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Berlin, 09.08.2019/cw – Im Zusammenhang mit der Aktion zum 30.Jahrestag der „Lebendigen Brücke“ : „WIR“ statt „IHR“ am Checkpoint Charlie (12.08.2019, 11:00 Uhr) erreichten mich zahlreiche Anfragen über meinen Weg zum gewaltlosen Widerstand gegen die Mauer. Bis zum 12. August werde ich an dieser Stelle Stationen auf diesem Weg und aus dem Kampf gegen die Berliner Mauer schildern. (12 -Teil 11 siehe 08.08.2019).

Am Abend vor dem 18. Oktober, exakt 24 Jahre vor dem Rücktritt Erich Honeckers (* 25. 08.1912; † 29.05.1994) von seinen politischen Funktionen, trank ich mit meinem Vater zum Abschied noch ein Glas Rotwein. Eine Verhaftung am nächsten Tag durch die DDR-Organe konnte diesmal nicht ausgeschlossen werden, da sich diese diesmal durch die unterbliebene Vorankündigung nicht auf mein Kommen einstellen konnten. Sie würden einen (zunächst) unbekannten Provokateur verhaften.

Im Haus, in dem mein Vater seit 1957 unter dem Dach wohnte, lebte auch ein hoher Mitarbeiter des seinerzeitigen Kuratoriums Unteilbares Deutschland (1954 – 1992). Dieser hatte meinem ob meiner Demonstrationen ständig besorgten Vater auf Nachfrage die Auskunft ermittelt, dass sein Sohn nach einer Verhaftung mit einer Zuchthausstrafe von acht Jahren rechnen müsste. Mich schreckte diese Aussicht nicht ab, hatte ich doch genügend Zeit gehabt, mich mit den Qualen der zu Unrecht Verurteilten eingehend zu befassen. Es gehörte für mich einfach dazu, auch die möglichen Konsequenzen inkauf zu nehmen, das Leid quasi auch real mit den Betroffenen zu teilen. Ohne diese in sich ruhende Einstellung hätte ich mich niemals mit den Formen des Gewaltlosen Widerstandes befassen dürfen.

Mein Vater (*01.08.1915; † 15.01.2008) ein begnadeter Lyriker (in seinem Nachlass befinden sich über 10.000 Gedichte), Maler, Zeichner und Skulpteur, machte mir trotz einer gewissen Traurigkeit über die zu erwartende Trennung Mut. Er erinnerte mich an seine Auseinandersetzungen im Dritten Reich, wo ihm schließlich sogar 1940 das Studium, Germanistik und Zeitungswissenschaften, bei Prof. Emil Dovifat (* 27.12.1890; † 8.10.1969) verboten worden war.

Der ruhige Abschied

Am Morgen des nächsten Tages setzte ich mit der gebotenen Behutsamkeit meine Zimmerwirtin Maria Weber in Kenntnis, daß mit meiner „längerandauernden Abwesenheit“ gerechnet werden müsste. Die Vereinigung 17. Juni in Gestalt des Ersten Vorsitzenden Friedrich Schorn (* 16.9.1914, † 1988), einstiger Streikführer in Leuna, würde sich um alle Fragen meines Mietverhältnisses bekümmern. Uns fiel dieser Abschied nicht leicht.

Bevor ich zum Checkpoint Charlie fuhr, schaute ich noch einmal bei meinen Kollegen in der BVG-Werkstatt in der Müllerstraße vorbei. Sie konnten meine Absicht ob der drohenden Gefahr nicht wirklich nachvollziehen, wünschten mir von Herzen aber alles erdenklich Gute.

Nach der 3. Demo für die Freilassung politischer Gefangener verhaftet und abgeführt: Checkpoint Charlie am 18.10.1965 . Foto: Archiv

In der Kochstraße erwartete mich Prof. Rubin, zudem ich inzwischen ein sehr freundschaftliches Verhältnis aufgebaut hatte. Dazu hatte sicher auch das gemeinsame, wenn auch gescheiterte Tunnelprojekt (Weinstein-Tunnel) beigetragen. Er fuhr mich absprachegemäß mit seinem Pkw auf ein Ruinengrundstück, das direkt an der Zimmerstraße lag. Hier war die Grenzsituation spiegelverkehrt zur Bernauer Straße: Die Häuserfront befand sich im Westen (Amerikanischer Sektor), der Gehsteig befand sich bereits im Osten (Sowjetischer Sektor). Damit die Menschen in ihre Häuser kamen, hatte die DDR 1961 die Mauer entsprechend nach Osten versetzt errichtet. So konnte ich in den Ausländerübergang unbehindert einlaufen. Als ich dort sichtbar wurde, stand ich bereits vom Westen aus gesehen hinter dem berühmten weißen Strich, also hinter der Grenzlinie, die die Sektorengrenze markierte. Für die West-Berliner Polizei war ich damit unerreichbar.

Kurz nach Beginn der Demo abgeführt

Ich bemerkte, wie zwei DDR-Grenzposten, damals noch mit Maschinenpistolen bewaffnet, sich unter dem Schlagbaum hindurch in Bewegung setzten. Daraufhin gab ich ihnen zu verstehen, daß ich gleich von selbst käme, und sie blieben tatsächlich stehen. Nachdem mein Schild von der Westseite aus ausreichend fotografiert worden war, auf dem ich neben der Forderung „Menschen in aller Welt fordern…“ links und rechts alle Nationen aufgeführt hatte, aus denen sich tausende Menschen in meine Unterschriftenlisten eingetragen hatten, wandte ich mich ab und ging gemessenen Schrittes auf die wartenden DDR-Posten zu. Diese nahmen mich in die Mitte und führten mich durch die Mauer nach Ost-Berlin ab.

Hinter der Mauer, vom Westen aus nicht mehr einsehbar, wurde mir das Schild abgenommen und ich in eine Baracke geführt. Nachdem ein Grenzoffizier meinen Ausweis kontrolliert hatte, fragte er mich freundlich-sachlich, ob ich derjenige sei, der letzte Woche im Radio erwähnt worden war. Tatsächlich hatte ich gehört, daß man im DDR-Rundfunk über mich eine vermeintliche Satire verlesen hatte: „Der Westberliner >Freiheitskämpfer< Holzapfel wurde mit einer schweren Blutvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert. Er hatte sich bei seinen Hetztiraden gegen den Auftritt sowjetischer Kosmonauten in Westberlin aus Versehen auf die Zunge gebissen.“

Hintergrund war tatsächlich eine Demonstration gegen den Auftritt sowjetischer Kosmonauten auf einer SEW-Veranstaltung in West-Berlin. Über ein Megaphon hatte ich u.a. die Frage aufgeworfen, wann wir mit einem durch die Polizei geschützten Besuch von Walter Ulbricht in West-Berlin rechnen müßten.
Zwar hatten die DDR-Organe sehr schnell erfasst, wen sie da an der „GÜSt (Grenzübergangsstelle) Zimmerstraße“, wie die DDR den Checkpoint Charlie benannte, festgenommen hatten, eine baldige Freilassung „nach diesem Fehler“, war damit aber ausgeschlossen, wie wir das später in West-Berlin analysierten,. Man hatte einen „bisher vermiedenen Fehler“ begangen und einen gewaltlosen Demonstranten vor den Augen der Öffentlichkeit festgenommen, nun behielt man ihn auch.

Am späten Abend wurde Holzapfel in das Ministerium für Staatssicherheit verbracht. Foto: LyrAg

Über meine andauernde Gelassenheit war ich selbst ein wenig überrascht. Sie war aber wohl der Tatsache zuzuschreiben, daß ich im Gegensatz zu anderen Betroffenen, die oft unvorhergesehen und nichtsahnend in die Stasi-Maschinerie reingeraten waren, gründlich vorbereitet war. Das ging bis hin zu ziemlich guten Kenntnissen über die Abläufe nach einer solchen politisch bedingten Festnahme, was mit gewisse Vorteile verschaffte.

Die gründliche Vorbereitung war hilfreich

So war ich zum Beispiel informiert worden, daß es bei einem ersten Kreuzverhör nicht um die Klärung von Vorhalten sondern um die Festlegung des geeigneten Vorgehens ginge: Einsatz körperlicher Gewalt, Anwendung psychischen Drucks etc. Nachdem ich relativ schnell in die berüchtigte Magdalenenstraße (heute eher unter Ruschestraße firmierend), dem Sitz der Staatssicherheit, gefahren worden war, wurde ich tatsächlich in ein Kreuzverhör genommen. Man wollte in erster Linie meine Erwartungen im DDR-Gewahrsam abklopfen. Natürlich trug ich meine Kenntnisse über angewandte Folter durch Schläge, Isolationshaft oder gezielt ausgeübten psychischen Druck vor, was sämtlich in Abrede gestellt wurde. Ich war mir dadurch aber ziemlich sicher, dass man alles vermeiden würde, um diese meine Vorhalte zu bestätigen.

Nach dem einige Stunden andauernden Verhör wurde ich in der Nacht in das Untersuchungsgefängnis der Stasi nach Hohenschönhausen gebracht. Dort war ich insgesamt neun Monate in Einzelhaft, bevor ich dann überraschend, weil kaum noch erwartet, nach Bautzen verlegt wurde.

-Wird fortgesetzt-

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.455)

Von Carl-Wolfgang Holzapfel*

Berlin, 23.Mai 2019 – Mein Vater, stets zu Scherzen aufgelegt, pflegte des Öfteren vom „Grunzgesetz“ zu sprechen, wenn wir über die Verfassung unserer (damaligen) Rumpfrepublik sprachen. Befragt, ob dieser so wirkenden Gleichsetzung mit einer Schweinerei, erläuterte er dem politisch interessierten Sohnemann: Wir verstehen das Grunzen der Schweine auch nicht. Die haben eine ihnen eigene „Sprache“ entwickelt. So gehe es ihm mit dem Grundgesetz, das zwar vielfach klar didaktisch formuliert sei, dennoch aber in seiner Anwendung in der politischen Praxis der jeweiligen politischen Strömung ausgeliefert sei, also recht willkürlich interpretiert werde. Grund- und Grunzgesetz passe ihm überdies phonetisch gut zusammen. Mein Vater war Dichter und hinterließ über 10.000 lyrische Werke.

Mein Vater, in den Sturm- und Drangjahren ausgerechnet im Dritten Reich aufgewachsen, wo ihm aufgrund seiner (bis ins hohe Alter) gepflegten Widerspruchsneigung im Ergebnis 1940 die Fortsetzung seines Germanistik- und Zeitungswissenschaftsstudiums (Prof. Dr. Emil Dovifat, 1890–1969) verboten wurde, wurde einer meiner wichtigsten Lehrväter in Sachen Demokratie und der ihr innewohnenden Grundeigen-schaft kritischer Distanz.

Der Bundestag dient „DEM DEUTSCHEN VOLKE“, warum keine Volksabstimmung über die Verfassung? – Foto: LyrAg/RH

Krönung der Einheit: Annahme der Verfassung

So konnte er zwar nachvollziehen, dass in den Wirren der Nachkriegsjahre ein Grundgesetz verabschiedet wurde, dass den Charakter einer Verordnung trug. Was er und ich – besonders nach 1989 bzw. der Vereinigung der Sektorenstaaten zu einem Deutschland nicht verstand: Warum wurde dieses Grundgesetz nicht gewissermaßen als „Krönung der Einheit“ dem nunmehr geeinten Volk zur Abstimmung über eine gemeinsame Verfassung vorgelegt? Hat das Misstrauen gegen das Volk, entstanden nach dem Urknall von 1933, noch immer seinen Platz in den Gedanken der für dieses Deutschland verantwortlichen Politiker und Parteien? Warum dann aber der allgemeine Lobgesang auf die „Quasi-Verfassung“, die dem Volk alle Rechte garantiere? Ist darum also eine Volksabstimmung, besser eine Annahme der Verfassung, durch das Volk überflüssig?

Bleibt eine wichtige von vielen Fragen, warum wir dann überhaupt noch Wahlen durchführen? Ist das heutige Deutschland nicht der beste und freieste Staat, den wir Deutschen je in unserer abwechslungsreichen Geschichte hatten? Warum sollen wir uns dann noch die ständig wiederkehrende Qual der Wahl antun? Genau damit wird doch die bisher fehlende Abstimmung über die eigene Verfassung begründet: Das Grundgesetz ist so gut und darum von allen akzeptiert, dass es keiner gesonderten Abstimmung mehr bedarf. Basta, würde der einstige Bundeskanzler Gerhard Schröder anfügen.

Misstrauen gegen das eigene Volk?

Vielleicht liegt das offensichtliche Misstrauen gegen das eigene Volk, das so gar nicht zu unserem hochgelobten Grundgesetz passt, aber in ganz anderen Sorgen begründet? Greifen wir ein Beispiel heraus, weil hier nicht der richtige Ort und auch nicht der notwendige Zeilenplatz zur Verfügung steht, das ganze Grundgesetz inhaltlich zu sezieren:
In seinen herausragenden Grundrechtsartikeln, die so kompakt ihresgleichen in der Verfassungswirklich-keit anderer Nationen nicht zu finden sein dürften, heißt es in Artikel 3 klar und unmissverständlich:

„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Kreuze nahe dem Bundestag mahnen an vergangenes Unrecht. Sie sind Auftrag und Verpflichtung im Sinne des Grundgesetzes – Foto: LyrAg/RH

Greifen wir uns anschaulich einen Satz aus dem Absatz 3 heraus: „Niemand darf wegen … seiner … politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die Wirklichkeit in unserem „freiesten Staat, den wir je hatten“ sieht allerdings anders aus. Im politischen Alltag wird die (nicht mehr ganz) neue Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ in einem demokratisch nicht mehr akzeptablen Ausmaß ausgegrenzt, verleumdet und diffamiert. Auf Einzelheiten kann hier verzichtet werden. Von der Gleichsetzung mit den größten Verbechern in der Deutschen Geschichte („Nazis“ etc.) bis hin zur Verweigerung eines Vizepräsidentenpostens im Deutschen Bundestag reicht die Phalanx politischer Diskreditierung. Mit dem Artikel 3 des heute zum 70. Jahrestag gefeierten Grundgesetzes vereinbar?

Unruhe stiftende Unterscheidung

Die Sonne geht jeden Tag auf, auch wenn wir die Dunkelheit beschwören. Diese Gewissheit sollte uns stärken und nicht schwächen – Foto: LyrAg

Die Einbindung der ehemaligen SED als nunmehr DIE LINKE im demokratischen Gemeinwesen wird dagegen, nur dreißig Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur, als demokratisch legitim akzeptiert. Zugegeben, ich habe bereits mit 17 Jahren in nächtlichen Diskursen mit Kommunisten (z.B. auf dem Kurfürstendamm) die Meinung vertreten, wenn diese demokratisch legitimiert, also durch freie Wahlen in die Parlamente gelangen würden, müssten wir dies als Demokraten akzeptieren. Dazu stehe ich auch heute, obwohl selbst einst Opfer der Diktatur. Was mich stört, ist die Unruhe stiftende Unterscheidung: Kommunisten, Ex-Kommunisten oder eben auch nur LINKE werden im demokratischen Spektrum akzeptiert, man setzt sich mit diesen allenfalls (und notwendig) auf der politischen Ebene in demokratisch gebotener Einhaltung von Umgangsregeln auseinander. Bei der AfD, die nach altem parlamentarischen Brauch (ehedem Sitzordnung im Reichstag) „rechts“ eingeordnet wird, wobei die heutige Sprachregelung dies grundsätzlich mit „Nazis“ oder „Neo-Nazis“ gleichsetzt, werden diese demokratischen Grundgesetzregeln (Art.3) Außerkraft gesetzt.

Das verstehe ich nicht, das akzeptiere ich nicht. Genauso wenig, wie ich blinden Hass gegen Politiker der LINKEN akzeptiere, nur weil diese einer Partei angehören, die im Ursprung für die zweite deutsche Diktatur verantwortlich zeichnet. Denn wir haben – Gott sei Dank! – ein Grundgesetz für unser demokratisches Gemeinwesen. Auch wenn dieses so seine Macken hat, wie die noch immer fehlende Abstimmung durch das Volk. Aber Demokratie ist eben das einzige Instrument, um mit Kritik, Debatten und einer Portion Veränderungswillen und Veränderungsbereitschaft auch das zu ändern.
Diese Veränderung werde ich (75) noch erleben, davon bin ich überzeugt. Genauso wie ich von der Korrektur des unseligen 3. Oktober als Feiertag zugunsten eines 9. November als Nationalen Gedenktag überzeugt bin. Das Grundgesetz erlaubt mir diese Gedanken. Und darum teile ich trotz einiger Wenn und Aber die heutige Feierstimmung.

Das Grundgesetz – einst unsere durch das Volk angenommene Verfassung – es lebe hoch! DANK den Müttern und Vätern unserer Demokratie.

* Der Autor war gewaltloser Kämpfer gegen die Berliner Mauer und versteht sich als Bürgerrechtler.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607953 (1.411).

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