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Leipzig/Berlin, 27.01.2018/cw – Hans Modrow (1928), letzter SED-Ministerpräsident der DDR, verklagt die Bundesrepublik. Der einstige Dresdner SED-Chef begehrt Einsicht in Akten, die der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) während seiner Tätigkeit in der DDR und danach bis 2012 über ihn angelegt haben. Termin: 28. Februar vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Verhandelt werden soll über „das Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste“ zur Beobachtung und Überwachung von Personen und um „Aufhebung der Schutzfrist des § 5 Abs. 8 BArchG“. Der einstige SED-Funktionär will mit seiner Klage offensichtlich die gleiche Behandlung wie einstige Opfer und Verfolgte der SED-Diktatur erreichen, denen ein Einsichtsrecht in einstige Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) zugebilligt wurde. Die Akten werden vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) verwaltet.

Allerdings sind auch diese Einsichtnahmen insofern beschränkt, als Namen Dritter unter dem Rubrum „Schutzwürdige Daten“ geschwärzt werden. So haben DDR-Verfolgte häufig nicht oder nur erschwert die Möglichkeit, einstiges „Hilfspersonal“ der Stasi, z.B. Informelle Mitarbeiter (IM) oder sonstige Zuträger (häufig aus dem Familien- oder Bekannten-/Freundeskreis) ausfindig zu machen. Täter, wie ehem. Mitarbeiter des MfS, haben allerdings kein Einsichtsrecht. Modrow sieht diese Unterschiede durchaus. Aber: Für den Betroffenen sei es unerheblich, welcher Dienst in der Telefonleitung mithört, wer die Post mitliest, wer Spitzel oder V-Leute auf ihn ansetzt, welcher Geheimdienst eine Akte über ihn führt. Er sieht in der Verweigerung auf Akteneinsicht „einen Anschlag auf die informationelle Selbstbestimmung, einen Eingriff in die vom Grundgesetz geschützten Rechte und Freiheiten, egal, in wessen Auftrag dies geschieht.“

Modrow gibt an, bereits Ende der fünfziger Jahre als damaliger FDJ-Funktionär in Berlin vom BND erfasst und beobachtet worden zu sein. Dem schloss sich nahezu nahtlos die Beobachtung durch die Geheimdienste der Bundesrepublik nach seinem Aufstieg in die SED- und Staats-Nomenklatur der DDR an. Nun will der rüstige Polit-Pensionär, er feiert am 27. Januar seinen 90. Geburtstag, offenbar wissen, ob das wiedervereinigte Deutschland zweierlei Recht praktiziert, nachdem die „Guten“ Einsicht in ihre Akten nehmen dürfen, die „Bösen“ dagegen nicht. Modrow hält die „nach wie vor vorhandene Spaltung des Landes“ auch in diesem Bereich für überholt und darüber hinaus schädlich „für ein endliches Zusammenwachsen der einst geteilten Bevölkerung“.

© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.348).

Titel HB 2014Nr.038     Einigkeit und Recht und Freiheit     15. 02. 2015

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Abschied - Richard von Weizsäcker 15. 04.1920 in Stuttgart;  † 31. 01. 2015 in Berlin

Abschied – Richard von Weizsäcker 15. 04.1920 in Stuttgart;
† 31. 01. 2015 in Berlin

 Keine „Befreiende Erklärung“

Erklärung 21.02.2015 Unterl._Berlin, 15.(21.)02.2015/cw – … mit Äußerungen gegenüber anderen Religionen (wurden und werden) Irritationen ausgelöst, über die wir ausführlich berichtet haben.

… Dies betrifft vor allem jedwede Äußerung, in die Juden, gleich aus welcher religiös berechtigt erscheinenden Sicht, eingebunden werden. … Äußerungen zu anderen Glaubensüberzeugungen müssen stets von dem Respekt gegenüber Andersgläubigen getragen sein. …

Kommentar

Von Carl-Wolfgang Holzapfel

Geändert am 21.02.2015 –  … Die  Erklärung … wäre  geeignet (gewesen), endlich eine viel zu lang anhaltende Debatte um diverse Äußerungen … zu beenden. Wir hätten eine mutige Stellungnahme ohne das sonst übliche WENN und ABER akzeptiert. …

Wir, die einstigen Verfolgten der zweiten Diktatur, hätten uns wieder gemeinsam den wirklichen Problemen zuwenden können. Dabei wären die ungeklärten Verwerfungen in der VOS und die klärungsbedürftigen Vorgänge in der UOKG sicher wichtig. Wichtiger erscheinen die nach wie vor offenen Fragen zum Beispiel um eine angemessene Entschädigung und Anerkennung von Opfern der DDR-Diktatur, die auch 25 Jahre nach deren Ende nur ansatzweise und beschämend angegangen wurden.

Es wäre spät aber nicht zu spät ein deutliches Signal gesetzt worden. Wir hätten uns an der Bereitschaft zur Korrektur orientieren können.

Siehe auch: https://17juni1953.wordpress.com/2015/02/21/hier-stehe-ich-ich-kann-nicht-anders/ (21.02.2015).

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Ausstellung: Verbrechen an Kindern in der NS-Zeit

Berlin, 15.02.2015/cw – Im Vivantes-Netzwerk für Gesundheit, in der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (Wittenau), wird vom 27.01. – 29.03.2015 die Ausstellung „Im Gedenken der Kinder – Die Kinderärzte und die Verbrechen an Kindern in der NS-Zeit“ gezeigt.

Dokumente des Verbrechens

Dokumente des Verbrechens

Ort: Oranienburger Str.285, 13437 Berlin, Haus 10, Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10.00 – 13.00 Uhr, So. 13.00 – 17.00 Uhr. Info und Anmeldung: Tel.: 030-49 85 733. Die Ausstellung wurde 2012 in dieser Form bereits im Berliner Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ gezeigt und wurde von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) konzipiert und umgesetzt. Seit 2010 war die stetig erweiterte Dokumentation bereits in Potsdam, Berlin, Hamburg, Vechta und Magdeburg zu sehen.
Über 75 Jahre nach dem Beginn systematischer Tötung von geistig und körperlich behinderten Menschen erinnert die Ausstellung „Im Gedenken der Kinder“ an das dunkle Kapitel der „Kinder-Euthanasie“ während der Zeit des Nationalsozialismus. Über 10.000 von ihnen fielen bis 1945 den verschiedenen Programmen zur Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ zum Opfer. Die dort gezeigten Fotos und Dokumente belegen ein erschütterndes Kapitel aus der NS-Zeit. Unfassbar die Beteiligung von Kinderärzten an der systematischen Ausrottung junger Leben. Die Ausstellungszeit erscheint viel zu kurz, um möglichst viele Schulklassen in diese grafische Auseinandersetzung mit einem Teil der NS-Politik zu führen. Aber auch vielen Erwachsenen sollte die Ausstellung zum Anliegen werden. Unverständlich allerdings bleibt die bisherige Wahrnehmung durch die Berliner Medien.

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Eppelmann an Ramelow:
Millionen aus SED-Vermögen für Stiftung Aufarbeitung

Suhl/Berlin, 15.02.2015/cw – Der einstige DDR-Oppositionelle Rainer Eppelmann und jetziger Vorsitzender der Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur vertrat auf der diesjährigen Geschichtsmesse in Suhl (Ende Januar) offen und unverblümt die Interessen der Aufarbeitungsindustrie. Er bescheinigte dem neugewählten Thüringer LINKE-Ministerpräsidenten Bodo Ramelow nicht nur „ein aufrichtiges Interesse an der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit seiner Partei“ zu haben. Eppelmann nutzte die Gelegenheit, dieses Lob mit der Aufforderung an Ramelow zu verbinden, „sich für die Rückzahlung von früherem SED-Vermögen an die Bundesrepublik einsetzen.“ Mindestens 1,5 Millionen Euro davon verlangte Eppelmann für seine Stiftung, um damit weitere Bildungsarbeit zu finanzieren.

Eine etwaige Forderung, diese Gelder in direkter Form den Opfern und Verfolgten der zweiten Diktatur zukommen zu lassen, verkniff sich der Aufarbeitungs-Repräsentant. Beispielsweise wäre die Verwendung der Gelder für die Finanzierung eines obligatorischen Rechtsschutzes für Opfer und Verfolgte vonnöten, die vielfach wegen fehlender finanzieller Möglichkeiten auf den Rechtsweg und damit auf die Durchsetzung berechtigter Interessen verzichten müssen. Auch die Installierung eines „Bundesbeauftragten für die Verfolgten und Opfer der DDR-Diktatur“ als Ansprechpartner und Rechtsvertreter für die Betroffenen wäre mit diesen „hoffentlich noch nicht vorab verteilten SED-Geldern“ möglich, sagte die Vereinigung 17. Juni in Berlin zu den Forderungen Eppelmanns. Es sei typisch für die „Geisteshaltung der jetzt in der Bundesrepublik saturiert angekommenen einstigen Opponenten, sich eher um die weitere Ausstattung der Aufarbeitungsindustrie zu bemühen, als sich der Anliegen derjenigen anzunehmen, die durch hunderte Jahre Haft die wahren Träger des Kampfes um die deutsche Einheit in Frieden und Freiheit gewesen sind.“

Nicht unerwartet nahm der um seine Reputation in Sachen Aufarbeitung bemühte Ministerpräsident den zugespielten Eppelmann-Ball auf und sicherte zu, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten im Bundesrat für die Zuweisung der Mittel an die Bundesstiftung einzusetzen.
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Wie sich die Bilder gleichen…

Berlin, 15.02.2015/cw – In den letzten Tagen und Wochen wurde an die dunkelsten Kapitel der nationalsozialistischen Verbrechen erinnert. Der siebzigste Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers von Auschwitz bot dafür Anlass wie vor wenigen Tagen die Erinnerung an die Zerstörung Dresdens durch angloamerikanische Bomber.
Bundespräsident Jochim Gauck bezeichnete in seiner Gedenkansprache die Bombardierung als Folge „des 30. Januar 1933 (Machtergreifung)“, ohne den es kein Dresden gegeben hätte. So sehr die Logik besticht, vermisste der aufmerksame und geschichtsbewusste Zuhörer zumindest die nachdenkliche Frage: Rechtfertigt Unrecht und Verbrechen neues Unrecht und Verbrechen? Oder anders: War die Bombardierung Dresdens nicht auch ein zu verurteilendes Kriegsverbrechen? Victor Gregg-Dresden SZ 13.2.15_

Der Berliner Senat stellte in den sechziger Jahren brisante politische Fragen mit Plakatierungen auf den Litfasssäulen in den öffentlichen Diskurs. So z.B. ein Plakat mit Abstimmungszetteln zu Wahlen im Dritten Reich und der SED-DDR. Das Hakenkreuz und das DDR-Wappen wurden gegenübergestellt: „Wie sich die Bilder gleichen.“
Niemand kam (damals) auf die verwegene Idee oder den Vorwurf der Gleichsetzung der DDR-Handlungen mit z.B. der industriell organisierten Vernichtung eines Volkes und politischer Gegner durch den NS-Staat. Die SED und zumindest gewichtige Teile ihrer Nachfolger nahmen gleichwohl diese angebliche Gleichsetzung in ihren Propagandakatalog auf, um berechtigte und belegbare Kritik an deren Verbrechen zu denunzieren. Die Denunziation wirkt bis in unsere Tage fort, nicht zuletzt transportiert von einer DDR-orientierten AntiFa und linken Gutmenschen, für die die DDR nach wie vor „die richtige Antwort auf den Faschismus“ war (und ist).

Kein Verbrechen kann Verbrechen relativieren

Mittlerweile gehört es zum Konsens dieser Republik, jegliche Kritik an einer „einseitigen“ Geschichtsdarstellung als neofaschistisch oder rechtsradikal darzustellen. Der wesentliche Unterschied liegt zwischen einer (unzulässigen) Gleichsetzung und einer (zulässigen) Vergleichbarkeit. Der Mord in Auschwitz (und anderen Mordorten) kann und darf niemals aufgerechnet werden, er steht für sich. Allein. Furchtbar. Aber es ist (und es muß) zulässig (sein), auf die Mordorgien Stalins hinzuweisen (Ukraine), auf die prozentual furchtbare Ausrottung eigener Bevölkerungsteile in Kambodscha der Roten Khmer oder eben auch auf das Kriegsverbrechen der Bombardierung von Dresden. Keines dieser Verbrechen relativiert ein anderes Verbrechen. Aber es gibt mit der Anerkennung dieser Verbrechen deren Opfern die notwendige Würde zurück. Es gibt keine Opfer erster und zweiter Klasse, wie es keine vergleichbaren Verbrechen unterschiedlicher Klassifizierung gibt.

Am 28. Februar 1933 erließ der Reichspräsident (Hindenburg) eine Notverordnung „zum Schutz von Volk und Staat“ („Reichstagsbrandverordnung“). Sie setzte wichtige, verfassungsmäßig garantierte Grundrechte – Freiheit der Person, Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Post- und Fernsprechgeheimnis, Unverletzlichkeit von Wohnung und Eigentum – außer Kraft. Die Verordnung schuf zugleich die rechtliche Voraussetzung für die sogenannte „Schutzhaft“, welche fortan auch den einzigen gesetzlichen Rahmen für die Haft im Konzentrationslager darstellte.

Unter Willy Brandt ließ der Berliner Senat 1964 Wahrheiten plakatieren: Gleichsetzung? - Foto: LyrAg

Unter Willy Brandt ließ der Berliner Senat 1964 Wahrheiten plakatieren: Gleichsetzung?
– Foto: LyrAg

Die Konzentrationslager waren keine Erfindung der Nazis, da es in der Geschichte schon zuvor immer wieder Internierungslager gleichen Namens gegeben hatte (Südafrika und Sibirien, zum Beispiel). Waren die KZ der Nazis damit weniger schlimm? Lassen sich die KZ unter Hitler dadurch relativieren, weil es solche vor Hitler und nach Hitler gab?

Antifaschistische DDR plante KZs nach NS-Vorbild

Den teuflischen Plan, Isolierungslager und Internierungslager nach dem Vorbild der KZs im Dritten Reich aufzubauen, fasste die Staatsführung der DDR nicht erst in den 80er-Jahren. Bereits 1967, nur zwei Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg, ließ der Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, genaue Richtlinien in einer Durchführungsbestimmung niederlegen. Darin heißt es, dass Personen und Personengruppen festzunehmen sind, „die unter dem begründeten Verdacht stehen, staatsfeindliche Handlungen zu begehen, zu dulden oder davon Kenntnis haben.“ Und weiter: „…Personen und Personengruppen zu isolieren beziehungsweise unter Kontrolle zu halten, die unter dem begründeten Verdacht stehen, durch ihre Handlungsweise gegen die Interessen und Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und ihre Verteidigungsbereitschaft zu verstoßen,“ (siehe Thüringer Allgemeine, 2.02.2015).

Auch die „antifaschistische“ DDR plante diese Internierungslager für politisch missliebige Personen. Und als dies erstmals geplant wurde (1967) existierte auf gesetzlicher Grundlage im Gegensatz zur „neofaschistischen“ Bundesrepublik in der DDR noch die Todesstrafe. Wir wissen leidvoll, daß diese auch gegen politisch Andersdenkende vollstreckt wurde.

In einer ernsthaften Diskussion um die Aufarbeitung der Verbrechen durch die zweite Diktatur ist es sicherlich hinderlich (weil unzulässig), die Dimension der Verbrechen des NS-Staates mit der Dimension der Verbrechen durch die SED-DDR auf eine Stufe zu stellen, wie dies hin und wieder durch Opfer und Verfolgte der zweiten Diktatur geschieht. Diese oftmalige Gleichsetzung geschieht aus einer schweren Verletzung der DDR-Diktatur-Opfer, ist nur so erklärbar. Die mangelnde Empathie, das breit nicht vorhandene Verständnis für die durchlittenen Leiden in den Kellern der kommunistischen Gestapo oder deren Lagern und Strafeinrichtungen, der unsensible, weil unreflektierte Hinweis gar, dies sei alles Folge der Machtergreifung (Joachim Gauck), Hitler sei also Schuld an Bautzen, Cottbus, Brandenburg, Hohenschönhausen und, und, und … nach 1945, die Weiternutzung von NS-KZ durch die siegreiche Sowjetarmee (Sachsenhausen, Buchenwald) sei letztlich ebenfalls von Hitler initiiert, ist unseriös und für die von der SED-Diktatur Betroffenen tief verletzend. Er zwingt, er peitscht geradezu verzweifelte Opfer der zweiten Diktatur in die eigentlich nie gewollte Gleichsetzung, weil sie hoffen, sich nur so Gehör verschaffen zu können.

Wir müssen es (wieder) zulassen, Verbrechen als solche bezeichnen zu dürfen, ohne dem notorischen Verdacht der Gleichsetzung ausgesetzt zu werden. Wir müssen akzeptieren, dass es für ein Opfer politischer Verfolgung völlig gleich ist, ob es vor oder nach 1945 in einem KZ eingesperrt war, weil die Leiden jeweils subjektiv gleich empfunden wurden. Wir müssen 25 Jahre nach der friedlich erreichten Wiedervereinigung den Opfern der Diktaturen gleichen Status und gleiche Rechte zusprechen, denn Recht ist unteilbar. Unrecht ebenso.

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Über 100.000 Euro aus dem Steuertopf für Anti-PEGIDA-Kundgebung

Dresden, 14.02.2015/cw – Jetzt muss der Steuerzahler auch  für die Organisation von Demonstrationen gegen Bürgerproteste aufkommen. Darüber informierte die AfD-Fraktion im Dresdner Stadtrat in einer Presserklärung.
Danach teilte Oberbürgermeisterin Helma Ulrike Orosz (CDU) in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Fraktion (AF0242/15) mit, dass sie von den insgesamt anfallenden Kosten in Höhe von 105.496,68 Euro pauschal einen Anteil i.H.v. 30.000 Euro aus ihrem Budget für die Anti-PEGIDA-Kundgebung zur Verfügung gestellt habe. Den größeren Anteil habe der Freistaat übernommen. Die Kundgebung „Für Dresden, für Sachsen – für Weltoffenheit, Mitmenschlichkeit und Dialog im Miteinander“ fand am 10. Januar 2015 auf dem Neumarkt statt.
Kommentar der AfD-Fraktion: Damit wurde „nicht nur die staatliche Neutralitätspflicht verletzt, sondern auch ungeniert in den Steuergeldtopf gegriffen.“

Daten-Scan von Demonstranten

Suhl, 9.02.2015/cw – Demonstranten, die sich zu einer SEGIDA-Demo in Suhl einfanden, sollen nach Berichten von Teilnehmern erst durch Polizei-Absperrungen gelassen worden sein, nachdem deren Personalpapiere von Polizeibeamten gescannt worden waren. Im Gegensatz zu dieser „in einer Demokratie ungewöhnlichen Kontrolle“ konnten linke Gegendemonstranten ohne vergleichbare Kontrollen die Sperre passieren.

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„IM“ oder „V-Mann“ – wo liegt da der Unterschied?

München/Berlin, 15.02.2015/cw – Nach Medien-Berichten hat das Bundesinnenministerium den Bundesländern den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ zugeleitet. Damit soll zum ersten Mal der Einsatz sogen. „Vertrauensleute“ und verdeckter Ermittler durch den Geheimdienst gesetzlich geregelt werden. In dem in das Verfassungsschutzgesetz neu eingefügten § 9a soll u.a. der Begriff „Vertrauensleute“ definiert werden. Danach sind V-Leute „Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit (mit dem Verfassungsschutz) Dritten nicht bekannt ist.“ Es handele sich um Informanten, die zwar zur kriminellen oder extremistischen Szene gehören, aber dem Staats für Geld Informationen liefern. „Verdeckte Ermittler“ hingegen sind die eigenen Leute des Verfassungsschutzes, die „unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende“ arbeiten und in die kriminelle oder extremistische Szene eingeschleust werden.
Opfer der einstigen von der SED gesteuerten DDR-Stasi fragen sich schon länger, wo der Unterschied zwischen einem einstigen „IM“ der Staatssicherheit und einem „V-Mann“ des Verfassungsschutzes liegt. An der formalen gesetzlichen Regelung allein kann kein Unterschied festgemacht werden. Auch die Volkskammer der DDR hatte am 8. Februar 1950 einstimmig das Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit beschlossen.

Bedenken werden ebenfalls gegen die mögliche politische Instrumentalisierung, also den möglichen Missbrauch des Verfassungsschutzes durch Parteien erhoben, die diesen durchaus auch zur Erforschung und Ausschaltung der politischen Konkurrenz nutzen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit ein Verbot der NPD unter Hinweis auf die Einschleusung von V-Leuten in maßgebliche Funktionen der rechtsextremen Partei abgelehnt. Gewählte Politiker der SED-Nachfolgepartei DIE LINKE waren ebenfalls in die „Beobachtung“ durch den Verfassungsschutz einbezogen worden. Die Geheimdienste werden vom sogen. „Vertrauensmännergremium“, seit 2009 „Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)“ kontrolliert, dem keine Bürger sondern ausschließlich Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien angehören. (946/038)
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Von Eduard Pröls

Leipzig, 9.08.2015/ep – Bereits das Demonstrationsverbot in Dresden am 19. Januar 2015 hatte in Deutschland für Diskussionen und Sorgen um das Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit geführt. Begründung waren Hinweise, es könnte einen terroristischen Anschlag auf einen der Veranstalter und Redner geben.
Keine drei Wochen später gibt es nun das nächste Versammlungsverbot: Diesmal in Leipzig für den 9. Februar. Die Begründung: Polizeinotstand!

Jeder kann (sollte) diesen offenen Brief unter dem angegebenen LINK unterzeichnen.

Jeder kann (sollte) diesen offenen Brief unter dem angegebenen LINK unterzeichnen:

http://citizengo.org/de/18571-versammlungsfreiheit-sicherstellen

„Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass in Sachsen offenbar Polizeinotstand herrscht und es nicht möglich ist, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“, sagte der Leipziger Oberbürgermeister Jung am Samstag, 07.02.2015.
Interessant ist, dass sowohl das sächsische Innenministerium, als auch z.B. der CDU-Innenpolitiker Christian Hartmann erklären, von einem „Polizeinotstand“ könne keine Rede sein. Die Demonstrationen könnten mit 1000 Beamten hinreichend abgesichert werden.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, sieht in dem Demo-Verbot einen „Offenbarungseid der Politik“ und eine Kapitulation des Rechtsstaates. Er wies die Verantwortung dafür klar dem Dresdner Innenministerium zu. „Die Sparpolitik der vergangenen Jahre, die zu massiven Personalbestandskürzungen bei der Polizei geführt hat, fällt der politischen Führung jetzt auf die Füße und beschädigt unseren Rechtsstaat.“ Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, forderte Konsequenzen.

Pikant ist, dass anscheinend das Demonstrationsverbot auch aus politischem Kalkül erfolgt, denn „der Streit zwischen der Stadt Leipzig und der Staatsregierung in Dresden über die Polizeistärke in der Stadt ist nicht neu. Seit Jahresbeginn war es zu mehreren Anschlägen auf Polizeistationen in Leipzig gekommen, die vermutlich von Linksextremen verübt worden waren. Die linksextreme Szene in Leipzig ist neben Hamburg und Berlin eine der größten in Deutschland, über rund 750 Mitglieder soll sie laut Verfassungsschutz verfügen. Oberbürgermeister Jung hatte denn auch vor einer Woche in einem Brief an Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) beklagt, dass zu wenig Polizei in der Stadt sei und generell mehr Polizisten für Leipzig angemahnt. Dies lehnte Tillich jedoch ab“ (Die Welt, 07.02.2015).

Ein weiteres Indiz für politisches Kalkül könnte die Tatsache sein, dass zwar die eine Demonstration wegen Polizeinotstandes verboten, die diversen Gegendemonstrationen aber erlaubt wurden.
Die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht sind ein hohes Rechtsgut. Hier geht es darum, dass der Staat diese Grundrechte gewährleisten muss und sie nicht zur Verfügungsmasse egal welcher Überlegungen politischer Instanzen machen darf!

Mit der Unterzeichnung der Petition äußern Sie gegenüber dem sächsischen Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) Ihren Protest gegen staatliche Willkür und einen Mißbrauch von Grundrechten durch politische Interessen.

V.i.S.d.P.: Eduard Pröls – petitionen@citizengo.org

Dresden/Berlin, 12.12.2014/cw – Die PEGIDAPatriotische Europäer Gegen die Islamisierung des Abendlandes – hat am Tag der Menschenrechte ein bemerkenswertes Positionspapier veröffentlicht. Zumindest inhaltlich straft PEGIDA damit Kommentatoren und Politiker Lügen, die diese offensichtliche Volksbewegung („Wir sind das Volk!“) in eine extremistische Ecke reden oder schreiben wollen. Ob die auf der letzten Demo in Dresden unter den Demonstranten befindlichen (geschätzten) 400 Extremisten mit diesen Thesen einverstanden sein werden, darf bezweifelt werden. Mit 10.000 Teilnehmern fand in Dresden kürzlich die bisher größte Protestversammlung statt.

Für den 15. Dezember hat PEGIDA erneut zu einer Demo in Elb-Florenz aufgerufen. Start am Skatepark in der Lingnerallee um 18:30 Uhr. Am gleichen Tag soll eine als „Spaziergang“ bezeichnete Demo in Bonn stattfinden. Die geplanten Veranstaltungen u.a. in Düsseldorf, Köln und Unna, ebenfalls NRW, sind „wegen der Feiertage“ auf das neue Jahr verschoben worden, so die PEGIDA-Organisatoren aus NRW in einer im Netz verbreiteten Mitteilung.

Nachstehend geben wir das Positionspapier zur Kenntnis, um einen Beitrag zur sachorientierten Diskussion über PEGIDA zu leisten. In dem Papier, u.a. veröffentlicht unter http://pegida.de/ heißt es: (905)

1. PEGIDA ist FÜR die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen und politisch oder religiös Verfolgten. Das ist Menschenpflicht!
2. PEGIDA ist FÜR die Aufnahme des Rechtes auf und die Pflicht zur Integration ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (bis jetzt ist da nur ein Recht auf Asyl verankert)!
3. PEGIDA ist FÜR dezentrale Unterbringung der Kriegsflüchtlinge und Verfolgten, anstatt in teilweise menschenunwürdigen Heimen!
4. PEGIDA ist FÜR einen gesamteuropäischen Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge und eine gerechte Verteilung auf die Schultern aller EU-Mitgliedsstaaten! (Zentrale Erfassungsbehörde für Flüchtlinge, welche dann ähnlich dem innerdeutschen, Königsteiner Schlüssel die Flüchtlinge auf die EU-Mitgliedsstaaten verteilt) und für dessen konsequente Umsetzung!
5. PEGIDA ist FÜR eine Senkung des Betreuungsschlüssels für Asylsuchende (Anzahl Flüchtlinge je Sozialarbeiter/Betreuer – derzeit ca.200:1, faktisch keine Betreuung der teils traumatisierten Menschen)
6. PEGIDA ist FÜR ein Asylantragsverfahren in Anlehnung an das holländische bzw. Schweizer Modell und bis zur Einführung dessen, FÜR eine Aufstockung der Mittel für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) um die Verfahrensdauer der Antragstellung und Bearbeitung massiv zu kürzen und eine schnellere Integration zu ermöglichen!
7. PEGIDA ist FÜR die Aufstockung der Mittel für die Polizei und GEGEN den Stellenabbau bei selbiger!
8. PEGIDA ist FÜR die Ausschöpfung und Umsetzung der vorhandenen Gesetze zum Thema Asyl und Abschiebung!
9. PEGIDA ist FÜR eine Null-Toleranz-Politik gegenüber straffällig gewordenen Asylbewerbern und Migranten!
10. PEGIDA ist FÜR den Widerstand gegen eine frauenfeindliche, gewaltbetonte politische Ideologie aber nicht gegen hier lebende, sich integrierende Muslime!
11. PEGIDA ist FÜR eine Zuwanderung nach dem Vorbild der Schweiz, Australiens, Kanadas oder Südafrikas!
12. PEGIDA ist FÜR sexuelle Selbstbestimmung!
13. PEGIDA ist FÜR die Erhaltung und den Schutz unserer christlich-jüdisch geprägten Abendlandkultur!
14. PEGIDA ist FÜR die Einführung von Bürgerentscheidungen nach dem Vorbild der Schweiz!
15. PEGIDA ist GEGEN Waffenlieferungen an verfassungsfeindliche, verbotene Organisationen wie z.B. PKK
16. PEGIDA ist GEGEN das Zulassen von Parallelgesellschaften/Parallelgerichte in unserer Mitte, wie Sharia-Gerichte, Sharia-Polizei, Friedensrichter usw.
17. PEGIDA ist GEGEN dieses wahnwitzige “Gender Mainstreaming”, auch oft “Genderisierung” genannt, die nahezu schon zwanghafte, politisch korrekte Geschlechtsneutralisierung unserer Sprache!
18. PEGIDA ist GEGEN Radikalismus egal ob religiös oder politisch motiviert!
19. PEGIDA ist GEGEN Hassprediger, egal welcher Religion zugehörig!

V.i.S.d.P. für den redaktionellen Teil: Redaktion Hoheneck, Berlin

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