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Bundesregierung verbietet Zeigen Ukrainischer Fahne

Berlin, 12.06.2022/cw – Als „historische Veteranen des Aufstandes von 1953“ wollten wir ein symbolisches Zeichen der Solidarität mit der Ukraine setzen. Darum plante die Vereinigung 17. Juni, zur Gedenkfeier der Bundesregierung auf dem Friedhof Seestraße inmitten der Ehrengäste einen Stuhl freizuhalten. Hier sollte eine Ukrainische Fahne mit einer Rose an die „Kämpfer für Einigkeit und Recht und Freiheit“ gegen die von Putin gesteuerte Aggression erinnern. Doch ehe diese Idee umgesetzt werden konnte, kam von „Oben“ die Untersagung.

Seit Jahrzehnten legt die Vereinigung gemeinsam mit der Bundesregierung und dem Senat von Berlin traditionell Kränze an den Gräbern der auf dem Friedhof seinerzeit bestatteten Opfer des Aufstandes von 1953 nieder. In enger Absprache mit dem zuständigen Protokoll im BMI werden die Namen der zumeist zehn Ehrengäste übermittelt, die als ehemalige Teilnehmer oder Zeitzeugen des Aufstandes auf extra bereit gestellten Stühlen am Rande der Zelebrierung des Gedenkens Platz nehmen dürfen. Zusätzlich wird von der Vereinigung ein Mitglied bestimmt, das zusammen mit einem Bundesminister, dem Regierenden Bürgermeister und dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin an der Kranzniederlegung teilnimmt.

In diesem Jahr wollte der Vorstand ein besonderes Zeichen der Solidarität mit den um ihre Freiheit und Unabhängigkeit kämpfenden Ukrainern setzen. Alle Kränze und Blumengebinde, die der Verein zum Jahrestag des Volksaufstandes niederlegt*, werden aus diesem Grund mit einer Schleife in den Farben „blau/gelb“ der Ukraine gekennzeichnet. Der einheitliche Text: „Den Kämpfern für Einigkeit, Recht und Freiheit“ soll an die „einheitliche Motivation der Kämpfer von 1953 und von 2022“ erinnern, so der Vorstand: „Die heutigen Kämpfer in der Ukraine kämpfen um die Einheit ihrer Nation, für das Recht auf nationale Unabhängigkeit und damit für die Freiheit und Selbstbestimmung ihres Volkes,“ heißt es in der heute verbreiteten Presseerklärung.

Fehlt einmal mehr der Mut zum Bekenntnis? – Foto: LyrAg-Press

Kein Platz für eine derartige Symbolik

Auf der Gedenkfeier der Bundesregierung sollte inmitten der Ehrengäste auf einem frei gehaltenen Stuhl die Fahne der Ukraine ausgelegt werden. Eine Rose sollte symbolisch an die Opfer der völkerrechtswidrigen Aggression erinnern. Soweit der Plan, den die Vereinigung eine Woche vor der Veranstaltung dem Protokoll im BMI übermittelte. Noch am selben Tag (10.06., 13:10 Uhr) kam die Untersagung:

„Einer Belegung eines der Stühle in der Sonderstuhlreihe mit der ukrainischen Flagge kann … nicht zugestimmt werden. Bei allem Verständnis für den Vorschlag handelt es sich um eine Gedenkveranstaltung der Bundesregierung, auf der eine derartige Symbolik leider keinen Platz finden kann.“ Aber: „Die farbliche Gestaltung der Kranzschleifen der Vereinigung 17. Juni 1953 obliegt Ihnen selbstverständlich selbst.“

Der Vorsitzende Holzapfel zeigte sich „erschüttert über diese nicht erwartete Untersagung eines aus gegebenem Anlass vorgehabten Zeichens symbolischer Solidarität.“ Die Vereinigung räumte in einer Replik zwar das Recht des verantwortlichen Veranstalters ein, den Ablauf zu bestimmen, aber: wir „teilen Ihre Anmerkung zum beabsichtigten Zeigen der Ukraine-Flagge nicht, auch wenn  wir dies wegen der gegebenen Verantwortlichkeit Ihres Hauses für die  gen. Gedenkveranstaltung hinnehmen müssen.“ Und: „Wir behalten uns vor, auf dem (ggf.) „leeren“ Stuhl eine Rose zu platzieren.

* Kränze und Blumengebinde der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. mit blau-gelben Schleifen werden an folgenden Orten niedergelegt: 16.Juni: 11:00 Uhr – Mauerkreuze (zwischen Reichstag und Brandenburger Tor; 16:00 Uhr – Steinplatz (Hardenbergstraße): Gedenkstein für die Opfer des Stalinismus; 18:00 Uhr – „Holzkreuz“ Berlin-Zehlendorf, Potsdamer Chaussee (über dem Autobahn-Kleeblatt). Am 17. Juni: 10:00 Uhr – Bundesministerium für Finanzen, „Platz des Volksaufstandes von 1953“ (Senat von Berlin); 11:00 Uhr – Friedhof Seestraße (Wedding).

V.i.S.d.P.: PE VEREINIGUNG (AK) 17. JUNI 1953 e.V., Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.709).

Berlin, 14.Mai 2020/cw – Die Bundesregierung hat die alljährliche Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an den Volksaufstand wegen der Corona-Pandemie abgesagt. Das teilte jetzt die Protokollabteilung im verantwortlichen Innenministerium den voraussichtliche Teilnehmern mit.

In diesem Jahr werden nur Kränze abgelegt: Auf dem Friedhof Seestraße liegen Teilnehmer des Aufstandes von 1953 begraben – Foto: LyrAg

„Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung des Virus wird die Gedenkveranstaltung der Bundesregierung in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden können,“ teilt die Leiterin des Protokolls, Tanja Jost, mit.

Stattdessen werde eine „stille Kranzniederlegung ohne die Anwesenheit von Gästen“ vorgesehen. Die üblichen Ansprachen von Repräsentanten der Bundesregierung und des Landes Berlin würden in diesem Jahr nicht vor Ort am Mahnmal des Volksaufstandes auf dem Friedhof Seestraße (Berlin-Wedding) gehalten werden. Sie sollen am 17. Juni 2020 im Internet unter www.protokoll-inland.de veröffentlicht und über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung den Medien zur Verfügung gestellt werden.

Abschließend wird der Hoffnung Ausdruck verliehen, im folgenden Jahr wieder „eine reguläre Durchführung des Gedenkens“ durchführen zu können.

Vor dem Ministerium: Michael Müller (2.v.li.) im Gespräch mit Mitgl. der Vereinigung 17. Juni vor dem ehem. „Haus der Ministerien“ anl. der Kranzniederlegung – Foto: Presseamt

Über die Senatskanzlei ist derzeit noch keine Erklärung zur Haltung des Berliner Senats über die übliche Kranzniederlegung vor dem ehem. Haus der Ministerien, dem heutigen Bundesfinanzministerium, bekannt. Der Regierende Bürgermeister legte jeweils eine Stunde vor dem Gedenkakt auf dem Friedhof Seestraße einen Kranz auf dem „Platz des Volksaufstandes von 1953“ am dortigen Mahnmal nieder. Eine Absage erscheint auch deswegen unwahrscheinlich, weil der Innensenator heute im Abgeordnetenhaus angekündigt hatte, die derzeitige Versammlungsbeschränkung auf 50 Personen im Juni aufheben zu wollen.

Letzte Meldung:

Berlin, 15.05.2020/cw – Das Protokoll der Senatskanzlei teilte soeben mit, daß der Regierende Bürgermeister wie seit Jahrzehnten  gewohnt vor dem ehem. „Haus der Ministerien“, dem heutigen Bundesfinanzministerium, die Kranzniederlegung am dortigen Mahnmal vornehmen wird (17.06.2020, 10:00 Uhr).

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061053 (1.536).

Berlin, 5.01.2018/cw – Der Nationale Widerstandsrat Iran (NWRI) hat für den morgigen Samstag, 6.Januar, ab 14:00 Uhr, zu einer Solidaritätsdemonstration mit den Protesten der Bürger im Iran gegen das Mullah-Regime aufgerufen. In den letzten Wochen haben sich die Proteste in 115 Städten in 31 Provinzen des Iran zu einem Bürgeraufstand entwickelt. Nach bisher unbestätigten Berichten sind dabei bisher mindestens 45 Demonstranten ums Leben gekommen, Hunderte verletzt und Tausende festgenommen worden. Letztere sind nach der im Iran seit über drei Jahrzehnten geübten Praxis von Folter und Todesstrafe bedroht.

In einer Erklärung des NWRI zur angekündigten Demo am Brandenburger Tor heißt es: „Der iranische Widerstand solidarisiert sich mit den mutigen Demonstranten in verschiedenen iranischen Städten und fordert die Bundesregierung auf:

  • – Den Aufstand der iranischen Bevölkerung zur Erlangung von Freiheit und Demokratie zu unterstützen!
  • – Die Unterdrückung, willkürliche Verhaftungen und Straßen-Massaker an wehrlosen Demonstranten zu verurteilen und
  • – auf sofortige, bedingungslose Freilassung aller festgenommenen Demonstranten zu drängen!

Die weitverbreiteten Bürgerproteste, die vom Regime unterdrückt werden, müssen von den westlichen Demokratien unterstützt und in Schutz genommen werden. Die Europäische Union darf zu dem gewalttätigen Vorgehen des Regimes nicht schweigen. Die iranischen Machthaber müssen wegen der Gewaltanwendung gegen die Demonstranten zur Rechenschaft gezogen werden.“

Die Exil-Iraner weisen ferner darauf hin, dass mit der in Paris lebenden Präsidentin des Iranischen Widerstandes, Frau Maryam Rajavi, eine Alternative zur religiös indizierten Diktatur bestehe. Rajavi forderte erneut den Übergang zu einem demokratischen Regierungssystem im Iran.

Nach Berichten der ARD- und ZDF-Korrespondenten dürfen ausländische Journalisten keine Aufnahmen von den Protesten gegen Armut und Korruption machen. Das über die sozialen Netzwerke verbreitete Bildmaterial zeigt einerseits die mutigen Demonstranten und andererseits die brutale Vorgehensweise der staatlichen Sicherheitskräfte und der Revolutionsgarden. Das Militär hat nach diesen Berichten in vielen Fällen bereits mit scharfer Munition geschossen. Den bisher festgenommenen Protestanten drohen neben der Folter die Hinrichtung. Im Iran sind seit der Machtergreifung der islamistischen Mullahs bereits tausende Iraner hingerichtet worden.

Anfragen zur angekündigten Demo beantwortet Javad Dabiran, Tel.: 0049-177 893 1443.

© 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.337).

 

 

 

 

 

 

 

Karlsruhe, 187.01.2013/cw – Das Bundesverfassungsgericht hat nach 2003 zum zweiten Mal ein Verbot der rechtsextremistischen NPD abgelehnt. Zwar verfolge die Partei verfassungsfeindliche Ziele, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der Begründung, „die Partei habe aber nicht das Potenzial, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen“. Die Partei „Die Partei hat zu wenig Bedeutung, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft in Gefahr bringen zu können“. Die Gesinnung der Partei und ihr Konzept der „Volksgemeinschaft“ seien zwar menschenverachtend, rassistisch und wesensverwandt mit der Ideologie des Nationalsozialismus. Doch dies allein reiche für ein Verbot nicht aus.

Aktuell hat die NPD noch etwa 5.000 Mitglieder und ist im Gegensatz zum Stand beim ersten Verbotsverfahren in keinem deutschen Landesparlament und nur noch auf kommunaler Ebene vertreten.

Das Verbotsverfahren war diesmal allein durch den Bundesrat betrieben worden. Bundesregierung und Bundestag hatten keine rechtspolitischen Chancen für eine Wiederholung des 2003 gescheiterten Verbotsverfahrens gesehen und sich dagegen ausgesprochen. Im ersten Verfahren war ein Verbot aus formalen Gründen abgelehnt worden, weil der Verfassungsschutz bis in die Führungsetagen sogen. V-Leute platziert hatte. Einige Beobachter fühlten sich mit dieser Praxis an die Vorgehensweise des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR erinnert. Das MfS hatte ebenfalls Oppositionsgruppen mit zahlreichen sogen. IMs (Informelle Mitarbeiter) infiltriert.

Kommentar:                                                                                                                                                                                                                                                        Ein Sieg für die Demokratie

Von cwh

Seit mehr als 60 Jahren wurde in Deutschland keine Partei mehr verboten. Das ist gut so. Das seinerzeitige Verbot gegen die KPD und zuvor gegen die Sozialistische Reichs-Partei (SRP) war bereits ein Verstoß gegen demokratische Regeln und den Defiziten bzw. dem Nachholbedarf in Sachen freiheitliche Grundordnung der jungen Republik geschuldet.

SPD „Volks- und staatsfeindliche Organisation“

Dabei hätte ein Blick auf die Praxis der überwundenen autokratischen und diktatorischen Systeme genügt: Im Deutschen Kaiserreich waren mit dem Sozialistengesetz vom 22. Oktober 1878 bis zum 30. September 1890 alle sozialistischen und sozialdemokratischen Organisationen und deren Aktivitäten illegal. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde die SPD am 22. Juni 1933 als „volks- und staatsfeindliche Organisation“ benannt.

Allerdings gab es auch in der dem Kaiserreich folgenden demokratischen Weimarer Republik Parteiverbote. Die NSDAP wurde infolge des Hitlerputsches in der Zeit vom 23. November 1923 bis zur Neugründung am 27. Februar 1925 verboten. Die Deutschvölkische Freiheitspartei war von dem Verbot ebenfalls betroffen. Auch die KPD war in der Weimarer Republik im Frühjahr 1919 und erneut am 23. November 1923 (bis 28. Februar 1924) verboten worden.

Das Verfassungsgericht hat sich einer analogen Entscheidung mit Recht enthalten. Die Verbote in der ersten deutschen Demokratie beruhten auf klaren Feststellungen. Die gen. Parteien waren offen in bewaffnete Aufstände gegen die Republik involviert, der Putsch in München (Feldherrnhalle) gilt dafür als unbestrittenes historisches Synonym.

Die heutige NPD ist auch nicht annähernd damit zu vergleichen. In einer Demokratie müssen sich Parteien in demokratisch bestimmter Form auseinandersetzen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung muss durch ein verfassungswidriges Verhalten gefährdet sein, eine bloße verfassungsfeindliche Gesinnung reicht nicht aus.

KPD/DKP – SED/DIE LINKE

Natürlich passt die aktuelle Entscheidung bestimmten politischen Richtungen, im aktuellen Fall wohl eher dem linksorientierten Spektrum, nicht. Anstelle der gebotenen politischen Auseinandersetzung wollen sie lieber mit dem (juristischen) Dreschflegel auf den politischen Gegner einschlagen, statt die Demokratie (mit all ihren Erschwernissen) zu bemühen oder zu praktizieren. Ein Blick auf die Staaten jenseits unserer nationalen Grenzen und deren politische Strukturen könnte helfen, überhitzte Debatten auf das notwendige Augenmaß zurückzuführen.

Das rechte Spektrum argumentiert nahezu wortgleich gegenüber dem „berechtigten Verbot“ der KPD, das später durch die Zulassung der DKP (nach entsprechender Beratung durch den damaligen Bundesjustizminister und späteren Bundespräsidenten Gustav Heinemann, SPD,) praktisch aufgehoben wurde. Ein Verbot der SED nach dem Zusammenbruch der DDR analog zu dem Verbot der NSDAP von 1945 war 1990 tatsächlich angezeigt. Fast 27 Jahre nach der Einheit hat sich die SED unter dem Namen DIE LINKE in der Demokratie etabliert, steht ein Verbot nicht mehr zur Debatte. Auch die NPD hat sich in dieser Republik etabliert, wenn auch (nicht nur)  durch demokratische Entscheidungen (Wahlen) nahezu pulverisiert.

Die jüngste Karlsruher Entscheidung kann als Sieg der Demokratie empfunden werden.

V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmail.com – Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.208).

Berlin, 1. April 2016/cw – In einer Pressemitteilung haben ehemalige politische Verfolgte und Flüchtlinge der DDR die Betroffenen, die Öffentlichkeit und die Medien über die beabsichtige Demonstration am 13. April 2016 in Berlin informiert. Nachstehend der Wortlaut der

PRESSEMITTEILUNG:

„Mehr als eine Viertelmillion Übersiedler, die vor dem Zusammenbruch des SED-Regimes Bundesbürger mit allen Rechten dieser Bundesrepublik wurden, aber aufgrund des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) über Nacht wieder zu DDR-Bürgern gestempelt worden sind, treffen sich

am Mittwoch, dem 13. April 2016, 14:00 Uhr   vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in 10117 Berlin, Wilhelmstr. 49, zu einer

DEMONSTRATION

gegen den Rentenbetrug der Bundesregierung

Die geplante Demo-Strecke (zwei Stunden für ca. drei Kilometer) verläuft via

  • – Bundesministerium für Finanzen und
  • – Deutschen Bundestag zum
  • – Bundeskanzleramt – 10557 Berlin, Willy-Brandt-Str.1.

Am Reichstag (Deutscher Bundestag) findet eine Kundgebung statt, auf der prominente Unterstützer sprechen werden. An den jeweiligen Ministerien werden offizielle Schreiben/Petitionen übergeben.

Aufgerufen sind alle Betroffenen und Unterstützer gegen den Rentenbetrug!

Hintergrund:

Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR wurden in einem Eingliederungsverfahren nach den Regeln des Fremdrentengesetzes (FRG) in das bundesdeutsche Rentensystem eingegliedert. Dieses Intergrationsprinzip galt von 1959 bis zum Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR vom 18. Mai 1990. Der Einigungsvertrag vom 30. August 1990 enthält keine Aussage über die in der alten Bundesrepublik Deutschland eingegliederten DDR-Altübersiedler.

Nach der Wiedervereinigung wurde diese Integration für alle nach 1936 Geborenen heimlich aufgehoben. Über diese Manipulation wurde nicht informiert. Die Rentner sollten erst bei Rentenbeginn davon erfahren, dass ihre Altersbezüge oft schlechter ausfallen, als die ihrer ehemaligen Kollegen im Osten. Für diese Manipulation der Anwartschaften hat im 12. Bundestag niemand die Hand gehoben. Kein Abgeordneter wusste davon. Selbst der damals hierfür zuständige Minister Norbert Blüm erfuhr erst von den Betroffenen, was hier passiert ist.

Die Umsetzung der Manipulation der Anwartschaften erfolgt durch die Rentenversicherung auf Veranlassung des zuständigen Ministeriums für Arbeit und Soziales, dass dieses Gesetz bewusst falsch auslegt.

Die Manipulation der Anwartschaften ist durch kein einziges Gesetz gestützt; sie ist also ungesetzlich!

Es gibt viele Mitarbeiter der Versicherung, die nicht verstehen können, was da passiert ist. Ein möglicher Täterkreis ist überschaubar: Bei der Wiedervereinigung wurden etwa 120 Mitarbeiter der DDR-Rentenversicherung in das bundesdeutsche Sozialministerium übernommen. Diese Menschen sind die einzigen, die ein Motiv gehabt hätten.

Doch das wäre Rache!

Mehrere Gesetzesänderungen haben bewirkt, dass die Renten der ehemaligen DDR-Flüchtlinge viel geringer sind als die derer, die in der DDR blieben. Die finanziellen Auswirkungen sind sehr unterschiedlich. Meist trifft es Ehepaare mit Rentenverlusten bis zu 800 Euro. Klar ist, dass viele Betroffene dadurch deutlich unter die Armutsgrenze sinken.

Die Renten der Übersiedler sind viel niedriger, als die jener Menschen, die in der DDR geblieben sind.

GEGEN DIESES UNRECHT PROTESTIEREN WIR!

Nachfragen bitte an die Veranstalter:

Wolfgang Graetz, Tel.: 030 – 6613178 

Dr. Wolfgang Mayer, Tel.: 06232 – 497239

Bislang* unterstützt von:

IEDF  (Interessengemeinschaft ehem. DDR-Flüchtlinge) und                                                                                                                                                                                                        VOS   (Vereinigung der Opfer des Stalinismus)

* Stand: 31.03.2016

Kommentar:

Nein, kein Arilscherz, sondern bittere Wirklichkeit: 26 Jahre nach der viel beschworenen Einheit (Rest-)Deutschlands und 27 Jahre nach dem Fall der Mauer sehen sich die eigentlichen Lastenträger der Teilung Deutschlands nach wie vor als Verlierer: Klammheimlich, weil am Bundestag vorbei – also quasi auf dem Dienstweg – wurden einstige Flüchtlinge durch einen Bürokratenstrich wieder zu DDR-Bürgern gemacht. Jedenfalls im Rentenrecht. Ottmar Schreiner, verstorbenes soziales Gewissen der SPD, hatte diese Vorgehen scharf verurteilt und die seinerzeitige Bundesregierung (CDU/CSU-FDP) in einer leidenschaftlichen und überzeugenden Rede im Bundestag zur Kurskorrektur aufgefordert. Flankiert wurde die SPD seinerzeit von BÜNDNIS90/GRÜNE und DIE LINKE. Nahezu vier Jahre später will die SPD von „Vertrauensbruch“ und „Ungesetzlichkeit“ nichts mehr wissen. Brav verteidigt sie als nunmehrige Regierungspartei die Linie der UNION und stimmt gegen ihre eigenen Vorgaben. Ottmar Schreiner dürfte sich ob dieser Kehrtwende im Grab wälzen.

Für die Betroffenen dürfte es sich um  die letzte Chance handeln, ihre Kampangne-Fähigkeit zu beweisen und damit zu belegen, dass auch Betrogene der Wiedervereinigung noch in der Lage sind, sich wirksam zu artikulieren. Sollte dieser Nachweis misslingen, düften sich nicht nur die Christsozialen und die Sozialdemokraten gemütlich zurücklehnen, braucht man doch auf die einst viel besungenen Opfer und Verfolgten  keine (wahltaktischen) Rücksichten mehr zu nehmen. Und die Opposition? Auch GRÜNE und LINKE sind Realisten. Sollte die Stimme der Betroffenen in einem Pieps-Ton versiegen, dürften auch sie ein weiteres Engagement für deren Anliegen überprüfen.

Carl-Wolfgang Holzapfel

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.092)

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