Von Matthias Herms*

Magdeburg/Berlin, 14.09.2019 – Ein Staat legt immer fest, ob und wie seine Bürger den Staat verlassen. Ein absolutes Recht der Freizügigkeit über Staatsgrenzen hinweg, gab es nie. Immer gab es einen Zusatz, daß der Staat selber nach seinen inneren politischen Verhältnissen abwägen muß und abwägen darf, ob und wie er diese Freizügigkeit gewährt und steuert. Der Fehler der DDR war, diese Abwägung aus Angst, wie 1953 oder 1961 seine Staatsbürger zu verlieren, gänzlich auszulassen. Dieses und anderes meint unser Autor.

Der Mord an der Mauer, hier der Abtransport von Peter Fechter am 17.08.1962. Mielke und seine Stasi wollten nicht schiessen?

„Interessenten für die Grenztruppen (GT) wurden in der Aktion „grün“ vor der Einberufung operativ überprüft. Unsichere Kantonisten und Pappenheimer hat man erst gar nicht zu den GT gelassen. Viele meinten, bei den GT würde man besser behandelt, als in der regulären NVA. Dies jedoch erwies sich als Irrtum. In den GT gab es die Verwaltung 2000, hinter der sich das MfS, HA I, UA Innere Spionageabwehr und Äußere Spionageabwehr verbarg. Es war also ein offenes Geheimnis, das die Stasi auf die GT aufpasste. Die Stasi war dann auch für die Grenzdurchbrüche und die Aufklärung dieser Straftaten zuständig. Wenn es nach den MfS-Mitarbeitern gegangen wäre und auch nach Minister Mielke, hätte es seit 1973 keine Toten mehr gegeben. Aber Honecker und Krenz wollten die absolute Sicherung und dadurch Tote als Kollateralschäden. Das MfS hat keine Toten zu verantworten, sondern nur die GT. Heute stellt man sich einen Mauerschützen so vor, daß er als Muttersöhnchen gegen seinen Willen zu den GT kam und aus Angst geschossen hat, damit er nicht in den Militärstrafvollzug nach Schwedt kam.

Grenzer wollten schießen und töten

Opfer schiesswütiger Grenztruppen: Am 25.12.1963 wurde der 18jährige Paul Schulz tödlich getroffen. Ein Kreuz erinnerte an den sinnlosen Tod – Foto LyrAg

Leider ist das falsch. Die GT-Angehörigen, die an die Grenze gingen, wollten schießen und sie wollten töten. Da wurde nicht danebengezielt und da wurde auch nicht daneben geschossen. Wer das Gegröle von Männern selber gehört hat nach einer Schussabgabe, der vergleicht es mit den Gebärden von Gorillas. Man war Elite, man hatte den Befehl, den Klassenauftrag unter allen Bedingungen umzusetzen. Es ist international geklärt, daß ein Staat, der seine Soldaten mit Waffen an einer Staatsgrenze aufstellt, auch die Verantwortung für die korrekten Schüsse, als auch für die unkorrekten Schüsse (Kollateralschäden) trägt. Das wußte der Staat und das wußten auch die GT. Die GT-Angehörigen schossen also und wurden vorher von der Verantwortung befreit, Hauptsache, der Grenzverletzer wird vernichtet, d.h. die Grenzverletzung als Straftat wird gestoppt und unterbunden. Man weiß heute und man wußte es damals, daß Menschen Menschen ohne Skrupel töten, wenn eine höhere Macht die Verantwortung dafür übernimmt. Deswegen konnte auch der industrielle Massenmord in den KZs gelingen, die Verantwortung dafür lag ja beim Reichssicherheitshauptamt (RSHA), der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und der SS.

Sowohl Hans Modrow als auch der BGH erkannte an, daß hier ein Sonderfall vorlag. Der politische Klassenauftrag überlagerte das von der Volkskammer verabschiedete Grenzgesetz. Die Todesschützen der GT konnten sich sicher sein, der Staat übernahm die Verantwortung gleich zweifach: Durch das Grenzgesetz und den politischen Klassenauftrag.

Oft kotzten die Mauerschützen beim Anblick der Opfer

Die in den GT herrschende Hierarchie wirkte zusätzlich. Wer also wollte da als Hans Wurst danebenschießen und sich vor seinen Kameraden zum Schwächling erklären lassen? Und dann darf man nicht vergessen, die hatten auch alle Angst, nach Schwedt zu kommen. Der Grenzverletzer verlor mit dem ersten Schritt Richtung Staatsgrenze sein Recht als Deutscher, sein Recht als Bürger der DDR, er wurde zur gleichen Sekunde „Straftäter“ und „Staatsverbrecher“. Und so konnte man als Mauerschütze viel leichter zielen, abdrücken und treffen. Tatsächlich sind dann viele nach vorne gelaufen und kotzten dann beim Anblick der Leichen, die oft in der Mitte zerrissen waren, wie die Reiher. Viele fielen in Ohnmacht, erlitten Traumatisierungen, wurden notgedrungen beurlaubt und dann versetzt.

Dieter Wohlfahrt, der Fluchthelfer wurde in eine Falle des MfS gelockt und am 9.12.1961 an der Grenze in Staaken ermordet –
Foto: LyrAg/Archiv

Diese nun Ehemaligen waren dann vom Grenzdienst „geheilt“, gezeichnet fürs Leben. Und am Ende durften sie sich dann noch vor dem Gericht des „Klassenfeindes“ verantworten.“

Anmerkung der Redaktion:

Wir haben diesen Beitrag eines ehemaligen MfS-Angehörigen (KD Magdeburg, Linie M – Postkontrolle) trotz einiger Bedenken veröffentlicht, weil wir damit zu einer notwendigen Diskussion um die Hintergründe unserer jüngsten Geschichte im Jahre 30 nach der Maueröffnung beitragen wollen. Wir sind uns dabei der Widersprüche, die der Autor selbst schreibt, bewusst. Zum Beispiel „Das MfS hatte keine Toten zu verantworten“ aber zuvor „Die Stasi war dann auch für die Grenzdurchbrüche und die Aufklärung dieser Straftaten zuständig“. Und: Es sei „ein offenes Geheimnis“ gewesen, „das die Stasi auf die GT aufpasste“.

Dennoch eröffnet der Autor Einblicke in DDR-Stasi-Strukturen, die vielen Geschichtsinteressenten so nicht bekannt gewesen sein dürften.

* Der Autor hat uns seine Darstellung per Zuschrift an unsere Homepage übermittelt. Wir haben diese geringfügig redigiert und Zwischenüberschriften eingefügt.

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