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Dohna/Erzgebirge, 10.07.2017/cw – Im ZDF sprach die AfD-Vorsitzende Frauke Petry Klartext: „Zu kandidieren oder nicht, spielt letztlich keine Rolle mehr, weil der politische Schaden für die Gesamtpartei bereits angerichtet ist.“ Petry nahm damit zur Absicht von Parteifreunden Stellung, die ihr das Direktmandat im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf einem eigens einberufenen Kreisparteitag am gestrigen Sonntag entziehen wollten. Allerdings waren nur rund ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder zu dieser Versammlung erschienen, was Vermutungen über die Stimmungslage vor Ort ermöglicht.

Frauke Petry war erst im vergangenen November mit 92 Prozent zur Direktkandidatin für die Bundestagswahl im Wahlkreis gewählt worden. Nachdem sie auf dem folgenden Bundesparteitag in Köln im April 2017 mit ihrer Absicht, eine realpolitische Strategie durchzusetzen, scheiterte, regte sich auch in ihrem Wahlkreis Kritik. Parteiinterne Gegner sparten nicht mit massiven Äußerungen gegen die Parteichefin. So warf ihr der stv. Kreisvorsitzende Bernhard Wedlich eine „Spaltung der Partei“ und die „Einengung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit“ vor. Petry betreibe „gegen den Willen der Basis“ den Parteiausschluss von Björn Höcke und Jens Maier. Maier steht hinter Petry auf Platz zwei der Landesliste in Sachsen und hatte u.a. Verständnis für den Massenmörder Anders Breivik geäußert, der in Norwegen ein unvorstellbares Massaker unter Jugendlichen angerichtet hatte.

André Barth, Landtagsabgeordneter und ebenfalls Mitglied im Kreisvorstand, stellte denn auch fest: „Was denkt der Wähler? Dass wir bekloppt sind, was wir hier veranstalten.“ Die Mehrheit der Anwesenden schloss sich letztlich wohl dieser Meinung an: In der folgenden geheimen Abstimmung votierten nach stundenlanger Debatte nur 19 Mitglieder für den Abwahlantrag, 33 Mitglieder stimmten mit Nein.

Petry, die sich zur Zeit mit ihrer Familie im Sommerurlaub befindet, war auf Anraten von Vertauten erst gar nicht zu diesem Parteitag erschienen. Man wolle, so die Bedenken, nicht der Öffentlichkeit „Bilder liefern, die der Partei schaden würden.“

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.262).

Titel HB 2014Nr.050  Einigkeit und Recht und Freiheit  15.02.2016

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Vormerken:

Protestdemo gegen Rentenbetrug

>Mittwoch, 13.April 2016< in Berlin

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OLYMPUS DIGITAL CAMERABerlin, 15.02.2016/cw – Der chinesische Künstler Ai Weiwei hat tausende Schwimmwesten an den Säulen des Konzerthauses am Gendarmenmarkt in Berlin befestigt, die ihm der Bürgermeister von Lesbos zur Verfügung gestellt hat. Der Künstler will mit seinem ungewöhnlichen Mahnmal auf die Flüchtlinge aufmerksam machen, die bei der gefährlichen Flucht nach Europa im Mittelmeer zu Tausenden ertrunken sind. In der Mitte der Installation ist auch eines der Schlauchboote aufgehängt (li.unten), mit denen verzweifelte Menschen von skrupellosen Schleusern über das Meer geschickt werden. Die Installation ist bis einschließlich Dienstag, 16.02., zu sehen.          Fotos: LyrAg

DDR-Nostalgie: Soll Justiz erneut missbraucht werden?

Carl-Wolfgang Holzapfel*

Berlin, 15.02.2016 – Ein Vierteljahrhundert nach dem historischen Ende der DDR scheint die einstige Verfolgung politisch Andersdenkender durch entsprechende Instrumentalisierung der Justiz in Vergessenheit geraten. Jedenfalls häufen sich die Forderungen, politische Äußerungen strafrechtlich zu verfolgen, beunruhigend, wobei sogen. Verwaltungsakte oft die Vorstufe darstellen. So bezeichnete Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (51, CSU) Petrys Aussagen als verfassungsfeindlich und erteilte ihr für den Neujahrsempfang Hausverbot im Rathaus. Auf anderer Ebene leitete die Dresdner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen  Meineides ein. Petry, so der Vorwurf, soll im Zusammenhang mit den letzten Wahlen zum Landtag eine falsche eidesstattliche Erkkärung abgegeben haben. Auch wurden Forderungen laut, gegen die Bundesvorsitzende der AfD wegen deren Äußerungen zum Thema „Schießbefehl“ strafrechtliche Ermittlungen wegen Volksverhetzung  einzuleiten.

Noch gehen die Staatsanwaltschaften mit derartigen  Ansinnen behutsam um, wie die Entscheidungen über die zweifelsfrei skandalösen Äußerungen wie „Juden sind Knechte Satans“ belegen. Diese Äußerung wurde von der Staatsanwaltschaft Frankenthal der „Religionsfreiheit“ zugeordnet, weil der Urheber sich nicht als UOKG-Funktionär , sondern als pietistischer Prediger geäußert habe. Andererseits sehen Bürgerrechtler durchaus die Gefahr, dass der Druck auf die Justiz, unliebsame Verlautbarungen zu verfolgen, stetig wächst und eines Tages die Verfolgung politisch Andersdenkender in Deutschland durch die Justiz erneut zur Gewohnheit wird.

Ein Blick über die Grenzen (allein in Europa) könnte da durchaus hilfreich sein und vor bedenklichem Übermut schützen. So kennt Frankreich und England, um hier nur die beiden engsten demokratischen Vorbilder zu benennen, ein breites Spektrum, in dem „unliebsame“ Äußerungen zulässig sind, ohne dass gleich nach dem Staatsanwalt gerufen wird. Und kein Politiker in diesen Ländern sieht deswegen die Demokratie oder gar die staatliche Ordnung in Gefahr.

Bedenklicher Verstoß gegen demokratische Grundrechte

So forderte jüngst ein ehemaliger Aktivist der DDR-Bürgerbewegung und heutiger AfD-Abgeordneter im brandenburgischen Landtag den Rücktritt des CDU-Politikers Dieter Dombrowski (u.a. Vizepräsident des Landtages, Vorsitzender der UOKG und des Menschrechtszentrum in Cottbus). Dombrowski hatte Frauke Petry im Zusammenhang mit deren kolportierten Äußerungen zum Schießbefehl für „geisteskrank“ erklärt. Das kann als unglaubliche Entgleisung gewertet werden, ist aber letztlich ebenso legitim im Rahmen politischer Auseinandersetzungen, wie die auf dem Fuß folgende Rücktrittsforderung. Der Ruf nach dem Staatsanwalt hat hier keinen Platz und sollte gerade in einem Staat, der im  letzen Jahrhundert zwei fürcherliche Diktaturen zu ertragen und zu überwinden hatte,  als bedenklicher Verstoß gegen demokratische Grundrechte kritisiert werden.

Wir haben uns daran gewöhnt, dass die einstige SED unter zweimal gewechseltem Namen in unseren wiedervereinigten  Staat integriert wurde. Und wir haben gelernt, dass der demokratische Staat deswegen  weder gefährdet noch gar untergegangen ist. Wir müssen diese Form der Integration  politisch nicht akzeptieren, die Meinungsfreiheit ist eine der – bisher – garantierten Säulen unseres Staates. Aber wir sollten in diesem Staat tolerieren, was in unseren Nachbarländern eine Selbstverständlichkeit ist: Die politische LINKE gehört ebenso zum politischen Spektrum einer wirklichen demokratischen Staatsform, wie die plitische RECHTE. Wir können und wir dürfen das kritisieren, wir können und wir dürfen anderer Meinung sein und diese Meinung politisch artikulieren. Die Bandbreite der Demokatie hat einzig da ihre Grenzen, wo zu Gewalt und Terror gegen Institutionen des Staates oder Teile der Bevölkerung aufgerufen oder diese – wie leider bereits geschehen – in der Praxis umgesetzt werden.

Der Staat wehrte sich letztlich erfolgreich gegen die linke Terror-Bande RAF und Jahrzehnte später und aktuell erfolgreich gegen die rechte Terror-Bande des NSU. Und diese grundlegende Differenzierung zwischen Meinung und praktiziertem Terror unterscheidet uns wesentlich von den überstandenen Diktaturen in unserem Land. Diese Differenzierung sollten wir beibehalten und – über alle Partei- und sonstigen politischen Grenzen hinweg – verteidigen. Gefahr für unsere demokratische Odnung droht erst dann, wenn wir eine Durchlöcherung dieser ehernen Prinzipien unseres freiheitlichen Rechtsstaates zulassen und die freie Meinung mit den Instrumenten der Justiz zu Tode foltern.

* Der Autor ist Vorsitzender der Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin und Menschenrechtler. Er kämpfte 28 Jahre lang gewaltlos mit zahlreichen Aktionen gegen die Mauer in Berlin und die Teilung Deutschlands.

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Gespannte Erwartung: Kann sich der Frauenkreis ehem. Hoheneckerinnen revitalisieren?

Stollberg/Darmstadt, 15.02.2016/cw – Nach dem jüngsten Urteil des Landgerichtes Darmstadt besteht der Verein „Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen“ fort. Die von einem relativ kleinen Kreis der Mitglieder auf einer eigens dafür einberufenen Versammlung beschlossene Vereinsauflösung ist ebenso ungültig wie die Wahlen zum Vorstand.

Ausstellung im Brandenburger Landtag - 12.01. - 29.02.2016 - 25 Hohenecker Frauen einträchtig präsentiert - Foto: LyrAg

Ausstellung im Brandenburger Landtag – 12.01. – 29.02.2016 – 25 Hohenecker Frauen einträchtig präsentiert – Foto: LyrAg

Dieser hatte sich unter der Führung von Edda Schönherz und Konstanze Helber offenbar eigens wählen lassen, um die Auflösung des Vereins zu betreiben. Nach wie vor ungeklärt ist dabei die Motivation der einstigen ersten Direktorin der Gedenkstätte Hohenschönhausen in Berlin, Mechthild Günter, die eine treibende Rolle in Sachen  Auflösung spielte. Günter befand sich für kurze Zeit im sogen. Durchgang des einstigen Zuchthauses in Hoheneck, bevor sie aufgrund einer Amnestie in den Westen ausreisen durfte.

Bei Redaktionsschluß lag das schriftliche Urteil noch nicht vor. Unabhängig davon hatte die Rechtsvertretung der Klägerinnen unter Führung von Regina Labahn bereits im November vorsorglich beim Registergericht Darmstadt die Einsetzung eines Notvorstandes beantragt, um schnellstmöglich die Wahl eines neuen Vorstandes durchführen zu können. Nach Vorlage und Rechtskraft des Urteils erwarten die Klägerinnen daher eine zügige Entscheidung des Registergerichtes, um „den Verein wieder funktionsfähig zu machen“ (Labahn).

Ob letztlich eine Revitalisierung des Vereins möglich erscheint, wird die nähere Zukunft zeigen. Beobachter gehen  von schwierigen Bedingungen aus, da  sich die unterschiedlichen Gruppierungen im Verein im Laufe der immerhin dreijährigen Auseinandersetzungen „um Einiges voneinander entfernt“ hätten. So sind auch bereits im Verein die Diskussionen um die Zukunft voll entbrannt, werden Vermutungen und Ablehnungen geäußert, wie der eingebrachte Vorschlag eines „Runden Tisches“, zu dem alle Kontrahenten eingeladen werden sollten. Besonnene ehemalige Hoheneckerinnen warnen denn auch vor „vorzeitigem Übermut.“ Jetzt sei „Besonnenheit und Ruhe bis zur Wirksamkeit des Urteils und der Entscheidung des Registergerichtes“ angesagt.

Der Erneuerung des Vereins käme in der gegenwärtigen Phase eine wichtige Bedeutung zu, da die Arbeiten an einer Gedenkstätte in Hoheneck bereits in vollem Gange sind. Die Stadt Stollberg hatte nach den nicht enden wollenden Querelen im zweiten Förderverein die Initiativen für die Gedenkstätte an sich gezogen. Die ehemaligen Frauen von Hoheneck erhoffen sich nun eine Einbindung in die Gestaltung der Gedenkstätte, in deren Räumen sie oft viele Jahre und Jahrzehnte qualvolle Zeiten durchleben mußten.

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Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Feuer der Kritik

Dresden, 15.02.2016/cw – Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten sieht sich derzeit heftigen Turbulenzen ausgesetzt. Im Mitelpunkt steht offenbar der Geschäftsführer Siegfried Reiprich (CDU), dessen Vertrag gerade erst im letzten Jahr verlängert worden war. Ihm wird „autoritärer Führungsstil“ vorgeworfen. Die Leipziger Internet-Zeitung vom 10.02.2016 zitiert den renommierten Prof. Manfred Wilke und Vorsitzenden des Fördervereins Gedenkstätte Bautzen, der den Geschäftsführer als „nicht mehr tragbar“ bezeichnet.

Auch die Förderpolitik der Stiftung „scheint derzeit völlig aus dem Lot“, wie die Grünen im Landtag vermuten, nachdem sie sich von Wissenschaftsministerin  Eva-Maria Stange die Fördersätze der letzen Jahre detailliert hatten übermitteln lassen. Die Ministerin  selbst soll über Vorgänge in der Stiftung ebenfalls verärgert sein. In der Stiftungsratssitzung Ende 2015 distanzierte sich Ministerin Eva-Maria Stange (58, SPD) als Stiftungsratsvorsitzende von Reiprich, so ein Teilnehmer. Zugleich habe sie fehlende Handhabe gegen ihn eingeräumt: Die Stiftungssatzung binde ihr die Hände. In der Kritik steht auch  der stellvertretende Geschäftsführer der Stiftung, Bert Pampel. Dieser hatte über den offiziellen Account der Stiftung getwittert: „Eine Regierung, die sich nicht an Recht & Gesetz hält, trägt Mitschuld, wenn Bürger sich gegen illegale Einwanderung wehren“. Pampel war daraufhin  ein  Missbrauch des Stiftungs-Portals und eine indirekte Unterstützung der PEGIDA-Bewegung vorgeworfen worden.

Seit Wochen beschäftigte sich die öffentlichen Medien mit den Vorgängen in der Stiftung. Die Grünen-Abgeordnete Dr. Claudia Maicher: „Die kritischen presseöffentlichen Äußerungen, etwa von Karl Wilhelm Fricke und Dr. Klaus-Dieter Müller Ende Januar, machen deutlich, wie stark die sächsische Gedenkkultur und die Landeseinrichtung unter der Geschäftsführung von Siegfried Reiprich leiden.“ Die Ministerin dürfe „dem Treiben in der Gedenkstättenstiftung nicht weiter tatenlos zusehen“. Schwer wiegt  der Vorwurf des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden, Klaus-Dieter Müller,  Reiprich sei „zu konzentriertem wissenschaftlichen Arbeiten nicht fähig“.

Vorwurf auf Vernachlässigung ihrer Anliegen kommen von beiden Seiten

Ob die in diesem Zusammenhang geäußerte Kritik der kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Sächsischen Landtag, Maicher, greift, wonach sie Reiprich  „ein eklatantes Defizit der sächsischen Gedenkkultur hinsichtlich der Zeit des Nationalsozialismus“ vorwirft, bleibt bei Eingeweihten umstritten. In der Veröffentlichung der Stiftung für Januar 2016 werden den Terminen gleich drei Veranstaltungen zur NS-Zeit vorangestellt. Auch hatte der Dachverband UOKG und seine angeschlossenen Opfer- und Verfolgtenverbände vor Jahren Reiprich in einem öffentlichen Brief genau das Gegenteil vorgeworfen, wonach die Stiftung die Erinnerung an den kommunistischen Terror zugunsten  der Erinnerung an den nationalsozialistischen Terror vernachlässige. Siehe dazu auch Horst Schüler: http://www.tagesspiegel.de/wissen/ns-zeit-und-stalinismus-den-kommunistischen-terror-erlitten/7850130.html

Siegfried Reiprich, 2009 in seine jetzige Funktion nach seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer der Gedenkstätte Hohenschönhausen in Berlin gewählt, sieht sich seit Jahren heftiger Kritik ausgesetzt. So wird ihm u.a. ein unsensibler Umgang mit den Beschäftigten der ihm  unterstellten Gedenkstätten unterstellt, mit denen er auch „durchaus vermeidbare“ gerichtliche Auseinandersetzunge führe, die er „zudem auch verliere, wie jüngst in einer Klage auf Unterlassung“, wie ein Insider ggüb. unserer Redaktion erläuterte. Siehe dazu auch: https://17juni1953.wordpress.com/2013/05/30/urteil-gegen-stiftung-sachsische-gedenkstatten/

Auch die gegenwärtigen  Probleme in Stollberg führen Eingeweihte nicht zuletzt auf das „unprofessionelle Verhalten“ des Stiftungs-Direktors vor Ort zurück. Reiprich hatte 2011 nach dem Besuch des Bundespräsidenten eine ehemalige Hoheneckerin ermuntert, einen „eingetragenen Förderverein“ vor Ort zu gründen, um Fördermittel für eine Gedenkstätte zu erhalten, da der Frauenkreis als (damals noch) nicht eingetragener Verein diese Fördermitel nicht erhalten könne. Nachdem die ehemaligen Hoheneckerinen Tatjana Sterneberg und Waltraud Thiele diesen Verein zusammen mit Stollberger Bürgern gegründet hatten, setzte Reiprich die Stollberger Mitglieder nach deren Aussagen unter Druck, den Verein wieder zu verlassen und einen eigenen Verein zu gründen. Sternebergs Förderverein, der zudem eine erste umfassende Kozeption für eine Gedenkstätte vorgelegt hatte, löste sich daraufhin im letzten Jahr auf. Der zweite, von Reiprich geförderte Förderverein hingegen geriet durch ebenfalls unprofessionelle Führung in die Krise und liegt derzeit buchstäblich am Boden. MdB Marco Wanderwitz (CDU), dessen Wahlkreis dort angesiedelt ist: „Dieser Verein ist faktisch tot.“ (Freie Presse, 14.10.2016).

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Terminvorschau:

Lesung im Landtag Brandenburg zur Ausstellung Hoheneck

Potsdam, 15.02.2016/cw – Gegenwärtig wird im Foyer die Ausstellung „DER DUNKLE ORT – 25 Frauen in Hoheneck“ gezeigt, die am 12. Januar von der Landtagspräsidentin eröffnet worden war und bis zum 29. Februar zu sehen ist (Werktags: 8:00 – 18:00 Uhr).

In einer Vitrine: Literatur zum Thema Hoheneck, darunter allein drei Bücher von Ellen Thiemann, ehem. Hoheneckerin - Foto: LyrAg

In einer Vitrine: Literatur zum Thema Hoheneck, darunter allein drei Bücher von Ellen Thiemann, ehem. Hoheneckerin – Foto: LyrAg

Als weitere Begleitveranstaltung lädt der Landtag zu einer Buchlesung am 26.02.2016, 17:00 Uhr (Raum Eo60) ein. Barbara Boy liest aus ihrem jüngsten Buch „Liebe in Zeiten der Wende“.

Die fiktive Erzählung beginnt im Sachsen-Anhalt der späten Achtzigerjahre und verfolgt die Schicksale dreier DDR-Bürger sowie deren Freundschafts- und Liebesbeziehungen untereinander. Die Protagonisten hegen sehr unterschiedliche Verhältnisse zu ihrer Heimat, die vom Streben nach innerer Modernisierung der DDR über den Rückzug ins private Glück bis hin zu Republikflucht reichen.

Im Kontext der aktuellen Ausstellung von besonderem Interesse ist die weibliche Romanfigur Willi. Nach einem gescheiterten Fluchtversuch aus der DDR wird die Pastorentochter im zentralen Frauenzuchthaus Hoheneck inhaftiert. Im Zuge ihrer Recherchen führte Boy u.a. zwei Interviews mit ehemaligen „Hoheneckerinnen“. Auch auf diese Begegnungen will die Autorin im Rahmen der öffentlichen Lesung mit anschließender Diskussionsrunde eingehen.

Barbara Boy (Gerlinde Steube), Jahrgang 1948, studierte nach dem Abitur an der Pädagogischen Hochschule Erfurt Germanistik und Kunstgeschichte und Ende der 80er Jahre an der Humboldt-Universität Berlin Rehabilitationspädagogik und Kommunikationswissenschaften. Darauf aufbauend erfolgte 1993 nach entsprechenden Studien in  Bayern die Anerkennung für Sonderpädagogik und Deutsch an der Universität Würzburg. Bis 2008 war die Autorin an verschiedenen Schulen und Förderzentren tätig. Nach zwanzig Jahren Aufenthalt in Unterfranken/Bayern lebt sie heute in Berlin. Siehe auch: http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/TA/20151102/dreieck-aus-liebe-freundschaft-und-/41772482-ERFURT.html

Zeitzeugengespräch: „Freiwillig“ als Zeitsoldat – Stasi-Mitarbeiter nehmen Einfluss

Neubrandenburg/Berlin, 15.02.2016/cw – Die BStU beleuchtet in einer Veranstaltung in Brandenburg das enge Verhältnis der einstigen Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS). In der Vorankündigung zu der Veranstaltung mit dem Zeitzeugen Martin Sachse am  Mittwoch, 16. März 2016, 18.00 Uhr, Neubrandenburg, heißt es u.a.:

„In der hochgradig militarisierten Gesellschaft der DDR spielte die NVA eine wichtige Rolle. Ihre Aufgabe war die Verteidigung nach Außen und Innen. Die NVA zählte zu den „Schwerpunktbereichen“ des Ministeriums für Staatssicherheit. Mit der Einführung der Wehrpflicht in der DDR 1962 geriet damit nahezu jeder männliche DDR-Bürger in den Zuständigkeitsbereich der Stasi.
So auch der Zeitzeuge Martin Sachse. Wegen verschiedener politischer Aktivitäten und einer ihm von der Stasi attestierten „feindlichen Haltung“ zur DDR war er während seiner NVA-Zeit besonderen Schikanen ausgesetzt. In dem Gespräch wird Martin Sachse über die Überwachung durch das MfS in den Truppen und den Einrichtungen der NVA berichten. Auch auf die Gründe seiner Exmatrikulation von der Uni und seines Berufsverbotes Ende der 70er Jahre wird der Zeitzeuge eingehen.“ Martin Sachse ist heute als freier Journalist tätig. Die Moderation übernimmt Marita Richter (BStU).

Zeugnisse politischer Verfolgung: 1945 – 1989 Inhaftiert in Hohenschönhausen

Leipzig, 15.02.2016/cw – In der Gedenkstätte Museum in der Runden Ecke in Leipzig findet anläßlich der Leipziger Buchmesse eine Präsentation des Katalogs zur neuen Dauerausstellung in der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit statt. Darüber diskutieren am Freitag, 18.03.2016, 18:00 Uhr unter der Moderation von Helmuth Frauendorfer Hubertus Knabe, Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen in Berlin, Andreas Engwert und Ruth Stoltenberg.
Der Autor stellt die Geschichte des heutigen zentralen Gedenkortes an die Opfer der SED-Diktatur dar. Die Fotos von Ruth Stoltenberg bringen diesen Ort bedrückend nahe. Im Anschluss an das Podiumsgespräch berichten die ehemaligen Häftlinge Edda Schönherz und Jörg Kirschner von ihrem Schicksal.

Die Zerstörung des Nationalstaates aus dem Geist des Multikulturalismus

Berlin, 15.02.2015/cw – Dr. Werner Mäder, ehem. ltd. Senatsrat, stellt in der Bibilothek des Konservatismus, Fasanenstr.4, in 10623 Berlin (Charlottenburg) am Donnerstag, 31. März 2016, 19 Uhr, sein neues Buch vor. Das Verdienst des europäischen Nationalstaates der Neuzeit war es laut Mäder, den Einfluß indirekter Gewalten zu neutralisieren, Frieden im Innern zu schaffen und mit sozialen Errungenschaften zum wirtschaftlichen Wachstum und relativen Wohlstand beizutragen. Diese Epoche ist vorbei.
Die politische Klasse scheint, gerade in Deutschland und Österreich, den Nationalstaat offenbar als Auslaufmodell zu betrachten und betreibt dessen Schwächung. Das geschieht, so Werner Mäder, insbesondere durch die Förderung eines Massenzustroms großteils kulturfremder Zuwanderer. Dieser Zustrom untergräbt die Solidarität, löst den Staat allmählich auf und bringt eine amorphe Bevölkerung hervor. Eingebettet in die supranationale Organisation Europäische Union, so die These des Buches, drohen sich die Staaten Europas in eine Weltgesellschaft aufzulösen, in der keiner dem anderen verantwortlich ist und eine weitgehend anonyme Finanzoligarchie den Ton angibt. Die sich hier aufbauenden Gegensätze drohen, laut dem Autor, bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen zur Folge zu haben. Das Todesurteil für den Nationalstaat ist für ihn jedoch noch lange nicht gesprochen.

Dr. Werner Mäder (Jahrgang 1943), Studium der Rechtswissenschaften von 1962-68 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Freien Universität Berlin. Bis 1971 Referendar im Bezirk des Kammergerichts Berlin und Landgerichts Dortmund. Bis 2000 im Dienste des Landes Berlin, seit 1984 in leitenden Stellungen tätig; zuletzt EG-Beauftragter. Seit 2001 freier Justitiar und Rechtsanwalt. Mitglied der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. in Berlin. Mitherausgeber der wissenschaftlichen Buchreihe „Bausteine Europas“ des Forschungszentrums der Mehrsprachigkeit an der Katholischen Universität Brüssel. Zahlreiche Publikationen zum Staats-, Verfassungs- und Europarecht, zur Rechtsphilosophie und politischen Praxis, u. a. Kritik der Verfassung Deutschlands – Hegels Vermächtnis 1801–2001, Berlin 2002, sowie Vom Wesen der Souveränität, Berlin 2007.

Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung: E-Mail – veranstaltungen@bdk-berlin.org –  Fax: +49 (0)30 – 315 17 37 21 (1.076)
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Berlin, 8.02.2016/cw – Den Rücktritt von Dieter Dombrowski (CDU), Vizepräsident des Landtages in Potsdam, fordert die AfD-Fraktion in Brandenburg. In einer Presseerklärung der Fraktion schreibt Steffen Königer, von 1989 bis 1990 Mitglied in der Bürgerbewegung Neues Forum und seit 2014 MdL in Brandenburg, Dombrowski missbrauche als Vorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft seine Position für parteipolitische Stimmungsmache!

Instinkt für sensiblen Sprachgebrauch vermerkelt

Der von Dombrowski angeführte Vergleich zum Grenzregime in der DDR sei nicht nur vollkommen falsch: „Er ist auch ein Schlag ins Gesicht ehemaliger Opfer. Republikflüchtige wurden mit Waffengewalt an ihrem Versuch gehindert, das Land zu verlassen. Seinen Instinkt für sensiblen Sprachgebrauch hat Herr Dombrowski wohl mittlerweile vermerkelt!“
Königer weiter: „Das erinnert eher an stalinistische Methoden. Wirkliche Meinungsfreiheit, für die ich einst im Herbst 1989 im Neuen Forum kämpfte, wird so pervertiert. Herr Dombrowski – treten Sie zurück!“ Von welcher seiner inzwischen zahlreichen Positionen der Vizepräsident und UOKG-Chef zurücktreten solle, ließ Königer allerdings offen. Anlass für die Potsdamer AfD-Attacke waren Äußerungen des CDU-Politikers über die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry. Diese sei „offensichtlich geisteskrank (…).“

Petry: Würde niemals dazu aufrufen, auf Flüchtlinge zu schießen

In einer umstrittenen Interview-Formulierung hatte Petry von einer möglichen Notwendigkeit, an der Deutschen Grenze auf Flüchtlinge schiessen zu müssen, gesprochen, dies aber später – nach heftigen Protesten – korrigiert: Sie, Petry, würde niemals dazu aufrufen. Dombrowski hatte in seiner Replik auf die Petry-Äußerungen ausgeführt: „Wer als Deutscher mit der Kenntnis um 2000 erschossene Flüchtlinge an der innerdeutschen Grenze fordert, auf unbewaffnete Flüchtlinge zu schießen, der kann geistig nicht normal sein.“ Königer wirft dem CDU-Politiker nun vor, dass dieser sich „auf infame Falschdarstellungen“ der Medien stütze, „um einen unliebsamen politischen Konkurrenten zu diffamieren!“

Unabhängig von der Bewertung dieser Kritik halten auch Verfolgte des DDR-Regimes Dombrowskis positionelle Nähe zu parteipolitisch bedingten Auseinandersetzungen in Brandenburg für problematisch. Er könne damit in eine bedenkliche Nähe zu seinem Vorgänger in der UOKG geraten, der den Dachverband durch islam- und judenfeindliche Äußerungen in umstrittene Fahrwasser geführt habe und letztlich darüber gestolpert sei.

Auf dieser Seite hatte der Autor „dem Politprofi Dombrowski“ allerdings noch unlängst unterstellt, dieser würde im Gegensatz zu seinem Vorgänger eher „einen Bogen um einbruchgefährdetes politisches Glatteis“ machen (Siehe: https://17juni1953.wordpress.com/2016/02/03/bushido-rapper-ist-jetzt-vorbestraft/).

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.073)

Berlin, 1.02.2016/cw – Ralf Stegner, stellv. SPD-Vorsitzender im Bund, Landesvorsitzender der Partei und Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Schleswig Holsteins, ließ kürzlich in der Talkshow „Maischberger“ (27.01.2016) die Katze aus dem Sack: Die Politik sei für den Verfassungsschutz zuständig, diese müsse die Überwachung der AfD beauftragen.

Verfassungsschutz „Schild und Schwert“ der etablierten Parteien?

Zwischenzeitlich forderten weitere Politiker von SPD und GRÜNEN, so Siegmar Gabriel, Bundesvorsitzender der SPD und Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende GRÜNE im Bundestag, ebenfalls die Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz. Anlass waren die in der Tat diskussionsbedürftigen Äußerungen der Parteivorsitzenden Frauke Petry zum Thema Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge.

Die Vereinigung 17. Juni in Berlin kritisiert die „politisch motivierte Beauftragung“ des Verfassungsschutzes durch Stegner und Kollegen. Es sei „nicht Sinn und Zweck, eine staatliche Behörde, die tatsächlichen Angriffen auf unsere verfassungsmäßige Ordnung vorbeugen soll, als >Schild und Schwert< der etablierten Parteien gegen Diskutanten oder verbale Kritiker zu missbrauchen,“ sagte der Vorstandssprecher gestern in Berlin. Was generell gegen die erneute Forderung nach einem Schusswaffengebrauch gelte, sei auch „bestandskräftig gegen den Missbrauch geheimdienstlicher Strukturen für parteipolitische Zwecke,“ wie dies in der DDR durch die SED üblich gewesen sei, die das Ministerium für Staatssicherheit für die Partei instrumentalisiert habe, so die Vereinigung.

Der Sprecher und Vorsitzende Holzapfel wies auch auf den bedenklichen Tatbestand hin, dass bereits vor Wochen der niedersächsische CDU-Landtagsabgeordnete Frank Oesterhelweg (CDU) im Zusammenhang mit den Ereignissen von Köln den Einsatz von Schusswaffen gegen Menschen gefordert hatte (siehe u.a. FOCUS vom 13.01.2016: „Landtagsabgeordneter sorgt für Aufregung – CDU-Mann fordert nach Kölner Übergriffen: Polizei soll Schusswaffen einsetzen“) ohne dass dies zu vergleichbaren Stürmen der Entrüstung geführt habe, wie jetzt gegen Politiker der AfD. „Oder hat Herr Stegner oder Herr Gabriel den Verfassungsschutz bereits auf Herrn Osterhelweg oder die CDU in Niedersachsen angesetzt?“

Allerdings ergebe sich aus jeder Debatte in einer Demokratie auch eine Chance, sagte Holzapfel. So könne die gegenwärtige Diskussion und hier besonders „die voreilig geforderte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes“ genutzt werden, die Arbeit des Amtes und „die Form seiner Beauftragung“ ernsthaft zu diskutieren und dann – wo nötig – neu zu justieren. In diesem Fall würde die „sehr offene Äußerung von Stegner zu diesem Komplex“ einen nachträglichen Sinn erhalten.

Anmerkung:
Schießbefehl vom Westen?
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Das 1961 mitten im Kalten Krieg in Kraft getretene Bundesgesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt hält prinzipiell den Einsatz von Schusswaffen an der Grenze für möglich. Im Gesetz  des Bundes regelt §11 den Schusswaffengebrauch im Grenzdienst. Dort heißt es:

„(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuss ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.“

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V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.069)

Berlin, 31.01.2016/cw – Unmut und Empörung hat die AfD-Vorsitzende Frauke Petry mit ihrer Forderung ausgelöst, notfalls auf Flüchtlinge an der deutschen Grenze zu schießen. Gegenüber dem Mannheimer Morgen hatte die alternative Parteivorsitzende erklärt, daß notfalls Polizisten an der Grenze „auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“ müssten.

Frauke Petry: Nur missverständliche Wortwahl? - Foto: LyrAg

Frauke Petry: Nur missverständliche Wortwahl?
– Foto: LyrAg

„Entmenschlichung“ und „geisteskrank“

26 Jahre nach dem endlichen Fall der Mord-Mauer inmitten Deutschlands stieß die Politikerin mit dieser Äußerung auf heftige Kritik. Während der einstige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) Petry eine „Entmenschlichung“ vorwarf , unterstellte der Vizepräsident des Brandenburger Landtages und UOKG-Vorsitzende Dieter Dombrowski (CDU) gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung, Petry sei „offensichtlich geisteskrank. Wer als Deutscher mit der Kenntnis um 2000 erschossene Flüchtlinge an der innerdeutschen Grenze fordert, auf unbewaffnete Flüchtlinge zu schießen, der kann geistig nicht normal sein.“

Bilder des Dramas um Peterr Fechter vom 17.08.1962 gingen um die ganze Welt - Plakat: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V.

Bilder des Dramas um Peter Fechter vom 17.08.1962 gingen um die ganze Welt – Plakat: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V.

Auch die in Berlin ansässige Vereinigung 17. Juni kritisierte „die harsche, wohl unüberlegte und inakzeptable Vorstellung, in Deutschland wieder auf Flüchtlinge schießen“ zu sollen. „Dafür haben wir weder am 17. Juni 1953 gekämpft noch 28 jahre lang Widerstand an der Berliner Mauer geleistet,“ sagte der Vorstand heute in Berlin.

Schüsse? Ich will das auch nicht!

Petry hatte allerdings ihre Äußerungen eingeschränkt und weiter geäußert, kein Polizist wolle auf einen Flüchtling schießen. „Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt“. Entscheidend sei, dass es nicht so weit komme.

Warum Frauke Petry ohne Not ausgerechnet den erneuten Einsatz von Waffengewalt gegen Flüchtlinge in Deutschland thematisiert, wirft Fragen auf. Immerhin können derartige Panik-Äußerungen nicht mit sinkenden Umfrage-Ergebnissen begründet werden. Die AfD befindet sich gegenwärtig in einem Auftrieb in der Wählergunst. Ob das mit derartigen Äußerungen so bleibt, darf ernsthaft bezweifelt werden.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.068)

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