You are currently browsing the tag archive for the ‘Bayerische Justiz’ tag.

Nürnberg/Berlin, 6.08.2013/ts – Gustl Mollath ist unverzüglich aus der forensischen Psychiatrie in Bayreuth zu entlassen. So meldeten vor wenigen  Stunden mehrere Medien, voran die Süddeutsche Zeitung (http://www.sueddeutsche.de/bayern/oberlandesgericht-nuernberg-gustl-mollath-kommt-frei-1.1739880). Danach hat das OLG Nürnberg den jüngsten Beschluss des Landgerichtes Regensburg aufgehoben und das angeordnete Wiederaufnahmeverfahren einer anderen Kammer zugewiesen. Das Landgericht hatte zur Überraschung vieler Beobachter ein Wiederaufnahmeverfahren ebenso wie die Entlassung Mollaths abgelehnt, was auf heftige Kritik in der Öffentlichkeit stieß.

In einer ersten  Stellungnahme begrüßte die Vereinigung 17. Juni in Berlin die Anordnung auf sofortige Freilassung Gustl Mollaths und das angeordnete Wiederaufnahmeverfahren. Nicht hinnehmbar sei die voreilig wirkende Stellungnahme der zuständigen  Justizministerin, die jetzt so tue, als sei sie Vorkämpferin für Recht und Gerechtigkeit in Sachen  Mollath gewesen: „Spätestens an dieser Stelle und aus diesem Anlass wäre ein deutliches Wort des Bedauerns über das Versagen der Justiz und des für die Abläufe letztlich verantwortlichen Justizministeriums angebracht gewesen,“ sagte Tatjana Sterneberg urlaubsbedingt für den Vorstand des Vereins in Berlin. Danach dränge sich der Eindruck auf, als würde die Politik ihre Verantwortung „vor der anstehenden Wahl in Bayern“ nicht diskutieren wollen, um „ein mögliches Ergebnis nicht negativ zu beeinflussen.“ Dies sei vor dem „Hintergrund der Erfahrungen in Deutschland mit dem Missbrauch der Politik für parteipolitische Zwecke“ nicht hinnehmbar, heißt es in der Erklärung des DDR-Opfer-Vereins.

Die Vereinigung hatte sich aktiv den Protesten gegen das offensichtliche Fehlurteil in Sachen Gustl Mollaths „aus grundsätzlichen Erwägungen, die in den eigenen Erfahrungen wurzelten“ angeschlossen. Man erhoffe sich durch die Wiederaufnahme nicht nur eine Rehabilitierung des aus politischen Gründen Psychiatrisierten. Es seien in diesem Zusammenhang viele Fragen offen, die einer Klärung bedürfen. Dabei müsse neben der notwendigen und deutlichen Entschädigung für Mollath zweifelsfrei die „Verantwortung der Politik, Justiz, Gutachter und Verwaltungen“ geklärt werden und die Verantwortlichen ggf. selbst vor den Schranken der Justiz zur Rechenschaft gezogen werden.

Die OLG-Entscheidung:

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2013/04049/index.php

V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785

März 2023
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Blog Stats

  • 774.090 hits

Um neue Beiträge per E-Mail zu erhalten, hier die E-Mail-Adresse eingeben.

Schließe dich 132 anderen Abonnenten an