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Berlin/Wien/Paris, 15.07.2018/cw – Das „Deutsche Solidaritätskomitee für einen freien Iran (DSFI)“ hat sich über die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt. Grund: Die Bundesanwaltschaft hatte am 6. Juli 2018 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 46-jährigen iranischen Staatsangehörigen Assadollah Assadi unter anderem wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Verabredung zum Mord (§ 30 Abs. 1, Abs. 2, § 211 StGB) beantragt.
Der Beschuldigte war nach einer Mitteilung des Generalbundesanwaltes vom 11.07. bereits am 1. Juli 2018 im Landkreis Aschaffenburg aufgrund eines Europäischen Haftbefehls der belgischen Strafverfolgungsbehörden festgenommen worden. Dem 3. Botschaftsrat der Iranische Botschaft in Wien wird vorgeworfen, im März 2018 ein in Antwerpen lebendes Ehepaar beauftragt zu haben, auf die jährliche „Große Versammlung“ der iranischen Auslandsopposition am 30. Juni 2018 in Villepinte (Frankreich) einen Sprengstoffanschlag zu verüben. Zu diesem Zweck soll er dem Ehepaar Ende Juni 2018 in Luxemburg-Stadt eine Sprengvorrichtung mit insgesamt 500 Gramm des Sprengstoffes Triacetontriperoxid (TATP) übergeben haben. Den belgischen Sicherheitsbehörden war es gelungen, das Ehepaar auf dem Weg nach Frankreich festzunehmen und die mitgeführte Sprengvorrichtung sicherzustellen.
Mordauftrag durch Iranische Regierung?
Nach vorliegenden Erkenntnissen soll der Botschaftsrat Mitarbeiter des iranischen Nachrichtenministeriums „MOIS (Ministry of Intelligence and Security)“ sein. Zu den Aufgaben des „MOIS“ gehört in erster Linie die intensive Beobachtung und Bekämpfung oppositioneller Gruppierungen innerhalb und außerhalb des Irans. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshofs hat Untersuchungshaft angeordnet, nachdem Assadi zuvor von Bayerischen Behörden aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden war. Das von Belgien angestrebte Auslieferungsverfahren wird von der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg geführt (Az: 230 Ausl 118/18).
In dem offenen Brief an Angela Merkel wird die Festnahme Assadis und die Entscheidung des Generalbundesanwaltes, den Fall zu übernehmen, ausdrücklich begrüßt. „Man muss davon ausgehen, dass die Geheimdienst-Niederlassung in der iranischen Botschaft und damit der Geheimdienst MOIS, dem Assadi anzugehören scheint, einen Mordauftrag von erheblichem Ausmaß auf europäischem Boden in Auftrag gegeben haben,“ heißt es in dem Schreiben.
„Dem politischen Druck des Iranischen Staates nicht nachgeben“
Der DSFI verurteilt mit Nachdruck den Druck des iranischen Staates auf Deutschland und andere EU-Staaten, durch den versucht wird, den terrorbeschuldigten „Diplomaten“, der u. a. in Deutschland keine Immunität genießt, der Strafverfolgung zu entziehen und seine Rückkehr in den Iran möglich zu machen. („Iran bestellt deutschen Gesandten ein“, Der Spiegel, 04. Juli 2018) und fordert die Bundeskanzlerin auf, „dem politischen Druck nicht nachzugeben, damit die dritte Gewalt in Deutschland ihrer Aufgabe der Strafverfolgung nachkommen kann.“
Der geplante Anschlag sei dankenswerterweise kurz vor der Ausführung durch eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Belgien, Deutschland, Frankreich und Österreich vereitelt worden. Der geplante Tatort, die Großkundgebung in Paris, wurde auch von zehntausenden Teilnehmern aus Deutschland, darunter zahlreichen Politikern und Vertretern der Zivilgesellschaft, besucht. Auch einige Unterzeichner dieses Schreibens seien unter den Teilnehmern der Großkundgebung und damit potentielle Opfer gewesen. Nach Kenntnis des DSFI „erwägen die gefährdeten Personen aus dem deutschen Unterstützerkreis, Nebenklage zu erheben.“
Abschließend erhoffen sich die Unterzeichner die Unterstützung der Bundeskanzlerin in dieser „wichtigen Angelegenheit“. Bereits in den Jahren 2016 und 2017 hätten zwei Prozesse vor dem Berliner Kammergericht „die unglaubliche kriminelle Energie, mit der die Islamische Republik auf europäischem Boden Straftaten begehen lässt“ verdeutlicht. „Es geht darum, standhaft unseren Rechtsstaat zu verteidigen und staatlichem Terror konsequent zu begegnen“, heißt es abschließend in dem von Leuthäusser-Schnarrenberger und zahlreichen Persönlichkeiten unterzeichneten Brief an Angela Merkel.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.407).
Oldenburg, 9.01.2018/cw – „Von den überregionalen Zeitungen hat nur „Bild“ über die Tat und das Urteil berichtet. Der NDR brachte jeweils eine Kurzmeldung in den abendlichen Regionalnachrichten, die „Tagesschau“ berichtete gar nicht,“ merkt der Autor Stefan Frank am Ende seines Berichts (4.01.2018) im Internet-Portal „achgut“ über die Verurteilung eines Täters an, der für das „Ramadan-Blutbad von Oldenburg“ am 31.Mai 2017 verantwortlich war.
„Helal Hadi hatte am 31. Mai 2017 kurz vor 18 Uhr in der Oldenburger Fußgängerzone vor den Augen zahlreicher Passanten – darunter viele Kinder – den 33-jährigen syrischen Kurden Abdul Hanan Jakub mit dem Messer regelrecht aufgeschlitzt. Jakub hinterließ seine Ehefrau, die zu diesem Zeitpunkt hochschwanger war, und zwei Kinder im Alter von sechs und zehn Jahren. Der Vorfall schockierte die Oldenburger Bevölkerung.
Helal Hadi stach dreimal auf Jakub ein. Mit dem ersten Stich zerschnitt er seinem Opfer das Gesicht bis zum Schädelknochen. Den zweiten Stich setzte er unter der linken Brustwarze durch die Rippen ins Herz und zog das Messer von dort nach unten. Der dritte Stich traf von der Seite die Lunge. Die Obduktion ergab, dass sowohl der zweite als auch der dritte Stich für sich genommen bereits tödlich gewesen wären und dass das Opfer auch dann verstorben wäre, wenn es sofort ins Krankenhaus eingeliefert worden wäre. …
Das Gericht hat keinerlei Schwierigkeiten, den Tathergang zu rekonstruieren. … Unter den vor Gericht verlesenen Dokumenten ist Helal Hadis Auszug aus dem Bundeszentralregister. Demnach hat Helal Hadi schon früher in Deutschland Straftaten begangen, unter anderem Sachbeschädigung und Diebstahl. Alle Verfahren sind wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt worden. …
Kurz darauf ist Pause. Ein Journalist der Lokalpresse spricht mich an: ob ich auch von der Presse sei. Ich frage ihn, ob er den gesamten Prozess beobachte. Nein, sagt er, „es wiederholt sich ja immer, das würde die Leser langweilen“. Ich: „Aber dass wir gerade gehört haben, dass der Angeklagte Marokkanisch spricht, ist doch interessant, oder?“ Er: „Wieso?“ Ich: „Laut Akten ist der Angeklagte doch Syrer. Warum spricht er dann mit marokkanischem Akzent?“ Der Kollege: „Von mir aus kann er Italienisch sprechen, ist mir doch egal!“ …
Staatsanwalt: Kein Mord
Der Oberstaatsanwalt fordert 13 Jahre Haft wegen Totschlags. „Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen“ sei eine Tötung „so verwerflich“, dass sie als Mord einzustufen sei. Die Mordmerkmale „Heimtücke“ und „niedere Beweggründe“ ließen sich nicht beweisen. Man könne nicht einmal definieren, was eigentlich ein „niederer Beweggrund“ sei, so der Oberstaatsanwalt. Man könne sich nur „an der Kasuistik des Bundesgerichtshofs orientieren“. Dieser habe etwa entschieden, dass es ein niederer Beweggrund sei, wenn jemand „einen Neugeborenen über einen Zaun in einen Fluss wirft, weil er ein unbeschwertes Leben genießen will“. Damit habe der vorliegende Fall nichts gemein, so der Oberstaatsanwalt. …
Das Urteil
Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. „Der 31. Mai ist ein trauriger Tag für das Opfer und dessen Familie und er ist ein schwarzer Tag für Oldenburg“, so der Vorsitzende. …
Paragraf 212, Absatz 2 des Strafgesetzbuches – Totschlag in einem besonders schweren Fall – komme nur selten zur Anwendung, so der Richter. Das Strafmaß zeige, dass das Gericht die Tat einem Mord gleichstelle. Es war, so der Richter, „eine Form der Bestrafung“. … Die Tat trage „Züge einer Hinrichtung in der Öffentlichkeit“.“
Quelle: http://www.achgut.com/artikel/das_ramadan_blutbad_von_oldenburg_ein_prozessbericht
Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.340).
Berlin, 5.02.2016/cw – Er war das letzte Opfer des Grenzregimes, das an der Mauer zu Tode kam: Heute vor 27 Jahren versuchte der damals zwanzigjährige Chris Gueffroy zusammen mit einem Freund die Berliner Mauer zu überwinden. Am 5. Februar 1989 wollten die beiden Freunde über den Britzer Verbindungskanal nach Neukölln schwimmen. Bereits im sogen. Sperrgebiet wurden die Flüchtenden gestellt und beschossen. Während der Freund schwerverletzt verhaftet wurde, war Chris Gueffroy durch einen Herzschuss sofort tot.
Dieser Mord erregte weltweit Aufsehen, nachdem sich der Eindruck eines restriktiven Schusswaffengebrauchs durch DDR-Grenzorgane verbreitet hatte. Der Freund Gueffroys wurde im Oktober 1989, vier Wochen vor dem Fall der Mauer, von der Bundesrepublik freigekauft.
Die vier Schützen wurden für ihr Engagement an der „Staatsgrenze“ belobigt und erhielten je 150,00 DDR-Mark als Kopfgeld. Lediglich ein Todesschütze wurde später vom Berliner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; die Strafe wurde später vom Bundesgerichtshof auf eine zweijährige Bewährungsfrist reduziert. Die übrigen der an der Stellung der Flüchtenden beteiligten Soldaten wurden freigesprochen. Die (west-)deutsche Justiz machte für den Tod an der Mauer im Wesentlichen die DDR-Führung verantwortlich, während die Grenzsoldaten lediglich „ausführende Organe“ gewesen seien. In zahlreichen sogen. NS-Prozessen wurden hingegen Angeklagte bereits bei einer Tätigkeit im Umfeld der Mordmaschinerie wegen einer verantwortlichen Mitwirkung an den Morden verurteilt.
Rudi Dutschke und Peter Fechter
Vor Zwei Jahren, 25 Jahre nach seiner Ermordung, war in Anwesenheit von Fluchthelfern und zahlreicher ehemaliger politischer Gefangener der DDR im Berliner Bezirk Neukölln ein Straßenzug zur Erinnerung an den letzten Mauer-Toten in Chris-Gueffroy-Allee umbenannt worden. Dagegen weigert sich der Bezirk Mitte bis heute, einen Teil der Zimmerstraße zwischen Checkpoint Charly und Axel-Springer-Verlag zu Ehren des am 17.08.1962 an der Mauer elend verbluteten Bauarbeiters Peter Fechter in Peter-Fechter-Straße umzuwidmen. Die Alt-68er haben offenbar auch 27 Jahre nach dem Mauerfall Probleme im Umgang mit der DDR-Geschichte. Anders der Umgang mit dem APO-Heros Rudi Dutschke. Er erhielt trotz heftiger Proteste nach relativ kurzer Auseinandersetzung einen Teil der weltberühmten Kochstraße als Namensgeber.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.072)
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