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Potsdam, 11.01.2017/cw – Zu einem Eklat kam es am vergangenen Montag im Landtag Brandenburg. Dort wollte sich der SPD-Kandidat für die Nachfolge von Joachim Gauck, Frank-Walter Steinmeier, den Fraktionen vorstellen. Steinmeier ist auch offizieller Kandidat der CDU/CSU. Eingeladen hatte die Landtags-Präsidentin, Britta Stark (SPD): „Gedankenaustausch mit Mitgliedern der Fraktionen und der parlamentarischen Gruppe sowie mit Brandenburgs Wahlfrauen- und -männern“.
Zu einem Eklat kam es, als dem zu diesem Termin erschienenen Wahlmann für die Bundesversammlung, dem AfD-Fraktionschef Alexander Gauland sowie weiteren Abgeordneten der AfD-Fraktion der Zutritt verwehrt wurde.
Die AfD-Fraktion äußerte in einer Presserklärung ihre Empörung: „Der Brandenburgische Landtag hat heute … ein unwürdiges Schauspiel erlebt. Die SPD verweigerte den AfD-Abgeordneten den Zutritt zu der Veranstaltung, obwohl diese von der Landtagsverwaltung als fraktionsübergreifend angekündigt worden war.“ Der AfD-Fraktionschef Alexander Gauland dazu: „Diese Ausgrenzung der AfD ist eine eklatante Verletzung der demokratischen Spielregeln. Es ist erschütternd, dass eine Partei wie die SPD, die über eine stolze demokratische Tradition verfügt, sich auf dieses Niveau begibt.“
Die Brandenburger AfD-Fraktion vermutet, das die SPD wohl befürchtete, Steinmeier würde durch kritische Fragen der AfD in Bedrängnis geraten und dadurch „die schöne Inszenierung im Potsdamer Stadtschloss … Risse bekommen hätte.“
Parlamentarisches Nachspiel?
Ob dieser skandalöse Vorgang ein parlamentarisches Nachspiel haben wird, ist derzeit nicht bekannt. Befremdlich wirkt in diesem Fall das überwiegende Schweigen der Medien, die sich ansonsten als „Wächter der Demokratie“ schnell laut und empört über derartige Vorgänge, zumal im parlamentarischen Raum, zeigen. Vermutlich ist die aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung „garantierte Wahl“ von Steinmeier ein weiterer Anlass, den Brandenburger Eklat zu übergehen. Lässt sich doch das vorhersehbare Wahlergebnis dadurch nicht mehr beeinflussen. Dadurch ist eine „Skandalisierung“ der Potsdamer Vorstellung des Kandidaten vermutlich „nicht von Interesse“. Einmal mehr werden so die Wähler über die praktizierten Vorgänge im parlamentarischen Spektrum nicht informiert, also im Unklaren gelassen.
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Berlin, 7.03.2012/cw – Nur noch elf Tage, dann haben wir einen neuen Bundespräsidenten, innerhalb von zwei Jahren das dritte Staatsoberhaupt. Wenn alles nach den Vorgaben unserer Staatslenker geht – und nichts spricht bisher dagegen – dann wird sich die Republik mit einem Präsidenten Joachim Gauck anfreunden müssen. Einprägen braucht sich den Namen niemand mehr, denn wie selten zuvor in der jungen Geschichte der zweiten bzw. (nach dem 2. Oktober 1990) dritten deutschen Republik ist der Name des (künftigen) Präsidenten jedem Kleinkind bekannt, dank einer vorauseilenden Lobes-Hymnen-Berichterstattung aller verfügbaren Medien (mit Ausnahme der zu vernachlässigenden linken Klarsfeld-Presse).
Die Wahl vom 18. März ist also gelaufen, nur noch ein notwendiges (teures) Prozedere ist durchzuführen, um den gesetzlichen Normen zu genügen. Zwar hält man sich auch hier – streng genommen – nicht unbedingt an den Wortlaut des Gesetzestextes, sonst würde man „aus den Reihen der Bundesversammlung“ einen Vorschlag / eine Kandidatur vortragen, aber die Norm bleibt: Es genügt nicht, einen Präsidenten der Herzen medial auszurufen, ER muß formal gewählt werden. So weit, so gut.
Dirk Lahrmann, ein Leser unseres Forums, wies auf die Strafbarkeit möglicher Kritik an einem gewählten Staatsoberhaupt hin (§ 90 StGB). Das ist zwar richtig, doch zeigt die Kampagne gegen den Gauck-Vorgänger im Schloss Bellevue, dass auch hier sicherlich mit zweierlei Maß gemessen wird. Bundespräsident ist nicht gleich Bundespräsident, das haben wir ja verinnerlicht. Etwas anderes bewegt mich:
In vielen Zuschriften kam und kommt nicht nur Kritik zum Ausdruck, sondern sind – vorsichtig ausgedrückt – auch Spuren von Hass erkennbar, womöglich eine Folge der kaum noch verkappten Hass-Tiraden gegen Christian Wulff. Dennoch sind diese Gefühlsausbrüche abseits gerechtfertigter Kritik wenig hilfreich, egal, ob gegen Wulff oder gegen Gauck (oder sonst wen) gerichtet. Viel eher würde eine alte Kirchensitte greifen. Früher forderte der Pfarrer vor einer Eheschließung dazu auf, alle Gründe, die gegen eine Verbindung sprächen, „jetzt“ (also vor der Eheschließung) zu benennen, ansonsten aber „für immer zu schweigen“.
Hätten wir so eine Formel auch für dieses wichtige Staatsamt eingeführt, wäre uns aktuell einiges erspart geblieben, vielleicht sogar der eine oder andere Bundespräsident, der früher in der NSdAP gewesen sein soll. Denn die Kritik, die so „urplötzlich“ gegen Wulff aufbrach und als Medien-Tornado bleibende Verwüstungen hinterließ, betraf im Kern Vorgänge, die alle schon vor seinem Amtsantritt zumindest als Fußnoten bekannt waren. Hätte also der Bundestagspräsident nach der Wulff-Nominierung diese in der nachfolgenden Bundestagssitzung bekannt gegeben und dazu aufgefordert, Hinderungsgründe „jetzt“ – also bis zur Wahl – vorzutragen, danach allerdings „für immer zu schweigen“, wäre uns dieses unwürdige Spektakel erspart geblieben.
Wir brauchen also keine Hinweise auf mögliche strafbewehrte Paragrafen. Wir tragen unsere Kritik an dem Kandidaten Joachim Gauck in diesem Forum bis zur erfolgten Wahl vor und werden danach „für immer schweigen“. Dieses Forum wird nach dem 18. März für Kritik am Staatsoberhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen. Punkt. Solange aber lasst uns alle Argumente zusammentragen und offen diskutieren, die gegen diesen Kandidaten sprechen. Niemand soll sagen dürfen: Das habe ich nicht gewusst.
Carl-Wolfgang Holzapfel
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