Karlsruhe, 03.03.2020/cw – Laut einer Mitteilung des BGH von heute hat der für Staatsschutzstrafverfahren zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Kammergericht Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung verworfen (Urteil vom 25. Juli 2018 – (3) 3 StE 1/18-2 (1/18). Das Kammergericht hatte den Angeklagten wegen der Tat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Nach den vom Kammergericht getroffenen Feststellungen entführte der vietnamesische Geheimdienst im Sommer des Jahres 2017 den früheren Manager eines staatlichen vietnamesischen Baukonzerns aus Berlin nach Vietnam, nachdem Bemühungen, seine Auslieferung zu erreichen, keinen Erfolg gehabt hatten. Der Mann war im Jahr 2016 nach Deutschland gekommen und hatte hier politisches Asyl beantragt; inzwischen ist er in Vietnam in zwei Verfahren unter anderem wegen Untreue jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Nach dem ergangenen Urteil in Berlin war der aus Vietnam stammende, in Tschechien lebende Angeklagte, der selbst kein Mitglied des vietnamesischen Geheimdienstes ist, in die seinerzeitige Operation eingebunden, hatte mehrere im Rahmen der geheimdienstlichen Operation verwendete Fahrzeuge beschafft und bei der Beseitigung von Spuren geholfen.
Der Angeklagte hatte sich mit Verfahrensbeanstandungen und der Sachrüge gegen seine Verurteilung gewandt. Diese hat nun der 3. Strafsenat verworfen und dabei nähere Ausführungen zu den – hier erfüllten – Voraussetzungen der geheimdienstlichen Agententätigkeit sowie zur Völkerrechtswidrigkeit der Entführung durch den vietnamesischen Geheimdienst gemacht. Das Urteil des Kammergerichts ist damit rechtskräftig.
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