03.2017/cw – Im Zusammenhang mit unserer Berichterstattung über und um die Gedenkstätte in Hoheneck/Stollberg erreichen uns immer wieder Kommentare und Anfragen. Wir haben die angesprochenen Probleme in Fragen gefasst und dem Verwaltungsleiter der Großen Kreisstadt Stollberg, Rainer Kunz, vorgelegt. Die Stadt ist Eigentümer des Areals des ehemaligen DDR-Frauenzuchthauses in Hoheneck. Gegenwärtig, d.h. seit rund zwei Jahren, wird die einstige Burg für bisher rund 10 Mio. Euro umgebaut. Wichtiger Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Schaffung einer Gedenkstätte, die an die Leiden der rund 10.000 überwiegend politischen Gefangenen zwischen 1945 und 1989 erinnert. Der vormalige Bundespräsident Christian Wulff hatte sich bei seinem Besuch in Hoheneck im Mai 2011 energisch für eine Gedenkstätte ausgesprochen. Das nachfolgende Telefon-Interview führte Carl-Wolfgang Holzapfel.

Die Arbeiten für eine Gedenkstätte gehen zügig voran: Das ehemalige Frauenzuchthaus wird Schritt um Schritt saniert. –
Foto: LyrAg

Hohenecker Bote (HB): „Seit Jahren ist eine “ Gedenkstätte “ gefordert und geplant?“ fragt zum Beispiel unsere Leserin Edith Fiedler, eine ehemalige Hoheneckerin. Steht das denn überhaupt infrage?

Rainer Kunz (RK): Natürlich nicht. Die Gedenkstätte war und ist fester Bestandteil unserer Planungen, stand und steht darum auch nicht infrage. Darüber haben wir auch immer fortlaufend informiert. Dass die Umsetzungen, von der Planung bis hin zur Beschaffung notwendiger Finanzen, seine Zeit in Anspruch nimmt, ist einsichtig. Die Stadt Sollberg hat jedenfalls alles ihr Mögliche getan, um das nicht gerade kleine Projekt zu fördern.

HB: Vielen ist nicht bekannt wo die „Gedenkstätte“ eingerichtet werden soll. Und wo wurden die bereits ausgekehrten Gelder für die Gedenkstätte verbaut? Nicht nur Edith Fiedler hinterfragt offensichtlich den genauen örtlichen Standpunkt der Gedenkstätte. Die örtliche Stollberger Zeitung hat sicherlich schon ausführlicher berichtet, aber viele Hoheneckerinnen und damit Interessierte leben ja oft weit entfernt von Stollberg.

RK: Die Gedenkstätte entsteht im 2. OG des Westflügels unterhalb des ehem. Kirchensaales und in einem ein Teil des Südflügels. Der Südflügel selbst bleibt als Zellenhaus erhalten und wird somit in den Aktionsbereich der Gedenkstätte einbezogen, zum Beispiel für Führungen. Das Dach des Südflügels ist bereits (mit 850.000 Euro vom Denkmalsschutz gefördert) saniert worden. Nach dem Fördermittelbescheid stehen also allein für die Gedenkstätte rund 1 Million Euro an Mitteln für Baumaßnahmen und Planung zur Verfügung. Konkret ist derzeit die Entkernung realisiert, das heißt, alte und nicht mehr verwertbare Materialien und Konstruktionen (verwitterte Türen, alte Bodendielen, Fenster etc.) wurden entfernt und/oder entsprechend ersetzt.

HB: Nun verzögert sich ja die für den Sommer angestrebte Eröffnung der Gedenkstätte wegen statischer Probleme. War das nicht mit diesem Theaterprojekt voraus zu sehen, dass erhebliche bauliche Aufwendungen entstehen werden? Waren die Deckenverstärkung für die Bühne und den Saal bei der Konzeption des Theaterprojektes nicht vorhersehbar?

Theater braucht eine andere Statik

RK: Die jetzt notwendigen Änderungen in der Statik waren so nicht vorhersehbar. Das Theaterprojekt kam ja erst während der bereits in Gang gesetzten Umbaumaßnahmen ins Gespräch, war also in die bisherige Planung gar nicht einbezogen. Der bisherige Standtort des Theaters in der Stadt ist baufällig und wird ohnehin vom Landkreis für eine medizinisches Versorgungszentrum benötigt, weil es direkt neben dem Kreiskrankenhaus liegt. Daher kam der Landkreis auf uns zu, weil sich noch nicht genutzte Kapazitäten im Bereich des Projektes „Burg Hoheneck“ anboten. Natürlich braucht ein Theater eine andere Statik, allein schon für die notwendigen Bühnen-Erfordernisse.

Christian Wulff, hier 2011 vor der Wasserzelle in Hoheneck, hatte sich energisch für eine Gedenkstätte ausgesprochen –
Foto: LyrAg

HB: Werden noch weitere Probleme auftauchen und wird das nicht die letzte Verzögerung für die „Gedenkstätte“ sein? Oder gibt es für die Eröffnung bereits einen Planungstermin?

RK: Probleme tauchen bei einem so großen Projekt immer auf. So wird es allein durch die angesprochenen Umbaumaßnahmen in der Statik zwangsläufig zu Verzögerungen bis zur Eröffnung der Gedenkstätte kommen. Wir haben derzeit dafür das Frühjahr 2019 in der Absicht, ohne uns dabei jetzt schon verbindlich festlegen zu können. Das liegt eben nicht nur in unserer Hand.

HB: Es wird auch kritisiert, dass der Theaterbau „auf Kosten der Gedenkstätte“ erfolgt. Aber stand nicht von den ersten Konzeptionen an fest, dass eine Gedenkstätte nur unter der Maßgabe einer vielfältigen Nutzung des Areals möglich sein wird?

RK: Der angesprochene Theaterbau erfolgt natürlich nicht zu Lasten der Gedenkstätte. Die jetzt eingetretenen Verzögerungen stellen ja das Projekt Gedenkstätte keinesfalls infrage. Auch wird diese ja nicht durch das Theater reduziert oder eingeschränkt. In der Tat stand am Beginn unserer Überlegungen, dass ein solches umfangreiches Vorhaben nur breit gefächert umzusetzen sein wird, also durch eine mögliche Vielfalt von Angeboten. Sie selbst haben ja Teile dieser Gedanken in Ihr 2011 vorgelegtes Konzept richtigerweise eingearbeitet.

Bisher stehen rund 10 Mio. Euro für Investitionen zur Verfügung

Rainer Kunz (Mi.) bei der Ehrung der Toten von Hoheneck im Feb.2013  (mit Landrat Frank Vogel (re.) und Jens Franz  – Foto: LyrAg

HB: Welche öffentlichen Gelder sind für die „Gedenkstätte“ eingeplant, wie hoch sind diese aktuell und welche Mittel stehen dafür noch zur Verfügung, welche Mittel fehlen? Können Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt etwas über die finanziellen Relationen der einzelnen Projekte zueinander sagen? Und wie viele Projekte werden derzeit umgesetzt?

RK: Für erste Baumaßnahmen standen ja bereits eine Million Euro zur Verfügung. Die Ergebnisse sind ja zum Teil bereits sichtbar: Abriss und Sanierung des vorgelagerten Bereiches, Dachsanierung etc. Gegenwärtig sieht es also so aus:

Für die Phänomenia stehen 4,7 Mio., für die Gedenkstätte 1 Mio. und für das Theater 3 Mio. Euro zur Verfügung. Wobei die Mittel unter der Rubrik „Theater“ ja nicht nur den Theatersaal, sondern auch Nebenräume und Büros einschließen. Der Saal selbst kann ja auch für Veranstaltungen der Gedenkstätte genutzt werden, weil das Theater diesen ja nicht über 365 Tage im Jahr durchgängig nutzt. Da sind also auch Vorträge, Buchlesungen und dgl. möglich. Wir haben es hier also immerhin mit einer bisherigen Gesamtsumme in Höhe von fast 10 Mio. Euro zu tun. Angesichts der jahrelangen Untätigkeit auf diesem Areal, das nicht nur für die Stadt Stollberg eine hohe historische Priorität genießt, eine nicht unerhebliche Investition.

HB: Gibt es nach den erheblichen Umbauten des einstigen Frauenzuchthauses der DDR noch planungsfreie Räumlichkeiten und Flächen? Wenn ja, wie und wo sollen diese künftig einbezogen werden?

RK: Ja, es gibt noch freibleibende Möglichkeiten der Gestaltung im Erdgeschoss des Westflügels. Noch ohne Nutzungskonzept ist derzeit auch der gesamte Ostflügel, den ja die Stasi eigens im ehemaligen Zuchthaus genutzt hat. Hier stehen noch diverse Ideen im Raum, zum Beispiel die Nutzung als Übernachtungsmöglichkeit für Besucher von Veranstaltungen oder Seminarteilnehmer. Die Umsetzung braucht sicherlich noch Zeit, zumal in Thalheim, ca. 3 Kilometer entfernt, eine Jugendherberge für etwa 120 Personen existiert, die zumindest gegenwärtig ja auch in eine Frequentierung von Hoheneck einbezogen werden könnte.

HB: Wir danken Ihnen für die offenen Antworten.

© 2017 Hohenecker Bote

V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmail.com – Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.236).

 

 

Titel HB 2014                            Nr.041 Einigkeit und Recht und Freiheit 15. 05. 2015

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Auflösung abgewehrt:
Historischer Frauenkreis kann Arbeit fortführen

Michelstadt/Stollberg, 11.05.2015/cw – Das Urteil des Amtsgerichtes Michelstadt/Hessen war klar und deutlich: Die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 3. und 4. Mai 2013 werden aufgehoben. Damit sind die Bestrebungen einer offenkundigen Minderheit (16:104) gescheitert, den geschichtsträchtigen Verein „Frauenkreis der ehemalige Hoheneckerinnen e.V.“ aufzulösen. Auch sind alle verbreiteten Behauptungen, nach denen diese Auflösung „rechtsgültig“ erfolgt sei, Makulatur. Mechthild Günther, eine der maßgeblichen Kräfte, die sich für eine Auflösung einsetzten, hatte noch kürzlich auf der Mitgliederversammlung des Fördervereins Stollberg die Auflösung zitiert.

Günther: „Das sind Stasi-Methoden!“

Unter den Frauen, die einst aus politischen Gründen für oft viele Jahre in dem DDR-Zuchthausgemäuer in Hoheneck zubringen mussten, löst die Haltung von Günther seit längerem Rätselraten oder gar Unmut aus. Mechthild Günther hatte Dank einer Amnestie nur kurze Zeit im Aufnahmetrakt des Zuchthauses verbringen müssen, war dadurch schnell entlassen worden. Die einstige Direktorin der Stasi-Gedenkstätte in Hohenschönhausen in Berlin, die bis vor Kurzem das Archiv der Gedenkstätte führte, irritierte einstige Insassinnen ebenfalls durch ihr lautstarkes Agieren gegen eine von Mitgliedern des Fördervereins Stollberg geforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung zumindest für Vorstandsmitglieder. „Das sind Stasi-Methoden!“ bürstete Günther die Antragsteller ab. Sie stellte sich mit der Ablehnung einer entsprechenden Überprüfung auf eine mögliche Nähe zum einstigen MfS an die Seite des erneuten Vorsitzenden Dietrich Hamann, der ebenfalls vehement auf der „Freiwilligkeit“ einer Überprüfung bestand. Erst kürzlich hatte die Presse vor Ort über die einstige Tätigkeit des Optikers in der Haftanstalt zur Versorgung der Gefangenen mit optischen Geräten berichtet.

Terminaushang AG Michelstadt (Ausschnitt)

Terminaushang AG Michelstadt (Ausschnitt)

Verein: Außergerichtliche Einigung abgelehnt

Zur Fortsetzung der „mündlichen Verhandlung“ über die Klage diverser ehemaliger Hoheneckerinnen gegen den Auflösungsbeschluss von 2013 waren neben Mechthild Günther für den beklagten Verein Edda Schönherz, Konstanze Helber und Angelika Grünewald mit Rechtsanwalt Hoffmeister erschienen. Günther hatte als einzige Befürworterin der Auflösung, obgleich kein Vorstandsmitglied, bereits an der ersten Verhandlung im November vergangenen Jahres teilgenommen.
Regina Labahn vertrat zusammen mit Rechtsanwalt Matzkeit die Klägerinnen. Vor dem Sitzungssaal hatte Tatjana Sterneberg als mögliche Zeugin Platz genommen, ihre Aussage wurde jedoch nicht mehr benötigt.

Die kurze Verhandlung wurde erneut sehr souverän von Amtsrichter Dr. Rothfritz geführt. Dieser stellte die Frage einer möglichen außergerichtlichen Einigung zum Beispiel durch Neuwahlen in den Raum. Regina Labahn wollte sich einer solchen Lösung namens der Klägerseite nicht verweigern, betonte aber, dass dies nur durch einen Notvorstand erfolgen könne, da „jegliches Vertrauen in den gegenwärtige Vorstand“ fehle.
Für den beklagten Verein erklärte Konstanze Helber, die „Auflösung sei rechtmäßig und mit ausreichender Mehrheit beschlossen worden. Daher habe man keinen Anlass, Wahlen für einen aufgelösten Verein durchzuführen.“

RA Matzkeit wandte ein, dass die „formalen Voraussetzungen für einen Auflösungsbeschluss“ gar nicht gegeben gewesen seien.

Dr. Rothfritz erinnerte daran, dass es dabei ja auch um die Frage der gültigen Satzung ginge.

Gemeins am Gedenkstein vorder Burg: 2012 noch einträchtig: Ehem. Hoheneckerinnen bei der Ehrung der Toten von Hoheneck in Stollberg - Foto: LyrAg Foto: LyrAg

2012 noch einträchtig: Ehem. Hoheneckerinnen bei der Ehrung der Toten von Hoheneck in Stollberg – Foto: LyrAg

RA Matzkeit: Dies sei zwar u.U. zu klären. Es käme aber aus seiner Sicht gar nicht mehr darauf an, weil allein die Wahl des Vorstandes entgegen der Tagesordnung satzungswidrig erst am nächsten Tag durchgeführt worden war. Mithin sei der Vorstand nicht rechtmäßig gewählt worden und hätte daher keine Befugnis gehabt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung zum Zwecke der Auflösung einzuberufen.

Dr. Rothfritz: Das müsse sicherlich auch bedacht werden.

Matzkeit: Frau Helber, warum sollen wir auf Formalismus beharren statt an einer konstruktiven Lösung mitzuwirken? Im Übrigen sei es doch den Mitgliedern, die eine Auflösung wollten unbenommen, den Verein zu verlassen und die Fortsetzung willigen Mitgliedern zu überlassen.

RA Hoffmeister: Wir wollen eine Entscheidung.

Dr. Rothfritz: Eine gütliche Einigung ist also gescheitert.

Unterstellungen gegen die Hessische Justiz zurückgewiesen

Daraufhin verlas RA Matzkeit eine Erklärung der Klägerseite und bat darum, diese zu Protokoll zu nehmen. In dieser Erklärung verwahrten sich die „einst von einer manipulierten Justiz Betroffenen“ gegen den Versuch der Beklagten, dem Registergericht in Darmstadt oder der Hessischen Justiz zu unterstellen, diese hätte wohlmöglich „Akten manipuliert oder eine Manipulation zugelassen.“ Die Klägerseite habe „volles Vertrauen sowohl in die Amtsführung des Registergerichtes wie in die Hessische Justiz als Vertreter unseres Rechtsstaates.“

RA Hoffmeister verwahrte sich gegen diese Unterstellungen, man habe dies nie behauptet. Er sei dagegen, dass diese Erklärung zu Protokoll genommen werde.

Labahn: „Sie wissen jetzt, dass Sie lügen, Herr Rechtsanwalt!“

RA Matzkeit: Herr Kollege, wollen wir aus den Akten die entsprechenden Schriftsätze hervorholen?

Nach diesem kurzen und heftigen Disput erklärte Richter Dr. Rothfritz, dass es beidseits bei den eingereichten Anträgen vom 10.11.2014 bleibe. Er unterbreche die Sitzung und werde gegen 15:00 Uhr im Sitzungssaal das Urteil, zumindest aber den Tenor verkünden.

Verein ohne amtierenden Vorstand

Im Ergebnis des verkündeten Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist, hat der Verein nunmehr keinen amtierenden Vorstand, da alle Beschlüsse der Mitgliederversammlungen aufgehoben worden sind und der vorhergehende Vorstand zuvor geschlossen seinen Rücktritt erklärt hatte. Daher wollen die Klägerinnen nach Rechtskraft unverzüglich die nächsten Schritte beraten, wozu zuförderst die „rechtsgültige Wahl eines neue Vorstandes gehört,“ so Regina Labahn nach der Urteilsverkündung. Sie sei erleichtert, dass „unser Vertrauen in den Rechtsstaat endlich Früchte getragen hat und wir jetzt mit neuer Kraft an die Arbeit gehen können.“

Siehe auch das nachfolgende Interview .

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Tatjana Sterneberg: Wir wollen das Gedächtnis gestalten

Berlin, 14.05.2015/cw – Der Hohenecker Bote sprach nach dem Urteil von Michelstadt in Berlin mit der Vorsitzenden des „Fördervereins Begegnungs- und Gedenkstätte (BuG) Hoheneck e.V.“, Tatjana Sterneberg.

HB: Frau Sterneberg, ein Verein gerettet, einen anderen Verein abgemeldet. Zufrieden?

TST: Zunächst einmal bin nicht nur ich überglücklich über das Urteil. Es eröffnet zweifellos die notwendige Perspektive, die nunmehr dreijährigen Auseinandersetzungen im Frauenkreis endlich beenden zu können und erlaubt uns – einen arbeitsfähigen Vorstand vorausgesetzt – an der zukünftigen Gestaltung der Gedenkstätte aktiv mitzuwirken. Wer anders als wir betroffenen Frauen könnte das Gedächtnis an diese Horrorjahre glaubwürdig gestalten? Wir haben durch diese Querelen, wenn auch in der Sache wichtige rechtliche Auseinandersetzungen, ohnehin viel Zeit verloren. Jetzt müssen wir zu-. und anpacken.

Tatjana Sterneberg Foto: LyrAg

Tatjana Sterneberg
Foto: LyrAg

Mit der „Abmeldung“ ist wohl unser erster Förderverein BuG gemeint? In der Tat haben wir diesen 2011 im nachfolgenden Schwung durch den Besuch des damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern gehörte übrigens auch Dietrich Hamann, der sich dann allerdings durch Einflüsse von Außen hat abwerben lassen und fast ein Jahr später einen zweiten Förderverein gründete. Wir sind Realisten. Unsere Hauptziele haben wir erreicht: Eine von Christian Wulff bei seinem Besuch angemahnte Gedenkstätte wird es nun unbestritten geben. Es existiert ein Förderverein, der hoffentlich seine gegenwärtigen internen Auseinandersetzungen bald beendet. Und unser bereits 2011 vorgelegtes und vielbeachtetes Konzept für eine Zukunft in Hoheneck wird in wesentlichen Teilen bereits umgesetzt.

Wir haben also unsere Arbeit getan und sehen keinen Sinn darin, zwei Vereine – vielleicht nur aus Reputationsgründen – nebeneinander zu führen. Uns ging es und geht es um die Sache. Darum ist die letzte Mitgliederversammlung unserer Empfehlung gefolgt, den Verein aufzulösen, und darum haben wir jetzt die Abmeldung auf den Weg gebracht.

HB: Also ist die Auflösung eines Vereins doch Normalität? Warum haben Sie sich dann, zusammen mit anderen Frauen, gegen die Auflösung des Vereins „Frauenkreis“ gestemmt?

Frauenkreis Urzelle jedweden Gedenkens

TST: Das muss man nun wirklich auseinanderhalten. Unser Förderverein war zur Unterstützung der berechtigten Anliegen der Frauen von Hoheneck vor Ort gegründet worden. Wir wollten direkt vor Ort die Notwendigkeit einer würdigen Gedenkstätte vertreten. Dafür ist die Einbeziehung der Bürger vor Ort unabdingbar. Diese sahen doch in Hoheneck eher eine permanente Anklage als die Aufforderung, sich an einem würdigen Gedenken aktiv zu beteiligen. Der Frauenkreis hingegen ist aus einer jahrzehntelangen Verbindung ehemaliger Hoheneckerinnen hervorgegangen, die sich regelmäßig getroffen haben. Nach der Wiedervereinigung hat die unvergessene Maria Stein, die eigentlich vor dem Gefängnis eine Straße bekommen sollte, die losen Treffen in einem Verein zusammengefügt. Dieser Frauenkreis ist die Urzelle jedweden Gedenkens. Jeder Förderverein, das sagt ja auch schon der Begriff, sollte dieses Gedenken, diesen permanenten Anspruch des Nicht-Vergessens fördern und unterstützen. Das haben wir getan, das wird, so hoffe ich, auch der jetzige einzige Förderverein tun, den es ohne unsere Initiative von 2011 sicherlich auch nicht geben würde. So gesehen waren wir zwar kurz auf der Stollberger Bildfläche, aber wir haben unsere Arbeit gemacht. Auftrag erfüllt, Verein abgemeldet, so einfach ist das.

HB: Der einstige Vorstand des Frauenkreises sieht das wohl ähnlich in Bezug auf den Frauenkreis. Wozu diesen noch bestehen lassen, wenn es einen Förderverein gibt?

Die Freie Presse in Stollberg über den Aufruhr im Förderverein: "Gründungsmitglied stellt die Stasifrage" (Interview mit Theo Schreckenbach / Ausschnitt).

Die Freie Presse in Stollberg über den Aufruhr im Förderverein: „Gründungsmitglied stellt die Stasi-Frage“ (Interview mit Theo Schreckenbach / Ausschnitt).

Auflösungsbeschluss des Frauenkreise wurde förmlich durchgepeitscht

TST: Ich sagte bereits: Förderverein geht von fördern einer Sache, einer Idee oder der Förderung eines anderen Vereins aus. Er kann also nie einen Ursprung ersetzen. Natürlich kann sich auch ein Verein erschöpfen und zum Ergebnis kommen, wir lösen uns auf. Da das aber in jedem Fall eine schwerwiegende Entscheidung ist, muss hier bei einer Umsetzung besondere Sorgfalt eingebracht werden. Das war ja hier nicht der Fall. Der Vorstand des Frauenkreises hat sich wählen lassen, ohne den Mitgliedern vorher die eigene Option auf die beabsichtigte Auflösung mitzuteilen. Diese Wahl wäre dann vermutlich anders ausgegangen. Zweitens hat er unter gröblicher Verletzung des Vereinsrechtes und der eigenen Satzung diese Auflösung faktisch durchgepeitscht, praktisch an den Mitgliedern vorbei. Wir können uns hier Einzelheiten ersparen, da ja das Urteil darüber gerade verkündet wurde. Hier lässt sich also keine Vergleichbarkeit herstellen, auch wenn wir die Auflösung unseres ersten Fördervereins rechtlich konform mit den Stimmen von über 90% unserer Mitglieder durchgeführt haben.

HB: Der jetzige Förderverein hat ja wohl aktuell das Problem einer Überprüfung von Mitgliedern und besonders von Mitgliedern des Vorstandes auf eine ehemalige Nähe oder gar Mitarbeit zur Stasi…

Ablehnung von Überprüfungen gegen die Vereinsinteressen

TST: Ich verstehe diese Debatte nicht, weil es hier um Selbstverständlichkeiten geht. Man kann doch nicht einen Verein begründen oder führen, der das Gedächtnis an die Verbrechen der zweiten Diktatur und hier vornehmlich der Stasi zum Thema hat und dann dem Problem einer möglichen früheren Stasi-Nähe von Mitgliedern oder gar Vorständen gleichgültig – oder grob fahrlässig? – gegenüberstehen.
Wenn Dietrich Hamann trotz seiner Tätigkeit für die oder auch in der Haftanstalt keine Probleme hat, warum beantragt er nicht einfach diese Unbedenklichkeits-bescheinigung? Wenn Mechthild Günther keine Probleme mit ihrer glücklichen schnellen Entlassung hat, warum wehrt sie so vehement diese Überprüfung ab? Das ist kein Engagement für den Verein, das ist eine Haltung gegen die Interessen des Vereins. Denn diese ganze Diskussion hätte man sich durch eine klare Linie von vornherein ersparen können.

HB: Vielen Dank!

Siehe auch: http://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/STOLLBERG/Gruendungsmitglied-stellt-die-Stasi-Frage-artikel9193614.php

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Verwirrung um Heimkinderfonds:
„Können Sie uns den Sterbetag benennen?“

Köln, 15.05.2015/cw – Große Befriedigung kürzlich in Berlin: Ein ehemaliges Heimkind (Ost) war verstorben und sollte nun, mangels nicht aufzufindender Angehöriger, durch das Ordnungsamt mittels eines sogen. Sozialbegräbnisses, anonym beigesetzt werden. Durch das Engagement der gerichtlich eingesetzten Betreuerin, einst selbst Heimkind, wurde innerhalb von 24 Stunden eine Entscheidung des Heimkinderfonds in Köln herbeigeführt, der die anteiligen Kosten für eine „würdige“ Beisetzung übernahm (wir berichteten).

Die Freude über diese unbürokratische und menschliche Entscheidung (die Verstorbene hatte zwar einen Antrag gestellt, es war aber noch nicht zu einer Entscheidung oder Mittelausreichung gekommen) hielt jedoch nur kurz an. Im Schatten dieser erfolgreichen Durchsetzung einer würdigen Beerdigung wurden Details aus den diversen Beratungsstellen bekannt, die durchaus geeignet sind, neue traumatische Belastungsstörungen auszulösen.

In einem Fall wurde sogar davon berichtet, dass die Antragstelle vor Ort von einem ehemaligen Heimkind wissen wollte, wann „denn sein Tod eintreten“ werde. Das Heimkind war lebensbedrohlich erkrankt, sein Tod absehbar. Daher wurde vorsorglich ein Antrag gestellt, mögliche bewilligte Mittel, die im Falle des Todes noch nicht ausgereicht worden wären, für eine Beisetzung zu verwenden.

Der Verein „Ehemalige Heimkinder Deutschland e.V.“ berichtet über mehrere Fälle, in denen eine Beerdigung aus Mitteln des Fonds abgelehnt werde. Häufige Begründung: Wenn eine solche Mittelverwendung nicht unmittelbar bei der Antragstellung vorgetragen werde, könne der Fonds diese unabhängig davon, ob bereits Mittel ausgereicht worden seien, nicht bewilligen. Im Falle einer Mittelverwertung könne eine Kostenübernahme ohnehin nicht erfolgen.

RP-ONLINE-Bericht vom 7.Mai 2015: "Feilschen um ein würdiges Begräbnis" (Ausschnitt)

RP-ONLINE-Bericht vom 7.Mai 2015: „Feilschen um ein würdiges Begräbnis“ (Ausschnitt)

Mangelnde Information

Die Crux sehen viele externe Berater in der mangelnden Information durch die Beratungsstellen. Zwar gäbe es eine Regelung für den Fall von Beisetzungen, diese sei aber meist nur intern bekannt, würde nicht transportiert oder Antragstellern vorgetragen bzw. erläutert. Im Falle mangelnder oder gar unterbliebener Beratung sieht man allerdings den Fonds in der Pflicht.

Nach Kenntnis der Redaktion soll der Lenkungsausschuss, der für die grundsätzlichen Festlegungen von Leistungen an ehemalige Heimkinder zuständig ist, kurzfristig einen Musterantrag für die Berücksichtigung von Vorsorgewünschen beschlossen haben (siehe Einfügung weiter unten). Einzelheiten sollen den Beratungsstellen demnächst übermittelt werden.

Erst kürzlich hatte RP ONLINE über eine aktuellen Fall berichtet http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/feilschen-um-ein-wuerdiges-begraebnis-aid-1.5070602. Darin wurde über den Sterbefall eines ehemaligen Heiminsassen berichtet, dem bereits Mittel aus dem Heimkinderfonds bewilligt worden waren. Der Freund Uwe W. hatte sich daraufhin an die zuständige Beratungsstelle mit der Bitte gewandt, anstelle der noch nicht ausgereichten Leistungen die Beerdigungskosten in Höhe von 3.000 € zu übernehmen. Ansonsten, so W., würde das Ordnungsamt eine anonyme Beisetzung veranlassen, was nicht im Sinne des Verstorbenen wäre. Nachdem die Beratungsstelle zunächst eine Übernahme unter Hinweis auf die Bestimmungen abgelehnt hatte, wandte sich der Freund, selbst einstiges Heimkind, an

So könnte ein Antrag aussehen (Muster).

So könnte ein Antrag aussehen (Muster).

die Zentrale mit Sitz in Köln.
Nach einem erneuten Gespräch in der Beratungsstelle ist Uwe W. nun vorsichtig optimistisch, dass sich auch beim Heimkinderfonds eine Lösung finden lässt, die „einem menschlichen Umgang mit den einstigen Opfern einer rigiden Heimerziehung“ entspricht.

Skandal im Umgang mit einstigen DDR-Dissidenten

Steht für den Todesfall in Mönchengladbach und hoffentlich in den vergleichbaren anstehenden Fällen eine Lösung in Aussicht, liegt der Redaktion auf der anderen Seite ein Bericht vor, der im Jahr 26 nach dem Mauerfall und 25 Jahre nach der Wiedervereinigung einem Skandal gleichkommt.

Der Mann von Regina L. wurde in den siebziger Jahren aufgefordert, in die SED einzutreten, was dieser verweigerte. Die danach einsetzenden Probleme auf der Arbeit löste Heinz L. durch eine Kündigung und den Aufbau einer zunächst erfolgreichen Schweinezucht. Nachdem dieser Betrieb durch gezielte Intrigen scheiterte, verlegte sich der findige DDR-Bürger auf die Zucht von Nutrias (Biberratten/Pelztierzucht). Nachdem alle Tiere vergiftet worden waren, stellte das entnervte Ehepaar einen Antrag auf Familienzusammenführung mit der im Westen lebenden Mutter des Mannes.
Doch die Diktatur des Proletariats schlug zurück. Im Sommer 1981 kamen zwei Kinder, Tochter und Sohn, nicht mehr von der Schule nach Hause. Sie waren abgefangen und in ein Kinderheim verbracht worden. Den Eltern stellte man die Rückkehr in Aussicht, wenn der Ausreiseantrag zurück genommen werden würde. Das standhafte Ehepaar lehnte ab, der Familienvater wurde verhaftet. Die Mutter floh daraufhin mit dem jüngsten Sohn nach Rügen, wo sie allerdings von dem Ortspfarrer an die Stasi verraten wurde. Auch das dritte Kind kam in ein Heim, Regina L. wurde inhaftiert. Die Begründung für den Kindesentzug im typischen Stasi-deutsch: Die Eltern könnten die Kinder nicht im Sinne der sozialistischen Moral erziehen. Eine erste Verurteilung erfolgt 1982, eine weitere nach erneuter Verhaftung 1984 „wegen Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit“ sowie „Vereitelung von erzieherischen Maßnahmen.“

Noch heute Schikanen alter Kader beim Kampf um  ihre Rechte : Das Ehepaar vor dem  Ministerium der Justiz im Meck-Pom - Foto: LyrAg

Noch heute Schikanen alter Kader beim Kampf um ihre Rechte ausgesetzt: Das Ehepaar vor dem Ministerium der Justiz im Meck-Pom – Foto: LyrAg

Nachdem das Ehepaar nach der Haftentlassung „innerhalb von zwei Stunden“ ausreisen durfte, wurde eine Familienzusammenführung mit den Kindern verweigert. Erst nach dem Fall der Mauer konnten die Eltern ihre Kinder aus dem Heim befreien und zu sich nehmen.

DDR-Massnahmen rechtens – Leistungen abgelehnt

Als jetzt ein Sohn (der zweite Sohn war zwztl. verstorben) Antrag auf Entschädigung aus dem Heimkinderfonds Ost beantragte, wurde dies abgelehnt. Die zuständige Beratungsstelle hatte die Unterlagen nach Mecklenburg-Vorpommern mit der Bitte um eine Stellungnahme übersandt. Von dort kam die Auskunft, dass die Kinder wegen „asozialen Verhaltens der Eltern“ zu Recht in ein Heim eingewiesen worden waren. Daraufhin hatte der Fonds Leistungen abgelehnt.

An der Öffentlichkeit gehen bislang offenbar diese skandalösen Vorgänge vorbei. Die Diktatur-Opfer werden ja entschädigt, Heimkinder erhalten Entschädigungsleistungen aus einem eigens geschaffenen Fonds. Der soziale Staat hat offenbar seine Aufgaben gemacht. Doch wie heißt es in der Dreigroschenoper von Bert Brecht: „Denn die einen sind im Dunkeln und die andern sind im Licht und man siehet die im Lichte die im Dunkeln sieht man nicht.“

Es wird Zeit und es ist im Jahr 25 nach der Wiedervereinigung überfällig, sich den Schicksalen im Dunkeln zuzuwenden, ihre Leidensgeschichten ans Licht zu holen und da, wo man nichts wieder gut machen kann, wenigstens die Zuwendungen zu ermöglichen, die gesetzlich eigentlich dafür geschaffen worden sind. (985)

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion: Siehe Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, der Verein ist für die Inhalte nicht verantwortlich. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des/der Verfasser/Verfasserin wieder.
Impressum: Der „Hohenecker Bote“ ist einzig der demokratischen Auseinandersetzung und den Anliegen der Verfolgten beider Diktaturen verpflichtet, parteipolitisch und vereinsrechtlich unabhängig und erscheint in der Mitte eines jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.W. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion verwandt werden. Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com ; Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207778 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786 (derzeit außer Betrieb). Anzeigen auf Anfrage.
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