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Berlin, 03.06.2021/cw – „Im Namen der gesamten CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus möchte ich mich für Ihr persönliches und das Engagement Ihres Vereins für ein würdevolles Gedenken an den Volksaufstand am 17. Juni 1953 bedanken.“ Dies schrieb der Fraktionsvorsitzende der Partei im Berliner Abgeordnetenhaus, Burkhard Dregger, jetzt an den Vorsitzenden des historischen Vereins, Carl-Wolfgang Holzapfel.

Seit Jahrzehnten Patenschaft für das einzige originäre Denkmal an den Volksaufstad in Deutschland. Bisher kämpfte die Vereinigung vergeblich um die Restaurierung und den Zugang zur Gedenkstätte in Berlin-Zehlendorf. Hier stand (bis 1955) ein sowjetischer Panzer, dem Aufstandsteilnehmer noch im Juni 1953 ein Holzkreuz gegenüberstellten. – Foto: LyrAg-Press

Dregger, Sohn  des weiland berühmten hessischen CDU-Politikers Alfred Dregger († 2002), äußerte sich am Vorabend des 68. Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR: „Mit Ihrem Einsatz leisten Sie einen Beitrag zur historische Aufarbeitung der Geschehnisse in Ost-Berlin und erinnern daran, wie ausgeprägt schon in den Anfangsjahren das Bestreben der Ostdeutschen  war, in Frieden und Freiheit leben  zu können.“

Der Fraktionsvorsitzende bedauerte, das dieses Bestreben nach Freiheit „leider zu vielen Menschen am 17. Juni 1953 und in den Tagen danach das Leben gekostet“ habe, „da der Aufstand brutal niedergeschlagen wurde. Dies immer wieder in unser Bewußtsein zu rufen führt dazu, das wir auch die Opfer von damals nicht einfach vergessen.“

Abschließend appelliert der Berliner CDU-Politiker an die Vereinigung, die sich ursprünglich unmittelbar nach dem Aufstand als „Komitee 17. Juni“ begründet hatte und seit 1957 unter ihrem jetzigen Namen geführt wird: „Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten, an die Ereignisse des 17. Juni 1953 zu erinnern und dabei immer wieder auch den Wert von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der heutigen Zeit herauszustellen.“

V.i.S.d.P.: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.646).

Berlin, 12.06.2019/cw – Wieder einmal wurden die Vertreter diverser Opferverbände zum „Fachgespräch Aufarbeitung der SED-Diktatur“ in das Abgeordnetenhaus von Berlin eingeladen. Der Briefkopf war Partei-übergreifend bunt und eindrücklich: Die Logos von SPD, DIE LINKE., Bündnis90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und CDU standen einträchtig standen einvernehmlich nebeneinander im Briefkopf der Einladung und signalisierten: Wir nehmen uns Eurer Probleme ohne parteipolitisches Hickhack an.

Man wolle den (begonnenen) „Austausch mit den Opferverbänden, Aufarbeitungsinitiativen, Beratungsstellen und Gedenkstätten vertiefen, direkt von Ihnen erfahren, wo Sie Handlungsbedarf sehen …“, hieß es ankündigungsfroh in der von fünf Parteivertretern bzw. Abgeordneten unterzeichneten Einladung

Trotz üblicher Sprechblasen konstruktive Ansätze

Und in der Tat hatten die vorhergehenden Gespräche in dieser Runde bereits zu Ergebnissen geführt: So wurde die auch in dieser Runde von der Vereinigung 17. Juni kritisch angemerkte Praxis der Ausweitung des Berlin-Tickets auf anerkannte Rehabilitierungsopfer aufgegriffen und zwztl. durch die Sozialsenatorin (DIE LINKE) eine Verbesserung im Sinne einer Überprüfung der Vorschläge (Einführung eines Dauerausweises und damit Trennung von der Einstufung in die Soziale Bedürftigkeit) zugesagt. Diese Gesprächsrunden wiesen also trotz vieler in diesen Gremien üblich gewordener Sprechblasen durchaus konstruktive Ansätze auf.

Dem Erbe des 17. Juni verpflichtet: Gedenkstätte in Berlin-Zehlendorf – Foto: LyrAg/RH

Allerdings fiel dem Vorsitzenden der Vereinigung 17. Juni, dem ehemaligen Mauerdemonstranten und politischen Häftling der DDR, Carl-Wolfgang Holzapfel (75), anlässlich der aktuellen Einladung zum heutigen Mittwoch erneut auf, dass eine Partei der sechs im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien erneut nicht im Briefkopf ausgewiesen und auch nicht von einem Vertreter mitunterzeichnet worden war: die AfD.

Anlässlich der Weiterleitung einer aktuell erstellten Dokumentation des Vereins zum Umgang mit der originären Gedenkstätte „17. Juni 1953“ in Berlin-Zehlendorf an die einladenden Abgeordneten bat die Vereinigung darum, „uns vorab die Gründe für die offensichtlich fehlende Mitwirkung der auch im Abgeordnetenhaus vertretenen AfD“ zu übermitteln. Der Vorstand wollte nicht ausschließen, daß sich die AfD entgegen ihrer Verlautbarungen wenig oder gar nicht an der Aufarbeitung der SED-Diktatur beteiligen wollte. Immerhin hatte ja auch die AfD zu Parlamentswahlen ohne Bedenken ehemalige Stasi-IM aufgestellt. Hatte sich die Alternative für Deutschland also absichtlich einer Mitwirkung an dieser Gesprächsrunde a l l e r Parteien entzogen?

Frage nach Abstinenz der AfD ohne Resonanz

Interessanterweise lagen vierzehn Tage nach Absendung dieser Nachfrage noch keine Antworten der involvierten Abgeordneten bei der Vereinigung vor. Der Vorstand wandte sich daher vorsorglich an die AfD-Fraktion, übermittelte dieser die Nachfrage an die übrigen Parteien und bat um Aufklärung der offensichtlichen Abstinenz. Die Antwort bzw. Darstellung der AfD überraschte dann doch. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, Martin Trefzer, übermittelte folgender Auskunft:

Trefzer bezeichnete die erneute Nichtbeteiligung der AfD an dem Fachgespräch Aufarbeitung als „Armutszeugnis des parlamentarischen Selbstverständnisses dieser fünf Fraktionen.“ Die AfD habe über ihn, Trefzer, „bereits beim letzten Mal in aller Form bei den beteiligten Fraktionen und beim Präsidenten des Abgeordnetenhauses gegen die Ausgrenzung“ der Fraktion protestiert. Auch als er sich zu der Veranstaltung „als Gast“ angemeldet hätte, sei ihm „von der federführenden Koordinatoren, Frau Dr. West von der SPD-Fraktion, mitgeteilt“ worden, dass er „auch als Gast nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfe.“ Trefzer bat daraufhin den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Ralf Wieland (SPD), diesen Vorgang rechtlich zu prüfen. Der Präsident ließ dem Abgeordneten „durch den Direktor mitteilen, dass auch diese persönliche Teilnahmeversagung nicht zu beanstanden sei.“

Den Opfern der Diktatur verpflichtet: Ehem. Kreuze am Checkpoint Charlie – Foto: LyrAg/RH

Die Vereinigung 17. Juni kann „aus ihrem historischen Verständnis heraus die Ausgrenzung einer frei gewählten Partei aus dem politischen Willensbildungsprozess nicht nachvollziehen,“ heißt es dazu in einer Stellungnahme des Vorstandes zu diesem Vorgang. „An die Stelle des demokratischen Disputs wieder die Ausgrenzung zu setzen, ist 66 Jahre nach dem Volksaufstand von 1953 und fast 30 Jahre nach dem endlichen Fall der Mauer ein unzumutbarer Eklat für die Demokratie.“

Die ausstehenden Stellungnahmen der angefragten fünf Parteien sieht die Vereinigung, die sich nach dem Volksaufstand zunächst als „Komitee 17. Juni“ gegründet hatte, als Eingeständnis eines „offenbaren schlechten Gewissens“ für dieses unbegreifliche, weil undemokratische Verhalten. Dass der Präsident des Abgeordnetenhauses, der zu einer parteiübergreifenden Neutralität in seinem Amt verpflichtet sei, diesen Vorgang verteidigt und als rechtens darstellen lässt, zeige einen bedenklichen Umgang mit „selbstverständlichen demokratischen Spielregeln.“

Auseinandersetzung um Werte essentiell

Die Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Parteien und der von diesen propagierten Werten sei ein „essentieller politischer Anspruch und dürfe daher keineswegs kleingeredet werden,“ so der Vorstand in seiner Stellungnahme. Dazu gehöre auch „die notwendige Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichem Gedankengut, so dieses propagiert oder verteidigt werde. Wenn aber politische Institutionen, Parteien oder sonstige Organisationen das vom Grundgesetz vorgegebene demokratische Spielfeld verlassen, leisten sie den Kräften Vorschub, deren angebliche Bekämpfung wegen undemokratischer Verhaltensweisen sie als Begründung für eigene demokratische Abstinenz“ anführen. Damit werde nicht „der demokratische Diskurs und die notwendige Verteidigung der Demokratie gefördert, sondern werden für die demokratische Ordnung gefährliche gegenteilige Reaktionen beim Wahlbürger provoziert.“

Der Vorstand betont in seiner Erklärung, die er im Nachgang zum heutigen Treffen im Berliner Abgeordnetenhaus „allen im Parlament vertretenen Parteien“ zukommen lassen will, dass die heutige Abwesenheit der Vereinigung 17. Juni ausschließlich gesundheitliche Ursachen habe und insoweit „nicht als vorgefasster Protest“ gegen das als undemokratisch empfundene Verhalten aufgefasst werden dürfe. Man sei aber „nicht unfroh, dass die gesundheitliche Komponente hilfreich bei der heute sichtbaren Abwesenheit der Vereinigung gewesen sei.“ Man werde von den noch immer ausstehenden, aber erwarteten Stellungnahmen „unser weiteres Verhalten wie unsere weitere Teilnahme an derartigen Gesprächen gleichwohl abhängig machen.“ Auch würde man zu gegebener Zeit die anderen Teilnehmer ggf. auffordern müssen, „die weitere Zusammenarbeit bei einer Fortführung undemokratischer Verhaltensweisen zu überdenken.“ Diese klare Haltung sei man „dem Erbe des 17. Juni 1953, der sogen. Friedlichen Revolution wie den tausenden Opfern der Verfolgung in der zweiten deutschen Diktatur schuldig.

V.i.S.d.P.: Vorstand VEREINIGUNG (AK) 17. JUNI 1953 e.V., Berlin (für den Inhalt der vorliegenden Erklärung) und Redaktion Hoheneck, Berlin (für den redaktionellen Beitrag) – 1.419.

Berlin, 28.12.2018/cw – Berlin scheint politisch nicht zur Ruhe zu kommen: Vor Weihnachten wurde bekannt, dass die „AFD“ im Abgeordnetenhaus am 5. Januar 2019 der Gründung der Deutschen Arbeiterpartei (DAP) gedenken will. Diese Kleinpartei wurde kurz nach der sogen. Novemberrevolution am 5. Januar 1919 in München gegründet. Nachdem sich Adolf Hitler der Partei im September anschloss und die Gründer verdrängt hatte, wurde die DAP ein gutes Jahr nach der Gründung, am 24. Februar 1920 in NSDAP umbenannt. Sie gilt seither als Vorläufer der braunen Führer-Partei.

Nun will die „AFD“-Fraktion dieser Gründung mit einer eigenen Veranstaltung gedenken und hat zum Entsetzen politischer Beobachter dafür die Zustimmung des Parlamentspräsidenten (SPD) erhalten. DIE LINKE, CDU, FDP und GRÜNE haben gegen die Veranstaltung (vergeblich) protestiert, während sich die SPD wohl mit Rücksicht auf ihren Präsidenten bedeckt hält. In der Einladung der „AFD“ heißt es unter dem Titel „100 Jahre DAPEin Rückblick auf die widerspruchsvolle und wechselvolle Geschichte dieser Partei“ u.a.:

„Vor hundert Jahren – am 5. Januar 1919 … wurde die Deutsche Arbeiter-Partei in München gegründet. In den Monaten nach ihrer Gründung durch Adolf Hitler ihrer wichtigsten Köpfe beraubt, rang sie um die richtige Strategie während der durch die Revolution … gekennzeichneten Anfangsjahre der Weimarer Republik. Die DAP – ursprünglich gegründet als Zusammenschluss revolutionärer Arbeiter – wurde mehr und mehr zum Instrument Adolf Hitlers und zum Spielball der parteipolitischen Kämpfe in der Organisation. Fatal die »Nationale Sozialismustheorie« und die Bildung eigener »brauner Formationen«, wie SA und SS, statt der von oppositionellen DAP- und nationalsozialistischen Gruppierungen geforderten konsequenten Einheitsfrontpolitik der Arbeiterschaft gegen die Erstarkung kommunistischer Tendenzen, repräsentiert an vorderster Front durch die KPD.

Anlass genug zum historischen Gründungstag auf die widerspruchsvolle und wechselvolle Geschichte dieser Partei zurückzublicken und über Schlussfolgerungen für rechte Politik heute nachzudenken.

Die Veranstaltung im Festsaal des Abgeordnetenhauses von Berlin wird mit Beiträgen des Vorsitzenden Alexander Gutland und anderen Parteifunktionären gestaltet. Texte von Streicher, Hitler und Goebbels.

Anmeldungen bis 2. Januar 2019 per Mail an veranstaltung@rechtsfraktion-berlin.de unter Angabe von Vor- und Nachname.“

Rechter Skandal? Es geht doch nur um die KPD

Wir, die Redaktion, haben den vorstehenden Text fiktiv verändert. Allerdings handelt es sich um kein Fake im Sinne dieses neudeutschen Begriffes, sondern um die Abwandlung eines Einladungs-Textes, den DIE LINKE-Fraktion zum 100. Gründungstag der KPD am 31.Dezember 1918 veröffentlicht hat: https://www.linksfraktion.berlin/aktuelles/termine/detail/news/100-jahre-kpd/

Die Partei lädt daher nicht zum 5. sondern zum 7. Januar zu dieser Erinnerungsfeier im Abgeordnetenhaus von Berlin ein (Anmeldungen daher bis 4.01.2019 unter veranstaltung@linksfraktion-berlin.de ). Und natürlich sprechen Genosse Riexinger und andere auf der Gedenkveranstaltung; „Texte (in realitas) von Tucholsky, Luxemburg und Liebknecht“. Es handelt sich also nicht um einen „rechten“ Skandal, sondern nur um eine Jubiläumsveranstaltung zur Gründung der am 17.08.1956 verbotenen KPD (BVerfGE 5, 85).

Jubiläum einer verbotenen Partei, DIE LINKE lädt ein.
Quelle: veranstaltung@linksfraktion-berlin.de

Ob auch der sogen. BVG-Streik von 1932, den Walter Ulbricht (KPD) und Joseph Goebbels (NSdAP) gemeinsam gesteuert haben, thematisiert wird, geht aus der Einladung nicht hervor. Ernst Thälmann im Herbst 1932: „Bei der Auslösung von Streiks in den Betrieben (…) sei die Hereinnahme von Nazis in die Streikkomitees (…) absolut notwendig und erwünscht.“ Wahrscheinlich wird auch Thälmanns Kritik am „nationalen Ausverkauf Südtirols“ an Italien (Hitler hatte nach dem Einmarsch in Österreich 1938 die Brenner-Grenze zwischen dem Deutschen Reich und Italien anerkannt) oder der Pakt zwischen NKWD und GESTAPO zur Bekämpfung „der Feinde“ infolge des Hitler-Stalin-Paktes (1939) nicht erwähnt werden. Gegenteiliges entzieht sich unserer vorherigen Kenntnis.

Festsaal „historischer Gründungsort der KPD“

Kann man also beruhigt (weiter) schlafen? CDU und AfD waren mit ihren schriftlichen Protesten gegen die Veranstaltung am Parlamentspräsidenten gescheitert. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger bezeichnete die geplante Veranstaltung als „Jubelfeier“, die „ein Affront gegen Opfer des SED-Regimes und des Stalinismus“ sei. Georg Pazderski, Fraktionschef der AfD, hatte in seinem Protestschreiben an Parlamentspräsident Ralf Wieland seiner Verwunderung Ausdruck verliehen, „dass hier offensichtlich ganz selbstverständlich einer verbrecherischen Partei mit Ihrem Einverständnis gehuldigt werden soll und damit die kommunistischen Verbrechen relativiert werden sollen“.

Die FDP hatte über ihren Fraktionsvorsitzenden Sebastian Czaja verbal protestiert: „Der Kommunismus gilt als tödlichste Ideologie der Geschichte“, im Abgeordnetenhaus sei kein Platz für „solch unwürdige Festtage der Unbelehrbaren“ und „Ein Ort der Demokratie darf nicht für solche Events beschmutzt werden.

Präsident Ralf Wieland ließ die Proteste von immerhin drei Parteien im Abgeordnetenhaus durch einen Sprecher abweisen: „Der Festsaal ist der historische Gründungsort der KPD, zudem läuft parallel eine Ausstellung, die sich mit der Revolution von 1918 und 1919 befasst. Dazu passt die Veranstaltung.“

Und GRÜNE? SPD? Fehlanzeige. Dabei hätte zumindest die SPD gute Argumente gegen die Jubiläumsfeier vortragen können. Vor zwei Jahren, am 7.April 2016, hatte die Berliner Gliederung der ältesten deutschen Partei in der Zinowwaldschule in Berlin-Zehlendorf ihres ersten Landesparteitages nach dem Krieg vor 70 Jahren gedacht. Herausragendes Thema am 7.April 1946: Die Zwangsvereinigung zwischen KPD und SPD (in der sowjetisch besetzten Zone) zur SED. Die West-(Berliner)SPD erteilte damals diesem von oben bestimmten Gewaltakt einstimmig eine Absage. Der konservativ (CDU) verwaltete Bezirk hatte die Jubiläumsveranstaltung in der Schule zunächst aus „formalen Gründen“ abgelehnt, wogegen es heftige Proteste gab, auch von der Vereinigung 17. Juni (https://17juni1953.wordpress.com/2016/02/08/verbietet-zehlendorf-geschichte-historische-gedenkveranstaltung-der-spd-untersagt/). Durch diese formalen Querelen scheiterte auch eine zunächst zugesagte Teilnahme des damaligen SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel.

Kommentar:

Kommunismus: „Kampf für die Befreiung des Menschen“

Ob der Präsident des Abgeordnetenhauses auch so entschieden hätte, wenn es sich um eine Feier der AfD gehandelt hätte, die wir unter der oben aufgeführten Fiktion („AFD“) in den Raum gestellt haben? Wohl kaum. Denn im heutigen Deutschland wird augenscheinlich auch in diesem historischen Bereich einstige DDR-Politik realisiert: Der Kommunismus (mit seinen verantworteten 100 Millionen Toten) hat seit 1917 stets für die Befreiung des Menschen von Knechtschaft und Unterdrückung gekämpft. Dabei kam es zu vernachlässigenden sogen. Kollateralschäden. Schließlich sind Revolutionen nicht unblutig durchsetzbar (den 9. November 1989 einmal ausgenommen). Die zwölf Jahre blutiger sozialistischer (muß korrekt heißen: nationalsozialistischer) Herrschaft dagegen belegen nach wie vor die Ungeheuerlichkeit menschlicher Fähigkeiten zu Verbrechen. Aus diesem Grund dürfen nachvollziehbar Hakenkreuze oder Hitler-Bilder in der Öffentlichkeit nicht gezeigt werden.

T-Shirts, Plakate, Banner oder sonstige Bildnisse mit Portraits von Stalin, Lenin, Mao etc. oder unserem Ulbricht und Honecker dürfen dagegen auf sogen. Antifa-Demos oder anderswo öffentlich gezeigt oder getragen werden, auch Symbole wie Hammer und Sichel (mit und ohne Ährenkranz der DDR). Diese sind nicht verboten, denn wir sind ein demokratischer Staat. Und weil wir demokratisch organisiert sind wird z.B. auch der Protest der AfD gegen die KPD-Veranstaltung in den Medien nicht erwähnt. Und darum kann ein respektabler Journalist wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung im Stil des einstigen SED-Zentralorgans Neues Deutschland unwidersprochen die Aufstockung von „Agenten gegen Rechts“ im Verfassungsschutz als „Geschenk“ begrüßen und für die „Beobachtung“ einer frei gewählten Partei plädieren – SZ 22./23.12.2018, S.4).

Im Übrigen werden Verbote (und ggf. vorhergehende „Beobachtungen“) natürlich nur sehr sparsam und nur da erlassen und durchgesetzt, wo es notwendig (und politisch konform) erscheint. Wir leben nach dem Desaster von zwei Diktaturen in Deutschland (1933-1945 und 1949-1989) schließlich in einem (wiedervereinigten) Rechtsstaat.

Alles klar? Na dann: Guten Rutsch!

Carl-Wolfgang Holzapfel

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil:0176-48061953 (1.374).

 

 

Berlin, 12.12.2018/cw – Nach den sehr detaillierten Anfragen des CDU-Abgeordneten Kurt Wansner (siehe unseren Bericht vom Vortag) in Sachen „Hohenschönhausen – Entlassung von Hubertus Knabe“ hat jetzt die Fraktion der AfD für die morgige 35. Plenarsitzung (13.12., 10:00 Uhr) einen Antrag eingebracht, nach dem unter dem Titel „Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen vor weiterem Schaden bewahren“ das Abgeordnetenhaus „die Wiedereinsetzung von Hubertus Knabe“ beschließen und die Aufklärung der Vorgänge um Knabes Entlassung in unabhängige Hände gelegt werden soll. Der vom Fraktionsvorsitzenden Pazderski und dem Abgeordneten Trefzer für die Fraktion unterschriebene Antrag hat nachstehenden Wortlaut:

Soll wieder in seine Funktion eingesetzt werden: Hubertus Knabe, hier an seinem Schreibtisch am 25.November d.J. in Hohenschönhausen – Foto: LyrAg-RH

„1.) Das Abgeordnetenhaus missbilligt die Entlassung des Direktors der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen, Dr. Hubertus Knabe.

2.) Das Abgeordnetenhaus fordert Kultursenator Dr. Klaus Lederer dazu auf, im Stiftungsrat auf eine Rücknahme der Abberufung und auf eine Aussetzung der Kündigung von Hubertus Knabe bis zur Klärung aller strittigen Sachverhalte hinzuwirken.

3.) Der Senat wird aufgefordert, einen unabhängigen Ermittler mit der Aufklärung aller rele- vanten Sachverhalte, die im Zusammenhang mit der Kündigung und späteren Abberufung von

Hubertus Knabe stehen, zu beauftragen und diesen Ermittler bei der lückenlosen Aufklärung vollumfänglich zu unterstützen. Der Ermittler legt seine Ergebnisse dem Senat und den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses in einem schriftlichen Bericht vor.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2019 zu berichten.

Begründung

Die Entlassung von Hubertus Knabe ist ein schwerer Schlag für die Arbeit der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. Hätte die Entlassung Bestand, verlöre Hohenschönhausen mit Dr. Knabe nach 18 Jahren die treibende Kraft beim Auf- und Ausbau der Gedenkstätte zum füh-renden Erinnerungsort für die Verbrechen der SED-Diktatur.

Obwohl Hubertus Knabe bislang kein persönliches Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte, wurde er auf Betreiben von Kultursenator Dr. Lederer zunächst gekündigt und freige- stellt, nach Aufhebung der Freistellung durch das Landgericht Berlin, schließlich mit sofortiger Wirkung abberufen.

Der Ablauf der Ereignisse, die zur Kündigung und späteren Abberufung von Dr. Knabe geführt haben, hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, die nur von einem unabhängigen Ermittler geklärt werden können.

Dieser muss u.a. aufklären, seit wann dem Kultursenator die in dem Brief vom 8. Juni 2018 enthaltenen Vorwürfe gegen den Stellvertreter von Hubertus Knabe bekannt waren, welche Rolle die Kulturverwaltung bei der Erstellung des Briefes gespielt hat, und, warum die Kulturverwaltung die Vorwürfe auch nach Eingang des Briefes noch über drei Monate lang der Leitung der Gedenkstätte vorenthalten hat.

Darüber hinaus steht der Verdacht im Raum, dass sich der Kultursenator bei der Abberufung von Hubertus Knabe schwerer Rechtsverstöße schuldig gemacht hat.

So wird zu klären sein, warum die für die plötzliche Umwandlung der Kündigung in eine sofortige Abberufung angeführten Gründe ausgerechnet wenige Stunden nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin, Hubertus Knabe wiedereinzusetzen, ins Feld geführt wurden.

Offene Fragen in diesem Zusammenhang sind: Auf der Grundlage welcher gesicherten Informationen hat der Stiftungsrat seine Entscheidung vom 25. November 2018 getroffen? Hatten die Mitglieder des Stiftungsrates vor der Sitzung ausreichend Zeit für eine Prüfung und Abwägung der Vorwürfe? Wann hat Dr. Lederer zu der Sitzung eingeladen, stand der Vorschlag zur Abberufung von Dr. Knabe überhaupt auf der Tagesordnung und unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Kenntnisstand hat die nicht anwesende Justizstaatssekretärin Martina Gerlach ihr Stimmrecht auf Dr. Lederer übertragen?

Vor der Entscheidung über eine Kündigung oder gar Abberufung von Hubertus Knabe muss in jedem Fall zunächst eine umfassende und unabhängige Aufklärung aller relevanten Sachverhalte und offenen Fragen stehen.

Bis dahin muss Hubertus Knabe in sein Amt wiedereingesetzt werden, um weiteren Schaden für die Arbeit in Hohenschönhausen abzuwenden und eine Vorverurteilung eines so anerkann-

ten und verdienten Gedenkstättenleiters auszuschließen. Die als Begründung angeführte vermeintliche Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Stiftungsrat und Hubertus Knabe kann nicht glaubhaft sein, solange sie nicht durch hinlänglich belegbare Tatsachen gestützt werden kann.

Dass die notwendige Untersuchung nur von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden kann, sollte außer Frage stehen. Da dafür weder Kultursenator Dr. Lederer noch die, nach einer zurück liegenden juristischen Auseinandersetzung mit Hubertus Knabe als befangen zu geltende Sonderermittlerin des Kultursenators, Frau Marianne Birthler, in Frage kommen, muss damit nun ein tatsächlich unabhängiger Ermittler beauftragt werden. Für das weitere Vorgehen muss der Grundsatz gelten, erst aufklären, dann handeln.“

Nach Informationen unserer Redaktion wird der Antrag voraussichtlich erst gegen oder nach 14:00 Uhr debattiert werden, da der Inhalt erst im TOP 51 der rund 60 Tagesordnungspunkte behandelt wird. Zuvor werden ab 10:00 Uhr diverse weitere Anträge, z.B. die Einführung eines weiteren gesetzlichen Feiertages in Berlin, diskutiert.

Besucher können, soweit der Platz auf der Tribüne ausreicht, ohne Voranmeldung die Sitzung als Zuhörer besuchen, ansonsten ist auch eine Voranmeldung unter https://www.parlament-berlin.de/de/Service/Besucherdienst/Platzreservierung-Plenum (bis 15:00 Uhr) möglich.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.367).

Berlin, 11.10.2018/cw – Auf Antrag des stellvertretenden Bundesvorsitzenden Roland Lange fand am vergangenen Dienstag (09.10.2018) eine Sitzung des UOKG-Vorstandes statt. Grund für den Lange-Antrag war das Interview des Bundesvorsitzenden Dieter Dombrowski (CDU) mit der Lausitzer Rundschau vom 17.August und ein Beitrag des TV-Magazins KONTRASTE vom 13. September. In den Beiträgen war Dombrowski mit der Äußerung zitiert worden, daß auch er sich eine Zusammenarbeit mit der Partei LINKE vorstellen könne.

Im Ergebnis der Diskussion im Vorstand, der bis auf ein telefonisch zugeschaltetes Mitglied vollzählig vertreten war, wurde einstimmig eine Erklärung beschlossen, die allen Mitgliedern zugestellt werden soll.

Hubertus Knabe mit Monika Grütters und Kanzlerin Merkel (Mitte, von links) am 11.08.2017 im Gespräch mit Demonstranten gegen den Rentenbetrug – Foto: LyrAg

Danach „bedauerte“ Dombrowski, dass es in den fraglichen Medienberichten zu einer „Vermischung seiner verschiedenen Funktionen“ gekommen sei. Er wolle künftig darauf achten, „dass es in öffentlichen Statements zu keinen Vermischungen“ mehr kommen könne.

Unter Punkt 2. bekräftigte der Bundesvorstand seine Einigkeit darüber, dass „alle Mitglieder der Partei DIE LINKE die politisch moralische Verantwortung für die Verbrechen der SED-Diktatur tragen“. Allerdings sei man auch darüber einig, dass „den jüngeren Mitgliedern der Partei keine persönliche Verantwortung für die Verbrechen der SED-Diktatur anzulasten ist“.

Ferner bestehe Einigkeit im Bundesvorstand der UOKG darüber, dass „die Partei DIE LINKE nicht linksextremistisch und die AfD nicht rechtsextremistisch ist“ (Punkt 3). Daher, so heißt es abschließend unter 4., könne die UOKG „mit allen Vertretern von demokratisch gewählten Parteien Gespräche mit dem Ziel der Verbesserung der Lage der Opfer des Kommunismus“ führen.

Dombrowski: „Kontaktsperre“ zu linken Mandatsträgern 2016 aufgehoben

In einem dreiseitigen Begleitscheiben des UOKG-Vorsitzenden an die Mitgliedsverbände der UOKG, mit dem der Vorstandsbeschluss übermittelt wurde, ging Dieter Dombrowski auf die Kritikpunkte „Zusammenarbeit“ mit der früheren SED und die Auseinandersetzungen um die Entlassung des Direktors der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, ein.

Dombrowski betonte, er habe sich nie für eine „Koalition“ zwischen CDU und der LINKEn ausgesprochen. Vielmehr habe er „aus seiner Sicht eine Situationsbeschreibung der politischen Landschaft in Bezug auf den Umgang mit den berechtigten Erwartungen und Forderungen der Opfer des Kommunismus dargestellt“. Er stelle klar, „dass der Bundesvorstand bereits im Frühjahr 2016 einstimmig festgestellt hatte, dass wir durch den Umstand, dass es mehrere Landesregierungen mit Beteiligung der LINKEN gibt, die ursprüngliche „Kontaktsperre“ zu linken Mandatsträgern im Interesse der Opfer nicht aufrecht zu erhalten ist“. Es wäre in dem Beschluss konkret darum gegangen, „dass wir allen im Bundestag vertretenen Parteien anbieten wollten, uns auch auf deren Bundesparteitagen mit einem Informationsstand zu präsentieren. Hier galt wegen der Überparteilichkeit der Grundsatz: „Alle oder keiner!“.

Er, Dombrowski, wolle versichern, er werde „in keiner Weise daran mitwirken, dass die Verbrechen der SED … in irgendeiner Weise relativiert werden“. Die UOKG sei allerdings nach der Satzung überparteilich und habe „die Aufgabe, die Interessen der Opfer des Kommunismus und unserer Mitgliederverbände so effektiv wie möglich zu vertreten“.

Dombrowski kündigt quasi Sondersitzung der Mitgliederversammlung an

Am Ende seines Schreibens ging der UOKG-Chef auf die Vorgänge in Hohenschönhausen ein. Er sei über „die vorgetragenen Sachverhalte der betroffenen Frauen“ schockiert gewesen, die „mir in dieser Konkretheit und Klarheit vorher zu keiner Zeit bekannt gewesen seien. Dombrowski verneinte eine von drei inzwischen zurückgetretenen Beiratsmitgliedern vorgeworfene unterbliebene und für notwenig erachtete Befassung auch des Stiftungsbeirates mit der Personalie Knabe, da es nicht zu den Aufgaben des Beirates gehöre, „Personal- oder Finanzangelegenheiten“ zu behandeln. Auf die vorgeworfene eigenmächtig erscheinende Verschiebung des für den 11.10. vorgesehenen Sitzungstermin auf den 19.10. ging er hingegen nicht ein.

„Unduldsam, beherzt, gerecht“: Wahlplakat zur Berliner Abgeord-netenhauswahl –  Foto: LyrAg

Allerdings kündigte Dombrowski im letzten Satz an, „dass wir auf unserer Mitgliederver-sammlung im nächsten Monat keine anderen Themen ( redaktionelle Anm.: Zusammenarbeit mit DIE LINKE und die Geschehnisse in Hohenschönhausen) vorgesehen haben, damit wir ausreichend Zeit haben, die aktuellen Fragen zu diskutieren“. Insider sehen in dieser Ankündigung ein indirektes Eingehen auf die vom Ehrenvorsitzenden Horst Schüler angeregte und bereits von mindestens sechs Mitgliedsverbänden erhobene Forderung nach einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Allerdings erscheint auch diese Terminansetzung eigenmächtig, da in der vorerwähnten Mitteilung des Vorstandes weder diese Mitgliederversammlung noch die von Dombrowski angekündigten Änderungen der vorgesehen Tagesordnung erwähnt wird.

Bohley widerspricht Beiratsvorsitzendem

In einem Mail-Austausch vom 10. Oktober, der der Redaktion vorliegt, widerspricht die ehemalige Bürgerrechtlerin Heidi Bohley den per Mail übermittelten Darstellungen Dombrowskis zu den erhobene Vorwürfen deutlich. So hatte Dombrowski angeführt, er habe den Kultursenator angefragt und dieser habe den Darstellungen der drei zurückgetretenen Beiratsmitgliedern über seine Äußerungen vor dem Abgeordnetenhaus widersprochen, dies „sei protokolliert“. Bohley konterte mit dem wörtlichen Zitat Lederers aus einer Übertragung des rbb ( https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/2018/27–september-2018/27-september-2018—31–Sitzung-des-Berliner-Abgeordnetenhauses.html – hier von 12:10 – 41:00 Minute).

Zum Vorhalt des Beiratsvorsitzenden, die Beiratsmitglieder hätte doch eine Einvernahme Knabes beantragen können, zitierte Bohley die Geschäftsordnung § 6 „Einberufung der Sitzungen, Tagesordnung: … Der Vorsitzende/die Vorsitzende hat auf Antrag von mindestens drei“ [Bohley: Wir waren vier!] „Mitgliedern  … einen bestimmten Tagesordnungspunkt  in die Tagesordnung aufzunehmen. “ [Bohley: Keine Kann-Bestimmung!] „Der Antrag muss dem Vorsitzenden bis spätestens sieben Tage vor der Sitzung schriftlich übermittelt werden.“ [Bohley: Das ist wie Sie wissen fristgemäß geschehen.]

Die engagierte bisherige Beirätin an Dombrowski: „Sie waren also laut GO (Geschäftsordnung) verpflichtet, den von uns geforderten TOP „Aussprache mit dem freigestellten Direktor Hubertus Knabe“ in die Tagesordnung der 4.Sitzung des 6.Beirates aufzunehmen und keineswegs befugt, die terminlich seit langem einberufene  abgestimmte Sitzung „entfallen“ zu lassen. Da sie die Sitzung am 19.10.2018 ebenfalls als 4.Sitzung des 6.Beirates deklarieren, hätte auch hier der von den vier Beiratsmitgliedern eingereichte TOP auf die Tagesordnung gehört, vorausgesetzt Sie kennen die Geschäftsordnung und nehmen Sie ernst.“

Knabe klagt gegen Entlassung

Vor Redaktionsschluss erreichte auch uns die Information, dass Hubertus Knabe gegen seine Freistellung und Kündigung vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht hat.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953 (1.340).

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