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Berlin, 13.04.2020/cw – Sein Leben las sich wie eine historische Tragödie. Im Vorfeld, das heißt ein Jahr vor der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten, 1932 geboren, wurde das früh erkrankte Kleinkind von seiner Mutter 1934 in ein Heim weggegeben. Über die Hintergründe kann im Nachhinein nur spekuliert werden. Die Mutter, Tochter einer Halbjüdin, war eben aus diesem Grund vom Vater ihres Kindes verlassen worden. Hatte sie ihr Kind aus Angst in fremde Hände gegeben? Gerhard Weinstein starb heute im Alter von 88 Jahren. Er wurde am Morgen vom Pflegedienst tot in seiner Wohnung aufgefunden.

Gerd Weinstein 1932 – 2020 Foto: LyrAg/Holzapfel
Im Januar 2018 entdeckten die Berliner Wasserwerke beim Bau eines Rückhaltebeckens die Tunnelreste eines von Weinstein 1963 an der Bernauer Straße gebauten Fluchttunnels. Medien in aller Welt berichteten über den lange Zeit nach dem Mauerfall sensationell wirkenden Tunnelfund. Der Ort des ursprünglichen Tunneleinstiegs war durch einen Gebietsaustausch zwischen der DDR und West-Berlin 1988 gänzlich in das Hoheitsgebiet der DDR gelangt und damit in Vergessenheit geraten. Wie aber wurde Weinstein zum Fluchthelfer und dadurch zum „Staatsfeind der DDR“? Erst 1985, vier Jahre vor dem Fall der Mauer, wurde die Fahndung nach ihm „wegen Erfolglosigkeit“ eingestellt.
Verlegung nach Brandenburg-Görden
Gerhard Weinstein erkrankte schon in jungen Jahren an allen erdenkliche Krankheiten: TBC, Masern, Keuchhusten und dgl. Er wurde in der Folge von einem Krankenhaus zum andern gereicht, zwischendurch in mehreren Kinderheimen untergebracht. 1938, so die recherchierte Aktenlage, wurde er in die berüchtigte Anstalt Brandenburg-Görden verlegt, wo man u.a. „medizinische“ Versuche an Lebenden unternahm und auch die Euthanasie an „unwertem Leben“ praktizierte. Dass der Knabe „jüdischer Abstammung“, wie es in den Aktenvermerken der Anstalt hieß, diese Grauenzeit überlebte, grenzt an ein Wunder. Sein Großvater Bruno Weinstein wurde in dieser Zeit (1943) im KZ Auschwitz ermordet.
Im September 1945 wurde Gerd, wie ihn seine Freunde abgekürzt nannten, aus der Brandenburger Anstalt in den Haushalt seines leiblichen Vaters entlassen. Hatte der „Vater“ ihn wohlmöglich nur aufgenommen, weil für Familien, die ein Opfer des Faschismus in der Familie hatten, zusätzliche Lebensmittelkarten ausgegeben wurden? Der inzwischen 13jährige hatte bis dahin so gut wie keine Schulbildung genossen. Im Hause des Vaters wurde er – nach späteren Vermerken in den Akten der Staatssicherheit – zu regelrechten Sklavendiensten herangezogen. Er durfte nicht mit der Familie gemeinsam Mahlzeiten einnehmen, für ihn war dafür stets ein einsamer Platz in der Küche vorgesehen. Kam er den aufgetragenen Hausarbeiten, wie Putzen und Abwasch nicht nach, setzte es Prügel durch den „Vater“. Eigene Genossen zeigten den „Vater“ schließlich beim Jugendamt an, das Gerd dann erneut in Heimen, u.a. in dem Jüdischen Kinderheim in Niederschönhausen, unterbrachte.
Nachkriegs-Haft in Rummelsburg
Erst im Alter von 18 Jahren, damals in der gerade gegründeten DDR im Gegensatz zur Bundesrepublik die Volljährigkeitsgrenze, wurde der junge Mann in die Lebenswirklichkeit ent- und damit sich selbst überlassen. Als Analphabet, ohne Schul- und Ausbildung, in den damaligen Wirren der Nachkriegszeit eine schwere Last. Gerd versuchte, durch dieses Leben zu kommen, wobei er sich hin und wieder auch mit kleineren Diebstählen buchstäblich über Wasser hielt. Das führte schließlich zu einer Bewährungs- und nach Wiederholung zu einer längeren Haftstrafe, die er in der Strafanstalt Rummelsburg verbüßte.

Das junge Ehepaar Angelika und Gerhard Weinstein 1960 – Archiv LyrAg/Holzapfel
Nach seiner Entlassung wechselte Weinstein nach West-Berlin, besuchte aber immer wieder alte Bekannte im Osten der geteilten Stadt. Dort lernte er schließlich 1960 seine erste und, wie er bekannte, „einzige große Liebe“ kennen. Als ein Kind erwartet wurde, heiratete das junge Paar. Nach der Geburt von Tochter Liane im Frühsommer 1961 beschlossen die Eltern, in West-Berlin eine Wohnung zu suchen, um endgültig der DDR den Rücken zu kehren. Im August war es endlich soweit. Gerd hatte eine Wohnung in der Soldiner Straße im Wedding ausfindig gemacht. Am Wochenende des 12./13 August 1961 gingen er und seine Angelika daran, die Wohnung durch notwendige Renovierungsarbeiten bewohnbar zu machen. Die gerade zwei Monate alte Tochter Liane war zu dieser Zeit bei den in Ost-Berlin wohnenden Großeltern untergebracht.
Die Mauer trennte die Eltern von ihrem Baby Liane
Am 13. August 1961 begann die gewaltsame Abtrennung zwischen Ost- und West-Berlin. Noch zwei Monate zuvor hatte Walter Ulbricht in einem Freudschen Versprecher versichert: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“ Nun wurden tausende Familie über Nacht von einander getrennt. Trotz verzweifelter Bemühungen gelang es den jungen Eltern Gerd und Angelika Weinstein nicht, ihr Baby in den Westen zu holen.
War es da ein Wunder, das der Junge Vater zur Tat schritt und quasi Tag und Nacht darauf sann, Wege zu finden, um seine Tochter zu den Eltern zu holen? Diese sollte nicht ebenso elternlos aufwachsen wie der Vater. Nach mehreren Anläufen gelang es dem organisatorisch Begabten, 1963 einen Ausgangsort für die Grabung eines Tunnels und eine entsprechende Crew zusammenzustellen, die den beschwerlichen Weg durch den Berliner Lehmboden in sechs bis acht Meter Tiefe bewältigen sollte. Achtzehn Menschen sollten durch diesen Fluchttunnel geleitet werden, darunter natürlich Tochter Liane und deren Großeltern, aber auch andere Fluchtwillige: Heinz B. zum Beispiel. Er war durch den Mauerbau von seinen Eltern getrennt worden, die zwar im Osten ein Haus besaßen, aber in West-Berlin ein Möbelgeschäft betrieben. Oder die Ehefrau, deren Ehemann eine Zoo-Handlung nahe dem Schlesischen Tor betrieb. Der Vater von Heinz B. konnte die notwendigen Holzstützen für den Tunnelbau liefern, der Zoohändler steuerte Geldmittel bei. Immerhin beliefen sich die Kosten des Flucht-Unternehmens 1963(!) auf über 30.000 DM.

Großeltern verhaftet: Die zweijährige Liane (1963) wurde in ein Heim verbracht. – Foto: Archiv LyrAg/Holzapfel
Nachdem das Fluchtunternehmen im Juli 1963 durch Verrat gescheitert war (es fehlten nur wenige Meter in den Keller des Zielhauses), waren 21 Menschen verhaftet und kurze Zeit später zu hohen Zuchthausstrafen (bis zu 7 Jahren) verurteilt worden. Tochter Liane wurde auf Anweisung des MfS in ein Kinderheim eingeliefert, die Großeltern mussten ihre Strafen in Hoheneck (Großmutter) und Rummelsburg (Großvater) verbüßen. Gerd Weinstein versuchte seither und zum Teil erfolgreich, Menschen auf anderen Wegen, z.B. über die Transitautobahn, in die Freiheit zu holen, gehasst und verfolgt durch das Ministerium für Staatssicherheit in der DDR.
Elf Jahre Kampf um Liane
Den Kampf um ihre Tochter führten die Eltern, inzwischen geschieden, über insgesamt elf (!) Jahre über alle erdenklichen Ebenen weiter. Erst am 9. November 1972 konnte der damalige Bundesminister Egon Franke der Mutter in einem Telegramm die „nunmehr erreichte Ausreise von Liane“ übermitteln. Aus den Akten der Staatssicherheit ging hervor, daß man die Tochter gewissermaßen als Faustpfand benutzen wollte, um über diese an den gesuchten Vater heranzukommen. Zu diesem Zweck sollte die Mutter in ihrer geäußerten Absicht bestärkt werden, u.U. wieder nach Ost-Berlin zu gehen, um ihrer Tochter nahe sein zu können. Dadurch erhoffte man sich dann auch einen möglichen Zugriff auf den zur Fahndung ausgeschriebenen Staatsfeind Gerd Weinstein.
In den letzten Jahren seines Lebens hatte Gerd Weinstein offenbar mit vielen Verbitterungen zu kämpfen. Rückblickend war sein Leben nicht so verlaufen, wie er sich das einst wohl nach den Enttäuschungen seiner Kinder- und Jugendjahre erträumt hatte. Auch der bereits jahrelang andauernde und noch immer nicht entschiedene Kampf seiner Tochter Liane um die Rehabilitierung wegen der unrechtmäßigen Vorenthaltung der Eltern trug dazu bei. Gemessen an seiner fehlenden Schul- und Ausbildung hatte er es dennoch zu beachtlichen Leistungen gebracht. Er führte selbständig eine Zoo-Handlung undhernach erfolgreich zwei Antiquitätengeschäfte, bevor er sich als Rentner zur Ruhe setzen konnte.
Seine Mutter hatte nie mehr nach ihm gefragt, das durch Freunde ausfindig gemachte Grab wollte er nicht mehr sehen. Ebenso nicht mehr seinen Vater. Bis zu seinem Tod bestand er konsequent auf seiner einmal gefundenen Haltung.
Der am 15.Januar 1932 in Berlin-Dahlem geborene Gerhard Weinstein verstarb am 13.April 2020 in Berlin-Wedding.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.532).
Berlin, 09.11.2019/cw – Zum 30. Jahrestag der Maueröffnung ehrte die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. und die Bundestagsfraktion der AfD, vertreten u.a. durch die stv. Fraktionsvorsitzende von Storch, heute mit Ansprachen (Ulrich Oehme, MdB, sowie Carl-Wolfgang Holzapfel) und einer Kranzniederlegung die Toten der Mauer an den Gedenkkreuzen zwischen Reichstag und Brandenburger Tor. Nach dem Gedenken wurde der ehemalige politische Häftling Gustav Rust von dem Verein und der AfD durch die Überreichung von Urkunden geehrt. Rust pflegt seit zwanzig Jahren den Gedenkort am Reichstag und ist seither fast tagtäglich vor Ort, um die Würde des Ortes zu gewährleisten und als Zeitzeuge für Fragen von Besuchern aus aller Welt zur Verfügung zu stehen.
Urkunde Gustav Rust 09.11.2019
Der Ehrenvorsitzende der Vereinigung und jahrzehntelange Maueraktivist Carl-Wolfgag Holzapfel hielt in Vertretung der erkrankten Heike Eichenmüller, seit Juni d.J. Vorsitzende des Vereins, folgende Ansprache :
„Heute, vor 30 Jahren, wurde die Mauer für Millionen von Menschen durchlässig. Der Versprecher eines ansonsten geübten und geschulten SED-Funktionärs machte dies nach 28 Jahren möglich.
Den Traum von Freiheit mit dem Leben bezahlt
Wir haben uns aber heute nicht versammelt, um in Jubel auszubrechen und hier im Gedenken an jenen unvergessenen Novembertag einige Flaschen – Sekt, Wein oder Bier – zu verkosten.
Alles hat seine Zeit und seinen Platz.
Wir haben uns an diesem Ort heute verabredet, weil wir in all dem Jubel jener Menschen gedenken wollen, die ihren einst vorhandenen Traum von der Freiheit mit dem endlichen Einsatz ihres Lebens bezahlen mussten.
- – Ob Ida Sieckmann, die am +22.8.1962 in der Straße der Tränen, in der Bernauer Straße, sechzigjährig vergeblich aus dem Fenster ihrer Wohnung, im sowjetischen Sektor gelegen, den Sprung in die Freiheit in den Französischen Sektor wagte und dabei in den Tod sprang;
- – ob Günter Litfin, der den trennenden Humboldthafen am heutigen Hauptbahnhof durchschwimmen wollte und dabei als erster Flüchtling nach dem Mauerbau am +08.1961 Opfer tödlicher Kugeln von DDR-Grenzsoldaten wurde oder
- – Chris Gueffroy, der neun Monate vor der Maueröffnung bei dem Versuch, in der Nacht vom auf den 6. Februar 1989 zusammen mit seinem Freund Christian Gaudian durch den Britzer Verbindungskanal zu flüchten, von tödlichen Kugeln getroffen wurde. Welch tödliches Missverständnis. Hatte er doch zuvor von einem Freund, der an der Grenze Dienst tat erfahren, dass der Schießbefehl aufgehoben worden sei.
Alle diese Menschen hatten eine tiefe Sehnsucht nach Freiheit empfunden, wollten einem zutiefst unmenschlichen System entfliehen.
Gerade in den letzten Wochen ist aus unbegreiflichen Gründen der Kampf um die Deutungshoheit von Begriffen erneut ausgebrochen: War die DDR ein Unrechtsstaat?
Gibt es „gute“ und „schlechte“ Diktaturen?
Erstaunlich scheint mir, dass hier keiner infrage stellt, dass das Dritte Reich ein Unrechtsstaat war. Dominiert also – dreißig Jahre nach dem Ende der Zweiten Deutschen Diktatur – eine linke Geschichtsdominanz unsere Gegenwart? Werden wir mit der Infragestellung des Unrechtsstaates den Mordopfern dieses Staates gerecht? Gibt es überhaupt eine „gute Diktatur“, die dann kein Unrechtsstaat wäre und eine „schlechte“ Diktatur, die automatisch „auch“ ein Unrechtsstaat wäre? Schlussgefolgert hieße dies im Ergebnis: Die kommunistische Diktatur ist eine „gute“, die NS-Diktatur eine „schlechte“ Diktatur?
Diese Kreuze hier im Hintergrund geben eine zweifelsfreie Antwort:
Jedes Kreuz ist eines zu viel. Und wir wissen, dass diese 15 Kreuze hier nur stellvertretend für unsäglich viel mehr Todesopfer dieser Roten Diktatur stehen. Dazu gehören die vielfachen Todesurteile in der SED-Diktatur ebenso, wie die in der Haft und unter Folter Verstorbenen. Auch jene, die wir unter dem Begriff „Erschossen in Moskau“ kennen.
Der 9. November hat also nicht nur einen Freudenglanz. Hinter diesem Datum stehen ebenso unsere Trauer um unendliches, unfassbares Leid, welches am 9. November 1938 mit der sogen. “Reichskristallnacht“ über unsere jüdischen Bürger hereinbrach. Es wäre Zynismus, die Toten der Mauer als „Rache der Geschichte“ für die Toten von Auschwitz, Dachau, Birkenau und wie diese Orte des Schreckens alle hießen, zu sehen.
9. November: Kein Tag vermittelt so die historische Linienführung
Aber wir dürfen durchaus konstatieren, dass viele Menschen erst durch das erfahrene Leid besonders nach dem Bau der Mauer die schrecklichen Dimensionen der einstigen Verfolgungen und Menschenjagden erfasst und begriffen haben.
Kein anderer Tag, wie dieser 9. November, wäre, nein, ist dazu geeignet, diese historische Linienführung heutigen und künftigen Generationen zu vermitteln. Gerade weil sich dieser 9. November nicht dazu eignet, von der Politik missbraucht, in den üblichen Parteien-Hader einbezogen zu werden. Der 9. November birgt die große und wohl in dieser historischen Analogie einmalige Chance, a l l e politischen und gesellschaftlichen Gruppen wenigstens hier zu einen: Welches Land dieser Welt hat einen Tag im Kalender, der sich mit diesem „deutschen Geschichts-Datum“ vergleichen ließe?
An einem 9. November, 1848, wurde in Wien der Abgeordnete der Frankfurter National-Versammlung; Robert Blum, infolge der Niederschlagung des Aufstands nach einem Standgerichtsurteil hingerichtet.
- – An einem 9. November, 1918, wurde infolge des 1. Weltkrieges die Deutsche Republik
- – An einem 9. November, 1923, wurde erstmals und einzig der am 8.November begonnene Hitler-Putsch durch die Weimarer Republik erfolgreich abgewehrt.
- – Am 9. November, 1938, dies wurde schon erwähnt, erhielt das folgende Mord-Drama an den Juden seinen sichtbaren, weil unübersehbaren tyrannischen Start.
- – Der mutige, leider gescheiterte Mord-Anschlag auf den Diktator Hitler durch Georg Elser am 8. November 1939 darf mit Recht auch diesem Tag zugeordnet werden, da Hitler hier seinen misslungenen, am 8.November begonnenen Putsch von 1923 feiern wollte.
- – Und schließlich der Freudentag der Maueröffnung, der 9. November 1989.
Vorschlag von 1989: „Tag der Nation“
Wir, die Vereinigung 17. Juni 1953, bekennen uns auch 30 Jahre später zu unserem damalig vorgetragenen Vorschlag, den 9. November als „Tag der Nation“ einzuführen. Dafür waren wir sogar bereit, auf den 17. Juni als arbeitsfreien Gedenktag zu verzichten. Wir sahen in dem 9. November 1989 die Fortführung und Zielsetzung des Aufstandes von 1953.
Stattdessen wurde, wie wir alle erfahren mussten, der 3. Oktober als „Gedenktag nach Aktenlage“ eingeführt. Dieser 3. Oktober war und ist ein künstlicher, ein lebloser Gedenktag. Darüber können keine künstlichen Rummelatmosphären vor dem Brandenburger Tor und anderswo hinwegtäuschen.
Die Toten unserer leidvollen Geschichte, die Toten der Mauer mahnen uns an ein „gemeinsames Innehalten“ über alle Parteigrenzen hinweg.
Ida Sieckmann, Günter Litfin, Chris Gueffroy sind weder für die CDU, die SPD, die FDP oder sonst eine Partei gestorben. Sie starben für die Freiheit, für den Traum auf eine bessere Welt. Und nicht zuletzt darum haben sie es verdient, über jeglichen Streit der Parteien hinweg g e m e i n s a m geehrt und beweint zu werden.
Immer, auf alle Zeit und besonders an jedem 9. November.“
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.498).
Berlin, 03.04.2019/cw – Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 13.03.2019 den Antrag einer Betroffenen auf strafrechtliche Rehabilitierung „im Hinblick auf ihren Aufenthalt in der ehemaligen DDR bis zum 9. November 1972 als unzulässig“ verworfen (551 Rh – 152 Js 229/18 Reha – 249/18).
Menschliche Tragödie ignoriert
Hinter diesem unauffällig wirkenden Juristen-Deutsch verbirgt sich in Wahrheit eine (weitere) menschliche Tragödie im einstigen DDR-Unrechtsstaat. Die Antragstellerin war zwei Monate vor dem Mauerbau am 13.08.1961 geboren worden. Ihr Vater, bereits in den Augen der DDR „republikflüchtig“, weil er diese eigenmächtig verlassen hatte und nach West-Berlin übergesiedelt war, hatte für seine junge Familie eine Wohnung in der Soldiner Straße im West-Berliner Bezirk Wedding ausfindig gemacht. Um diese bezugsfertig zu machen, übergaben die jungen Eltern ihre neugeborene Tochter am Wochenende vor dem legendären Mauerbau den Eltern der (noch) in Ost-Berlin wohnenden jungen Mutter. Am folgenden Sonntag wurde die Sektorengrenze gesperrt, der Ulbrichtsche Mauerbau begann. Fortan war den Eltern nicht nur der Zugang zu ihrem Baby versperrt, auch eine Ausreise zu den jungen Eltern wurde von den DDR-Behörden verwehrt. Durch den Verbleib der Mutter in West-Berlin wurde nun auch diese als „republikflüchtig“ eingestuft. Somit waren beide Eltern im DDR-Sprech „Staatsfeinde“.

1963: Direkt vor der Mauer begann der Tunnel. Auf dem Foto der Vater der Antragstellerin – Foto: LyrAg/RH
Der Vater wurde bereits durch die NS-Diktatur politisch verfolgt
Hinfort sann der Vater, ein aufgrund seiner jüdische Abstammung bereits im Dritten Reich verfolgtes Kind – der Großvater wurde 1943 in Auschwitz ermordet – nach Wegen, seine Tochter in den freien Westen zu holen. Schließlich begann er im Frühjahr 1963 einen Tunnelbau unmittelbar hinter der Abgrenzung zum ehemaligen Güterbahnhof an der Bernauer Straße, die an dieser Stelle durch den Mauerbau zur Staatsgrenze avanciert war. Nach Monaten der Plackerei sechs Meter unter der Erde wurde der Tunnel verraten. Nur wenige Meter fehlten zum ausersehenen Fluchtpunkt in einem Haus an der Oderberger Straße. Der sogen. Weinstein-Tunnel war vor einem Jahr spektakulär durch Bauarbeiten der Berliner Wasserwerke wiederentdeckt worden, worüber international medial bis hin zur New-York-Times berichtet wurde.
Da auch die Großeltern des inzwischen zweijährigen Kindes durch den Tunnel flüchten sollten, wurden auch diese neben 19 weiteren Personen verhaftet und zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Großmutter kam in das berüchtigte Frauenzuchthaus Hoheneck, der Großvater mußte seine Strafe in Rummelsburg verbüßen. Eine fluchtwillige und ebenfalls verurteilte Frau starb in der Haft.
Das MfS ordnete die Heimeinweisung an
Infolge der Inhaftierung ihrer Großeltern kam die Zweijährige durch entsprechende Anweisung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in ein Heim. Das Gericht sieht in dieser Maßnahme keine Unterbringung, „die der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient“ hat. „Die Einweisung der Betroffenen erfolgte, da ihre Großeltern, bei denen sie nach der Ausreise ihrer Eltern nach Berlin (West) lebte, versuchten, aus der ehemaligen DDR zu flüchten und festgenommnen wurden,“ so das Gericht in seiner Begründung und weiter: „Da aufgrund der Inhaftierung beider Großeltern eine angemessene Betreuung der Betroffenen zunächst nicht möglich war, erfolgte die vorübergehende Heimunterbringung ausschließlich aus fürsorgerischen Gründen. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Betroffene aufnahmebereiten Dritten aus politischen Gründen gezielt vorenthalten werden sollte.“
„Beschluss ein justizpolitischer Skandal“
Die in Berlin ansässige VEREINIGUNG 17.JUNI, die die Antragstellerin ggüb. dem Landgericht vertritt, spricht in einer ersten Stellungnahme von einem „justizpolitischen Skandal.“ Dreißig Jahre nach dem Mauerfall erachtet ein hohes Gericht die Verbringung eines Kindes wegen der rechtswidrigen politischen Haft seiner betreuenden Großeltern in ein Heim als eine „fürsorgerische Maßnahme“, aus der keine politische Verfolgung abzulesen sei. „Die Verweigerung der Ausreise des Kindes zu seinen Eltern werde skandalös ignoriert und somit im Nachhinein als rechtens betrachtet.“
Auch wenn der angewiesene Heimaufenthalt durch die folgende Aufnahmebereitschaft der Urgroßmutter relativ kurz war, bleibe der Kindesentzug ggüb. den republikflüchtigen Eltern, bzw. die Vorenthaltung der Eltern dem Kind gegenüber ein „Unrechtstatbestand, der, solange dieser nicht durch eine Rehabilitierung aufgehoben wird, den Anstrich einer rechtsstaatlichen Maßnahme erhalte,“ kritisiert der Verein. Immerhin konnte das Kind nach jahrelangen Bemühungen auch der Bundesregierung erst am 9. November 1972 zu seinen Eltern nach West-Berlin ausreisen. Damit wurde Eltern und Kind ein gegebenes Recht auf ein Zusammenleben über elf Jahre durch die DDR aus leicht nachvollziehbaren politischen und damit rechtsstaatswidrigen Gründen verwehrt. „Die Entscheidung des Gerichtes ist auch unter diesem Aspekt in keiner Weise nachvollziehbar,“ erklärte Vorstandssprecher Holzapfel. Man werde der Antragstellerin empfehlen, Beschwerde gegen den ergangenen Beschluss einzulegen.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030/85607953 (1.394).
Von Carl-Wolfgang Holzapfel – 28.10.2018
Das Faszinierende an dieser Stadt ist auch die Tatsache, dass es hier Dinge gibt, die es sonst nicht gibt. Dazu gehört die aberwitzige Idee, in einem renommierten Teil Berlins eine Mauer zu errichten. Konrad Weiß, einst prominenter früherer DDR-Bürgerrechtler, Mitgründer der Bürgerbewegung „Demokratie jetzt“ und später MdB für Bündnis 90/Grüne, hat zu Recht bei seiner Ablehnung des Projektes von einer „Zelebrierung des Bösen“ gesprochen.
„Der Gedanke, dass ein Stück Berlin neuerlich von einer Mauer geschändet wird, und sei es auch nur für einige Tage, ist für mich unerträglich. Ich denke, dass dies viele, die in der DDR oder in Ostberlin gelebt haben, so empfinden werden,“ schrieb Weiß in seinem offenen Brief an Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD).
Vor einer Woche wandte sich ebenfalls die Publizistin Lea Rosh gegen die neuerliche „Errichtung der Mauer.“ Inzwischen haben mehr als 60 Kunstschaffende und Historiker den offenen Brief der Publizistin unterschrieben, unter diesen Hubertus Knabe, der Kunstsammler Heiner Pietzsch, die frühere Bildungssenatorin Sybille Volkholz, der Literaturhistoriker Conrad Wiedemann, der Verleger Klaus G. Saur, Kunstmäzen Gernot Moegelin, der US-Historiker Michael Cullen, die Schauspielerin Barbara Schnitzler sowie die frühere Stasi-Unterlagen-Beauftragte Marianne Birthler (Grüne) und die Direktorin der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anna Kaminsky.
Niemand käme auf die Idee, ein Vernichtungslager Auschwitz nachzubauen
Andere Prominente, wie die Schauspieler Lars Eidinger, Iris Berben, Tom Schilling und Veronica Ferres, die Regisseure Sönke Wortmann und Leander Haußmann sowie die Modemacher Guido Maria Kretschmer und Michael Michalsky sprachen sich für die Pläne aus.

Der Autor protestierte auch mit Hungerstreiks gegen die Mauer, hier im März 1963 am Mahnmal für Peter Fechter aus Anlass der Leipziger Messe. – Foto: LyrAg
Als ein Mensch, der Ende August 1961 mit 17 Jahren erschüttert vor der zugemauerten Versöhnungskirche in der Bernauer Straße stand und seither seinem dort abgelegten Schwur gefolgt war, gegen die Mauer zu kämpfen, bis dieses „Bauwerk des Bösen beseitigt sei oder ich nicht mehr leben würde“ und der sich 28 Jahre lang an diesen Eid gebunden wußte, habe ich kein Verständnis für derartige „Kunstbauten.“ Es gibt keine Rechtfertigung, Zeugnisse des Unrechtes, wie die Mord-Mauer, in irgend gearteter Form in einem künstlich bestimmten Umfeld nachzubauen. Die verbliebenen Original-Zeugnisse, wie am Abgeordnetenhaus von Berlin, reichen als historische Erinnerung in bedrückender Form aus, für alle Zeiten.
Niemand käme auf die Idee, gegenüber dem Holocaust-Mahnmal ein verkleinertes Vernichtungslager von Auschwitz zu errichten. Es gibt Ideen, die sich von selbst verbieten, und das ist gut so. Es reicht, dass es diese Mauer überhaupt gegeben hat.
Kleinkariert? Kein Kunstverständnis? Zugegeben, Kunst genießt andere Freiheiten. Aber müssen dies gleich Projekte aus Absurdistan sein? Muss Kunst immer einher gehen mit aufwändigen, sprich überdimensioniert teuren Projekten, unabhängig von gegebenen Unsäglichkeiten?
Vor vielen Jahren hatte ich einmal vorgeschlagen, an einem Jahrestag des Mauerbaus zum Beispiel die Brunnenstraße/Ecker Bernauer Straße symbolisch zuzumauern, um jene Besucher und Touristen, die den Schrecken der Mauer – Gott sei dank – nie leibhaftig erlebt haben, durch die symbolische Sperrung einer viel genutzten Verkehrsader an diese böse und traurige Zeit zu erinnern. Die Mauer stand dort, wäre also niemals künstlerisch imaginär und würde schneller als das Original, nämlich nach einem Tag, wieder verschwinden. Das wäre lebendiger Geschichtsunterricht ohne verschwiemelte heiße Kunst-Debatten und einen ansonsten notwendigen Kampf um Haushaltsmittel. Und es würde nicht die vielen Verletzungen bei denen verstärken, die unter diesem Ulbricht/Honeckerschen Machwerk gelitten haben und immer noch leiden, wie – zum Beispiel – die noch lebenden Angehörigen der Toten an der Mauer.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.432).
Karlsruhe, 28.11.2016 – In einer Entscheidung, die durch die Pressestelle des BGH heute veröffentlicht wurde, hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts und mehrere Verfahrensrügen gestützte Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg – 1191 Js 98402/13 27 Ks 9/14 – Entscheidung vom 15. Juli 2015 – ebenso verworfen wie die Revisionen mehrerer Nebenkläger, die mit ihren Rechtsmitteln eine Verurteilung des Angeklagten als Mittäter angestrebt hatten; weitere Nebenklägerrevisionen waren nicht in zulässiger Weise erhoben und sind daher ebenfalls verworfen worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig (20. September 2016 – 3 StR 49/16).
Das Landgericht Lüneburg hatte den im Tatzeitraum 22 bzw. 23 Jahre alten SS-Angehörigen Oskar Gröning (95) im wohl letzten Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte, der seit 1942 im Konzentrationslager Auschwitz eingesetzt war, an der systematischen Tötung der in Ungarn lebenden jüdischen Bevölkerung im Jahr 1944 beteiligt. Im Rahmen dieser sog. Ungarn-Aktion wurden in der Zeit vom 16. Mai bis zum 11. Juli 1944 mindestens 300.000 Juden nach Auschwitz deportiert und dort unmittelbar nach ihrer Ankunft in Gaskammern ermordet. Nach Ansicht des Gerichtes war Gröning in die Massentötungen in verschiedener Weise eingebunden. An mindestens drei Tagen war er an der Rampe eingesetzt, an der die Züge im Lager eintrafen. Dort hatte der SS-Mann in erster Linie die Aufgabe, das Gepäck der Deportierten zu bewachen. Dadurch sollte verhindert werden, dass dieses vor den Augen der Opfer geöffnet, durchsucht und geplündert wurde, was deren für den weiteren Ablauf als unerlässlich angesehene Arglosigkeit hätte beseitigen und zu Unruhe hätte führen können. Zugleich war der Angeklagte bei seiner Tätigkeit an der Rampe auch Teil einer Drohkulisse, die jeden Gedanken an Widerstand oder Flucht bereits im Keim ersticken sollte. Daneben wirkte der Angeklagte bei der Verwertung der Vermögenswerte der Deportierten zugunsten der SS mit. Schließlich oblag es Gröning während seiner gesamten Diensttätigkeit, die Deportierten zu überwachen und Widerstand oder Fluchtversuche mit Waffengewalt zu verhindern.
Ob Gröning nunmehr die Haftstrafe antreten muß, ist noch nicht entschieden. Über eine mögliche Haftfähigkeit des fast Hundertjährigen muß das zuständige Gericht nach der jetzt ergangenen Bestätigung des Urteils entscheiden.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.182)
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