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Dresden/Berlin, 20.07.2018/cw – Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom März d.J. schien einsichtig. Die einstigen Langhaar-Revoluzzer hatten beantragt, die anstehenden Auszahlungen aus der weiteren Sicherstellung von SED-Vermögen „zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht sowie zur Aufklärung und Wiedergutmachung einzusetzen“ (Drucksache 6/13100). Der Antrag wurde Ende April von den Groß-Koalitionären in der 70. Sitzung des Landtages abgelehnt. Wir fassen folgend den Austausch der Meinungen zu diesem Thema zusammen (Zitate nach dem Landtags-Protokoll).
Ob die Antragsteller angesichts der vielfachen Lippenbekenntnisse sowohl der CDU wie der SPD zur Thematik „SED-Opfer“ und „Aufarbeitung von SED-Unrecht“ davon ausgingen, dass der Antrag zum Selbstläufer werden würde, entzieht sich unserer Kenntnis. Tatsächlich war zwischen dem Bund und den „neuen Ländern“ in einer Verwaltungsvereinbarung verankert worden, dass wiedererlangtes SED-Vermögen für „investive und investitionsfördernde Maßnahmen“ in den Neuen Ländern ausgegeben werden sollte. Ein Beschluss übrigens, der ebenfalls maßgeblich von der UNION befördert und durchgesetzt wurde.
Geschickt hatte die GRÜNEN-Fraktion den Hebel der „investitionsfördernden Maßnahmen“ genutzt und in ihrem Antrag den „Ausbau der Gedenkstätte Kaßberg (Chemnitz), der „Realisierung einer Gedenkstätte in der ehemaligen Frauenhaftanstalt Hoheneck, dem Aufbau eines justizgeschichtlichen Erinnerungsortes am Standort der ehem. zentralen Hinrichtungsstätte in Leipzig und den notwendigen Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten in weiteren bestehenden Einrichtungen“ gefordert. Ferner sollte sich der Freistaat „auf Bundesebene für eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des PMO-Vermögens vom 11.02.1994 bzw. 18.01.2008“ einsetzen, um „zukünftig auszuschüttende Gelder stärker für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts, die Aufklärung und Wiedergutmachung“ nutzen zu können.
Fader Beigeschmack des Abschreibens
In der Debatte (TOP 9) hatte Katja Meier für den Antragsteller u.a. den Umgang der Staatsregierung mit diesem Thema als „unwürdig und durchaus respektlos“ kritisiert. Im Gegensatz zu Thüringen, das „eigens einen Beirat“ installiert habe, um über die Verwendung der SED-Millionen nachzudenken, fände im Freistaat Sachsen die Diskussion „hinter verschlossenen Türen“ statt. So sollen die zufließenden 58 Millionen Euro „zur Verstärkung nicht ausreichender Haushaltsmittel“ verwendet werden.
Für die CDU führte Jens Michel u.a. aus, dass seine Fraktion dem Antrag aus „formellen und inhaltlichen Gründen“ nicht zustimmen werde. Zwar sei „ein Teil des Ansinnens nachvollziehbar“, dennoch begänne die Bedenken bereits bei der Aufzählung von a) bis d), weil aus dieser Auswahl keine Begründung ersichtlich sei: Die Aufzählung impliziere eine Besserstellung der genannten Objekte. Michel merkte den „faden Beigeschmack des Abschreibens einer Initiative der GRÜNEN aus Thüringen“ an.
Unterstützung als Armutslinderung
Luise Neuhaus-Wartenberg merkte für die LINKE an, dass die Erinnerung „an in der DDR begangenes Unrecht eine dauernde Aufgabe einer demokratischen Gesellschaft“ bleibe. Die LINKE-Sprecherin erinnerte daran, dass „das geltende Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz nach wie vor wichtiger Verbesserungen bedarf.“ So würden beispielsweise bestimmte Opfergruppen, wie Verurteilte wegen asozialen Verhaltens und Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit nicht erfasst. Auch würden Anspruchsberechtigte nach dem RehaG Unterstützung als „Armutslinderung“ erhalten. „Dabei muss es doch um die Würdigung des Engagements der Betroffenen für Freiheit und Bürgerrechte gehen.“ Arnold Vaatz (CDU) habe im Bundestag Bemühungen um eine Verbesserung für diesen Personenkreis als „permanentes Bestreben“ bezeichnet, „diesen Staat durch Überforderung zu zerstören“, damit die „verhasste BRD am Ende scheitert.“
Konkrete Vorschläge bereiten Kopfzerbrechen
Für die SPD-Fraktion bedankte sich Hanka Kliese „für den vorherigen Redebeitrag,“ dem sie in weiten Teilen „sehr gern und in allen Teilen sehr interessiert zugehört“ habe. Kliese zitierte das umfangreiche ehemalige Vermöge der SED, die damit „zum damaligen Zeitpunkt eine der reichsten Parteien Europas“ gewesen sei. Die SED habe „sich an den Menschen bereichert, die nicht in ihr System passten.“ Und: „Der Arbeiter- und Bauernstaat verkaufte seien Ärzte für mehr Geld als seien Arbeiter (Freikauf durch die BRD).“ Die SPD-Abgeordnete erinnerte ebenso an die Bereicherung der SED durch die Zwangsarbeit, die „als politische Gefangene in den Betrieben Doppelschichten für westliche Konzerne wie QUELLE und IKEA verrichten mussten.“ Trotz dieser klaren Worte begründete Kliese für ihre Partei die Ablehnung des GRÜNEN-Antrages mit dem „Kopfzerbrechen, weil die GRÜNEN ihren Vorschlägen“ (Kaßberg, Hoheneck, Leipzig) „den Begriff <beispielsweise> vorangesetzt“ hätten. „Sie haben konkrete Vorschläge gemacht!“ Ihr sei allerdings nicht klar, warum diese Auswahl getroffen wurde. Nachdem Kliese unter dem Beifall aus allen Fraktionen auch an das regelungsbedürftige Schicksal „einer erschreckend hohen Anzahl von Familien“ erinnert hatte, die zu DDR-Zeiten getrennt wurden, weil die Eltern politische Häftlinge waren, verwies sie auf die kommenden Haushaltsberatungen, die eine jetzige Zustimmung ausschlössen.
Opfer werden zu Bittstellern degradiert
Für die AfD-Fraktion erklärte Mario Beger, dass seine Partei den Schwerpunkt in der Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer sähe: „Die seitens des Rechtsstaates gewährten Entschädigungen setzen Bedürftigkeit voraus. Die Opfer von damals werden damit zu Bittstellern degradiert.“ Bege mahnte an, dass „eine Erinnerungskultur, wie sie der Antrag verfolgt, in angemessener Form die Zeitzeugen einbeziehen“ sollte und kritisierte, dass dies „im Konzept für die Gedenkstätte Hoheneck hieran fehle.“ Nach Meinung der Rechts-Fraktion bedürfe es keiner Änderung der Verwaltungsvereinbarung, um Sondervermögen anders einzusetzen. Es bedürfe „des Einsatzes laufender Mittel aus dem Haushalt. Finanzielle Mittel zur Wiedergutmachung, Entschädigung und Erinnerung müssen dauerhaft und in angemessener Höhe zur Verfügung stehen. Daher enthalte sich die AfD zu diesem Antrag.
Wir decken den Teilbereich der Investitionen ab
Nach weiteren Wortmeldungen nahm Dr. Matthias Haß (CDU), Staatsminister für Finanzen, das Wort. Er begründet die Skepsis seines Hauses zum vorliegenden Antrag mit der Tatsache, „das aufgrund der Vergangenheit heute ein erheblicher wirtschaftlicher Rückstand der ostdeutschen Bundesländer gegenüber den westdeutschen Bundesländern“ besteht. Dies habe mit der SED-Herrschaft zu tun. Daher sei es richtig, dass es bei den PMO-Mitteln auch einen wirtschaftliche Verwendungszweck gibt. Der Minister versicherte allerdings, dass „40% der Mittel“ in den Bereich der Gedenkstätten zum SED-Unrecht fließen können. Die Abdeckung des gesamten Themas mit PMO-Mitteln ist nicht möglich: „Das ist nicht notwendig. Wir decken einen Teilbereich ab, nämlich den Bereich der Investitionen.“ (Beifall bei der CDU und der SPD).
Im Ergebnis wurde der Antrag der GRÜNEN-Fraktion abgelehnt.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.411).
Dresden/Berlin, 7.01.2018/cw – Nach Medienberichten, so die Sächsische Zeitung vom 27.12.2017, erhält auch der Freistaat Sachsen Millionen Euro aus dem Rechtsstreit um das SED-Vermögen vor einem Schweizer Gericht. Insgesamt erhalten die ausschließlich begünstigten ostdeutschen Bundesländer und Berlin nunmehr weitere 185 Millionen Euro. Nach einer Mitteilung des Finanzministeriums in Dresden entfallen davon auf den Freistaat etwa 58 Millionen Euro. Der Sprecher des Finanzministeriums erklärte ggüb. der SZ, dass es noch keine Entscheidung über die Verwendung der Mittel gebe.
Bereits in den Jahren 2008, 2009 und 2010 hatte Sachsen in vier Tranchen insgesamt rund 69 Millionen Euro erhalten, die einer ursprünglichen Vereinbarung zwischen dem Bund und den ostdeutsche Ländern entsprechend in öffentliche Investitionen im Bereich Hochschulen, Forschung, Kitas, Krankenhäuser, Städtebau und öffentlichen Nahverkehr flossen. Von Zuwendungen an ehemalige Opfer und Verfolgte der SED-Diktatur ist bislang hingegen nichts bekannt.
Einbeziehung der Diktatur-Opfer gefordert
Die in Berlin ansässige Vereinigung 17. Juni 1953 hatte sich deswegen zum Tag der Menschenrechte, am 10.Dezember des vergangenen Jahres an den Ministerpräsidenten von Brandenburg gewandt und die Einbeziehung von Diktatur-Opfern in die Mittelverteilung gefordert. Eine Antwort steht noch aus. (Siehe: https://17juni1953.wordpress.com/2017/12/04/skandal-sed-nachfolger-verteilen-ehem-sed-gelder/ ).
Die jetzt erstrittenen Millionen stammen aus dem einstigen Vermögen der DDR-Außenhandelsfirma Novum, die aus den Geschäften ausländischer Firmen mit der DDR hohe Provisionen kassiert hatte. Nach intensiven und aufwändigen Recherchen der „Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR“, gelang es schließlich, den Reichtum von Novum aufzuspüren. Nach dem Zusammenbruch der DDR hatte die DDR-Firma das Geld vornehmlich auf Schweizer Konten deponiert. In einem jahrzehntelange Rechtsstreit mit Schweizer Banken hatte die Bundesrepublik dieses Geld als Nachfolgerin der DDR zurückgefordert. Die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) war schärfster Gegner und beanspruchte das Geld für sich. In einer Grundsatzentscheidung hatte schließlich das Oberverwaltungsgericht Berlin jedoch geurteilt, dass das Vermögen der SED zuzurechnen sei und damit der Bundesrepublik zustand.
Bereits 2010 war die ehemalige AKB Privatbank Zürich AG wegen mangelnder Sorgfalt in Bankgeschäften vom Obergericht des Kantons Zürich zu einem entsprechenden Schadensersatz verurteilt worden. Sämtliche Einsprüche gegen das Urteil waren 2017 endgültig gescheitert.
Weitere Nachzahlungen zu erwarten
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind die Auseinandersetzungen um das ehemalige DDR-Vermögen mit der jetzt rechtskräftigen Entscheidung noch nicht abgeschlossen. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben führt noch einen weiteren Prozess auf Schadensersatzzahlungen. Die ostdeutschen Bundesländer können sich wohl auf weitere Nachzahlungen freuen, während die Opfer und Verfolgten der Zweiten Deutschen Diktatur weiterhin mühselig um ihre Ansprüche gegenüber Behörden und vor den Schranken deutscher Gerichte streiten dürfen.
Siehe dazu auch Kommentare Betroffener in der Sächsischen Zeitung: http://www.sz-online.de/sachsen/sachsen-erhaelt-58-millionen-euro-aus-sed-vermoegen-3846968.html?ShowAllComments=true#Comments
© 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.338).
Nr.039 Einigkeit und Recht und Freiheit 15. 03. 2015
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„DER DUNKLE ORT“ nach Neuauflage erneut im Scheinwerferlicht: Korrekturen unerwünscht?
Berlin/cw – Der bebra-Verlag in Berlin hat vor wenigen Tagen die zweite erweiterte Auflage der aufwühlenden Edition DER DUNKLE ORT von 2012 vorgestellt. Der mit eindrucksvollen Portrait-Fotos des bekannten Fotografen Dirk von Nayhauß und Texten von Maggie Riepl versehene Bildband stellt 25 Frauen vor, die neben weiteren acht- bis zehntausend Frauen zu Zeiten der DDR aus politischen Gründen auf der einstigen Burg Hoheneck, dem berüchtigten Frauenzuchthaus im Erzgebirge inhaftiert waren. Das Buch entstand als Dokumentation zur gleichnamigen Ausstellung der Heinrich-Böll-Stiftung, die seit 2012 in ganz Deutschland ausgestellt wird und so nachgefragt ist, das eine lange Warteliste für Vormerkungen bei der Böll-Stiftung geführt wird. https://17juni1953.wordpress.com/2012/03/01/der-dunkle-ort-eindrucksvolle-portraits-hohenecker-frauen/
Nicht verschwiegen werden sollten die zahlreichen Proteste, die den Verlag besonders von Protagonistinnen nach dem Erscheinen des Bandes erreicht haben. Die Empörung richtete sich gegen Darstellungen einer mittlerweile umstrittenen ehemaligen Hoheneckerin, die neben anderen Behauptungen auch den Aufenthalt in der seinerzeitigen Wasserzelle in Hoheneck beschreibt, obwohl sie dies wenige Monate zuvor gegenüber dem in Hoheneck zu Besuch weilenden Bundespräsidenten nachdrücklich bestritten hatte.
Die Proteste an den Verlag sind nicht ganz ohne Wirkung geblieben. So hat der Verlag für ein Nachwort den renommierten Psychologieprofessor und führenden Psychotraumatologen Prof. Dr. Dr. Andreas Maercker gewinnen können. Maercker beschreibt eindrucksvoll und durchaus nachvollziehbar die Gründe für sogen. Erinnerungslücken oder auch Erinnerungs-Verschiebungen im Gedächtnis von Zeitzeugen und deren Ursachen. Allerdings wäre es für den unbefangenen Leser hilfreich gewesen, zumindest an einem konkreten Beispiel wie dem vorgenannten die Thesen des Professors zu verdeutlichen.
Ein Buch „voller Geschichten“?
Auch ein dem (bisherigen) Vorwort vorangestellter eigener Absatz: „Zur Entstehung dieses Buches“ bleibt leider ohne Bezug zu den vorgetragenen Bedenken durch immerhin fast der Hälfte der in dem Band portraitierten 25 Frauen. In dem Beitrag heißt es u.a., das die vorliegende Dokumentation keinen “Anspruch eines Geschichtsbuches erhebt, sondern ein Buch voller Geschichten, wie sie von Frauen erinnert werden, die die Schrecken der Haft in Hoheneck zu unterschiedlichen Zeiten durchleiden mussten.“ Der Autor dieser Anmerkung – oder der Verlag – stellt hier auf die unterschiedlichen Wahrnehmung der Frauen, nicht aber auf die konkreten Vorhalte ab. Dies kommt bedauerlicherweise eher einer Verharmlosung offensichtlicher Lügen gleich. Das ist weder wissenschaftlich noch korrekt. Hier wurde eine Chance vertan, den wissenschaftlichen Anspruch eines Verlages durch eine offensive Auseinandersetzung mit ernstzunehmenden, weil dokumentarisch untermauerten Vorwürfen zu belegen, die freilich erst nach der ersten Auflage bekannt wurden.
Die zehn ehemaligen Hoheneckerinnen hatten dem Verlag gegenüber vorsorglich ihr Einverständnis zur weiteren Verbreitung ihrer Schicksale untersagt, falls man in einer weiteren Auflage deren Kritik nicht berücksichtigen würde. Durch den fehlenden Bezug zu dieser Kritik gelangen die durchaus lesenswerten Einfügungen in der jetzt vorliegenden zweiten Auflage etwas deplaziert an den Leser. Schlimmstenfalls werden alle Beiträge durch den mangelnden und schließlich auslösenden Bezug zu den Einwendungen in ein fatal wirkendendes diffuses Licht gestellt: Vorsicht, die hier vorgestellten Berichte sind subjektiv und müssen nicht mit den geschichtlichen Wahrheiten übereinstimmen. Eine wenn auch sicherlich nicht beabsichtigte Verallgemeinerung, die den übrigen eindrucksvollen 24 Berichten ehemaliger Hoheneckerinnen nicht gerecht wird.
Bis auf diese Einschränkungen ist der Band Jedwedem empfohlen, der sich mit der jüngsten Vergangenheit im einst geteilten Deutschland ernsthaft auseinandersetzen möchte.
Dirk von Nayhauß, Maggie Riepl, DER DUNKLE ORT (2., akt. Auflage)25 Schicksale aus dem DDR-Frauengefängnis Hoheneck – Mit einem Nachwort von Andreas Maercker – 148 S., 110 z. T. farb. Abb., Pb. – ISBN 978-3-95410-049-1 – März 2015 – sofort lieferbar – 19,95 €
http://www.bebraverlag.de/verzeichnis/titel/655–der-dunkle-ort-2-akt-auflage.html
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Israel versagt Evangelikalen staatliche Anerkennung
Vancouver/Wetzlar/Berlin/cw – Unter vorgenannter Überschrift verbreitete die Evangelische Nachrichtenagentur idea am 7. März eine Äußerung des ehemaligen Generalsekretärs der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA), des Kanadiers Geoff Tunnicliffe in Vancouver.
Tunnicliffe beklagte, daß die Evangelikalen zwar „die beste Freunde Israels“ seien, aber diese „Freundschaft einseitig ist.“ Danach kritisierte der Generalsekretär a.D. in der Internetzeitung „Christian Post“, dass die Evangelikalen in Israel zwar Religionsfreiheit genössen, diesen „aber manche Rechte immer noch versagt werden“, ihre Gemeinden seien immer noch nicht staatlich anerkannt. Die Evangelikalen würden wie „drittklassige Bürger“ behandelt.
Tunnicliffe, der sein Amt als Generalsekretär zum 31.12.2014 beendet hatte und jetzt als strategischer Berater der Christlichen Medien-Korporation International tätig ist, betonte, dass sich Evangelikale „für das Wohlergehen des Staates Israel“ einsetzen sollten. Dies werde aber durch den Staat Israel durch seine drittklassige Behandlung der Evangelikalen konterkariert.
Quelle: http://www.idea.de/frei-kirchen/detail/89893.html
Vielleicht liegen die Ursachen für diese Konflikte aber nicht nur in der religiösen Ausrichtung des Staates Israel, sondern auch in den oft eigenwilligen um nicht zu sagen provozierenden Bekenntnissen der Evangelikalen. Kann man die Freundschaft zu Israel postulieren und gleichzeitig (auch) Juden als Knechte Satans bezeichnen, wie dies z.B. der Orts-Vorsitzende der Evangelikalen Allianz in Neustadt a.d. Weinstraße tut?

„Bist du auch ein Knecht Satans?“
Imam Ferid Heider und Rabbi Daniel Alter
(v.li.). – Satirische Einfügung: LyrAg
Zwar hat Michael Diener, Präses des den Evangelikalen zugerechneten Gnadauer Gemeinschaftsverbandes, in einer Mail die durch diese Äußerungen entstandenen Verletzungen ausdrücklich bedauert und sein Bemühen betont, „auf Ebene der Verbände und Dachverbände durch Schulungen und Dienstgespräche derartige eventuelle Fehlentwicklungen zu korrigieren“, tatsächlich aber haben sich die Evangelikalen bis heute nicht öffentlich zu den umstrittenen Verlautbarungen aus Neustadt geäußert.
BILD: Die Akte Judenhass
In Deutschland selbst tut man sich ebenfalls schwer im Umgang mit zwiespältigen Äußerungen. Mit einer Ausnahme: Können Äußerungen einer rechtsextremen Seite zugeordnet werden, heult die Republik unisono auf. Sind Äußerungen antisemitisch oder Hass-durchtränkt, kommen diese aber aus einer „demokratischen“ Ecke, werden diese zwar nicht zwangsläufig toleriert, aber nach Gusto übergangen oder totgeschwiegen. Dies ist – beispielsweise – an zwei Vorgängen festzumachen: Die BILD (Berlin) hatte am 6.März geschlagzeilt: „Die Akte Judenhass – 192 antisemitische Übergriffe im Jahr 2014“, sich dabei aber ausschließlich auf die Zitierung tätlicher Übergriffe beschränkt. Das verbale antisemitische Äußerungen geeignet sind, diese tätlichen Übergriffe zu befördern oder erst gar in Gang setzen (Weimar lässt grüßen), konnte oder wollte Deutschlands größtes Boulevardblatt nicht thematisieren. Dabei v verdienten die Hass-verbreitenden Ergüsse eines nicht unbedeutenden Verbandsfunktionärs in diesem Zusammenhang durchaus Beachtung.
Vielleicht aber lässt sich auch BILD (hin und wieder) von öffentlichen Vorgaben beeinflussen? Jedenfalls hat der DEUTSCHE BUNDESTAG offensichtlich keine Schwierigkeiten damit, auf seiner Internetseite unter dem amtlichen Bundesadler die Personalie des Ayatollah aus Neustadt zu veröffentlichen, der nicht nur Juden als Knechte Satans bezeichnet, sondern rundum auch den Islam als Religion verleumdet (Der erfundene Götze Allah ist ein Lügner und Mörder) und in diesem Atemzug auch gleich gegen andere Religionen oder religiösen Überzeugungen (Buddhisten und Hindus) die Keule schwingt. Wie wäre es mit dieser Schlagzeile:
SKANDAL: DEUTSCHER BUNDESTAG STELLT RELIGÖSEN FANATIKER AUF INTERNETSEITE
Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/gremien18/bstu/lebenslauf_wagner/356500
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Vielfach und leider auch durch die Justiz werden derartige Ausfälle immer noch mit der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit bemäntelt, daher könne man dagegen nicht vorgehen. Wer aber die Verfassung gegen ihren eigenen Geist (Art.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar) ins Feld führt, muß sich nicht wundern, wenn diese Republik eines Tages wieder im Ungeist und im permanenten Verfassungsverstoß aufwacht. Solange tatsächliche oder auch selbsternannte Theologen ihre Thesen in religiösen Räumlichkeiten von sich geben, mag der Artikel von der Religionsfreiheit greifen – auch wenn er diverse Aussagen dadurch nicht richtiger oder unangreifbarer macht. Wenn aber ein solcher Theologe auch als öffentlich tätiger Polit-Repräsentant und in dieser Funktion mit Orden ausgezeichnet als Gast des Staatsoberhauptes auftritt, in staatlichen Stiftungen Ämter bekleidet und – auch das noch – jetzt auf der Internetseite des Deutschen Bundestages aufgeführt wird, sollten die Grenzen der Zumutbarkeit erreicht sein. Das ist nicht mehr Tolerierung der Religionsfreiheit, das ist staatlich subventionierte Hetze gegen Juden, den Islam und andere Religionen. Siebzig Jahre nach dem 8. Mai 1945 eine nicht zu verantwortende negative Symbolik. In Neustadt wurde im Internet dazu aufgerufen „Schweine durch die (örtliche) Moschee zu treiben.“ Der Ayatollah, der den Bau dieser Moschee „in nächster Umgebung von Neustadt“ zuvor kritisierte, hat auch diesen Aufrufen bisher nicht widersprochen.
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Tragödie Heimkind oder Versöhnung im Tod
Berlin/cw – Käthe B. hat eigentlich ein Drehbuch-Reifes Leben geführt, auch wenn sie dies naturgemäß anders empfunden haben dürfte. Als sie im Juli 1943 geboren wurde, lagen noch fast zwei Jahre Krieg vor dem jungen Leben. Nach dem Zusammenbruch des Nationalsozia-listischen Staates geriet das junge Mädchen in das Getriebe des nunmehr zerrissenen Vaterlandes. Ihre Mutter, im Ostteil von Berlin wohnend, schloss sich der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU) an. Der attraktiven Frau soll es gelungen sein, den aufstrebenden und späteren Geheimdienstchef Markus Wolf zeitweise an sich zu binden. Jedenfalls erkannte Käthe B. später – nach der Wiedervereinigung – auf diversen Fotos Markus Wolf als den smarten Mann wieder, der häufig bei ihrer Mutter zu Gast war. Als die Mutter schwanger wurde, wurde diese Bindung offenbar problematisch. Bei der Entbindung 1957 in Buch verstarb die siebenunddreißigjährige Mutter und das Baby überraschend und auf bis heute ungeklärte Weise.
Wolf: „Ach sie schon wieder!“
Käthe B. nahm nach der Wiedervereinigung Kontakt zu Markus Wolf auf, der sie aber regelmäßig abwimmelte: „Ach, sie schon wieder!“ Die beim Tod ihrer Mutter dreizehnjährige Halbweise wohnte zunächst bei Bekannten der Mutter, kam schließlich bis zu ihrer Volljährigkeit in ein Heim. Der Vater war in den Westen geflohen, nach dem Bau der Mauer brachen auch diese immer losen Verbindungen ab.
Käthe B. versuchte sich in einigen beruflichen Stationen, scheiterte aber letztlich immer wieder an ihrer gebrochenen Lebenslinie. Bereits im Ostteil der Stadt mußte sich die junge Frau juristisch mit uneinbringlichen Forderungen aus Geschäften oder Mietverhältnissen auseinandersetzen. Auch der mehrmalige Versuch, eine Familie zu gründen, scheiterte. Ihr blieben aus zwei Verbindungen zwar zwei Söhne, diese mußte sie aber letztendlich allein aufziehen und dabei permanent um die Zahlungsverpflichtungen der Väter kämpfen.
Nach der sogen. Wende verließ Käthe B. den Ostteil der Stadt, zog nach Zehlendorf. Aufmerksam und hoch motiviert verfolgte sie die Auseinandersetzungen um die Nachwehen der Ereignisse um den Mauerfall. Sie wurde zum Beispiel Dauergast in der Gedenkbibliothek des Kommunismus im Nicolaiviertel und beteiligte sich mit einer für ihre Gesprächspartner oft verblüffenden Sachkenntnis an den Diskursen um die Lehren aus dem Debakel des Kommunismus. Ihre Anstrengungen, Licht in das Dunkel um den Tod ihrer Mutter zu bringen, der sie nie losgelassen hatte, waren aber ebenso vergeblich wie das Aufspüren möglicher Konten, die von einem amerikanischen Geheimdienst für ihre Mutter angelegt worden waren.
Heimkinderfonds übernimmt die Bestattungskosten

Um 1954 gemeinsame Dampferfahrt mit Markus Wolf? Käthe B. mit ihrer Mutter (vorn re.)- Ausschnitt – Archiv LyrAg
Zuletzt war dieses Stöbern in der Vergangenheit wohl psychisch zu belastend. Das gelegentliche Glas Rotwein wurde irgendwann zur Flasche, zu vielen Flaschen. 2011 wurde Käthe B. hilflos aufgefunden und in ein Seniorenheim eingewiesen. Das erwies sich letztlich als Glücksfall.
Freunde machten sie dort ausfindig, kümmerten sich um sie. Die regelmäßigen Besuche von Außen, die zunehmenden Kontakte im Seniorenheim selbst ließen Käthe B. aufleben, auch wenn die tiefe, in Jahren der Einsamkeit entstandene Traurigkeit nicht mehr aus ihrem Gesicht wich. Am Morgen des 24.02. wurde Käthe B. tot in ihrem Bett aufgefunden.
Die Bemühungen um die Auffindung der Söhne, die sie so gerne noch einmal gesehen hätte, waren vergeblich. Ihre zaghafte Freude auf beantragte Mittel aus dem Heimkinder-Fonds war vergeblich. Aber wenigstens übernimmt der Fonds die Beerdigungskosten. So bleibt Käthe B. die letzte Demütigung am Ende ihres Lebens erspart. Ihre Urne wird nach einer von Freunden und ehemaligen Heimkindern organisierten Trauerfeier in einem Urnen-Wahlgrab in Berlin-Wannsee beigesetzt. Ein schlichter Grabstein wird zumindest eine Zeit lang die Erinnerung an ein bewegtes Leben wach halten. Letztlich eine Versöhnung im Tod.
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Deutsche Einheit: Bundesländer legen Förderprogramme auf
Wiesbaden/Dresen/cw – Zum 25. Jahrestag der deutschen Einheit haben einige Bundesländer spezifische Förderprogramme aufgelegt. So fördert Hessen seit Beginn diesen Jahres ein besonderes Zeitzeugenprogramm für die Schulen im Land. Ehemalige politische Häftlinge aus der DDR können im Rahmen dieses Programms von den Schulen zu Referaten eingeladen werden. Auch ehemalige Hoheneckerinnen wie Tatjana Sterneberg haben bereits an diversen Schulen in Hessen beachtete Vorträge gehalten oder werden im Laufe des Jahres dort auftreten. Die entstehenden Kosten werden ausnahmslos durch die Hessische Staatskanzlei getragen und belasten so die einzelnen Schuletats nicht. Anfragen sind ausschließlich zu richten an die Hessische Staatskanzlei, Herrn Dr. Jehn, Alexander.Jehn@stk.hessen.de .
Auch der Freistaat Sachsen hat für das Jubiläumsjahr Mittel in Höhe von 800.000 Euro im Haushaltsentwurf für 2015 bereitgestellt. Vorbehaltlich der ausstehenden Genehmigung durch den Landtag können von „Vereinen, Verbänden, Kommunen, Religionsgemeinschaften und Privatpersonen, die sich mit dem Demokratisierungs- und Einigungsprozess in Sachsen vor 25 Jahren auseinandersetzen“ bis zum 31. März 2015 Fördermittel beantragt werden.
Nach der Ausschreibung soll es Ziel der Förderung sein, „besonders die Menschen, die die Ereignisse im Jahr 1990 nicht erlebten, zu erreichen. Es sollen Projekte unterstützt werden, die politische Beteiligung und bürgerschaftliche Aktivitäten hervorrufen oder verstärken.“ Bereits 2014 konnte der Freistaat 51 verschiedene Projekte zum Thema „25 Jahre friedliche Revolution“ fördern.
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Neuwahlen im Förderverein Gedenkstätte Stollberg
Stollberg/ts – Der im Nachgang zum 2011 gegründeten Förderverein „Begegnungs- und Gedenkstätte (BuG) Hoheneck“ auf Betreiben von Siegfried Reiprich gegründete „Förderverein Gedenkstätte Stollberg – Frauenhaftanstalt Hoheneck e.V.“ hat für den kommenden Monat Neuwahlen zum Vorstand angesetzt. Der bisherige Vorsitzende Dietrich Hamann hatte im letzten Jahr überraschend sein Amt „aus gesundheitlichen Gründen“ zur Verfügung gestellt. Seither wurden die Vereinsgeschäfte kommissarisch durch den Stellvertreter Jens Franz geführt.
Beobachter sehen den Neuwahlen interessiert entgegen, da aus Stollberger gut unterrichteten Kreisen zu vernehmen war, dass Dietrich Hamann erneut seinen Hut in den Ring werfen will. Ob Jens Franz seinerseits für den Vorsitz kandidiert, war bis Redaktionsschluss nicht zu erfahren. Franz´ ausgleichende und ruhige Führung war allgemein auf Anerkennung und Zustimmung gestoßen. Im Schatten der angelaufenen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, die letztendlich auch einer geplanten und im Prinzip bereits genehmigten Gedenkstätte zugute kommen sollen, sind die Entscheidungen im Förderverein von Bedeutung, da der Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen als Vertretung der einst aus politischen Gründen inhaftierten Frauen seit geraumer Zeit keine eigenen Vorstellungen einbringen kann. Der Verein soll nach dem Willen des bisherigen Vorstandes aufgelöst werden. Gegen die Auflösung haben Mitglieder Klage eingereicht, über die frühestens am 11. Mai vor dem AG Michelstadt entschieden werden soll.

Eingerüstet: Das ehemalige Frauenzuchthaus wird saniert, um u.a. eine Gedenkstätte an die Leiden der Frauen von Hoheneck einzurichten –
Foto: LyrAg
Der mögliche künftige und bis zu seinem Rücktritt Vorsitzende des Fördervereins hatte als Optiker über Jahre die Gefangenen auf der einstigen Burg über der Kreisstadt mit Lesehilfen versorgt. Hamann hatte diese Tätigkeit nach eigenen Angaben zusehends als Belastung angesehen, weil hin und wieder Gefangene direkt in seinen Laden transportiert worden waren und daher einen Kollegen gebeten, diese Arbeit zu übernehmen. In welcher Form die auch auf der Burg präsente Staatssicherheit diesen Wechsel tolerierte, ist bisher nicht bekannt. Der Optiker brachte es nach der Wende bis zum Vizepräsidenten des Zentralverbandes der Augenoptiker (bis 2002).
Anlässlich der Wahlen muß sich die Mitgliederversammlung womöglich mit der Satzung und den Aufnahmebestimmungen befassen. In der Satzung ist zweifelsfrei unter § 3, Abs.5 bestimmt: „Der Verein kann eine persönliche Erklärung verlangen aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht Mitglied einer nazistischen Organisation war und nicht stasibelastet ist.“
Im Aufnahmeantrag heißt es hingegen: „Alle mit * gekennzeichneten Fragen sind keine Pflichtangaben und beruhen auf Freiwilligkeit.“ Allerdings ist nur ein Passus mit dem * gekennzeichnet: „ Früher tätig als IM, Mitarbeiter oder ähnlich für die Stasi JA / NEIN; Zuträger oder Aktiver des NS-Regimes JA / NEIN“. Abgesehen davon, dass ein Zuträger des NS-Regimes heute verantwortlich mindestens neunzig Jahre sein müsste, um diese Frage bejahen zu können, ist die ausgewiesene Freiwilligkeit für die Angabe einer wie immer gearteten Stasi-Tätigkeit den einstigen Opfern politischer Verfolgung wie der Öffentlichkeit kaum vermittelbar. Mitglieder einstiger verbrecherischer Organisationen haben in einem Förderverein für eine Gedenkstätte an die Verbrechen der DDR nun gar nichts zu suchen. Eine Freiwilligkeit, nach Gusto eine solche Betätigung zu verschweigen oder anzugeben, scheidet in diesem Fall auch satzungsgemäß eindeutig aus.
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Entwürfe: Zentrales Mahnmal für Opfer des Kommunismus
Berlin/cw – In der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) Berlin werden ab 25. März Entwürfe von Studenten der TU Darmstadt für ein zentrales Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft im Rahmen einer Ausstellung vorgestellt (25.03. – 14.04.2015, KAS, Tiergartenstr.35, 10785 Berlin). Zur Eröffnung findet eine Diskussion um die Entwürfe und das Vorhaben statt, Begrüßung durch Stephan Hilsberg. Die Moderation übernimmt Robert Ide, DER TAGESSPIEGEL.
Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) hatte bereits 2008 eine Initiative Mahnmal mit dem Ziel gegründet, zum 20. Jahrestag des Mauerfalls (2009) oder der Wiedervereinigung (2010) ein derartiges Mahnmal zu errichten. Nachdem die Bemühungen nicht voran kamen, nahm sich die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur des Anliegens an und finanzierte entsprechende Projekte.
Die Veranstaltung ist öffentlich, um Anmeldung an die KAS bis zum 22.März wird gebeten:
Tel. 030-55779620 – Fax: 55779340 – Mail: michels@uokg.de
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Wir gratulieren zum Geburtstag :
Uwe Holzapfel, 8. März, Berlin.
Tatjana Sterneberg, 14. März, Berlin
Günter Schulz, 20. März, Weil der Stadt
Prof. h.c. Horst R. Übelacker 26. März Linz/Austria
Geburtstage, die an dieser Stelle veröffentlicht werden sollen, bitte jeweils bis zum 10. eines Monats an redaktion.hoheneck@gmail.com melden.
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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion: Siehe Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, der Verein ist für die Inhalte nicht verantwortlich.
Impressum: Der „Hohenecker Bote“ ist einzig der demokratischen Auseinandersetzung und den Anliegen der Verfolgten beider Diktaturen verpflichtet, parteipolitisch und vereinsrechtlich unabhängig und erscheint in der Mitte eines jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.W. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Ausgenommen davon sind wirtschaftlich ausgerichtete Institutionen oder Unternehmen. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion verwandt werden. Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com ; Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786. Anzeigen auf Anfrage.
Stollberg/Erzgebirge, 22.07.2013/cw – Das einstige Frauenzuchthaus Hoheneck in Stollberg ist erneut verkauft worden. Die Stadt Stollberg, in deren Gemeinde der Ortsteil Hoheneck liegt, hat bereits am 10. Juli den notariellen Kaufvertrag unterschrieben. Dies teilte der (zweite) Förderverein Hoheneck aktuell auf seiner Homepage mit
(http://gedenkstaette-hoheneck.com/index.php/aktuelles/28-kaufvertrag-unterschrieben).
Im Gespräch war seinerzeit ein Kaufpreis von 160.000 Euro. Allerdings hat sich die Stadt, deren Oberbürgermeister Marcel Schmidt den Kaufvertrag für die Kommune unterschrieb, eine Rücktrittsklausel für den Fall vorbehalten, das die Fördermittel für das Projekt ausbleiben oder nicht in der erforderlichen Höhe beschlossen werden. Gefordert ist hier zunächst der Freistaat Sachsen. Der Bund hatte bereits früher für diesen Fall eine fünfzigprozentige Förderung in Aussicht gestellt.
Die Artemis GmbH. in Chemnitz hatte das Gelände nach der Jahrtausendwende für einen Symbolpreis von 5.000 Euro vom Freistaat Sachsen erworben. Der Eigentümer Bernhard Freiberger wollte seinerzeit u.a. „Erlebnistage im Frauenknast“ organisieren, was schließlich am heftigen Widerstand der ehemaligen Frauen von Hoheneck unter Führung der seinerzeitigen Vorsitzenden Margot Jann scheiterte.
Für Bernhard Freiberger beendet der Verkauf letztlich ein endloses und finanziell entgegen den ursprünglichen Erwartungen wenig lukratives Engagement. Noch vor wenigen Jahren wollte er das Areal für sage und schreibe 16 Millionen Euro veräußern, allerdings vergeblich.
Durch den Besuch des seinerzeitigen Bundespräsidenten Christian Wulff im Mai 2011 war Bewegung in das Projekt einer Gedenkstätte gekommen. Nachdem der Präsident sich klar für ein ehrenvolles Gedenken vor Ort ausgesprochen hatte, wurde spontan noch im selben Jahr von ehemaligen Hoheneckerinnen ein Förderverein „Begegnungs- und Gedenkstätte Hoheneck (BuG)“ gegründet. Bereits im Herbst hatte der Verein nach vielen Gesprächen, u.a. mit dem bisherigen Eigentümer und der Stadt ein vielbeachtetes erstes Konzept für die Zukunftsgestaltung vorgelegt, das bis hinein in den Sächsischen Landtag Beachtung fand und Furore machte. Der Landtag beschloss im Jahr darauf die Aufnahme von Hoheneck in die Förderung der Sächsischen Gedenkstätten, womit eine wichtige Voraussetzung, gleichsam eine erste Hürde für die Zukunftsgestaltung des einstigen „Weiberzuchthauses“ genommen wurde.

Der Leidensweg begann mit den durch SMT verurteilten Frauen, die 1950 aus dem einstigen NS- und von den Sowjets fortgeführten KZ Sachsenhausen nach Hoheneck verlegt wurden. Foto: Archiv
Durch bedauernswerte Intrigen, die sich vornehmlich gegen den Förderverein BuG richteten und später auch den Verein „Frauenkreis der ehemalige Hoheneckerinnen“ erfassten, der letztlich im Mai diesen Jahres sogar seine allerdings umstrittene „Auflösung“ beschloss, gerieten die Gespräche und Verhandlungen zunächst ins Stocken. Ein mit entsprechender Unterstützung durch den Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Herbst 2012 gegründeter weiterer Förderverein wurde schließlich vor Ort aktiv.
Die Vorsitzende des (ersten) Fördervereins BuG, Tatjana Sterneberg, selbst einstige Insassin des Frauenzuchthauses, lobte in einer ersten Stellungnahme das „unvergleichliche persönliche und politische Engagement“ des Stollberger Oberbürgermeisters Marcel Schmidt. Ohne ihn wäre „kaum oder gar keine Bewegung“ in das Projekt gekommen. Dieses Beispiel zeige einmal mehr, wie sehr „Politiker vor Ort“ Einfluss in wichtigen Angelegenheiten einer Kommune nehmen könnten, wobei der Zukunftsgestaltung des Areals „fraglos eine überörtliche, wenn nicht gar gesamtstaatliche Bedeutung“ zukäme, sagte Sternberg.
Zum Thema siehe auch:
http://www.zeit.de/2011/42/S-Schloss-Hoheneck
V.i.S.d.P.: Förderverein BuG e.V. / Redaktion „Hohenecker Bote, Tel.: 030-30207778
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