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Titel HB 2014Nr.050  Einigkeit und Recht und Freiheit  15.02.2016

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Vormerken:

Protestdemo gegen Rentenbetrug

>Mittwoch, 13.April 2016< in Berlin

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OLYMPUS DIGITAL CAMERABerlin, 15.02.2016/cw – Der chinesische Künstler Ai Weiwei hat tausende Schwimmwesten an den Säulen des Konzerthauses am Gendarmenmarkt in Berlin befestigt, die ihm der Bürgermeister von Lesbos zur Verfügung gestellt hat. Der Künstler will mit seinem ungewöhnlichen Mahnmal auf die Flüchtlinge aufmerksam machen, die bei der gefährlichen Flucht nach Europa im Mittelmeer zu Tausenden ertrunken sind. In der Mitte der Installation ist auch eines der Schlauchboote aufgehängt (li.unten), mit denen verzweifelte Menschen von skrupellosen Schleusern über das Meer geschickt werden. Die Installation ist bis einschließlich Dienstag, 16.02., zu sehen.          Fotos: LyrAg

DDR-Nostalgie: Soll Justiz erneut missbraucht werden?

Carl-Wolfgang Holzapfel*

Berlin, 15.02.2016 – Ein Vierteljahrhundert nach dem historischen Ende der DDR scheint die einstige Verfolgung politisch Andersdenkender durch entsprechende Instrumentalisierung der Justiz in Vergessenheit geraten. Jedenfalls häufen sich die Forderungen, politische Äußerungen strafrechtlich zu verfolgen, beunruhigend, wobei sogen. Verwaltungsakte oft die Vorstufe darstellen. So bezeichnete Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (51, CSU) Petrys Aussagen als verfassungsfeindlich und erteilte ihr für den Neujahrsempfang Hausverbot im Rathaus. Auf anderer Ebene leitete die Dresdner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen  Meineides ein. Petry, so der Vorwurf, soll im Zusammenhang mit den letzten Wahlen zum Landtag eine falsche eidesstattliche Erkkärung abgegeben haben. Auch wurden Forderungen laut, gegen die Bundesvorsitzende der AfD wegen deren Äußerungen zum Thema „Schießbefehl“ strafrechtliche Ermittlungen wegen Volksverhetzung  einzuleiten.

Noch gehen die Staatsanwaltschaften mit derartigen  Ansinnen behutsam um, wie die Entscheidungen über die zweifelsfrei skandalösen Äußerungen wie „Juden sind Knechte Satans“ belegen. Diese Äußerung wurde von der Staatsanwaltschaft Frankenthal der „Religionsfreiheit“ zugeordnet, weil der Urheber sich nicht als UOKG-Funktionär , sondern als pietistischer Prediger geäußert habe. Andererseits sehen Bürgerrechtler durchaus die Gefahr, dass der Druck auf die Justiz, unliebsame Verlautbarungen zu verfolgen, stetig wächst und eines Tages die Verfolgung politisch Andersdenkender in Deutschland durch die Justiz erneut zur Gewohnheit wird.

Ein Blick über die Grenzen (allein in Europa) könnte da durchaus hilfreich sein und vor bedenklichem Übermut schützen. So kennt Frankreich und England, um hier nur die beiden engsten demokratischen Vorbilder zu benennen, ein breites Spektrum, in dem „unliebsame“ Äußerungen zulässig sind, ohne dass gleich nach dem Staatsanwalt gerufen wird. Und kein Politiker in diesen Ländern sieht deswegen die Demokratie oder gar die staatliche Ordnung in Gefahr.

Bedenklicher Verstoß gegen demokratische Grundrechte

So forderte jüngst ein ehemaliger Aktivist der DDR-Bürgerbewegung und heutiger AfD-Abgeordneter im brandenburgischen Landtag den Rücktritt des CDU-Politikers Dieter Dombrowski (u.a. Vizepräsident des Landtages, Vorsitzender der UOKG und des Menschrechtszentrum in Cottbus). Dombrowski hatte Frauke Petry im Zusammenhang mit deren kolportierten Äußerungen zum Schießbefehl für „geisteskrank“ erklärt. Das kann als unglaubliche Entgleisung gewertet werden, ist aber letztlich ebenso legitim im Rahmen politischer Auseinandersetzungen, wie die auf dem Fuß folgende Rücktrittsforderung. Der Ruf nach dem Staatsanwalt hat hier keinen Platz und sollte gerade in einem Staat, der im  letzen Jahrhundert zwei fürcherliche Diktaturen zu ertragen und zu überwinden hatte,  als bedenklicher Verstoß gegen demokratische Grundrechte kritisiert werden.

Wir haben uns daran gewöhnt, dass die einstige SED unter zweimal gewechseltem Namen in unseren wiedervereinigten  Staat integriert wurde. Und wir haben gelernt, dass der demokratische Staat deswegen  weder gefährdet noch gar untergegangen ist. Wir müssen diese Form der Integration  politisch nicht akzeptieren, die Meinungsfreiheit ist eine der – bisher – garantierten Säulen unseres Staates. Aber wir sollten in diesem Staat tolerieren, was in unseren Nachbarländern eine Selbstverständlichkeit ist: Die politische LINKE gehört ebenso zum politischen Spektrum einer wirklichen demokratischen Staatsform, wie die plitische RECHTE. Wir können und wir dürfen das kritisieren, wir können und wir dürfen anderer Meinung sein und diese Meinung politisch artikulieren. Die Bandbreite der Demokatie hat einzig da ihre Grenzen, wo zu Gewalt und Terror gegen Institutionen des Staates oder Teile der Bevölkerung aufgerufen oder diese – wie leider bereits geschehen – in der Praxis umgesetzt werden.

Der Staat wehrte sich letztlich erfolgreich gegen die linke Terror-Bande RAF und Jahrzehnte später und aktuell erfolgreich gegen die rechte Terror-Bande des NSU. Und diese grundlegende Differenzierung zwischen Meinung und praktiziertem Terror unterscheidet uns wesentlich von den überstandenen Diktaturen in unserem Land. Diese Differenzierung sollten wir beibehalten und – über alle Partei- und sonstigen politischen Grenzen hinweg – verteidigen. Gefahr für unsere demokratische Odnung droht erst dann, wenn wir eine Durchlöcherung dieser ehernen Prinzipien unseres freiheitlichen Rechtsstaates zulassen und die freie Meinung mit den Instrumenten der Justiz zu Tode foltern.

* Der Autor ist Vorsitzender der Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin und Menschenrechtler. Er kämpfte 28 Jahre lang gewaltlos mit zahlreichen Aktionen gegen die Mauer in Berlin und die Teilung Deutschlands.

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Gespannte Erwartung: Kann sich der Frauenkreis ehem. Hoheneckerinnen revitalisieren?

Stollberg/Darmstadt, 15.02.2016/cw – Nach dem jüngsten Urteil des Landgerichtes Darmstadt besteht der Verein „Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen“ fort. Die von einem relativ kleinen Kreis der Mitglieder auf einer eigens dafür einberufenen Versammlung beschlossene Vereinsauflösung ist ebenso ungültig wie die Wahlen zum Vorstand.

Ausstellung im Brandenburger Landtag - 12.01. - 29.02.2016 - 25 Hohenecker Frauen einträchtig präsentiert - Foto: LyrAg

Ausstellung im Brandenburger Landtag – 12.01. – 29.02.2016 – 25 Hohenecker Frauen einträchtig präsentiert – Foto: LyrAg

Dieser hatte sich unter der Führung von Edda Schönherz und Konstanze Helber offenbar eigens wählen lassen, um die Auflösung des Vereins zu betreiben. Nach wie vor ungeklärt ist dabei die Motivation der einstigen ersten Direktorin der Gedenkstätte Hohenschönhausen in Berlin, Mechthild Günter, die eine treibende Rolle in Sachen  Auflösung spielte. Günter befand sich für kurze Zeit im sogen. Durchgang des einstigen Zuchthauses in Hoheneck, bevor sie aufgrund einer Amnestie in den Westen ausreisen durfte.

Bei Redaktionsschluß lag das schriftliche Urteil noch nicht vor. Unabhängig davon hatte die Rechtsvertretung der Klägerinnen unter Führung von Regina Labahn bereits im November vorsorglich beim Registergericht Darmstadt die Einsetzung eines Notvorstandes beantragt, um schnellstmöglich die Wahl eines neuen Vorstandes durchführen zu können. Nach Vorlage und Rechtskraft des Urteils erwarten die Klägerinnen daher eine zügige Entscheidung des Registergerichtes, um „den Verein wieder funktionsfähig zu machen“ (Labahn).

Ob letztlich eine Revitalisierung des Vereins möglich erscheint, wird die nähere Zukunft zeigen. Beobachter gehen  von schwierigen Bedingungen aus, da  sich die unterschiedlichen Gruppierungen im Verein im Laufe der immerhin dreijährigen Auseinandersetzungen „um Einiges voneinander entfernt“ hätten. So sind auch bereits im Verein die Diskussionen um die Zukunft voll entbrannt, werden Vermutungen und Ablehnungen geäußert, wie der eingebrachte Vorschlag eines „Runden Tisches“, zu dem alle Kontrahenten eingeladen werden sollten. Besonnene ehemalige Hoheneckerinnen warnen denn auch vor „vorzeitigem Übermut.“ Jetzt sei „Besonnenheit und Ruhe bis zur Wirksamkeit des Urteils und der Entscheidung des Registergerichtes“ angesagt.

Der Erneuerung des Vereins käme in der gegenwärtigen Phase eine wichtige Bedeutung zu, da die Arbeiten an einer Gedenkstätte in Hoheneck bereits in vollem Gange sind. Die Stadt Stollberg hatte nach den nicht enden wollenden Querelen im zweiten Förderverein die Initiativen für die Gedenkstätte an sich gezogen. Die ehemaligen Frauen von Hoheneck erhoffen sich nun eine Einbindung in die Gestaltung der Gedenkstätte, in deren Räumen sie oft viele Jahre und Jahrzehnte qualvolle Zeiten durchleben mußten.

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Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Feuer der Kritik

Dresden, 15.02.2016/cw – Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten sieht sich derzeit heftigen Turbulenzen ausgesetzt. Im Mitelpunkt steht offenbar der Geschäftsführer Siegfried Reiprich (CDU), dessen Vertrag gerade erst im letzten Jahr verlängert worden war. Ihm wird „autoritärer Führungsstil“ vorgeworfen. Die Leipziger Internet-Zeitung vom 10.02.2016 zitiert den renommierten Prof. Manfred Wilke und Vorsitzenden des Fördervereins Gedenkstätte Bautzen, der den Geschäftsführer als „nicht mehr tragbar“ bezeichnet.

Auch die Förderpolitik der Stiftung „scheint derzeit völlig aus dem Lot“, wie die Grünen im Landtag vermuten, nachdem sie sich von Wissenschaftsministerin  Eva-Maria Stange die Fördersätze der letzen Jahre detailliert hatten übermitteln lassen. Die Ministerin  selbst soll über Vorgänge in der Stiftung ebenfalls verärgert sein. In der Stiftungsratssitzung Ende 2015 distanzierte sich Ministerin Eva-Maria Stange (58, SPD) als Stiftungsratsvorsitzende von Reiprich, so ein Teilnehmer. Zugleich habe sie fehlende Handhabe gegen ihn eingeräumt: Die Stiftungssatzung binde ihr die Hände. In der Kritik steht auch  der stellvertretende Geschäftsführer der Stiftung, Bert Pampel. Dieser hatte über den offiziellen Account der Stiftung getwittert: „Eine Regierung, die sich nicht an Recht & Gesetz hält, trägt Mitschuld, wenn Bürger sich gegen illegale Einwanderung wehren“. Pampel war daraufhin  ein  Missbrauch des Stiftungs-Portals und eine indirekte Unterstützung der PEGIDA-Bewegung vorgeworfen worden.

Seit Wochen beschäftigte sich die öffentlichen Medien mit den Vorgängen in der Stiftung. Die Grünen-Abgeordnete Dr. Claudia Maicher: „Die kritischen presseöffentlichen Äußerungen, etwa von Karl Wilhelm Fricke und Dr. Klaus-Dieter Müller Ende Januar, machen deutlich, wie stark die sächsische Gedenkkultur und die Landeseinrichtung unter der Geschäftsführung von Siegfried Reiprich leiden.“ Die Ministerin dürfe „dem Treiben in der Gedenkstättenstiftung nicht weiter tatenlos zusehen“. Schwer wiegt  der Vorwurf des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden, Klaus-Dieter Müller,  Reiprich sei „zu konzentriertem wissenschaftlichen Arbeiten nicht fähig“.

Vorwurf auf Vernachlässigung ihrer Anliegen kommen von beiden Seiten

Ob die in diesem Zusammenhang geäußerte Kritik der kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Sächsischen Landtag, Maicher, greift, wonach sie Reiprich  „ein eklatantes Defizit der sächsischen Gedenkkultur hinsichtlich der Zeit des Nationalsozialismus“ vorwirft, bleibt bei Eingeweihten umstritten. In der Veröffentlichung der Stiftung für Januar 2016 werden den Terminen gleich drei Veranstaltungen zur NS-Zeit vorangestellt. Auch hatte der Dachverband UOKG und seine angeschlossenen Opfer- und Verfolgtenverbände vor Jahren Reiprich in einem öffentlichen Brief genau das Gegenteil vorgeworfen, wonach die Stiftung die Erinnerung an den kommunistischen Terror zugunsten  der Erinnerung an den nationalsozialistischen Terror vernachlässige. Siehe dazu auch Horst Schüler: http://www.tagesspiegel.de/wissen/ns-zeit-und-stalinismus-den-kommunistischen-terror-erlitten/7850130.html

Siegfried Reiprich, 2009 in seine jetzige Funktion nach seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer der Gedenkstätte Hohenschönhausen in Berlin gewählt, sieht sich seit Jahren heftiger Kritik ausgesetzt. So wird ihm u.a. ein unsensibler Umgang mit den Beschäftigten der ihm  unterstellten Gedenkstätten unterstellt, mit denen er auch „durchaus vermeidbare“ gerichtliche Auseinandersetzunge führe, die er „zudem auch verliere, wie jüngst in einer Klage auf Unterlassung“, wie ein Insider ggüb. unserer Redaktion erläuterte. Siehe dazu auch: https://17juni1953.wordpress.com/2013/05/30/urteil-gegen-stiftung-sachsische-gedenkstatten/

Auch die gegenwärtigen  Probleme in Stollberg führen Eingeweihte nicht zuletzt auf das „unprofessionelle Verhalten“ des Stiftungs-Direktors vor Ort zurück. Reiprich hatte 2011 nach dem Besuch des Bundespräsidenten eine ehemalige Hoheneckerin ermuntert, einen „eingetragenen Förderverein“ vor Ort zu gründen, um Fördermittel für eine Gedenkstätte zu erhalten, da der Frauenkreis als (damals noch) nicht eingetragener Verein diese Fördermitel nicht erhalten könne. Nachdem die ehemaligen Hoheneckerinen Tatjana Sterneberg und Waltraud Thiele diesen Verein zusammen mit Stollberger Bürgern gegründet hatten, setzte Reiprich die Stollberger Mitglieder nach deren Aussagen unter Druck, den Verein wieder zu verlassen und einen eigenen Verein zu gründen. Sternebergs Förderverein, der zudem eine erste umfassende Kozeption für eine Gedenkstätte vorgelegt hatte, löste sich daraufhin im letzten Jahr auf. Der zweite, von Reiprich geförderte Förderverein hingegen geriet durch ebenfalls unprofessionelle Führung in die Krise und liegt derzeit buchstäblich am Boden. MdB Marco Wanderwitz (CDU), dessen Wahlkreis dort angesiedelt ist: „Dieser Verein ist faktisch tot.“ (Freie Presse, 14.10.2016).

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Terminvorschau:

Lesung im Landtag Brandenburg zur Ausstellung Hoheneck

Potsdam, 15.02.2016/cw – Gegenwärtig wird im Foyer die Ausstellung „DER DUNKLE ORT – 25 Frauen in Hoheneck“ gezeigt, die am 12. Januar von der Landtagspräsidentin eröffnet worden war und bis zum 29. Februar zu sehen ist (Werktags: 8:00 – 18:00 Uhr).

In einer Vitrine: Literatur zum Thema Hoheneck, darunter allein drei Bücher von Ellen Thiemann, ehem. Hoheneckerin - Foto: LyrAg

In einer Vitrine: Literatur zum Thema Hoheneck, darunter allein drei Bücher von Ellen Thiemann, ehem. Hoheneckerin – Foto: LyrAg

Als weitere Begleitveranstaltung lädt der Landtag zu einer Buchlesung am 26.02.2016, 17:00 Uhr (Raum Eo60) ein. Barbara Boy liest aus ihrem jüngsten Buch „Liebe in Zeiten der Wende“.

Die fiktive Erzählung beginnt im Sachsen-Anhalt der späten Achtzigerjahre und verfolgt die Schicksale dreier DDR-Bürger sowie deren Freundschafts- und Liebesbeziehungen untereinander. Die Protagonisten hegen sehr unterschiedliche Verhältnisse zu ihrer Heimat, die vom Streben nach innerer Modernisierung der DDR über den Rückzug ins private Glück bis hin zu Republikflucht reichen.

Im Kontext der aktuellen Ausstellung von besonderem Interesse ist die weibliche Romanfigur Willi. Nach einem gescheiterten Fluchtversuch aus der DDR wird die Pastorentochter im zentralen Frauenzuchthaus Hoheneck inhaftiert. Im Zuge ihrer Recherchen führte Boy u.a. zwei Interviews mit ehemaligen „Hoheneckerinnen“. Auch auf diese Begegnungen will die Autorin im Rahmen der öffentlichen Lesung mit anschließender Diskussionsrunde eingehen.

Barbara Boy (Gerlinde Steube), Jahrgang 1948, studierte nach dem Abitur an der Pädagogischen Hochschule Erfurt Germanistik und Kunstgeschichte und Ende der 80er Jahre an der Humboldt-Universität Berlin Rehabilitationspädagogik und Kommunikationswissenschaften. Darauf aufbauend erfolgte 1993 nach entsprechenden Studien in  Bayern die Anerkennung für Sonderpädagogik und Deutsch an der Universität Würzburg. Bis 2008 war die Autorin an verschiedenen Schulen und Förderzentren tätig. Nach zwanzig Jahren Aufenthalt in Unterfranken/Bayern lebt sie heute in Berlin. Siehe auch: http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/TA/20151102/dreieck-aus-liebe-freundschaft-und-/41772482-ERFURT.html

Zeitzeugengespräch: „Freiwillig“ als Zeitsoldat – Stasi-Mitarbeiter nehmen Einfluss

Neubrandenburg/Berlin, 15.02.2016/cw – Die BStU beleuchtet in einer Veranstaltung in Brandenburg das enge Verhältnis der einstigen Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS). In der Vorankündigung zu der Veranstaltung mit dem Zeitzeugen Martin Sachse am  Mittwoch, 16. März 2016, 18.00 Uhr, Neubrandenburg, heißt es u.a.:

„In der hochgradig militarisierten Gesellschaft der DDR spielte die NVA eine wichtige Rolle. Ihre Aufgabe war die Verteidigung nach Außen und Innen. Die NVA zählte zu den „Schwerpunktbereichen“ des Ministeriums für Staatssicherheit. Mit der Einführung der Wehrpflicht in der DDR 1962 geriet damit nahezu jeder männliche DDR-Bürger in den Zuständigkeitsbereich der Stasi.
So auch der Zeitzeuge Martin Sachse. Wegen verschiedener politischer Aktivitäten und einer ihm von der Stasi attestierten „feindlichen Haltung“ zur DDR war er während seiner NVA-Zeit besonderen Schikanen ausgesetzt. In dem Gespräch wird Martin Sachse über die Überwachung durch das MfS in den Truppen und den Einrichtungen der NVA berichten. Auch auf die Gründe seiner Exmatrikulation von der Uni und seines Berufsverbotes Ende der 70er Jahre wird der Zeitzeuge eingehen.“ Martin Sachse ist heute als freier Journalist tätig. Die Moderation übernimmt Marita Richter (BStU).

Zeugnisse politischer Verfolgung: 1945 – 1989 Inhaftiert in Hohenschönhausen

Leipzig, 15.02.2016/cw – In der Gedenkstätte Museum in der Runden Ecke in Leipzig findet anläßlich der Leipziger Buchmesse eine Präsentation des Katalogs zur neuen Dauerausstellung in der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit statt. Darüber diskutieren am Freitag, 18.03.2016, 18:00 Uhr unter der Moderation von Helmuth Frauendorfer Hubertus Knabe, Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen in Berlin, Andreas Engwert und Ruth Stoltenberg.
Der Autor stellt die Geschichte des heutigen zentralen Gedenkortes an die Opfer der SED-Diktatur dar. Die Fotos von Ruth Stoltenberg bringen diesen Ort bedrückend nahe. Im Anschluss an das Podiumsgespräch berichten die ehemaligen Häftlinge Edda Schönherz und Jörg Kirschner von ihrem Schicksal.

Die Zerstörung des Nationalstaates aus dem Geist des Multikulturalismus

Berlin, 15.02.2015/cw – Dr. Werner Mäder, ehem. ltd. Senatsrat, stellt in der Bibilothek des Konservatismus, Fasanenstr.4, in 10623 Berlin (Charlottenburg) am Donnerstag, 31. März 2016, 19 Uhr, sein neues Buch vor. Das Verdienst des europäischen Nationalstaates der Neuzeit war es laut Mäder, den Einfluß indirekter Gewalten zu neutralisieren, Frieden im Innern zu schaffen und mit sozialen Errungenschaften zum wirtschaftlichen Wachstum und relativen Wohlstand beizutragen. Diese Epoche ist vorbei.
Die politische Klasse scheint, gerade in Deutschland und Österreich, den Nationalstaat offenbar als Auslaufmodell zu betrachten und betreibt dessen Schwächung. Das geschieht, so Werner Mäder, insbesondere durch die Förderung eines Massenzustroms großteils kulturfremder Zuwanderer. Dieser Zustrom untergräbt die Solidarität, löst den Staat allmählich auf und bringt eine amorphe Bevölkerung hervor. Eingebettet in die supranationale Organisation Europäische Union, so die These des Buches, drohen sich die Staaten Europas in eine Weltgesellschaft aufzulösen, in der keiner dem anderen verantwortlich ist und eine weitgehend anonyme Finanzoligarchie den Ton angibt. Die sich hier aufbauenden Gegensätze drohen, laut dem Autor, bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen zur Folge zu haben. Das Todesurteil für den Nationalstaat ist für ihn jedoch noch lange nicht gesprochen.

Dr. Werner Mäder (Jahrgang 1943), Studium der Rechtswissenschaften von 1962-68 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Freien Universität Berlin. Bis 1971 Referendar im Bezirk des Kammergerichts Berlin und Landgerichts Dortmund. Bis 2000 im Dienste des Landes Berlin, seit 1984 in leitenden Stellungen tätig; zuletzt EG-Beauftragter. Seit 2001 freier Justitiar und Rechtsanwalt. Mitglied der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. in Berlin. Mitherausgeber der wissenschaftlichen Buchreihe „Bausteine Europas“ des Forschungszentrums der Mehrsprachigkeit an der Katholischen Universität Brüssel. Zahlreiche Publikationen zum Staats-, Verfassungs- und Europarecht, zur Rechtsphilosophie und politischen Praxis, u. a. Kritik der Verfassung Deutschlands – Hegels Vermächtnis 1801–2001, Berlin 2002, sowie Vom Wesen der Souveränität, Berlin 2007.

Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung: E-Mail – veranstaltungen@bdk-berlin.org –  Fax: +49 (0)30 – 315 17 37 21 (1.076)
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Impressum: Der „Hohenecker Bote“ ist einzig der demokratischen Auseinandersetzung und den Anliegen der Verfolgten beider Diktaturen verpflichtet, parteipolitisch und vereinsrechtlich unabhängig und erscheint in der Mitte eines jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.W. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion genutzt werden. Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com ; Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786 (derzeit außer Betrieb). Anzeigen auf Anfrage.

Darmstadt, 4.02.2016/cw – Das Landgericht Darmstadt hat am gestrigen Mittwoch unter dem Vorsitz von Volker Wagner in dem Rechtsstreit zwischen ehemaligen Hoheneckerinnen und dem Vereinsvorstand entschieden (7 S 100/15). Die Berufung des amtierenden Vereinsvorstandes gegen  das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Michelstadt vom Juni 2015 wurde verworfen.

Berufung verworfen: LG Darmstadt, Vorsitzender Richter Volker Wagner (Mi.)

Berufung verworfen: LG Darmstadt, Vorsitzender Richter Volker Wagner (Mi.)

Der amtierende Vorstand unter Edda Schönherz und Konstanze Helber hatte auf einer umstrittenen außerordentlichen Mitgliederversammlung im Mai 2013 mit siebzehn Ja-Stimmen die Auflösung des Vereins „Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen“ durchgesetzt. Dagegen hatten in einem ersten Verfahren rund vierzehn Frauen Klage erhoben. Das zuständige Amtsgericht Michelstadt hatte daraufhin nach umfangreicher Beweisaufnahme die Versammlung zur Wahl des Vorstandes wie die eigens einberufene außerordentliche Versammlung mit dem Ziel der Vereinsauflösung für ungültig erklärt. Dagegen hatte der amtierende Vorstand Berufung eingelegt.

Regina Labahn, die als Wortführerin der Klägerseite diese zusamen mit der ehemaligen Hoheneckerin Catharina Mäge in der Verhandlung vertrat, äußerte sich „überglücklich“ über den Ausgang. Nun könne „nach drei Jahren der jede vernünftige Aktivität unterdrückenden Auseinandersetzungen endlich wieder seitens des Frauenkreises konstruktiv an dem Aufbau und der Gestaltung der Gedenkstätte in Hoheneck“ gearbeitet werden. Auch Mäge äußerte sich „tief befriedigt.“ Mit diesem Urteil sei „das Engagement der Klägerinnen belohnt worden, die sich trotz heftiger Widerstände unbeirrt für den Fortbestand des Vereins eingesetzt“ hätten.

Das Urteil des Landgerichtes Darmstadt wird nach Auskunft der Justizpressestelle in ca. einer Woche schriftlich vorliegen. Wir werden berichten.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.071)

Pro Patria

Hohenecker Bote

Nr.029                                                      15. Mai 2014

Führungen statt Führung:
Erstmals seit zwei Jahrzehnten kein Treffen der Hoheneckerinnen

Hoheneck/Berlin, 15.05.2014/cw – Seit über zwei Jahrzehnten trafen sich die ehemaligen Frauen von Hoheneck in Stollberg/Erzgebirge, um ihrer toten Kameradinnen zu gedenken und sich an die schreckliche Erlebnisse im einstigen größten Frauenzuchthaus der DDR zu erinnern. In diesem Jahr fällt das von den Medien stets beachtete Ereignis aus. Die amtierende Vorsitzende Edda Schönherz beteiligte sich nach vorliegenden Informationen zwar Anfang des Monats über zwei Tagen an Führungen durch die Gefängnisanlage, ließ aber die Mitglieder ohne jede Nachricht über das weitere Vorgehen des Vereins.

Tatjana Sterneberg am Grab der Vereinsgründerin Maria Stein in Lützelbach -                    Foto: LyrAg

Tatjana Sterneberg am Grab der Vereinsgründerin Maria Stein in Lützelbach – Foto: LyrAg

Hintergrund scheint die nach wie vor andauernde Auseinandersetzung um die Abstimmung über die Auflösung des Vereins vom letzten Jahr. Der neugewählte Vorstand unter Vorsitz von Edda Schönherz hatte unmittelbar nach seiner Wahl über die Auflösung abstimmen lassen, wobei 17 von rund 100 Mitgliedern für den Vorstandsantrag gestimmt hatten. Gegen den Beschluß hatten einige Frauen Klage eingereicht, über die Anfang Juli vor dem Amtsgericht in Michelstadt verhandelt werden soll.
In Stollberg selbst wird das Ausbleiben der ehemaligen Hoheneckerinnen bedauert. Man sehe die Entwicklung „mit großer Besorgnis, da gerade jetzt die Weichen für eine Begegnungs- und Gedenkstätte gestellt werden,“ sagte der Redaktion gegenüber ein Stollberger, der namentlich nicht benannt werden möchte, weil er in die Aktivitäten um die ehemalige Haftanstalt eingebunden sei.
Dagegen übt Tatjana Sterneberg, Vorsitzende des Vereins Begegnungs- und Gedenkstätte (BuG) Hoheneck e.V. deutliche Kritik. Man könne nicht einerseits „Vorträge über den Gefängnisalltag der DDR halten und sich dabei auch noch wirkungsvoll als Vorsitzende eines namhaften Vereins präsentieren und andererseits diesen Verein willentlich und sehenden Auges an die Wand fahren.“ Dieses Verhalten sei „unwürdig“ und werde dem schweren Schicksal der Frauen von Hoheneck nicht gerecht. „Hier werden zwar bezahlte Führungen durchgeführt, aber keine Führung gezeigt,“ erklärte Sterneberg.

Bundesjustizminister kündigt Erhöhung der „Opferrente“ an

Leipzig/Berlin, 15.05.2014/cw – Die Leipziger Volkszeitung (LVZ) berichtete über eine Kabinettsvorlage des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD), nach der die sogen. Opferrente für anerkannte Opfer politisch bedingter Verurteilungen durch die DDR-.Justiz an Januar 2015 um 50 auf dann 300 Euro monatlich erhöht werden soll. Im Koalitionsvertrag der GroKo waren „Verbesserungen“ für den betroffenen Personenkreis vereinbart worden.

Anklage vor Ort... Foto: LyrAg

Foto: LyrAg

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf soll sich die monatliche Ausgleichszahlung für beruflich Verfolgte um 30 auf dann 214 Euro monatlich erhöhen. Der Leistungsbetrag für Verfolgte, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, soll der Leistungsbetrag von derzeit 123 auf 153 Euro angehoben werden.
Bereits im April hatte der UOKG- und VOS-Vorsitzende Rainer Wagner auf der Generalversammlung der VOS in Friedrichroda die jetzt berichtete Erhöhungsabsichten bekannt gegeben und sich auf „vertrauliche Informationen“ berufen.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte die Vereinigung 17. Juni das durch die zwztl. erfolgte Inflations-Entwertung „überfällige Vorhaben“ der Regierung. Zugleich kritisierte der Vorstand die offenbar fehlende Bereitschaft, trotz der seit Jahren vorliegenden heftigen Kritik aller Opfer- und Verfolgtenverbände, die Bezeichnung „Opferrente“ oder „soziale Zuwendung“ abzuändern. Die Regierung solle die jetzige Novellierung des Leistungsverbesserungsgesetzes nutzen, und die Zahlung auch offiziell als „Ehrenpension“ im Gesetzestext und damit im Sprachgebrauch verankern.
Auch der Vorsitzende von UOKG und VOS, Rainer Wagner, kritisierte in einer Presseerklärung der UOKG die geplante Novellierung als „kosmetische Änderungen“, die „den Kern des Problems“ , wie „die Vererbbarkeit der Leistungen oder die Besserstellung bisher kaum berücksichtigter Opfergruppen“ ignorierten.

Öffentliche Anhörung in Berlin: „Kann man DDR-Symbole verbieten?“

Berlin, 15.05.2014/cw – Am gestrigen Mittwoch fand im Deutschen Historischen Museum unter Einbeziehung der Gedenkstätte Hohenschönhausen eine nachdenkenswerte Diskussion um die Frage nach einem möglichen Verbot von DDR-Symbolen statt. Die als Anhörung deklarierte und von ca. 70 interessierten Zuhörern im halbbesetzten Zeughauskino durchgeführte Veranstaltung sollte Möglichkeiten für den Gesetzgeber aufzeigen, das seit Jahren geforderte Verbot durchsetzen zu können.
Helmuth Frauendorfer, der die Gäste und Teilnehmer begrüßte, erinnerte eingangs an die bisherigen vergeblichen Bemühungen und verlas ein Dokument, das die Vereinigung 17. Juni aus ihrem Archiv zur Verfügung gestellt hatte. Bereits 2004 hatte deren Vorsitzender eine Initiative der Opferverbände angeregt und eine von diesen unterzeichnete Petition in deren Auftrag am 26. Mai 2004 an den Regierenden Bürgermeister von Berlin übergeben:

„Empört und tief betroffen haben wir den Auftritt von Personen in der Uniform von Volkspolizisten … am Checkpoint Charlie zur Kenntnis genommen. Es ist uns unverständlich, das der Bezirk Kreuzberg diesen Auftritt genehmigt hat. Es käme zu Recht Niemand auf die Idee, zum Beispiel vor (der) „Topographie des Terrors“ oder vor der Villa in Wannsee, in der die berüchtigter „Wannseekonferenz“ stattgefundne hat, in SS-Uniformen aufzumarschieren, um Touristen zu Erinnerungsfotos zu animieren,“ hatte Holzapfel für die Verbände formuliert.

Diskurs um Verbote: Marian Wendt, Kai Wegner, Philipp Lengsfeld, Moderator Jörg Kürschner, Birgit Neumann-Becker, Hubertus Knabe, Hartmut Richter, Sven-Felix Kellerhoff (von links) -                     Foto: LyrAg

Diskurs um Verbote:
Marian Wendt, Kai Wegner, Philipp Lengsfeld, Moderator Jörg Kürschner, Birgit Neumann-Becker, Hubertus Knabe, Hartmut Richter, Sven-Felix Kellerhoff (von links) – Foto: LyrAg

Die Diskussion um ein Verbot habe sich seither im Krise gedreht. Daher hat Hubertus Knabe eine öffentliche Anhörung angeregt, die mit tatkräftiger Unterstützung des Historischen Museums nun stattfinden könne. Dazu begrüßte Frauendorfer neben Hubertus Knabe die drei Bundestagsabgeordneten Kai Wegner (Berlin), Marian Wendt (Torgau) und Philipp Lengsfeld (Berlin), sämtlich Fraktion der CDU; Birgit Neumann-Becker, Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen in Sachsen-Anhalt; Hartmut Richter, Flüchtling und Fluchthelfer (Urteil: 15 Jahre) und Sven-Felix Kellerhoff, Redakteur DIE WELT. Der ebenfalls als Sachverständiger geladene Prof. Dr. Jan Hegemann (Strafrecht) war terminlich verhindert.

Hubertus Knabe war erwartet gut vorbereitet

In der anschließenden Diskussion, die hier leider aus Platzgründen nur kurz und eher fragmentarisch wiedergegeben kann, kamen durchaus unterschiedliche Ansätze zur Lösung des Problems zur Sprache. Am besten vorbereitet zeigte sich – Wen überrascht das? – Hubertus Knabe, der dezidiert in diversen Varianten Lösungsmöglichkeiten aufzeigte. Der Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen beklagte die Oberflächlichkeit in der öffentliche Diskussion, weil es hier nicht um das Verbot der Spreewaldgurken (Klaus Staeck, Akademie der Künste) oder das Verbot eines abgelegten Abiturs (Iris Gleicke, SPD, Ostbeauftragte der Bundesregierung) gehe. Es ginge um das Verbot der öffentlichen Präsentation von Gegenständen, die im Zusammenhang mit Verbrechen ständen. Niemand käme auf die Idee, nach einem Mord die Tatwaffe am Alexanderplatz öffentlich herzuzeigen, so Knabe. Es sei ein Problem, wenn das existierende KPD- und FDJ-Verbot in der Praxis nicht angewendet werde.
Birgit Neumann-Becker sah in der Verbotsforderung eher das tiefe Bedürfnis der Opfer nach Anerkennung ihrer Leiden. Sie teile die Forderung nach Verboten nicht, die sei 1990 versäumt worden. Anders wäre dies beim Auftritt in Treptow gewesen, weil dies gegen das Versammlungsverbot verstieß. Man solle nicht verbieten, sondern eher das Ordnungswidrigkeitengesetz entsprechend beanspruchen.

Nahe dem Brandenburger Tor lassen sich zwei arbeitslose Tschechen in DDR-Uniformen  bedrückt am 18.04.2014 von T.Sterneberg die Geschichte der Morde an der Mauer erzählen - Foto: LyrAg

Nahe dem Brandenburger Tor lassen sich am 18.04.2014 zwei arbeitslose Tschechen in DDR-Uniformen  von T.Sterneberg die Geschichte der Morde an der Mauer erzählen. Danach schlichen sie bedrückt davon… – Foto: LyrAg

Sven-Felix Kellerhoff betonte, kein Jurist zu sein. Er erhebe aber Widerspruch gegen die Behauptung, ein Vergleich beider Systeme wäre unzulässig: „Wir dürfen, wir müssen vergleichen.“ Das habe keineswegs mit einer Gleichsetzung zu tun. Er, Kellerhoff, meine, es müsste hier die Perspektive des Schutzes der Betroffenen dieser Verbrechen in den Vordergrund gestellt werden. Im Übrigen werde durch ein Verbot von Symbolen dieser Verbrechen nicht die Meinungsfreiheit eingeschränkt. So sei er aus Überzeugung gegen ein Verbot, kommunistische Meinungen zu äußern. (Anmerkung: Leider blieb in diesem Zusammenhang die durch Kellerhoff indirekt aufgeworfene Frage nach dem Umgang mit NS-Meinungen (NPD!) unbeantwortet, obwohl hier eine Möglichkeit zur Klärung dieses durchaus provozierenden Beitrages gegeben gewesen wäre.)

Hartmut Richter erinnerte daran, daß er bereits 2008, also vier Jahre nach der Initiative der Vereinigung 17. Juni, eine entsprechend Petition an den Bundestag gerichtet habe. Die Antworten waren tief enttäuschend. Auch seine vorjährige Anzeige nach dem Auftritt von DDR-Anhängern am sowjetische Ehrenmal sei eingestellt worden. „Der Gesetzgeber hat uns als Opfer dieser Verbrechen zu schützen,“ sagte Richter unter Beifall. Wir, die Opfer, hätten 1989/90 geglaubt, die Verbrecher würden zur Verantwortung gezogen werden. Wir wurden tief enttäuscht. Jutta Limbach habe sogar als Senatorin dafür plädiert, das Gefängnis in Hohenschönhausen weiterzuführen. Erst 1994 sei dort eine Gedenkstätte realisiert worden. Die Präsentation von Grenzposten am Brandenburger Tor im Jahre 2014 sei „einfach widerlich.“

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Jörg Kürschner wies als Moderator darauf hin, daß der Bundestag in seine Antworten auf die Petition Richters auf die Singularität des NS-Regime hingewiesen habe, daher könne man die DDR-Symbole nicht verbieten. Richter erwiderte direkt, man würde „uns mit dieser Aussage zu Opfern zweiter Klasse“ degradieren. Knabe erinnerte daran, daß nach dem Artikel 1 des Grundgesetzes die Würde des Menschen unantastbar ist, hier „muß der Staat eingreifen, wenn diese Würde verletzt werde.“

Ehemalige politische Häftlinge erinner ten  2009 am Potsdamer Platz an die Mauer-Morde - Foto: LyrAg

Ehemalige politische Häftlinge erinnerten 2009 am Potsdamer Platz an die Mauer-Morde
– Foto: LyrAg

Kai Wegner bezeichnete den Vorwurf der Gleichsetzung als Totschlagargument, um jede Diskussion abzuwürgen. „Natürlich ist die DDR-Diktatur nicht mit der NS-Zeit gleichzusetzen.“ Aber wenn wir junge Menschen für diese Demokratie begeistern wollen, dann müssen wir verdeutlichen , daß es keine guten und schlechten Diktaturen gebe: „Es geht nicht um Opfer zweiter Klasse, es geht um die Verhinderung weiterer Verletzungen der Opfer,“ so der Bundestagsabgeordnete und Generalsekretär der Berliner Landes-CDU.

Marian Wendt führte an, daß die CDU-Bundestagsfraktion zu diesem Thema bereits ein Gutachten eingefordert habe. Der Sachverständige hat bereits Zufügungen zu den jetzigen Überlegungen vorgeschlagen, „das müsste möglich sein.“ Wenn ich Symbole verbiete, verbiete ich nicht Lebenserfahrung, „das stimmt einfach nicht!“ Allerdings müssten Verbote „breit diskutiert werden, nicht im kleinen Kreis.“

Philipp Lengsfeld, Sohn der Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und, wie Wendt erstmals im Bundestag, erinnerte an die jüngste Debatte um eine Lehrerin, die im Unterricht mit der DDR-Fahne „rumgewackelt“ habe. Das „ist unerträglich!“ Dennoch sei er, Lengsfeld, gegen Verbote: „Durch Sozialisierungen haben wir bereits Änderungen erreicht“ und „Der jetzige Rechtsrahmen ist also ausreichend.“ Auch sei zu berücksichtigen, daß zwar der Nationalsozialismus, die SS etc. verboten worden sind, dagegen die SED, NVA und das MfS nicht. Daher gebe es aus seiner Sicht verfassungsrechtliche Probleme, ein Verbot durchzusetzen.

Unter Willy Brandt ließ der Berliner Senat 1964 Wahrheiten plakatieren: Gleichsetzung? - Foto: LyrAg

Unter Willy Brandt ließ der Berliner Senat 1964 Wahrheiten plakatieren: Gleichsetzung?
– Foto: LyrAg

Kellerhoff erinnerte daran, daß die Alliierten und das Verbot der NS-Symbole und Organisationen abgenommen hätten. Das wäre jetzt anders, daher brauche die Diskussion Zeit. (Anmerkung: 25 Jahre sind eine sehr lange Zeit. Die APO >Außerparlamentarische Opposition< hat bereits nach 20 Jahren die unzureichende Auseinandersetzung mit den NS-Tätern erfolgreich thematisiert.)

Wegner: Schüler zu Gedenkstättenbesuch verpflichten

Neumann-Becker fragte abschließend in Richtung der Bundestagsabgeordneten nach der Realität der Abgeordneten-Statements. Die Umsetzung der Opfer-Ansprüche sei offenbar eine gesetzliche Ochsen-Tour: „Wie steht es zum Beispiel mit der Beweislastumkehr für Betroffene?“ Wie könnte ein Konsens darüber erreicht werden, daß es sich bei der DDR um ein Unrechtssystem gehandelt habe? „Vor 1989 haben wir über die DDR-Symbole gelacht, heute sind diese Machtsymbole,“ sagte die Stasi-Beauftragte aus Magdeburg.

Wegner: „Becker hat Recht, das will ich gar nicht zurückweisen. Warum werden Opfer der zweiten Diktatur anders behandelt?“ Der Berliner CDU-Generalsekretär schlug vor, jeden Schüler „zu verpflichten, die Gedenkstätte in Hohenschönhausen zu besuchen.“ (Anmerkung: Sicherlich gut gemeint, trotzdem daneben. Gerade der Missbrauch in der Diktatur mit den Verpflichtungen zu Besuch verordneter Gedenkstätten sollte uns behutsam mit derartigen Forderungen umgehen lassen. Überzeugungsarbeit ist allemal demokratischer, als von Oben verordnete Gedenkstättenbesuche.) Der MdB sprach die Hoffnung aus, daß die Opfer noch den Zeitpunkt eines Verbotes der Unrechtssymbole erleben sollten.

Hubertus Knabe widersprach der Forderung nach einem anzustrebenden gesellschaftlichen Konsens (Neumann-Becker). Parteien sollten Meinungen bilden, unterschiedliche Auffassungen „sind das Salz der Demokratie.“ Andererseits habe der Gesetzgeber sofort reagiert, als die NPD am Holocaust-Denkmal demonstrieren wollte. Das Problem, um das es hier ginge, seien zum Beispiel die Aufmärsche in Treptow oder die Vorkommnisse am Brandenburger Tor. Oder auch ein Vorkommnis in der Kantine des Bundesarchivs. Dort sei eine DDR-Woche mit DDR-Symbolen auf der Speisekarte durchgeführt worden.

Der Bemerkung von Hartmut Richter, dies sei „nicht mehr zu ertragen“ und seiner Frage, wie „lange müssen wir das noch hinnehmen?“ mochten die meisten Anwesenden bis auf die Vertreter des einstigen Zentralorgans der FDJ „Junge Welt“ wohl nicht widersprechen. So stellte dann auch Marian Wendt fest: „Wir haben Handlungsbedarf!“

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Redaktion: Erklärung in eigener Sache

Berlin, 15.05.2014/hb – Infolge rechtlicher Auseinandersetzungen haben wir bereits Anfang des Jahres die Redaktion des Hohenecker Boten rechtlich von dem Verein „Begegnungs- und Gedenkstätte (BuG) Hoheneck e.V.“ getrennt. Von Anfang an war der HB zwar als Mitteilungsorgan des Vereins benannt worden, die Redaktion arbeitete aber von Beginn an unabhängig. Ebenso stand weder der HB noch die Redaktion in einem rechtlich relevanten Verhältnis zur Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., die lediglich ihre Homepage für unabhängige Gastbeiträge zur Verfügung stellte.
Da auch diese Trennung von unseren Gegnern im Rahmen der erwähnten rechtlichen Auseinandersetzungen ignoriert wird, hat sich die Redaktion entschlossen, mit der vorliegenden Ausgabe einen Schnitt zu machen und unsere monatliche Periodika umzubenennen. In Anlehnung an eine in den sechziger und siebziger Jahren vertriebene Vereinsschrift und in Erinnerung an den jahrzehntelangen Vorsitzenden und Teilnehmer am Volksaufstand von 1953, Manfred Plöckinger, der dieser Schrift den Namen gab, erscheinen wir ab dieser Ausgabe unter dem Titel „Pro Patria“ (Pro Vaterland). Weil wir seit nunmehr über zwei Jahren den Namen „Hohenecker Bote“ erfolgreich in der Szene etabliert haben, bleibt dieser Name als Untertitel erhalten.
Für die Beiträge und Veröffentlichungen unter diesem Namen trägt auschließlich die Redaktion (hb) unter Leitung von Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) die ausschließliche rechtliche Verantwortung, soweit nicht eigens Autoren-Namen angegeben sind. Die Redaktion ist weder den angeführten noch einem anderen Verein verpflichtet. Sie arbeitet ausschließlich nach presserechtlichen Grundsätzen und absolut unabhängig.
Beiträge und Erklärungen der „Vereinigung 17. Juni 1953 e.V.“ oder des Vereins „Begegnungs- und Gedenkstätte (BuG) Hoheneck e.V.) erscheinen in jeweiliger Verantwortung der Vereine und sind als solche gekennzeichnet (V.i.S.d.P. oder Impressum).

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten, jetzt: Pro Patria können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt. Die Vereinigung ist für die Inhalte nicht verantwortlich.
Impressum: „Pro Patria – Hohenecker Bote“ erscheint in der Mitte eins jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.w. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Ausgenommen davon sind wirtschaftlich ausgerichtete Institutionen oder Unternehmen. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion verwandt werden.
Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786. Anzeigen auf Anfrage.

 

 

 

Förderverein Begegnungs- und Gedenkstätte Hoheneck e.V.

Hohenecker Bote

          Nr.023                    Förderverein – Info         15. November 2013      

Spruch des Monats: „In Deutschland gilt der als gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.”                                                      Kurt Tucholsky (1890 – 1935)

Klage: Frauen von Hoheneck gegen Vereinsauflösung

Hoheneck/Darmstadt, 14.11.2013/cw – Mehrere Frauen haben jetzt gegen die Auflösung  des Vereins „Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen e.V.“ Klage beim Amtsgericht Darmstadt eingereicht. Die einst aus  politischen Gründen in der DDR verurteilten Vereinsmitglieder, die ihre Haft in dem berüchtigten Frauenzuchthaus Hoheneck (Stollberg/Erzgebirge) verbüßen mussten, wenden sich mit ihrer Klage gegen den amtierenden Vorstand, angeführt von Edda Schönherz und Konstanze Helber.  Die Klägerinnen streben mit ihrer Klage die Feststellung an, nach denen der Beschluss auf Auflösung des Vereins wie die erfolgte Neuwahl des Vorstandes aus formalen Gründen ungültig sei. Die von der Initiative bestrittene  Vorsitzende Edda Schönherz hatte der Abstimmung über die beantragte Auflösung des Vereins den von Teilnehmern als süffisant empfunden Satz vorausgestellt: „Auch mir kullern die Tränchen…“

„Wir wollen die Arbeit von Maria Stein und ihrer langjährigen Nachfolgerin Margot Jann fortsetzen. Der Auflösungsbeschluss wurde im  Mai unter fragwürdigen  Umständen ohne satzungsrechtliche Grundlage vom augenscheinlich nur zu diesem Zweck gewählten Vorstand durchgepeitscht,“ erklärte die Sprecherin der Klage-Initiative, Regina Labahn.

Das Landgericht Frankfurt/Main hatte die eingereichte Beschwerde gegen bisherige Beschlüsse des AG Darmstadt aus formalen Gründen abgewiesen, wir berichteten (HB , Oktober 2013) und die Möglichkeit der Klage bis zum, 12.11.2013 in den Raum gestellt.

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Krisen-Treffen der VOS: „Weiter so!“ und Generalversammlung

Berlin, 14.11.2013/cw – Auf dem Krisen-Treffen mehrerer Vorsitzender von Landesgliederungen der „Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS)“ am vergangenen Dienstag wurden keine bemerkenswerten  Entscheidungen getroffen. Einzig die Befürwortung einer außerordentlichen Generalversammlung in den „nächsten  vier bis sechs Wochen“ ragte als Ergebnis heraus. Ort und Zeitpunkt standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Beobachter beurteilten die ansonsten ausgebliebenen und zuvor in Rundschreiben angekündigten Beschlüsse als ein „Weiter so.“

Im 6. Stock des einstigen MfS dauerte die VOS-Sitzung bis zum Einbruch der Dunkelheit an -             Foto: LyrAg

Im 6. Stock des einstigen MfS dauerte die VOS-Sitzung bis zum Einbruch der Dunkelheit an – Foto: LyrAg

Die VOS-Vertreter hatten sich zur außerordentlichen Versammlung im einstigen Ministerium für Staatssicherheit der DDR in der Berliner Ruschestraße getroffen, um angesichts der „drohenden Insolvenz“ (BERLINER KURIER, 12.11.2013) über die Zukunft zu beraten. Man wolle, so der Beschluss, zunächst die Auswirkungen  der ausstehenden Zahlungsforderungen und deren Folgerungen für den Verein abwarten. Erst nach konkret vorliegenden Ergebnissen der anstehenden Maßnahmen und Untersuchungen sollten Konsequenzen gezogen werden.

Im  genannten Zusammenhang soll auch „heftige Kritik“ an dem im Oktober 2011 zurückgetretenen Vizevorsitzenden im Bundesvorstand, Ronald Lässig, geübt worden sein. Dieser würde “für einen großen Teil der aufgekommenen Missstände mitverantwortlich sein und würde sich jetzt der Öffentlichkeit als Saubermann der VOS darstellen oder gar seinen Rücktritt mit dieser Position begründen.”

Ab und an waren Teilnehmer durch ein Fenster zu sehen -      Foto: LyrAg

Ab und an waren Teilnehmer durch ein Fenster zu sehen – Foto: LyrAg

An der Konferenz nahmen neben Mitgliedern des Bundesvorstandes auch die Vorsitzenden der wegen der Krise neu gegründeten VOS-Vereine aus Sachsen, Thüringen und  Sachsen-Anhalt, die zumindest teilweise identisch mit den bisherigen Vorsitzenden der jeweiligen Landesgliederungen des Bundesverbandes sind, teil, unter diesen der Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen. Als  Vertreter der Landesgliederung Berlin-Brandenburg waren Petra O. und Dr. Frieder W. erschienen.

Nach Zeitungsberichten ist die Zahlungsforderung in Höhe von 104.000,00 Euro auf den 27.11.2013 befristet. Danach habe der Verein drei Wochen Zeit, im  Falle der Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden.

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Neustart der VOS in Berlin – Vorsitzende: Vera Lengsfeld

Berlin, 14.11.2013/cw – Die ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin und langjährige Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld (CDU) hat in Berlin vor wenigen Tagen einen selbständigen  VOS-Verein für den Bereich Berlin-Brandenburg gegründet und fungiert derzeit als Vorsitzende. Dies meldete am Mittwoch, 13.11.2013, ebenfalls der offenbar gut informierte BERLINER KURIER.   http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/abspaltung–lengsfeld-gruendet-neuen-opferverein,7169128,25015190.html

Der Neugründung waren teils heftige Auseinandersetzungen mit dem Bundesverband und dem vormaligen Landesverband vorausgegangen. Lengsfeld war im  Sommer als Landesvorsitzende gewählt und zunächst vom Bundesvorstand in dieser Position bestätigt worden. Ihr Vorgänger, Dr. Frieder W., hatte diese Wahl allerdings torpediert und entsprechende Neuwahlen durch die dafür satzungsgem. vorgesehenen fünf Delegierten durchführen lassen.

KURIER 13.11.2013

KURIER 13.11.2013Da W.

Da W. über drei der fünf Stimmen verfügte (Der Bundesvorsitzende: „Das sieht die Satzung so vor.“) konnte er praktisch im Alleingang einen neuen Vorstand unter Petra O. bestimmen, dem er selbst erneut angehörte. Der Bundesvorstand geht aber davon aus, dass es „derzeit keinen Landesvorstand für Berlin-Brandenburg“ gebe, so der Bundesvorsitzende auf Nachfrage.

Aber auch der Neustart durch Vera Lengsfeld scheint durch Altlasten ins Stolpern zu kommen. Denn  dem neuen  Vorstand gehören mit Edda Schönherz (siehe „Klage: Frauen von Hoheneck gegen Vereinsauflösung“, Seite 1) und Mario Röllig Mitglieder an, die sich als Vorstandsmitglieder bisheriger VOS-Gliederungen aktiv  an der Verteidigung bisheriger Zustände und der Diskreditierung von Kritikern beteiligt hatten.

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Neuwahlen – Erneute Kandidatur von Rainer Wagner ungewiss 

Berlin, 14.11.2013/cw – Im Dachverband der Opfervereine (UOKG) werden auf der nächsten Verbände-Tagung am Monatsende (30.11.-1.12.2013) Neuwahlen zum Bundesvorstand durchgeführt. Beobachter rechnen mit keinen wesentliche Änderungen in der Zusammensetzung des bisherigen  Vorstandes. Allenfalls in zwei Positionen könnten  womöglich Änderungen anstehen. So hat der bisherige Vorsitzende Rainer Wagner eine erneute Kandidatur von der künftigen „Finanzierung eines Geschäftsführers“ abhängig gemacht. Die bisherige Beisitzerin Anita Gossler ist durch umstrittene Darstellungen in ihrer Vita, u.a. in einem Buch von Helga Hirsch („Endlich wieder leben“) und in dem Buch „Der Dunkle Ort“ (be-bra-verlag) in die Kritik geraten.

Hinweis: Die bisherigen  Ausgaben des Hohenecker Boten können unter www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion  gegen Kostenbeitrag bestellt werden. Die Vereinigung hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt.

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Kom­men­tar von Tatjana Sterneberg

Die öffentliche Erklärung von Edda Schönherz und Konstanze Helber zur Aussage des Stollberger Oberbürgermeisters über die angebliche verzögerte Realisierung einer Gedenkstätte in Hoheneck ist absurd und dreist. Skandalös auch die Darstellung. Zitat: Die Mittel für den Anfangsbetrieb einer Gedenkstätte sind bei der zuständigen Stiftung Sächsische Gedenkstätten für das Jahr 2013 und das Jahr 2014 bereits eingestellt und bewilligt. Die Verwendung für die Nutzung eines Kinder-Mit-Mach-Museums ist Zweck entfremdet. Es ist abwegig und bösartig, dem OB von Stollberg, Marcel Schmidt,  derartiges unterstellen zu wollen.

Dass die derzeit bereitgestellten Investitionen zweckgebunden sind und die geplanten Umbauten hierzu auch der zukünftigen Gedenkstätte zugute kommen, wird hier schlichtweg und wider besseren Wissens unterschlagen. Auch wird eine „konstruktive Entwicklungsperspektive für die Einrichtung einer Gedenkstätte am historischen Ort“ durch den städtischen Förderverein und deren Partner bemüht, um das fehlende eigene Engagement auszublenden.

Zeitlich offensichtlich nicht orientiert, wird eineseit 25 Jahren (seit 1988 ???) bundesweite Bildungsarbeit ehemaliger Häftlinge in Bezug zu Hoheneck als Argumentation bemüht, die es zu diesem Zeitpunkt so gar nicht gab. Von Hoheneck las und hörte man über die Medien fast einzig durch Presseartikel unserer Hohenecker Kameradin Ellen Thiemann (Buch „Stell Dich mit den Schergen gut“/ 1984), seinerzeit Ressortleiterin einer Kölner Tageszeitung. Im Zusammenhang mit Zwangsarbeit für Westkonzerne erwähnte auch die  IGFM Hoheneck. Hier wird der Eindruck von Hintergrundwissen um bisherige Abläufe vermittelt, die einer gewissenhaften Prüfung nicht standhalten.

Ein  Bestreben von Schönherz und Helber, wie in ihren Einlassungen zu lesen, „schon damals“ (nach Schließung der Haftanstalt 2001) aus diesem historischen Ort eine „Gedenkstätte für Demokratie und Menschenrechte“ zum Ziel gehabt zu haben, ist billiger, weil realitätsferner Populismus. Man lobt sich selbst (für die eigene Untätigkeit?) und verschweigt dreist die jahrelangen Bemühungen von Maria Stein und Margot Jann. Seit 2012 gehörten Schönherz und Helber dem wegen der seinerzeitigen  Wahl umstrittenen Vorstand an; Konzepte und Anregungen, außer der von diesen Damen maßgeblich betriebenen Auflösung  des Vereins „Frauenkreis“ haben sie bislang nicht vorgelegt.

Mitspracherecht für Frauenkreis abgelehnt

Völlig unterschlagen wird hier ebenfalls die Vorlage eines Konzeptentwurfes durch den 1. Förderverein BuG e.V. im Dezember 2011, der u.a. dem sächsischen Landtag vor seiner Entscheidung über die Novellierung des sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes übermittelt wurde. Danach fand auch Hoheneck „als förderungswürdig“ Eingang in das überarbeitete Gesetz.  Der Hinweis der abseitig agierenden Damen auf die geschädigten Haftopfer ist in diesem Zusammenhang geradezu unglaubwürdig. Ohne Rücksprache und Diskussion mit den Mitgliedern lehnten sie in ihren Vorstandsfunktionen eine Trägerrolle in Sachen Hoheneck eigenmächtig ab und entrissen dadurch den ehemals politisch inhaftierten  Frauen jegliches Mitspracherecht.  Im Juli und November 2011 wandte sich Frau Helber schriftlich, Gott sei Dank erfolglos, an das Amtgericht Darmstadt, um sogar die Eintragung des Frauenkreises der ehemaligen Hoheneckerinnen als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister zu verhindern. Juristisch war und ist diese Eintragung aber unerlässlich, um vom Land Sachsen überhaupt als Gedenkstätte gefördert werden zu können. Herr Reiprich von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hätte hier sicherlich auf Anfrage Nachhilfe leisten können.

Demokratisch-sachlicher Diskurs sieht anders aus. Stattdessen wurde hier Porzellan zerschlagen und Glaubwürdigkeit verspielt.

V.i.S.d.P.: 2.09.2013 – Redaktion Hoheneck, Tatjana Sterneberg, Tel.: 030-30207778

 

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