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Presseerklärung
Berlin, 01.03.2022/cw – Die in Berlin ansässige VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 hat in einem vorab per Email versandten Schreiben an die Regierende Bürgermeisterin von Berlin diese gebeten, am kommenden Donnerstag, dem 1. Wochentag der Invasion in die Ukraine die Freiheitsglocke im Schöneberger Rathaus läuten zu lassen. Das vom Vorsitzenden der Verreinigung unterzeichnete Schreiben an die Regierende Bürgermeisterin hat folgenden Inhalt:
„Am kommenden Donnerstag erinnern wir uns an den von uns allen für undenkbar gehaltenen Überfall auf die Ukraine. Seither hat es in aller Welt, nicht zuletzt am vergangenen Sonntag in Berlin (an der wir auch teilgenommen haben), eindrucksvolle Demonstrationen gegen diesen Bruch des Völkerrechts gegeben.
Wir möchten als Verein, der seine Historie auf den Freiheitskampf vom 17. Juni 1953 zurückführt, Sie sehr herzlich bitten, am kommenden Donnerstag, dem Wochentag des Überfalls, um 12:00 Uhr die Freiheitsglocke im Schöneberger Rathaus läuten zu lassen. Wenn wir dies außerdem für die Zeit des andauernden Krieges jeden Donnerstag wiederholen würden, wäre dies ein unüberhörbares symbolisches Zeichen der Solidarität aus der „Stadt der Freiheit“. Manchmal bedarf es nicht viel Aufwand, um ein solches wichtiges Signal in die Welt und an die Bürger der Ukraine zu senden.
In der Hoffnung auf Ihre Zustimmung und die des Senats von Berlin verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Ihr Carl-Wolfgang Holzapfel, Vorsitzender„.
Der Verein teilt ergänzend mit, dass er dieses Schreiben allen Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin mit der Bitte zur Kenntnis gibt, dieses Anliegen zu unterstützen.
V.i.S.d.P.: VEREINIGUNG (AK) 17.JUNI 1953 e.V., Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.708).
Dresden, 6.03.2019/cw – Ein mit Steuergeldern bezahlter Veranstalter darf einen angemeldeten Teilnehmer nicht ausschließen, nur weil er nicht die Meinung des Veranstalters vertritt. Ein solches Verhalten ist rechtswidrig. So urteilte jetzt das Landgericht Dresden in einem Urteil gegen die linksextreme Amadeu Antonio Stiftung.
Die Dresdener Buchhändlerin Susanne Dagen hatte die Stiftung verklagt. Die Stiftung hatte im September vergangene Jahres die Buchhändlerin von einer Teilnahme an einer von der Stiftung verantworteten Tagung „Die neue Mitte? Rechte Ideologien und Bewegungen in Europa“ ausgeschlossen. In einer Arbeitsgruppe „Echokammern und Filterblasen. Rechte Vernetzung über Social Media“ wollte Dagen ihre Meinung einbringen und wurde von einer Mitarbeiterin der AAS mit der Begründung abgewiesen, sie sei Pegida-nahe und würde deshalb „das vertrauensvolle Miteinander der Diskutanten“ stören.
In einem Netz-Beitrag zu diesem Urteil (https://vera-lengsfeld.de/2019/03/06/ausschluss-rechtswidrig-amadeu-antonio-stiftung-unterliegt-vor-gericht/#more-4176 ) fordert die frühere Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld eine Stellungnahme der Bundeszentrale für Politische Bildung, die dieses rechtswidrige Verhalten offensichtlich geduldet hat. Lengsfeld appelliert auch an die Landeszentrale für Politische Bildung in Berlin, sich dieses Urteil genau anzuschauen. Kürzlich hatte die Berliner Bildungszentrale trotz zahlreicher Proteste nichts gegen die Teilnahmeverweigerung zahlreicher Interessenten durch die AAS unternommen. Bekanntlich hatte die Stiftung zu einer von der Bildungszentrale mit mehreren tausend Euro geförderten Fachtagung über den angeblichen „rechten Rand der DDR-Aufarbeitung“ eingeladen, aber nur ihr genehme Teilnehmer zugelassen. Nun stellt die ehemalige Bundestagsabgeordnete Lengsfeld erneut die Frage in den öffentlichen Raum, ob das Verhalten der Stiftung mit den Richtlinien der Politischen Bildung, die für alle Interessenten zugänglich sein soll, übereinstimmt.
Lengsfeld forderte, dass hier sei auch die Politik gefordert sei, endlich zu handeln. Nach Äußerungen aus dem Haus der Bundesministerin Franziska Giffey solle das bisherige Förderprogramm „Demokratie leben!“ nicht 2019 beendet sondern „verstetigt“ werden. Bisher flossen über 100.000 € Steuergelder an die AAS und gleichgerichtete Organisationen und Vereine.
Der reiche Zufluss von über 100 000 € aus dem Steuersäckel für die AAS und ähnliche Organisationen und Vereine durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ solle nicht wie vorgesehen Ende 2019 beendet, sondern laut Bundesministerin Franziska Giffey „verstetigt“ werden. Diese Förderung „sei wichtig für das friedliche Zusammenleben“, wird Giffey zitiert.
Lengsfeld dazu: „Wichtiger, als die Strukturen, die sich entwickelt haben, um die reichlich fließenden Steuergelder abzuschöpfen unbesehen zu übernehmen wäre, sie zu evaluieren“ und „Eine Überprüfung, ob sich diejenigen, die sich staatlich subventioniert der Demokratieförderung widmen, selbst demokratisch verhalten, ist überfällig.“
Am 5. April will das Landgericht über die Höhe des Schmerzensgeldes an die Klägerin entscheiden.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607967 (1.385).
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