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Berlin, 13.04.2020/cw – Sein Leben las sich wie eine historische Tragödie. Im Vorfeld, das heißt ein Jahr vor der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten, 1932 geboren, wurde das früh erkrankte Kleinkind von seiner Mutter 1934 in ein Heim weggegeben. Über die Hintergründe kann im Nachhinein nur spekuliert werden. Die Mutter, Tochter einer Halbjüdin, war eben aus diesem Grund vom Vater ihres Kindes verlassen worden. Hatte sie ihr Kind aus Angst in fremde Hände gegeben? Gerhard Weinstein starb heute im Alter von 88 Jahren. Er wurde am Morgen vom Pflegedienst tot in seiner Wohnung aufgefunden.

Gerd Weinstein 1932 – 2020  Foto: LyrAg/Holzapfel

Im Januar 2018 entdeckten die Berliner Wasserwerke beim Bau eines Rückhaltebeckens die Tunnelreste eines von Weinstein 1963 an der Bernauer Straße gebauten Fluchttunnels. Medien in aller Welt berichteten über den lange Zeit nach dem Mauerfall sensationell wirkenden Tunnelfund. Der Ort des ursprünglichen Tunneleinstiegs war durch einen Gebietsaustausch zwischen der DDR und West-Berlin 1988 gänzlich in das Hoheitsgebiet der DDR gelangt und damit in Vergessenheit geraten. Wie aber wurde Weinstein zum Fluchthelfer und dadurch zum „Staatsfeind der DDR“? Erst 1985, vier Jahre vor dem Fall der Mauer, wurde die Fahndung nach ihm „wegen Erfolglosigkeit“ eingestellt.

Verlegung nach Brandenburg-Görden

Gerhard Weinstein erkrankte schon in jungen Jahren an allen erdenkliche Krankheiten: TBC, Masern, Keuchhusten und dgl. Er wurde in der Folge von einem Krankenhaus zum andern gereicht, zwischendurch in mehreren Kinderheimen untergebracht. 1938, so die recherchierte Aktenlage, wurde er in die berüchtigte Anstalt Brandenburg-Görden verlegt, wo man u.a. „medizinische“ Versuche an Lebenden unternahm und auch die Euthanasie an „unwertem Leben“ praktizierte. Dass der Knabe „jüdischer Abstammung“, wie es in den Aktenvermerken der Anstalt hieß, diese Grauenzeit überlebte, grenzt an ein Wunder. Sein Großvater Bruno Weinstein wurde in dieser Zeit (1943) im KZ Auschwitz ermordet.

Im September 1945 wurde Gerd, wie ihn seine Freunde abgekürzt nannten, aus der Brandenburger Anstalt in den Haushalt seines leiblichen Vaters entlassen. Hatte der „Vater“ ihn wohlmöglich nur aufgenommen, weil für Familien, die ein Opfer des Faschismus in der Familie hatten, zusätzliche Lebensmittelkarten ausgegeben wurden? Der inzwischen 13jährige hatte bis dahin so gut wie keine Schulbildung genossen. Im Hause des Vaters wurde er – nach späteren Vermerken in den Akten der Staatssicherheit – zu regelrechten Sklavendiensten herangezogen. Er durfte nicht mit der Familie gemeinsam Mahlzeiten einnehmen, für ihn war dafür stets ein einsamer Platz in der Küche vorgesehen. Kam er den aufgetragenen Hausarbeiten, wie Putzen und Abwasch nicht nach, setzte es Prügel durch den „Vater“. Eigene Genossen zeigten den „Vater“ schließlich beim Jugendamt an, das Gerd dann erneut in Heimen, u.a. in dem Jüdischen Kinderheim in Niederschönhausen, unterbrachte.

Nachkriegs-Haft in Rummelsburg

Erst im Alter von 18 Jahren, damals in der gerade gegründeten DDR im Gegensatz zur Bundesrepublik die Volljährigkeitsgrenze, wurde der junge Mann in die Lebenswirklichkeit ent- und damit sich selbst überlassen. Als Analphabet, ohne Schul- und Ausbildung, in den damaligen Wirren der Nachkriegszeit eine schwere Last. Gerd versuchte, durch dieses Leben zu kommen, wobei er sich hin und wieder auch mit kleineren Diebstählen buchstäblich über Wasser hielt. Das führte schließlich zu einer Bewährungs- und nach Wiederholung zu einer längeren Haftstrafe, die er in der Strafanstalt Rummelsburg verbüßte.

Der Zukunft zugewandt: Gerd mit seiner Frau 1960

Das junge Ehepaar Angelika und Gerhard Weinstein 1960 – Archiv LyrAg/Holzapfel

Nach seiner Entlassung wechselte Weinstein nach West-Berlin, besuchte aber immer wieder alte Bekannte im Osten der geteilten Stadt. Dort lernte er schließlich 1960 seine erste und, wie er bekannte, „einzige große Liebe“ kennen. Als ein Kind erwartet wurde, heiratete das junge Paar. Nach der Geburt von Tochter Liane im Frühsommer 1961 beschlossen die Eltern, in West-Berlin eine Wohnung zu suchen, um endgültig der DDR den Rücken zu kehren. Im August war es endlich soweit. Gerd hatte eine Wohnung in der Soldiner Straße im Wedding ausfindig gemacht. Am Wochenende des 12./13 August 1961 gingen er und seine Angelika daran, die Wohnung durch notwendige Renovierungsarbeiten bewohnbar zu machen. Die gerade zwei Monate alte Tochter Liane war zu dieser Zeit bei den in Ost-Berlin wohnenden Großeltern untergebracht.

Die Mauer trennte die Eltern von ihrem Baby Liane

Am 13. August 1961 begann die gewaltsame Abtrennung zwischen Ost- und West-Berlin. Noch zwei Monate zuvor hatte Walter Ulbricht in einem Freudschen Versprecher versichert: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“ Nun wurden tausende Familie über Nacht von einander getrennt. Trotz verzweifelter Bemühungen gelang es den jungen Eltern Gerd und Angelika Weinstein nicht, ihr Baby in den Westen zu holen.

War es da ein Wunder, das der Junge Vater zur Tat schritt und quasi Tag und Nacht darauf sann, Wege zu finden, um seine Tochter zu den Eltern zu holen? Diese sollte nicht ebenso elternlos aufwachsen wie der Vater. Nach mehreren Anläufen gelang es dem organisatorisch Begabten, 1963 einen Ausgangsort für die Grabung eines Tunnels und eine entsprechende Crew zusammenzustellen, die den beschwerlichen Weg durch den Berliner Lehmboden in sechs bis acht Meter Tiefe bewältigen sollte. Achtzehn Menschen sollten durch diesen Fluchttunnel geleitet werden, darunter natürlich Tochter Liane und deren Großeltern, aber auch andere Fluchtwillige: Heinz B. zum Beispiel. Er war durch den Mauerbau von seinen Eltern getrennt worden, die zwar im Osten ein Haus besaßen, aber in West-Berlin ein Möbelgeschäft betrieben. Oder die Ehefrau, deren Ehemann eine Zoo-Handlung nahe dem Schlesischen Tor betrieb. Der Vater von Heinz B. konnte die notwendigen Holzstützen für den Tunnelbau liefern, der Zoohändler steuerte Geldmittel bei. Immerhin beliefen sich die Kosten des Flucht-Unternehmens 1963(!) auf über 30.000 DM.

Großeltern verhaftet: Die zweijährige Liane (1963) wurde in ein Heim verbracht. – Foto: Archiv LyrAg/Holzapfel

Nachdem das Fluchtunternehmen im Juli 1963 durch Verrat gescheitert war (es fehlten nur wenige Meter in den Keller des Zielhauses), waren 21 Menschen verhaftet und kurze Zeit später zu hohen Zuchthausstrafen (bis zu 7 Jahren) verurteilt worden. Tochter Liane wurde auf Anweisung des MfS in ein Kinderheim eingeliefert, die Großeltern mussten ihre Strafen in Hoheneck (Großmutter) und Rummelsburg (Großvater) verbüßen. Gerd Weinstein versuchte seither und zum Teil erfolgreich, Menschen auf anderen Wegen, z.B. über die Transitautobahn, in die Freiheit zu holen, gehasst und verfolgt durch das Ministerium für Staatssicherheit in der DDR.

Elf Jahre Kampf um Liane

Den Kampf um ihre Tochter führten die Eltern, inzwischen geschieden, über insgesamt elf (!) Jahre über alle erdenklichen Ebenen weiter. Erst am 9. November 1972 konnte der damalige Bundesminister Egon Franke der Mutter in einem Telegramm die „nunmehr erreichte Ausreise von Liane“ übermitteln. Aus den Akten der Staatssicherheit ging hervor, daß man die Tochter gewissermaßen als Faustpfand benutzen wollte, um über diese an den gesuchten Vater heranzukommen. Zu diesem Zweck sollte die Mutter in ihrer geäußerten Absicht bestärkt werden, u.U. wieder nach Ost-Berlin zu gehen, um ihrer Tochter nahe sein zu können. Dadurch erhoffte man sich dann auch einen möglichen Zugriff auf den zur Fahndung ausgeschriebenen Staatsfeind Gerd Weinstein.

In den letzten Jahren seines Lebens hatte Gerd Weinstein offenbar mit vielen Verbitterungen zu kämpfen. Rückblickend war sein Leben nicht so verlaufen, wie er sich das einst wohl nach den Enttäuschungen seiner Kinder- und Jugendjahre erträumt hatte. Auch der bereits jahrelang andauernde und noch immer nicht entschiedene Kampf seiner Tochter Liane um die Rehabilitierung wegen der unrechtmäßigen Vorenthaltung der Eltern trug dazu bei. Gemessen an seiner fehlenden Schul- und Ausbildung hatte er es dennoch zu beachtlichen Leistungen gebracht. Er führte selbständig eine Zoo-Handlung undhernach erfolgreich zwei Antiquitätengeschäfte, bevor er sich als Rentner zur Ruhe setzen konnte.

Seine Mutter hatte nie mehr nach ihm gefragt, das durch Freunde ausfindig gemachte Grab wollte er nicht mehr sehen. Ebenso nicht mehr seinen Vater. Bis zu seinem Tod bestand er konsequent auf seiner einmal gefundenen Haltung.

Der am 15.Januar 1932 in Berlin-Dahlem geborene Gerhard Weinstein verstarb am 13.April 2020 in Berlin-Wedding.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.532).

Von Tatjana Sterneberg

Berlin, 14.02.2020 – Zum Valentinstag erhielt der als „Mann vom Checkpoint Charlie“ bekannt gewordene einstige Mauerdemonstrant Carl-Wolfgang Holzapfel statt Blumen eine Zustellung (Amtsdeutsch) vom Landgericht Berlin. Inhalt: Eine Aufforderung, sich „innerhalb von 14 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee“ einzufinden, um dort eine „ersatzweise festgesetzte Ordnungshaft von 10 Tagen“ anzutreten. „Sollten Sie nicht rechtzeitig zum Haftantritt erscheinen, muss gegen Sie ein Vorführungs- bzw. Haftbefehl erlassen werden.“

Hintergrund dieser außergewöhnlichen Post ist eine von der Chefin des „Mauermuseums Checkpoint Charlie“, Alexandra Hildebrandt, am 31.07.2019 erwirkte Ordnungsstrafe in Höhe von 1.000 € gegen den seinerzeitigen Vorsitzenden der Vereinigung 17. Juni 1953, der als freier Journalist auf der Vereinshomepage unter der Bezeichnung „Redaktion Hoheneck“ Artikel zu diversen Themen um die Aufarbeitung der DDR-Diktatur veröffentlicht. So hatte der einstige enge Freund des 2004 verstorbenen Museumsgründers Rainer Hildebrandt am 27.07.2018 einen kritischen Artikel über die Hildebrandt-Witwe veröffentlicht. „Die seltsamen Wege der Alexandra Hildebrandt“.

Erst eineinhalb Jahre später erhielt der als freier Journalist auch investigativ tätige einstige Demonstrant gegen die „zweite deutsche Diktatur“ eine Unterlassungserklärung der streitbaren Museumschefin. Pikant: Die beauftragte Berliner Kanzlei hatte zuvor Holzapfel vergeblich zu einer Unterlassung aufgefordert, nachdem dieser über einen Immobilien-Mogul berichtet hatte, der in Stade (Niedersachsen) wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht stand. Auf die Ablehnung einer Unterlassung mit Schreiben vom 1.10.2018 erhielt weder Holzapfel noch die Redaktion eine Antwort. Stattdessen forderte ihn die besagte Kanzlei zwei Monate später unter Verweis auf den Hildebrandt-Artikel vom Juli 2018 „im Auftrag der Alexandra Hildebrandt“ zu einer Unterlassung auf.

Zu diesem Zeitpunkt stand Holzapfel persönlich unter unverschuldetem Druck, weil ihm und seiner Frau die bisherige Wohnung zum Jahresende gekündigt worden war. Er musste also den Umzug vorbereiten und die im Sommer 2018 unter den allseits bekannten schwierigen Bedingungen am Berliner Mietmarkt gefundene Wohnung unter Einsatz von mehreren tausend Euro umbauen. Dadurch kam es zu nachvollziehbaren Verzögerungen in der Abwicklung einer zwztl. 2019 gerichtlich erwirkte, wenn auch nur teilweise stattgegebene Unterlassung. Auf Antrag von Alexandra Hildebrandt wurde deswegen im Sommer vergangenen Jahres eine Ordnungsstrafe in Höhe von je 1.000,00 € verhängt: Gegen den Journalisten und den (verantwortlichen) Verein 17. Juni. Die Rechts-Vertretung von Holzapfel trug erfolgreich das „Verbot einer Doppelbestrafung in selber Sache“ vor, sodass letztlich das jetzt eingeforderte einmalige Ordnungsgeld i.H.v. 1.000,00 € als Forderung im Raum steht.

Holzapfel hatte dem Gericht mehrfach mitgeteilt, sich nicht nur aus finanziellen Gründen (teurer Umzug) für die „ersatzweise Haft“ (10 Tage je 100,00 €) entschieden zu haben. Er wolle dadurch auch seinen Protest gegen das durch die Museumschefin beantragte Ordnungsgeld öffentlich machen. Er halte den Umgang der sich immer wieder als “Menschenrechtlerin“ in der Öffentlichkeit darstellenden Witwe seines Freundes Rainer Hildebrandt mit einstigen von Hildebrandt stets unterstützten Kämpfern gegen das SED-Unrecht für „widersprüchlich und beleuchtenswert“. So würde Hildebrandt in ihrer Einkommensquelle zwar auch Dokumente von oder über diese einstigen Widerstandskämpfer ausstellen, gleichzeitig aber gegen diese in unverhältnismäßiger Weise vorgehen. So sei der den Widerstandskämpfern von einst stets durch den Museumsgründer Rainer Hildebrandt gewährte kostenlose Eintritt in das Mauermuseum von seiner Witwe „schon seit Jahren“ abgeschafft worden.

Pikant an dieser Auseinandersetzung ist eine weitere historische Gegebenheit: Rainer Hildebrandt hatte Holzapfel während dessen ersten Hungerstreik im Oktober 1962 für sein im Aufbau befindliches erstes Mauermuseum an der Bernauer Straße „Die Freiheit darf hier nicht enden“ geworben. Holzapfel hatte die Leitung dieses ersten Mauermuseums ab 1. Dezember 1962 übernommen. Zu einer Zeit also, als Alexandra Hildebrandt noch unter anderem Namen in Kiew (Ukraine) wohnte.

Holzapfel, der als West-Berliner am 7.April 1966 vom Ostberliner Stadtgericht wegen seiner Demonstrationen für die Freilassung der politischen Häftlinge in der DDR zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, wird seine Ordnungshaft am kommenden Montag, 17. Februar, um 13:00 Uhr in der ausgewiesenen Justizvollzugsanstalt Plötzensee (Friedrich-Olbricht-Damm 16, 13627 Berlin) antreten. Er habe keine andere zeitliche Wahlmöglichkeit, weil ihm nach einem Schlaganfall Mitte November und einer anschließenden fünfwöchigen Anschlussheilbehandlung Anfang März ein Herzschrittmacher eingesetzt werden soll. Dieser Termin stehe bereits fest und sei ihm, Holzapfel, wichtiger, als sich auf eine Haftandrohung einzulassen.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607953 (1.511).

 

Berlin, 29.07.2019/cw – Im Zusammenhang mit der Aktion zum 30.Jahrestag der „Lebendigen Brücke“ am Checkpoint Charlie (12.08.2019, 11:00 Uhr) erreichten mich zahlreiche Anfragen über meinen Weg zum gewaltlosen Widerstand gegen die Mauer. Bis zum 12. August werde ich an dieser Stelle Stationen auf diesem Weg und aus dem Kampf gegen die Berliner Mauer schildern (1).

Von Carl-Wolfgang Holzapfel

Der 13. August 1961

Damals ging ich noch jeden Sonntag in die Kirche. Als ich nach dem Gottesdienst zurück in das Lehrlingsheim in Hamburg kam, berichteten mir meine zwei Zimmergenossen aufgeregt über Berichte im Radio, nach denen Berlin in der vergangenen Nacht abgeriegelt worden sei. In der Folge kam ich nicht mehr vom Radio weg. Halbstündlich wurde aus Berlin berichtet. Bewaffnete Organe des „Pankower Regimes“ hatten West-Berlin abgeriegelt, Straßen gesperrt, aufgerissen und mit Stacheldrahtrollen unpassierbar gemacht. S- und U-Bahnen waren auf den Strecken, die über Ost-Berlin führten, unterbrochen.

Natürlich war ich aufgewühlt: Meine Eltern, meine Geschwister waren in Berlin, wenn auch im Westteil der Stadt. Was aber, wenn ich diese auf unabsehbare Zeit nicht mehr wiedersehen könnte? Zugegeben, diese profanen Gedanken standen zunächst im Vordergrund aller Überlegungen eines Siebzehnjährigen, der gerade nach einem schweren Unfall zum 1. August seine Lehrstelle in Hamburg (Gebrüder I.B.Wulff) als Einzelhandelskaufmann angetreten hatte.

Auf dem „Kattendorfer Hof“ bei Kaltenkrichen mußten Jugendliche bis zu 14 Stunden am Tag arbeiten – Foto: LyrAg

Zuvor war ich in einer kirchlichen Heimeinrichtung auf dem Land untergebracht gewesen. Dort mussten wir bis zu 14 Stunden täglich in der Landwirtschaft arbeiten. Dafür erhielten wir monatlich 5 DM, wovon wir uns Zahnpasta und Seife selbst kaufen mussten. Aber das ist ein anderes Kapitel.

Genau an dem Tag, als ich endlich dieser Fron durch einen Lehrlingsvertrag entweichen konnte, rutschte ich bei meinem Abschiedsrundgang bei meinen bisherigen Heimgenossen im Pferdestall aus und erlitt einen komplizierten dreifachen Bruch im linken Fußgelenk. Ärztliche Nothilfe? Fachgerechte erste Behandlung? Das funktionierte nicht. In einem klapprigen VW-Käfer wurde ich, vor Schmerzen wimmernd auf dem Rücksitz liegend, eine halbe Stunde später in das ca. 30 km entfernte Kreiskrankenhaus gefahren. In einer sofortigen OP wurde mein Fußgelenk wieder eingerenkt und der Fuß bis zum Knie eingegipst. Nageln oder schrauben, das kannte man offensichtlich 1961 noch nicht, die Folgen spüre ich noch heute.

Der Lehrherr war äußerst sozial. Obwohl ich noch keinen Tag gearbeitet hatte, setzte er den Lehrvertrag fort und zahlte vom ersten Monat an mein Lehrgeld in Höhe von 80 DM. Drei Monate brachte ich im Krankenhaus zu, nach einem weiteren Monat wurde der Gips entfernt…

Ende August erhielt ich mein Lehrgeld. Statt am Abend in das Lehrlingsheim rückzukehren, fuhr ich zum Hamburger Hauptbahnhof und löste eine Fahrkarte nach Berlin. Inzwischen waren bereits mehrere Menschen bei dem Versuch, durch die Absperrungen nach West-Berlin zu gelangen, ums Leben gekommen. Die Lage spitzte sich aus meiner Sicht beunruhigend zu. An dieser Einschätzung konnte weder der spontan inszenierte Besuch des amerikanischen Vizepräsidenten Johnson wie die hilflos wirkenden Aktionen des von mir bis dahin tief verehrten Konrad Adenauers etwas ändern.

In Berlin angekommen, stieg ich am Bahnhof Zoo in ein Taxi: „Bernauer Straße“ sagte ich nur. Diese Straße im Norden Berlins, im sogen. Arbeiterbezirk Wedding, war inzwischen weltweit als „Straße der Tränen“ zu trauriger Berühmtheit gelangt. Das lag auch an der örtlichen Situation: Die Häuser entlang der Bernauer Straße lagen im Sowjetsektor, die davor liegende Straße befand sich im Französischen Sektor. Einige Bewohner nutzten diese Gegebenheit und sprangen aus den Fenstern ihrer Wohnungen buchstäblich in die Freiheit – oder in den Tod.

Vor der eingemauerten Versöhnungskirche

In der Bernauer Straße angekommen, stand ich alsbald fassungslos vor der inzwischen eingemauerten Versöhnungskirche. Die überlebensgroße Christusfigur über dem Eingang breitete wie Schlimmes ahnend ihre Arme segnend über den nunmehrigen Todesstreifen aus. Dieses eindrückliche Bild habe ich und werde ich nie vergessen. Weinend, hilf- und ratlos stand ich vor dieser Kirche. Was hatte man uns nach dem Krieg in den Schulen vermittelt? Mit dem Ende des Krieges und der nationalsozialistischen Diktatur wäre das Unrecht ausgerottet worden, gäbe es keine Menschenrechtsverstöße mehr, die Zeit des Friedens zwischen den einst verfeindeten Völkern wäre angebrochen.

Und jetzt zog man eine Mauer quer durch die ohnehin gequälte, weil geteilte Hauptstadt, bedrohte und tötete sogar Menschen, die von einem Teil der Stadt in den anderen wollten. Und die Welt schaute offensichtlich zu, nahm diese Ungeheuerlichkeit hin, ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben?

Gedanken eines Jugendlichen, der noch vier Jahre von seiner Volljährigkeit entfernt war und sich ob seiner Situation – eigenmächtiges Verlassen einer Heimeinrichtung – selbst als hilflos empfand. Aber damals brandete ein ungeheurer Wille in mir auf und ich legte vor der Versöhnungskirche diesen Schwur ab: Nicht zu ruhen und zu rasten, bis dieses Schandwerk, die Deutschland zerreißende Mauer, gefallen oder mein Leben vorher beendet sein würde.

Wie und auf welchen Wegen dieser Kampf stattfinden sollte, wußte ich in diesem Augenblick in der Bernauer Straße nicht. Der Schwur in dieser Straße und in diesem Moment war mir wichtig, alles andere würde sich finden.

-Wird fortgesetzt-

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.442)

Berlin, 03.04.2019/cw – Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 13.03.2019 den Antrag einer Betroffenen auf strafrechtliche Rehabilitierung „im Hinblick auf ihren Aufenthalt in der ehemaligen DDR bis zum 9. November 1972 als unzulässig“ verworfen (551 Rh – 152 Js 229/18 Reha – 249/18).

Menschliche Tragödie ignoriert

Hinter diesem unauffällig wirkenden Juristen-Deutsch verbirgt sich in Wahrheit eine (weitere) menschliche Tragödie im einstigen DDR-Unrechtsstaat. Die Antragstellerin war zwei Monate vor dem Mauerbau am 13.08.1961 geboren worden. Ihr Vater, bereits in den Augen der DDR „republikflüchtig“, weil er diese eigenmächtig verlassen hatte und nach West-Berlin übergesiedelt war, hatte für seine junge Familie eine Wohnung in der Soldiner Straße im West-Berliner Bezirk Wedding ausfindig gemacht. Um diese bezugsfertig zu machen, übergaben die jungen Eltern ihre neugeborene Tochter am Wochenende vor dem legendären Mauerbau den Eltern der (noch) in Ost-Berlin wohnenden jungen Mutter. Am folgenden Sonntag wurde die Sektorengrenze gesperrt, der Ulbrichtsche Mauerbau begann. Fortan war den Eltern nicht nur der Zugang zu ihrem Baby versperrt, auch eine Ausreise zu den jungen Eltern wurde von den DDR-Behörden verwehrt. Durch den Verbleib der Mutter in West-Berlin wurde nun auch diese als „republikflüchtig“ eingestuft. Somit waren beide Eltern im DDR-Sprech „Staatsfeinde“.

1963: Direkt vor der Mauer begann der Tunnel. Auf dem Foto der Vater der Antragstellerin – Foto: LyrAg/RH

Der Vater wurde bereits durch die NS-Diktatur politisch verfolgt

Hinfort sann der Vater, ein aufgrund seiner jüdische Abstammung bereits im Dritten Reich verfolgtes Kind – der Großvater wurde 1943 in Auschwitz ermordet – nach Wegen, seine Tochter in den freien Westen zu holen. Schließlich begann er im Frühjahr 1963 einen Tunnelbau unmittelbar hinter der Abgrenzung zum ehemaligen Güterbahnhof an der Bernauer Straße, die an dieser Stelle durch den Mauerbau zur Staatsgrenze avanciert war. Nach Monaten der Plackerei sechs Meter unter der Erde wurde der Tunnel verraten. Nur wenige Meter fehlten zum ausersehenen Fluchtpunkt in einem Haus an der Oderberger Straße. Der sogen. Weinstein-Tunnel war vor einem Jahr spektakulär durch Bauarbeiten der Berliner Wasserwerke wiederentdeckt worden, worüber international medial bis hin zur New-York-Times berichtet wurde.

Da auch die Großeltern des inzwischen zweijährigen Kindes durch den Tunnel flüchten sollten, wurden auch diese neben 19 weiteren Personen verhaftet und zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Großmutter kam in das berüchtigte Frauenzuchthaus Hoheneck, der Großvater mußte seine Strafe in Rummelsburg verbüßen. Eine fluchtwillige und ebenfalls verurteilte Frau starb in der Haft.

Das MfS ordnete die Heimeinweisung an

Kam als Zweijährige auf Anweisung des MfS (BStU-Akte) in ein Heim: Liane. Foto: privat/RH

Infolge der Inhaftierung ihrer Großeltern kam die Zweijährige durch entsprechende Anweisung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in ein Heim. Das Gericht sieht in dieser Maßnahme keine Unterbringung, „die der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient“ hat. „Die Einweisung der Betroffenen erfolgte, da ihre Großeltern, bei denen sie nach der Ausreise ihrer Eltern nach Berlin (West) lebte, versuchten, aus der ehemaligen DDR zu flüchten und festgenommnen wurden,“ so das Gericht in seiner Begründung und weiter: „Da aufgrund der Inhaftierung beider Großeltern eine angemessene Betreuung der Betroffenen zunächst nicht möglich war, erfolgte die vorübergehende Heimunterbringung ausschließlich aus fürsorgerischen Gründen. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Betroffene aufnahmebereiten Dritten aus politischen Gründen gezielt vorenthalten werden sollte.

„Beschluss ein justizpolitischer Skandal“

Die in Berlin ansässige VEREINIGUNG 17.JUNI, die die Antragstellerin ggüb. dem Landgericht vertritt, spricht in einer ersten Stellungnahme von einem „justizpolitischen Skandal.“ Dreißig Jahre nach dem Mauerfall erachtet ein hohes Gericht die Verbringung eines Kindes wegen der rechtswidrigen politischen Haft seiner betreuenden Großeltern in ein Heim als eine „fürsorgerische Maßnahme“, aus der keine politische Verfolgung abzulesen sei. „Die Verweigerung der Ausreise des Kindes zu seinen Eltern werde skandalös ignoriert und somit im Nachhinein als rechtens betrachtet.“

Auch wenn der angewiesene Heimaufenthalt durch die folgende Aufnahmebereitschaft der Urgroßmutter relativ kurz war, bleibe der Kindesentzug ggüb. den republikflüchtigen Eltern, bzw. die Vorenthaltung der Eltern dem Kind gegenüber ein „Unrechtstatbestand, der, solange dieser nicht durch eine Rehabilitierung aufgehoben wird, den Anstrich einer rechtsstaatlichen Maßnahme erhalte,“ kritisiert der Verein. Immerhin konnte das Kind nach jahrelangen Bemühungen auch der Bundesregierung erst am 9. November 1972 zu seinen Eltern nach West-Berlin ausreisen. Damit wurde Eltern und Kind ein gegebenes Recht auf ein Zusammenleben über elf Jahre durch die DDR aus leicht nachvollziehbaren politischen und damit rechtsstaatswidrigen Gründen verwehrt. „Die Entscheidung des Gerichtes ist auch unter diesem Aspekt in keiner Weise nachvollziehbar,“ erklärte Vorstandssprecher Holzapfel. Man werde der Antragstellerin empfehlen, Beschwerde gegen den ergangenen Beschluss einzulegen.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030/85607953 (1.394).

Berlin, 9.08.2016/cw – Zum 55. Jahrestag des 13. August 1961 (Mauerbau) wird vielfach der Opfer der Teilung gedacht. Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. wird traditionell an den Mauerkreuzen in der Ebertstraße (zwischen Reichstag und Brandenburger Tor) ein Gedenken veranstalten und die Namen der Opfer an der Berliner Mauer von 1961 – 1989 verlesen (Samstag, 13.August, ab 11:00 Uhr).

Denkmal-Schändung - Hier das zerbrochene Kreuz, das an der TZhomaskirche in Kreuzberg an den erschossenen Paul Schulz erinnern sollte - Foto: LyrAg (2014)

Denkmal-Schändung – Hier das zerbrochene Kreuz, das an der Thomaskirche in Kreuzberg an den erschossenen Paul Schulz erinnern sollte – Foto: LyrAg (2014)

Buchlesung in Gedenkbibliothek

Bereits am heutigen Dienstag, 9. August, erinnert Matthias Bath mit einer Lesung in der „Gedenkbibliothek zu Ehren der Opfer des Kommunismus“ im Nicolaiviertel, Nicolaikirchplatz 5-7, Beginn 18.00 Uhr. Der beruflich als Staatsanwalt tätige Autor liest aus seinem Buch „Berlin – Eine Biografie / Menschen und Schicksale geteilte“ (Nünnerich-Asmus-Verlag 2016), hier aus dem Kapitel: „Die geteilte Stadt.“ Bath war in den siebziger Jahren selbst Fluchthelfer und war deswegen in der DDR inhaftiert.

Zeitzeugen am Brandenburger Tor

Der Förderverein Gedenkstätte Hohenschönhausen bietet zusammen mit der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) zum 55. Jahrestag ein umfangreiches Programm auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor an. Unter dem Titel

Solidarität mit den Opfern des Mauerbaus –

Eine politische Demonstration mit Zeitzeugen“ bieten die Veranstalter zwischen 11:00 und 17:00 Uhr mehreren Zeitzeugen ein Forum, um über deren Schicksale zu berichten. Zwei originale DDR-Gefangentransporter werden aus diesem Anlass ausgestellt und können besichtigt werden.

Einzelheiten unter: http://www.stiftung-hsh.de/veranstaltungen/vorschau/solidaritaet-mit-den-opfern-des-mauerbaus/

Kranzniederlegung in der Bernauer Straße

In der einstigen „Straße der Tränen,“ in der Bernauer Straße im Bezirk Wedding, findet von 10:30 – 11:15 Uhr die traditionelle Gedenkfeier an die Toten der Mauer des Berliner Senats, beginnend mit einer Andacht in der Versöhnungskapelle und anschließender Kranzniederlegung statt. Dem schließt sich ein umfangreiches Programm der „Stiftung Berliner Mauer“ an, die an diesem tag ihre Räume bis 19:00 Uhr geöffnet hält. Einzelheiten unter:

http://www.berliner-mauer gedenkstaette.de/de/uploads/2016_08_13/flyer13augusta4.pdf .

Lichtachse in Sacrow

Die Stiftung Aufarbeitung präsentiert mit dem Verein „Ars Sacrow“ und der Stiftung Berliner Mauer aus Anlass des 55. Jahrestages die Open-Air-Installation „Lichtachsen reloaded“. Der ehemalige Verlauf der Grenzbefestigungen vor der Heilandskirche in Sacrow wird mit einer Lichtachse des Potsdamer Lichtkünstlers Rainer Gottemaier vom 12. – 14. August, jeweils ab 21:00 Uhr markiert. Zudem wird am Sonntag, 14. August das Musikstück „Garten-Grenze-Garten“ des Ensembles „The 42 music“ aufgeführt.

Ort: Schlosspark Ars Sacrow, Krampnitzer Straße 33, 14469 Potsdam

Beitrag ergänzt am 10.08.2016/Redaktion

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.139)

 

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