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Berlin, 03.04.2019/cw – Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 13.03.2019 den Antrag einer Betroffenen auf strafrechtliche Rehabilitierung „im Hinblick auf ihren Aufenthalt in der ehemaligen DDR bis zum 9. November 1972 als unzulässig“ verworfen (551 Rh – 152 Js 229/18 Reha – 249/18).

Menschliche Tragödie ignoriert

Hinter diesem unauffällig wirkenden Juristen-Deutsch verbirgt sich in Wahrheit eine (weitere) menschliche Tragödie im einstigen DDR-Unrechtsstaat. Die Antragstellerin war zwei Monate vor dem Mauerbau am 13.08.1961 geboren worden. Ihr Vater, bereits in den Augen der DDR „republikflüchtig“, weil er diese eigenmächtig verlassen hatte und nach West-Berlin übergesiedelt war, hatte für seine junge Familie eine Wohnung in der Soldiner Straße im West-Berliner Bezirk Wedding ausfindig gemacht. Um diese bezugsfertig zu machen, übergaben die jungen Eltern ihre neugeborene Tochter am Wochenende vor dem legendären Mauerbau den Eltern der (noch) in Ost-Berlin wohnenden jungen Mutter. Am folgenden Sonntag wurde die Sektorengrenze gesperrt, der Ulbrichtsche Mauerbau begann. Fortan war den Eltern nicht nur der Zugang zu ihrem Baby versperrt, auch eine Ausreise zu den jungen Eltern wurde von den DDR-Behörden verwehrt. Durch den Verbleib der Mutter in West-Berlin wurde nun auch diese als „republikflüchtig“ eingestuft. Somit waren beide Eltern im DDR-Sprech „Staatsfeinde“.

1963: Direkt vor der Mauer begann der Tunnel. Auf dem Foto der Vater der Antragstellerin – Foto: LyrAg/RH

Der Vater wurde bereits durch die NS-Diktatur politisch verfolgt

Hinfort sann der Vater, ein aufgrund seiner jüdische Abstammung bereits im Dritten Reich verfolgtes Kind – der Großvater wurde 1943 in Auschwitz ermordet – nach Wegen, seine Tochter in den freien Westen zu holen. Schließlich begann er im Frühjahr 1963 einen Tunnelbau unmittelbar hinter der Abgrenzung zum ehemaligen Güterbahnhof an der Bernauer Straße, die an dieser Stelle durch den Mauerbau zur Staatsgrenze avanciert war. Nach Monaten der Plackerei sechs Meter unter der Erde wurde der Tunnel verraten. Nur wenige Meter fehlten zum ausersehenen Fluchtpunkt in einem Haus an der Oderberger Straße. Der sogen. Weinstein-Tunnel war vor einem Jahr spektakulär durch Bauarbeiten der Berliner Wasserwerke wiederentdeckt worden, worüber international medial bis hin zur New-York-Times berichtet wurde.

Da auch die Großeltern des inzwischen zweijährigen Kindes durch den Tunnel flüchten sollten, wurden auch diese neben 19 weiteren Personen verhaftet und zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Großmutter kam in das berüchtigte Frauenzuchthaus Hoheneck, der Großvater mußte seine Strafe in Rummelsburg verbüßen. Eine fluchtwillige und ebenfalls verurteilte Frau starb in der Haft.

Das MfS ordnete die Heimeinweisung an

Kam als Zweijährige auf Anweisung des MfS (BStU-Akte) in ein Heim: Liane. Foto: privat/RH

Infolge der Inhaftierung ihrer Großeltern kam die Zweijährige durch entsprechende Anweisung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in ein Heim. Das Gericht sieht in dieser Maßnahme keine Unterbringung, „die der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient“ hat. „Die Einweisung der Betroffenen erfolgte, da ihre Großeltern, bei denen sie nach der Ausreise ihrer Eltern nach Berlin (West) lebte, versuchten, aus der ehemaligen DDR zu flüchten und festgenommnen wurden,“ so das Gericht in seiner Begründung und weiter: „Da aufgrund der Inhaftierung beider Großeltern eine angemessene Betreuung der Betroffenen zunächst nicht möglich war, erfolgte die vorübergehende Heimunterbringung ausschließlich aus fürsorgerischen Gründen. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Betroffene aufnahmebereiten Dritten aus politischen Gründen gezielt vorenthalten werden sollte.

„Beschluss ein justizpolitischer Skandal“

Die in Berlin ansässige VEREINIGUNG 17.JUNI, die die Antragstellerin ggüb. dem Landgericht vertritt, spricht in einer ersten Stellungnahme von einem „justizpolitischen Skandal.“ Dreißig Jahre nach dem Mauerfall erachtet ein hohes Gericht die Verbringung eines Kindes wegen der rechtswidrigen politischen Haft seiner betreuenden Großeltern in ein Heim als eine „fürsorgerische Maßnahme“, aus der keine politische Verfolgung abzulesen sei. „Die Verweigerung der Ausreise des Kindes zu seinen Eltern werde skandalös ignoriert und somit im Nachhinein als rechtens betrachtet.“

Auch wenn der angewiesene Heimaufenthalt durch die folgende Aufnahmebereitschaft der Urgroßmutter relativ kurz war, bleibe der Kindesentzug ggüb. den republikflüchtigen Eltern, bzw. die Vorenthaltung der Eltern dem Kind gegenüber ein „Unrechtstatbestand, der, solange dieser nicht durch eine Rehabilitierung aufgehoben wird, den Anstrich einer rechtsstaatlichen Maßnahme erhalte,“ kritisiert der Verein. Immerhin konnte das Kind nach jahrelangen Bemühungen auch der Bundesregierung erst am 9. November 1972 zu seinen Eltern nach West-Berlin ausreisen. Damit wurde Eltern und Kind ein gegebenes Recht auf ein Zusammenleben über elf Jahre durch die DDR aus leicht nachvollziehbaren politischen und damit rechtsstaatswidrigen Gründen verwehrt. „Die Entscheidung des Gerichtes ist auch unter diesem Aspekt in keiner Weise nachvollziehbar,“ erklärte Vorstandssprecher Holzapfel. Man werde der Antragstellerin empfehlen, Beschwerde gegen den ergangenen Beschluss einzulegen.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030/85607953 (1.394).

Berlin, 3.02.2018/cw – Die Entdeckung des Weinstein-Tunnels (1963) in der Bernauer Straße stieß auf ein breites internationales Medien-Echo. Die Berliner Wasserwerke errichte auf dem Gelände am Mauerpark ein Wasserrückhaltebecken. Bei den Vorarbeiten wurde der Teil einer Panzersperre ausgegraben. Der Berliner Verein „Unterwelten“ informierte den Archäologen Torsten Dressler über die dortige seinerzeitige Grabung eines Fluchttunnels. Dressler konnte mit Unterstützung der Wasserwerke, des Landesamtes für Denkmalschutz und der Stiftung Berliner Mauer tatsächlich die Grundmauern des Gebäudes und den Tunneleinstieg freilegen.

Von der einstigen Kartoffelgroßhandlung, die nach dem 13. August 1961 ihre Arbeit eingestellt hatte, wurde der Weinstein-Tunnel hinüber zur Eberswalder Str.1/Ecke Oderberger Straße gegraben.

Interviews mit dem Archäologen und einem Zeitzeugen

Neben der Abendschau/rbb (31.01.) haben auch der Deutsch-Französische Kultursender arte und die Deutsche Welle Aufnahmen vor Ort zum entdeckten Weinstein-Tunnel gemacht. Der arte-Beitrag wird am 5.02. in der Sendung „arte Journal“ gesendet. Die Mittagssendung beginnt 12.50h und die Abendausgabe 19.20h.

Die Deutsche Welle ist der staatliche Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der ARD. Die DW strahlt im TV-Programm ihren Beitrag zum Weinstein-Tunnel am 5.02., „Der Tag“, 20:00 – 20:15 Uhr aus.

© 2018 Redaktion Hoheneck, berlin – Tel.: 030-30207785 (1.354).

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