You are currently browsing the daily archive for 29. Oktober 2019.
Berlin, 29.10.2019/cw* – Am kommenden Wochenende (2.-3.11.2019) findet in der ehemaligen Stasi-Zentrale in Lichtenberg (Ruschestraße) das Verbändetreffen des Dachverbandes „Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG)“ statt. Laut zugestellter Tagesordnung stehen Neuwahlen an. Dabei dürften keine großen Überraschungen zu erwarten sein, da der amtierende Vorsitzende Dieter Dombrowski (CDU) derzeit keinen Gegenkandidaten hat und damit für eine verlängerte Amtszeit keine Hindernisse zu erwarten sind. Dombrowski hatte in der jüngsten Landtagswahl in Brandenburg sein Mandat und damit auch seine Funktion als Vizepräsident des Landtages verloren.
Spannender als die Vorstandswahl erscheint in diesem Zusammenhang ein anderer Vorgang, der die UOKG demnächst zum formalen Millionär machen könnte. Spannend deswegen, weil der amtierende UOKG-Vorstand bisher seinen Mitgliedern nähere Informationen oder gar eine Entscheidungs-Beteiligung vorenthalten hat. Worum geht es?
Bereits im Juni 2017 wurde durch den UOKG-Vorstand eine „Stiftung DDR-Haftzwangsarbeit“ initiiert, die aber zunächst nicht recht in Fahrt kam, weil das zuständige Registergericht eine Eintragung als „Stiftung“ nur aufgrund eines Start-Kapital-Nachweises i.H.v. 50.000 € vornehmen wollte. Nach mehreren Verschiebungen gesetzter Fristen gelang es erst 2019, das erforderliche Kapital von dem schwedischen Möbelkonzern zu aquirieren, der bereits unter dem Vorgänger Rainer Wagner 120.000 € für die Erforschung der Haftzwangsarbeit unter dem SED-Regime zur Verfügung gestellt hatte. Nach einer ebenfalls erforderlichen Satzungsanpassung an die rechtlichen Erfordernisse wurde die Stiftung im Sommer 2019 endlich eingetragen.
Diese Handlungen (Sitz der Stiftung ist der Sitz der UOKG) gingen bisher wesentlich an den Mitgliedsverbänden vorbei. Es wird also spannend sein, ob der Vorstand in seinem Rechenschafts- und/oder Finanzbericht die überfällige Information seiner Mitglieder nachholt.
Im Finanzbericht, der in der Vergangenheit gewohnheitsmäßig alles andere als formal vollständig war, müsste der Vorstand nicht nur über den Eingang von 50.000 €, sondern auch über die – ungefragte – Umbuchung des Restguthabens aus der 120.000-Euro-Spende auf das Stiftungskonto berichten. Auch steht bislang eine umfassende Information über die Verwendung der 120.000 € durch die UOKG aus.
Zehn Millionen Euro vom schwedischen Möbelhaus-Konzern?
Nicht im Finanzbericht, aber im Rechenschaftsbericht des Vorstandes wird eine Äußerung zur Bereitschaft des schwedischen Möbelhauskonzerns erwartet, schlussendlich 10 Millionen € für dessen Beteiligung an der Haftzwangsarbeit an die neugegründete Stiftung zu überweisen. Nach einer internen Information auf der im Büro des Vizepräsidenten des Brandenburger Landtages im Juni d.J. durchgeführten Mitgliederversammlung habe der Möbelkonzern eine mögliche Zahlung allerdings von der Beteiligung anderer Firmen, die in die Haftzwangsarbeit eingebunden waren oder davon profitiert hätten, abhängig gemacht. Man wolle schlussendlich nicht „als einziger Verantwortlicher“ am Pranger stehen.

Für den West-Verkauf hinter Gitten produziert: „Esda“-Strümpfe aus Hoheneck / Archiv Sterneberg – Foto: LyrAg
Die Frage nach der Absicht einer möglichen Verwendung der am Horizont angezeigten Mittel dürfte die Mitgliedsverbände dabei besonders interessieren. In der Satzung der UOKG-Stiftung sind nämlich keinerlei Unterstützungs- oder Entschädigungsabsichten gegenüber Betroffenen sondern ausschließlich Maßnahmen zur Erforschung und Darstellung der Haftzwangsarbeit ausgewiesen. Das sieht dann wieder nach eingeübter Praxis aus, wonach auch die bisherigen Mittel i.H.v. immerhin 120.000 € für Forschungsarbeiten, sprich Honorare und Aufwandskosten, verwandt worden sind. Der damalige UOKG-Vorstand hatte dies damit begründet, das vor „einer möglichen Entschädigung die Erforschung der Haftzwangsarbeit“ stehen müsse.
Wenn also auch jetzt wieder die Sicherung von Honoraren und Arbeitsplätzen in der ohnehin stetig wachsenden Personalausstattung der UOKG im Vordergrund stehen sollte, dürfte das den Mitgliedsverbänden wenig gefallen. Schließlich wurde der Dachverband einst mit dem Anspruch gegründet, die Opfer der Zweiten Deutschen Diktatur (ZDD) nicht nur beratend zur Seite zu stehen sondern auch deren berechtigte Entschädigungsansprüche durchzusetzen.
Von diesem Ziel ist der Dachverband noch weit entfernt. Die auf der UOKG-Seite im Internet verkündete „tiefe Befriedigung“ über das jüngst im Bundestag verabschiedete Gesetzpaket (u.a. Aufhebung der Befristung von Rehabilitierungsanträgen) ist kaum nachvollziehbar. So sollte zum Beispiel der sogen. Rentenbetrug an den vor dem Mauerfall in die Bundesrepublik gelangten Flüchtlingen und Übersiedlern erstrangig weiter thematisiert werden. Ebenso sollte die Umbenennung der „Sozialen Zuwendung“ analog zu den großzügig gestalteten Ministerpensionen für längstens fünf Monate Tätigkeit in der letzten DDR-Regierung in eine „Ehrenpension“, und dies unabhängig von Einkommensbeschränkungen, nach wie vor ganz vorn auf der Tagesordnung des Dachverbandes stehen. Vom Vorstand des Dachverbandes hatten die Mitgliedsverbände mehr als eine rein parteipolitisch orientierte Stellungnahme zur jüngsten Gesetzgebung erwartet.
* Der Autor war bereits auf der Gründungsversammlung der UOKG im Jahre 1992 anwesend.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.492).
Kommentar von Carl-Wolfgang Holzapfel
Erfurt/Berlin, 29.10.2019/cw – Jetzt ist es also raus: Thüringens CDU-Chef will entgegen der Warnungen aus seiner Partei-Zentrale mit Bodo Ramelow sprechen. Allerorten, auch bei Opfern der SED-DDR-Diktatur, blankes Entsetzen. Aber ist das richtig? Oder eher nur gewohnter reflexartiger Krampf, der einfach so erwartet wird (und dann noch als Ausweis demokratischer Gesinnung verkauft wird)?

Hinter Stalins Erben endlich einen Schlusstrich ziehen – Das Dritte Reich weiterhin als Instrument der Diffamierung Nachgeborener nutzen? – Foto: LyrAg
Ich glaube, daß es Zeit ist, einige Koordinaten zu sortieren. 30 Jahre nach der Maueröffnung müssen wir unsere verbreiteten Grundsätze über demokratisches Verhalten neu justieren. Wenn es richtig ist – zumindest kann und sollte man darüber ernsthaft diskutieren – dass die SED Jahrzehnte nach der Maueröffnung – trotz innerparteilicher kommunistischer Plattform – keine stalinistische oder DDR-Partei mehr ist (schon gar nicht unter Ramelow in Thüringen), dann sollte man diese in den demokratischen Diskurs einbeziehen. Sie ist in freien und geheimen Wahlen, ein unabdingbares Credo der „alten“ Bundesrepublik – gewählt worden. Danach kann das nicht der Punkt sein, um sich möglichen Gesprächen mit dieser in freien und geheimen Wahlen gewählten Partei zu entziehen. SED hin oder her …
Gespräche sind doch keine Liebeserklärug
Der Knackpunkt, also der Lackmustest der Demokratie, liegt doch ganz woanders: Mike Mohring kann – oder könnte – mit der umbenannten SED sprechen, wenn er gleichzeitig auch mit der ebenfalls aus freien und geheimen Wahlen hervorgegangenen zweitstärksten Partei, der AfD Gespräche führen würde oder dürfte. Gespräche nach erfolgten Wahlen, um Koalitionsmöglichkeiten zu eruieren, sind doch keine jeweilige Liebeserklärung. Sie verwischen doch nicht behauptete oder tatsächliche Unterschiede. Sie sind demokratisches Geschäft, um eine arbeitsfähige Regierung auf der Grundlage von Wahlergebnissen bilden zu können.
Der demokratisch auf Sicht gefährliche Krampf liegt doch nicht in Gesprächsabsichten mit einer bisher – aus guten Gründen und im Rahmen des vorangegangenen Wahlkampfes – ungeliebten politischen Seite. Der Krampf begründet sich in der Scheinheiligkeit, mit der Gespräche mit einer einstigen staatstragenden Partei der Zweiten Deutschen Diktatur als „akzeptabel“ und „notwendig“ bezeichnet werden, während eine andere Partei – immerhin ohne diese Vergangenheit – auch nach dem Wahlkampf als neonazistisch bezeichnet (wohl eher diffamiert) wird und daher „jegliche Gespräche“ ausgeschlossen werden.
Keine Gespräche mit der SED und der AfD
Die durchaus glaubwürdigen Gegner derartiger Gespräche können doch nur von einer funktionierenden demokratischen Ordnung überzeugt werden, wenn man Gespräche „mit allen Seiten“ eben wegen dieser demokratischen Grundsätze führt. Der Ausschluss nur einer Seite hätte mehr als ein krasses undemokratisches „Geschmäckle“. Dann lieber klare Kante nach beiden Seiten: Aus überzeugend vertretenen Grundsätzen heraus sind Gespräche weder mit der SED noch der AfD möglich. Punkt.
Die nicht vertretbare, weil einer Demokratie schadende einseitige Gesprächsbereitschaft – gleich, nach welcher politischen Seite – wäre eine Verhöhnung immer wieder erklärter Grundsätze. Diese Form der Politik untermauert nicht unsere Demokratie, sie höhlt sie aus und fördert langfristig die Abkehr von dieser. Es wäre ein bedenklicher, aber sicherer Weg der Förderung extremistischer Denkweisen auf der linken und rechten Seite unseres politischen Spektrums. Wollen wir das wirklich?
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.491).
Letzte Kommentare