Berlin, 28.20.2019/cw – Im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Thüringen am gestrigen Sonntag werden von Politikern und Medien (sinnigerweise ebenfalls von den mit den Vorwürfen zugedeckten  Parteien, allerdings in Richtung der jeweils anderen Seite) wieder die Begriffe „Rechtsextremismus“ und „Rechtsradikal“ inflationär bemüht. Das diese Begriffe zuforderst einer Partei zugeordnet werden, soll hier außen vor bleiben. Es geht uns um die Hilfestellung bei der Definition dieser viel gebrauchten Begriffe.

Die allseits bekannte und nicht im Geruch extremer Ansichten stehende „Bundeszentrale für politische Bildung“ hat „Rechtsextremismus“ führt dazu aus:

„Die Begriffe Rechtsextremismus, Neonazis, Rechtsradikalismus werden in der politischen Alltagssprache häufig durcheinandergewirbelt. Wann heißt es rechtsextremistisch und wann rechtsradikal? Wer und was ist damit überhaupt gemeint?

Begriffe häufig durcheinander gewirbelt

Die Begriffe Rechtsextremismus, Neonazis, Rechtsradikalismus werden in der politischen Alltagssprache häufig durcheinander- gewirbelt. Aber: Wann heißt es rechtsextremistisch und wann rechtsradikal? Wer und was ist damit überhaupt gemeint? Und: Unterscheiden sich Rechtsextremisten und Neonazis – oder sind das alles Rechtsradikale? Es gibt Kriterien, die die Begriffe voneinander unterscheiden – und dies zum Teil deutlich. Im Folgenden wird versucht, hier etwas Klarheit zu schaffen.

Rechtsextremismus

Was ist eigentlich unter Rechtsextremismus zu verstehen und wer gilt als rechtsextrem bzw. rechtsextremistisch?

Gefährliche Nostalgie , weil Förderung des Extremismus? DDR-Staatswappen auf Sonderprägung anno 2019 – Foto: LyrAg

Weil der Rechtsextremismus an sich über kein homogenes ideologisches Konzept verfügt, gibt es für den Begriff keine einheitliche Definition. Dem Duden zufolge ist ein (Rechts)-Extremist ein politisch extrem, radikal eingestellter Mensch. Als (rechts)extremistisch bezeichnet wird eine extreme, radikale politische Einstellung, die gezeigt, bezeugt, vertreten oder verfochten wird usw. Rechtsextremismus ist demnach Extremismus im Sinne der Ideologie der äußersten Rechten. Generell gilt: Rechtsextremisten lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab und wollen − auch unter Anwendung von Gewalt − ein autoritäres oder gar totalitäres staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden sollen.

Das rechtsextreme Weltbild ist gekennzeichnet durch Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, völkische Ideologie, Antisemitismus, Geschichtsklitterung, einhergehend mit der Verherrlichung des NS-Regimes und Relativierung bis zur Leugnung des Holocaust, Diffamierung und Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen.“

Quelle:  (http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41312/was-ist-rechtsextrem)

Beispiel: Kapitalismuskritiker noch keine Extremisten

In der Praxis des „Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)“ werden folgende Merkmale als Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen gewertet:

„Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen „Extremismus“ und „Radikalismus“, obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei „Radikalismus“ handelt es sich zwar auch um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denk- und Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits „von der Wurzel (lat. radix) her“ anpacken will. Im Unterschied zum „Extremismus“ sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.“

Quelle: (https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/extremismus-radikalismus

Den Begriff „Linksextremismus“ definiert das „Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV“) übrigens u.a. so:

Linksextremismus ist ein Sammelbegriff für alle gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen, die auf einer Verabsolutierung der Werte von Freiheit und (sozialer) Gleichheit beruhen, wie sie sich insbesondere in den Ideen von Anarchismus und Kommunismus ausdrücken.

Rechtsstaat Manifestierung von Unterdrückung

Linksextremisten wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung und damit die freiheitliche Demokratie beseitigen und diese durch ein kommunistisches beziehungsweise anarchistisches, „herrschaftsfreies“ System ersetzen. Die marktwirtschaftliche Eigentumsordnung und der demokratische Rechtsstaat werden dabei als untrennbare Einheit („Kapitalismus“) verstanden. Der „Kapitalismus“ diene der Manifestierung von Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnissen, in denen sich wenige Privilegierte auf Kosten einer „Arbeiterklasse“ bereichern. Diese „kapitalistische“ Ordnung sei mit der Vorstellung einer Gesellschaft, die auf den Prinzipien von Freiheit und Gleichheit aller Menschen beruhe, unvereinbar. Bei der Begründung ihrer ideologischen Überlegungen berufen sich Linksextremisten – in unterschiedlichem Ausmaß und abweichender Interpretation – insbesondere auf die theoretischen Leitfiguren Karl Marx, Friedrich Engels und Wladimir Iljitsch Lenin. Gewalt, verstanden als „revolutionäre Gewalt“ der vermeintlich „Unterdrückten“ gegen die „Herrschenden“, gilt grundsätzlich als legitim.“

Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksextremismus/was-ist-linksextremismus

Siegmar Faust besten Dank für seinen Hinweis auf die Problematik.

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