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Berlin, 03.01.2018/cw – Im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es unmissverständlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Mit dem noch vom alten Bundestag am 1.09.2017 verabschiedeten und am 1.10.2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG – https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.html) wird der Artikel 5 GG einfach ignoriert. Durch das NetzDG wird die Meinungsfreiheit in einem bisher in der Geschichte der Bundesrepublik (West) nicht gekanntem Ausmaß eingeschränkt und in realitas eine (noch eingeschränkte) Zensur eingeführt. Unter Hinweis auf eine tatsächliche oder vermeintliche sogenannte Haßsprache sollen künftig unliebsame Beiträge in sozialen Medien unterdrückt bzw. gelöscht werden. Ab 1. Januar 2018 endet die festgelegte Übergangsphase. Danach drohen Internetunternehmen drastische Geldstrafen, wenn sie nunmehr offensichtlich strafbare Beiträge nach dem NetzDG nicht innerhalb von 24 Stunden löschen.
Die sozialen Medien werden unter Ausschaltung der Judikative verpflichtet, entsprechende Beiträge ohne Anhörung der Betroffenen schnellstmöglich (innerhalb von 24 Stunden) zu löschen. Das durch den amtierenden Justizminister Heiko Maas (SPD) erarbeitete bzw. verantwortete Gesetz bestimmt in der Praxis, dass schon ein falsches oder nicht beleidigendes Wort ausreicht, um einen ganzen Beitrag zu löschen. Damit bestimmt erstmals wieder eine deutsche Regierung nach dem Ende der SED-Diktatur und nicht einmal dreißig Jahre nach dem Fall der Mauer die Grenzen der Meinungsfreiheit. Zu den umstrittenen Folgen dieses Gesetzes gehören in jüngster Zeit bereits die entsprechende Unterdrückung von Nachrichten und Diskussionen um die Folgen terroristischer Anschläge, die offiziell nicht mehr als „islamistisch“ bezeichnet werden (dürfen), um eine kontroverse Flüchtlingspolitik nicht in Frage zu stellen.
Merkel-Kritikerin ausgeladen
Freilich hat eine Zensur viele Facetten und kann nicht in jedem Fall auf das NetzDG zurückgeführt werden. So reichte in der Vergangenheit bereits ein entsprechender Druck durch die Bundesregierung auf die Medien aus oder begründeten die Vermutung auf eine „freiwillige“ Selbstbeschränkung aufgrund der jeweiligen politischen Einstellung von Journalisten. Die rechtskonservative Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT dokumentierte zum Jahreswechsel einige Beispiele aus dem abgelaufenen Jahr.
So lud das ZDF eine für die ZDF-Wahlarena „Klartext, Frau Merkel“ vorgesehene Fragestellerin kurz vor Sendebeginn aus, weil diese die Kanzlerin nach einem möglichen Zusammenhang zwischen der Flüchtlingspolitik und der Einreise des Berlin-Attentäters vom 19. Dezember 2016 befragen wollte.
Selbst „anerkannte“ honorige Journalisten, wie der allseits bekannte und oft satirische Kritiker Henrik M. Broder, u.a. Kolumnist der Springer-Zeitung DIE WELT und dessen Kollege und Islam-Experte Hamed Abdel-Samad traf bereits im vorauseilenden Gehorsam die Zensur. Beide hatten für das Internet-Portal „Achse des Guten“ Seyran Ates, die in Berlin eine Reformmoschee führt und wegen permanenter Morddrohungen unter ständigem Polizeischutz steht, interviewt. Broder hatte u.a. nach der Solidarität „angeblich friedlicher Muslime“ gefragt und Ates hatte geantwortet: Vielleicht seien diese doch nicht so friedlich. Youtube löschte das entsprechende Video. Die Plattform will allein 10.000 neue Mitarbeiter für die Kontrolle und das Löschen von „extremistischen“ Inhalten einstellen. Wer wollte gegen diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Bundesregierung Einwände haben?
Karikatur zensiert
Nachdem der Unternehmer Kolja B. über Twitter fragte, ob der Justizminister Heiko Maas noch zu seiner Aussage stehe, nach der es keine nachweisbare Verbindung zwischen Terroristen und Flüchtlingen gebe und ein weiterer kritischer Tweet gegen den Minister folgte, sperrte Twitter den Account vorübergehend. Nachdem B. es danach ironisch als „total gemein“ bezeichnete, dass Heiko Maas´ Buch gegen Rechts nicht positiv rezensiert worden sei, folgte prompt die dauerhafte Sperre durch Twitter.
Selbst Satire darf nicht mehr unzensiert verbreitet werden. So sperrte Facebook den Chefredakteur der JF wegen der geposteten Karikatur „Ehe für alle“ für drei Tage und drohte eine dauerhafte Sperrung an, falls Dieter Stein die Zeichnung noch einmal verbreiten würde.
Die Autoren eines akribisch recherchierten Beitrages zur Kriminalität von Flüchtlingen, David Berger, Ines Laufer und Karoline Seibt wurden für 30 Tage von Facebook für die Verbreitung ihrer Recherchen gesperrt. Der beanstandete Text beinhaltete Grafiken und beruhte auf offiziellen Kriminalitätsstatistiken. „Bestrafe einen, erziehe viele“, kommentierte Publizist David Berger diese Sperre.
Nicht tolerierbare Rückentwicklung demokratischer Standards
Aufgrund der jüngsten und „äußerst bedenklichen Entwicklung gegen die unverzichtbare Meinungsfreiheit“ warnte der einstige Aktivist gegen die Berliner Mauer und Vorsitzende der Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin, Carl-Wolfgang Holzapfel, in einer Erklärung des Vorstandes vor einer „nicht tolerierbaren Rückentwicklung demokratischer Standards, die uns einst im Kampf gegen die Verletzung demokratischer Grundrechte geprägt haben.“ Holzapfel erinnerte an die „demokratische Kampfbereitschaft einer einstigen Außerparlamentarischen Opposition gegen seinerzeitige Versuche, demokratische Rechte einzuschränken.“ Es sei „verwunderlich und höchst gefährlich für unseren Staat, dass das Bewusstsein für die Verteidigung unverzichtbarer Grundsätze der Verfassung“ offenbar auf eine breite Gleichgültigkeit in der Bürgerschaft stoße. Diese Gleichgültigkeit begünstige „auf fatale Weise die immer offenbarer werdende Absicht von Politikern, den Weg der Einschränkung von Grundrechten ungehindert fortzusetzen. Wenn wir so weitermachen,“ so Holzapfel, „brauchen wir 2019 erst gar nicht in den Jubel zum 30jährigen Fall der Mauer in Berlin auszubrechen, da dies dann lediglich zu einem Akt der Heuchelei werde.“ Freiheit bedürfe des „täglichen Kampfes“ um ihren Bestand. Holzapfel war 1966 wegen seines permanenten Einsatzes für Menschenrechte in Ostberlin zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden.
Lesen Sie auch: http://www.zeit.de/2017/53/soziale-netzwerke-facebook-macht-niall-ferguson-historiker
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Berlin, 28.01.2016/cw – Mit einer kleinen medialen Sensation macht die konservative Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT diese Woche (Donnerstag) auf: „Die linke „tageszeitung“ (taz) erschleicht sich in Berlin ein Baugrundstück zum Schleuderpreis. Der Subventionsskandal ist jetzt ein Fall für den Staatsanwalt.“
Chefredakteur Dieter Stein dazu: „Stolz verkündete die linke Tageszeitung „taz“ vor einem Jahr, an ein Baugrundstück in der feinen Friedrichstraße gekommen zu sein. Und zwar „vergünstigt“. Das Grundstück sei nämlich per „Direktvergabe“ unter Wert über den Tresen gegangen.“ Nach Recherchen der JF wurde das Grundstück für mindestens 1 Million Euro unter Wert an die „taz“ verkauft. Stein: „Ein Skandal, der jetzt nach einer Anzeige der JF zum Fall für den Staatsanwalt geworden ist. Die zusätzliche Subvention des „taz“-Neubaus mit Fördermitteln aus einem Regionalfond in Höhe von 3,8 Millionen Euro wird zum Prüffall der EU-Kommission.“
„Der Kaufpreis ist deutlich zu gering“
In der aktuellen JF berichtet die Wochenzeitung unter THEMA auf Seite 17 über den neuesten Berliner Subventionsskandal: „Der Berliner Senat finanziert die Expansion der linken Tageszeitung „taz“ und „Laut Gutachten wurde ein Grundstück zu günstig verkauft.“
Interessant dabei scheint die Tatsache, dass weder die sogen. Hauptstadtpresse noch TV-Formate (z.B. RBB/Abendschau, KONTRASTE etc.) bisher über den Vorgang berichtet haben. Die JUNGE FREIHEIT ist in der Regel im Zeitschriftenhandel zu erwerben.
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